Datum: 05.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 00:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 12.05.2022
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Bericht des Bürgermeisters
5.1 Ukraine
5.2 Testzentrum Kulturscheune
5.3 Deutsche Glasfaser
5.4 RIS
5.5 allgemeiner Hinweis
6 Bericht aus dem Jugendbeirat
7 Bericht aus dem Senioren- und Behindertenbeirat
8 Entlassung des Herrn Gerd Tripmaker aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor
9 Änderung der Kindertagesstättensatzung
10 Erlass einer Richtlinie zur Vergabe von Förderungen für die Ausbildung zum Sozialpädagogische/n Assistentin/ Assistenten oder/und zum/zur Erzieher/in bei der Gemeinde Drochtersen
11 Erlass einer "Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen"
12 Aufhebung der Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Drochtersen
13 Änderung Hauptsatzung
14 Antrag der Spielvereinigung Drochtersen / Assel auf Genehmigung der Errichtung eines Vereinsgebäudes auf der gemeindlichen Sportanlage „Am Sportplatz“ in Drochtersen
15 Jahresabschluss 2017
16 1. Nachtragshaushalt 2022
17 Schiedsperson
18 Annahme von Spenden
19 Anträge und Anfragen
19.1 Hauhaltsmasterplan
19.2 Deutsche Glaserfaser
20 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung.pdf
Download Einladung, erweiterte Tagesordnung.pdf
Download Protokoll der Ratssitzung am 05-07-2022.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 1

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der stellvertretende Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, entschuldigt sich für die Verspätung, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom stellvertretenden Ratsvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des stellvertretenden Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 12.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 12.05.2022.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 12.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden Ratsdamen und –herren sowie Frau Knappe und Frau Büter.
Seit der letzten Ratssitzung am 12.05.2022 hat es Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 30.05.2022 und am 29.06.2022 gegeben.
Am 30.05.2022 wurde über die Sanierung des Barnkurger Hafens (Spundwand) beraten. 
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.062022 wurde intensiv über verschiedene Punkte beraten:
  • Kitas in Hüll, Assel und Drochtersen
  • Vereinsförderungen (DLRG Rettungsboot; Reif- und Fahrverein Nordkehdingen, Kulturscheune, usw.)
  • Mitfahrbänke (Antrag der SPD)
  • Gehweg an der L111 (Dornbusch, linke Seite)
  • Bebauungsplan Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand
  • Dorfentwicklungsprogramm

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5. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 5
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5.1. Ukraine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass zurzeit 110 ukrainische Flüchtlinge in der Gemeinde Drochtersen leben. Am heutigen Tag 05.07.2022, sind weitere Flüchtlinge, darunter viele Kinder in der Gemeinde angekommen.
An den Schulen in der Gemeinde Drochtersen werden zurzeit 20/21 ukrainische Kinder unterrichtet.
  • Grundschule Assel:                 keine
  • Grundschule Drochtersen:        2
  • Grundschule Dornbusch:        7
  • Elbmarschen-Schule:                10-12 Kinder
Des Weiteren besuchen 2 ukrainische Kinder den Kindergarten Assel.

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5.2. Testzentrum Kulturscheune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 5.2

Diskussionsverlauf

Die beiden Testzentren (Assel und Kulturscheune) wurden zum 30.06.2022 geschlossen. Die Testscheune wird zum 04.07.2022 wieder geöffnet sein. Aufgrund von personellen Problemen wurden die Öffnungszeiten angepasst. Diese sind von Mo. – Fr. von 08:00 Uhr bis um 10:00 Uhr.

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5.3. Deutsche Glasfaser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 5.3

Diskussionsverlauf

Eine Leitung ist in Richtung Hüll verlegt worden. In diesem Zusammenhang werde es jetzt eine Markterkundung in Hüll geben.

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5.4. RIS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 5.4

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass es für den Sitzungsdienst im RIS Updates vorliegen / durchgeführt wurden.

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5.5. allgemeiner Hinweis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 5.5

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erinnert an den Wurstanbiss am 08.07.2022 (Schützenfest Assel) und am 15.07.2022 (Schützenfest Drochtersen) jeweils ab 16:00 Uhr.

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6. Bericht aus dem Jugendbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

Der stellv. Ratsvorsitzende Heino Baumgarten gibt das Wort an den Bürgermeister ab. Der Bürgermeister erklärt, dass die Vorsitzende des Jugendbeirates an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann. Mike Eckhoff informiert die Ratsdamen und –herren, dass der Jugendbeirat seit der Wahl im November 2021 bisher 5 x getagt hat. Einen ausführlichen Bericht werde es in der nächsten Ratssitzung geben.

