Datum: 28.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrgenerationenhaus Dornbusch
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:58 Uhr bis 20:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 20.03.2023.
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Mitteilungspflicht für Nebentätigkeiten des Bürgermeisters
6 Überörtliche Prüfung Gemeinde Drochtersen - Kommunaler Radverkehr
7 Neu-Benennung von stv. Mitgliedern in Gremien des NSGB-Kreisverband Stade
8 Zuschussantrag Gauensieker Wassersportverein e.V.
9 Antrag der SV Drochtersen/Assel e.V. auf Zuschuss für den Bau eines Vereinsgebäudes
10 Jahresabschluss 2018
11 Neufassung der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Gemeinde Drochtersen sowie Neukalkulation der dafür zu erhebenden Benutzungsgebühren
12 Verträge zur Umsetzung der Windenergievorhaben in der Gemeinde Drochtersen
13 Pachtvertrag mit dem Angelverein "Petri Heil" Drochtersen von 1977 e.V.
14 Revitalisierung und Ausbau der Kläranlage Drochtersen – Antrag auf Neuinvestition von EWE WASSER GmbH vom 1.6.2023
15 Bericht des Bürgermeisters
15.1 Stellenbesetzung Klimaschutzmanager / in
15.2 RROP-Verfahren
15.3 Ganztagsgrundschulen
15.4 Sportlerehrung 2023
15.5 Schützenfeste in Assel und Drochtersen 2023
16 Annahme von Spenden
17 Anträge und Anfragen
18 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 1

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Der Ratsvorsitzende entschuldigt die Abwesenheit des Bürgermeisters Mike Eckhoff. Anschließend begrüßt er den Allgem. Vertreter Marcus Pritsch sowie Frau Büter (Senioren- und Behindertenbeirat), Herrn Gooßen, die anwesenden Bürger und die Presse auf das Herzlichste. 

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Matthias König kritisiert den Zustand einzelner Kreisstraßen (Schlaglöcher), insbesondere in Hüll und Aschhorner Moor. Dieses gelte auch für die Radwege in der Gemeinde. 
Das Ratsmitglied Heino von Baumgarten meldet sich diesbezüglich zu Wort und berichtet hierzu aus dem Kreistag. Er teilt mit, dass bei der letzten Sitzung im Kreistag (Bau- und Wegeausschuss) über diese Problematik gesprochen wurde. Wie in allen Bereichen, fehlt es auch hier an Personal. In dem Bereich Straßenbau sind 4 Ingenieurstellen unbesetzt. Die Kreisstraße im Bereich des neuen Gewerbegebietes (Aschhorn) sei in der Ausschreibung. Mit dieser Kreisstraße soll in diesem Jahr noch begonnen werden. Mit der K 65 (Hüll) sollte eigentlich dieses Jahr begonnen werden. Aber bei der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses ist die Sanierung / Instandsetzung der Straße nach hinten gerutscht. 
Günter Andreas fragt nach, wann die Bankette an den Radwegen gemäht werden. Ratsherr Torsten Schliecker antwortet, dass derzeit gerade damit begonnen wurde.
Ein Bürger fragt nach, ob eine Bürgerbeteiligung beim Windpark angedacht ist.
Diese Frage beantwortet Marcus Pritsch damit, dass seitens der Betreiber eine Bürgerbeteiligung vorgesehen sei; eine entsprechendes Grobkonzept wurde in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vorgestellt. 

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 20.03.2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 20.03.2023.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 20.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

zum Seitenanfang

4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Seit der letzten Gemeinderatssitzung gab es zwei Sitzungen des Verwaltungsausschusses.

In der Sitzung vom 23.05.2023 war die Stellenbesetzung des / der Klimaschutzmanager/in das wesentliche Thema.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.06.2023 waren die Themen:

  • Windenergie
  • Vereinszuschüsse
  • Schöffenwahl 2023
  • Dorfentwicklung „Pro Elbstromdörfer“
  • Straßenbeleuchtung
  • Erbbaurechtsvertrag (Tennishalle Drochtersen)

zum Seitenanfang

5. Mitteilungspflicht für Nebentätigkeiten des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Gemäß § 81 Abs. 5 NKomVG hat die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte die Nebentätigkeiten anzuzeigen.
Die Vorschrift lautet:
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamte teilt der Vertretung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Jahres ihrer oder seiner Amtszeit schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument mit, welche anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und welche auf Verlangen nach § 71 NBG übernommenen Nebentätigkeiten sie oder er zu diesem Zeitpunkt ausübt. In der Mitteilung müssen die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden. Eine Beratung über diese Mitteilung darf nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Die Kommune macht ortsüblich bekannt, welche Nebentätigkeiten die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte nach Satz 1 mitgeteilt hat; die Bekanntmachung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung. Nebentätigkeitsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Aus der Anlage kann die Mitteilung des Bürgermeisters entnommen werden. Über die anzeigepflichtigen Tätigkeiten hinaus sind ergänzend die weiteren Tätigkeiten, die als mit dem Hauptamt verbunden gelten zur Information aufgeführt.

Beschlussempfehlung

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert seine Nebentätigkeiten, die er gem. § 81 Abs. 5 NKomVG mitteilen muss, anhand einer Anlage zur Beschlussvorlage.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn erläutert kurz die Sachlage. Hierzu gibt es keine weiteren Wortmeldungen.

Beschluss

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert seine Nebentätigkeiten, die er gem. § 81 Abs. 5 NKomVG mitteilen muss, anhand einer Anlage zur Beschlussvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Mitteilung des Hauptverwaltungsbeamten gemäß § 81 Abs. 5 NKomVG im Jahr 2023.pdf

zum Seitenanfang

6. Überörtliche Prüfung Gemeinde Drochtersen - Kommunaler Radverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Im Jahr 2022 erfolgte durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof in zehn Städten und Gemeinden (zw. 11.000 und 54.000 Einwohnenden) eine überörtliche Kommunalprüfung, die im Wesentlichen untersuchte, wie die geprüften Kommunen die Fahrrad-Infrastruktur ausgestalteten.
Mit Schreiben der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 13.2.2023 (hier eingegangen am 17.2.2023) wurde uns die Prüfungsmitteilung über die überörtliche Kommunalprüfung „Kommunaler Radverkehr“ vom 31.1.2023 übersandt.
Nach § 5 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) ist die Prüfungsmitteilung dem Gemeinderat unverzüglich bekannt zu geben.
Im Anschluss an die Kenntnisnahme durch den Gemeinderat wird die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen öffentlich ausgelegt und die Auslegung ortsüblich bekannt gemacht (§ 5 Abs. 2 NKPG)

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen nimmt die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Kommunalprüfung „Kommunaler Radverkehr“ vom 31.1.2023 zur Kenntnis.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Keine

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn gibt das Wort an den allgemeinen Stellvertreter Marcus Pritsch ab. Herr Pritsch erläutert kurz den Sachverhalt. Danach eröffnet der Ratsvorsitzende die Aussprache.
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, fragt nach, warum keine Streckenkontrollen durchgeführt würden. Hierzu erklärt Marcus Pritsch, dass Kontrollen vom Bauhof durchgeführt werden, diese aber nicht dokumentiert werden. 

Der Ratsherr Dr. Albert Boehlke erklärt, dass es sich hier um Landes- bzw. Kreisstraße handelt und die Gemeinde für diese Straßen nicht zuständig ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen nimmt die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Kommunalprüfung „Kommunaler Radverkehr“ vom 31.1.2023 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Überörtl. Prüfung Kommunaler Radverkehr - Prüfungsanlass und Zusammenfassung.pdf

zum Seitenanfang

7. Neu-Benennung von stv. Mitgliedern in Gremien des NSGB-Kreisverband Stade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 7

Sachverhalt

In seiner konstituierenden Sitzung am 2.11.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen u.a. folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat stellt die Zahl der auf die Fraktion/Gruppe entfallenden Sitze und die Namen der Mitglieder sowie der Vertreter im Kreisverband und dem Hauptarbeitskreis des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes des Landkreises Stade fest.“
Demnach fiel per Losentscheid der Sitz im Hauptarbeitskreis an die CDU-Fraktion, die als Mitglied Herrn André Weseloh und als dessen Vertreter Herrn Philipp Röndigs benannt hat. Für die Kreismitgliederversammlung wurde u.a. als einer der benannten Vertreter ebenfalls Herr Philipp Röndigs benannt.
Nach der Satzung des NSGB-Kreisverbandes Stade werden aus den jeweiligen Kommunen neben Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten Mitglieder des Gemeinderates in dessen Gremien entsandt.
Herr Röndigs ist in verschiedenen Ausschüssen als ratsfremdes Mitglied beigewählt, verfügt jedoch nicht über ein Mandat als Ratsherr. Folglich kann nicht stellvertretendes Mitglied in einem NSGB-Gremium sein, worauf wir jüngst von der NSGB-Geschäftsstelle hingewiesen wurden.
Da Herr Röndigs bei bisherigen NSGB-Sitzungen in seiner Stellvertreterrolle nicht teilgenommen bzw. nicht an dortigen Beschlüssen mitgewirkt hat, ist seine Benennung bisher unschädlich, was aber gleichwohl einer Nachbenennung für diese Positionen bedarf.
Vorschlagsberechtigt ist hierfür die CDU-Fraktion, die folgendes Ratsmitglied benennt:
Hauptarbeitskreis/Bezirksmitgliederversammlung:

CDU
SPD
FWG
Mitglied
Andre Weseloh


Vertreter/in
__________________



Kreismitgliederversammlung:

CDU
SPD
FWG
Mitglied
Andre Weseloh
Heino Baumgarten

Mitglied
Joachim Grantz
Dirk Ludewig

Vertreter/in
Peter Dieter-Völckers
Kai Schildt

Vertreter/in
__________________
Jan Büther


Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen stimmt der Benennung von
  • Bernd Mattern als stellvertretendes Mitglied  für den Hauptarbeitskreis und Bezirksmitgliederversammlung
  • und von Bernd Mattern als stellvertretendes Mitglied in der Kreismitgliederversammlung
des NSGB-Kreisverband Stade zu.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Keine

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen stimmt der Benennung von
  • Bernd Mattern als stellvertretendes Mitglied  für den Hauptarbeitskreis und Bezirksmitgliederversammlung
  • und von Bernd Mattern als stellvertretendes Mitglied in der Kreismitgliederversammlung
des NSGB-Kreisverband Stade zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

8. Zuschussantrag Gauensieker Wassersportverein e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 22.05.2023 ö 7
Verwaltungsausschuss 14/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 21.06.2023 10
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Gauensieker-Wassersport-Verein e. V. beantragt mit beigefügtem Antrag vom 16.04.2023 einen Zuschuss in Höhe von 8.237,66 € für die Instandsetzung der Slipanlage und der angrenzenden Uferböschung.
Die Slipbahn ist für den Verein unabdingbar, da in näherer Umgebung keine gleichwertige Möglichkeit besteht, die Boote ins Wasser zu lassen.
Die Seitenwände der Slipanlage fallen in sich zusammen und müssen neu auf gemauert werden. In diesem Zuge muss auch die angrenzende Uferböschung neu hergerichtet werden.
Die vorgelegten Angebote betragen einen Gesamtaufwand von 24.228,40 € (inkl. Umsatzsteuer).
Auf Basis der Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen werden entsprechende Anträge mit bis zu 30% bezuschusst. Demnach würde sich ein Förderbetrag von 7.268,52 € ergeben.
Beantragt wurde die Übernahme von 34 % der Gesamtkosten. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, dem Gauensieker-Wassersport-Verein e. V. für die Instandsetzung der Slipanlage und der angrenzenden Uferböschung eine Zuwendung in Höhe von 30 % der Kosten (max. 7.268,52 €) nach Rechnungsvorlage zu gewähren.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Eine mögliche Förderung kann über vorhandene Haushaltsmittel gedeckt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Gauensieker-Wassersport-Verein e. V. für die Instandsetzung der Slipanlage und der angrenzenden Uferböschung eine Zuwendung in Höhe von 30 % der Kosten (max. 7.268,52 €) nach Rechnungsvorlage zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Angebot Drochtersen.pdf
Download Antrag Zuwendung Slipbahn.pdf
Download PHOTO-2021-11-17-20-49-48.jpg
Download Satzung GWSV2016reg.pdf

zum Seitenanfang

9. Antrag der SV Drochtersen/Assel e.V. auf Zuschuss für den Bau eines Vereinsgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 22.05.2023 ö 8
Verwaltungsausschuss 14/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 21.06.2023 11
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 9

