Datum: 01.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Bau und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 13.06.2023
4 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2024
4.1 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026 / 2027; Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung an den Grundschulstandorten Assel, Dornbusch und Drochtersen
4.2 Raumsituation an der Grundschule Drochtersen ab dem Schuljahr 2024/25
4.3 Schulhofgestaltung an der Elbmarschenschule Drochtersen
4.4 Erneuerung der Sportplatzes Assel mit Bewässerungs- und Flutlichtanlage
4.5 Reinigung Feuerwehrgerätehäuser
4.6 Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäude
4.7 Sanierung der Klappbrücke in Dornbusch
4.8 Digitalisierung der Regenwasserkanäle
4.9 Straßenunterhaltung 2024
4.10 Klasse (TÜV) für den Ponton auf Krautsand
4.11 Fahrzeugersatzbeschaffungen und sonstige Anschaffungen für den Bauhof
4.12 Ergebnis-/Finanzhaushalt 2024
5 Sachstandsberichte Hochbau
6 Sachstandsberichte Tiefbau
7 Anfragen und Mitteilungen
7.1 Anfragen
7.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr.pdf
Download Protokoll der Situng des Ausschusses für Bau und Verkehr am 01-11-2023.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Ausschussmitglied Cornelius van Lessen merkt zur Tagesordnung an, dass seines Erachtens Tagesordnungspunkte, die sich mit den Schulen befassen, im Schulausschuss thematisiert werden müssten. Er fragt an, weshalb die Themen auf der heutigen Tagesordnung des Ausschusses für Bau und Verkehres stünden. Bürgermeister Mike Eckhoff führt aus, dass der Schulausschuss bereits getagt habe und das Thema „Ganztagsschule“ dort ausreichend erörtert worden sei. Er verweist darauf, dass bauliche Maßnahmen schon immer Thema im Ausschuss für Bau und Verkehr gewesen seien. Ausschussmitglied Cornelius van Lessen erklärt, dass die pädagogische und die bauliche Situation nicht getrennt werden könnten und bittet darum, zukünftig auch eine Vorbereitung im Schulausschuss durchzuführen. Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung wird nicht gestellt.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Vorsitzender Jens Schütt unterbricht die Sitzung zur Durchführung der Einwohnerfragestunde. 
Herr Heiko Sölter aus Assel möchte wissen, weshalb das Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ bisher noch keine Straßenbeleuchtung hat. Dipl.-Ing. Michael Eckardt erklärt, dass es derzeit ein Problem mit dem Kabel gebe, der beauftragte Dienstleister aber bemüht sei, eine Lösung zu finden und kurzfristig Abhilfe zu schaffen. 
Frau Hildegard Büter teilt mit, ein Problem mit einem Landwirt / Obstbau zu haben, da dieser mit seinen Fahrzeugen die Straße verdrecke (Apfelernte). Sie sei deswegen auch schon bei der Polizei vorstellig geworden, weil es gefährlich sei, wenn Autos durch den Dreck rutschen. Bürgermeister Mike Eckhoff führt aus, dass der Landwirt nicht untätig sei und die Straße grundsätzlich reinige. Er werde die Beschwerde aber bei ihm anbringen und eine regelmäßigere Reinigung anregen.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 13.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 13.06.2023.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 13.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 3

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4. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Vorsitzender Jens Schütt leitet kurz in das Thema ein. Es besteht Einigkeit darüber, im Hinblick auf die vielen Themen, die einzelnen Unterpunkte wie vorgesehen zu behandeln und dann eine Gesamt-betrachtung vorzunehmen.

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4.1. Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026 / 2027; Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung an den Grundschulstandorten Assel, Dornbusch und Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.1
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.5

Sachverhalt

Am 11.10.2021 wurde das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) verkündet. Es regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27. 
So haben ab August 2026 alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung. In den darauffolgenden Jahren wird der Rechtsanspruch für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab 2029 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse Ganztagsbetreuung zusteht.

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit sowie die Zeit der Förderung in Ganztagsgrundschulen werden angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln.

Grundsätzlich kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in Ganztagsgrundschulen umgesetzt werden. Das Land Niedersachsen sieht die Erfüllung des Rechtsanspruchs jedoch vordergründig in den Grundschulen, da bereits 75 % aller Schulen in Niedersachsen Ganztagsschulen sind.

Zur Bewältigung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben vor Ort wurden im September 2022 eine kommunale Lenkungsgruppe bestehend aus Vertreten der drei Grundschulen Assel, Dornbusch und Drochtersen sowie Vertretern des Schulträgers gegründet. Begleitet wird die kommunale Lenkungsgruppe dabei durch ein multiprofessionelles Schulbauteam des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung (RLSB, „Landesschulbehörde“). 

Dabei wurde sehr schnell klar, dass die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung bis zum August 2026 gleichermaßen wichtig sowie zeitlich und finanziell herausfordernd ist.

Im Rahmen der Lenkungsgruppensitzungen wurde ersichtlich, dass zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sowohl pädagogische als auch bauliche Aspekte an allen drei Grundschulstandorten zu berücksichtigen sind.

Mit dem Ausbau zur Ganztagsschule entwickelt sich ein Schulstandort vom reinen Lern- zum Lebensort. Dabei wird deutlich, dass ein klassisches Schulgebäude – als „Flurschule mit Schuhkartonklassen“ konzipiert – nicht für den verlängerten Schultag einer Ganztagsschule geeignet ist. 

Die Architektur der Schulgebäude ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Konzeption. Ändert sich, zum Beispiel durch die Einführung der Ganztagsschule, die pädagogische Konzeption, müssen sich nach diesem Verständnis auch die räumlichen Situationen an das neue pädagogische Konzept anpassen. 

Alle drei Grundschulen haben in Zusammenarbeit mit dem Schulbauteam des RLSB auf Basis der vorhandenen Raumsituation und der geplanten pädagogischen Ausrichtung grundlegende Raumkonzepte entwickelt, die bereits im jetzigen Stadium erkennen lassen, dass an allen drei Grundschulstandorten neben herkömmlichen Klassenräumen weitere Räume zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erforderlich sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um allgemeine Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, Differenzierungsräume, Gemeinschaftsbereiche inkl. Mensa sowie Räume für das Lehrerkollegium und den Verwaltungsbereich. 

Dass die grundsätzlichen Aussagen der entwickelten Raumkonzepte zum veränderten Raumbedarf inhaltlich zutreffend sind, konnte im Rahmen einer Bereisung der Grundschulen Beers in Bad Bederkesa, der Grundschule Drangstedt-Elmlohe sowie der Grundschule Nordholz mit Politik, Schulleitung und Verwaltung am 19.09.2023 bestätigt werden.

Ebenso konnte im Rahmen einer Bereisung der hiesigen drei Grundschulen mit dem Schulausschuss am 10.10.2023 ein grundsätzlicher Handlungsbedarf an allen drei Schulstandorten festgestellt werden. 

In Gesprächen mit verschiedenen anderen Schulträgern sowohl im Landkreis Stade als auch darüber hinaus im Rahmen von kommunalen Austauschen wurde deutlich, dass der zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu betreibende Schulbau sowohl kosten-, als auch zeit-, als auch personalintensiv ist. 

Die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an drei Grundschulstandorten gleichzeitig übersteigt die personelle Leistungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung dabei bei weitem, sodass hierbei externe Unterstützung einzuplanen ist.

Bevor jedoch in die klassischen Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eingestiegen wird, soll zunächst in einer sog. „Phase 0“ eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung an allen drei Grundschulstandorten durchgeführt werden. Diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll unter strategischen, wirtschaftlichen und (bau-)technischen Aspekten aufzeigen, welche Potenziale zur Umsetzung der Ganztagsbetreuung jeder der drei Grundschulstandorte unter Berücksichtigung der entworfenen Raumkonzepte bietet („Standortuntersuchung mit Bedarfsanalyse“). Gleichzeitig können im Rahmen dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die im Klimaschutzkonzept der Gemeinde Drochtersen enthaltene Dachsanierung an der Grundschule Assel, mitbetrachtet werden.

Durch diese fachübergreifende Betrachtung soll für alle Beteiligten eine verlässliche Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, um diese erheblichen Investitionsvorhaben möglichst planbar zu machen.

Hinsichtlich der zeitlichen Abfolge ist die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens im ersten Quartal 2024 vorgesehen. Der Abschluss der Untersuchungen an den Schulstandort ist für das zweite / dritte Quartal 2024 geplant, sodass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2025 mögliche Baumaßnahmen fundiert beraten und entschieden werden können. In den Jahren 2025 bis 2026 sollen dann, soweit erforderlich, die entsprechenden Baumaßnahmen durchgeführt werden.

Für die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens zur Durchführung der oben beschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind nach einer Marktrecherche und den Erfahrungen anderer Kommunen 150.000 EUR in den Haushalt 2024 einzustellen.

Auf eine nennenswerte Förderung durch das Land Niedersachsen kann bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung leider nicht gehofft werden. Erste Aussagen aus dem Kultusministerium lassen einen Zuschuss in Höhe von lediglich 500.000 EUR für die Gemeinde Drochtersen erwarten.

Die Leitungen der drei Grundschulen werden im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr für Rückfragen und ergänzende Erläuterungen zur Verfügung stehen.

Diese Beschlussvorlage soll gleichzeitig die in dem Schreiben der FWG-Fraktion vom 11.10.2023 genannten Anträge aufgreifen, die erhebliche Baumaßnahmen an den Grundschulstandorten bereits im kommenden Haushaltsjahr zum Ziel haben. Wie vorstehend erläutert, hält die Verwaltung jedoch zunächst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für vorteilhafter.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, im Rahmen des Haushaltsplans 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 EUR zur Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen an den Grundschulstandorten Assel, Dornbusch und Drochtersen bereitzustellen.


Anlagen
Raumkonzepte der Grundschulen
E-Mail mit Anträgen der FWG-Drochtersen vom 11.10.2023

Diskussionsverlauf

Vorsitzender Jens Schütt führt aus, dass das Ganztagsförderungsgesetz die gesetzliche Grundlage für die Ganztagsbetreuung sei. Für die drei Grundschulstandorte in der Gemeinde Drochtersen könne dies umfangreiche Änderungen bedeuten. 
Fachbereichsleiter Gerrit Witt erläutert daraufhin die Herausforderung, an drei Grundschulstandorten bauliche Maßnahmen ergreifen zu müssen. Ob, wie und in welchem Umfang dies erforderlich sei, solle im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelt werden. Man habe Kontakt mit anderen Schulträgern aufgenommen; dort seien gute Erfahrungen mit Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemacht worden. 
Ausschussmitglied Cornelius van Lessen bedankt sich für die Ausführungen und teilt mit, dass er daraus den Schluss ziehe, dass Pädagogik und bauliche Maßnahmen im Kontext zu sehen seien. Er möchte wissen, was mit dem Begriff "Wirtschaftlichkeits-berechnung" gemeint sei. 
Fachbereichsleiter Gerrit Witt erläutert, dass es darum gehe, zu ermitteln, ob ein Ersatzneubau oder Umbau- und Sanierungsmaßnahmen günstiger seien, um die beste Lösung zu finden. 
Bürgermeister Mike Eckhoff ergänzt, dass der Begriff „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ ein Begriff des Unternehmens, sei. Der Begriff "Machbarkeitsstudie" sei in diesem Zusammenhang zutreffender, weil man wissen möchte, was z. B. im Bestand baulich möglich ist (im Hinblick auf die Statik usw.). 
Ausschussmitglied Cornelius van Lessen fragt, ob auch betrachtet werde, zentral ganz neu zu bauen. 
Fachbereichsleiter Gerrit Witt führt aus, dass die Untersuchung grundsätzlich ergebnisoffen sei und nicht nur wirtschaftliche Aspekte, sondern auch andere, wie z. B. eine wohnortnahe Beschulung, berücksichtigt würden. 
Ausschussmitglied Dirk Ludewig unterstreicht, dass es wichtig sei, zu erfahren, was gemacht werden könne.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, im Rahmen des Haushaltsplans 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 EUR zur Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen an den Grundschulstandorten Assel, Dornbusch und Drochtersen bereitzustellen.