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7. Bericht aus dem Senioren- und Behindertenbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 7

Diskussionsverlauf

Der stellv. Ratsvorsitzende begrüßt nochmals Frau Büter und erteilt ihr dann das Wort. Frau Büter gibt einen kurzen Überblick was der Senioren- und Behindertenbeirat bisher gemacht hat. 
  • Am 01.04.2022 gab es in Zusammenarbeit mit der Polizei ein Verkehrssicherheitstraining für eBike-Fahrer und Rollstuhlbenutzer
  • Diesen Samstag findet im Landwandel eine Veranstaltung für die Bewohner statt. („Rollatorführerschein“)
  • Für die älteren Gemeindebürger, die nicht im Landwandel wohnen, aber sich dort regelmäßig treffen findet am 08.07.2022 ein gemeinsamer Grillabend statt
  • Des Weiteren hatte der Beirat am Blütenfest einen Stand aufgebaut. Dieser wurde auch sehr gut von den älteren Bürgern angenommen. Hierzu teilt Frau Büter mit, dass einige sich über den schlechten Zustand der Radwege / Fußwege in der Gemeinde „beschwert“ haben. Auch würde es kaum behinderten gerechte WCs in der Gemeinde geben.
  • Bei zukünftigen Gebäudeeinrichtungen wäre es schön, wenn der Beirat mit in die Planung einbezogen werde (Hinblick auf behindertengerechte Räume)
Nach diesem kurzen Überblick bedankt sich der stellv. Ratsvorsitzende bei Frau Büter und fragt  die Ratsdamen / Ratsherren, ob sie weitere Fragen an Frau Büter haben. Es gab keine weiteren Fragen.

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8. Entlassung des Herrn Gerd Tripmaker aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 8

Sachverhalt

Herr Gerd Tripmaker ist für den Zeitraum vom 01.06.2018 bis zum 31.05.2024 vom Rat der Gemeinde Drochtersen zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor ernannt worden. Die Ernennung erfolgte unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Auf Wunsch des Herrn Tripmaker soll dessen Amtszeit nunmehr mit Ablauf des 30.06.2022 enden. Formal ist Herr Tripmaker daher aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz, § 6 Abs. 1 Nds.  Beamtengesetz). Aufgrund der beamtenrechtlichen Vorschriften kommt eine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis frühestens zum 05.07.2022 (Tag der Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen) in Betracht, da sie nicht rückwirkend ausgesprochen werden darf.
Zum Zeitpunkt der Einladung für den Gemeinderat am 24.06.2022 lag noch kein Vorschlag der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor für eine Nachbesetzung vor. Die Ortsfeuerwehr Drochtersermoor ist jedoch darum bemüht, die Vakanz auf der Position des Ortsbrandmeisters alsbald möglich neu zu besetzen. 

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen beschließt, Herrn Gerd Tripmaker, geb. 30.09.1967, wohnhaft Drochtersermoor 23, 21706 Drochtersen, mit Wirkung vom 05.07.2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor zu entlassen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass Gerd Tripmaker im Rahmen einer Übung am 04.07.2022 verabschiedet wurde. Ein Nachfolger wurde bis jetzt noch nicht gefunden. Aus beruflichen Gründen kann Herr Tripmaker heute nicht an der Sitzung teilnehmen. Auch der Stellv. lässt sich, aufgrund eines privaten Termins, entschuldigen.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen beschließt, Herrn Gerd Tripmaker, geb. 30.09.1967, wohnhaft Drochtersermoor 23, 21706 Drochtersen, mit Wirkung vom 05.07.2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor zu entlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Änderung der Kindertagesstättensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 10.05.2022 ö 12
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 12
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 9

Sachverhalt

A.
In der laufenden Sachbearbeitung wurde eine Regelungslücke im § 6 (Gebühren) festgestellt. 
Danach kann die festgesetzte Benutzungsgebühr auf Antrag ermäßigt werden. Lt. Absatz 5 werden hierfür die im vorletzten Kalenderjahr erzielten Jahreseinkommen zu Grunde gelegt. Der Nachweis ist durch geeignete Unterlagen (z. B. Steuerbescheid) bei Aufnahme und mit Beginn jedes neuen Kindergartenjahres zu erbringen.

In der laufenden Sachbearbeitung stellte sich heraus, dass Kinder unter 3 Jahren in der Regel in der Krippe betreut werden, weil beide Elternteile (beide Erziehungsberechtigte) wieder berufstätig sind. Dadurch erhöht sich das Einkommen nicht unerheblich im Vergleich zum Vor- bzw. Vorvorjahr.
Die derzeit geltende Satzung sieht nicht vor, dass in diesen Fällen das aktuelle Einkommen für die Berechnung der Gebühren berücksichtigt wird.

Es sollte daher folgender Absatz in die Kindertagesstättensatzung aufgenommen werden:

„Haben sich die Einkünfte gegenüber dem Vorvorjahr um mindestens 20 v.H. vermindert oder erhöht, so sind die aktuellen Einkommensverhältnisse maßgebend. Entsprechende Nachweise sind der Gemeinde Drochtersen auf Verlangen vorzulegen.“

B.
Durch die Umstellung der Buchungs- und Abrechnungsmodalitäten bei der Mittagsverpflegung ist der § 8 (Mittagsverpflegung) anzupassen. Die Bestellung und Abrechnung der Mittagsverpflegung erfolgt seit dem 01.03.2022 direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Anbieter (Fa. Menüparter GmbH). 

