Datum: 29.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Restaurant Krutsander
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 20:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 27.09.2023.
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Bericht des Bürgermeisters
5.1 Glücksschweinaktion 2023
5.2 Rahmenplan 2024
5.3 Dorfentwicklung Assel, Barnkrug, Ritsch und Wethe
5.4 Termine Dezember 2023
5.5 Neujahrsempfang 2024
6 Änderung der Geschäftsordnung
7 Satzung über die Frühbetreuung der Grundschulen
8 Antrag des Schützenverein Drochtersen von 1866 e.V. auf Zuwendung für die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige für den Luftdruckschießstand
9 Antrag des Schützenverein Hüll und Umgegend von 1902 e.V. auf Zuwendung für die Anschaffung einer elektronischen (digitalen)Trefferanzeige für den Luftgewehrstand
10 Änderung der SuE-Förderrichtlinie der Gemeinde Drochtersen
11 Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024
12 Anpassung Modernisierungsrichtlinien Drochtersen-Ortskern
13 Pachtvertrag Deichverband
14 Mietvertrag mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Assel
15 Annahme von Spenden
16 Anträge und Anfragen
16.1 Antrag der CDU-Fraktion
16.2 Antrag der FWG-Fraktion
17 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 1

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 27.09.2023.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 27.09.2023.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 27.09.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

zum Seitenanfang

4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Seit der letzten Gemeinderatssitzung gab es eine Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.11.2023. In dieser ging es im Wesentlichen um das Thema Haushalt 2024:
  • Ganztagsbetreuung an Grundschulen (Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung)
  • Raumsituation der Grundschule Drochtersen
  • Förderung des Sportplatzes in Assel (Flutlichtanlage)
  • Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden 
  • Fördermittel bzgl. der Klappbrücke in Dornbusch
  • SozioMedMobil
  • Stader Tafel
  • Dorfgemeinschaftshaus auf Krautsand (Co-Finanzierung aufgrund von LEADER-Fördermittel)
  • Neugestaltung der Skateranlage
  • Südlink: Abgabe der Stellungnahme
  • Windkraft
Alle weiteren Themen werden heute Abend in der Sitzung des Gemeinderats besprochen.

zum Seitenanfang

5. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Glücksschweinaktion 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert, dass auch in diesem Jahr die Glücksschweinaktion stattfinden wird. Wie bereits in den vergangenen Jahren, steht auch dieses Mal ein Betrag in Höhe von rd. 2.500,00 EUR zur Verfügung. 
Mit dem Erlös sollen die folgende Projekt unterstütz werden:
  • Projekt in der Elbmarschen Schule (Antisemitismus) 
  • Projekt in der Bücherei im Rahmen der Kulturwoche 2024 (Thema Lesen)

zum Seitenanfang

5.2. Rahmenplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 5.2

Diskussionsverlauf

Der Rahmenplan 2024 wird den Fraktionsvorsitzenden in den nächsten Tagen per eMail zugehen. Eine Änderung wird es zum November (Haushaltsplan 2025) geben. Zwischen der Sitzung des Verwaltungsausschusses und dem Gemeinderat werden 2 Wochen liegen. 

zum Seitenanfang

5.3. Dorfentwicklung Assel, Barnkrug, Ritsch und Wethe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 5.3

Diskussionsverlauf

Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass die Dorfentwicklung gestartet ist. Am 28.11.2023 fand die 3. Veranstaltung statt. Der nächste Termin ist am 05.12.2023. Des Weiteren finden in der Zeit vom 09.01.2024 bis 06.02.2024, jeden Dienstag, Arbeitskreissitzungen statt.

zum Seitenanfang

5.4. Termine Dezember 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 5.4

Diskussionsverlauf

Folgende Termine stehen bis zum Jahresende noch an:
- 02.12.und 03.12.2023 Kunstmarkt, Eröffnung am 02.12.2023 um 11:00 Uhr
- 09.12.2022 Weihnachtsmarkt Assel ab 15:00 Uhr
- 16.12.2022 Weihnachtsmarkt Drochtersen ab 16:00 Uhr 
- 19.12.2023 Lebendiger Adventskalender in der Kulturscheune ab 18:00 Uhr

zum Seitenanfang

5.5. Neujahrsempfang 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 5.5

Diskussionsverlauf

Der Neujahrsempfang findet am 14.01.2024 ab 10:30 Uhr in der Festhalle statt. Die Einladungen werden im Laufe der nächsten Woche versendet.

zum Seitenanfang

6. Änderung der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 6

Sachverhalt

In § 5 unserer derzeit gültigen Geschäftsordnung ist geregelt, dass Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung spätestens am 12. Tag vor der jeweiligen Sitzung beim Bürgermeister eingegangen sein muss.

