Datum: 14.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 15.11.2022
4 Satzung zur 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung durch die Gemeinde Drochtersen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen – GGA)
5 Stellenbesetzung Klimaschutzmanagement - weiteres Vorgehen
6 Vertragsschluss mit dem Verein „Tierschutz – Eine Pfote, ein Versprechen e. V.“ als Betreiber des Tierheims Cuxhaven zur Abholung, Aufnahme, Verwahrung, Versorgung, Pflege und Vermittlung von Fundtieren
7 Beauftragung einer Personalbedarfsanalyse für die Gemeindeverwaltung Drochtersen
8 Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Hafenmeister Am Ruthenstrom und dessen Stellvertreter
9 Anfragen und Mitteilungen
9.1 Anfragen
9.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Prokololl der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 14-03-2023.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.03.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirats, Frau Hildegard Büter, würde gerne von der Verwaltung wissen, wieviel Mittel die Gemeinde pro Kopf für Inklusionsarbeit bekommt und wofür diese verwendet werden. Die Antwort auf diese Frage wird nachgeliefert.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 15.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.03.2023 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 15.11.2022.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 15.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Satzung zur 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung durch die Gemeinde Drochtersen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen – GGA)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.03.2023 ö 4
Verwaltungsausschuss 11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.03.2023 8
Gemeinderat 08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 20.03.2023 ö 12

Sachverhalt

Die Abwassergebühr je m3 entnommenen Fäkalschlamm beträgt seit 2004 45,00 €. Die Gebührenrücklage weist in der Vergangenheit folgende Werte aus:
31.12.2019: 2.884,45 €
31.12.2020: 6.221,99 €
31.12.2021: 3.045,99 €
31.12.2022: - 1.501,26 €

Die Kosten für die Gemeinde Drochtersen für die Abfuhr des Fäkalschlamms haben sich nach erfolgter Ausschreibung ab dem Jahr 2021 um ca. 65 % gesteigert. Auch die Kosten der Fäkalschlammentsorgung haben sich geringfügig erhöht. Die aktuelle Gebühr ist nicht mehr auskömmlich. Um das Defizit zum 31.12.2022 abzubauen und einen weiteren Anstieg des Defizites zu verhindern, wird empfohlen, die Gebühr auf 86,36 € je m3 ab dem 01.05.2023 zu erhöhen. 
Für die Abfuhr ab 2024 ist eine erneute Ausschreibung erforderlich. Nach Feststellung der zukünftig anfallenden Kosten erfolgt für den Zeitraum ab 2024 eine erneute Kalkulation.

Nach Heranziehen der Werte aus den vergangenen drei Jahren ist mit einer Entsorgungsmenge von ca. 182 m3 im Jahr 2023 zu kalkulieren. Hierfür entstehen Kosten von ca. 11.692,49 €. Für in den Monaten Januar bis April berechnete Abfuhrmengen im Umfang von ca. 61 m3 werden beim bisherigen Gebührensatz von 45,00 € je m3 ca. 2.745,00 € eingenommen. Die weiteren Kosten in Höhe von ca. 8.947,49 € sowie das Defizit der Gebührenrücklage zum 31.12.2022 in Höhe von 1.501,26 € (in Summe 10.448,75 €) sind auf die voraussichtlich noch abzufahrenden Mengen in den Monaten Mai bis Dezember 2023 zu verteilen. Es ergibt sich pro m3 damit eine erforderliche Gebühr in Höhe von 86,36 € (10.448,75 € / 121 m3). Der voraussichtliche Bestand der Gebührenrücklage würde sich damit zum 31.12.2023 auf ca. 0,81 € belaufen.

Auswirkungen für den Gebührenzahler:
Der Fäkalschlamm muss i.d.R. alle zwei bis vier Jahre abgefahren werden. I.d.R. werden zwei bis drei m3 abgefahren. Bei der aktuellen Gebühr entstehen Kosten von 90,00 bis 135,00 €, bei der vorgeschlagenen Gebührenhöhe von 172,72 bis 259,08 €.

