Datum: 30.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Hüll
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 00:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Protokoll der Ratssitzung am 30-11-2022.pdf
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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1 |
Beschlussempfehlung
Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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2 |
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende eröffnet die Einwohnerfragestunde.
Herr Andreas hat an die Verwaltung folgende Fragen:
- Ob der Verwaltung bekannt sei, dass im Draackenstieg zwei Glasfaserkabel verlegt sind. (EWE / Deutsche Glasfaser)
- Die zweite Frage betrifft die Instandsetzung der Grünen Straße. Die Straße sollte bereits 2018/2019 reguliert werden.
Der Bürgermeister beantwortet die Fragen wie folgt:
- Der Verwaltung ist dieses bekannt.
- Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass 2023 die Aschhorner Straße ausgebaut / saniert wird. Danach soll mit der Grünen Straße begonnen werden (2023/2024).
Das Ratsmitglied Heino Baumgarten erklärt, dass im Jahr 2023 die K65 (Grüne Straße) abschnittsweise erneuert wird.
Eine weitere Frage kam bzgl. der L113 (Großenwörden Richtung Niederhüll). Es würden sehr viele LKWs die Straße Op de Linden in Richtung Großenwörden nutzen (Navi). Die angebrachten Schilder sind kaum noch lesbar und sollten ausgetauscht werden bzw. sein Vorschlag sei, dass aus dieser Straße eine Sackgasse gemacht werden sollte.
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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 28.09.2022.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
|
ö
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3 |
Beschlussempfehlung
Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am xxx.
Beschluss
Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 28.09.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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4. Feststellung der Sitzverluste gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 NKomVG - Michaela Kathen und Björn Meybohm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt
Frau Michaela Kathen hat mit Schreiben vom 07.11.2022 eine Verzichtserklärung im Hinblick auf ihr Ratsmandat abgegeben.
Herr Björn Meybohm ist zum 04.11.2022 aus der Gemeinde Drochtersen verzogen, so dass die Wählbarkeit entfallen ist (§ 52 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG).
Beide Vorgänge sind gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG durch den Gemeinderat durch Beschluss festzustellen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat stellt den Sitzverlust von Frau Michaela Kathen und Herrn Björn Meybohm gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 bzw. Ziffer 2 i.V.m. Abs. 2 NKomVG durch Beschluss fest.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt und gibt das Wort an den Bürgermeister Mike Eckhoff weiter.
Dieser bedankt sich für die angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er wünscht Herrn Meybohm alles Gute.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD / Piratengruppe, Kai Schildt, bedankt sich bei dem Ratsherren Björn Meybohm für die gute Zusammenarbeit und wünscht ihm für seinen weiteren Weg alles Gute. Des Weiteren bedankt er sich bei der Ratsdame Michaela Kathen, die aus privaten Gründen leider nicht an der Sitzung teilnehmen kann, für die gute Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang richtet er Grüße von Frau Kathen an die Ratsmitglieder aus.
Der Ratsherr Björn Meybohm bedankt sich bei den anwesenden Ratsmitgliedern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Zum Abschluss wünscht der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn Herrn Meybohm alles Gute.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt den Sitzverlust von Frau Michaela Kathen und Herrn Björn Meybohm gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 bzw. Ziffer 2 i.V.m. Abs. 2 NKomVG durch Beschluss fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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5. Nachrücken der Ersatzperson Ulf Nehring / Verpflichtung gem. § 60 NKomVG & Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt
Aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 12.09.2021 rückt Herr Ulf Nehring für das ausgeschiedene Ratsmitglied Michaela Kathen nach.
Herr Nehring ist gem. § 60 NKomVG zu verpflichten. Ebenfalls ist eine Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Nach dem Ausscheiden des Ratsmitgliedes Michaela Kathen rückt Herr Ulf Nehring als Mitglied des Rates nach. In diesem Zusammenhang übernimmt der Bürgermeister die Pflichtbelehrung des Herrn Ulf Nehring vor und macht dies aktenkundig. Gleichzeitig wird Herrn Nehring das Taschenbuch für Ratsmitglieder ausgehändigt.
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn wünscht dem neuen Ratsherren Ulf Nehring alles Gute.