In der Praxis führt diese 12-Tage-Regelung in Einzelfällen zu ungewollten Konstellationen und dadurch zu Irritationen.
Ein Beispiel:
Die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal findet am 15.11.2023 statt. Die Einladung hierfür muss am zehnten Tag vor der Sitzung den Ausschussmitgliedern zugegangen sein. In diesem Fall ist das der 5.11.2023. Dieser Tag ist jedoch ein Sonntag. Um fristwahrend die Einladungen zuzustellen, gehen diese am Freitag, 3.11.2023, in den Versand, was wiederum aber auch der letzte Tag (12. Tag vor der Sitzung) für fristgerechte Anträge ist.
In der Praxis gehen also morgens die Einladungen raus und nachmittags geht noch ein Antrag einer Fraktion ein.

Aus diesem Dilemma heraus bietet sich an, die Antragsfrist nach vorne zu verlegen, um künftig diese Überschneidungen zu vermeiden. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt, den § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass „Anträge … spätestens am 15. Tage vor der jeweiligen Ratssitzung … eingegangen sein“ müssen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt. Er erklärt, dass es zwei Möglichkeiten gibt: 
  1. Die Ladungsfrist auf z.B. 5 Tage zu verkürzen 

  1. Die Antragsfrist auf 15 Tage zu verlängern.

Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, erklärt, dass man bei der Frist von 12 Tagen bleiben sollte. Alles was abends per eMail eingeht, könne als „Dringlichkeit“ §6 behandelt werden. Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass wir Standardfälle nicht über die „Ausnahme Dringlichkeit“ regeln sollten. Denn an diese sind besondere Vorgaben geknüpft. 
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Kai Schildt, erklärt, dass die Ladungsfrist nicht verkürzt werden sollte, sondern die Antragsfrist auf 15 Tage zu verlängern.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt, den § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass „Anträge … spätestens am 15. Tage vor der jeweiligen Ratssitzung … eingegangen sein“ müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

7. Satzung über die Frühbetreuung der Grundschulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Schule und Bildung 03/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung 10.10.2023 ö 6
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 4
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 7

Sachverhalt

Zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet die Gemeinde Drochtersen seit dem Jahr 2016 (Drochtersen) bzw. 2019 (Assel, Dornbusch) außerhalb der Ferienzeiten eine Frühbetreuung für Grundschulkinder in allen Grundschulen der Gemeinde Drochtersen an. 

Die Frühbetreuung bietet berufstätigen Eltern gemeinsam mit der verlässlichen Grundschule einen Betreuungsumfang von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr (inkl. der Zeiten für die Beschulung). Ein darüber hinausgehender Bedarf kann durch den Hort abgedeckt werden.

Derzeit werden insgesamt 59 Kinder, davon 36 an der Grundschule Drochtersen, 20 an der Grundschule Assel und 3 an der Grundschule Dornbusch, in der Frühbetreuung betreut. Die Tendenz in den letzten Jahren war steigend.

Bisher wurde für dieses freiwillige Angebot die Kindertagesstätten-Satzung der Gemeinde Drochtersen analog angewendet. Die Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis zeigen allerdings, dass insbesondere im Hinblick auf die Gebührenerhebung und mögliche Ausschlüsse vom Betreuungsangebot eine eigenständige Satzung sinnvoll und erforderlich ist.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf als Anlage beigefügte „Satzung über die Inanspruchnahme der Frühbetreuung an den Grundschulen in der Gemeinde Drochtersen“.



Anlage
Satzungsentwurf

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister gibt einen kurzen Überblick und eröffnet dann die Aussprache. Da es hierzu keine Wortmeldung gibt, wird folgender Beschluss beschlossen:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf als Anlage beigefügte „Satzung über die Inanspruchnahme der Frühbetreuung an den Grundschulen in der Gemeinde Drochtersen“.