Sachverhalt

Die Fußball-Spielvereinigung Drochtersen/Assel e.V. beantragt einen Zuschuss für den Bau eines Vereinsgebäudes. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Das Vereinsgebäude soll mit Kabinentrakt sowie einem Schulungsraum und Zuschauertribüne als Vorbau auf dem Sportplatzgelände des Kehdinger Stadions entstehen.
Das Bauvorhaben wurde bereits im Zuge der Beratungen zur Vereinbarung über die Nutzung der entsprechenden Fläche in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 20.09.2022 vorgestellt. Mit der Zustimmung zu dieser Vereinbarung war noch keine Zusage der Gemeinde für einen Zuschuss verbunden.
Die Finanzierung des Bauvorhabens stellt sich folgendermaßen dar:
Gesamtkosten                                625.000,00 €
./. Eigenleistung                                  25.000,00 €
./. Eigenmittel                                300.000,00 €
Beantragter Zuschussbetrag                300.000,00 €
Der beantragte Zuschuss beträgt ca. 48 % der Gesamtkosten.

Gemäß der Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen vom 06.07.2022 beträgt der Fördersatz grundsätzlich bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. In begründeten Ausnahmefällen kann von der vorgenannten Regelung abgewichen werden.
Förderanträge ab einer Summe von mehr als 5.000 € sind bis zum 01.09. zu stellen, damit sie bei der Haushaltsplanberatung für das Folgejahr berücksichtigt werden können. Die Zuständigkeit für die Gewährung einer Zuwendung liegt lt. der gemeindlichen Förderrichtlinie ab 5.000 € beim Gemeinderat.
Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns wurde mit Schreiben vom 11.05.2023 erteilt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt, der Spielvereinigung Drochtersen/Assel e.V. zur Errichtung der in ihrem Antrag inkl. ergänzender Unterlagen genannten Einrichtung einen einmaligen Zuschuss von 30 % - höchstens jedoch 180.000 € - der tatsächlich angefallenen Kosten der in Ziffer 1 bis 12 der Antragsunterlagen genannten Gewerke zu gewähren.

Die Gewährung erfolgt unter den nachstehenden Voraussetzungen:
  1. Die Maßnahme wird je nach Haushaltssituation aus Mitteln der Haushalte ab dem Jahr 2024 und ggf. 2025 unterstützt. Die Haushalte sind durch den Gemeinderat zu beschließen und von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.
  1. Der Gemeindeverwaltung werden vor Baubeginn Angebote der potentiell ausführenden Firmen vorgelegt.
  1. Die Auskehrung der Zuschüsse erfolgt in 2024 und ggf. 2025 nach Baufortschritt und Vorlage der Rechnungen zu den in Ziffer 1 bis 12 genannten Gewerken.
  2. Die von der Baumaßnahme betroffenen Leichtathletikanlagen werden vor Baubeginn durch die Gemeindeverwaltung mit der SV D/A dokumentiert und an einer mit der Gemeindeverwaltung festzulegenden Stelle im Kehdinger Stadion bis zum 31.10.2023 von der SV D/A neu errichtet.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Entsprechende Haushaltsmittel stehen in dem laufenden Haushaltsjahr nicht zur Verfügung. Ein möglicher Zuschuss wäre in die Haushaltsplanberatung für 2024 sowie ggf. in die Mittelfristplanung für 2025 aufzunehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende gibt einen kurzen Überblick über den Sachverhalt und eröffnet die Aussprache.
Das Ratsmitglied Joachim Grantz erklärt, für die CDU-Fraktion,  dass zu diesem Thema seit der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 22.05.2023 Gespräche stattgefunden haben und in diesen Gesprächen wurden einige Unklarheiten mit Herrn Gooßen geklärt. Die Förderrichtlinien der Gemeinde Drochtersen, die für alle Vereine gelten, wurden auch hier eingehalten. Die CDU-Fraktion stimmt dem so erarbeiteten Beschlussvorschlag zu.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Kai Schildt, teilt hierzu mit, dass der gemeinsam erarbeitete Kompromiss eine gute Lösung sei, mit der alle Fraktionen leben können. In Bezug auf die Förderrichtlinie muss auch diese hier angewendet werden. 
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, sagt, dass die Förderrichtlinie der Gemeinde hier nicht angewendet werde. Die FWG-Fraktion kann diesem Beschluss nicht zustimmen und beantragt in diesem Zusammenhang die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes, um aus seiner Sicht offene Fragen zu klären

Beschluss 1

Die FWG-Fraktion stellt den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 21, Enthaltungen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt, der Spielvereinigung Drochtersen/Assel e.V. zur Errichtung der in ihrem Antrag inkl. ergänzender Unterlagen genannten Einrichtung einen einmaligen Zuschuss von 30 % - höchstens jedoch 180.000 € - der tatsächlich angefallenen Kosten der in Ziffer 1 bis 12 der Antragsunterlagen genannten Gewerke zu gewähren.