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6. Neubildung und Neubesetzung des Hauptausschusses, Verteilung der Ausschussvorsitze und Neubesetzung der Ratsausschüsse nach § 71 NKomVG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
|
ö
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|
6 |
Sachverhalt
Frau Michaela Kathen war Mitglied für die Gruppe-SPD/Piraten im:
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport
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Neu: Stefan Knütel
|
Ausschuss für Schule und Bildung
|
Neu: Ulf Nehring
|
Herr Björn Meybohm war Mitglied für die Gruppe SPD/Piraten im:
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
Neu: Dieter Middeke
|
Feuerschutzausschuss
|
Neu: Stefan Knütel
|
Ausschuss für Schule und Bildung
|
Neu: Jan Büther
|
Stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss
|
-
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Durch das Ausscheiden von Herrn Meybohm bleibt zukünftig der Sitz im Gemeinderat unbesetzt. Für den Hauptausschuss ergibt sich folgende Änderung der Berechnung:
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Verwaltungsausschuss mit 8 Sitzen
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CDU
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SPD
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FWG
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12
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11
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4
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1
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12
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1
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11,00
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2
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4,00
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5
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2
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6
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3
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5,50
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4
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2,00
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3
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4
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5
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3,67
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7
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1,33
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4
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3
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8
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2,75
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1,00
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5
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2,4
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2,20
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0,80
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6
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2
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1,83
|
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0,67
|
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|
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4
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3
|
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1
|
8 Sitze
|
Die Berechnung der Verteilung der Ausschussvorsitze verändert sich wie folgt:
|
CDU
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SPD
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FWG
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12
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11
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4
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1
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12
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1
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11,00
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2
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4,00
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5
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2
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6
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3
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5,50
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4
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2,00
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3
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4
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5
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3,67
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1,33
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4
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3
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2,75
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1,00
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5
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2,4
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2,20
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0,80
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6
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2
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1,83
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0,67
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Die Verteilung der Ausschusssitze in der Konstellation 9 Sitze bleibt unverändert. Bei der Konstellation 12 Sitze ergibt sich folgende Änderung:
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Fachausschuss mit 12 Sitzen (Ausschuss für Schule und Bildung)
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CDU
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SPD
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FWG
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12
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11
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4
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1
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12
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1
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11,00
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2
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4,00
|
5
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2
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6
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3
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5,50
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4
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2,00
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12
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3
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4
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5
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3,67
|
7
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1,33
|
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4
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3
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8
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2,75
|
9
|
1,00
|
|
|
5
|
2,4
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10
|
2,20
|
11
|
0,80
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|
6
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2
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12
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1,83
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0,67
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5
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5
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1
|
12 Sitze
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|
(der letzte Sitz ist durch Los zu entscheiden)
|
Weitere konkrete personelle Besetzungen konnten zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht geklärt werden. Diese werde nachgereicht.
Beschlussempfehlung
In den Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG werden durch Beschluss folgende Änderungen festgestellt:
|
|
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport
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Neu: Stefan Knütel (Alt: Michaela Kathen)
|
Ausschuss für Schule und Bildung
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Neu: Ulf Nehring (Alt: Michaela Kathen)
|
|
|
Ausschuss für Bau und Verkehr
|
Neu: Ulf Nehring (Alt: Stefan Knütel)
|
Ausschuss für Bau und Verkehr
|
Alt: Ulf Nehring (ratsfremdes Ausschussmitglied)
Neu: zunächst unbesetzt
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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Neu: Dieter Middeke (Alt: Björn Meybohm)
|
Feuerschutzausschuss
|
Neu: Stefan Knütel (Alt: Björn Meybohm)
|
Ausschuss für Schule und Bildung
|
Neu: Jan Büther (Alt: Björn Meybohm)
|
Die Änderung der Zusammensetzung des Hauptausschusses wird ebenfalls durch Beschluss festgestellt:
Mitglied
|
Vertreter
|
Jens Schütt
|
Holger Krohne
|
Hannes Hatecke
|
Gerd Hagenah
|
Bernd Mattern
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Andre Weseloh
|
Torsten Schliecker
|
Joachim Grantz
|
|
|
Kai Schildt
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Dieter Middeke
|
Heino Baumgarten
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Jan Büther
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Dirk Ludewig
|
Stefan Knütel
|
|
|
Cornelius van Lessen
|
Markus Wrage
|
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende gibt das Wort an den Bürgermeister weiter. Mike Eckhoff erläutert kurz den Sachverhalt. Da es dazu keine weiteren Wortmeldungen gibt, ergeht folgender Beschluss:
Beschluss
In den Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG werden durch Beschluss folgende Änderungen festgestellt:
|
|
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport
|
Neu: Stefan Knütel (Alt: Michaela Kathen)
|
Ausschuss für Schule und Bildung
|
Neu: Ulf Nehring (Alt: Michaela Kathen)
|
|
|
Ausschuss für Bau und Verkehr
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Neu: Ulf Nehring (Alt: Stefan Knütel)
|
Ausschuss für Bau und Verkehr
|
Alt: Ulf Nehring (ratsfremdes Ausschussmitglied)
Neu: zunächst unbesetzt
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
Neu: Dieter Middeke (Alt: Björn Meybohm)
|
Feuerschutzausschuss
|
Neu: Stefan Knütel (Alt: Björn Meybohm)
|
Ausschuss für Schule und Bildung
|
Neu: Jan Büther (Alt: Björn Meybohm)
|
Die Änderung der Zusammensetzung des Hauptausschusses wird ebenfalls durch Beschluss festgestellt:
Mitglied
|
Vertreter
|
Jens Schütt
|
Holger Krohne
|
Hannes Hatecke
|
Gerd Hagenah
|
Bernd Mattern
|
Andre Weseloh
|
Torsten Schliecker
|
Joachim Grantz
|
|
|
Kai Schildt
|
Dieter Middeke
|
Heino Baumgarten
|
Jan Büther
|
Dirk Ludewig
|
Stefan Knütel
|
|
|
Cornelius van Lessen
|
Markus Wrage
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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7. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
30.11.2022
|
ö
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|
7 |
Diskussionsverlauf
Seit der letzten Gemeinderatssitzung gab es eine Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.11.2022. In dieser ging es um folgende wesentliche Themen:
- Bebauungsplans Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“
- Zuwendung Schützenverein Assel von 1901 e.V. für die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige im Luftdruckschießstand in Höhe von 7.500,00 EUR
- Diakonieverband (Stader Tafel) eine jährlichen Zuwendung in Höhe von 8.000 € (ab 2023)
- Energieeinsparungsmaßnahmen Neubau Feuerwehrgerätehaus Drochtersen (Photovoltaik-Anlage)
- Ortskernsanierung Neuer Weg im Rahmen der Einrichtung einer Kindertagesstätte (Parkraum)
- Gehweg in Dornbusch entlang der L 111
- Sanierung Klappbrücke (weiterer Planungsleistungen der Leistungsphasen 4-6)
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8. Neue Mitglieder Jugendbeirat
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
30.11.2022
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Gem. der Satzung für den Jugendbeirat besteht dieser aus max. 9 Mitgliedern, die zwischen 12 und 19 Jahren alt sein müssen.
