Datum: 20.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kehdinger Bürgerhaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 00:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Sitzung Rat am 20-03-2023.pdf
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
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ö
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1 |
Beschlussempfehlung
Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Ein besonderer Dank gebühre den Feuerwehrkammeraden für ihre im Ehrenamt erbrachten Leistungen. Zu jeder Tageszeit (egal ob Tag oder Nacht) sind sie bereit, Menschenleben zu retten.
Vor Eintritt in die Tagesordnung legen die Anwesenden auf Bitten des Ratsvorsitzenden Reiner Heinsohn eine Gedenkminute für den verstorbenen Ehrenbürgermeister der Gemeinde Drochtersen Helmut Barwig ein.
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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
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ö
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2 |
Diskussionsverlauf
Es werden keine Anfragen gestellt.
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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 30.11.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
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ö
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3 |
Beschlussempfehlung
Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 30.11.2022.
Beschluss
Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 30.11.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
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ö
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4 |
Diskussionsverlauf
Seit der letzten Gemeinderatssitzung gab es zwei Sitzungen des Verwaltungsausschusses.
In der Verwaltungsausschusssitzung am 22.02.2023 waren die Stellenbesetzung des /der Klimaschutzmanager/in und die Stellungnahme bzgl. der A20 die wesentlichen Themen.
Bei der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.03.2023 waren die Themen:
- Stellenausschreibung Klimaschutzmanager/in
- Personalbedarfsanalyse
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5. Windenergieplanung in der Gemeinde Drochtersen / Anpassung an das Regionale Raumordnungsprogramm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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24.01.2023
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ö
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5 |
Verwaltungsausschuss
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10/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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22.02.2023
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nö
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6 |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt
Nachdem im ersten Entwurf für das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP 2013) durch den Landkreis Stade für den Bereich Drochtersen eine Veränderung der Gebietskulisse (Änderung der Vorranggebiete Windenergie) angedacht war, wurden im Jahr 2016 zur Sicherung der Planungshoheit der Gemeinde Drochtersen, die Beschlüsse zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 “Windpark Drochtersen-Nord“ gefasst (siehe Anlage 1).
Seinerzeit wurde flächenmäßig noch von einer “erweiterten Nase“ ausgegangen.
Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wurde der 2. Entwurf zur 1. Änderung des RROP (sachlicher Teilabschnitt Windenergie) vorgelegt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 diese Änderung des RROP (Teilabschnitt Windenergie) beschlossen.
Demnach werden in Ritsch und Drochtersen größere/erweiterte Vorranggebiete ausgewiesen werden. Die vormals angedachte erweiterte “Nase“ wird jedoch bis kurz über das Sietwender Schleusenfleth in Richtung Westen eingeschränkt (siehe Anlagen 2 und 3).
Für den Bereich Ritsch (Rund um das Autobahnkreuz) plant der Vorhabenträger UMaAG den Abbau von drei der vier alten bestehenden Windkraftanlagen (jeweils 1,5 MW / Gesamthöhe 100 m) und den Neubau von 8 Windkraftanlagen (ca. je 7,2 MW / Gesamthöhe: ca. 250 m) – (siehe Anlage 4).
Für den Bereich Drochtersen plant der Vorhabenträger e3/WPD den Neubau von 2 Windkraftanlagen Vestas V 162 (je 6,2 MW / Gesamthöhe 250 m) – (siehe Anlage 5).
Für die südliche Fläche des Gebietes Drochtersen wurde durch die Eggers Windkraft GmbH & Co. KG eine Bauvoranfrage für die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage gestellt (siehe Anlagen 5 und 5a). Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum geplanten Autobahnzubringer wird derzeit davon ausgegangen, dass eine Realisierung nicht möglich ist. Sollte dies jedoch seitens der Genehmigungsbehörde anders bewertet werden, so wäre zu prüfen, inwieweit diese Anlage und die süd-westlich geplante Anlage der e3/WPD im Hinblick auf einzuhaltende Schall- und Schattenwerte miteinander verträglich sind. Eventuell wären im Ergebnis nur eine Anlage oder zwei kleinere Anlagen möglich.
Die derzeitige Gesamtsituation (Planung) ist aus Anlage 6 ersichtlich.