Anlagen
Raumkonzepte der Grundschulen
E-Mail mit Anträgen der FWG-Drochtersen vom 11.10.2023

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download 2023-08_Phase Null_Entwicklungsplanung GS Drochtersen(6)(8), Abgabe als ....pdf
Download 2023-09-29_Entwicklungsplanung_Assel_Kurzfassung.pdf
Download Anlage -Anträge der FWG vom 11.10.2023.pdf
Download Phase Null Ganztag GS Dornbusch.pdf

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4.2. Raumsituation an der Grundschule Drochtersen ab dem Schuljahr 2024/25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.2
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.6

Sachverhalt

Die Grundschule Drochtersen benötigt zum Schuljahr 2024/2025 einen weiteren Klassenraum. Als Schulträgerin ist die Gemeinde Drochtersen nach § 108 Nds. Schulgesetz u. a. dafür zuständig, die erforderlichen Schulanlagen zu errichten und mit der notwendigen Einrichtung auszustatten.

Die Grundschule Drochtersen verfügt derzeit über 10 Klassenräume. Im laufenden Schuljahr ist die Grundschule Drochtersen in der ersten Klasse 2-zügig, in der zweiten Klasse 3-zügig, in der dritten Klasse 2-zügig und in der vierten Klasse 3-zügig. Alle vorhandenen Klassenräume sind daher belegt.

Aufgrund der derzeitigen Anmeldezahlen muss davon ausgegangen werden, dass im Schuljahr 2024/2025 die ersten, zweiten und dritten Klassen 3-zügig und die vierte Klasse 2-zügig ist. Dementsprechend werden im kommenden Schuljahr nach jetzigem Stand 11 Klassenräume benötigt.

Die Verwaltung prüft gemeinsam mit allen Beteiligten, welche Möglichkeiten zur Schaffung eines weiteren Klassenraumes im vorhandenen Bestand bestehen. Dabei wird auf eine möglichst wirtschaftliche Lösung ebenso geachtet wie auf die Berücksichtigung der mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen voraussichtlich einhergehenden Baumaßnahmen. Allerdings ist auch festzustellen, dass die räumlichen Kapazitäten des Grundschulgebäudes in Drochtersen erschöpft sind. Darüber hinaus ist nicht zu erwarten, dass die vorhandenen „Fremdnutzungen“ (Kindergarten-Gruppe der Kita „Regenbogen“ sowie Hort) kurzfristig anderweitig untergebracht werden können.

Auch wenn andere Lösungen mit in die Prüfung einbezogen und vorrangig betrachtet werden, muss die Verwaltung den nötigen Handlungsspielraum bekommen, um den Raumbedarf decken zu können, erforderlichenfalls auch durch die befristete Anmietung von Raummodulen („Containern“). Es besteht deshalb ein Bedarf an Haushaltsmitteln für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 in Höhe von insgesamt 55.000 EUR. Diese Summe orientiert sich an den Kosten für die Miete von Raummodulen („Containern“) über eine Dauer von 24 Monaten in Höhe von 45.000 EUR sowie den dafür notwendigen Nebenkosten für Architektenleistungen, Baugenehmigungsgebühren u. ä. in Höhe von 10.000 EUR. Die Verwaltung ist bestrebt diese Mittel nicht oder nur teilweise in Anspruch zu nehmen. Sollte es die Situation erfordern, müssen die erforderlichen Ausgaben allerdings durch den Haushalt gesichert sein.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, im Rahmen des Haushaltsplans 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 55.000 EUR zur Deckung des Raumbedarfs der Grundschule Drochtersen bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einleitung durch den Vorsitzenden Jens Schütt erfolgen weitere Ausführungen von Fachbereichsleiter Gerrit Witt. Er erklärt, dass alles miteinander korrespondiere, auch mögliche Baumaßnahmen an Grundschulen. Die jetzigen Anmeldezahlen ließen vermuten, dass für das nächste Schuljahr ein weiterer Klassenraum benötigt werde. Es gebe beispielsweise wegen einer Hortnutzung räumliche Engpässe. Die Verwaltung sei bemüht, Lösungen zu finden. Weiter verweist er auf zeitliche Dauer von Baugenehmigungsverfahren. 
Ausschussmitglied Joachim Grantz stellt fest, dass eine Containeraufstellung angedacht sei. Es sei fraglich, ob das Problem durch die anstehende Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Neuer Weg abzuwenden sei. Fachbereichsleiter Gerrit Witt erklärt, dass die bisherigen Prognosen nicht erwarten ließen, dass die vorhandenen KiTa-Plätze ausreichend sein würden, da bereits Kinder auf der Warteliste stünden, die untergebracht werden müssten. 
Bürgermeister Mike Eckhoff ergänzt, dass eine Kleingruppe im Regenbogenkindergarten aufgelöst werden müsse und diese dann in den Räumlichkeiten im Neuen Weg untergebracht werden solle. 
Ausschussmitglied Cornelius van Lessen meint, man hätte vor Jahren größer denken müssen. Bei der Ortsbegehung der Grundschule Drochtersen seien ihm diverse Mängel aufgefallen. Die Rampe zum Erreichen des Eingangsbereiches von hinten entspreche nicht den Voraussetzungen, da sie zu steil und zu rutschig sei. Zudem gäbe es innenliegende Klassenräume, die nicht ausreichend belüftet werden könnten. Er fragt an, ob eine Beseitigung der Missstände vorgesehen sei. 
Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert, dass die Beseitigung der Missstände bisher noch nicht intensiv verfolgt worden sei, da die Studie, die erstellt werden solle, die Situation insgesamt darstellen solle. Im Rahmen der Studie würden die Ergebnisse der Ortsbegehung mit einbezogen werden. Dafür werde eine entsprechende Anlage mit den Vorschlägen der FWG zum Protokoll genommen. Die Abstimmung erfolgt nach Vorlage.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, im Rahmen des Haushaltsplans 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 55.000 EUR zur Deckung des Raumbedarfs der Grundschule Drochtersen bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4.3. Schulhofgestaltung an der Elbmarschenschule Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.3
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.7

Sachverhalt

Nach Inbetriebnahme des neuen Schulgebäudes (ehemals Penny-Markt), wurde der Pavillon zurückgebaut.

Die Fläche liegt brach und in diesem Zustand nicht nutzbar. Seitens der Schule besteht der Wunsch, diese Fläche als Schulhoffläche zu gestalten.

Hierzu gab es Kontakt zu einem Bauunternehmen. Dieses Bauunternehmen hat in Abstimmung mit der Schulleitung und weiteren Akteuren der Schule einen ersten Entwurf erstellt (siehe Anlage). 

Es wurden Kosten von rd. >200.000 € überschlägig geschätzt.

Der vorrangige Wunsch der Schule ist es, Sitzmöglichkeiten zu schaffen und diese ggf. zu überdachen. Ebenso besteht der Wunsch, den maroden vorhandenen Verkaufswagen zu ersetzen und eine Alternative auf der Fläche zu schaffen. Der Wunsch wurde bereits vom Schulleiter im Rahmen der Ausschusssitzung des Schulausschusses im Oktober 2023 dargestellt.

Es wurde mit der Schulleitung abgestimmt, dass über 3 Haushaltsjahre verteilt, möglicherweise jeweils 50.000 € eingeplant werden könnten, um abschnittsweise die Bereiche herzustellen und auch kleinere Lösungen zu erarbeiten.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 jeweils 50.000 € für die Gestaltung der Schulhoffläche (ehemals Pavillon) bereitzustellen. Unter der Berücksichtigung, dass die Verwaltung im Vorwege nach weiteren Fördermöglichkeiten Ausschau halten soll.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff präsentiert einen Entwurf zur Nutzung des zusätzlichen Platzes für die Schulhofgestaltung an der Elbmarschenschule Drochtersen. Er zeigt den Standort des ehemaligen Modulgebäudes an der Bushaltestelle und führt aus, dass Restbestände der Leitungen und des Fundamentes noch vorhanden seien. Wunsch der Schule sei es, den Bereich neu zu gestalten. Die „krosse Krabbe“ (Verkaufsraum) solle mit einer Überdachung an anderer Stelle untergebracht werden. Für die Gestaltung des Schulhofes seien i. H. v. ca. 200.000,00 € geschätzt worden. Das sei der Schule allerdings zu teuer, daher sei der Vorschlag gemacht worden, abschnittsweise dreimal 50.000,00 €/Jahr bereitzustellen. Er verweist darauf, dass die Neugestaltung des Schulhofes mit Genehmigungsverfahren verbunden sei und darauf, dass die Schule bei der Gestaltung des Schulhofes grundsätzlich noch flexibel sei.

Ausschussmitglied Dirk Ludewig führt aus, dass er bei der Schulhofgestaltung in den letzten 40 Jahren habe mitwirken dürfen. Es habe immer mehr Grün und einen Bolzplatz, der wieder abgebaut werden sollte, gegeben. Er regt an, den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten des kreativen Austobens zu bieten. Wichtig sei auch, dass der ökologische Aspekt beachtet und Fördertöpfe ausgeschöpft würden.

 Ausschussmitglied Bernd Mattern führt aus, dass die CDU-Fraktion Verständnis für den Gestaltungs-wunsch habe, gibt aber zu bedenken, dass die Gemeinde bereits sehr viel Geld in die Schulen investiert habe. Große Herausforderungen sehe er auch beim Thema Ganztagsbetreuung. Er regt an, zu prüfen, ob für die Gestaltung des Schulhofes Fördermittel eingeworben werden können und nennt beispielhaft den „lebendigen Biologieunterricht“. Mit LEADER-Mitteln solle der Schulhof in Wischhafen verändert werden, auch Fördermittel der BINGO-Stiftung könnten für das Projekt in Frage kommen. Im Namen der CDU-Fraktion sagt er grundsätzliche Unterstützung zu. 

Ausschussmitglied Cornelius van Lessen teilt mit, dass die FWG nichts von einer abschnittsweisen Herstellung und der Erarbeitung "kleinerer Lösungen" halte. Er finde die Vorlage zu ungenau. Seiner Meinung nach, sollte genauer definiert sein, was gemacht werden soll. Er beantragt, den Betrag i. H. v. 200.000,00 € direkt zur Verfügung zu stellen und spricht die Kreisschulbaukasse an. 

Bürgermeister Mike Eckhoff verweist im Hinblick auf mögliche Förderungen darauf, dass die Schule nicht im Bereich des Städtebausanierungsgebietes liege und Schule eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei. Aufgrund des Ganztagsschulbetriebes und des daher geringen freien Zeitfensters, könnte es Schwierigkeiten bei der Förderung, z. B. über LEADER oder andere öffentliche Förderungen, geben. Man wolle Wege finden, den Schulhof grüner zu gestalten. Dies sei auch mit der Schulleitung besprochen. Der Einbau von Spielgeräten sei kostenintensiv. 

Ausschussmitglied Dirk Ludewig meint, dass eine Öffnung des Schulhofes, gerade im Dunkeln, sehr schwierig sei und voraussichtlich nicht funktionieren werde. Himmelpforten habe inklusive Spielangebote, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden seien. Er regt an, Fördermittel zu beantragen. 

Ausschussmitglied Cornelius van Lessen vertritt weiterhin die Ansicht, dass 200.000,00 € direkt bereitgestellt werden sollten, damit die Maßnahme nicht auf mehrere Jahre aufgeteilt, sondern direkt fertiggebaut werden könne. Daher stellt er für die FWG den Antrag, für diese Maßnahme die überschlägig geschätzten Kosten i. H. v. 200.000,00 € im Jahr 2024 zur Verfügung zu stellen, damit diese Maßnahme in einem Bauabschnitt durchgeführt werden kann. 