In der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2021 wurden einige Mitglieder benannt.
Es hat sich nun ergeben, dass zusätzliche Mitglieder gefunden worden sind und entsprechend durch Beschluss des Rates aufzunehmen sind.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, dass folgende neue Mitglieder im Jugendbeirat aufgenommen werden:
- Melly Rabending
- Calvin Miguel Bösch
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn gibt einen kurzen Überblick über den Sachverhalt. Dazu gibt es keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass folgende neue Mitglieder im Jugendbeirat aufgenommen werden:
- Melly Rabending
- Calvin Miguel Bösch
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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9. Angebot Grundstückskauf Bolzplatz an der Krautsander Straße (Gemarkung Drochtersen, Flur 7, Flurstück 17/5)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
01.11.2022
|
ö
|
|
4 |
Verwaltungsausschuss
|
09/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
23.11.2022
|
nö
|
|
3 |
Gemeinderat
|
07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
30.11.2022
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Drochtersen pachtet derzeit das o. g. Flurstück. Auf einer Teilfläche des Grundstücks besteht ein Bolzplatz. Die Eigentümer (Jan-Peter und Dirk Hintelmann, Krautsander Straße 15, 21706 Drochtersen) bieten der Gemeinde Drochtersen nunmehr das gesamte Flurstück (Größe: 12.374 qm) zum Kauf (5,00 €/qm) an.
Folgende Ergänzung seitens der Verkäufer wird gewünscht:
Sollte auf dem genannten Flurstück zukünftig Wohnbauland entwickelt werden, ist durch die Gemeinde Drochtersen ein zusätzlicher Betrag in Höhe des zu dem Zeitpunkt marktüblichen Ankaufpreises für unerschlossenes Wohnbauland abzüglich der bereits gezahlten 5,00 €/qm nachzuzahlen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt, das Flurstück 17/5 (Gemarkung Drochtersen, Flur 7) zu einem Preis von 61.870,00 (5,00 €/qm) zu kaufen.
Sollte auf dem genannten Flurstück zukünftig Wohnbauland entwickelt werden, ist durch die Gemeinde Drochtersen ein zusätzlicher Betrag in Höhe des zu dem Zeitpunkt marktüblichen Ankaufpreises für unerschlossenes Wohnbauland abzüglich der bereits gezahlten 5,00 €/qm nachzuzahlen.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt und gibt das Wort an den Bürgermeister für weitere Informationen ab. Der Bürgermeister informiert die Ratsmitglieder, dass der Pachtvertrag in den nächsten 1-2 Jahren ausläuft und dass von dem jetzigen Eigentümer ein Kaufangebot der Verwaltung unterbreitet wurde. Dieses Kaufangebot wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 01.11.2022 und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.11.2022 eingehend beraten.
Das Ratsmitglied Jens Schütt erklärt, dass in dem Fachausschuss darüber beraten wurde, aber es gab keine Einstimmigkeit bzgl. dem Kauf des Grundstücks. Die CDU-Fraktion kann diesen Kauf nicht mittragen. Des Weiteren erläutert er, dass für den Kauf des Grundstücks kein Geld vorhanden sei. Der Antrag der CDU-Fraktion im Ausschuss bzgl. dem Kauf der Hälfte der Fläche fand bei den Beigeordneten keine Zustimmung. Jens Schütt regt an, nochmals mit dem Eigentümer bzgl. einer Pacht-Verlängerung zu sprechen.
Das Ratsmitglied Dirk Ludewig teilt mit, dass der Bolzplatz von den Jugendlichen gut angenommen wird und dieser sehr wichtig für die Jugendarbeit sei.
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, merkt an, dass man den Bolzplatz vergrößern und einen neuen Spielplatz integrieren könnte. Parkfläche steht in diesem Bereich zur Verfügung.
Bzgl. dem Vorschlag, von dem Ratsherren Jens Schütt, mit dem Eigentümer zu sprechen informiert der Bürgermeister die Ratsmitglieder, dass dieses bereits geschehen sei. Der Eigentümer bleibt dabei, dass er sich von dem kompletten Grundstück trennen möchte.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Kai Schildt, führt an, dass die Gemeinde den Bolzplatz kaufen sollte. Eine Abschreibung fällt für das Grundstück nicht an. Dieses Grundstück eignet sich auch als Parkmöglichkeit bei Großveranstaltungen auf Krautsand. Des Weiteren spart die Gemeinde Pachtkosten.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt, das Flurstück 17/5 (Gemarkung Drochtersen, Flur 7) zu einem Preis von 61.870,00 (5,00 €/qm) zu kaufen.