Der § 8 kann somit wie folgt geändert werden:

„In den Kindertagesstätten Assel, Dornbusch und Drochtersen können Krippenkinder, die bis mindestens 13:00 Uhr betreut werden, an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Für Ganztags- und Hortkinder ist die Teilnahme verpflichtend. Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung erteilten die Erziehungsberechtigten dem von der Gemeinde Drochtersen beauftragten Leistungserbringer einen Verpflegungsauftrag. Die Bestellung und Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Leistungserbringer.“

Zum besseren Verständnis ist als Anlage ein Satzungsentwurf beigefügt. Hierin sind die bisherigen Formulierungen gestrichen und die neuen Textpassagen rot hervorgehoben.

Beschlussempfehlung

Der Rat beschließt die Änderung der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung) in der im Entwurf vorliegenden Fassung.

Diskussionsverlauf

Heino Baumgarten übergibt das Wort an Mike Eckhoff. Dieser teilt mit, dass in dieser Kindertagessätzung zwei Punkte geändert worden sind.
  1. Änderung der Vorlage nach Einkommensnachweis
  2. Abrechnung in der Mittagsverpflegung

Beschluss

Der Rat beschließt die Änderung der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung) in der im Entwurf vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen.pdf

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10. Erlass einer Richtlinie zur Vergabe von Förderungen für die Ausbildung zum Sozialpädagogische/n Assistentin/ Assistenten oder/und zum/zur Erzieher/in bei der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 13.2
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 10

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 10.05.2022 wurde seitens der Gemeindeverwaltung ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Betreuungszahlen in den Kindertagesstätten der Gemeinde und sich daraus ergebende Maßnahmen zur Bedarfsdeckung gegeben.

Eine der dargestellten Maßnahmen im Handlungsfeld „Personal“ ist die Erstellung einer Richtlinie, um die Ausbildung zum Sozialpädagogische/n Assistentin/ Assistenten oder/und zum/zur Erzieher/in finanziell zu fördern, wenn die betreffende Person keine Förderung durch den Landkreis Stade erhält, da die Ausbildung zum Sozialpädagogische/n Assistentin/ Assistenten oder/und zum/zur Erzieher/in in Niedersachsen bisher nicht vergütet wird.

Zwischenzeitlich wurde seitens der Gemeindeverwaltung eine entsprechende Richtlinie zur Förderung einer Ausbildung in den vorgenannten Berufen entworfen.

Durch diese Richtlinie sollen Menschen gefördert werden, die sich für eine Ausbildung zum Sozialpädagogische/n Assistentin/ Assistenten oder/und zum/zur Erzieher/in begeistern können und sich frühzeitig für eine berufliche Tätigkeit in der Gemeinde Drochtersen entscheiden. Als Zielgruppe werden hierbei Personen in den Blick genommen, die bisher noch in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der Gemeinde standen (Neueinstellungen).

Die Förderung soll vorrangig den Abbau der Unterversorgung im Bereich der Kindertagesbetreuung fördern, dient aber auch der Sicherstellung der dauerhaften Versorgung mit entsprechenden Fachkräften in der Gemeinde Drochtersen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Richtlinie zur Vergabe von Förderungen für die Ausbildung zum Sozialpädagogische/n Assistentin/ Assistenten oder/und zum/zur Erzieher/in bei der Gemeinde Drochtersen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister gibt einen kurzen Überblick über den Sachverhalt. Als es keine Wortmeldungen dazu gab, wurde der nachfolgende Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Richtlinie zur Vergabe von Förderungen für die Ausbildung zum Sozialpädagogische/n Assistentin/ Assistenten oder/und zum/zur Erzieher/in bei der Gemeinde Drochtersen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download ENTWURF Richtlinie Förderung Ausbildung SPA und Erzieher Stand 16-06-2022.pdf

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11. Erlass einer "Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 10.05.2022 ö 10
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 11
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 11

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 24.11.2021 wurde die Verwaltung gebeten, eine Förderrichtlinie zu entwerfen, die die gemeindliche Unterstützung von hier ansässigen Vereinen und Organisationen näher regelt. 

Ein entsprechender Richtlinienentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die bisherige Verwaltungspraxis, eine Förderung von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten zu ermöglichen, wurde beibehalten. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurde das bisherige Verfahren zur Beantragung einer Förderung ebenfalls weitestgehend beibehalten.
Neu aufgenommen wurde eine „Bagatellgrenze“ (§ 3 Abs. 1). Zuschüsse werden danach nur gewährt, wenn die Kosten einer Maßnahmen 1.000 Euro übersteigen. Die weiteren Fördervoraussetzungen orientieren sich an der bisherigen Verwaltungspraxis und den üblichen Inhalten einer solchen Förderrichtlinie.

Für eine verlässliche Haushaltsplanung wurde der Stichtag 01.09. eingeführt, wenn für eine Maßnahme eine Zuwendung von mehr als 2.000 Euro beantragt wurde (§ 4 Abs. 2).
Zuständigkeiten für die Entscheidung über Förderanträge sind in § 4 Abs. 5 geregelt. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung soll der Bürgermeister zukünftig über Anträge, für die nur eine im Verhältnis geringe Förderung beantragt wird, selbst entscheiden können. Die politischen Gremien würden im Anschluss über die Entscheidung informiert werden. 

Die Kulturmanagerin der Gemeinde Drochtersen wurde bei der Erarbeitung dieser Förderrichtlinie beteiligt, um auch die Perspektive der antragstellenden Vereine und Organisationen mit einzubeziehen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen“.

