Datum: 14.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 01.12.2021
4 Änderung Hauptsatzung
5 Jahresabschluss 2017
6 1. Nachtragshaushalt 2022
7 Aufhebung der Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Drochtersen
8 Anfragen und Mitteilungen
8.1 Anfragen
8.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Protokoll.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 2

Diskussionsverlauf

Entfällt da keine Einwohner anwesend sind.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 01.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 01.12.2021.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 01.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Änderung Hauptsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 4
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 17
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 13

Sachverhalt

Der Kreistag des Landkreises Stade hat in seiner Sitzung vom 28.3.2022 seine Hauptsatzung dahingehend geändert, dass Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises im Internet unter der Adresse www.landkreis-stade.de im elektronischen „Amtsblatt für den Landkreis Stade“ verkündet bzw. öffentlich bekanntgemacht werden. Die Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen papiergebundenen Form des Amtsblattes für den Landkreis Stade dar; dieses wird seitens des Landkreises Stade nach einer Übergangszeit eingestellt.

Da neben zahlreichen Kommunen des Landkreises Stade auch die Gemeinde Drochtersen ihre Verkündungen und öffentlichen Bekanntmachungen über das bisher papiergebundene Amtsblatt des Landkreises Stade vornimmt, sind wir gehalten, bis zur Sommerpause 2022 ebenfalls unsere Hauptsatzung dahingehend anzupassen.
Nach Einschätzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) ist mit der Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Stade keine relative Dynamik, also kein Automatismus für die angeschlossenen Kommunen eingetreten. Jede Kommune muss nach Ansicht des NSGB seine jeweilige Hauptsatzung dementsprechend anpassen; diese Verpflichtung ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 2 NKomVG.
In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drochtersen vom 6.4.2022 hat Herr Bürgermeister Eckhoff hierauf bereits hingewiesen und eine entsprechende Beschlussvorlage angekündigt.

Der nachfolgende Beschlussvorschlag erfasst ausschließlich die erforderlichen Anpassungen in § 6 Absatz 1 der Hauptsatzung; die Absätze 2 bis 4 der Hauptsatzung bleiben unverändert.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss sowie dem Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen im Zuge der 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drochtersen vom 12.12.2011, zuletzt geändert durch die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 9.12.2016, die nachfolgende Änderung des Absatzes 1 des § 6 – Verkündigungen und öffentliche Bekanntmachungen zu beschließen:

§ 6
Verkündigungen und öffentliche Bekanntmachungen

  1. Soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, werden Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Drochtersen im Internet unter der Adresse www.landkreis-stade.de im elektronischen „Amtsblatt für den Landkreis Stade“ verkündet bzw. öffentlich bekannt gemacht.

  1. Bekanntmachungen über Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sind, sofern eine Bekanntmachung nach der Geschäftsordnung nicht ausgeschlossen ist, im Aushangkasten vor der Gemeindeverwaltung, Sietwender Straße 27, 21706 Drochtersen, zu veröffentlichen. Im Internet unter www.drochtersen.de kann ebenso eine Veröffentlichung nach Satz 1 vorgenommen werden. Zusätzlich sollte in der Tageszeitung „Stader Tageblatt“ ein Hinweis auf diese Bekanntmachung („Hinweisbekanntmachung“) erfolgen. Lediglich Bekanntmachungen über Sitzungen des Gemeinderates werden im „Stader Tageblatt“ unter Mitteilung der gesamten Tagesordnung veröffentlicht.

  1. Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen auf der Internetseite der Gemeinde Drochtersen (www.drochtersen.de) und in den Aushangkästen:

Nr.
Ortsteil
1
Drochtersen
2
Ritsch
3
Assel
4
Barnkrug
5
Wethe
6
Dornbusch
7
Krautsand
8
Hüll
9
Drochtersermoor
10
Asselermoor

  1. Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und Beschlüsse über die Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gelten als ortsübliche Bekanntmachungen und werden zusätzlich zu Absatz 3 im Stader Tageblatt veröffentlicht. Satzungsbeschlüsse nach § 10 Abs. 3 BauGB werden zusätzlich zur Regelung in Abs. 1 im Stader Tageblatt veröffentlicht.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert nochmal kurz den Sachverhalt. Seitens der Politik gibt es hierzu keine weiteren Anmerkungen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss sowie dem Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen im Zuge der 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drochtersen vom 12.12.2011, zuletzt geändert durch die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 9.12.2016, die nachfolgende Änderung des Absatzes 1 des § 6 – Verkündigungen und öffentliche Bekanntmachungen zu beschließen:

§ 6
Verkündigungen und öffentliche Bekanntmachungen

  1. Soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, werden Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Drochtersen im Internet unter der Adresse www.landkreis-stade.de im elektronischen „Amtsblatt für den Landkreis Stade“ verkündet bzw. öffentlich bekannt gemacht.