Anlage
Satzungsentwurf

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download ENWTURF Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Drochtersen für die Frühbetreuung in den Grundschulen.pdf

zum Seitenanfang

8. Antrag des Schützenverein Drochtersen von 1866 e.V. auf Zuwendung für die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige für den Luftdruckschießstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 06/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 07.11.2023 ö 6.6
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.17
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Schützenverein Drochtersen von 1866 e.V. beantragt mit beigefügtem Antrag vom 15.05.2023 einen Zuschuss in Höhe von 11.000,00 € für die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige im Luftgewehrstand. Im Nachgang wurde der Antrag aufgrund von Preissteigerungen ergänzt und die Antragssumme auf 12.866,00 € erhöht.
Die Luftdruckschießanlage mit 12 Ständen soll auf eine elektronische Trefferanzeige umgerüstet werden. Auf diese Technik werden in den letzten Jahren immer mehr Schießanlagen umgerüstet und auch im Landkreis Stade gibt es bereits einige entsprechende Vereinsanlagen.
Mit der Anschaffung soll eine Stärkung des Sports im Verein erreicht und insbesondere der Nachwuchs angeregt und gefördert werden.
Es wurden drei Vergleichsangebote eingeholt. Der Verein hat sich für das Angebot der Fa. Allermann mit einer Endsumme in Höhe von 36.050,00 € entschieden. Es liegt ein augenscheinlich günstigeres Angebot der Fa. INTARSO vor, das jedoch nicht den vollen Lieferumfang enthält und dadurch voraussichtlich Mehrkosten verursachen würde.
Die zusätzlichen Ausgaben für Material zur Umrüstung werden mit 6.836,68 € beziffert.
Das Programm Digitalbonus der NBank (Die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen) ist im Jahr 2022 eingestellt worden, so dass mit einer Förderung nicht zu rechnen ist.
Es wurde eine Förderung durch die Lotto-Sport-Stiftung sowie aus Stiftungen bei den örtlichen Kreditinstituten (KSK Stade und Volksbank) von insgesamt 5.500 € zugesichert. Die weitere Finanzierung soll aus Eigenmitteln und Leistungen Dritter (Spenden) sichergestellt werden.
Die beantragte Summe entspricht 30 % der voraussichtlichen Gesamtkosten.
Dem beantragten Maßnahmebeginn wurde mit Schreiben vom 07.06.2023 zugestimmt.
Der Antrag wird in die Haushaltsplanberatungen für 2024 aufgenommen. Die grundsätzlich für Zuschussanträge zur Verfügung stehenden Mittel sind mit den bis jetzt vorliegenden Zuwendungsanträgen der Schützenvereine Hüll und Drochtersen sowie der jährlich gebundenen Mittel bereits ausgeschöpft. Weitere Mittel für Zuschussanträge aus dem Produkt „Förderung des Sports“ stehen ohne Anhebung für 2024 nicht mehr zur Verfügung.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, dem Schützenverein Drochtersen von 1866 e.V. eine Zuwendung in Höhe von 12.866,00 € (höchstens jedoch 30% der Gesamtkosten) für die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige auf dem Luftgewehrstand zu gewähren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Schützenverein Drochtersen von 1866 e.V. eine Zuwendung in Höhe von 12.866,00 € (höchstens jedoch 30% der Gesamtkosten) für die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige auf dem Luftgewehrstand zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Angebot Disag.pdf
Download Angebot Intarso.pdf
Download Angebot Meyton.pdf
Download Anschreiben Gemeinde Zuschuss.pdf
Download Antragsprüfung.pdf
Download Ergänzungsantrag.pdf
Download Folge-Angebot.pdf
Download Jugendarbeit im Schützenverein Drochtersen.pdf
Download Satzung Stand 21.02.2014.pdf
Download Stellungnahmen.pdf
Download vordruck_beantragung_einer_zuwendung_von_vereinen_verbaenden.pdf
Download Vorzeitiger Maßnahmebeginn.pdf

zum Seitenanfang

9. Antrag des Schützenverein Hüll und Umgegend von 1902 e.V. auf Zuwendung für die Anschaffung einer elektronischen (digitalen)Trefferanzeige für den Luftgewehrstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 06/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 07.11.2023 ö 6.7
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.18
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 9

