Datum: 24.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 01.11.2022
4 Autobahnkreuz Kehdingen A 20
5 Windenergieplanung in der Gemeinde Drochtersen / Anpassung an das Regionale Raumordnungsprogramm
6 Anfragen und Mitteilungen
6.1 Anfragen
6.1.1 Straßenbeleuchtung nachts
6.2 Mitteilungen
6.2.1 Klimaschutzmanagement

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, wünscht allen ein frohes und gesundes Jahr und das alles in gewohnter Weise weitergeht. Ferner soll man den Respekt untereinander nicht verliert. Danach eröffnet er die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24.01.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 01.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24.01.2023 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 01.11.2022.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 01.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Autobahnkreuz Kehdingen A 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24.01.2023 ö 4
Verwaltungsausschuss 10/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.02.2023 5

Sachverhalt

Durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) wurden die Unterlagen der Autobahn GmbH des Bundes für ein erneutes Planfeststellungsverfahren hinsichtlich des Autobahnkreuzes Kehdingen A 20 vorgelegt. 
Die angepassten/geänderten Unterlagen liegen in der Zeit vom 11.01.2023 bis 10.02.2023 öffentlich aus. Die Gemeinde kann eine Stellungnahme bis zum 24.02.2023 abgeben.
Im Rahmen des ersten Auslegungsverfahrens wurde seitens der Gemeinde Drochtersen eine Stellungnahme mit Datum vom 16.11.2017 abgegeben. Die hierzu erfolgte Abwägung liegt der Vorlage bei. Die seinerzeit abgegebene Stellungnahme behält auch im neuen Verfahren ihre Gültigkeit bei.
Das neue Verfahren wird in der Sitzung durch Vertreter der Autobahn GmbH vorgestellt werden.
Die wesentlichen Veränderungen beziehen sich auf eine neue Zufahrt für die Firma Wrage in Ritsch/Hohenblöcken an den Zubringer zur L111 (diese neue Zufahrt wurde mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt), eine Umplanung des nördlichen Zubringers zur Kreisstraße 27 und Änderungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (wurden bereits mit den entsprechenden Verbänden abgestimmt).

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
Die Gemeinde Drochtersen hält an ihrer Stellungnahme vom 16.11.2017 fest und teilt dies der Planfeststellungsbehörde mit. Die Stellungnahme wird um folgenden Satz ergänzt: „Die durch das Vorhaben entstehenden Entwässerungsmaßnahmen sind durch den Vorhabenträger zu tragen und den Unterhaltungs- und Entwässerungsverbänden dürfen durch das Vorhaben keine Kosten entstehen“.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert kurz die Sachlage und übergibt das Wort an Herrn Smidt. Herr Smidt stellt sich und die Autobahn GmbH kurz vor. Herr Smidt übergibt anschließend das Wort an seinen Kollegen Herrn Schmidt.  
Herr Schmidt erörtert anhand einer Präsentation noch einmal die Sachlage. Die bereits im Jahr 2017 ausgelegten Unterlagen wurden nochmals teilweise überarbeitet und liegen derzeit nochmals öffentlich aus. Die Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen vom 16.11.2017 behält ihre Wirksamkeit.
Herr Schmidt erläutert die maßgeblichen Änderungen der Planung (Hofzufahrt Betrieb Wrage, Entwässerungsmaßnahmen, Umplanung eines Zubringers zur K27).
Es wird die Frage gestellt, wer die Kosten für die Entwässerungsmaßnahmen übernimmt. Hierzu erklärt Herr Schmidt, dass diese Kosten vom Vorhabenträger getragen werden und somit keine Kosten für die Unterhaltungs- und Entwässerungsverbände entstehen werden. 
Von der Wählergemeinschaft Drochtersen wird der Antrag gestellt, dass diese Thematik in die Stellungnahme aufgenommen wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
Die Gemeinde Drochtersen hält an ihrer Stellungnahme vom 16.11.2017 fest und teilt dies der Planfeststellungsbehörde mit. Die Stellungnahme wird um folgenden Satz ergänzt: „Die durch das Vorhaben entstehenden Kosten für Entwässerungsmaßnahmen sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Den Unterhaltungs- und Entwässerungsverbänden dürfen durch das Vorhaben keine Kosten entstehen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download A 20 Kreuz Kehdingen Abwägung der Stellungnahme.pdf
Download A 20 Kreuz Kehdingen Stellungnahme der Gemeinde 2017.pdf
Download Legende Neu.pdf
Download Planung Alt - Teilbereich I.pdf
Download Planung Neu - Teilbereich I.pdf
Download Planung Neu - Teilbereich II.pdf
Download Planung Neu - Teilbereich III.pdf
Download Präsentation Kreuz Kehdingen Drochtersen 2023-01-24.pdf