Sollte auf dem genannten Flurstück zukünftig Wohnbauland entwickelt werden, ist durch die Gemeinde Drochtersen ein zusätzlicher Betrag in Höhe des zu dem Zeitpunkt marktüblichen Ankaufpreises für unerschlossenes Wohnbauland abzüglich der bereits gezahlten 5,00 €/qm nachzuzahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 10, Enthaltungen: 0
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10. Wahrnehmung der Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die Feuerwehr zur Sicherung von Veranstaltungen im Straßenverkehr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Feuerschutzausschuss
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03/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses
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07.11.2022
|
ö
|
|
5 |
Verwaltungsausschuss
|
09/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
23.11.2022
|
nö
|
|
8 |
Gemeinderat
|
07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
30.11.2022
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
Der mit der Änderung des Nds. Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 29.06.2022 (Nds. GVBl 21/2022) neu eingeführte § 2 Abs. 6 NBrandSchG besagt, dass abweichend von § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 Satz 1 StVO eine Gemeinde auf Beschluss des Rates der Gemeinde zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen lassen kann, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der eigentlichen Aufgaben (Brandschutz und Hilfeleistung) nicht gefährdet wird.
Mit der Regelung werden die bisherigen Befugnisse der Feuerwehr zur Einleitung von
Sicherungsmaßnahmen an Einsatzorten im öffentlichen Verkehrsraum um die Absicherung
von gemeindlichen Veranstaltungen unter bestimmten Randbedingungen erweitert.
Die Regelung dient nicht dazu, eine neue Aufgabe zu definieren, sondern lediglich dazu, eine Rechtsgrundlage und somit Rechtssicherheit für die bisherige Praxis der örtlichen Feuerwehren zu schaffen, die diese Aufgabe aufgrund der Einbindung in die örtliche Gemeinschaft und aufgrund ihrer Kenntnis bei der Absicherung von Einsatzstellen im Verkehrsraum mit übernommen haben.
Auch die Feuerwehren in der Gemeinde Drochtersen wirken bei der Sicherung von Umzügen mit.
Auch wenn die Zusammenarbeit mit der Polizeistation Drochtersen bzw. der Polizeiinspektion Stade reibungslos funktioniert, soll ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst werden, um den ehrenamtlichen Mitgliedern das größtmögliche Maß an Rechtssicherheit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewähren.
Ein Grundsatzbeschluss ist aus Sicht des Nds. Städte- und Gemeindebundes ausreichend. Es muss nicht zu jeder Einzelveranstaltung erneut ein Beschluss gefasst werden.
Unter gemeindlichen Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 6 NBrandSchG sind solche zu
verstehen, die aus der kommunalen Gemeinschaft heraus initiiert sind, unabhängig davon,
ob die Gemeinde selbst oder ein ortsansässiger Verein als Veranstalter auftritt. Es muss sich
dabei um öffentliche Veranstaltungen handeln, zu denen jedermann Zutritt hat. Hierzu
gehören etwa Schützenumzüge, Umzüge zu Vereins- oder Dorfjubiläen, kirchliche Prozessionen, Karnevalsveranstaltungen und Laternenumzüge im Straßenraum der Gemeinde. Voraussetzung ist jedoch, dass zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Polizei
eine verkehrsregelnde Sicherung nicht durchführen kann. Eine vorherige Absprache ist
daher erforderlich. Dies wird aber ohnehin bereits so praktiziert.
Nicht um gemeindliche Veranstaltungen im Sinne des § 2 Abs. 6 NBrandSchG handelt es
sich etwa bei Privatfeiern oder geschlossenen Veranstaltungen, Veranstaltungen im
nichtöffentlichen Verkehrsraum (z.B. auf einem Firmengelände oder auf Sportplätzen) oder
Veranstaltungen, die das Gebiet der Gemeinde überschreiten, oder umfangreiche
Verkehrskonzepte erfordern. Derartige Veranstaltungen sind also nicht von einem Grundsatzbeschluss erfasst.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Beschlussempfehlung
Der Rat der Gemeinde Drochtersen fasst folgenden Beschluss:
Gemäß § 2 Abs. 6 Nds. Brandschutzgesetz lässt die Gemeinde Drochtersen zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Absatz 1 Nds. Brandschutzgesetz nicht gefährdet wird.
Diskussionsverlauf
Zu diesem TOP gab es keine Wortmeldungen.
Beschluss
Der Rat der Gemeinde Drochtersen fasst folgenden Beschluss:
Gemäß § 2 Abs. 6 Nds. Brandschutzgesetz lässt die Gemeinde Drochtersen zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Absatz 1 Nds. Brandschutzgesetz nicht gefährdet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
zum Seitenanfang
11. Optimierung der Abwasserreinigungsanlage Drochtersen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Bau und Verkehr
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07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr
|
08.11.2022
|
ö
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10 |
Verwaltungsausschuss
|
09/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
23.11.2022
|
nö
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11 |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
30.11.2022
|
ö
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11 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Abwasserbeirates vom 3.11.2022 wurde die Planung zur Revitalisierung der Abwasserreinigungsanlage Drochtersen (ARA) dezidiert dargestellt. Auf dieser Grundlage hat der Ausschuss für Bau und Verkehr in seiner Sitzung vom 8.11.2022 die nachfolgende Beschlussempfehlung beschlossen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt, dass die Gemeinde Drochtersen die Kläranlage mit der EWE WASSER GmbH am Standort Drochtersen saniert und erweitert. Die EWE WASSER GmbH wird aufgefordert dem Gemeinderat einen konkreten Investitionsantrag vorzulegen. Im Rahmen des weiteren Prozesses werden Optimierungs- und Fördermöglichkeiten geprüft. Die Umsetzung der Maßnahme wird eng vom Abwasserbeirat begleitet.