  1. Bekanntmachungen über Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sind, sofern eine Bekanntmachung nach der Geschäftsordnung nicht ausgeschlossen ist, im Aushangkasten vor der Gemeindeverwaltung, Sietwender Straße 27, 21706 Drochtersen, zu veröffentlichen. Im Internet unter www.drochtersen.de kann ebenso eine Veröffentlichung nach Satz 1 vorgenommen werden. Zusätzlich sollte in der Tageszeitung „Stader Tageblatt“ ein Hinweis auf diese Bekanntmachung („Hinweisbekanntmachung“) erfolgen. Lediglich Bekanntmachungen über Sitzungen des Gemeinderates werden im „Stader Tageblatt“ unter Mitteilung der gesamten Tagesordnung veröffentlicht.

  1. Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen auf der Internetseite der Gemeinde Drochtersen (www.drochtersen.de) und in den Aushangkästen:

Nr.
Ortsteil
1
Drochtersen
2
Ritsch
3
Assel
4
Barnkrug
5
Wethe
6
Dornbusch
7
Krautsand
8
Hüll
9
Drochtersermoor
10
Asselermoor

  1. Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und Beschlüsse über die Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gelten als ortsübliche Bekanntmachungen und werden zusätzlich zu Absatz 3 im Stader Tageblatt veröffentlicht. Satzungsbeschlüsse nach § 10 Abs. 3 BauGB werden zusätzlich zur Regelung in Abs. 1 im Stader Tageblatt veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Lesefassung Hauptsatzung Stand 5.7.2022.pdf

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5. Jahresabschluss 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 5
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 18
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 15

Sachverhalt

Gemäß § 129 NKomVG hat der Gemeinderat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2022 aufgestellt. Bestandteil ist ein umfangreicher Rechenschaftsbericht. 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade hat die Rechnungsprüfung in der Zeit vom 01.11.2021 bis 07.06.2022 (mit Unterbrechungen) durchgeführt. 
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.080.820,93 € ab (ordentliches Ergebnis 1.032.201,36 € und außerordentliches Ergebnis 48.619,57 €). Geplant war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 285.700,00 €.

Das deutlich verbesserte Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus folgenden Positionen: 