Sachverhalt

Der Schützenverein Hüll und Umgegend von 1902 e.V. beantragt mit beigefügtem Antrag vom 01.09.2023 einen Zuschuss in Höhe von 8.925,00 € für die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige im Luftgewehrstand.
Die Luftdruckschießanlage mit 10 Ständen soll im Jahr 2024 bis zum Beginn der Winterrunde auf eine elektronische Trefferanzeige umgerüstet werden. Auf diese Technik werden in den letzten Jahren immer mehr Schießanlagen umgerüstet und auch im Landkreis Stade gibt es bereits einige entsprechende Vereinsanlagen.
Mit der neuen Anlage soll ein attraktiver und moderner Schießsport unter idealen Trainings- und Wettkampfbedingungen angeboten werden sowie die große Sportschützenabteilung des Vereins gestärkt werden.
Es wurden nur 2 Vergleichsangebote eingeholt, da es in der Region nur die Anbieter DISAG und Meyton gibt, die auch einen ansprechenden Kundendienst bieten. Der Verein hat sich für das kostengünstigere Angebot entschieden. Bei dem angenommenen Angebot sind geringfügige Zusatzausgaben für z.B. Elektroinstallation nicht enthalten, so dass der Gesamtbetrag im Antrag auf 29.750,00 € aufgerundet wurde.
Es wurde eine Förderung durch die Lotto-Sport-Stiftung in Höhe von 3.000 € beantragt, über die bisher noch nicht entschieden ist.
Die beantragte Summe entspricht 30 % der voraussichtlichen Gesamtkosten.
Der Antrag wird in die Haushaltsplanberatung für 2024 aufgenommen. Die grundsätzlich für Zuschussanträge zur Verfügung stehenden Mittel sind mit den bis jetzt vorliegenden Zuwendungsanträgen der Schützenvereine Drochtersen und Hüll sowie der jährliche gebundenen Mittel bereits ausgeschöpft. Weitere Mittel für Zuschussanträge aus dem Produkt „Förderung des Sports“ stehen ohne Anhebung für 2024 nicht mehr zu Verfügung.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, dem Schützenverein Hüll und Umgegend vom 1902 e.V. eine Zuwendung von 8.925,00 € (höchstens jedoch 30% der Gesamtkosten) für die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige auf dem Luftgewehrstand zu gewähren.

Diskussionsverlauf

Ratsherr Jens Schütt nimmt aus Neutralität nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Schützenverein Hüll und Umgegend vom 1902 e.V. eine Zuwendung von 8.925,00 € (höchstens jedoch 30% der Gesamtkosten) für die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige auf dem Luftgewehrstand zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Angebot DISAG.pdf
Download Angebot Meyton.pdf
Download Antrag.pdf
Download Antragsprüfung.pdf
Download Kassenberichte.pdf
Download Vereinssatzung.pdf

zum Seitenanfang

10. Änderung der SuE-Förderrichtlinie der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 06/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 07.11.2023 ö 5
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 8
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 10

Sachverhalt

Hinweis: Die Abkürzung „SuE“ ist im TVöD hinterlegt und steht für „Sozial- und Erziehungsdienst“.

In seiner Sitzung vom 5.7.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen die „Richtlinie zur Vergabe von Förderungen für die Ausbildung zum Sozialpädagogische/n Assistentin/ Assistenten oder/und zum/zur Erzieher/in bei der Gemeinde Drochtersen“ (SuE-Förderrichtlinie) beschlossen.
Diese Förderrichtlinie hat sich bereits jetzt zu einem großen Erfolg entwickelt.
In der Konzeptphase zur Erstellung dieser Richtlinie war angesichts des hinlänglich bekannten Fachkräftemangels nicht mit einer derartigen Nachfrage zu rechnen. Aus der damaligen Sicht war es richtig, die Anzahl der Förderungen zu beschränken. Hierfür wurde in Ziffer 1 Satz 1 der Richtlinie geregelt, dass „jährlich insgesamt bis zu drei Förderungen“ vergeben werden. Dies erschien auch mit Blick auf die vorhandenen Ausbildungskapazitäten in unseren Einrichtungen geboten.
Bereits zum 1.8.2022 wurden auf dieser Grundlage zwei Ausbildungen gefördert.
Für den Ausbildungsstart in 2023 haben sich jedoch die Rahmenbedingungen geändert. Sowohl unsere Einrichtungen haben größere Kapazitäten zur Ausbildungsbegleitung von Sozialpädagogischen Assistenten gemeldet, als auch ist bei uns die Nachfrage so groß (sechs Anmeldungen), dass die selbst gesetzte Limitierung eher hinderlich wirkt.
Es ist allgemein bekannt, dass es zur Überwindung des Fachkräftemangels am sinnvollsten ist, die künftigen Fachkräfte selbst auszubilden und darüber auch gleich eine stabile Bindung zur Gemeinde als verlässlichen Arbeitgeber herzustellen. Insofern ist die hier in Rede stehende Förderrichtlinie ein Erfolgsmodell, das wir aber nicht weiter selbst beschränken sollten.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die betreffende Passage in Ziffer 1 Satz 1 der Förderrichtlinie durch eine öffnende Formulierung wie folgt zu ändern:
„Um dem Fachkräftemangel im Bereich der Kinderbetreuung entgegen zu wirken, vergibt die Gemeinde Drochtersen jährliche Förderungen an Schüler/-innen für die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogische/r Assistentin/Assistent und/oder Erzieher/in; die Anzahl der Einzelförderungen richtet sich nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit zur Ausbildung in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen.“