Im Übrigen wird die Ableitung des Abwassers zur AES Stade als weitere Prüfungsvariante nicht weiterverfolgt. Die Beschlüsse des Gemeinderates vom 28.9.2022 unter TOP 11 „Optimierung der Abwasserreinigungsanlage Drochtersen“ zu den Punkten 1, 5 und 6b werden demzufolge aufgehoben.
Sollte im weiteren Verlauf der Gespräche eine Verlängerung der Kündigungsfrist bis zum 30.06.2023 notwendig werden, wird bereits jetzt beschlossen, dass diese Kündigungsfristverlängerung angestrebt bzw. ihr zugestimmt wird, sollte die EWE WASSER GmbH diese Zeit für ihre Ausarbeitung benötigen.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn erläutert kurz den Sachverhalt. Nach einer kurzen Diskussion zwischen der FWG und der SPD stellt die FWG-Fraktion nachfolgenden Antrag:
Kündigung des Vertrags mit der EWE Wasser GmbH fristgerecht zum 31.12.2022.
Beschluss 1
Die FWG-Fraktion stellt den Antrag, die Kündigung des Vertrags mit der EWE Wasser GmbH fristgerecht zum 31.12.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 22, Enthaltungen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt, dass die Gemeinde Drochtersen die Kläranlage mit der EWE WASSER GmbH am Standort Drochtersen saniert und erweitert. Die EWE WASSER GmbH wird aufgefordert dem Gemeinderat einen konkreten Investitionsantrag vorzulegen. Im Rahmen des weiteren Prozesses werden Optimierungs- und Fördermöglichkeiten geprüft. Die Umsetzung der Maßnahme wird eng vom Abwasserbeirat begleitet.
Im Übrigen wird die Ableitung des Abwassers zur AES Stade als weitere Prüfungsvariante nicht weiterverfolgt. Die Beschlüsse des Gemeinderates vom 28.9.2022 unter TOP 11 „Optimierung der Abwasserreinigungsanlage Drochtersen“ zu den Punkten 1, 5 und 6b werden demzufolge aufgehoben.
Sollte im weiteren Verlauf der Gespräche eine Verlängerung der Kündigungsfrist bis zum 30.06.2023 notwendig werden, wird bereits jetzt beschlossen, dass diese Kündigungsfristverlängerung angestrebt bzw. ihr zugestimmt wird, sollte die EWE WASSER GmbH diese Zeit für ihre Ausarbeitung benötigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2, Enthaltungen: 1
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12. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
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04/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal
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15.11.2022
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ö
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6 |
Verwaltungsausschuss
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09/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.11.2022
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nö
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20 |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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12 |
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12.1. Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
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04/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal
|
15.11.2022
|
ö
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|
6.1 |
Verwaltungsausschuss
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09/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.11.2022
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nö
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|
20.2 |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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|
12.1 |
Sachverhalt
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 13.09.2022 eingebracht.
Dieser Entwurf weist einerseits die bekannten und nachvollziehbaren Unsicherheiten auf, die mit einer frühzeitigen Haushaltseinbringung einhergehen, daneben steht der Entwurf weiterhin unter den Eindrücken begrenzter Finanzmittel zur laufenden Betriebsführung bei gleichzeitig gestiegenen Anforderungen sowie der finanziellen Auswirkungen bereits angeschobener bzw. in Vorbereitung befindlicher notwendiger Projekte.
Der Ergebnishaushalt schließt demnach mit einem Defizit in Höhe von 1.211.800 € ab. Auch in den Folgejahren der mittelfristigen Planung bis 2026 schließt der Haushalt auf der Grundlage der heutigen Annahmen defizitär ab. Der Haushaltsausgleich kann aus der Überschussrücklage aus Vorjahren erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund wurden bei der Haushaltsaufstellung des eingebrachten Haushaltsplanentwurfes bei fast allen Produkten die einzelnen Positionen lediglich fortgeschrieben, obgleich dabei natürlich markt- bzw. tarifgebundene Preisentwicklungen zu berücksichtigen sind.
Die sich seit der Einbringung des Haushaltsplanes 2023 ergebenden erforderlichen Anpassungen sind in den beiden Änderungspapieren zum Ergebnishaushalt bzw. Finanzhaushalt aufgeführt.
Zum Zeitpunkt der fristgerechten Einladung zu dieser Ausschusssitzung waren Sitzungen von vorgelagerten Fachausschüssen noch ausstehend und wurden nun sukzessive in die Änderungspapiere eingearbeitet.
Auf der Grundlage der Änderungspapiere für den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt mit Stand vom 17.11.2022 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 23.11.2022 den eingebrachten Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 beschlossen.
Durch kurzfristig eingegangene neue Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Kommunalen Finanzausgleiches 2023 ergeben sich eine deutliche Reduzierung unseres bisher geplanten HH-Defizits (um rd. 360.000 €), weshalb wir diese Daten noch in den vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Haushaltsplanentwurf 2023 eingearbeitet haben. Auch der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit verbessert sich entsprechend um diesen Betrag.