Die Gewährung erfolgt unter den nachstehenden Voraussetzungen:
  1. Die Maßnahme wird je nach Haushaltssituation aus Mitteln der Haushalte ab dem Jahr 2024 und ggf. 2025 unterstützt. Die Haushalte sind durch den Gemeinderat zu beschließen und von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.
  1. Der Gemeindeverwaltung werden vor Baubeginn Angebote der potentiell ausführenden Firmen vorgelegt.
  1. Die Auskehrung der Zuschüsse erfolgt in 2024 und ggf. 2025 nach Baufortschritt und Vorlage der Rechnungen zu den in Ziffer 1 bis 12 genannten Gewerken.
  2. Die von der Baumaßnahme betroffenen Leichtathletikanlagen werden vor Baubeginn durch die Gemeindeverwaltung mit der SV D/A dokumentiert und an einer mit der Gemeindeverwaltung festzulegenden Stelle im Kehdinger Stadion bis zum 31.10.2023 von der SV D/A neu errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download Anlage zur E-Mail SV D-A vom 7.6.2023 zum Förderantrag - Baubeschreibung....pdf
Download Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.pdf
Download Aufstellung Gewerke.pdf
Download E-Mail SV D-A vom 7.6.2023 zum Förderantrag.pdf
Download Grundriss Vereinshaus.pdf

zum Seitenanfang

10. Jahresabschluss 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.06.2023 ö 4
Verwaltungsausschuss 14/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 21.06.2023 16
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 10

Sachverhalt

Gemäß § 129 NKomVG hat der Gemeinderat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Der Jahresabschluss wurde am 03.04.2023 aufgestellt. Bestandteil ist ein umfangreicher Rechenschaftsbericht.
Das Amt für Rechnungsprüfung des Landkreises Stade hat die Rechnungsprüfung in der Zeit vom 08.12.2022 bis 11.04.2023 (mit Unterbrechungen) durchgeführt.
Die Ergebnisrechnung 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.298.495,21 € ab (ordentliches Ergebnis 1.242.939,19 € und außerordentliches Ergebnis 55.556,02 €). Geplant war ein Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 364.300,00 €.
Das deutlich verbesserte Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus folgenden Positionen: 
  • niedrigere Personalaufwendungen, Abschreibungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von insgesamt - 595.566,64 €
  • höhere Zuwendungen/allgemeine Umlagen und öffentlich-rechtliche Entgelte in Höhe von insgesamt + 204.360,71 €
Die Gesamtverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 305.835,67 € auf 2.867.035,56 € verringert. Davon entfallen 2.367.428,51 € auf Kredite für Investitionen. In 2018 wurden keine neuen Kredite aufgenommen.
Es wurden Mittel in Höhe von insgesamt 1.824,79 € statt im investiven Bereich, im Aufwandsbereich in Anspruch genommen sowie 509.449,68 € in umgekehrter Richtung. Dies ist als über- bzw. außerplanmäßige/r Aufwand/Auszahlung zu deklarieren. Im Deckungskreis 2000 „Fachbereich 1 Finanzen und Personal“ ist weiterhin ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von insgesamt 39.966,40 € entstanden. Dieser resultiert im Wesentlichen aus einer erhöhten Kreisumlage. Die Erläuterungen hierzu können dem Jahresabschlussbericht auf Seite 37 entnommen werden.
Der Jahresabschlussbericht sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Amtes für Rechnungsprüfung des Landkreises Stade sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG
  • die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen,
  • den Jahresabschluss 2018 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen,
  • dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und
  • die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.298.495,21 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG
  • die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen,
  • den Jahresabschluss 2018 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen,
  • dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und
  • die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.298.495,21 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Jahresabschluss 2018.pdf
Download Schlussbericht Jahresabschluss 2018.pdf
Download Stellungnahme HVB Jahresabschluss 2018.pdf

zum Seitenanfang

11. Neufassung der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Gemeinde Drochtersen sowie Neukalkulation der dafür zu erhebenden Benutzungsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.06.2023 ö 5
Verwaltungsausschuss 14/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 21.06.2023 17
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen ist rechtlich dazu verpflichtet, Obdachlose und Geflüchtete unterzubringen. Gesetzliche Grundlage für die Unterbringung von Obdachlosen ist das „Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz“ (NPOG) und für die Unterbringung von Geflüchteten das „Niedersächsische Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ (AufnG) in Verbindung mit dem „Asylgesetz“ (AsylG) und dem „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG).