Diskussionsverlauf

Der stellv. Ratsvorsitzende, Heino Baumgarten, erläutert kurz den Sachverhalt. Er teilt mit, dass der Entwurf mit der Einladung zusammen versendet wurde. Die gegründete Arbeitsgruppe hat am 04.07.2022 getagt und vor dieser Gemeinderatssitzung ein vorbereitendes kurzes Gespräch geführt. §4 Abs. 2 bei einem Betrag von mehr als 15.000,00 EUR muss der Antrag im Vorjahr gestellt werden. Der Betrag wurde auf 5.000,00 EUR gesenkt. §4 Abs. 5 Zuständigkeit der Gremien: hier sollen die Anträge zuerst im Fachausschuss beraten werden. Danach gehen die Anträge in den Verwaltungsausschuss, wo die Anträge dann beschlossen werden. Bei Anträgen über 5.000,00 EUR hat der Gemeinderat den Antrag zu genehmigen. Der stellv. Ratsvorsitzende dankt den Fraktionen für die Einigung der Richtlinie. Danach erteilt er den Fraktionen das Wort. Die Fraktionen bedanken sich für die gute Zusammenarbeit untereinander und mit dieser Einigung wird ein Zeichen Richtung Vereine gezeigt

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download 2022-07-04-ENTWURF-Vereinsförderungsrichtlinie.pdf
Download Entwurf Förderrichtlinie Vereine_Stand 20-04-2022.pdf

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12. Aufhebung der Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 7
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 20
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 12

Sachverhalt

Die oben genannte Satzung regelt, dass die „Sperrstunde“ für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten auf dem Gebiet der Gemeinde Drochtersen täglich um 05.00 Uhr beginnt und um 06.00 Uhr endet.
Grundlage dieser Verordnung war das Gaststättengesetz des Bundes, das zwischenzeitlich durch das Nds. Gaststättengesetz abgelöst wurde.
Die Sperrzeit ist derzeit in § 10 des Nds. Gaststättengesetzes geregelt. Von einer entsprechenden Verordnungsermächtigung für die Festsetzung einer Sperrzeit hat die Landesregierung derzeit keinen Gebrauch gemacht, sodass die Rechtsgrundlage für die Verordnung der Gemeinde Drochtersen entfallen ist.
Die Verordnung ist damit aufzuheben. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ist beigefügt.
Eine Sperrzeit für Gaststätten existiert damit bis auf Weiteres nicht mehr.
Für Spielhallen ergibt sich die Sperrzeit direkt aus § 13 Abs. 5 Nds. Spielhallengesetz (00.00 Uhr bis 06.00 Uhr).

Beschlussempfehlung

Der Rat beschließt die Aufhebung der „Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Drochtersen“ vom 22.09.2005 durch den Erlass einer „Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Drochtersen“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf .

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt. 

Beschluss

Der Rat beschließt die Aufhebung der „Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Drochtersen“ vom 22.09.2005 durch den Erlass einer „Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Drochtersen“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Vorlage Aufhebung SperrVO.pdf

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13. Änderung Hauptsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 4
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 17
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 13

Sachverhalt

Der Kreistag des Landkreises Stade hat in seiner Sitzung vom 28.3.2022 seine Hauptsatzung dahingehend geändert, dass Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises im Internet unter der Adresse www.landkreis-stade.de im elektronischen „Amtsblatt für den Landkreis Stade“ verkündet bzw. öffentlich bekanntgemacht werden. Die Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen papiergebundenen Form des Amtsblattes für den Landkreis Stade dar; dieses wird seitens des Landkreises Stade nach einer Übergangszeit eingestellt.
Da neben zahlreichen Kommunen des Landkreises Stade auch die Gemeinde Drochtersen ihre Verkündungen und öffentlichen Bekanntmachungen über das bisher papiergebundene Amtsblatt des Landkreises Stade vornimmt, sind wir gehalten, bis zur Sommerpause 2022 ebenfalls unsere Hauptsatzung dahingehend anzupassen.
Nach Einschätzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) ist mit der Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Stade keine relative Dynamik, also kein Automatismus für die angeschlossenen Kommunen eingetreten. Jede Kommune muss nach Ansicht des NSGB seine jeweilige Hauptsatzung dementsprechend anpassen; diese Verpflichtung ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 2 NKomVG.
In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drochtersen vom 6.4.2022 hat Herr Bürgermeister Eckhoff hierauf bereits hingewiesen und eine entsprechende Beschlussvorlage angekündigt.
Der nachfolgende Beschlussvorschlag erfasst ausschließlich die erforderlichen Anpassungen in § 6 Absatz 1 der Hauptsatzung; die Absätze 2 bis 4 der Hauptsatzung bleiben unverändert.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt im Zuge der 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drochtersen vom 12.12.2011, zuletzt geändert durch die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 9.12.2016, die nachfolgende Änderung des Absatzes 1 des § 6 – Verkündigungen und öffentliche Bekanntmachungen:

§ 6
Verkündigungen und öffentliche Bekanntmachungen

  1. Soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, werden Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Drochtersen im Internet unter der Adresse www.landkreis-stade.de im elektronischen „Amtsblatt für den Landkreis Stade“ verkündet bzw. öffentlich bekannt gemacht.