Es bleibt nunmehr zu entscheiden/zu beschließen, inwieweit die Gemeinde Drochtersen Einfluss auf die Anzahl, die Standorte und/oder die Gesamthöhen der Anlagen nehmen möchte.
Durch die Vorhabenträger (WPD/e3 und UMaAG) wurde angeregt, die Flächennutzungsplanänderung (welche gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch zu erfolgen hat) durchzuführen zu lassen und mittels städtebaulicher Verträge die Standorte und die Gesamthöhen der Anlagen zu vereinbaren. Alternativ könnten die Standorte und die Gesamthöhen im Rahmen weiterer Bebauungsplanverfahren festgesetzt werden. Hierbei würden dann weitere Kosten entstehen und eventuell mehr Planungszeit benötigt werden.
Die Vorhabenträger (UMaAG und e3/WPD) sind bereit die Kosten der Flächennutzungsplanänderung zu tragen, obwohl für den Bau der Windkraftanlagen bereits aufgrund des RROP eine Erstellung von WEA möglich wäre. Eine Festsetzung der Höhen und Standorte der WEA ist mittels F-Plan nicht möglich. Hierzu müssten dann entsprechende städtebauliche Verträge oder Bebauungspläne erstellt/beschlossen. Die Kosten für die Bebauungsplanverfahren (inklusive Gutachten) müssten, soweit sie nicht freiwillig von den Vorhabenträgern übernommen werden, durch die Gemeinde Drochtersen getragen werden.
Die Vorhabenträger UMaAG und WPD/e3 werden ihre Vorhaben in der Sitzung vorstellen.
Aufgrund § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Ausbau erneuerbarer Energien dürfen unter bestimmten Voraussetzungen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge angeboten werden.
Hierzu wurden durch die Vorhabenträger (UMaAG und e3/WPD) Unterlagen vorgelegt (siehe Anlagen 7 und 8).
Demnach könnten ca. 40.000,00 €/Jahr pro neue WEA an die Gemeinde gezahlt werden.
Die möglichen Zahlungen für Altanalgen und die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung an einer/mehrerer WEA ist durch die Vorhabenträger vorzustellen. Entsprechende vertragliche Regelungen sind abzuschließen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Aufhebung der Beschlüsse des Gemeinderats vom 19.10.2016 zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen Sondergebiet “Windpark Drochtersen-Nord“ und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 Sondergebiet “Windpark Drochtersen-Nord“.
- Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen Sondergebiet (Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch) in räumlicher Ausdehnung des 2. Entwurfes zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (sachlicher Teilabschnitt Windenergie).
- Die Erarbeitung städtebaulicher Verträge zur Festlegung der Standorte, der Anzahl und der Gesamthöhen der Windenergieanlagen.
- Die Erarbeitung städtebaulicher Verträge nach EEG zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde an den Neu- und Bestandsanlagen gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023.
- Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark Drochtersen I Ritschermoor“ zu beginnen.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn gibt das Wort an den Bürgermeister ab. Mike Eckhoff erläutert kurz den Sachverhalt. Danach eröffnet der Ratsvorsitzende die Aussprache.
Nach einer kurzen Diskussion, in der jede Fraktion ihren Standpunkt vertreten hat, werden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Aufhebung der Beschlüsse des Gemeinderats vom 19.10.2016 zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen Sondergebiet “Windpark Drochtersen-Nord“ und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 Sondergebiet “Windpark Drochtersen-Nord“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt:
- Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen Sondergebiet (Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch) in räumlicher Ausdehnung des 2. Entwurfes zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (sachlicher Teilabschnitt Windenergie).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2, Enthaltungen: 1
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Erarbeitung städtebaulicher Verträge zur Festlegung der Standorte, der Anzahl und der Gesamthöhen der Windenergieanlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1
Beschluss 4
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Erarbeitung städtebaulicher Verträge nach EEG zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde an den Neu- und Bestandsanlagen gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 5
Der Gemeinderat beschließt:
- Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark Drochtersen I Ritschermoor“ zu beginnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Dokumente
Download 23-01-26 WP Drochtersen Gemeinde Drochtersen.pdf
Download Anlage 6.pdf
Download Präsentation UMaAG.pdf
Download Wind Anlage 1.pdf
Download Wind Anlage 4.pdf
Download Wind Anlage 5.pdf
Download Wind Anlage 5a.pdf
Download Wind Anlage 7.pdf
Download Wind Anlage 8.pdf
Download Wind Anlagen 2 und 3.pdf
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6. PoP Hüll
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungsausschuss
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10/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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22.02.2023
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nö
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7 |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt
Mit fortschreiten des Glasfaserausbaus in Drochtersen (von Barnkrug bis Dornbusch) wurde Mitte 2022 seitens des Netzbetreibers Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH der Ausbau im Ortsteil Hüll angestoßen und die entsprechende Polygon-Erweiterung als Ergänzung des Kooperationsvertrages vom 7.10.2019 mit der Gemeinde Drochtersen vereinbart (siehe Anlage 1).