Ausschussmitglied Dirk Ludewig weist darauf hin, dass zum geplanten Vorgehen eine Abstimmung mit der Schulleitung erfolgt sei. 

Vorsitzender Jens Schütt fasst kurz zusammen und lässt über den Antrag der FWG abstimmen.

Beschluss 1

Die FWG-Fraktion beantragt für diese Maßnahme die überschlägig geschätzten Kosten i. H. v. 200.000,00 EUR im Jahr 2024 zur Verfügung zu stellen, damit diese Maßnahme in einem Bauabschnitt durchgeführt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 jeweils 50.000 € für die Gestaltung der Schulhoffläche (ehemals Pavillon) bereitzustellen. Unter der Berücksichtigung, dass die Verwaltung im Vorwege nach weiteren Fördermöglichkeiten Ausschau halten soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download 20230307_Elbmarschenschule Drochtersen_Umgestaltung Schulhof_V2.pdf

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4.4. Erneuerung der Sportplatzes Assel mit Bewässerungs- und Flutlichtanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.4
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.8

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen hat am 28. September 2022 einen Antrag auf Förderung zur Erneuerung des Sportplatzes Assel mit Bewässerungs- und Flutlichtanlage gestellt.

Aufgrund des Antrages erhielt die Gemeinde Drochtersen am 28. August 2023 einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. Es werden 65% der Kosten gefördert, max. 178.388 €.

Der aus den ca. 1960er Jahren stammende Fußballplatz soll ertüchtigt werden und um eine Bewässerungs- und Flutlichtanlage ergänzt werden.

Der Rasenplatz bietet keine optimalen Bedingungen für den Vereins- und Schulsport. Der Platz ist nicht ganzjährig nutzbar. Ein Flutlicht und eine Bewässerungsanlage sind nicht vorhanden. Der ausführliche Text der Erläuterung des Vorhabens kann der Anlage entnommen werden.

Es wurden folgende Kosten geschätzt:

1. Rekonstruktion einschl. Bewässerung        181.940,27 €
2. Flutlicht        56.705,88 €
3. Baunebenkosten (Lichtgutachten, Bodengutachten etc.)        35.796,92 €
Insgesamt (einschl. MWSt.)        274.443,07 €

Eigenanteil        96.055,07 €

Die Spielvereinigung Drochtersen/Assel prüft aktuell, ob der Eigenanteil durch eine weitere Förderung über den Kreissportbund/Landessportbund reduziert werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Eigenanteil im Haushaltsplan 2024 abzubilden und die Maßnahmen (Neuaufbau des Rasenplatzes, Bewässerungs- und Flutlichtanlage) durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Einleitend berichtet Bürgermeister Mike Eckhoff, dass schon im Jahr 2022 ein Antrag auf Ertüchtigung des ca. 50 bis 60 Jahre alten Rasenplatzes gestellt worden sei. Das Entwässerungssystem sei abgängig, daher sei ein Förderantrag gestellt worden. Auf den Bewilligungsbescheid habe man lange warten müssen und ihn erst am 28.08.2023 erhalten. Bewilligt worden sei eine 65 %-Förderung. Bei Gesamtkosten i. H. v. ca. 274.000,00 € betrage die Förderung ca. 178.000,00 €, sodass ein Eigenanteil i. H. v. ca. 96.000,00 € verbleibe. Der Sportplatz in Assel werde auch von der Schule genutzt. Es sei eine gute Investition, den in die Jahre gekommenen Sportplatz zu ertüchtigen. Der Eigenanteil müsse im Haushalt 2024 dargestellt werden, um die Maßnahme ausführen zu können. 
Ausschussmitglied Dirk Ludewig berichtet, dass der Platz ca. 1963 entstanden sei und mittlerweile nicht mehr für Bundesjugendspiele geeignet sei. Zudem helfe der Sportplatz auch dem Sportverein Drochtersen/Assel, der hervorragende Integrationsarbeit leiste. 
Ausschussmitglied Bernd Mattern drückt der Gemeindeverwaltung die Dankbarkeit dafür aus, dass sie sich um Fördermittel gekümmert habe. Bei der Chance, eine solch hohe Förderung zu bekommen, müsse man zuschlagen. Er verweist auf die vielfältige Nutzung des Platzes und erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. 
Ausschussmitglied Cornelius van Lessen meint, dass eine Sanierung des Platzes seit Jahren überfällig sei und es keine Diskussion über die Zurverfügungstellung der Mittel gebe. Er möchte wissen, woher die Fördermittel kommen. Bürgermeister Mike Eckhoff sagt zu, nachrichtlich zu benennen, aus welchem Förderprogramm die Fördermittel kommen. Basisdienstleistungen EU-Fördermittel (ZILE-Richtlinie).

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Eigenanteil im Haushaltsplan 2024 abzubilden und die Maßnahmen (Neuaufbau des Rasenplatzes, Bewässerungs- und Flutlichtanlage) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
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4.5. Reinigung Feuerwehrgerätehäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.5
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.15

Sachverhalt

Die Ortsfeuerwehren der Gemeinde Drochtersen haben in der Vergangenheit eine Pauschale für die Reinigung der Feuerwehrgerätehäuser erhalten und die Reinigung eigenständig organisiert (insgesamt 3.600 €/Jahr).

Aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen wurde im Jahr 2023 über das Gemeindekommando dann der Wunsch formuliert, dass die Reinigung über die Verwaltung organisiert wird.

Daraufhin wurde die externe Reinigungsfirma, die bereits das Rathaus und die Turnhallen (Anzahl 4) in Drochtersen und Assel reinigen, angefragt.

Mit dem Gemeindebrandmeister wurden dann die Abstimmung zur weiteren Vorgehensweise abgesprochen, die Raumbücher durch die Ortsbrandmeister erstellt und Reinigungsintervalle festgelegt.

Anzumerken ist, dass für die Reinigung des Feuerwehrgerätehauses Hüll die Reinigungskraft des benachbarten Kindergartens gefunden werden konnte und die Reinigung übernimmt. Die Ortsfeuerwehr Asselermoor wird die Reinigung des Feuerwehrgerätehauses weiterhin selbstständig organisieren.
 
Vor kurzem fand dann ein Termin mit der aktuellen Reinigungsfirma statt. Diese Firma hat eine Kostenschätzung erstellt. 

Übersicht:

Drochtersen:         340,07 € netto / Monat
Drochtersermoor:         62,03 € netto / Monat
Dornbusch:         42,20 € netto / Monat
Assel:         209,39 € netto / Monat
Insgesamt:        653,69 € netto / Monat
       = 777,90 € * 12 Monate = 9.334,70 € (brutto)


Eine Neu-Ausschreibung für alle Objekte erfolgt zum 1.1.2025. Die vorhandene Reinigungsfirma kann übergangsweise bis zur Neuausschreibung (für ca. 1 Jahr) die Reinigung der 4 Gerätehäuser zum o.g. Preis übernehmen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Reinigung der Feuerwehrgerätehäuser Assel, Dornbusch, Drochtersen und Drochtersermoor übergangsweise bis zur Neuausschreibung an die bestehende Reinigungsfirma zu vergeben und anschließend in die Neuausschreibung einzubinden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erklärt den Sachverhalt und führt aus, dass alle sechs Feuerwehren in der Gemeinde Drochtersen individuelle Lösungen gefunden hätten, um die Reinigung ihrer Feuerwehrgeräte-häuser sicherzustellen. Der Gemeindebrandmeister sei im Zuge des Neubaus des Gerätehauses in Drochtersen wegen der Reinigung auf die Verwaltung zugekommen. Die Freiwillige Feuerwehr Asselermoor wolle weiterhin selbstständig ihr Gerätehaus reinigen. Das Feuerwehrgerätehaus Hüll wird durch eine gemeindliche Kraft gereinigt. Es verblieben vier Gerätehäuser, bei denen eine Reinigung von einer externen Firma erforderlich wäre. Vonseiten der Verwaltung werde vorgeschlagen, mit der Reinigung im Jahr 2024 zunächst die externe Firma zu beauftragen, die derzeit u. a. auch das Rathaus reinigt und die Reinigungsleistungen dann für das Jahr 2025 neu auszuschreiben. 

Es gibt keine Wortmeldungen aus dem Ausschuss.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Reinigung der Feuerwehrgerätehäuser Assel, Dornbusch, Drochtersen und Drochtersermoor übergangsweise bis zur Neuausschreibung an die bestehende Reinigungsfirma zu vergeben und anschließend in die Neuausschreibung einzubinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4.6. Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.6
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.9

Sachverhalt

Die Energiekosten steigen, der Klimawandel wird immer sichtbarer und die politischen Gremien der Gemeinde haben die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 beschlossen.
Eine gute Maßnahme, um einen Schritt in die richtige Richtung voranzukommen, ist, auf möglichst vielen Dächern Photovoltaikanlagen zu installieren.
Die nachfolgende Aufstellung macht sichtbar, dass sich eine Photovoltaikanlage in den dargestellten Fällen lohnt. Die Gemeinde Drochtersen sollte also mit gutem Beispiel vorangehen.
Die Gemeinde Drochtersen hat eine „Impulsberatung Solar für Kommunen“ in Anspruch genommen und für zwei Liegenschaften, die Mehrzweckhalle und die Elbmarschenschule; einen Beratungsbericht mit folgendem Ergebnis erstellen lassen:

1.: Mehrzweckhalle Drochtersen

Variante 1:         PV-Anlage ohne Speicher mit 46 kWp Leistung als Überschusseinspeiseanlage
               Investitionskosten: ca. 114.000 €
               Gesamtertrag in 20 Jahren: ca. 140.000 € 
Amortisationsdauer: 16,3 Jahre
Stromproduktion pro Jahr: 46.451 kWh (28.043 kWh Eigenverbrauch und 18.408 kWh Einspeisung)
CO2 Einsparung pro Jahr. 21.816 kg
Der Gesamtertrag durch Eigenverbrauch und Einspeisung beläuft sich über 20 Jahre gerechnet auf ca. 140.000€, also eine Einsparung von ca. 26.000€

Variante 2:        PV-Anlage mit 16 kWh Speicher mit 46 kWp Leistung als   Überschusseinspeiseanlage
               Investitionskosten: ca. 130.000 €
               Gesamtertrag in 20 Jahren: ca. 144.000 €
               Amortisationsdauer: 18,1 Jahre
Stromproduktion pro Jahr: 46.451 kWh (31.259 kWh Eigenverbrauch und 15.193 kWh Einspeisung)
CO2 Einsparung pro Jahr: 21.608 kg
Der Gesamtertrag durch Eigenverbrauch und Einspeisung beläuft sich über 20 Jahre gerechnet auf ca.144.000 €, also eine Einsparung von ca. 14.000 €

2. Elbmarschenschule in Drochtersen

Bei der Elbmarschenschule wurde nur eine Variante ohne Speicher ausgearbeitet, weil durch den Schulbetrieb (angenommen max. 07:00 - 17:00 Uhr) ein Speicher unwirtschaftlich wäre.
PV-Anlage ohne Speicher mit 38,4 kWp Leistung als Überschusseinspeiseanlage
Investitionskosten: ca. 95.400 €
Gesamtertrag in 20 Jahren: ca. 138.860 €
Amortisationsdauer ca. 13,8 Jahre
Stromproduktion pro Jahr 37.898 kWh (30.155 kWh Eigenverbrauch und 7.743 kWh Einspeisung)
CO2 Einsparung pro Jahr: 17.796 kg
Der Gesamtertrag durch Eigenverbrauch und Einspeisung beläuft sich über 20 Jahre gerechnet auf ca. 138.860 €, daraus ergibt sich eine Einsparung von ca. 43.460 €

Die Montage einer Photovoltaik-Anlage ist auf den untersuchten Dachflächen voraussichtlich möglich, muss aber von einem Sachverständigen hinsichtlich der Statik geprüft und bestätigt werden.

