Datum: 04.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus Dornbusch
Gremium: Feuerschutzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung Protokoll über die Sitzung des Feuerschutzausschusses vom 07.03.2023
4 Bericht des Gemeindebrandmeisters
5 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2024
5.1 Mehrkosten HLF 10
5.2 Beschaffung einer Drehleiter
5.3 Fahrzeuginvestitionsprogramm Feuerwehr 2025 - 2029
5.4 Ergebnis-/Finanzhaushalt
6 Anfragen und Mitteilungen
6.1 Anfragen
6.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung Sitzung des Feuerschutzausschusses am 04.10.2023.pdf
Download Protokoll der Sitzung des Feuerschutzausschusses am 04.10.23.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende Dr. Albert Boehlke begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Feuerschutzausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung, die Beschlussfähigkeit sowie die Tagesordnung fest. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Beschlussempfehlung

Der Ausschussvorsitzende Dr. Albert Boehlke begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Feuerschutzausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung, die Beschlussfähigkeit sowie die Tagesordnung fest. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Feuerschutzausschusses der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Feuerschutzausschusses sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Es  werden keine Fragen gestellt.

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3. Genehmigung Protokoll über die Sitzung des Feuerschutzausschusses vom 07.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Feuerschutzausschuss genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 07.03.2023.

Diskussionsverlauf

Der Feuerschutzausschuss genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 07.03.2023.

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4. Bericht des Gemeindebrandmeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Gemeindebrandmeister Arnd König gibt einen aktuellen Bericht zur Situation in der Freiwilligen Feuerwehr Drochtersen.
Mitgliederzahlen
Gesamt:                        424
Einsatzabteilung:                 264
Jugendfeuerwehr:                77
Kinderfeuerwehr:                14
Alters- und Ehrenabteilung:        72

Einsätze
bisher in 2023:                163


Ausbildung
  • Lehrgänge an der NLBK, auf Kreis- und Gemeindeebene
  • Notwendige Ausbildung zum Gruppen- und Zugführer
  • Technische Hilfeleistung, Gerätebeauftragte, ABC-Einsatz
  • Fortbildung im Hochwasserschutz und Deichverteidigung
  • Leiter einer Feuerwehr
  • Maschinisten-, Atemschutz-, Funklehrgänge auf Kreisebene
  • Fahrsicherheitstraining in Wischhafen
  • Ausbildung zur Großtierrettung in Dornbusch
  • zur Zeit in der Ausbildung zur Vegetationsbrandbekämpfung
  • Truppführerlehrgänge in diesem Jahr zuletzt, zukünftig Neustrukturierung der Ausbildung in diesem Bereich (Modulausbildung vor Ort)

Leistungswettbewerbe
  • Kreiswettbewerbe: Assel und Hüll haben sich qualifiziert in Estorf
  • Regionalentscheid, Beverstedt: 69 Gruppen, 5 Gruppen aus LK Stade, Hüll 19. + 59. Platz, Assel 44. Platz, 13 kommen weiter

Jugendfeuerwehr
  • Zeltlager, Hüll (selbst), Assel (in A-Moor geschlafen), Drochtersen (selbst), Dornbusch (Bezirkszeltlager)
  • Kreiswettbewerbe: 35 Mannschaften, Hüll (20. und 27.), Assel (23. und 30.), Dornbusch (15.), Drochtersen (32. und 34.)
  • Bezirkswettbewerbe in Himmelpforten: Hüll hat den 35. Platz von 70 erreicht
  • Leistungsspange in Stade abgenommen, Drochtersen und Hüll, bestanden

Kinderfeuerwehr
  • Zeltlager in der Wingst
  • Nachtwanderungen, Gerätekunde am HLF, Hansa Park
  • Jahreshauptversammlung am 08.09. durchgeführt
  • Wahlen zum/ zur Kinderfeuerwehrwart/in (Angela Maaß)
  • Stellvertreterin ist Katrin Seba

Sonderbeilage im Tageblatt
  • im nächsten Frühjahr wird es eine Sonderbeilage über die Feuerwehr geben
  • alle Gemeinden und Städte haben die Möglichkeit sich dort zu präsentieren
  • neben einem allgemeinen Teil werden die Besonderheiten der Gemeinde und Städte
dargestellt.