Für den Betrieb dieses Netzes ist es auch erforderlich, dass der Netzbetreiber einen „Schaltkasten“, sogenanntes PoP (Point of Presence) auf öffentlicher Fläche errichten darf.
Hierzu ist ein entsprechender Pachtvertrag abzuschließen, der im Entwurf dieser Beschlussvorlage (siehe Anlage 2) beigefügt ist. Als Nutzungsentschädigung ist ein Pachtzins von jährlich 150 € mit einer Laufzeit von 30 Jahren vorgesehen; dieser wird nach Vertragsabschluss in einer Summe, mithin 4.500 €, fällig.
Als PoP-Standort ist das gemeindeeigene Grundstück Birkenweg/Ecke Gehrden (neben der vorhandenen Bushaltestelle) vorgesehen (siehe Lageplan Anlage 3).
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, dem im Entwurf beigefügten Pachtvertrag mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH über die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung eines Glasfaser-Schaltkastens (PoP – Point of Presence) zuzustimmen und die Verwaltung mit dem Vertragsabschluss zu beauftragen.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende gibt einen kurzen Überblick über den Sachverhalt. Da es dazu keine weitere Wortmeldung gibt, wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem im Entwurf beigefügten Pachtvertrag mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH über die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung eines Glasfaser-Schaltkastens (PoP – Point of Presence) zuzustimmen und die Verwaltung mit dem Vertragsabschluss zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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7. Bebauungsplan Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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08/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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06.03.2023
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ö
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|
4 |
Verwaltungsausschuss
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11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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15.03.2023
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nö
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3 |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 24, 12. Änderung “ Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“
a) Abwägungsbeschluss
b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“ mit textlichen Festsetzungen, nebst Begründung und Umweltbericht
Ziele/Anlass der Planung
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von Spielgeräten und des DLRG-Containers am Strand auf Krautsand.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 23.11.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“ nebst Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.
In der Zeit vom 12.12.2022 bis einschließlich 15.01.2023 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel erfolgte die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Verfahren gingen keine Stellungnahmen ein, die zu einer Änderung der Entwürfe führte. Die entsprechende Abwägungstabelle liegt der Vorlage anbei.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt:
- Abwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
- Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“ mit textlichen Festsetzungen, nebst Begründung und Umweltbericht wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 24, 12. Änderung “ Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“ mit textlichen Festsetzungen, nebst Begründung und Umweltbericht ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende gibt einen kurzen Überblick über den Sachverhalt. Hierzu gibt es keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt:
- Abwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt:
- Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“ mit textlichen Festsetzungen, nebst Begründung und Umweltbericht wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 24, 12. Änderung “ Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“ mit textlichen Festsetzungen, nebst Begründung und Umweltbericht ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Dokumente
Download 220519 Dro 12.Ä BP24 GeltungB.pdf
Download 220924 Dro 12.Ä BP24 Berg Entwurf.pdf
Download 220924 Dro 12.Ä BP24 Satzung Entwurf.pdf
Download 220927 Dro 12.Ä BP24 Umweltbericht Entwurf.pdf
Download Abwägung.pdf
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8. Ernennung des Herrn Manuel Haack zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Feuerschutzausschuss
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04/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses
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07.03.2023
|
ö
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8 |
Verwaltungsausschuss
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11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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15.03.2023
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nö
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7 |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Mit Wirkung vom 05.07.2022 wurde der ehemalige Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr, Herr Gerd Tripmaker, auf einen Wunsch aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
Auf einer Mitgliederversammlung am 17.02.2023 wurde von den anwesenden Stimmberechtigten beschlossen, den bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeister, Herrn Manuel Haack, als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor für eine Amtszeit von sechs Jahren ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt vorzuschlagen.