  • höhere Steuererträge + 2.148.082,39 €
  • höhere Transferaufwendungen + 1.072.516,90 € (u.a. Gewerbesteuerumlage +375.033,00 € und Kreisumlage + 605.156,00 €)
Die Gesamtverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 666.474,03 € auf 3.172.871,23 € verringert. Davon entfallen 2.663.013,56 € auf Kredite für Investitionen. In 2017 wurden keine neuen Kredite aufgenommen.
Es sind außerplanmäßige Aufwendungen für die Planung des Gewerbegebietes Aschhorn sowie das Wohnbaugebiet in Hüll von insgesamt 70.493,63 € entstanden. Zusätzlich sind überplanmäßige Aufwendungen aufgrund der Steigerung der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten in Höhe von insgesamt 32.053,54 € entstanden. Weiterhin wurden Mittel in Höhe von insgesamt 52.135,81 € statt im investiven Bereich, im Aufwandsbereich in Anspruch genommen sowie 507,00 € in umgekehrter Richtung. Auch dies ist als überplanmäßig zu deklarieren. Im Deckungskreis 2000 „Fachbereich 1 Finanzen und Personal“ ist ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von insgesamt 620.501,74 € entstanden. Dieser resultiert in Summe von 613.656,00 € aus zahlungsunwirksamen Rückstellungen (Finanzausgleich/Kreisumlage/Prüfungsgebühr Jahresabschluss). Die Erläuterungen hierzu können dem Jahresabschlussbericht auf Seite 40 entnommen werden.
Im laufenden Haushaltsjahr 2017 wurden neue haushaltsrechtliche Vorschriften seitens des Landes Niedersachsen erlassen. Es erfolgte die Verkündung der KomHKVO als Nachfolgeverordnung der GemHKVO. Da dies erst im laufenden Haushaltsjahr passierte, wurden für Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 150 € bis 1.000 € netto entsprechend der Regelungen der GemHKVO Sammelposten gebildet, die über fünf Jahre abzuschreiben waren. Die KomHKVO sieht diese Regelung nicht mehr vor. Sie ermöglicht jedoch die Anwendbarkeit der bisherigen Regelung im Haushaltsjahr 2017 durch Beschluss des Gemeinderats.
Der Jahresabschlussbericht sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stade sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO die Anwendung von § 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO (Bildung von Sammelposten) für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließen, 
gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu beschließen, 
den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen, 
dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und 
die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.080.820,93 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass er bei diesem Tagesordnungspunkt einem Mitwirkungsverbot unterliegt und zieht sich aus dem Gremium zurück.
Sein allgemeiner Vertreter Herr Pritsch gibt noch eine kurze Stellungnahme zum Jahresabschluss 2017 und betont dabei die gute Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt.
Von Seiten der CDU-Fraktion erwähnt Herr Mattern, dass man grundsätzlich mit dem Ergebnis zufrieden ist, man aber mit 2017 noch weit zurückliegt. Er erfragt in diesem Zusammenhang den weiteren Verlauf mit den Folgejahren.
Seitens der SPD- und Piraten-Fraktion äußert sich Herr Middeke ebenfalls positiv und signalisiert volles Vertrauen in die Verwaltung, dass die Folgejahre jetzt angegangen und abgearbeitet werden.
Zum zeitlichen Verlauf erläutert Herr Pritsch, dass die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 bis auf wenige Restbuchungen (auch resultierend aus dem Jahresabschluss 2017) fertig sind. Sobald der Jahresabschluss 2017 beschlossen und veröffentlicht ist, erfolgt die Einreichung des Jahresabschlusses 2018, evtl. nach Klärung mit dem Rechnungsprüfungsamt auch gleich mit 2019. Dieses wird zeitlich nach den Sommerferien erfolgen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO die Anwendung von § 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO (Bildung von Sammelposten) für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließen, 
gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu beschließen, 
den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen, 
dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und 
die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.080.820,93 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Jahresabschluss 2017.pdf
Download Prüfbericht Jahresabschluss 2017.pdf
Download Stellungnahme HVB Jahresabschluss 2017.pdf

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6. 1. Nachtragshaushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 6
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 19
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 16

Sachverhalt

Aufgrund höherer oder bisher nicht veranschlagter Aufwendungen/Auszahlungen ist gem. NKomVG ein Nachtragshaushalt notwendig, da diese im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen in einem erheblichen Umfang entstehen. Die einzelnen Positionen können den beigefügten Änderungspapieren  für den Ergebnis- und Finanzhaushalt (Anlagen 1 und 2) entnommen werden. Das komplette Nachtragswerk wird inklusive Vorbericht schnellstmöglich nachgeliefert. Folgende Bereiche sind in erheblichem Umfang betroffen:

Ergebnishaushalt (Ertrag und Aufwand)

Leihgeräte Lehrkräfte
Im Rahmen des Digitalpakts erhielt die Gemeinde für die Schulen Zuweisungen i.H.v. insgesamt ca. 62.200 € für die Beschaffung von Leihgeräten für die Lehrkräfte. Diese Zuweisungen werden durch den Nachtrag als Ertrag in Ansatz gebracht. Als Aufwand werden dementsprechend Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt. Insgesamt gleichen sich Ertrag und Aufwand aus.

Mittagsverpflegung Kindergärten
Seit dem 01.03.2022 wird die Mittagsverpflegung nicht mehr von der Gemeinde Drochtersen abgerechnet, so dass hier für 2022 die Ansätze sowohl im Ertrag als auch im Aufwand auf die in den Monaten Januar und Februar angefallenen Gebühren reduziert werden (dies betrifft die Kindergärten Assel, Drochtersen und Dornbusch). Ab 2023 fallen sie ganz weg. Die Ansätze bei den besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen werden für die anteilig übernommenen Zusatzkosten (2/3) dementsprechend erhöht.

Hallenbad
Im ursprünglichen Haushaltsplan wurden, aufgrund der geplanten Bauphase, die das Hallenbad betreffenden Ansätze für den laufenden Betrieb in den Jahren 2022 und 2023 gesenkt. Da ein Beginn derzeit nicht absehbar ist, wurden die Ansätze wieder auf den ursprünglichen Stand gebracht.

Abwasserbeseitigung
Aufgrund des Kalkulationszeitraums 2022-2024 wird hier mit Mehreinnahmen von 135.000 € gerechnet.