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt folgende Änderung in der „Richtlinie zur Vergabe von Förderungen für die Ausbildung zum Sozialpädagogische/n Assistentin/ Assistenten oder/und zum/zur Erzieher/in bei der Gemeinde Drochtersen“ (SuE-Förderrichtlinie):

Ziffer 1. -Allgemeine Vorbemerkungen zum Förderprogramm- Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Um dem Fachkräftemangel im Bereich der Kinderbetreuung entgegen zu wirken, vergibt die Gemeinde Drochtersen jährliche Förderungen an Schüler/-innen für die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogische/r Assistentin/Assistent und/oder Erzieher/in; die Anzahl der Einzelförderungen richtet sich nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit zur Ausbildung in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen.“

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Pro Fördermaßnahme betragen die Kosten 3.000 € (SpA) bzw. 6.000 € (Erzieher/in) pro Jahr. Die entstehenden (Mehr-)Kosten für das laufende Jahr 2023 sind im Personalkostenbudget gedeckt. Für die Haushaltsplanungen 2024 ff. werden für diese Förderungsart in der Personalkosten-kalkulation entsprechende Mittel vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt folgende Änderung in der „Richtlinie zur Vergabe von Förderungen für die Ausbildung zum Sozialpädagogische/n Assistentin/ Assistenten oder/und zum/zur Erzieher/in bei der Gemeinde Drochtersen“ (SuE-Förderrichtlinie):

Ziffer 1. -Allgemeine Vorbemerkungen zum Förderprogramm- Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Um dem Fachkräftemangel im Bereich der Kinderbetreuung entgegen zu wirken, vergibt die Gemeinde Drochtersen jährliche Förderungen an Schüler/-innen für die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogische/r Assistentin/Assistent und/oder Erzieher/in; die Anzahl der Einzelförderungen richtet sich nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit zur Ausbildung in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

11. Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 15.11.2023 ö 4.1
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.26
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 11

Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 12.09.2023 eingebracht. 
Dieser Entwurf weist einerseits die bekannten und nachvollziehbaren Unsicherheiten auf, die mit einer frühzeitigen Haushaltseinbringung einhergehen, daneben steht der Entwurf unter den Eindrücken und prognostizierten finanziellen Auswirkungen bereits angeschobener bzw. in Vorbereitung befindlicher finanzintensiver Projekte.
Im Anschluss an die Einbringung fanden im Zeitraum vom 4.10.2023 bis 20.11.2023 die Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen statt. Die dort gefassten Beschlüsse wurden sukzessive in die beiden Änderungspapiere zum Finanz- und Ergebnishaushalt für die finale Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.11.2023 eingearbeitet, die dieser Vorlage auf dem nun aktuellen Stand rein zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt sind.
Der Ergebnishaushalt schließt demnach mit einem deutlichen Defizit in Höhe von 1.558.300 € ab. Auch in den Folgejahren der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 schließen die Haushalte auf der Grundlage der heutigen Annahmen defizitär ab. Vor diesem Hintergrund wurden bei der Haushaltsaufstellung des eingebrachten Haushaltsplanentwurfes bei fast allen Produkten die einzelnen Positionen lediglich fortgeschrieben, obgleich natürlich markt- bzw. tarifgebundene Preisentwicklungen zu berücksichtigen sind. 
Der Haushaltsausgleich kann aus der Überschussrücklage aus Vorjahren erreicht werden. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt die als Entwurf beigefügte Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und aller Anlagen für das Haushaltsjahr 2024.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn bedankt sich für die sehr konstruktive Zusammenarbeit, dem guten harmonischen Miteinander zwischen den Fraktionen und der Verwaltung.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal Kai Schildt, bedankt sich bei der Verwaltung für die rechtzeige Aufstellung des Haushaltsplans. Der Vorentwurf im November hatte noch ein Defizit von rd. 2.051.000,00 EUR aufgezeigt. Durch den kommunalen Finanzausgleich (Gelder vom Land, Bund und Kreis und durch die Anpassung der Gewerbesteuer) beträgt das Defizit jetzt noch rd. 1.5 Mio. EUR. Wichtige Beschlüsse sind gefasst worden (z.B. Ausstattung der Feuerwehr, Anbau Gerätehaus Hüll, Umbauten an den Kindergärten, Elbmarschen Schule, Machbarkeitsstudie für die Grundschulen, usw.). In Bezug auf die Drehleiter für die Feuerwehr, die dringend benötigt wird, ist keine Einigung gefunden worden. Im Bereich der Sozialen Leistung wurden Beschlüsse für das SozioMed-Mobil, Stader Tafel beschlossen. 
Im Namen der CDU-Fraktion bedankt sich das Ratsmitglied Bernd Mattern bei der Verwaltung für die Aufstellung des Haushaltsplans. Nachfolgend genannte Punkte sollten geprüft / beachtet werden:
  • Einnahmen generieren (z.B. Baugebiet Aschhorn, Windkraft)
  • Fördermittelüberprüfung (z.B. Photovoltaikanlagen)
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, erklärt, dass die FWG bei einem Defizit von rd. 2 Mio. EUR dem Haushaltsplan nicht zugestimmt hätte. Wichtig ist der FWG aber, die Förderung von Vereinen. Auch die Investitionen bei den Kindergärten und Schulen ist wichtig. Um die Einnahmen zu erhöhen sollten folgende Punkte geprüft werden:
  • Einnahmen aus Bettensteuer / Zweitwohnsitz
  • Windkraft / Photovoltaik
  • Biogasanlage in Assel / Gespräche mit den Landwirten führen
Die FWG-Fraktion stimmt mit großem Bedenken dem Haushalt 2024 zu.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt die als Entwurf beigefügte Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und aller Anlagen für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download 2. Entwurf Änderungspapier Haushalt 2024 (Ergebnishaushalt).pdf
Download 2. Entwurf Änderungspapier Haushalt 2024 (Finanzhaushalt).pdf
Download Haushaltsplan 2024 2.Entwurf.pdf