Die nach § 20 Abs. 3 Nds. Brandschutzgesetz für die Ernennung zum Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr erforderliche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen werden von Herrn Haack erfüllt. Herr Haack ist seit dem 11.09.2004 Mitglied der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor und bekleidet dort derzeit das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters.
Die nach § 20 Abs. 4 Satz 3 Nds. Brandschutzgesetz vor Ernennung durch den Rat der Gemeinde Drochtersen erforderliche Anhörung des Kreisbrandmeisters des Landkreises Stade wurde eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lag allerdings noch keine Stellungnahme vor. Ausführungen hierzu werden ggf. während der Sitzung des Verwaltungsausschusses gemacht.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Manuel Haack, geb. 11.09.1988, wohnhaft Gauensiekermoor 10, 21706 Drochtersen, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ab dem 01.04.2023 für eine Amtszeit von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor zu ernennen. Gleichzeitig wird er zu dem vorgenannten Zeitpunkt aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor entlassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Manuel Haack, geb. 11.09.1988, wohnhaft Gauensiekermoor 10, 21706 Drochtersen, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ab dem 01.04.2023 für eine Amtszeit von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor zu ernennen. Gleichzeitig wird er zu dem vorgenannten Zeitpunkt aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor entlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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9. Ernennung des Herrn Jannik Horeis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Feuerschutzausschuss
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04/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses
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07.03.2023
|
ö
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7 |
Verwaltungsausschuss
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11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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15.03.2023
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nö
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6 |
Gemeinderat
|
08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
20.03.2023
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Herr Jannik Horeis wurde auf Beschluss des Gemeinderates vom 06.04.2022 kommissarisch zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersen ernannt.
Zwischenzeitlich hat Herr Horeis die für die Ausübung des Amtes des stellvertretenden Ortsbrandmeisters erforderliche Befähigung (Zugführer-Lehrgang) erworben, sodass nunmehr die abschließende Ernennung für eine Amtszeit von sechs Jahren vorgenommen werden kann.
Die nach § 20 Abs. 4 Satz 3 Nds. Brandschutzgesetz vor Ernennung durch den Rat der Gemeinde Drochtersen erforderliche Anhörung des Kreisbrandmeisters des Landkreises Stade wurde eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lag allerdings noch keine Stellungnahme vor. Ausführungen hierzu werden ggf. während der Sitzung des Verwaltungsausschusses gemacht.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Jannik Horeis, geb. 05.08.1989, wohnhaft Brennerstraße 3, 21706 Drochtersen, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ab dem 01.04.2023 für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersen zu ernennen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Jannik Horeis, geb. 05.08.1989, wohnhaft Brennerstraße 3, 21706 Drochtersen, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ab dem 01.04.2023 für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersen zu ernennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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10. Ernennung des Herrn Thorsten Haack zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Asselermoor
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Feuerschutzausschuss
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04/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses
|
07.03.2023
|
ö
|
|
5 |
Verwaltungsausschuss
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11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
15.03.2023
|
nö
|
|
4 |
Gemeinderat
|
08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
20.03.2023
|
ö
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10 |
Sachverhalt
Die Amtszeit des derzeitigen Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Asselermoor, Herr Helmut von Kroge, endet mit Ablauf des 31.07.2023.
Auf einer Mitgliederversammlung am 20.01.2023 wurde von den anwesenden Stimmberechtigten beschlossen, den bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeister, Herrn Thorsten Haack, dessen Amtszeit als stellvertretender Ortsbrandmeister ebenfalls mit Ablauf des 31.07.2023 endet, als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Asselermoor für eine Amtszeit von sechs Jahren ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt vorzuschlagen.