Beschaffungen
  • allgemein
    • Lüfter für Assel bereits eingetroffen
    • Hydraulikaggregat für Assel und Schere für Hüll sollen im Oktober eintreffen
    • Trage und Hydraulikstempel für Drochtersen im Bestellprozess
    • Motorsägenausbildung findet im November statt
    • Führerscheinausbildung startet aktuell
  • Einsatzkleidung
    • Leistungsverzeichnis ist vorbereitet
    • Europaweite Ausschreibung notwendig in 14 Tagen könnte Ausschreibung starten

LF-KatS
  • Fahrzeug wird vom Land zur Verfügung gestellt
  • drei Fahrzeuge für den LK Stade vorgesehen
  • es gab 9 Bewerbungen für das Fahrzeug
  • aus der Gemeinde Drochtersen waren es Hüll und Drochtersen
  • Kreisbrandmeister haben sich für Burweg, Sauensiek und Hüll entschieden
  • feste Zusage fehlt noch vom Land
  • Fahrzeug ist auf die Vegetationsbrandbekämpfung ausgelegt
  • Fahrzeug ist voll ausgestattet
  • es müssen Funkgeräte und Atemschutzgeräte angeschafft werden (15.000,-)
  • im Katastrophenfall werden die Fahrzeuge abgerufen

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5. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 5
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5.1. Mehrkosten HLF 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 5.1
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.1

Sachverhalt

Im Rahmen des Haushalts für das Jahr 2023 wurden 350.000 EUR für die Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs 8 der Ortsfeuerwehr Dornbusch durch ein Hilfeleistungs- und Löschfahrzeug 10 bereitgestellt.

Der Bedarf für ein solches Fahrzeug wurde durch den Feuerwehrbedarfsplan festgestellt.

Die Kostenschätzung aus dem Jahr 2022, die auf Basis einer Markterkundung bei den am Markt vertretenen Herstellern erfolgte, ergab einen voraussichtlichen Finanzmittelbedarf von ca. 350.000 EUR.

Im bisherigen Verlauf des Jahres 2023 wurde in Vorbereitung der Ausschreibung zwischen der Feuerwehr und der Verwaltung ein Leistungsverzeichnis für das Fahrzeug abgestimmt.

Eine zweite Markterkundung, die unmittelbar vor der geplanten Ausschreibung erfolgte und sicherstellen sollte, dass ausreichend finanzielle Mittel im Falle einer Auftragserteilung vorhanden sind, kam jedoch zu dem Ergebnis, dass in der Zwischenzeit enorme Preissteigerungen eingetreten sind.

Ein Hilfeleistungs- und Löschfahrzeug 10, wie es im Jahr 2022 angefragt wurde, kostet derzeit ca. 550.000 EUR und somit ca. 200.000 EUR mehr als noch vor einem Jahr.

Gemeinsam mit der Feuerwehr wurde das Leistungsverzeichnis im Anschluss an das Bekanntwerden dieser Preissteigerung einer erneuten kritischen Prüfung unterzogen. Dadurch konnten zwar noch ca. 50.000 EUR, z. B. durch den Verzicht auf eine Leiterentnahmehilfe und eine Verkleinerung des Löschwassertanks, eingespart werden, weiteres Einsparungspotential wird jedoch nicht gesehen ohne den taktischen Einsatzwert, der durch den Feuerwehrbedarfsplan ermittelt wurde, erheblich zu schmälern.

Eine Sammelausschreibung über die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH, einer Dienstleistungsgesellschaft des Nds. Städte- und Gemeindebundes, die Kommunen bei der Vergabe von Leistungen unterstützt, wurde geprüft. Derzeit sind im Land Niedersachsen allerdings keine Sammelbeschaffungen geplant, denen man sich anschließen könnte.

Um die europaweite Ausschreibung des Fahrzeugs vornehmen zu können, werden daher zusätzlich zu den bereits bereitgestellten Mitteln in Höhe von 350.000 EUR weitere Mittel in Höhe von 150.000 EUR benötigt.

Für das Fahrzeug kann mit einer Zuwendung aus den Mittel der Feuerschutzsteuer i. H. v. 10 % der Anschaffungskosten gerechnet werden. Das gilt auch für die nun erhöhten Anschaffungskosten. Der Landkreis Stade hat in diesem Zusammenhang bereits angekündigt, die erhöhten Anschaffungskosten zu berücksichtigen.