Zur konkreten Ausgestaltung hat die Gemeinde Drochtersen folgende Regelungen erlassen:
  • Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Gemeinde Drochtersen vom 23.03.2001
  • Benutzungsordnung für Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Drochtersen
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Drochtersen vom 23.03.2001
Diese rechtlich und tatsächlich überholten Regelungen werden der aktuellen Unterbringungssituation und der aktuellen Rechtslage nicht mehr gerecht. So verweist beispielsweise die oben genannte Gebührensatzung auf Unterkünfte, die der Gemeinde Drochtersen bereits seit längerem nicht mehr zur Verfügung stehen (Ritscher Weg 6, Wiesenstraße 26-28). 
Durch die beigefügte Satzung werden die obengenannten Satzungen aufgehoben, durch eine einheitliche Regelung ersetzt und an zwischenzeitliche Gesetzesänderungen angepasst. Die Satzung berücksichtigt zudem Regelungen, die sich in der täglichen Verwaltungspraxis als praktikabel erwiesen haben, in der bisherigen Satzung aber fehlten.
Darüber hinaus berücksichtigt die neue Satzung die Vorgaben des seit 2017 geltenden Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG). Nach § 5 dieses Gesetzes sind Kommunen verpflichtet, für Benutzungsgebühren eine Gebührenkalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchzuführen. Eine entsprechende Gebührenkalkulation mit Erläuterung ist der Beschlussvorlage beigefügt und muss zukünftig in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Ziel ist seitens der Verwaltung hierbei, einen möglichst hohen Kostendeckungsgrad zu erreichen ohne die Besonderheiten des betreffenden Personenkreises dabei aus dem Blick zu verlieren.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Gemeinde Drochtersen“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Gemeinde Drochtersen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

12. Verträge zur Umsetzung der Windenergievorhaben in der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 12.06.2023 ö 6
Verwaltungsausschuss 14/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 21.06.2023 7
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 12

Sachverhalt

Der Rat der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 20.03.2023 u. a. folgende Beschlüsse gefasst: 

  • Die Erarbeitung städtebaulicher Verträge zur Festlegung der Standorte, der Anzahl und der Gesamthöhen der Windenergieanlagen.

  • Die Erarbeitung städtebaulicher Verträge nach EEG zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde an den Neu- und Bestandsanlagen gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023. 

Folgende Vorhabenträger wollen Vorhaben umsetzen (siehe hierzu auch nochmals die Vorlage mit einigen Anlagen zum GUT am 24.01.2023):

  • - Windpark Drochtersen Süd GmbH & Co. KG / 1 Anlage im Bereich Drochtersen
  • - Windpark Drochtersen III GmbH & Co. KG / 1 Anlage im Bereich Drochtersen
  • -Umwelt Management AG (UMaAG) / 8 Anlagen im Bereich Autobahnkreuz Ritsch

Hinsichtlich der kommunalen Beteiligung an den Einnahmen der Neuanlagen gemäß § 6 EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) wurden die anliegenden Vertragsentwürfe erstellt. Die Verträge wurden mit den Vorhabenträgern abgestimmt und durch die von der Gemeinde Drochtersen beauftragte Fachanwältin Frau Gremmel-Petzold überprüft.

Hinsichtlich einer kommunalen Beteiligung an den Bestandsanlagen wurde der anliegend beigefügte Vertragsentwurf erstellt. Inwieweit die Vorhabenträger für Bestandsanlagen eine Beteiligung an die Gemeinde leisten wollen/werden, ist durch die Vorhabenträger in der Sitzung zu erläutern.

Die Vorhabenträger nehmen an der Sitzung für weitere Erklärungen/Fragen teil. Hierbei können auch Fragen zum Thema “Bürgerbeteiligung an den Windenergieanlagen“ erörtert werden.