Elbmarschenschule mit PV-Anlage               Mehrzweckhalle mit PV-Anlage   












Durch den hohen Eigenverbrauch der Schule hat diese die beste Wirtschaftlichkeit, die der Mehrzweckhalle ohne Akku ist ebenfalls hervorragend.
Die Berechnungen wurden für alle 3 Varianten mit dem heutigen Strombezugspreis durchgeführt. Es wurden keine Preiserhöhungen eingerechnet, gibt es Preiserhöhungen, verkürzt sich die Amortisationszeit und der Gewinn erhöht sich.
Bei den Investitionskosten für die PV-Anlagen handelt es sich um eine Kostenschätzung. Es wird empfohlen, diese Kosten um 10% zu erhöhen, um die Umsetzung der Maßnahme abzusichern.
Es handelt sich bei der Beschlussempfehlung um die Anlage auf der Elbmarschenschule und die Anlage auf der Mehrzweckhalle ohne Akku.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, Mittel in Höhe von 230.340 € (209.400 € plus 10%), für den Finanzhaushalt 2024 zur Verfügung zu stellen.

Diskussionsverlauf

Vorsitzender Jens Schütt verweist auf das Leitbild der Gemeinde Drochtersen, u. a. auf den Parameter „CO²-Bilanz“. Es gebe große Dachflächen auf den bebauten Liegenschaften. 

Es folgen Ausführungen des Klimaschutzmanagers Martin Treppner. Dieser stellt dar, dass im Rahmen einer Impulsberatung Solar für Kommunen die Elbmarschenschule und die Mehrzweckhalle betrachtet worden seien. Es habe sich herausgestellt, dass beide Anlagen wirtschaftlich wären. Durch die Einsparung und Einspeisung bleibe am Ende Geld übrig. 

Ausschussmitglied Bernd Mattern fragt an, ob die vorhandenen Hausanschlüsse ausreichend bemessen seien. Er merkt an, dass die CDU-Fraktion die Maßnahme befürworten werde und gibt den Hinweis, die Zinskosten nicht außer Acht zu lassen, da die Investition mit Zinskosten von 3,5 % schon anders aussehe. 

Klimaschutzmanager Martin Treppner erklärt, dass Stromverbräuche und Einsparungen/Einspeisungen berechnet worden seien. Die Hausanschlüsse seien noch nicht betrachtet worden. Die Berechnung sei mit dem heutigen Strompreis erfolgt. Wenn der Strompreis steige, generiere man entsprechend mehr Einnahmen. 

Hochbautechniker Christian von Thun erklärt, dass die Hausanschlüsse doch schon betrachtet worden seien und beide Hausanschlüsse aktuell schon ausreichend groß bemessen seien. 

Ausschussmitglied Cornelius van Lessen merkt an, dass auf dem neuen Feuerwehrgerätehaus auch eine Photovoltaikanlage installiert worden sei und dies zukünftig sicherlich noch weitere Gebäude betreffen werde. Er regt an, alte Investitionen auszugliedern und zu einem kommunalen Betrieb überzugehen; auch vor dem Hintergrund, dass irgendwann die Kläranlage in das Eigentum der Gemeinde zurückkommen könne. Ausschussmitglied Cornelius van Lessen möchte, vor dem Hintergrund, dass die EWE bekannt dafür sei, ihre Leitungen zur Abführung des produzierten Stroms nicht herzugeben, wissen, ob eine zusätzliche Leitung erforderlich sei. 

Hochbautechniker von Thun kann die Frage nicht ganz sicher beantworten, geht aber davon aus, dass ein Abführen des Stroms funktionieren werde. Er sagt zu, dies vorher abzuklären.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, Mittel in Höhe von 230.340 € (209.400 € plus 10%), für den Finanzhaushalt 2024 zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4.7. Sanierung der Klappbrücke in Dornbusch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.7
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.10

Sachverhalt

Ausgangslage
Die Klappbrücke in Dornbusch wurde Mitte der 1980er Jahre in ihrer heutigen Form in einer Modulbauweise errichtet. Altersbedingt weist das Bauwerk diverse Schäden an der Konstruktion auf. Besonders sichtbar wird dies am Zustand der Fahrbahn. Diese besteht aus Holzbohlen und ist durch Ausbrüche und Verwitterung stark in Mitleidenschaft gezogen. Auch sind Schäden an den Schrammborden sowie an der Tragekonstruktion der Geländer aufgetreten. Dies hat zur Folge, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann. Das zulässige Fahrzeuggewicht musste auf 12to und die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h beschränkt werden.
Weitere Schadensbilder sind beim Korrosionsschutz der Stahlkonstruktion zu erkennen, sowie an den technischen Bauteilen der Konstruktion. Der Verriegelungsmechanismus des klappbaren Teils der Brücke musste bereits mehrfach repariert werden und ist im Rahmen einer Sanierung gegebenenfalls komplett zu überarbeiten oder gar auszutauschen. Die Antriebstechnik der Hubfunktion ist insgesamt zu überprüfen. Ursprünglich war diese Technik als reiner Handbetreib geplant und wurde in der Vergangenheit durch einen elektrischen Antrieb ergänzt.
Aufgrund dieser Ausgangslage ist eine punktuelle Reparatur der Schäden nicht mehr sinnvoll und eine „Grundhafte Sanierung“ des Stahlüberbaus mit Änderung der Fahrbahnkonstruktion ist notwendig.

Aussichten auf die künftige Nutzung
Bei einer umfänglichen Sanierung der Brücke, konnte durch vorab geführte Gespräche erörtert werden, dass eine Chance besteht, künftig eine Buslinie über dieses Bauwerk einzurichten. Hierdurch würde der Ortsteil Krautsand besser an den ÖPNV angebunden werden können, da auf diese Weise ein Ringverkehr möglich wird. Aktuell ist Krautsand quasi eine Sackgasse, die eine Anbindung durch den öffentlichen Nahverkehr weniger effizient macht. 
Nach wie vor spielt die Verbindung von Krautsand nach Dornbusch (und anders herum) auch eine wichtige Rolle im nationalen und regionalen Rad-/Wandernetz und ist Bestandteil von unter anderem dem Elbe-Rad-Weg.
Unter Berücksichtigung möglicher Einsparungen, wurde betrachtet, ob bei einer Bemessung auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5to ein Kostenvorteil entsteht. Dieses ist jedoch nicht zu erwarten, so dass in der Planung der Bus als Bemessungsfahrzeug weiterverfolgt wurde.

Umfang der Sanierung
Fahrbahn:
Die Fahrbahn, bestehend aus Holzbohlen, soll gegen eine Stahlkonstruktion ausgetauscht werden. Hierfür sind nach Rückbau der Bohlen Anpassungen an der Unterkonstruktion erforderlich um die neue Fahrbahn, bestehend aus Stahlplatten mit einer rutschhemmenden Beschichtung, aufzunehmen.
Korrosionsschutz:
Der gesamte Korrosionsschutz der Stahlkonstruktion ist zu erneuern. Hierfür muss der alte Anstrich abgestrahlt und in einem mehrschichtigen Schutzanstrich erneuert werden. Es ist für diese Arbeiten erforderlich alle Holzbauteile und sonstige Anbauten zu demontieren.
Geländer:
Das vorhandene Geländer soll gegen eine dauerhaftere Metallkonstruktion ausgetauscht werden.
Technische Komponenten:
Schranken; sind zu erneuern
Verriegelung; muss überabreitet oder getauscht werden
Elektrische Anlage; ist dem Stand der Technik anzupassen
Antriebstechnik; grundhafte Überholung
Brückenauflager; sind aufgrund von Beschädigungen zu tauschen/erneuern

Ablauf der Sanierung
Für die vorab beschriebenen Sanierungsarbeiten ist es erforderlich, alle Teile der Brücke erreichbar zu machen. Durch die Lage an einem Tidegewässer, kann jedoch kein dauerhafter Arbeitsraum unterhalb der Brücke sichergestellt werden. Zudem müsste das gesamte Bauwerk eingerüstet und eingehaust werden. Bei den Arbeiten ist eine Beeinträchtigung der Umwelt, insbesondere der Wischhafener Süderelbe, zu vermeiden. Die Arbeiten zum Abtragen des Korrosionsschutzes stellen hierbei eine erhebliche Quelle für schädliche Expositionen dar. Arbeiten über Gewässern erfordern zudem erhöhte Anforderungen an den persönlichen Arbeitsschutz der ausführenden Facharbeiter.
Diese Rahmenbedingungen sind in die Auswahl des Sanierungsverfahrens eingeflossen und resultieren einer favorisierten Variante. 

Vorzugsvariante
Bei der geplanten Vorzugsvariante, die Ergebnis der durchgeführten Machbarkeitsstudie, sowie nach Abstimmung mit örtlichen Experten erarbeitet worden ist, wird die vorhandene Fahrbahn, sowie alle anderen verbauten Holzteile demontiert. Wie eingangs angemerkt, besteht die gesamte Stahlkonstruktion aus einzelnen Modulen, die mit einander verschraubt sind. Somit kann die Brückenkonstruktion stückweise in transportable Teile zerlegt, mittels Einsatzes eines Mobilkranes ausgehoben und zur Bearbeitung abgefahren werden. Durch den Transport in eine Produktionsstätte, kann die Stahlkonstruktion und der Korrosionsschutz gegenüber einer örtlichen Bauweise, so unter Werkstattbedingungen unabhängig von Witterungsverhältnissen umgebaut und erneuert werden. 
Schadhafte Brückenauflager sind so direkt zugänglich und einfacher instand zu setzen.
Nachdem alle Umbauarbeiten abschlossen sind, werden die Einzelteile wieder vor Ort montiert. 
Für die Sanierungsarbeiten werden gemäß aktueller Kostenberechnung rund 1.700.000,-€ brutto an Kosten erwartet. Vorbehaltlich weiterer Preisabweichungen bis zum Zeitpunkt der erfolgten Ausschreibung. Es ist ein Puffer von rund 40.000,-€ berücksichtigt.
Weitere Einzelheiten zum Ausgangs- und geplantem Zustand nach der Sanierung, sind den beigefügten Ausführungen zu entnehmen. Für die Präsentation und mögliche Rückfragen wird ein Vertreter des Planungsbüros bei der Sitzung anwesend sein.

Nebenkosten
Aufgrund der Komplexität des Bauwerkes sind höhere Planungskosten, Kosten für geologische Gutachten zur Bemessung der Kranplätze, zu berücksichtigen und erhöhen die zu erwartenden Gesamtkosten um weitere 100.000,-€.


Fördermöglichkeiten
Zur Finanzierung des Sanierungsvorhabens werden weiterhin mögliche Förderprogramme gesucht und sollen, wenn diese auf diese Maßnahme passen, Anwendung finden. Aktuell sind keine solchen konkreten Fördertöpfe bekannt.
Allgemeine Abstimmungen im Rahmen der Sanierungsmaßnahme:
Durch die Erneuerung des Korrosionsschutzes, besteht die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die farbliche Gestaltung der Brücke. Welche Farbe soll die Brücke künftig tragen? Die Entscheidung kann bis zum Zeitpunkt der Ausschreibung beraten werden. Zur Wahrung des Erscheinungsbildes, wird seitens der Verwaltung ein beibehalten der Farbe angestrebt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Haushaltsmittel für weiteren Planungsleistungen in Höhe von 100.000,-€ im Haushaltsjahr 2024 bereit zu stellen.

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Haushaltsmittel für erforderlichen Sanierungsarbeiten in Höhe von 1.700.000,-€ im Haushaltsjahr 2025 zu berücksichtigen. 