Das ausgewiesene Defizit im Ergebnishaushalt verringert sich auf nun 800.500 €.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt den vorliegenden Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 mit den vorliegenden Änderungen.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn bedankt sich für die sehr konstruktive Zusammenarbeit, dem guten harmonischen Miteinander zwischen den Fraktionen und der Verwaltung. Ein Dankeschön auch an die Verwaltung für die harmonische Zusammenarbeit.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal Kai Schildt, bedankt sich bei der Verwaltung für die rechtzeitige Aufstellung des Haushaltsplans. Die Gemeinde hat trotz einem Defizit in Höhe von rd. 800.000,00 EUR einen guten Haushaltsplan aufgestellt. Die SPD-Fraktion begrüßt die Gründung der Arbeitsgruppe „Haushaltsklausur“ ab Januar 2023.
Im Namen der CDU-Fraktion bedankt sich das Ratsmitglied Bernd Mattern bei der Verwaltung für den frühzeitigen Haushaltsplanentwurf. Die CDU-Fraktion ist nicht im vollen Umfang mit dem Haushaltsplanentwurf zufrieden. Nachfolgend genannte Punkte sind weiter zu beachten:
- Externe Kosten betrachten (z.B. Kitas)
- Einnahmen auf Aktualität prüfen
- Klarere Vorgaben im Finanzausschuss
- Zahlen der Kita-Anmeldungen (besteht Bedarf für weitere Plätze?)
- Zusammenarbeit bzgl. Schaffung von Fördermitteln (mit anderen Gemeinden, Vereine an andere Fördertöpfe verweisen)
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, merkt an, dass es bei den Kosten bzgl. dem Neubau des FWGH Drochtersen keine Diskussion gibt. Des Weiteren erklärt er, dass die Gemeinde weitere Windenergieanlagen zulassen soll (bestehende Anlagen sollen bleiben). Auch sollte sich die Verwaltung mit den Betreibern an einen Tisch setzen.
Mike Eckhoff bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt den vorliegenden Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 mit den vorliegenden Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Dokumente
Download Änderungspapier Haushalt 2023 -Ergebnishaushalt- vom 29.11.2022.pdf
Download Änderungspapier Haushalt 2023 -Finanzhaushalt- vom 29.11.2022.pdf
Download Haushaltsplan 2023 gesamt.pdf
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13. Anpassung des Hafentarifs auf Grund § 2b UStG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
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04/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal
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15.11.2022
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ö
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|
7 |
Verwaltungsausschuss
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09/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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23.11.2022
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nö
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|
17 |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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13 |
Sachverhalt
Mit Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegen zahlreiche kommunale Einrichtungen und Dienstleistungen der Umsatzsteuerpflicht. Die Umsetzung ist ab dem 1.1.2023 verbindlich.
Wie bereits seit Jahren beim Hallenbad praktiziert, fällt künftig eindeutig auch der Hafenbetrieb unter diese Regelung, weshalb für die Gebührenerhebung der Hafentarife MwSt. auszuweisen und abzuführen ist.
Der derzeitige Hafentarif sieht keine besondere Regelung zur USt-Pflicht vor. Dies würde ab dem 1.1.2023 dazu führen, dass die festgelegten Hafentarife als Bruttotarife (also inkl. MwSt.) gelten würden. Zur Tarifabsicherung ist es somit erforderlich, in den bestehenden Hafentarif zusätzlich eine Regelung aufzunehmen, dass sich die angegebenen Tarifpositionen jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 % respektive 7 %) verstehen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt die nachfolgende 3. Änderung des Hafentarifs für den Hafen Drochtersen „Am Ruthenstrom“:
Im Hafentarif für den Hafen Drochtersen „Am Ruthenstrom“ vom 12.12.2001, zuletzt geändert durch die 2. Änderung des Hafentarifs vom 21.10.2009, wird ein neuer § 5 und § 6 eingefügt:
§ 5 Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz
Die in § 2 -Hafengeld- und § 4 -Übernahme von Strom und Wasser- dieses Hafentarifs angegebenen Tarifpositionen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Inkrafttreten
Dieser Hafentarif für den Hafen Drochtersen „Am Ruthenstrom“ tritt am 1.1.2023 in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt die nachfolgende 3. Änderung des Hafentarifs für den Hafen Drochtersen „Am Ruthenstrom“:
Im Hafentarif für den Hafen Drochtersen „Am Ruthenstrom“ vom 12.12.2001, zuletzt geändert durch die 2. Änderung des Hafentarifs vom 21.10.2009, wird ein neuer § 5 und § 6 eingefügt:
§ 5 Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz
Die in § 2 -Hafengeld- und § 4 -Übernahme von Strom und Wasser- dieses Hafentarifs angegebenen Tarifpositionen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Inkrafttreten
Dieser Hafentarif für den Hafen Drochtersen „Am Ruthenstrom“ tritt am 1.1.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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14. Anträge der FWG Drochtersen vom 21.10.2022 (per E-Mail)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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14 |
Sachverhalt
Die FWG Drochtersen hat per E-Mail vom 21.10.2022 folgende Anträge gestellt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Gemeinde Drochtersen hat sich u.a. der Klimaneutralität verschrieben. Dazu stellen wir folgende Anträge:
1.
Frischwasserverbrauch senken:
Die Gemeinde Drochtersen richtet oder läßt Wasserspeicher errichten zur Versorgung der Fußballplätze in der Gemeinde mit Regenwasser.