zum Seitenanfang

12. Anpassung Modernisierungsrichtlinien Drochtersen-Ortskern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 5
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 10
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 12

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen hat im Jahre 2013 einen Zuwendungsbescheid der NBank für das Sanierungsgebiet „Ortskern Drochtersen“ erhalten. Im Rahmen der Städtebauförderung war bzw. ist es dadurch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, im Sanierungsgebiet sowohl für gemeindliche Vorhaben (z. B. Straßenbaumaßnahmen) als auch für private Vorhaben (z. B. Dachneueindeckungen, wärmeisolierende Maßnahmen im Fassaden- und Dachbereich usw.) Fördermittel zu erhalten. In diesem Zusammenhang wurde seinerzeit eine Förderungsrichtlinie für Modernisierungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Ortskern – Drochtersen (Modernisierungsrichtlinie) mit Wirkung zum 02. April 2014 erlassen, die seitdem Bestand hat.

Mit Wirkung zum 01. Januar 2022 hat sich die R-StBauF Niedersachsen (Städtebau-förderungsrichtlinie) geändert. Aufgrund dieser Änderung entspricht die Modernisierungs-richtlinie der Gemeinde Drochtersen vom 02.04.2014 nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand und muss mit Wirkung zum 01. Januar 2024 ersetzt werden. Geändert haben sich insbesondere die Fördersätze. Die Förderung ist nunmehr auf 30 % der förderfähigen Gesamtkosten bei einer maximalen Förderung von 30.000,00 € begrenzt, im Falle eines Baudenkmals auf 40 % und 50.000,00 €. Für unterlassene Instandhaltung sind nach der Neuerung 10 % mit eingepreist. Zu beachten ist, dass die vorgenannten Höchstgrenzen der Pauschalen dynamisch gestaltet sind (Baupreisindexsteigerung). Der Höchstbetrag wird jährlich durch die NBank als Fördermittelgeber neu berechnet und veröffentlicht. 

Die vom Sanierungsträger, der Firma BauBeCon Sanierungsträger GmbH, vorbereitete, angepasste Modernisierungsrichtlinie liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Die dort zuständige Mitarbeiterin, Frau Mackowiak, wird per Video an der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus teilnehmen und Fragen, auch im Hinblick auf eine vorzeitige Aufhebung der Sanierungssatzung, beantworten können. Die bisher geltende Fassung der Modernisierungsrichtlinie finden Sie ebenfalls als Anlage zu dieser Vorlage.

Ergänzend noch folgende Informationen zum Sachstand des Sanierungsverfahrens:
Die letzte öffentliche Maßnahme (Parkplatz Neuer Weg) ist abgeschlossen und kann demnächst abgerechnet werden. Bisher wurden seit Erhalt des Zuwendungsbescheides im Zeitraum von 2014 bis 2019 insgesamt 5 private Projekte gefördert. Aktuell liegen keine weiteren Anfragen oder Anträge von privaten Antragstellern vor. 