Die nach § 20 Abs. 3 Nds. Brandschutzgesetz für die Ernennung zum Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr erforderliche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen werden von Herrn Haack erfüllt. Herr Haack ist seit dem 01.03.1988 Mitglied der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Asselermoor und bekleidet derzeit das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Asselermoor.
Die nach § 20 Abs. 4 Satz 3 Nds. Brandschutzgesetz vor Ernennung durch den Rat der Gemeinde Drochtersen erforderliche Anhörung des Kreisbrandmeisters des Landkreises Stade wurde eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lag allerdings noch keine Stellungnahme vor. Ausführungen hierzu werden ggf. während der Sitzung des Verwaltungsausschusses gemacht.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Thorsten Haack, geb. 21.08.1970, wohnhaft Ritschermoor 19a, 21706 Drochtersen, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ab dem 01.08.2023 für eine Amtszeit von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Asselermoor zu ernennen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Thorsten Haack, geb. 21.08.1970, wohnhaft Ritschermoor 19a, 21706 Drochtersen, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ab dem 01.08.2023 für eine Amtszeit von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Asselermoor zu ernennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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11. Ernennung des Herrn Holger Krohne zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Asselermoor
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Feuerschutzausschuss
|
04/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses
|
07.03.2023
|
ö
|
|
6 |
Verwaltungsausschuss
|
11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
15.03.2023
|
nö
|
|
5 |
Gemeinderat
|
08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
20.03.2023
|
ö
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11 |
Sachverhalt
Aufgrund der Ernennung des Herrn Thorsten Haack zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Asselermoor ist für die Ortsfeuerwehr Asselermoor ist ein neuer stellvertretender Ortsbrandmeister zu ernennen.
Auf einer Mitgliederversammlung am 20.01.2023 wurde von den anwesenden Stimmberechtigten beschlossen, Herrn Holger Krohne als stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Asselermoor für eine Amtszeit von sechs Jahren ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt vorzuschlagen.
Die nach § 20 Abs. 3 Nds. Brandschutzgesetz für die Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr erforderliche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen werden von Herrn Krohne erfüllt. Herr Krohne ist seit dem 01.01.2007 Mitglied der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Asselermoor und bekleidet derzeit auch die Funktion des Sicherheitsbeauftragten der Gemeindefeuerwehr.
Die nach § 20 Abs. 4 Satz 3 Nds. Brandschutzgesetz vor Ernennung durch den Rat der Gemeinde Drochtersen erforderliche Anhörung des Kreisbrandmeisters des Landkreises Stade wurde eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lag allerdings noch keine Stellungnahme vor. Ausführungen hierzu werden ggf. während der Sitzung des Verwaltungsausschusses gemacht.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Holger Krohne, geb. 06.06.1978, wohnhaft Asselermoor 51 c, 21706 Drochtersen, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ab dem 01.08.2023 für eine Amtszeit von sechs Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Asselermoor zu ernennen.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Feuerwehrkameraden und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit. Danach bittet er Manuel Haack, Jannik Horeis, Thorsten Haack und Holger Krohne einzeln nach vorne, um ihnen die Ernennungsurkunde zu überreichen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Holger Krohne, geb. 06.06.1978, wohnhaft Asselermoor 51 c, 21706 Drochtersen, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ab dem 01.08.2023 für eine Amtszeit von sechs Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Asselermoor zu ernennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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12. Satzung zur 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung durch die Gemeinde Drochtersen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen – GGA)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
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05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal
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14.03.2023
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ö
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4 |
Verwaltungsausschuss
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11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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15.03.2023
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nö
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|
8 |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
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ö
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12 |
Sachverhalt
Die Abwassergebühr je m3 entnommenen Fäkalschlamm beträgt seit 2004 45,00 €. Die Gebührenrücklage weist in der Vergangenheit folgende Werte aus:
31.12.2019 2.884,45 €
31.12.2020 6.221,99 €
31.12.2021 3.045,99 €
31.12.2022 - 1.501,26 €
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 14.3.2023 hat Herr Bürgermeister Eckhoff ausgeführt, dass es nach nochmaliger Prüfung möglich wäre, und Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen auch eine Satzungsanpassung bereits zum 1.4.2023 vorzunehmen. Dies würde dazu führen, dass sich der Kubikmeterpreis auf „nur“ 81,53 € (statt 86,36 €) erhöht. Der Ausschuss hat diese Änderung so angenommen.