Begründung:
Soweit ersichtlich, werden die Rasenplätze bei Bedarf zur Unterstützung des Graswachstums mit Frischwasser versorgt.
Das Frischwasser sollte nicht mehr verwendet werden.
Die Versorgung kann auch erfolgen mit aufgefangenem und gespeichertem Regenwasser. Speicherbecken können ober- als auch unterirdisch eingebaut werden.
Wir bitten, den jährlichen Wasserbedarf für die Rasenplätze und entsprechend auch die Kosten für die Beschaffung und den Einbau der Wasserspeicher zu ermitteln.
Soweit ersichtlich, sind in der Nähe der Rasenplätze große Hallendächer als auch Tribünendächer vorhanden, von denen das Regenwasser in die Wasserspeicher eingeleitet werden könnte.
2.
Strom und Wärme selber erzeugen
Die Dächer der gemeindeeigenen Immobilien sind bislang – bis auf den Lemke-Bau – nicht mit Photovoltaik- bzw. thermischen Photovoltaikanlagen bestückt.
Für die Strom- als auch für die Warmwassererzeugung dürften z.B. das Dach des Rathauses, die Dächer vieler Schulgebäude geeignet sein.
Es ist umgehend zu prüfen, welche der genannten Dächer für Photovoltaik geeignet sind.
Im weiteren Verfahren ist dann zu klären, ob die Gemeinde Drochtersen selbst diese Anlagen betreibt – ist eine Forderung der FWG-Drochtersen mit gleichzeitiger Gründung einer Energieversorgungsfirma- oder die Dächer für die Nutzung dieser Anlagen verpachtet werden.
Es sei daran erinnert, dass der Unterzeichnete bereits bei der Besichtigung des Kehdinger Stadions im Zusammenhang mit dem Neubau des Vereinsheims D/A auf diese Notwendigkeiten hingewiesen hat. Das Dach diese Vereinsheims würde sich im Übrigen für eine solche Anlage auch eignen.
3.
Einnahmen beschaffen durch Verkauf nicht mehr benötigter Spielplatzgrundstücke:
Einberufung des Spielplatzbeirates zur Klärung der Fragen, welche 27 (?) Spielplätze noch benötigt werden und welche Grundstücke, die derzeit noch als Spielplatz genutzt werden, als Baugrundstücke veräußert werden können.
Mit dem Erlös aus dem Verkauf von Spielplatzgrundstücken wäre der finanzielle Grundstock gelegt, in allen Ortsteilen der Gemeinde zentrale, gut ausgestattete Spielplätze zu planen zu errichten.
4.
Umgehende Fachprüfung zur Klärung der Frage, ob und wo und in welcher Menge neue Windenergieanlagen – auch im Industriegebiet auf Krautsand – errichtet bzw. repowert werden können. Anm.: Die Standorte in Nindorf und Hüll sind zu erhalten.
Mit dem Zubau von Windenergieanlagen kann die Gemeinde nach § 6 EEG nicht unerheblich Einnahmen generieren. Solche Verträge können bereits jetzt mit potentiellen Betreibern abgeschlossen werden. Gilt auch für Freiflächenphotovoltaikanlagen. (Osterpaket der Bundesregierung)
Es ist weiter zu prüfen, ob die Beteiligung auch für bereits errichtete und betriebene Anlagen möglich ist.
Der Anwendungsbereich von § 6 EEG soll nämlich ausgeweitet werden. Insbesondere ermöglicht die im Rahmen des Osterpakets vorgestellte Fassung des Entwurfs des EEG 2023 den Anlagebetreibern, auch den von Bestandsanlagen betroffenen Gemeinden Zuwendungen nach § 6 EEG zu zahlen.
Hier dazu das Gesetz:
“Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021)
§ 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau
(1) Folgende Anlagenbetreiber dürfen den Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten:
1.
Betreiber von Windenergieanlagen an Land nach Maßgabe von Absatz 2 und
2.
Betreiber von Freiflächenanlagen nach Maßgabe von Absatz 3.
(2) Bei Windenergieanlagen an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge nach Nummer 7.2 der Anlage 2 angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 750 Kilowatt hat und für die Anlage eine finanzielle Förderung nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung in Anspruch genommen wird. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Befinden sich in diesem Umkreis Gebiete, die keiner Gemeinde zugehörig sind (gemeindefreie Gebiete), gilt für diese Gebiete der nach Landesrecht jeweils zuständige Landkreis als betroffen. Sind mehrere Gemeinden oder Landkreise betroffen, ist die Höhe der angebotenen Zahlung pro Gemeinde oder Landkreis anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets oder des jeweiligen gemeindefreien Gebiets an der Fläche des Umkreises aufzuteilen, so dass insgesamt höchstens der Betrag nach Satz 1 angeboten wird.
(3) Bei Freiflächenanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden. Befinden sich die Freiflächenanlagen auf gemeindefreien Gebieten, gilt für diese Gebiete der nach Landesrecht jeweils zuständige Landkreis als betroffen. Im Übrigen ist Absatz 2 Satz 4 entsprechend anzuwenden.