Die Gesamtmaßnahme wurde seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit dem Fortschreibungserlass 2020 „ausgefördert“. Das bedeutet, dass bisher noch nicht abgerufene Mittel zwar theoretisch noch abgerufen werden könnten, aber keine neuen Mittel mehr beantragt werden können. Noch nicht abgerufen worden sind aktuell Mittel in Höhe von ca. 360.000,00 €, wobei davon 174.100,00 € aus dem Jahre 2020 nicht über das Jahr 2023 hinaus übertragen werden können. Von den Mitteln aus dem Jahre 2020 können voraussichtlich ca. 35.000,00 € mit vorhandenen Belegen abgefordert werden. Dass die vorgenannten Mittel noch nicht abgerufen worden sind, hängt u. a. damit zusammen, dass nach Prüfung durch die NBank nicht alle Kosten für durchgeführte Baumaßnahmen / Projekte tatsächlich förderfähig waren. Außerdem ist ein Teil der Mittel noch für die Erstellung der Abschlussdokumentation und der Endwertkarte, die Öffentlichkeitsarbeit usw. vorgesehen. Dennoch wird voraussichtlich ein Teil der bewilligten Fördermittel aus dem Jahr 2020 verfallen, da keine weiteren gemeindlichen Vorhaben ausführungsreif geplant sind und auch keine Anträge von privaten Antragstellerinnen und Antragstellern vorliegen. Der Zuwendungszeitraum endet zum 31.12.2026. Eine Verlängerung des Zuwendungszeitraumes ist nicht möglich. 

Um das Sanierungsverfahren fristgemäß abschließen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Ermittlung der Endwerte beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte gestellt werden. Sobald der Gutachterausschuss die Endwerte ermittelt hat, kann die erforderliche Abschluss-dokumentation erstellt werden. In dem Zuge müssen dann von den Eigentümern der Grundstücke im Sanierungsgebiet noch Ausgleichsbeträge erhoben werden. Das gesamte beschriebene Verfahren ist sehr zeitaufwendig. Es wird mit einem Zeitbedarf von ca. 2 Jahren gerechnet. Ziel wäre, die Sanierung des Ortskerns Drochtersen zum 31. Dezember 2025 abzuschließen, sodass im Anschluss noch rechtzeitig der entsprechende Schlussver-wendungsnachweis erstellt werden kann. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass beispielsweise bei der Veräußerung eines Grundstückes, aber auch, wenn eine Belastung (z. B. Nießbrauchrecht) ins Grundbuch eingetragen werden soll, im Sanierungsgebiet eine Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich ist. Diese Genehmigung wird von der Gemeindeverwaltung in Absprache mit der BauBeCon erteilt. Dadurch entsteht laufend ein nicht unerheblicher Verwaltungs- und Kostenaufwand.

Vor dem Hintergrund, das Sanierungsverfahren rechtzeitig zum Abschluss bringen zu müssen, schlage ich vor, in die Neufassung der Modernisierungsrichtlinie eine Frist für die Antragstellung bis zum 31. März 2024 einzuarbeiten, sodass danach keine Anträge mehr gestellt werden können und das weitere Verfahren eingeleitet werden kann. Den privaten Antragstellern sollte zudem auferlegt werden, ihr Vorhaben bis Ende 2024 zum Abschluss zu bringen, damit eine entsprechende Abrechnung erfolgen kann. Zur Information der betroffenen Grundstückseigentümer sollte eine Presseinformation erfolgen. Zusätzlich könnte auch über die Homepage und Aushänge der Gemeinde darauf hingewiesen werden, dass die Förderung demnächst auslaufen wird. Zurzeit stehen noch Haushaltsmittel i. H. v. ca. 150.000,00 € zur Verfügung. Diese können in das Jahr 2024 übertragen werden. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass für weitere Maßnahmen ggf. zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssten (Anteil der Gemeinde), da der vorgenannte Betrag teilweise bereits für noch ausstehende Rechnungen (der BauBeCon, des Gutachterausschusses für Grundstückswerte, usw.) gebunden ist.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die Förderrichtlinie der Gemeinde Drochtersen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Drochtersen - Ortskern“ (Modernisierungsrichtlinie) entsprechend des Vorschlages des Sanierungsträgers mit Wirkung zum 01. Januar 2024 anzupassen und die Richtlinie vom 02. April 2014 außer Kraft zu setzen. 
Ferner beschließt der Gemeinderat die Absicht, das Sanierungsverfahren voraussichtlich zum 31.12.2025 abzuschließen. Eine konkrete Beschlussfassung erfolgt zu gegebener Zeit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Förderrichtlinie der Gemeinde Drochtersen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Drochtersen - Ortskern“ (Modernisierungsrichtlinie) entsprechend des Vorschlages des Sanierungsträgers mit Wirkung zum 01. Januar 2024 anzupassen und die Richtlinie vom 02. April 2014 außer Kraft zu setzen. 
Ferner beschließt der Gemeinderat die Absicht, das Sanierungsverfahren voraussichtlich zum 31.12.2025 abzuschließen. Eine konkrete Beschlussfassung erfolgt zu gegebener Zeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