Diskussionsverlauf

Vorsitzender Jens Schütt leitet kurz in das Thema ein und übergibt das Wort dann an Dipl.-Ing. Michael Eckardt. Dieser erklärt, dass es sich bei der Brücke um ein markantes Bauwerk handele und das Ingenieurbüro, das seinerzeit die Machbarkeitsstudie erstellt habe, aufgelöst worden sei, weswegen eine neue Ausschreibung habe erfolgen müssen. Teil der Betrachtung seien Einsparungsmaßnahmen gewesen, die Brücke sei eingehend untersucht worden. Das Holz sei nicht mehr zu erhalten, somit wäre ein Austausch der Fahrbahn erforderlich, vorgesehen sei eine Stahlkonstruktion. Dann könne die Last für Fahrzeuge bis 18 t zugelassen werden, dadurch würde Krautsand besser an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen werden können. Einsparungsmöglichkeiten bei einer Bemessung auf 3,5 t werden nicht gesehen. Gespräche mit der KVG hätten bereits stattgefunden.
Anschließend stellt Herr Kant von der Firma Tractebel Hydroprojekt GmbH den aktuellen Planungsstand anhand einer Präsentation dar (siehe Anlage zum Protokoll). Er verweist auf den kritischen Zustand der Brücke und darauf, dass Standsicherheit und Verkehrssicherheit nur noch eingeschränkt gegeben seien. Es gebe mehrere mögliche Varianten für den Einbau der neuen Brücke. Die Gesamtkosten würden sich auf ca. 1.700.000,00 € brutto belaufen (100.000,00 € sind Mehrkosten für die Planung). Er empfiehlt, alle drei Varianten anzufragen. Es folgt eine längere Diskussion, bei der Rückfragen beantwortet werden. Im Anschluss fasst Vorsitzender Jens Schütt die Ergebnisse zusammen. Nach kurzer weiterer Diskussion ruft Ausschussvorsitzender Jens Schütt zur Abstimmung auf.

Beschluss 1

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Haushaltsmittel für weiteren Planungsleistungen in Höhe von 100.000,-€ im Haushaltsjahr 2024 bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Haushaltsmittel für erforderlichen Sanierungsarbeiten in Höhe von 1.700.000,-€ im Haushaltsjahr 2025 zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

  1. Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, dass die Umsetzung der Maßnahmen unter (a) vor allem aber unter (b) stehen unter dem Vorbehalt, dass Fördermittel über mindestens 50 % von den in (d) beispielhaft genannten Personen eingeworben werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss 4

  1. Die Gemeindeverwaltung spricht neben den klassischen Fördermittelgebern wie bspw. Landkreis, Land, Bund, EU, Förderfond Metropolregion Hamburg und Bingo-Stiftung mit dem WWF, ob (zusätzliche) Förderungen durch den WWF bzw. Förderungen in dessen Umfeld im Kontext mit den geplanten Maßnahmen des WWF auf Krautsand möglich sind

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Klappbrücke_Dornbusch_2023_11_01_v2.pdf

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4.8. Digitalisierung der Regenwasserkanäle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.8
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.11

Sachverhalt

Für die Bewirtschaftung von Liegenschaften, insbesondere technischer Bauwerke, ist es Stand der Technik, diese in einem digitalen Kataster zu erfassen. Für die Regenwasserkanäle in der Gemeinde wurde die Erfassung in Teilen begonnen und ist aus Sicht der Verwaltung flächendeckend fortzusetzen. Aus diesem digitalen Kataster können Planauskünfte für Vorhabenträger erteilt werden. Für diese Auskünfte müssen aktuell noch Handakten durchsucht und Papierpläne für den angefragten Bereich kopiert/gescannt werden. Um diesen unnötigen zeitlichen Aufwand und die Qualität der Aussagekraft von Planauskünften zu verbessern, schlägt die Verwaltung vor, die jährlichen Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Abwassernetze (hier nur Regenwasser, da Schmutzwasser extern betrieben wird) um 50.000,-€ aufzustocken. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln soll der Bestand der Oberflächenentwässerung und Regenwasserkanäle schrittweise digital erfasst werden. 
Diese Daten werden zudem auch bei Planentwürfen für den Straßenbau und die Gemeindeentwicklung benötigt.
Das Regenwasserkanalnetz in der Gemeinde Drochtersen hat insgesamt eine Länge von knapp 39km. Mit der Aufstockung der jährlichen Haushaltsmittel lassen sich hiervon geschätzt 5 km pro Jahr digitalisieren. Die Aufstockung wäre somit begrenzt auf einen Zeitraum von rund 7 Jahren, da bereits ca. 4 Kilometer digital erfasst worden sind.
Diese Digitalisierung ist ebenfalls Grundlage für die vom Landkreis Stade, Fachabteilung Wasserwirtschaft und Küstenschutz, geforderte Überarbeitung der Generalentwässerungspläne für die Gemeinde Drochtersen. Die vorliegenden Generalentwässerungsplanungen der einzelnen Ortsteile sind aus den 70er/80er Jahren. Damals wurde die Ableitung der Niederschläge aus den Siedlungsgebieten in die landwirtschaftlichen Flächen und deren Entwässerungsnetz angesetzt. 
Durch die seitdem erfolgten Erschließungen und Nachverdichtungen der Siedlungen, sowie dem damit einhergehendem Zuwachs an verdichteten Flächen, sind die Kapazitäten zur Ableitung der Oberflächenwasser mit dem aktuellen Bestand nicht mehr ausreichend berücksichtigt. In der Neubemessung sind Starkregenereignisse einzuplanen, was dazu führt, dass die Ableitung in die landwirtschaftliche Entwässerungsstruktur den Wassermassen nicht mehr gewachsen ist. Dies führt lokal bereits zu Rückstau in den Siedlungen und auf den landwirtschaftlichen Flächen. 
Die Neuauslegung der Generalentwässerungsplanung ist eine auszuschreibende Dienstleistung.
Das Erfordernis einer Neuauslegung der Generalentwässerungsplanung wird auch durch die angekündigte Sanierung der Landesstraße 111 deutlich. In diesem Zuge besteht dann die Möglichkeit der Anpassung der Entwässerung durch die Verlegung eines Regenwasserkanals unter der Landesstraße, gegebenenfalls auch der Schaffung von Rückstauräumen. Um hier Synergien herbei zuführen sollte eine Aktualisierung der Generalentwässerungspläne, hinsichtlich der immer relevanter werdenden Starkregenvorsorge, gemeinsamer Baumaßnahmen in Verbindung mit Straßensanierungen, zeitnah erfolgen. 

Beschlussempfehlung

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Haushaltsmittel der Kostenstelle Abwasserentsorgung für die digitale Erfassung des Regenwassernetzes, bis zum Abschluss der flächendeckenden Erfassung, um 50.000,-- € jährlich aufzustocken.

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr beauftragt die Gemeindeverwaltung Kosten und Umfang einer Neuauslegung der Generalentwässerungsplanung zu ermitteln und für weitere politische Beratungen aufzubereiten.

Diskussionsverlauf

Dipl.-Ing. Michael Eckardt teilt mit, dass der Landkreis Stade darauf hingewiesen habe, dass die vorhandenen Generalentwässerungspläne in die Jahre gekommen seien. Durch die Nachbesiedelung seit den 70er und 80er Jahren habe bis heute eine enorme Nachverdichtung stattgefunden. Der Landkreis habe der Gemeindeverwaltung wegen zunehmender Starkregenereignisse nahegelegt, den General-entwässerungsplan zu aktualisieren. Eine Digitalisierung seitens der Verwaltung sei geplant, um die Arbeit zu erleichtern. Pro Jahr sollen 5 km des Regenwassernetzes digital erfasst werden. Dazu sind Haushaltsmittel i. H. v. 50.000,00 € pro Jahr in den nächsten 7 Jahren erforderlich. Die Überarbeitung der Generalentwässerungspläne könne Aufschluss über vorhandene Entwässerung und Kostenvorteile zum Regenwasserkanalneubau unter der Landesstraße geben. Mittel- und langfristige Maßnahmen könnten in Abstimmung mit anderen Maßnahmenträgern gebündelt werden. Ausschussmitglied Cornelius van Lessen erkundigt sich danach, ob auch offene Gräben erfasst würden. Dipl.-Ing. Michael Eckardt bejaht dies und erläutert, dass es sich um einen Verbund aus offenen Gräben und Regenwasserkanal handele und es aufwendig sei, nachzuforschen, wo die Kanäle liegen. Man wolle diese im Bestand erfassen um Rückschlüsse zur Ableitung des Regenwassers ziehen zu können. Ausschussmitglied Cornelius van Lessen fragt an, ob man nicht aus den vorhandenen, alten Planunterlagen Rückschlüsse ziehen könne. Dipl.-Ing. Michael Eckardt hält insbesondere die Entwässerung der verdichteten Siedlungskerne der Ortschaften für problematisch. Die vorliegenden Unterlagen seien veraltet. Ausschussmitglied Rolf Brandt erkundigt sich danach, ob zusätzlich zur Digitalisierung auch die Erfassung der Leitungen gemeint sei. Dies wird von Dipl.-Ing. Michael Eckardt bejaht. Höhen, Gefälle usw. im Bestandsnetz würden erfasst werden, womit in Teilen schon begonnen wurde.

Beschluss 1

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Haushaltsmittel der Kostenstelle Abwasserentsorgung für die digitale Erfassung des Regenwassernetzes, bis zum Abschluss der flächendeckenden Erfassung, um 50.000,-- € jährlich aufzustocken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr beauftragt die Gemeindeverwaltung Kosten und Umfang einer Neuauslegung der Generalentwässerungsplanung zu ermitteln und für weitere politische Beratungen aufzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4.9. Straßenunterhaltung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.9
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.12

Sachverhalt

1. Straßenzustandserfassung 
Der allgemeine Zustand der Straßen in der Gemeinde Drochtersen ist verbesserungswürdig. Neben den schlechten Landes- und Kreisstraßen besteht auch bei den Straßen und Wegen, die sich in der Baulast der Gemeinde Drochtersen befinden, erheblicher Bedarf zur Sanierung. 
Gemäß Stand der Technik wird der Zustand von Straßen durch ein vereinheitlichtes Bewertungssystem mittels einer Befahrung mit gleichzeitiger Erfassung des Zustandes der Oberflächen bewertet. Eine solche Erfassung fand erstmalig 2016 statt. Für eine ordentliche Bewirtschaftung ist eine regelmäßige Neubefahrung/-bewertung sinnvoll und wird alle 5 Jahre empfohlen. So lassen sich Veränderungen in der Beschaffenheit der Straßen dokumentieren und erforderliche Maßnahmen im Straßenbau gezielter ableiten und vorplanen. Nach erfolgter Abfrage am Markt würde eine Aktualisierung der digitalen Straßenzustandserfassung, basierend auf dem vorhandenen System der Verwaltung, rund 38.000,-- € kosten. 
Die Dienstleistung ist auszuschreiben.

2.  Allgemeine Fragestellung zur Straßensanierung
Die Verwaltung sieht sich in der Planung von notwendigen Straßensanierungsmaßnahmen mit Problemen konfrontiert. Hinsichtlich des am 28.06.2022 beschlossenen „Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels“ – NKlimaG - sind daraus resultierende bauliche Folgen aktuell nicht abschätzbar. Demnach ist die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Drochtersen bis zum 30.06.2028 verpflichtend. 
Die Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen ist hier ausdrücklich zu berücksichtigen. Ohne eine allgemeine politische Abstimmung auf kommunaler Ebene zum Thema Kommunale Wärmeplanung und daraus abgeleiteter möglicherweise resultierender Bedarfe an Nahwärmenetzen oder anderer Maßnahmen im öffentlichen Bereich ist die Nachhaltigkeit gefährdet, wenn sanierte Straßenzüge wieder baulich angefasst werden müssten. 
Wie soll dies in der Planung von Straßenbaumaßnahmen bis zur Klärung der Wärmeplanung berücksichtigt werden?
Ergänzend zu Unterpunkt 1 dieses TOPs erfolgte eine Erfassung der Straßenzustände im Rahmen einer Begehung. Der sichtbare Bedarf an Sanierungen ist in der beigefügten Auflistung dargestellt. Noch nicht berücksichtig sind Bedarfe aus Kanalsanierungen und Unterbau sowie Maßnahmen von Ver- und Entsorgern.