Beschlussempfehlung

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, für die Beschaffung eines HLF 10 für die Ortsfeuerwehr Dornbusch weitere Mittel in Höhe von 150.000 EUR, insgesamt also 500.000 EUR, bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, für die Beschaffung eines HLF 10 für die Ortsfeuerwehr Dornbusch weitere Mittel in Höhe von 150.000 EUR, insgesamt also 500.000 EUR, bereitzustellen.

Beschluss

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, für die Beschaffung eines HLF 10 für die Ortsfeuerwehr Dornbusch weitere Mittel in Höhe von 150.000 EUR, insgesamt also 500.000 EUR, bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.2. Beschaffung einer Drehleiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 5.2
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.2

Sachverhalt

Der in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.09.2018 beschlossene Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Drochtersen sieht als ein Ergebnis die Beschaffung eines Drehleiterfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr vor, um die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nds. Brandschutzgesetz („eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr“) zu erfüllen.

Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden Daten zur Gebäudestruktur und -höhe erhoben und daraus die Anzahl der „drehleiterpflichtigen“ Gebäude im Gebiet der Gemeinde Drochtersen durch das beauftragte Beratungsbüro ermittelt. Die Bautätigkeit hat seit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans nicht signifikant abgenommen. Vielmehr sind weitere auch größere Mehrfamilienhäuser bzw. vergleichbare Gebäude im Gemeindegebiet entstanden. Daher sind die im Feuerwehrbedarfsplan diesbezüglich getätigten Aussagen aus Sicht der Verwaltung auch weiterhin nachvollziehbar.

Die Beschaffung eines solchen Fahrzeugs wurde seitens der Feuerwehr und auch der Verwaltung zunächst jedoch nicht weiter verfolgt, da es erst einmal galt, die räumlichen Voraussetzungen für die Unterbringung dieses Fahrzeugs zu schaffen. 

Durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Drochtersen, das voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 bezugsfertig sein wird, werden die räumlichen Voraussetzungen zur Unterbringung des zu beschaffenden Drehleiterfahrzeugs in Kürze geschaffen sein, sodass die Umsetzung des Feuerwehrbedarfs auch in diesem Bereich in den Blick zu nehmen ist.

Grundsätzlich stehen zur Beschaffung eines Drehleiterfahrzeugs drei mögliche Optionen zur Verfügung:

  1. Kauf eines Neufahrzeugs

  1. Leasing eines Neufahrzeugs

  1. Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs

Zu berücksichtigen ist dabei, dass markseitig die Beschaffung über einen Leasingvertrag angeboten wird. Bei „herkömmlichen“ Feuerwehrfahrzeugen ist dies in der Regel nicht üblich.

Bei der Option „Kauf eines Neufahrzeugs“ bzw. „Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs“ ist darauf hinzuweisen, dass, ebenfalls anders als bei „herkömmlichen“ Feuerwehrfahrzeugen, der Markt durch zwei Hersteller (Fa. Rosenbauer und Fa. Magirus) bestimmt wird. Beide Hersteller lassen Drehleiterfahrzeuge zudem beim selben Dienstleister (Fa. Drehleiter-Werkstatt Beitel und Stier GmbH) aufbereiten, der wiederrum dadurch auch aufbereitete Gebrauchtfahrzeuge zum Kauf anbietet. In der Regel stehen nur wenige Drehleiterfahrzeuge auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt zur Verfügung. Diese Marktkonstellation hat Einfluss auf mögliche Angebote, zum Beispiel hinsichtlich zu erwartender Ausschreibungsergebnisse.

Hinsichtlich der Beschaffungskosten wurde seitens der Feuerwehr und der Verwaltung eine Markterkundung bei den vorgenannten Firmen vorgenommen und entsprechende Informationsangebote eingeholt. Abhängig von den oben dargestellten Beschaffungsvarianten ist auf Basis dieser Preisermittlung derzeit mit folgenden Beschaffungskosten zu rechnen:


Kauf eines Neufahrzeugs

Fahrgestell:                200.000 EUR
Aufbau:                640.000 EUR
Gesamt:                840.000 EUR


Leasing eines Neufahrzeugs

Objektwert:                840.000 EUR
Laufzeit:                72 Monate (= 6 Jahre; längste verfügbare Laufzeit)
mtl. Leasingrate:        8.200 EUR

Nach Ablauf der Leasing-Laufzeit kann das Fahrzeug entweder zum ermittelten Restwert erworben oder es kann ein neues Fahrzeug geleast werden.


Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs

Gebrauchtfahrzeug 1
Baujahr:                2003
KM-Stand:                18.758 km
Fahrgestell und Aufbau generalüberholt, 10-Jahres-Wartung neu
Gesamt:                365.000 EUR

Gebrauchtfahrzeug 2
Baujahr:                2014
KM-Stand:                1.980 km
Neuwertiger Gesamtzustand, 10-Jahres-Wartung neu
Gesamt:                ca. 550.000 EUR (hierzu liegt derzeit nur ein Schätzpreis vor)

Die Feuerwehr hat signalisiert, dass durchaus die Beschaffung eines Gebrauchtfahrzeugs in Betracht kommt, wenn das Gebrauchtfahrzeug die einsatztaktischen Anforderungen der Feuerwehr erfüllt.

Welche Beschaffungsvariante schlussendlich favorisiert wird, bleibt der politischen Entscheidungsfindung vorbehalten.

Die Beschaffung eines solchen Fahrzeugs löst unabhängig von den Beschaffungskosten auch Folgekosten aus. Diese ähneln grundsätzlich zunächst den üblichen Folgekosten bei „herkömmlichen“ Feuerwehrfahrzeugen und betreffen den Kraftstoffverbrauch, notwendige Wartungen und Reparaturen, Abschreibungen und Versicherungen. Zu betrachten ist bei Drehleiterfahrzeugen die sog. 10-Jahres-Wartung, bei der zum Beispiel alle Hydraulikleitungen im Leiterpark zu tauschen sind. Diese 10-Jahres-Wartung kostet zwischen 50.000 EUR und 80.000 EUR. Bei der Variante „Leasing eines Neufahrzeugs“ würde diese Wartung entfallen, da das Fahrzeug nicht bis zur 10-Jahres-Wartung im Bestand der Gemeinde Drochtersen vorhanden sein würde, wenn es nach Ablauf des Leasingzeitraums zurückgegeben würde.
Hinsichtlich einer möglichen Förderung durch den Landkreis Stade im Rahmen einer Zuwendung aus der Feuerschutzsteuer kann mit einem Betrag i. H. v. 15 % der Anschaffungskosten gerechnet werden. 

Da Leasingkosten zu den laufenden Kosten zählen, würde dafür keine gesonderte Zuwendung durch den Landkreis Stade gezahlt werden. Die entsprechende Richtlinie des Landkreises Stade sieht eine Zuwendung nur beim Kauf eines Feuerwehrfahrzeugs vor. Allerdings erhält die Gemeinde Drochtersen jährliche eine schlüsselmäßige Zuweisung nach Einwohnerzahl durch den Landkreis Stade aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer.

Ob und inwieweit Nachbarkommunen an der Anschaffung eines Drehleiterfahrzeugs beteiligt werden können, ist fraglich. Das Drehleiterfahrzeug dient in erster Linie der Sicherstellung des Brandschutzes in der eigenen Kommune. Darüber hinaus stellt sich die Bebauung in den Nachbarkommunen anders dar als hier, sodass dort das Erfordernis zur Vorhaltung eines Drehleiterfahrzeugs nicht zwangsläufig gegeben ist. Erwägungen zur interkommunalen Zusammenarbeit, wie sie bspw. bei der Beschaffung des Feuerwehrbootes, berücksichtigt werden konnten, sind hier daher nicht möglich. Im Falle einer Beschaffung würden Aufwendungen für Einsätze in Nachbarkommunen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben allerdings erstattet werden können.

Der Antrag aus dem Jahr 2016 und weitere Informationen (z.B. Einsatzmöglichkeiten der Drehleiter) sind hier zu finden: https://ris.drochtersen.de/Agendaitem.mvc/Download/84796169-86090613-86091684

Beschlussempfehlung

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, ein Drehleiterfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Drochtersen zu beschaffen und entsprechende Haushaltsmittel i. H. v. ………………… EUR im Rahmen des Haushaltsplans 2024 bereitzustellen. Die Beschaffung soll durch ………………….. EUR (z. B. Leasing eines Neufahrzeugs) erfolgen.