  1. Bekanntmachungen über Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sind, sofern eine Bekanntmachung nach der Geschäftsordnung nicht ausgeschlossen ist, im Aushangkasten vor der Gemeindeverwaltung, Sietwender Straße 27, 21706 Drochtersen, zu veröffentlichen. Im Internet unter www.drochtersen.de kann ebenso eine Veröffentlichung nach Satz 1 vorgenommen werden. Zusätzlich sollte in der Tageszeitung „Stader Tageblatt“ ein Hinweis auf diese Bekanntmachung („Hinweisbekanntmachung“) erfolgen. Lediglich Bekanntmachungen über Sitzungen des Gemeinderates werden im „Stader Tageblatt“ unter Mitteilung der gesamten Tagesordnung veröffentlicht.

  1. Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen auf der Internetseite der Gemeinde Drochtersen (www.drochtersen.de) und in den Aushangkästen:

Nr.
Ortsteil
1
Drochtersen
2
Ritsch
3
Assel
4
Barnkrug
5
Wethe
6
Dornbusch
7
Krautsand
8
Hüll
9
Drochtersermoor
10
Asselermoor

  1. Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und Beschlüsse über die Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gelten als ortsübliche Bekanntmachungen und werden zusätzlich zu Absatz 3 im Stader Tageblatt veröffentlicht. Satzungsbeschlüsse nach § 10 Abs. 3 BauGB werden zusätzlich zur Regelung in Abs. 1 im Stader Tageblatt veröffentlicht.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erklärt kurz den Sachverhalt. Dazu gibt es keine weiteren Wortmeldungen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt im Zuge der 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drochtersen vom 12.12.2011, zuletzt geändert durch die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 9.12.2016, die nachfolgende Änderung des Absatzes 1 des § 6 – Verkündigungen und öffentliche Bekanntmachungen:

§ 6
Verkündigungen und öffentliche Bekanntmachungen

  1. Soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, werden Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Drochtersen im Internet unter der Adresse www.landkreis-stade.de im elektronischen „Amtsblatt für den Landkreis Stade“ verkündet bzw. öffentlich bekannt gemacht.

  1. Bekanntmachungen über Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sind, sofern eine Bekanntmachung nach der Geschäftsordnung nicht ausgeschlossen ist, im Aushangkasten vor der Gemeindeverwaltung, Sietwender Straße 27, 21706 Drochtersen, zu veröffentlichen. Im Internet unter www.drochtersen.de kann ebenso eine Veröffentlichung nach Satz 1 vorgenommen werden. Zusätzlich sollte in der Tageszeitung „Stader Tageblatt“ ein Hinweis auf diese Bekanntmachung („Hinweisbekanntmachung“) erfolgen. Lediglich Bekanntmachungen über Sitzungen des Gemeinderates werden im „Stader Tageblatt“ unter Mitteilung der gesamten Tagesordnung veröffentlicht.

  1. Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen auf der Internetseite der Gemeinde Drochtersen (www.drochtersen.de) und in den Aushangkästen:

Nr.
Ortsteil
1
Drochtersen
2
Ritsch
3
Assel
4
Barnkrug
5
Wethe
6
Dornbusch
7
Krautsand
8
Hüll
9
Drochtersermoor
10
Asselermoor

  1. Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und Beschlüsse über die Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gelten als ortsübliche Bekanntmachungen und werden zusätzlich zu Absatz 3 im Stader Tageblatt veröffentlicht. Satzungsbeschlüsse nach § 10 Abs. 3 BauGB werden zusätzlich zur Regelung in Abs. 1 im Stader Tageblatt veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Lesefassung Hauptsatzung Stand 5.7.2022.pdf

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14. Antrag der Spielvereinigung Drochtersen / Assel auf Genehmigung der Errichtung eines Vereinsgebäudes auf der gemeindlichen Sportanlage „Am Sportplatz“ in Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 25
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 14

Sachverhalt

Die SV Drochtersen / Assel beabsichtigt, im Anschluss an die jetzige Sitztribüne ein Vereinsgebäude zu errichten. Der derzeitige Planungstand kann der Anlage entnommen werden. Mit der Baumaßnahme soll im Frühjahr 2023 begonnen werden.
Das betreffende Baugrundstück (Flurstück 26/15, Flur 25, Gemarkung Drochtersen) steht im Eigentum der Gemeinde Drochtersen. 
Aus diesem Grund bittet die SV Drochtersen / Assel um Zustimmung der Gemeinde Drochtersen zum Bau des Vereinsgebäudes auf dem gemeindlichen Grundstück.
Die Zustimmung der Gemeinde Drochtersen soll im Rahmen einer Vereinbarung mit der SV Drochtersen / Assel erteilt werden, deren Entwurf dieser Vorlage ebenfalls beigefügt ist. Bei dem Bau der Sitzplatztribüne wurde in ähnlicher Weise verfahren.

Mit der Zustimmung ist keine Zusage der Gemeinde Drochtersen für einen Zuschuss verbunden. Dieser wird voraussichtlich nach Feststellung der Genehmigungsfähigkeit durch den Verein beantragt werden. Da die Kosten für die Baumaßnahme erst nach Feststellung der Genehmigungsfähigkeit ermittelt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zur voraussichtlichen Höhe des Zuschuss getroffenen werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Vertagung des TOPs.