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5. Windenergieplanung in der Gemeinde Drochtersen / Anpassung an das Regionale Raumordnungsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24.01.2023 ö 5
Verwaltungsausschuss 10/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.02.2023 6
Gemeinderat 08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 20.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Nachdem im ersten Entwurf für das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP 2013) durch den Landkreis Stade für den Bereich Drochtersen eine Veränderung der Gebietskulisse (Änderung der Vorranggebiete Windenergie) angedacht war, wurden im Jahr 2016 zur Sicherung der Planungshoheit der Gemeinde Drochtersen, die Beschlüsse zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 “Windpark Drochtersen-Nord“ gefasst (siehe Anlage 1).
Seinerzeit wurde flächenmäßig noch von einer “erweiterten Nase“ ausgegangen.
Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wurde der 2. Entwurf zur 1. Änderung des RROP (sachlicher Teilabschnitt Windenergie) vorgelegt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 diese Änderung des RROP (Teilabschnitt Windenergie) beschlossen.
Demnach werden in Ritsch und Drochtersen größere/erweiterte Vorranggebiete ausgewiesen werden. Die vormals angedachte erweiterte “Nase“ wird jedoch bis kurz über das Sietwender Schleusenfleth in Richtung Westen eingeschränkt (siehe Anlagen 2 und 3).
Für den Bereich Ritsch (Rund um das Autobahnkreuz) plant der Vorhabenträger UMaAG den Abbau von drei der vier alten bestehenden Windkraftanlagen (jeweils 1,5 MW / Gesamthöhe 100 m) und den Neubau von 8 Windkraftanlagen (ca. je 7,2 MW / Gesamthöhe: ca. 250 m) – (siehe Anlage 4).
Für den Bereich Drochtersen plant der Vorhabenträger e3/WPD den Neubau von 2 Windkraftanlagen Vestas V 162 (je 6,2 MW / Gesamthöhe 250 m) – (siehe Anlage 5). 
Für die südliche Fläche des Gebietes Drochtersen wurde durch die Eggers Windkraft GmbH & Co. KG eine Bauvoranfrage für die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage gestellt (siehe Anlagen 5 und 5a). Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum geplanten Autobahnzubringer wird derzeit davon ausgegangen, dass eine Realisierung nicht möglich ist. Sollte dies jedoch seitens der Genehmigungsbehörde anders bewertet werden, so wäre zu prüfen, inwieweit diese Anlage und die süd-westlich geplante Anlage der e3/WPD im Hinblick auf einzuhaltende Schall- und Schattenwerte miteinander verträglich sind. Eventuell wären im Ergebnis nur eine Anlage oder zwei kleinere Anlagen möglich.
Die derzeitige Gesamtsituation (Planung) ist aus Anlage 6 ersichtlich.
Es bleibt nunmehr zu entscheiden/zu beschließen, inwieweit die Gemeinde Drochtersen Einfluss auf die Anzahl, die Standorte und/oder die Gesamthöhen der Anlagen nehmen möchte. 
Durch die Vorhabenträger (WPD/e3 und UMaAG) wurde angeregt, die Flächennutzungsplanänderung (welche gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch zu erfolgen hat) durchzuführen zu lassen und mittels städtebaulicher Verträge die Standorte und die Gesamthöhen der Anlagen zu vereinbaren. Alternativ könnten die Standorte und die Gesamthöhen im Rahmen weiterer Bebauungsplanverfahren festgesetzt werden. Hierbei würden dann weitere Kosten entstehen und eventuell mehr Planungszeit benötigt werden.
Die Vorhabenträger (UMaAG und e3/WPD) sind bereit die Kosten der Flächennutzungsplanänderung zu tragen, obwohl für den Bau der Windkraftanlagen bereits aufgrund des RROP eine Erstellung von WEA möglich wäre. Eine Festsetzung der Höhen und Standorte der WEA ist mittels F-Plan nicht möglich. Hierzu müssten dann entsprechende städtebauliche Verträge oder Bebauungspläne erstellt/beschlossen. Die Kosten für die Bebauungsplanverfahren (inklusive Gutachten) müssten, soweit sie nicht freiwillig von den Vorhabenträgern übernommen werden, durch die Gemeinde Drochtersen getragen werden. 
Die Vorhabenträger UMaAG und WPD/e3 werden ihre Vorhaben in der Sitzung vorstellen.
Aufgrund § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Ausbau erneuerbarer Energien dürfen unter bestimmten Voraussetzungen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge angeboten werden. 
Hierzu wurden durch die Vorhabenträger (UMaAG und e3/WPD) Unterlagen vorgelegt (siehe Anlagen 7 und 8). 
Demnach könnten ca. 40.000,00 €/Jahr pro neue WEA an die Gemeinde gezahlt werden.
Die möglichen Zahlungen für Altanalgen und die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung an einer/mehrerer WEA ist durch die Vorhabenträger vorzustellen. Entsprechende vertragliche Regelungen sind abzuschließen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