13. Pachtvertrag Deichverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.24
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 13

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen hat für Teile der Vorlandflächen auf Krautsand einen Pachtvertrag mit dem Deichverband Kehdingen-Oste aus dem Jahr 2007 abgeschlossen. Der Pachtzins beträgt aktuell 3.000 €/Jahr. Die Gemeinde pachtet insgesamt Flächen mit einer Größe von 44.222 m² vom Deichverband.
Mit Schreiben vom 7. Juli 2023 teilt der Deichverband mit, dass eine Erhöhung auf 15.000 €/Jahr aufgrund gestiegener Kosten von Nöten ist. In Gesprächen konnte erreicht werden, dass die Pacht stufenweise erhöht wird. Zum 1. Januar 2024 ist eine Erhöhung auf 9.000 € geplant, zum 1. Januar 2025 dann auf 15.000 €. Der Pachtvertrag aus dem Jahr 2007, das Schreiben vom 7.7.2023 und der neue Pachtvertrag sind als Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des im Entwurf vorliegenden Pachtvertrages mit dem Deichverband Kehdingen-Oste.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister gibt einen kurzen Überblick über den Sachverhalt. 
Ratsherr Claus-Christoph Herrmann nimmt aus Neutralität nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des im Entwurf vorliegenden Pachtvertrages mit dem Deichverband Kehdingen-Oste.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

14. Mietvertrag mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Assel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 8
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 14
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 14

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen ist seit einiger Zeit mit der Kirchengemeinde Assel im Kontakt und spricht über Möglichkeiten, weitere Flächen im Bereich des Feuerwehrgerätehauses Assel zu erhalten.
Ein Verkauf einer anliegenden Fläche und auch der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages waren nicht gewollt. Der Gemeinde Drochtersen wurde aber nun ein Mietvertrag ab 1.1.2024 vorgelegt. Dieser Mietvertrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Ein Mietzins für eine Fläche von rd. 1.448 m² ist mit 576 €/Jahr vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 50 Jahre.
Die Fläche kann für Zwecke der Feuerwehr (Feuerwehrübungsplatz) genutzt werden. Sollte im Laufe der Zeit eine Bebauung notwendig werden, ist hierfür eine gesonderte Zustimmung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Assel notwendig (siehe § 3).
Aktuell findet noch eine Abstimmung über die genaue Fläche statt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des vorliegenden Mietvertrages über die dargestellte Fläche mit der Kirchengemeinde Assel.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt. Da es dazu keine Wortmeldungen gibt, ergeht folgender Beschluss:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des vorliegenden Mietvertrages über die dargestellte Fläche mit der Kirchengemeinde Assel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Mietvertrag Kirche Assel.pdf

zum Seitenanfang

15. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 15

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

16. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 16

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

16.1. Antrag der CDU-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 16.1.1
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 16.1

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der CDU-Fraktion zu weiteren Beratungen in den Fachausschuss Finanzen, Wirtschaft und Personal zu geben.

Diskussionsverlauf

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Hannes Hatecke, erläutert, warum die CDU-Fraktion diesen Antrag bzgl. eines Fördermittelkoordinators für die Gemeinde Drochtersen eingereicht hat. 
Nach einer kurzen Diskussion, wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der CDU-Fraktion zu weiteren Beratungen in den Fachausschuss Finanzen, Wirtschaft und Personal zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

16.2. Antrag der FWG-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 16.1.2
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 16.2

Diskussionsverlauf

Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, erklärt, warum die FWG-Fraktion den Antrag auf Satzungserlass gestellt hat. Nach einer kurzen Diskussion, zieht der Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen den gestellten Antrag zurück.

zum Seitenanfang

17. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 17

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um           Uhr.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn schließt die öffentliche Sitzung. Er bedankt sich bei den Zuhörern, wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und ein frohe Neues Jahr 2024.

Datenstand vom 08.12.2023 10:00 Uhr