Diskussionsverlauf

Die Fraktionen haben sich untereinander darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Es müssen weitere Informationsgespräche zwischen der Verwaltung, den Fraktionsvorsitzenden und der Spielvereinigung Drochtersen / Assel geführt werden. Gegen diese Vertagung gab es keine Einwände. 

Dokumente
Download Lageplan DA Vereinsgebäude.pdf
Download Vereinbarung DA Gemeinde Drochtersen Vereinshaus.pdf

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15. Jahresabschluss 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 5
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 18
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 15

Sachverhalt

Gemäß § 129 NKomVG hat der Gemeinderat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2022 aufgestellt. Bestandteil ist ein umfangreicher Rechenschaftsbericht. 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade hat die Rechnungsprüfung in der Zeit vom 01.11.2021 bis 07.06.2022 (mit Unterbrechungen) durchgeführt. 
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.080.820,93 € ab (ordentliches Ergebnis 1.032.201,36 € und außerordentliches Ergebnis 48.619,57 €). Geplant war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 285.700,00 €.

Das deutlich verbesserte Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus folgenden Positionen: 

  • höhere Steuererträge + 2.148.082,39 €
  • höhere Transferaufwendungen + 1.072.516,90 € (u.a. Gewerbesteuerumlage +375.033,00 € und Kreisumlage + 605.156,00 €)
Die Gesamtverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 666.474,03 € auf 3.172.871,23 € verringert. Davon entfallen 2.663.013,56 € auf Kredite für Investitionen. In 2017 wurden keine neuen Kredite aufgenommen.
Es sind außerplanmäßige Aufwendungen für die Planung des Gewerbegebietes Aschhorn sowie das Wohnbaugebiet in Hüll von insgesamt 70.493,63 € entstanden. Zusätzlich sind überplanmäßige Aufwendungen aufgrund der Steigerung der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten in Höhe von insgesamt 32.053,54 € entstanden. Weiterhin wurden Mittel in Höhe von insgesamt 52.135,81 € statt im investiven Bereich, im Aufwandsbereich in Anspruch genommen sowie 507,00 € in umgekehrter Richtung. Auch dies ist als überplanmäßig zu deklarieren. Im Deckungskreis 2000 „Fachbereich 1 Finanzen und Personal“ ist ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von insgesamt 620.501,74 € entstanden. Dieser resultiert in Summe von 613.656,00 € aus zahlungsunwirksamen Rückstellungen (Finanzausgleich/Kreisumlage/Prüfungsgebühr Jahresabschluss). Die Erläuterungen hierzu können dem Jahresabschlussbericht auf Seite 40 entnommen werden.
Im laufenden Haushaltsjahr 2017 wurden neue haushaltsrechtliche Vorschriften seitens des Landes Niedersachsen erlassen. Es erfolgte die Verkündung der KomHKVO als Nachfolgeverordnung der GemHKVO. Da dies erst im laufenden Haushaltsjahr passierte, wurden für Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 150 € bis 1.000 € netto entsprechend der Regelungen der GemHKVO Sammelposten gebildet, die über fünf Jahre abzuschreiben waren. Die KomHKVO sieht diese Regelung nicht mehr vor. Sie ermöglicht jedoch die Anwendbarkeit der bisherigen Regelung im Haushaltsjahr 2017 durch Beschluss des Gemeinderats.
Der Jahresabschlussbericht sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stade sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO die Anwendung von § 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO (Bildung von Sammelposten) für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließen, 
gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu beschließen, 
den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen, 
dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und 
die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.080.820,93 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Diskussionsverlauf

Bevor dieser Tagesordnungspunkt angesprochen wird, nimmt der Bürgermeister im Zuhörerbereich Platz. Der stellv. Ratsvorsitzende, Heino Baumgarten, übergibt das Wort an den allgem. Vertreter, Herrn Marcus Pritsch. Herr Pritsch erläutert kurz den Sachverhalt und erklärt, warum die Jahresabschlüsse nicht fristgerecht zum Rechnungsprüfungsamt Stade weitergeleitet wurden. Nach einer kurzen lebhaften Diskussion, in der zwei Fraktionen ihren Standpunkt dargelegt haben, wurde der nachfolgende Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO die Anwendung von § 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO (Bildung von Sammelposten) für das Haushaltsjahr 2017, 
gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, 
den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen, 
dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und 
die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.080.820,93 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Jahresabschluss 2017.pdf
Download Prüfbericht Jahresabschluss 2017.pdf
Download Stellungnahme HVB Jahresabschluss 2017.pdf

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16. 1. Nachtragshaushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.06.2022 ö 6
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 19
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 16

Sachverhalt

Aufgrund höherer oder bisher nicht veranschlagter Aufwendungen/Auszahlungen ist gem. NKomVG ein Nachtragshaushalt notwendig, da diese im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen in einem erheblichen Umfang entstehen. Die einzelnen Positionen können den beigefügten Änderungspapieren für den Ergebnis- und Finanzhaushalt (Anlagen 1 und 2) entnommen werden. Das komplette Nachtragswerk wird inklusive Vorbericht schnellstmöglich nachgeliefert. Folgende Bereiche sind in erheblichem Umfang betroffen:

Ergebnishaushalt (Ertrag und Aufwand)

Leihgeräte Lehrkräfte
Im Rahmen des Digitalpakts erhielt die Gemeinde für die Schulen Zuweisungen i.H.v. insgesamt ca. 62.200 € für die Beschaffung von Leihgeräten für die Lehrkräfte. Diese Zuweisungen werden durch den Nachtrag als Ertrag in Ansatz gebracht. Als Aufwand werden dementsprechend Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt. Insgesamt gleichen sich Ertrag und Aufwand aus.