Schlüsselzuweisung / Kreisumlage
Aufgrund des Festsetzungsbescheides vom 14.04.2022 erhält die Gemeinde 398.000 € mehr Schlüsselzuweisungen vom Land. Gleichzeitig erhöht sich die Kreisumlage. Da aber seitens des Kreises für 2022 eine Absenkung des Hebesatzes auf 46,5 % geplant ist, beträgt die Erhöhung nur 39.700 €.

Kraftstoffkosten / Energiekosten
Aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoffkosten werden die Ansätze für den Dienstwagen, den VW-Bus und die Feuerwehrfahrzeuge erhöht. Im Bereich Bauhof wurde der Ansatz schon im ursprünglichen Haushaltsplan angepasst, so dass hier keine weitere Erhöhung notwendig erscheint. Gleichzeitig werden im Gebäudemanagement die Bewirtschaftungskosten um 60.000 € erhöht. Bei der Ermittlung der Beträge erfolgte eine Hochrechnung der bisher angefallenen Kosten.

Personal
Aufgrund einer zusätzlichen Teilzeitstelle im Bereich der Verkehrsüberwachung fallen hier jährliche Mehrkosten von 6.000 € an. Aufgrund des erhöhten Personals beim Bauhof erfolgt eine Anpassung der besonderen Aufwendungen für Beschäftigte.

Feuerwehr
Das Budget der Jugendfeuerwehren wird von 3.600 € (4 x 900 €) auf 4.000 € (4 x 1.000 €) angehoben. Gleichzeitig wird ein Betrag von 2.000 € für die laufenden Kosten der AED-Gruppe eingestellt.

Finanzhaushalt (Investiv)

Versorgungsrücklage
Ab 2022 sind für die Versorgungsrücklage keine Zuweisungen mehr zu zahlen, so dass hier jährlich 6.000 € eingespart werden können. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus verringern sich die hieraus erzielten Zinserträge deutlich (um ca. 1.100 €).

Informations- und Kommunikationstechnik
Aufgrund der Mehrkosten für das EDV-Programm Kindergartenverwaltung (6.200 €) und Kosten für ein EDV-Programm zur Leistungsverzeichniserstellung (8.000 €) wird der Ansatz um 14.200 € erhöht. Darüber hinaus erhält die Grundschule Dornbusch ebenfalls Iserv (5.500 €). Die Ansätze für Wartung und Pflege werden entsprechend angepasst.

Dach- und Fenstersanierung Heimatstube Assel
Die ursprünglich eingestellten Mittel aus 2019 sind nicht mehr nach 2022 übertragbar gewesen und somit in Abgang gebracht worden. Aus diesem Grunde erfolgt eine Neueinstellung von 94.000 € (in 2019 waren es 80.000 €). Gleichzeitig ist die Förderung von 24.000 € auf 40.000 € gestiegen.

Stromladesäulen
Für die Errichtung von 2 Stromladesäulen fallen Mehrkosten von 3.200 € an. Gleichzeitig erfolgen aber Mehreinnahmen von 9.000 €.

Feuerwehrgerätehaus Hüll
Hier fallen Mehrkosten i.H.v. 160.300 € an. Hierin ist ein Puffer von 10% für evtl. mögliche Preissteigerungen enthalten.

Kindergarten Assel II
Der Umbau des Kreissparkassengebäudes verursacht Mehrkosten i.H.v. 418.300 €, wobei hierin ein Puffer von 15% für mögliche Preissteigerungen enthalten ist.

Erweiterung Kindergarten Hüll
Nach Kostenschätzung mit einem Puffer von 15% für mögliche Preissteigerungen fallen hier Kosten in Höhe von 874.000 € an.

Häfen Barnkrug und Assel
Bei beiden Häfen fallen Mehrkosten (Barnkrug = 80.000 € und Assel = 57.000 €) an. Jedoch werden aufgrund aktueller Förderbescheide in Barnkrug 16.000 € und in Assel 32.000 € mehr Förderung in Aussicht gestellt.




Brücke Ritscher Schleusenfleth / Johann-Grodtmann-Straße
Da eine Umsetzung in 2022 nicht mehr erfolgen wird und der Ansatz aufgrund der Preissteigerungen angepasst werden müsste wird hier der Ansatz auf 0 gesetzt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2023 müsste dieser Punkt dann neu erörtert werden.

Kredite
Obwohl der Fehlbetrag mit 5.279.000 € um ca. 650.000 € gestiegen ist, kann die Kreditsumme aufgrund der hohen liquiden Mittel um 1.145.000 € gesenkt werden. Hierdurch sinken natürlich auch die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung.