Beschlussempfehlung

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Haushaltsmittel für Straßenzustandserfassung in Höhe von 38.000,-- € im Haushaltsjahr 2024 bereit zu stellen.

  1. Bleibt dem Ausschuss vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Dipl.-Ing. Michael Eckardt führt aus, dass es Stand der Technik sei, den Zustand der Straße mit einem genormten Verfahren immer wieder neu zu erfassen, um den Zustand zu dokumentieren und Maßnahmen rechtzeitig vorplanen zu können. Ziel der Vorlage sei es, das zuletzt 2016 erfasste Straßennetz erneut zu befahren. Bei einer Preisanfrage habe man ein Angebot über rd. 39.000,00 € erhalten. Gemeindewärmeplanung, Nahwärmenetz usw. würden verwaltungsseitig in die Betrachtung einbezogen werden. Es müsste entschieden werden, welche Straßenzüge erneuert werden sollen. Ausschussmitglied Bernd Mattern bringt zum Ausdruck, dass er eine Straßenbefahrung grundsätzlich richtig finde und der Betrag vergleichsweise übersichtlich sei. Er fragt an, ob eine Erhebung zum jetzigen Zeitpunkt Sinn mache. Dipl.‑Ing. Michael Eckardt führt aus, dass das Ziel eine kontinuierliche Wiederholung der Straßenkontrolle sei. Der Zustand der Straßen müsse immer wieder kontrolliert werden. Es gebe mittlerweile eine sehr feinfühlige Technik. Veränderungen am Zustand der Straßen seien nicht immer mit dem bloßen Auge erkennbar. Ausschussmitglied Cornelius van Lessen bringt an, dass man sich bereits im Jahre 2015 mit derselben Problematik auseinandergesetzt habe. Damals sei beschlossen worden, dass Firmen beauftragt werden sollten, den Straßenzustand zu erfassen. Er verweist auf Sitzungen im Jahr 2016 und fragt an, ob dies erfolgt sei. Bürgermeister Mike Eckhoff bejaht dies und teilt mit, dass das Ergebnis seinerzeit präsentiert worden sei. Es habe seinerzeit eine normative Bewertung gegeben, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen damals an die Hand gegeben worden sei. Vorsitzender Jens Schütt überträgt die Sitzungsleitung um 21.20 Uhr an Ausschussmitglied Bernd Mattern, dieser erteilt daraufhin Ausschussmitglied Jens Schütt das Wort. Dieser hält die Erfassung der Straßen für wichtig. Der Rat habe bei der Vorstellung der Ergebnisse schon gewusst, dass der Zustand der Straßen schlecht sei. Die Straßen seien mittlerweile noch schlechter geworden. Das liege daran, dass nicht genug Haushaltsmittel bereitgestellt worden seien. Es sei jetzt an der Zeit, konsequenter zu werden, was die Umsetzung betrifft. Er schlägt vor, in die Umsetzung zu gehen. Die Ergebnisse der digitalen Erfassung, die vorhanden seien, seien nicht aktuell, aber trotzdem aussagekräftig. Er schlägt vor, nicht weiter Geld in eine erneute digitale Erfassung zu investieren, sondern trotz schwieriger Haushaltslage mehr Mittel für eine Straßensanierung bereitzustellen. Maßnahmen, die das kommunale Wärmenetz betreffen könnten, sollten nicht durchgeführt werden. Ausschussmitglied Cornelius van Lessen erklärt, dass die Digitalisierung ausreiche und beantragt für die FWG, jährlich 500.000,00 € für Straßensanierungen im Haushalt bereitzustellen. Die Grundsteuer A und B erhöht wurden (Beschlüsse aus 2014). Straßen, bei denen evtl. Fernwärmeleitungen verlegt werden könnten, sollten ausgenommen werden (bspw. Alter Hof). Ausschussmitglied Bernd Mattern übergibt den Vorsitz um 21.27 Uhr wieder an Vorsitzenden Jens Schütt. Dieser ruft zur Abstimmung nach Vorlage und über den Antrag der FWG auf.

Beschluss 1

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Haushaltsmittel für Straßenzustandserfassung in Höhe von 38.000,-- € im Haushaltsjahr 2024 bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 5, Enthaltungen: 4

Beschluss 2

  1. Die FWG-Fraktion beantragt, dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu empfehlen, für das Haushaltsjahr 2024 500.000,00 EUR für Straßenausbau und Sanierung, in den Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6, Enthaltungen: 2

Dokumente
Download Zustandsbewertung Straßen - Stand 08-2023.pdf

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4.10. Klasse (TÜV) für den Ponton auf Krautsand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.10
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.13

Sachverhalt

Der Ponton des Anlegers in Krautsand ist planmäßig in der Winterpause 2024/25 für das Klassen vorgesehen. Das Klassen ist Bestandteil der SSG – „Strom und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung“ und somit Grundlage für den Betrieb der Pontonanlage. Hierbei wird der technische Zustand erfasst und die Schwimmtauglichkeit bescheinigt. 
Um die technische Prüfung durchzuführen, ist es erforderlich den Ponton in ein Trockendock einer Werft zu verholen. Dort wird der technische Zustand erfasst, Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen ermittelt und auch ausgeführt. 
Die Verwaltung geht nach Rücksprache mit Fachleuten davon aus, dass auch bei dieser anstehenden Überprüfung diverse Reparaturarbeiten anfallen werden und somit Haushaltsmittel in Höhe von 125.000,-€ bereitgestellt werden sollten, um während der Arbeiten kurzfristig auf Anforderungen im Rahmen der Rezertifizierung reagieren zu können. Es ist nicht beabsichtigt, diesen Finanzrahmen auszuschöpfen, wenn nicht für die Erreichung der Zulassung erforderlich.
Die Arbeiten zum Klassen, inkl. Wartung, sind auszuschreiben.
Nach einer telefonischen Abfrage, zur Beschaffung von Vergleichssummen, würde ein Neubau des Pontons in gleichen Abmessungen, inkl. Planung, Prüfungen und Zulassung mit rund 1 Millionen Euro veranschlagt werden müssen. 

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Haushaltsmittel in Höhe von 125.000,-€, für die Wartung und das Klassen des Pontons, im Haushaltsjahr 2024 bereit zu stellen.

Diskussionsverlauf

Dipl.-Ing. Michael Eckardt erklärt, dass es sich bei dem Ponton um ein technisches Bauwerk handele, das, wie ein Kfz, regelmäßig überprüft und rezertifiziert werden müsse. Dies sei in der Winterpause 2024/2025 wieder fällig. Die Mittel sollten in den Haushalt eingestellt werden, um die Maßnahme auszuschreiben und einen Puffer für mögliche Reparaturen zu haben; z. B. für Werft- und Zertifizierungskosten. Der Neubau eines solchen Pontons würde ca. 1 Mio. Euro kosten. Ausschussmitglied Rolf Brandt möchte wissen, wie oft die Klassifizierung durchgeführt werden muss. Dipl.-Ing. Michael Eckardt führt aus, dass dies je nach Zustand des Pontons variieren könne. Ausschussmitglied Cornelius van Lessen stellt in Frage, dass der Ponton überhaupt benötigt wird und meint, Schiffe könnten dort auch ohne den Ponton anlegen. Bürgermeister Mike Eckhoff betont, dass das Vorhalten des Pontons eine politische Frage sei. Ausschussmitglied Dirk Ludewig meint, dass der Ponton auf Krautsand die Insel präge und hunderte von Besuchern gerade wegen des Pontons nach Krautsand kommen würden. Der Ponton sei ein Blickpunkt für die Krautsander Insel und der „Tidenkieker“ lege dort an. Ausschussmitglied Bernd Mattern fragt, vor dem Hintergrund, dass Jahr für Jahr sowohl die Brücke als auch der Ponton abgebaut werden, ob es möglich sei, eine ganzjährige Betriebserlaubnis für den Ponton zu erhalten. Bürgermeister Mike Eckhoff vermutet, dass es wegen der dafür erforderlichen Strom- und Schifffahrtspolizeilichen Genehmigung aufgrund von möglichen Sturmfluten und Eisgang schwierig werden könne, sagt aber eine Prüfung zu.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Haushaltsmittel in Höhe von 125.000,-€, für die Wartung und das Klassen des Pontons, im Haushaltsjahr 2024 bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4.11. Fahrzeugersatzbeschaffungen und sonstige Anschaffungen für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.11
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.14

Sachverhalt

  1. Nutzfahrzeug/Pritsche der Fahrzeugklasse N1:
Der aktuelle Bestand an Fahrzeugen auf dem Bauhof der Gemeinde Drochtersen, besteht aus konventionell angetriebenen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Die laufenden Kosten für die Instandhaltung und Reparaturen des Fuhrparks, das Durchschnittsalter der Fahrzeuge beträgt ca. 16 Jahre, stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Siehe hierzu auch die Diagramme am Ende der Vorlage, mit den Kostenentwicklungen im dargestellten Zeitraum 2015-2022.
Um diesem Trend der steigenden Unterhaltskosten entgegen zu wirken, schlägt die Verwaltung eine schrittweise Modernisierung der Fahrzeuge vor. Hierbei sind nach gesetzlichen Vorgaben auch explizit die Anschaffung von E-Fahrzeugen zu berücksichtigen. Siehe hierzu auch Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz -> SaubFahrzeugBeschG 
Eine Möglichkeit zur Förderung, bei der Neuanschaffung von E-Fahrzeugen, wird gesucht und soll zur Finanzierung einer Anschaffung herangezogen werden. Aktuell sind nach Kenntnisstand der Verwaltung jedoch keine geeigneten Förderprogramme am Markt verfügbar.
Grundsätzlich schätzt die Verwaltung die Alltagstauglichkeit von E-Fahrzeugen als hoch ein, da diese nur im Nahbereich innerhalb der Gemeinde verkehren und nachts geladen werden können. Für den Entscheidungsprozess wurden und werden bereits verschiedene Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller auf die Nutzbarkeit im täglichen Ablauf vom Bauhofpersonal getestet. Einige Modelle konnten so bereits für unsere Anforderungen als unpassend bewertet werden. 
Für die Ladung der Fahrzeuge ist die nötige Ladeinfrastruktur auf dem Bauhof noch nicht vorhanden, diese müsste angeschafft werden. So wird es erforderlich, bei der Neuanschaffung eines E-Fahrzeuges auch immer den entsprechenden Ladepunkt zu errichten. 
Die elektrische Installation auf dem Bauhof muss vorbereitend für die Umrüstung auf E-Mobilität und das Laden von Akkus für handgeführte Arbeitsgeräte, ebenfalls überarbeitet und angepasst werden. Die Kosten hierfür sind noch nicht abschließend ermittelt, die Verwaltung geht nach einer ersten überschlägigen Sichtung mit einem Elektriker von weiteren Kosten in Höhe von rund 10.000,-€ aus. Hierbei ist berücksichtigt, dass die Anlage auch für weitere E-Fahrzeuge vordimensioniert wird und die Installation weiterer Ladepunkte dann künftig mit einer geringeren Kostenbelastung ausfallen kann.
In einem Ersten Schritt ist eine Pritsche, Erstzulassungsdatum 14.02.2007, mit aktuell rund 188.000km Laufleistung zu ersetzen. Für ein E-Fahrzeug mit gleicher Nutzbarkeit, sind Anschaffungskosten von ca. 88.000,-€ brutto, vorbehaltlich Ausschreibungsergebnis, zu berücksichtigen. Hinzu kommen weitere Kosten für eventuelle Folierungen mit Gemeindewappen und/oder Bauhof Schriftzug, Warnbeleuchtung, Warntafeln. Hierfür werden 3.000,-€ veranschlagt.
Hinzu kommen die Kosten für die Anpassung der elektrischen Anlage auf dem Bauhof, sowie der Errichtung des erforderlichen Ladepunktes/Wallbox in Höhe von geschätzten 2.000,-€. 
Insgesamt gesehen, ist die Anschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen zur Modernisierung des Fuhrparks eine Einzelmaßnahme im Gesamtvorhaben des politisch beschlossenen „Integrierten Klimaschutzkonzept der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und der Gemeinde Drochtersen“ aus September 2022. Zu finden unter Punkt V2: Klimafreundlicher kommunaler Fuhrpark“ auf Seite 63. Zitat: “Schrittweise Elektrifizierung des Pkw-Bestands in Kombination mit der Installation der notwendigen Ladeinfrastruktur…“

 Kostenzusammenstellung, brutto in €:
       Anschaffung E-Fahrzeug                                88.000,-€
       Nebenleistungen für Fahrzeug                        3.000,-€
       Anpassung E-Installation auf dem Bauhof                10.000,-€
       Errichtung Ladepunkt/Wallbox auf dem Bauhof         2.000,-€          
       -----------------------------------------------------
                                                                          103.000,-€

Die Beschaffung ist auszuschreiben.