  1. Die Aufhebung der Beschlüsse des Gemeinderats vom 19.10.2016 zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen Sondergebiet “Windpark Drochtersen-Nord“ und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 Sondergebiet “Windpark Drochtersen-Nord“.
  2. Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen Sondergebiet (Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch) in räumlicher Ausdehnung des 2. Entwurfes zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (sachlicher Teilabschnitt Windenergie).
  3. Die Erarbeitung städtebaulicher Verträge zur Festlegung der Standorte, der Anzahl und der Gesamthöhen der Windenergieanlagen.
  4. Die Erarbeitung städtebaulicher Verträge nach EEG zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde an den Neu- und Bestandsanlagen gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023. 
  5. Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark Drochtersen I Ritschermoor“ zu beginnen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert kurz den Sachstand und übergibt das Wort an die Vorhabenträger von e3/wpd. Herr Heitmann und Frau Buß stellen sich kurz vor und erläutern die Vorhaben anhand der anliegenden Präsentation.

Frau Buß erklärt, dass bei den neuen Windkraftanlagen die Nabenhöhe 169 m beträgt, die Gesamthöhe beträgt dann 250 m. Bei den südlichen Anlagen beträgt der Abstand zur Wohnbebauung ca. 600 m. Die nördlichen Anlagen haben einen Abstand von ca. 850 m. Die Gemeinde Drochtersen würden Einnahmen von ca. 40.000,00 €/je Anlage generieren können.

Der Zuhörer Thomas Morgenstern stellt die Frage, wo die Gewerbesteuer hinfließt. Herr Heitmann teilt mit, dass 90 % bei der Gemeinde Drochtersen verbleiben und die restlichen 10 % gehen an die Kommune des Firmensitzes.

Herr Strack von der UMaAG stellt sich kurz vor und erörtert auch noch mal kurz seinen Sachstand (siehe anliegende Präsentation). In Ritsch sind 3 Anlagen, diese sollen durch 8 neue Anlagen ersetzt werden. 

Von den Vorhabenträgern wird dargelegt, dass sich die Bürger eventuell mittels Crowdfunding an den Anlagen beteiligen können. Die genaue Ausgestaltung (mit fester Zinsausschüttung) eines solchen Modells ist noch abzustimmen.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
  1. Die Aufhebung der Beschlüsse des Gemeinderats vom 19.10.2016 zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen Sondergebiet “Windpark Drochtersen-Nord“ und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 Sondergebiet “Windpark Drochtersen-Nord“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

  1. Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen Sondergebiet (Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch) in räumlicher Ausdehnung des 2. Entwurfes zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (sachlicher Teilabschnitt Windenergie).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

  1. Die Erarbeitung städtebaulicher Verträge zur Festlegung der Standorte, der Anzahl und der Gesamthöhen der Windenergieanlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 4

  1. Die Erarbeitung städtebaulicher Verträge nach EEG zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde an den Neu- und Bestandsanlagen gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 5

  1. Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark Drochtersen I Ritschermoor“ zu beginnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download 23-01-26 WP Drochtersen Gemeinde Drochtersen.pdf
Download Anlage 6.pdf
Download Präsentation UMaAG.pdf
Download Wind Anlage 1.pdf
Download Wind Anlage 4.pdf
Download Wind Anlage 5.pdf
Download Wind Anlage 5a.pdf
Download Wind Anlage 7.pdf
Download Wind Anlage 8.pdf
Download Wind Anlagen 2 und 3.pdf

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6. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24.01.2023 ö 6
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6.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24.01.2023 ö 6.1
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6.1.1. Straßenbeleuchtung nachts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24.01.2023 ö 6.1.1

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Torsten Schliecker fragt nach, ob die Straßenbeleuchtung nunmehr schon nachts ausgeschaltet wird. Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass Herr Eckardt dabei ist, die technischen Schwierigkeiten zu beseitigen.

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6.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24.01.2023 ö 6.2
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6.2.1. Klimaschutzmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24.01.2023 ö 6.2.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass Anfang Februar Vorstellungsgespräche bezüglich der Einstellung einer/eines Klimaschutzmanagerin/-managers stattfinden werden. Frau Schieblon ist bis 31. März noch zur Hälfte in der Gemeinde Drochtersen und ab 01. April wird sie dann komplett in Himmelpforten sein.

Datenstand vom 01.02.2023 09:45 Uhr