Vor diesem Hintergrund wurden die nachfolgenden Ausführungen dieser Vorlage auf die modifizierte Satzungsänderung hin angepasst:
Die Kosten für die Gemeinde Drochtersen für die Abfuhr des Fäkalschlamms haben sich nach erfolgter Ausschreibung ab dem Jahr 2021 um ca. 65 % gesteigert. Auch die Kosten der Fäkalschlammentsorgung haben sich geringfügig gesteigert. Die aktuelle Gebühr ist nicht mehr auskömmlich. Um das Defizit zum 31.12.2022 abzubauen und einen weiteren Anstieg des Defizites zu verhindern, wird empfohlen, die Gebühr auf 81,53 € je m3 ab dem 01.04.2023 zu erhöhen.
Für die Abfuhr ab 2024 ist eine erneute Ausschreibung erforderlich. Nach Feststellung der zukünftig anfallenden Kosten erfolgt für den Zeitraum ab 2024 eine erneute Kalkulation.
Nach Heranziehen der Werte aus den vergangenen drei Jahren ist mit einer Entsorgungsmenge von ca. 182 m3 im Jahr 2023 zu kalkulieren. Hierfür entstehen Kosten von ca. 11.692,49 €. Für in den Monaten Januar bis März 2023 berechnete Abfuhrmengen im Umfang von ca. 45 m3 werden beim bisherigen Gebührensatz von 45,00 € je m3 ca. 2.025,00 € eingenommen. Die weiteren Kosten in Höhe von ca. 9.667,49 € sowie das Defizit der Gebührenrücklage zum 31.12.2022 in Höhe von 1.501,26 € (in Summe 11.168,75 €) sind auf die voraussichtlich noch abzufahrenden Mengen in den Monaten April bis Dezember 2023 zu verteilen. Es ergibt sich pro m3 damit eine erforderliche Gebühr in Höhe von 81,53 € (11.168,75 € / 137 m3). Der voraussichtliche Bestand der Gebührenrücklage würde sich damit zum 31.12.2023 auf ca. 0,86 € belaufen.
Auswirkungen für den Gebührenzahler:
Der Fäkalschlamm muss i.d.R. alle zwei bis vier Jahre abgefahren werden. I.d.R. werden zwei bis drei m3 abgefahren. Bei der aktuellen Gebühr entstehen Kosten von 90,00 bis 135,00 €, bei der vorgeschlagenen Gebührenhöhe von 163,06 € bis 244,59 €.
Übersicht der Aufwendungen und Erträge
Jahr
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Stand Gebührenrücklage 01.01.
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Erträge
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Aufwendungen
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Ergebnis
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Stand Gebührenrücklage 31.12.
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2020
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2.884,45 €
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8.815,50 €
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5.477,96 €
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3.337,54 €
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6.221,99 €
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2021
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6.221,99 €
|
5.346,00 €
|
8.522,00 €
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-3.176,00 €
|
3.045,99 €
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2022
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3.045,99 €
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14.053,50 €
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18.600,75 €
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-4.547,25 €
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-1.501,26 €
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2023
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-1.501,26 €
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voraussichtlich 13.194,61 €
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voraussichtlich 11.692,49 €
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voraussichtlich 1.502,12 €
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voraussichtlich 0,86 €
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Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, die im 2. Entwurf vorliegende 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Grundstückswasseranlagen.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn erläutert kurz den Sachverhalt. Hierzu gibt es keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die im 2. Entwurf vorliegende 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Grundstückswasseranlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Dokumente
Download 2. Entwurf 6. Änderung Satzung Grundstücksabwasseranlage ab 01.04.2023.pdf
Download 6. Änderung Satzung Grundstücksabwasseranlage.pdf
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13. Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Hafenmeister Am Ruthenstrom und dessen Stellvertreter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
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05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal
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14.03.2023
|
ö
|
|
8 |
Verwaltungsausschuss
|
11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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15.03.2023
|
nö
|
|
12 |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
|
ö
|
|
13 |
Sachverhalt
Der Hafen Am Ruthenstrom steht im Eigentum der Gemeinde Drochtersen und wird von ihr betrieben. Für an- und auslaufende Schiffe ist der Hafenmeister Ansprechpartner.