Diskussionsverlauf

Nach eingehender Erörterung und lebhafter Diskussion wird zunächst über den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion abgestimmt:

Beschluss 1

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat die Anschaffung einer Drehleiter. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 840.000 EUR werden dabei auf zwei Haushaltsjahre verteilt (2024: 500.000 EUR; 2025: 340.000 EUR), um bereits im Haushaltsjahr 2024 für den möglichen Erwerb einer gebrauchten, geeigneten Drehleiter mit einem Höchstalter von bis zu 10 Jahren handlungsfähig zu sein. Mit Blick auf das Fahrzeuginvestitionsprogramm (siehe TOP 5.3) wird die Ersatzbeschaffung des RW 1 in diesem Zuge ebenfalls auf zwei Haushaltsjahre (2025 und 2026) verteilt. Die Ersatzbeschaffung des LF 8/6 wird auf 2027 datiert. In diesem Haushaltsjahr (2027) würden dann auch die MTFs der Ortsfeuerwehr Dornbusch, Drochtersen und Hüll ersatzbeschafft, um mögliche Mengenrabatte zu generieren.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 2

Danach wird über  folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, Haushaltsmittel in Höhe von 780.000 EUR für Fahrzeugbeschaffungen im Rahmen des Haushaltsplans 2024 bereitzustellen. Die Entscheidung darüber, welche Fahrzeugbeschaffung mit diesen Haushaltsmitteln vorgenommen wird, bleibt dem Feuerschutzausschuss vorbehalten und wird auf einer hierzu einberufenen Fachausschusssitzung zu Beginn des Jahres 2024 entschieden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5.3. Fahrzeuginvestitionsprogramm Feuerwehr 2025 - 2029

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 5.3
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.3

Sachverhalt

Der in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.09.2018 beschlossene Feuerwehrbedarfs für die Gemeinde Drochtersen sieht in den kommenden Jahren verschiedene Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr vor.

In der Vergangenheit war es gängige Praxis, dass jede Ortsfeuerwehr in Abstimmung mit dem Gemeindebrandmeister einen entsprechenden Antrag auf Ersatzbeschaffung des jeweiligen Fahrzeugs stellte, der im Rahmen der auf den Antrag folgenden Haushaltsplanberatungen politisch beraten wurde. Den Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung bestimmte dadurch im Regelfall die jeweilige Ortsfeuerwehr durch Antragstellung.

Durch den Feuerwehrbedarfsplan ist allerdings nunmehr ein Planungsinstrument vorhanden, das es ermöglicht, unabhängig von Einzelanträgen die zu erwartenden Fahrzeugersatzbeschaffungen und die sich daraus ergebenden voraussichtlichen Beschaffungskosten im Rahmen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung abzubilden. Dies gibt sowohl der Verwaltung, als auch der Politik und nicht zuletzt auch der Freiwilligen Feuerwehr Planungssicherheit und stellt für alle Seiten ein gewisses Maß an Verbindlichkeit her. Mit der Darstellung in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung werden auch die Vorgaben der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) erfüllt, nach der die mittelfristige Ergebens- und Finanzplanung Investitionsprogramme einschließt (vgl. § 9 Abs. 2 KomHKVO).

Der Zeitraum, nachdem eine Ersatzbeschaffung, erfolgt, orientiert sich dabei an der vom Land Niedersachsen für die kommunale Haushaltsplanung herausgegebenen Abschreibungstabelle (hier abrufbar: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunen/kommunales_haushaltsrecht/ausfuehrungserlass-zur-kommunalhaushalts-und-kassenverordnung-komhkvo-62842.html)

Danach beträgt die Nutzungsdauer für Großfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr 20 Jahre und für Mannschaftstransportfahrzeuge 10 Jahre.

Die unten dargestellte Tabelle zeigt auf, dass die vorhandenen Fahrzeuge durchaus länger als die vorgesehene Nutzungsdauer hier ihren Dienst versehen. Zurückzuführen ist dies auch auf die gute Pflege und Wartung der Fahrzeuge in den jeweiligen Ortsfeuerwehren. 