Mittagsverpflegung Kindergärten
Seit dem 01.03.2022 wird die Mittagsverpflegung nicht mehr von der Gemeinde Drochtersen abgerechnet, so dass hier für 2022 die Ansätze sowohl im Ertrag als auch im Aufwand auf die in den Monaten Januar und Februar angefallenen Gebühren reduziert werden (dies betrifft die Kindergärten Assel, Drochtersen und Dornbusch). Ab 2023 fallen sie ganz weg. Die Ansätze bei den besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen werden für die anteilig übernommenen Zusatzkosten (2/3) dementsprechend erhöht.

Hallenbad
Im ursprünglichen Haushaltsplan wurden, aufgrund der geplanten Bauphase, die das Hallenbad betreffenden Ansätze für den laufenden Betrieb in den Jahren 2022 und 2023 gesenkt. Da ein Beginn derzeit nicht absehbar ist, wurden die Ansätze wieder auf den ursprünglichen Stand gebracht.

Abwasserbeseitigung
Aufgrund des Kalkulationszeitraums 2022-2024 wird hier mit Mehreinnahmen von 135.000 € gerechnet.

Schlüsselzuweisung / Kreisumlage
Aufgrund des Festsetzungsbescheides vom 14.04.2022 erhält die Gemeinde 398.000 € mehr Schlüsselzuweisungen vom Land. Gleichzeitig erhöht sich die Kreisumlage. Da aber seitens des Kreises für 2022 eine Absenkung des Hebesatzes auf 46,5 % geplant ist, beträgt die Erhöhung nur 39.700 €.

Kraftstoffkosten / Energiekosten
Aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoffkosten werden die Ansätze für den Dienstwagen, den VW-Bus und die Feuerwehrfahrzeuge erhöht. Im Bereich Bauhof wurde der Ansatz schon im ursprünglichen Haushaltsplan angepasst, so dass hier keine weitere Erhöhung notwendig erscheint. Gleichzeitig werden im Gebäudemanagement die Bewirtschaftungskosten um 60.000 € erhöht. Bei der Ermittlung der Beträge erfolgte eine Hochrechnung der bisher angefallenen Kosten.

Personal
Aufgrund einer zusätzlichen Teilzeitstelle im Bereich der Verkehrsüberwachung fallen hier jährliche Mehrkosten von 6.000 € an. Aufgrund des erhöhten Personals beim Bauhof erfolgt eine Anpassung der besonderen Aufwendungen für Beschäftigte.

Feuerwehr
Das Budget der Jugendfeuerwehren wird von 3.600 € (4 x 900 €) auf 4.000 € (4 x 1.000 €) angehoben. Gleichzeitig wird ein Betrag von 2.000 € für die laufenden Kosten der AED-Gruppe eingestellt.

Finanzhaushalt (Investiv)

Versorgungsrücklage
Ab 2022 sind für die Versorgungsrücklage keine Zuweisungen mehr zu zahlen, so dass hier jährlich 6.000 € eingespart werden können. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus verringern sich die hieraus erzielten Zinserträge deutlich (um ca. 1.100 €).

Informations- und Kommunikationstechnik
Aufgrund der Mehrkosten für das EDV-Programm Kindergartenverwaltung (6.200 €) und Kosten für ein EDV-Programm zur Leistungsverzeichniserstellung (8.000 €) wird der Ansatz um 14.200 € erhöht. Darüber hinaus erhält die Grundschule Dornbusch ebenfalls Iserv (5.500 €). Die Ansätze für Wartung und Pflege werden entsprechend angepasst.

Dach- und Fenstersanierung Heimatstube Assel
Die ursprünglich eingestellten Mittel aus 2019 sind nicht mehr nach 2022 übertragbar gewesen und somit in Abgang gebracht worden. Aus diesem Grunde erfolgt eine Neueinstellung von 94.000 € (in 2019 waren es 80.000 €). Gleichzeitig ist die Förderung von 24.000 € auf 40.000 € gestiegen.

Stromladesäulen
Für die Errichtung von 2 Stromladesäulen fallen Mehrkosten von 3.200 € an. Gleichzeitig erfolgen aber Mehreinnahmen von 9.000 €.

Feuerwehrgerätehaus Hüll
Hier fallen Mehrkosten i.H.v. 160.300 € an. Hierin ist ein Puffer von 10% für evtl. mögliche Preissteigerungen enthalten.