Anlagen:
  • Vorlage zum GUT am 24.01.2023 mit den Anlagen 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8

  • Städtebauliche Verträge (Anlagen A, B und C) 
(Hinweis: die als Anlage 3 genannten Kostenübernahmevereinbarungen wurden nicht beigefügt / die entsprechenden Vereinbarungen wurden bereits abgeschlossen / die Vorhabenträger tragen die Planungskosten)

  • Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) / jeweils für alle Vorhabenträger (Anlagen D mit D1, E mit E1 und F)

  • Entwurf: Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandanlagen) / Anlage G

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die anliegenden städtebaulichen Verträge und die Verträge zur kommunalen Beteiligung an den Neuanlagen und Bestandsanlagen (soweit vom Vorhabenträger vorgesehen) abschließen zu lassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die anliegenden städtebaulichen Verträge und die Verträge zur kommunalen Beteiligung an den Neuanlagen und Bestandsanlagen (soweit vom Vorhabenträger vorgesehen) abschließen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download Anlage 2 + 3.pdf
Download Anlage 4.pdf
Download Anlage 5.pdf
Download Anlage 6.pdf
Download Anlage 7.pdf
Download Anlage 8.pdf
Download Anlage A - Drochtersen III - städtebaulicher Vertrag.pdf
Download Anlage B - Drochtersen Süd - städtebaulicher Vertrag.pdf
Download Anlage C - Umwelt Management AG UMaAG - städtebaulicher Vertrag.pdf
Download Anlage D - Vertrag Neuanlage Drochtersen III_II.pdf
Download Anlage D1 - Vertrag Neuanlage Drochtersen III Anlage 1 und 2.pdf
Download Anlage E - Vertrag Neuanlage Drochtersen Süd II.pdf
Download Anlage E1 - Vertrag Neuanlage Drochtersen Süd Anlage 1 und 2.pdf
Download Anlage F - Vertrag Neuanlagen UMaAG.pdf
Download Anlage G - Entwurf Bestandsanlagen - kommunale Beteiligung.pdf

zum Seitenanfang

13. Pachtvertrag mit dem Angelverein "Petri Heil" Drochtersen von 1977 e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 12.06.2023 ö 8
Verwaltungsausschuss 14/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 21.06.2023 19
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 13

Sachverhalt

Der in der Anlage beigefügte Entwurf des Pachtvertrages wurde zwischen der Verwaltung und dem Angelverein „Petri Heil“  Drochtersen von 1977 e.V. abgestimmt.

Der jetzige Pachtvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2023. Eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen.

Der neue Entwurf des Pachtvertrages sieht wieder eine Laufzeit von 12 Jahren vor und endet somit am 30. September 2035.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt den im Entwurf vorliegenden Pachtvertrag.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den im Entwurf vorliegenden Pachtvertrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Pachtvertrag Angelverein Kotterbachsee Stand 2023.pdf

zum Seitenanfang

14. Revitalisierung und Ausbau der Kläranlage Drochtersen – Antrag auf Neuinvestition von EWE WASSER GmbH vom 1.6.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 08/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 13.06.2023 ö 5
Verwaltungsausschuss 14/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 21.06.2023 4
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 14

Sachverhalt

Beschlusshistorie als Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage:

  • Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29.9.2021 – „Beauftragung eines externen Sachverständigen zur Betrachtung der beiden Varianten ‚Revitalisierung am Standort‘ und ‚Ableitung nach Stade‘“
  • Beschluss des Gemeinderates vom 12.5.2022 – „Ziel ist die Ableitung des Schmutzwassers an die AES“
  • Beschluss des Gemeinderates vom 28.9.2022 – „Der Vertrag mit der EWE wird nicht gekündigt – Es wird ein Abwasserbeirat gebildet – Beauftragung einer Kostenschätzung für eine nötige Erweiterung der Kläranlage Stade – Beauftragung eines Sachverständigen zur Überprüfung des Revitalisierungskonzeptes bzw. möglicher Interimslösungen“
  • Beschluss des Gemeinderates vom 30.11.2022 – „Sanierung und Erweiterung der Kläranlage am Standort gemeinsam mit der EWE – Umsetzung der Maßnahme wird eng vom Abwasserbeirat begleitet – Ableitung nach Stade wird nicht weiterverfolgt“
  • Sitzungen des Abwasserbeirates am 13.10.2022, 3.11.2022, 19.1.2023, 1.3.2023, 23.3.2023, 13.4.2023, 25.5.2023