Diese Tätigkeit wird - basierend auf einer Vereinbarung zwischen der Hafengemeinschaft Am Ruthenstrom e.V. und der Gemeinde Drochtersen aus dem Jahre 2002 – seit dem 1.12.2022 von Herrn Stefan Hinsch wahrgenommen; zu seinem Stellvertreter wurde Herr Klaus Horwege berufen. Die Besetzung dieser Funktionen konnte nach längerer Vakanz erfolgreich gestaltet werden. Die Zusammenarbeit mit Herrn Hinsch und Herrn Horwege ist als vertrauensvoll, verlässlich, sinnvoll und notwendig zu bezeichnen. Die maritime Erfahrung ist unbestritten.
Für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird dem Hafenmeister gemäß § 3 Absatz 2 der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Drochtersen eine Aufwandsentschädigung von monatlich 100 € gezahlt.
Auf Grundlage der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Anforderungen und Verantwortlichkeiten ist eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Hafenmeister auf monatlich 200 € und seinen Stellvertreter auf monatlich 100 € geboten und angemessen.
Hierfür bedarf es einer Änderung der betreffenden Rechtsgrundlage, die als Satzungsentwurf dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt, der dargestellten Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Hafenmeister Am Ruthenstrom (monatlich 200 €) und dessen Stellvertreter (monatlich 100 €) zuzustimmen und die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich für die Gemeinde Drochtersen tätige Personen (Aufwandsentschädigungssatzung) in Form des vorliegenden Entwurfes.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt, der dargestellten Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Hafenmeister Am Ruthenstrom (monatlich 200 €) und dessen Stellvertreter (monatlich 100 €) zuzustimmen und die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich für die Gemeinde Drochtersen tätige Personen (Aufwandsentschädigungssatzung) in Form des vorliegenden Entwurfes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Dokumente
Download Entwurf 3. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung.pdf
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14. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
|
ö
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Spieplätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
20.03.2023
|
ö
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|
14.1 |
Diskussionsverlauf
Der Arbeitskreis „Spielplätze“ hat bisher zweimal getagt (Vorschläge / Beispiele für Spielgeräte auf Krautsand). Dieses Thema geht ab Mai 2023 in die einzelnen Fachausschüsse.
Der Jugendbeirat der Gemeinde Drochtersen bringt sich mit Ideen ein (Skaterplatz beim Stadion, usw.).
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14.2. Schöffenwahl 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
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ö
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|
14.2 |
Diskussionsverlauf
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass noch Vorschläge bei Herrn Gerrit Witt abgegeben werden können.
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14.3. Dorfentwicklung Assel / Barnkrug / Ritsch / Wethe
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
|
ö
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|
14.3 |
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass der Antrag für die Dorfentwicklung bewilligt wurde. Der nächste Schritt ist jetzt die Ausschreibung der Planungsleistung.
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14.4. Feuerwehrgerätehäuser Drochtersen und Hüll
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
20.03.2023
|
ö
|
|
14.4 |
Diskussionsverlauf
Beide Feuerwehrgerätehäuser liegen im Zeitplan. Die Einladung für das Richtfest des Anbaus des Feuerwehrgerätehauses in Hüll wird im Laufe dieser Woche versendet.
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15. Annahme von Spenden
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
20.03.2023
|
ö
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|
15 |
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden (Anlage).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden (Anlage).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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16. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
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20.03.2023
|
ö
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|
16 |
Sachverhalt
Es werden keine Anfragen gestellt.
zum Seitenanfang
16.1. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
20.03.2023
|
ö
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|
16.1 |
Diskussionsverlauf
Es werden keine Anfragen gestellt.
zum Seitenanfang
16.2. Anträge
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
20.03.2023
|
ö
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|
16.2 |
Diskussionsverlauf
Es liegen keine Anträge vor.
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17. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats
|
20.03.2023
|
ö
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17 |
Sachverhalt
Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.
Beschlussempfehlung
Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um Uhr.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung.
Datenstand vom 28.03.2023 12:08 Uhr