  1. Spindelmäher
Zur Pflege der Sportplätze und anderer großflächiger Grünflächen werden die Mäharbeiten mit einem Spindelmäher ausgeführt. Das vorhandene 40 Jahre alte Gerät ist nicht mehr zu reparieren, da es keine Ersatzteile mehr am Markt zu beschaffen gibt. Aus diesem Grunde musste bereits zur Aufrechterhaltung der Grünpflege ein Ersatzgerät angemietet werden. Es ist seitens der Verwaltung geplant, das gemietete Gerät zu kaufen. Hierbei können die bisher geleisteten Mietenraten anteilig bei dem Kaufpreis angerechnet werden.  Es ergibt sich mit Stichtag 01.01.2024 eine Restkaufsumme von rund 24.000,-€ brutto. Der Spindelmäher hat sich in der bisherigen Pflege als sehr tauglich herausgestellt. Alternativ zum Kauf, kann der Spindelmäher auch weiterhin zu monatlichen Raten von 1.000,-€ netto/Monat gemietet werden.


  1. Anmeldung von Bedarf künftiger Anschaffungen in den Haushaltsplanungen der Folgejahre (2025 ff.)
Im Folgenden möchten die Verwaltung grundsätzliche Bedarfe für die Ausstattung des Bauhofes für die Folgejahre (2025 ff.) aufzeigen. Diese ergeben sich aus der täglichen Arbeit, sowie der Abnutzung von Geräten und Ausstattungen, sowie deren Alter. Zur besseren Darstellung sind diese der Reihenfolge nach sortiert, in der die Anschaffung erfolgen sollte.
Die Auflistung erhebt noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sich im laufenden Betrieb zusätzliche Bedarfe ergeben können.

    1. Schüttgutboxen
Die Außenflächen des Bauhofes werden unter anderem auch für die Lagerung von Schüttgütern genutzt, die in der Unterhaltung verwendet werden. Um den Flächenverbrauch, der durch das lose schütten vergleichsmäßig groß ausfällt, und die Vermischung von Materialien zu minimieren, ist die Errichtung von Schüttgutboxen aus Betonformsteinen angedacht. Es sind Kosten in Höhe von rund 18.000,-€ zu veranschlagen, die nach einer Markterkundung festgestellt wurden. Bei der Anschaffung von den genannten Formsteinen, besteht die Möglichkeit diese langfristig und flexibel einzusetzen. 

Die Beschaffung ist auszuschreiben.

    1. Gefahrstoffschrank
Für die fachgerechte Lagerung von Gefahrstoffen, ist es erforderlich diese in einem dafür geeignetem Gefahrstoffschrank aufzubewahren. Hier ist die Neuanschaffung eines solchen Lagerplatzes erforderlich. Hierfür sind Kosten in Höhe von rund 2.500,-€ zu berücksichtigen.
Die Beschaffung ist auszuschreiben.




    1. Schlegel
Zur Unterhaltung von Straßenseitenräumen und Grünflächen wird auch ein Schlegel als Anbaugerät verwendet. Das vorhandene Gerät ist altersbedingt auszutauschen, da der Wartungs- und Reparaturaufwand zunimmt. Für die Neuanschaffung eines hydraulisch verschiebbaren Anbaugerätes sind Kosten von rund 22.000,-€ zu berücksichtigen.

Die Beschaffung ist auszuschreiben.

    1. Greifschaufel für Radlader
Bei den allgemeinen Unterhaltungsarbeiten, die vom Bauhof ausgeführt werden, ist die Ausstattung für den vorhandenen Radlader, Weidemann, um eine Greifschaufel zu ergänzen. Diese kann für verschiedenste Tätigkeiten eingesetzt werden und stellt eine wirtschaftlichere Ableistung von Tätigkeiten im Arbeitsalltag dar. Es werden Kosten in Höhe von rund 4.000,-€ für die Neuanschaffung erwartet.

Die Beschaffung ist auszuschreiben.

    1. Traktoranhänger
Neben den PKW-Anhängern, ist auch ein Anhänger in Kombination mit den eigenen Traktoren auf dem Bauhof im Einsatz. Der schlechte Zustand macht auch hier einen Austausch notwendig. Für die Neuanschaffung eines 8to Dreiseitenkippers sind Kosten in Höhe von 28.000,-€ einzuplanen.
Die Beschaffung ist auszuschreiben.

    1. PKW-Anhänger
Auf dem Bauhof sind in der täglichen Nutzung, wie bereits erwähnt, auch mehrere PKW-Anhänger eingebunden. Diese dienen den Transporten von Kleingeräten, wie z.B. Aufsitzrasenmähern für die Unterhaltungsarbeiten öffentlicher Grünflächen und Spielplätzen. Hier ist die Neuanschaffung als Ersatz für einen Anhänger erforderlich. Es werden Kosten in Höhe von bis zu 10.000,-€ erwartet. 

Die Beschaffung ist auszuschreiben.


4    Anpassung Haushaltmittelansatz für laufende Unterhaltungskosten
In der Entwicklung der laufenden Kosten für die Unterhaltung des Bauhofes, ist durch die gestiegenen Kosten zur Beschaffung von Betriebsmitteln, wie Kraft- und Verbrauchsstoffe, sowie Steuern, Versicherungen, Reparaturen, laufende Wartungen, Anforderungen an den Arbeitsschutz, etc., der aktuelle Haushaltsmittelansatz nicht mehr ausreichend. Die Verwaltung sieht hier eine Anpassung des momentanen Ansatzes von 50.000,-€ auf 60.000,-€ für erforderlich, um in diesem Rahmen den Bestand Verwalten und Betreiben zu können. Siehe hierzu das Diagramm am Ende der Vorlage.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

  1. die Haushaltsmittel zur Ausschreibung für die Anschaffung einer elektrisch betrieben Pritsche, als Ersatz für ein vorhandenes Fahrzeug, des Bauhof Drochtersen, inkl. der erforderlichen Umbauarbeiten der elektrischen Anlage und Errichtung erforderlicher Ladeinfrastruktur, in Höhe von 103.000,- € bereit zu stellen.

  1. die Haushaltsmittel zum Kauf des angemieteten Spindelmähers in Höhe von 24.000,-€ bereit zu stellen.

  1. den für die laufende Unterhaltung vorgesehenen Haushaltsmittelansatz, ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 60.000,-€ anzuheben, um die Bewirtschaftung sicherzustellen. 
Weitere allgemeine Informationen zum Thema:
Übersicht und Gliederung der Fahrzeugklassen für die Zuordnung unserer eigenen Fahrzeuge; gemäß „Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern“ Stand 07/2021: 
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjSm_3c9vmBAxVPZ_EDHcqWDR8QFnoECCkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.kba.de%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FStatistik%2FSV%2Fsv1_2021_07_pdf.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&usg=AOvVaw1cHf3ieLSZZsqkSNjp9p_2&opi=89978449


Diagramm Kostenentwicklungen:
*Buchungen gemäß Stand 16.10.2023        
**Versicherungen, Steuern, geplante Wartungen wie TÜV, Mieten, UVV-Prüfungen, etc.

*Buchungen gemäß Stand 16.10.2023        
**Versicherungen, Steuern, geplante Wartungen wie TÜV, Mieten, UVV-Prüfungen, etc.

Diskussionsverlauf

Dipl.-Ing. Michael Eckardt fasst zusammen, dass der Fahrzeugbedarf in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Bauhofleiter ermittelt worden sei. Der Fuhrpark auf dem Bauhof weise derzeit im Schnitt 16 Jahre alte Fahrzeuge auf. E‑Fahrzeuge sollen berücksichtigt werden. Das „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG) sei maßgeblich. Eine Ladeinfrastruktur auf dem Bauhof sei erforderlich. Diese sei derzeit nicht vorhanden und müsse erstmalig angepasst werden. Sie solle so ausgeführt werden, dass auch eine Erweiterung für weitere E-Fahrzeuge kostengünstig ermöglicht werden könne. Selbst erzeugter Strom durch Solaranlagen wäre ein weiterer Schritt zur Wirtschaftlichkeit. Die Anschaffung eines E‑Fahrzeugs werde in Anbetracht der täglich gefahrenen Kilometer als sinnvoll erachtet. Ein Spindelmäher könne gemietet werden. Die Mietraten würden auf den Kaufpreis angerechnet. Die Restkaufsumme sei im Januar 2024 fällig und betrage ca. 24.000,00 €. Das Mähergebnis sei zufriedenstellend. Unter c) seien die Bedarfe für die nächsten Jahre aufgelistet. Es sei vorgesehen, Schüttgutboxen für saubere Trennung und effiziente Lagerung anzuschaffen. Gefahrstoffe müssten sicher gelagert werden können. Weiter werde ein Anbauschlegel für einen Traktor benötigt. Zudem werde in den nächsten Jahren eine Neuanschaffung von Anhängern erforderlich. Ausschussmitglied Cornelius van Lessen verweist darauf, dass er angeregt habe, zu prüfen, welche Stunden der Bauhof wofür tatsächlich benötigt. Hintergrund seiner Anregung sei die Pflege der Fußballplätze. Ihn würde interessieren, ob eine Delegation der Aufgabe kostengünstiger wäre.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
  1. die Haushaltsmittel zur Ausschreibung für die Anschaffung einer elektrisch betrieben Pritsche, als Ersatz für ein vorhandenes Fahrzeug, des Bauhof Drochtersen, inkl. der erforderlichen Umbauarbeiten der elektrischen Anlage und Errichtung erforderlicher Ladeinfrastruktur, in Höhe von 103.000,- € bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

  1. die Haushaltsmittel zum Kauf des angemieteten Spindelmähers in Höhe von 24.000,-€ bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

  1. den für die laufende Unterhaltung vorgesehenen Haushaltsmittelansatz, ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 60.000,-€ anzuheben, um die Bewirtschaftung sicherzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4.12. Ergebnis-/Finanzhaushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 4.12

Sachverhalt

Grundlage der Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Bau und Verkehr für das Haushaltsjahr 2024 sind folgende Produkte:

11111 Gebäudemanagement
36601 Spielplätze
53810 Regenwasserbeseitigung
53811 Schmutzwasserbeseitigung
54101 Gemeindestraßen
54501 Straßenreinigung und Winterdienst/Straßenbeleuchtung
54601 Parkraumbewirtschaftung
54801 Schiffsanlegestelle
55101 Öffentliches Grün/Wanderwege
55201 Öffentliche Gewässer/Hafenanlagen
55501 Wirtschaftswege
57302 Bauhof