Kindergarten Assel II
Der Umbau des Kreissparkassengebäudes verursacht Mehrkosten i.H.v. 418.300 €, wobei hierin ein Puffer von 15% für mögliche Preissteigerungen enthalten ist.

Erweiterung Kindergarten Hüll
Nach Kostenschätzung mit einem Puffer von 15% für mögliche Preissteigerungen fallen hier Kosten in Höhe von 874.000 € an.

Häfen Barnkrug und Assel
Bei beiden Häfen fallen Mehrkosten (Barnkrug = 80.000 € und Assel = 57.000 €) an. Jedoch werden aufgrund aktueller Förderbescheide in Barnkrug 16.000 € und in Assel 32.000 € mehr Förderung in Aussicht gestellt.

Ausstattung von Kindertagesstätten
Aufgrund einer beantragten Förderung erhält die Gemeinde Drochtersen insgesamt 119.000 € für die Ausstattung der 5 Kindertagesstätten. Der zu erbringende Eigenanteil wird aus den vorhandenen Budgets bestritten, so dass sich der Ertrag und der Aufwand ausgleichen. 

Schaffung neuer Kindergartenplätze in Drochtersen
Für die Schaffung neuer Kindergartenplätze in Drochtersen wird ein Betrag in Höhe von 950.000 € zur Verfügung gestellt.

Brücke Ritscher Schleusenfleth / Johann-Grodtmann-Straße
Da eine Umsetzung in 2022 nicht mehr erfolgen wird und der Ansatz aufgrund der Preissteigerungen angepasst werden müsste wird hier der Ansatz auf 0 gesetzt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2023 müsste dieser Punkt dann neu erörtert werden.

Kredite
Obwohl der Fehlbetrag mit 6.238.400 € um ca. 1.627.100 € gestiegen ist, kann die Kreditsumme aufgrund der hohen liquiden Mittel um 200.000 € gesenkt werden. Hierdurch sinken natürlich auch die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung.

Informativ
Informativ sind die für 2023 anstehenden Auszahlungen im Bereich der Feuerwehr aufgenommen worden. Hier stehen im nächsten Jahr die Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges (LF) der Ortsfeuerwehr Dornbusch sowie in den Jahren 2023 und 2024 die Umstellung der Einsatzbekleidung (Jacke und Hose) aller Ortsfeuerwehren an. Über diese Punkte ist im Rahmen der Haushaltsplanungen 2023 noch zu beraten.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 in der vorgelegten Form.

Diskussionsverlauf

Der stellv. Ratsvorsitzende, Heino Baumgarten, gibt das Wort an den Bürgermeister weiter. Mike Eckhoff gibt einen kurzen Überblick bzgl. der aktuellen Sachlage. Nach einer lebhaften Aussprache der Fraktionen untereinander, wo jede Fraktion ihren Standpunkt darlegt, wird der nachfolgend genannte Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2022.pdf
Download Ergebnishaushalt 1. Nachtrag 2022 (01.07.2022).pdf
Download Finanzhaushalt 1. Nachtrag 2022 (01.07.2022).pdf

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17. Schiedsperson

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 06/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.06.2022 24
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 17

Sachverhalt

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter werden die Schiedspersonen vom Rat der Gemeinde für fünf Jahre gewählt.
Der Gemeinderat hat am 06.04.2022 Herrn Peter-Klaus Rambow, Barnkruger Str. 44, 21706 Drochtersen, zum Schiedsmann gewählt.
Das Amt der stellv. Schiedsperson konnte bisher nicht besetzt werden. Für die Besetzung des Amtes der stellv. Schiedsperson laufen derzeit noch Gespräche mit einer Interessentin.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, Frau Ute Wilckens, Wetternstraße 23B, 21706 Drochtersen, für 5 Jahre zur stellv. Schiedsperson zu bestellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Frau Ute Wilckens, Wetternstraße 23B, 21706 Drochtersen, für 5 Jahre zur stellv. Schiedsperson zu bestellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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18. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 18

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der digitalen Tischvorlage.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der digitalen Tischvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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19. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 19

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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19.1. Hauhaltsmasterplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 19.1

Diskussionsverlauf

Der Ratsherr Markus Wrage regt an, dass bzgl. dem Haushalt ein Masterplan für langfristiges Planen (10 Jahre) aufgestellt werden sollte. 
Der Bürgermeister teilt daraufhin mit, dass bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.06.2022 die Idee aufgenommen wurde, eine gemeinsame Haushaltsklausur mit allen 3 Fraktionen zu machen.

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19.2. Deutsche Glaserfaser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 19.2

Diskussionsverlauf

Der Ratsherr Gerd Hagenah teilt mit, dass die Straßen nach dem Verlegen der Leitung (Glasfaser) nicht wieder ordnungsgemäß hergestellt wurden. Er fragt nach, ob es bereits eine Aussage gibt, wann dieses passieren werde. Daraufhin erklärt der Bürgermeister, dass er keinen genauen Termin für diese Instandsetzung mitteilen könne. (Der angeforderte Bauzeitplan wurde der Verwaltung noch nicht mitgeteilt.)

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20. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 05.07.2022 ö 20

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um           Uhr.

Diskussionsverlauf

Der stellv. Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Datenstand vom 19.07.2022 08:26 Uhr