(4) Vereinbarungen über Zuwendungen nach diesem Paragrafen bedürfen der Schriftform und dürfen bereits geschlossen werden
1.
vor der Genehmigung der Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder
2.
vor der Genehmigung der Freiflächenanlage, jedoch nicht vor dem Beschluss des Bebauungsplans für die Fläche zur Errichtung der Freiflächenanlage.
Die Vereinbarungen gelten nicht als Vorteil im Sinn der §§ 331 bis 334 des Strafgesetzbuchs. Satz 2 ist auch für Angebote zum Abschluss einer solchen Vereinbarung und für die darauf beruhenden Zuwendungen anzuwenden.
(5) Wenn Betreiber von Windenergieanlagen an Land oder Freiflächenanlagen eine finanzielle Förderung nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung in Anspruch nehmen und Zahlungen nach diesem Paragrafen leisten, können sie die Erstattung des im Vorjahr geleisteten Betrages im Rahmen der Endabrechnung vom Netzbetreiber verlangen.”
Hochachtungsvoll
Cornelius van Lessen
FWG-Drochtersen
Fraktionsvorsitzender
Beschlussempfehlung
Die Unterpunkte 1 und 2 des Antrages vom 21.10.2022 sind zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse zu verweisen.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende gibt das Wort an den Bürgermeister weiter. Mike Eckhoff nimmt Stellung zu den einzelnen Punkten:
4. Windkraftbetreiber: Termin hat stattgefunden und wird an die Fachausschüsse weitergegeben
3. Spielplätze: Termin am 01.12.2022, 17:30 Uhr
Zu diesen beiden Punkten ist nichts weiter hinzuzufügen.
Die Punkte 1 und 2 werden zu weiteren Beratungen in die Fachausschüsse gegeben.
Beschluss
Die Unterpunkte 1 und 2 des Antrages vom 21.10.2022 sind zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse zu verweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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15. Annahme von Spenden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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|
15 |
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.
Diskussionsverlauf
Es lagen keine Spenden vor.
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16. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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16 |
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16.1. Weihnachts- und Straßenbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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16.1 |
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es am 21.11.2022 Gespräche gegeben hat und an markanten Ortspunkten Weihnachtsbeleuchtung geplant ist. Des Weiteren ist die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 01:30 Uhr bis 4:30 Uhr ausgeschaltet.
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16.2. Kleiablagerung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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|
16.2 |
Diskussionsverlauf
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass die Verwaltung eine Mitteilung erhalten hat, dass ein Änderungsantrag gestellt wurde. Das heißt, dass auf Krautsand voraussichtlich keine Kleiablage mehr vorgesehen ist.
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16.3. Glücksschweinaktion 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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16.3 |
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister informiert, dass auch in diesem Jahr die Glücksschweinaktion stattfinden wird. Wie bereits in den vergangenen Jahren, steht auch dieses Mal ein Betrag in Höhe von rd. 2.500,00 EUR zur Verfügung.
Der Erlös soll an folgende Institutionen übergeben werden:
- DRK OV Drochtersen
- DRK OV Assel
- DRK OV Hüll
- VdK
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16.4. AK Spielplätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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16.4 |
Diskussionsverlauf
Die nächste Sitzung des Arbeitskreises findet statt am 01.12.2022 um 17:30 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Drochtersen.
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16.5. Bremer Wohnungsbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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16.5 |
Diskussionsverlauf
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass er in Kontakt mit Herrn Kiehne von der Bremer Wohnungsbau GmbH steht. Herr Kiehne teilte ihm heute telefonisch mit, dass aufgrund der hohen Baukosten das Projekt erstmal ruhend gestellt wurde. Das angedachte Grundstück ist aber gesichert. Des Weiteren macht sich die Bremer Wohnungsbaugesellschaft nun auf die Suche nach einem passenden Mieter. Weitere Gespräche werden im Jahr 2023 erfolgen.
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16.6. Termine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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16.6 |
Diskussionsverlauf
Folgende Termine stehen in nächster Zeit an:
- 03.12.2022 Weihnachtsmarkt Assel ab 15:00 Uhr
- 10.12.2022 Weihnachtsmarkt Drochtersen ab 16:00 Uhr
- 15.01.2023 Neujahrsempfang
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16.7. Weihnachtsgruß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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16.7 |
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister bedankt sich bei den Ratsdamen und –herren für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr. Er wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und ein frohes neues Jahr.
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17. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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17 |
Sachverhalt
Es werden keine Anfragen gestellt.
Diskussionsverlauf
Es werden keine Anfragen gestellt.
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17.1. Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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17.1 |
Diskussionsverlauf
Es liegen keine Anträge vor.
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17.2. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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17.2 |
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17.2.1. Diskobus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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17.2.1 |
Diskussionsverlauf
Der Ratsherr Stefan Knütel fragt an, warum der Diskobus zurzeit nur bis nach Großenwörden fährt.
Auf diese Frage antwortet der Bürgermeister, dass er diesbezüglich bereits Ende Oktober Kontakt mit der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten aufgenommen hat. Des Weiteren informiert der Bürgermeister, dass die Beteiligungskosten sich auf 600,00 EUR/p.a. belaufen.
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18. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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30.11.2022
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ö
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18 |
Sachverhalt
Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.
Beschlussempfehlung
Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um Uhr.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn schließt die öffentliche Sitzung. Er bedankt sich bei den Zuhörern und Zuhörinnen, wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und ein frohes Neues Jahr 2023.
Datenstand vom 08.12.2022 08:27 Uhr