Pachtvertrag mit dem Deichverband Kehdingen-Oste:
In Teilen der oben genannten Produkte sind Pachtzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 € an den Deichverband Kehdingen-Oste enthalten. Grundlage ist der Pachtvertrag aus dem Jahr 2007. Die Gemeinde pachtet insgesamt Flächen mit einer Größe von 44.222 m² vom Deichverband. Mit Schreiben vom 7. Juli 2023 teilt der Deichverband mit, dass eine Erhöhung auf 15.000 € aufgrund gestiegener Kosten von Nöten ist. In Gesprächen konnte erreicht werden, dass die Pacht stufenweise erhöht wird. Zum 1. Januar 2024 ist eine Erhöhung auf 9.000 € geplant, zum 1. Januar 2025 dann auf 15.000 €. Der Pachtvertrag aus dem Jahr 2007 ist als Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Ergebnis- und Finanzhaushalt für die den Ausschuss betreffenden Produkte zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Vorsitzender Jens Schütt verweist auf die Uhrzeit und fragt an, ob ein Beschluss gefasst werden soll, die Sitzung bis 22.00 Uhr zu beenden. Es besteht Einigkeit darüber, die Sitzung fortzusetzen.
Bürgermeister Eckhoff führt aus, dass der Pachtvertrag mit dem Deichverband Kehdingen-Oste für Flächen im Außendeich (ca. 44.000 m²), die u.a. als Parkflächen genutzt werden, geändert und der Pachtzins ab 2025 auf 15.000,00 €/Jahr erhöht werden soll. Es handele sich um den öffentlichen Parkplatz und Strandbereiche, die von der Strandverordnung umfasst seien. Im Nachgang zum Protokoll könne der Bereich auf einer Karte dargestellt werden. Der Vertragsentwurf könne auch zum Protokoll genommen werden. Fraglich sei, ob man die Erhöhung des Pachtzinses mittragen möchte. Ausschussmitglied Cornelius van Lessen fragt nach der Neu- und Gesamtverschuldung 2024. Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass die Neu- und Gesamtverschuldung zum jetzigen Zeitpunkt nicht ohne Weiteres prognostiziert werden könne. Zunächst müsse der Finanzausschuss noch tagen und andere Ausschüsse müssten darüber beschließen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Ergebnis- und Finanzhaushalt für die den Ausschuss betreffenden Produkte zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024 Ausschuss für Bau und Verkehr.pdf
Download Pachtvertrag Deichverband Kehdingen-Oste - Gemeinde Drochtersen.pdf

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5. Sachstandsberichte Hochbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 5

Diskussionsverlauf

Sachstandsbericht über derzeit laufende Projekte
Neubau FWGH Drochtersen:
Rüttelboden in Fahrzeughalle ist verlegt
Fliesenlegerarbeiten sind begonnen
Malerarbeiten sind begonnen
Außenanlagen gestalten sich schwierig, da schwieriger Untergrund
Fertigstellung Gebäude zum Jahreswechsel
Fertigstellung Außenanlagen Frühjahr 2024

Anbau FWGH Hüll:
Arbeiten sind weitestgehend abgeschlossen 
Brandschutztechnische Abnahmen stehen noch aus
Mängel an Außenanlagen werden beseitigt

Umbau KSK Assel zum Kindergarten:
Planungen sind in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung abgeschlossen
Rückbauarbeiten sind abgeschlossen
Hauptgewerke folgen
Fertigstellung Mai 2024

Anbau einer Gruppe an den Kindergarten Hüll:
Planungen sind in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung abgeschlossen
Die Ausschreibungen der Gewerke sind vom Architekten vorbereitet und erfolgen kurzfristig

Modulkindergarten Drochtersen „Kindergarten an der Eiche“
Die Geltungsdauer der  Baugenehmigung läuft am 24.07.2024 aus 
Ein Architekt muss eine Verlängerung beantragen (Bauvorlageberechtigung muss gegeben sein)

Hallenbad:
Der Zustand verschlechtert sich zunehmend
Ein Förderantrag eines Ersatzneubaues über Mittel des Bundes wurde gestellt.
Eine Fördersumme über 6 Mio.€ wurde beantragt

Jagemannstiftung:
Fenstersanierung Abgeschlossen
Dachsanierung abgeschlossen
Umfangreiche Reparaturarbeiten am Freigebinde warten notwendig

Hansitgebäude Nagelsweg: 
Baujahr: 1938
Grundstücksgröße: 2.368m²
Nutzer: AWO, Inseloners, kehdinger Blasmusikanten, DRK, Kleiderkammer
Der Zustand stark ist baufällig
Die geschätzten Sanierungskosten belaufen sich auf ca.750.000€
Überlegungen über Rückbau anstreben und an der Stelle evtl. Angebot zur Wohnbebauung schaffen

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6. Sachstandsberichte Tiefbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 6

Diskussionsverlauf

Sachstandsbericht Bäume
Süderstraße, Krautsand:
In der Süderstraße auf Krautsand befindet sich auf einer Länge von rund 180m eine Kastanienallee, bestehend aus 17 Bäumen. Aufgrund von Auffälligkeiten wurden die Bäume durch einen Dendrologen fachlich begutachtet und untersucht. Hierbei wurden an einzelnen Bäumen bakterielle Infektionen mit dem Pseudomonas-Erreger festgestellt, sowie eine Gesamtpflegemaßnahme erarbeitet.
2 Kastanien, junge Bäume mit geringer Wuchshöhe und Stammumfang, sind so stark mit dem Bakterium befallen, dass diese entnommen werden müssen. Hierfür sollen Ersatzpflanzungen folgen.
3 weitere Bäume sind ebenfalls von dem Pseudomonas-Bakterium befallen.
Um die Dauerhaftigkeit des Bestandes sicherzustellen, sind in dem erarbeiteten Pflegeprogramm Maßnahmen festgelegt worden, die in einem Zeitraum von 3 Jahren durchgeführt werden sollen. 
Im ersten Jahr werden die Bäume von Totholz befreit, sowie stark auskragende Äste zurückgeschnitten/entfernt.
Im zweiten Jahr werden weitere Pflegeschnitte erfolgen, die dazu dienen, stark belastete Äste zu entlasten. 
Im dritten Jahr wird die Gesamtpflege durch kleinere Maßnahmen abgeschlossen.  
Insgesamt werden die vom Bakterium befallen Bäume behandelt, um diese zu erhalten. Diese Erhaltungsmaßnahmen werden auch in den Folgejahren weiterhin notwendig bleiben.
Sachstandsbericht Brücken / Fußweg / Straßenbeleuchtung 
  1. Brücke Johann-Grodtmann-Str.
    1. Ausschreibung (öffentlich) ohne Angebot beendet. -> Planungsleistung wurde erneut ausgeschrieben (beschränkt). 
    Submission der 2. Ausschreibung vom 26.10.23 ergab: 84.477,79 € Kosten für die Planung. 
    Hierbei wurden zwei Angebote abgegeben, wovon jedoch nur eines gewertet werden durfte. Der andere Bieter musste wegen Formfehlern ausgeschlossen werden.
    Haushaltsmittelansatz sind 50.000,-€ Damit lassen sich die Leistungsbilder Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung beauftragen.
Möglich ist die stufenweise Beauftragung. Diese wurde explizit so ausgeschrieben. 
Die Leistungsphasen 1-5 belaufen sich auf Kosten in Höhe von 53.191,51 €. Ich empfehle hier den Zuschlag zu erteilen. Vorlage RPA usw. notwendig.
Kosten für die Leistungsphasen 6+7 (rund 10.200,- €) könnten wir sparen, wenn wir die Vergabe wie sonst auch selber durchführen. 
Die Leistungsphasen 8+9 belaufen sich auf rund 10.000,-€ und sollten dann per Nachtrag in die Politik.

  1. Brücke Landernweg - Ritscher Schleusenfleth
    Die Brücke musste bedingt durch aufgetretene Setzungen im maximal zulässigen Gewicht der Fahrzeuge auf 5,5to beschränkt werden. (Abstimmung mit Verkehrsbehörde liegt vor.)
    Nach wie vor ist der Ersatzneubau in der Planung. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird von der Flurbereinigung durchgeführt. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten musste ein erster Entwurf verworfen werden. Aktuell werden Alternativen erarbeitet. Die Gemeinde ist und bleibt Eigentümer der Brücke.
    Weitere Informationen können hoffentlich in den nächsten Sitzungen bekannt gegeben werden.
  2. Brücke Landernweg – Gauensieker Schleusenfleth
    Im Zuge der Baumaßnahme Erneuerung/Ersatzneubau des Schöpfwerkes Gauensieker Schleusenfleth, des Unterhaltungsverband Kehdingen, zeichnet sich ein Bedarf zum Abbruch der vorhandenen Brücke ab. Hierbei könnte die Brücke durch eine feste Querung ersetzt werden, da durch den Umbau des Schöpfwerkes eine Anpassung des Fleet´s erfolgt. Das Auslaufbauwerk könnte durch den Einbau mehrerer Rohre verlängert werden um so den Landernweg zu kreuzen. Anstelle des Brückenbauwerkes würde eine herkömmliche Straße rücken.

    Nach Rücksprache mit dem Unterhaltungsverband spricht nichts gegen die genannte „Feste Querung“. Der Verband gibt jedoch zu bedenken, dass die Baumaßnahme des Schöpfwerkes nicht behindert werden darf, da diese eine geförderte Maßnahme ist.

    Das vorhandene Brückenbauwerk ist in der Feststellung der letzten Brückenprüfung mit der Note 3,5 bewertet worden. Das Bauwerk weist entsprechende altersbedingte Schäden auf. Eine Sanierung ist hier wegen der Bauweise in Fertigelementen nicht sinnvoll. 

    Das Planungsbüro, welches das Schöpfwerk geplant hat, hat signalisiert hier eine Planung inkl. Kostenermittlung ab der KW 46 durchführen zu können. Da die Verrohrung direkt an das Schöpfwerk anschließt, ist es sinnvoll auch die Planung der festen Querung an dieses Büro zu vergeben. Angebot für die Planungskosten liegt noch nicht vor. Mehr dazu in der nächsten Bauausschusssitzung.
  3. Gewerbegebiet Aschhorn: 
    teilweise wurden in der letzten Woche Bäume gekappt. Hierbei handelt es sich um eingegangene Bäume. Der planmäßige Ersatz wird im November gepflanzt. Kosten trägt der Auftragnehmer der Pflanzarbeiten.
  4. Fußweg Dornbusch:
    die Planung wird zurzeit, gemäß weiterer Vorgaben die sich in den weiterführenden Genehmigungen ergeben haben, angepasst. Mehrkosten sind bisher nicht zu erwarten, da es sich hier um Detail handelt. Das Leistungsverzeichnis wird zurzeit überarbeitet. Die Baumaßnahme soll zeitnah, nach Fertigstellung der Planunterlagen und LV, ausgeschrieben werden. Ziel ist die Verrohrung inkl. der Erdarbeiten schnell nach Auftragserteilung auszuführen, damit der Erdbau etwas Zeit bekommt sich zu setzten. Die Pflasterarbeiten sind ab März 2024 vorgesehen.
  5. Straßenbeleuchtung:
    der Servicevertrag für die Straßenbeleuchtung wurde gemäß politischem Beschluss von der Verwaltung gekündigt.
    Der neue Dienstleistungsvertrag wird Anfang 2024 ausgeschrieben. Zurzeit werden die Leistungen ermittelt und in einem Leistungsverzeichnis gebündelt.
  6. Straßenbeleuchtung – Blumenstraße
    zur Verbesserung der Beleuchtungssituation werden in der Blumenstraße 3 neue Lichtpunkte errichtet. Ausführung im November

  1. Schaden Regenwasserkanal Schmiedestraße
    Versuche den Schaden am RW-Kanal mit geringem Aufwand zu beheben sind nicht möglich. Der Schadhafte Bereich muss aufgebuddelt werden. Die Vorplanungen hierfür laufen. Kosten noch nicht geschätzt.

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7. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 7
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7.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 7.1
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7.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 01.11.2023 ö 7.2

Diskussionsverlauf

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Datenstand vom 17.11.2023 12:25 Uhr