Die Kapazitäten zur Reinigung der kommunalen Abwässer im Anschlussbereich der Kläranlage Drochtersen (folgend ARA genannt {steht für Abwasserreinigungsanlage}) sind ausgeschöpft bzw. in Spitzenzeiten überlastet, was im laufenden Betrieb zunehmend zu Problemen führt.
Dem entgegen zu wirken bedarf es einer grundlegenden Ertüchtigung der ARA. Diese sogenannte Revitalisierung ist zwingende Voraussetzung für die dauerhafte Sicherstellung der kommunalen Abwasserbeseitigungspflicht und zugleich moderater Gemeindeentwicklung.
Die EWE WASSER GmbH (kurz EWE), als beauftragte Betreiberin und Eigentümerin der ARA, hat hierzu mit Schreiben zuletzt vom 1.6.2023 einen Antrag auf Neuinvestition für die Vorzugsvariante Revitalisierung mit einem Auftragsvolumen von insgesamt rund ca. 6,8 Mio. Euro vorgelegt/eingereicht. Im Wesentlichen wird dabei ein neues Belebungsbecken und ein neues Nachklärbecken geschaffen sowie einige Anlagenbestandteile erneuert.
Sowohl das Revitalisierungskonzept in Gänze, als auch die sich daraus ergebenden Planungen und Umsetzungsmaßnahmen wurden dezidiert im Abwasserbeirat beleuchtet, hinterfragt, erörtert, abgewogen und erläutert. Im gesamten Prozess wurde eine Vielzahl anerkannter (auch externer) Experten und Fachleute bedarfsorientiert hinzugezogen. Letzte Details konnten in den vorbereitenden Sitzungen des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie des Verwaltungsausschusses geklärt werden. Dies mündet in den hier vorliegenden Investitionsantrag der EWE WASSER GmbH in seiner endgültigen Fassung vom 26.6.2023.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen stimmt dem von der EWE WASSER GmbH unter dem 26.6.2023 vorgelegten „Antrag auf Neuinvestition – Vorzugsvariante Revitalisierung“ mit einem Auftragsvolumen von insgesamt rund 6,8 Mio. Euro zu.
Die Umsetzung der Maßnahme wird auch weiterhin eng vom Abwasserbeirat begleitet.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt. Nach intensiven Beratungen in den einzelnen Fraktionen und in den sieben Sitzungen des Abwasserbeirates ist ein Ergebnis gefunden worden, womit die Fraktionen leben können.

Nach einer kurzen Diskussion bei der jede Fraktion ihren Standpunkt erläutert, wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen stimmt dem von der EWE WASSER GmbH unter dem 26.6.2023 vorgelegten „Antrag auf Neuinvestition – Vorzugsvariante Revitalisierung“ mit einem Auftragsvolumen von insgesamt rund 6,8 Mio. Euro zu.
Die Umsetzung der Maßnahme wird auch weiterhin eng vom Abwasserbeirat begleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5, Enthaltungen: 5

zum Seitenanfang

15. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 15
zum Seitenanfang

15.1. Stellenbesetzung Klimaschutzmanager / in

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 15.1

Diskussionsverlauf

Die Stelle des Klimaschutzmanager/in ist ab dem 01.07.2023 besetzt. Herr Treppner hat am kommenden Montag den ersten Arbeitstag in der Gemeinde Drochtersen.

zum Seitenanfang

15.2. RROP-Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 15.2

Diskussionsverlauf

Marcus Pritsch teilt mit, dass der Landkreis Stade das RROP-Verfahren gestartet hat.

zum Seitenanfang

15.3. Ganztagsgrundschulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 15.3

Diskussionsverlauf

Folgende Informationen teilt Marcus Pritsch mit:
  • Am 19.09.2023 findet ein Hospitationstag statt, an dem drei Grundschulen besucht werden.

zum Seitenanfang

15.4. Sportlerehrung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 15.4

Diskussionsverlauf

Als Termin für die Sportlerehrung 2023 ist der Montag, 18.09.2023 vorgesehen.

zum Seitenanfang

15.5. Schützenfeste in Assel und Drochtersen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 15.5

Diskussionsverlauf

Die Bürgermeister lädt alle Ratsdamen und –herren zum Wurstanbiss auf die Schützenfeste Assel am 07.07.2023 und Drochtersen am 14.07.2023 jeweils ab 16:00 Uhr ein – Einladung folgt.

zum Seitenanfang

16. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 16

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

17. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 17

Sachverhalt

.

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anträge bzw. Anfragen vor.

zum Seitenanfang

18. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.06.2023 ö 18

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um           Uhr.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Datenstand vom 06.07.2023 17:03 Uhr