Informativ
Informativ sind die für 2023 anstehenden Auszahlungen im Bereich der Feuerwehr aufgenommen worden. Hier stehen im nächsten Jahr die Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges (LF) der Ortsfeuerwehr Dornbusch sowie in den Jahren 2023 und 2024 die Umstellung der Einsatzbekleidung (Jacke und Hose) aller Ortsfeuerwehren an. Über diese Punkte ist im Rahmen der Haushaltsplanungen 2023 noch zu beraten.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den 1. Nachtragshaushaltplan 2022 in der vorgelegten Form zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert kurz die wesentlichen Punkte. Er merkt an, dass im Bereich der Kindergärten auch in Drochtersen intensiv nach Lösungen gesucht wird und sich hier konkret eine Möglichkeit abzeichnet. Er hofft um Klärung bis zum Verwaltungsausschuss, so dass dann der Nachtrag evtl. noch um diesen Punkt ergänzt werden könnte.
Von der CDU-Fraktion betrachtet Herr Schütt die Baukosten, gerade bei der Erweiterung des Kindergartens Hüll, sehr kritisch. Er sieht vor allem den eingebauten Puffer von 15% kritisch. Er hofft, dass die Mittel nicht voll ausgeschöpft werden müssen und wünscht einen Austausch mit dem Architekten.
Seitens der SPD-/Piraten-Fraktion sieht Herr Middeke die Preissteigerungen auch im zögerlichen Vorgehen der Politik. Er fordert schnellere Entscheidungen bei zwingend notwendigen Maßnahmen.
Herr Grantz aus der CDU-Fraktion wünscht sich auch eine schnelle Umsetzung, aber trotzdem sollte hier nicht der Blick auf die Kosten vernachlässigt werden. Es sollen keine Architektenpreise gewonnen werden. Sein Fraktionskollege Herr Mattern führt an, dass man sich derzeit bei Baukosten von 4.400 € je Quadratmeter bewegt.
Seitens der Verwaltung weist Herr Pritsch nochmal darauf hin, dass es sich bei den geplanten Bauvorhaben um reine Zweckbauten handelt.
Der Bürgermeister teilt abschließend mit, dass für die anstehende Sitzung des Verwaltungsausschusses der Architekt eingeladen ist, und hier die Gelegenheit besteht evtl. noch Einsparpotenzial zu finden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den 1. Nachtragshaushaltplan 2022 in der vorgelegten Form zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Gesamt Nachtrag 2022 1. Entwurf.pdf
Download Anlage 1 - Ergebnishaushalt 1 Nachtrag 2022 (03 06 2022).pdf
Download Anlage 2 - Finanzhaushalt 1 Nachtrag 2022 (03 06 2022).pdf

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7. Aufhebung der Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 7
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 20
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 12

Sachverhalt

Die oben genannte Satzung regelt, dass die „Sperrstunde“ für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten auf dem Gebiet der Gemeinde Drochtersen täglich um 05.00 Uhr beginnt und um 06.00 Uhr endet.
Grundlage dieser Verordnung war das Gaststättengesetz des Bundes, das zwischenzeitlich durch das Nds. Gaststättengesetz abgelöst wurde.
Die Sperrzeit ist derzeit in § 10 des Nds. Gaststättengesetzes geregelt. Von einer entsprechenden Verordnungsermächtigung für die Festsetzung einer Sperrzeit hat die Landesregierung derzeit keinen Gebrauch gemacht, sodass die Rechtsgrundlage für die Verordnung der Gemeinde Drochtersen entfallen ist.
Die Verordnung ist damit aufzuheben. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ist beigefügt.
Eine Sperrzeit für Gaststätten existiert damit bis auf Weiteres nicht mehr.
Für Spielhallen ergibt sich die Sperrzeit direkt aus § 13 Abs. 5 Nds. Spielhallengesetz (00.00 Uhr bis 06.00 Uhr).

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat die Aufhebung der „Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Drochtersen“ vom 22.09.2005 durch den Erlass einer „Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Drochtersen“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Herr Schildt erläutert kurz den Sachverhalt. Wortmeldungen hierzu gibt es nicht.

Dokumente
Download Vorlage Aufhebung SperrVO.pdf

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8. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 8
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8.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Es gab keine Anfragen.

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8.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 8.2

Diskussionsverlauf

Es gab keine Mitteilungen.

Datenstand vom 20.06.2022 11:17 Uhr