Zu beachten ist aber auch, dass heute beschaffte Fahrzeuge eine Nutzungsdauer von 20 Jahren und mehr zukünftig nicht erreichen werden, da insbesondere die verbaute Elektronik und die Ersatzteilversorgung der Hersteller einen wirtschaftlichen Betrieb nach diesem Zeitraum kaum noch zulässt.

Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass das Jahr der Beschaffung nicht mit dem Jahr der Indienststellung des Fahrzeugs gleichgesetzt werden kann. In der Regel vergehen derzeit zwischen der Ausschreibung und der Auslieferung zwischen zwei und drei Jahre. In dieser Zeit altern die zu ersetzenden Fahrzeuge naturgemäß weiter. 
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Gemeindebrandmeister vor, die zu erwartenden Fahrzeugbeschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr im Rahmen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des Haushaltsplans 2024 abzubilden.

Tabelle 1 „Fahrzeugbeschaffungen der Freiwilligen Feuerwehr in den Jahren 2025 – 2029“

Fahrzeug
Baujahr
Alter
Standort
Jahr der Beschaffung
vorauss. Kosten
RW 1
1994
29
Assel
2025
750.000 EUR
MTF
2000
23
Dornbusch
2025
30.000 EUR
LF 8/6
1997
26
Hüll
2026
250.000 EUR
MTF
2004
19
Drochtersen
2026
30.000 EUR
MTF
2009
14
Hüll
2027
30.000 EUR
TLF 16/25
2003
20
Drochtersen
2028
550.000 EUR
MTF
2012
11
Assel
2029
30.000 EUR
MTF
2012
11
Asselermoor
2029
30.000 EUR
LF         = Löschgruppenfahrzeug
MTF         = Mannschaftstransportfahrzeug
RW         = Rüstwagen
TLF         = Tanklöschfahrzeug

Für die Neubeschaffung der Fahrzeuge RW 1, LF 8/6 und TLF 16/25 kann mit einer Zuwendung aus den Mittel der Feuerschutzsteuer i. H. v. mindestens 10 % der Anschaffungskosten gerechnet werden. 

Die Beschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen ist in der Regel nicht zuwendungsfähig.

Beschlussempfehlung

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die dargestellten Fahrzeugbeschaffungen als „Investitionsprogramm Feuerwehrfahrzeuge“ in die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung des Haushaltsplans 2024 aufzunehmen.

Beschluss

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die dargestellten Fahrzeugbeschaffungen als „Investitionsprogramm Feuerwehrfahrzeuge“ in die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung des Haushaltsplans 2024 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.4. Ergebnis-/Finanzhaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 5.4

Sachverhalt

Grundlage für die Haushaltsplanberatungen im Feuerschutzausschuss für das Haushaltsjahr 2022 ist das Produkt 12601 „Brand- und Katastrophenschutz“.

Die Haushaltsansätze bleiben im Vergleich zu den Vorjahren zunächst im Wesentlichen unverändert.  

Angepasst wurde das zu erwartende Gebührenaufkommen aus der Abrechnung von Einsätzen der Feuerwehr (+ 2.800 EUR) sowie die Höhe des Beitrags für die Pflichtmitgliedschaft in der Feuerwehr-Unfallkasse (+ 4.000 EUR).

Berücksichtigt wurden zudem 15.000 EUR für die Ausstattung eines sog. „Löschfahrzeugs für den Katastrophenschutz“ (LF-KatS) mit Funk- und Atemschutzgeräten, das der Gemeinde Drochtersen über den Landkreis Stade vom Land Niedersachsen voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 zur Verfügung gestellt wird und im Feuerwehrgerätehaus der Ortsfeuerwehr Hüll stationiert werden soll. 

Die vorgenannten Haushaltsansätze können durch die in den Tagesordnungspunkten 5.2 bis 5.4 dargestellten und noch zu beratenden Maßnahmen beeinflusst werden.

Beschlussempfehlung

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Produkt 12601 zu beschließen.

Beschluss

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Produkt 12601 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 6
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6.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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6.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 05/2021-2026. Sitzung des Feuerschutzausschusses 04.10.2023 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister hat keine Mitteilungen zu machen.

Datenstand vom 09.10.2023 10:22 Uhr