Übersicht der Aufwendungen und Erträge
Jahr
Stand Gebührenrücklage 01.01.
Erträge 
Aufwendungen 
Ergebnis
Stand Gebührenrücklage 31.12.
2020
2.884,45 €
8.815,50 €
5.477,96 €
3.337,54 €
6.221,99 €
2021
6.221,99 €
5.346,00 €
8.522,00 €
-3.176,00 €
3.045,99 €
2022
3.045,99 €
14.053,50 €
18.600,75 €
-4.547,25 €
-1.501,26 €
2023
-1.501,26 €
voraussichtlich 13.194,56 €
voraussichtlich 11.692,49 €
voraussichtlich 1.502,07 €
voraussichtlich 0,81 €

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Grundstückswasseranlagen unter Anpassung des Inkrafttretens zum 01.04.2023 und des Kubikmeterpreises  auf 81,53 € zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt. Nach nochmaliger Prüfung wäre unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen auch eine Satzungsanpassung zum 01.04.2023 möglich. Dieses würde dazu führen, dass sich der Kubikmeterpreis nur auf 81,53 € (statt 86,36 €) erhöht. Diese Variante wird vom Ausschuss bevorzugt.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Grundstückswasseranlagen unter Anpassung des Inkrafttretens zum 01.04.2023 und des Kubikmeterpreises  auf 81,53 € zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download 6. Änderung Satzung Grundstücksabwasseranlage.pdf

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5. Stellenbesetzung Klimaschutzmanagement - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.03.2023 ö 5
Verwaltungsausschuss 11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.03.2023 9

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung vom 28.9.2022 die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Drochtersen beschlossen.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag für die Gemeinde Drochtersen für das Anschlussvorhaben gemäß der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMWK für eine Vollzeitstelle zu stellen. Die dabei anzustrebende Kooperation mit der Samtgemeinde Nordkehdingen kommt indes nach dortigem Bekunden nicht zustande. 

Der Förderantrag wurde umgehend gestellt; seitens des Fördermittelgebers wurde per E-Mail vom 15.11.2022 eine Entscheidung „im Laufe des 1. und 2. Quartals 2023“ in Aussicht gestellt. Auf unsere Nachfrage teilte uns der Fördermittelgeber mit, dass eine Stellenausschreibung bereits vor Bescheiderteilung erfolgen könne, die Unterzeichnung eines entsprechenden Arbeitsvertrages jedoch erst nach Erhalt des Fördermittelbescheides vorzunehmen sei.

Vor diesem Hintergrund wurde für die Dauer der Fördermaßnahme eine auf drei Jahre befristete Vollzeitstelle für das „kommunale Klimaschutzmanagement (m/w/d)“ in der Zeit vom 28.11.2022 bis 1.1.2023 öffentlich ausgeschrieben; die Stellenausschreibung finden Sie in der Anlage.

Innerhalb der Bewerbungsfrist sind zwei Bewerbungen eingegangen; die Bewerbungen erfüllen dabei die geforderten Qualifikationsmerkmale. Mit beiden Bewerberinnen wurden am 9.2.2023 Vorstellungsgespräche unter Beteiligung des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten und unserer derzeitigen Klimaschutzbeauftragten durchgeführt.
Das Auswahlgremium sprach sich einstimmig für eine Bewerberin aus, die für die Ausübung dieser Tätigkeit als geeignet angesehen wird; daraus abgeleitet wurde eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung gefertigt. Für Stellenbesetzungen mit einer Eingruppierung ab EG 10 TVöD-VKA ist nach der Hauptsatzung der Gemeinde Drochtersen ein Beschluss durch den Verwaltungsausschuss vorgesehen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 22.2.2023 diese Beschlussvorlage zur Einstellung der Bewerberin mehrheitlich abgelehnt.

Sowohl die Umsetzung des beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzeptes als auch die Förderung ist untrennbar mit der vorgesehenen Stellenbesetzung verbunden.
Um nun beide Aspekte zu revitalisieren bedarf es einer umgehenden Neuausschreibung dieser Stelle, woraus sich die nachfolgende Beschlussempfehlung ergibt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen, die Stelle des kommunalen Klimaschutzmanagements zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit für die Dauer der NKI-Förderung befristet für drei Jahre mit einer Eingruppierung nach EG 10 TVöD-VKA zu besetzen. Hierzu soll die Verwaltung beauftragt werden, die als Entwurf beigefügte angepasste Stellenausschreibung vom März 2023 unverzüglich erneut zu veröffentlichen und ein Bewerbungsverfahren durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert kurz, dass bei der Stellenausschreibung vom November 2022 noch einige kleinere Anpassungen vorgenommen wurden und man mit dieser jetzt eine Neuausschreibung starten will. 
Seitens der CDU-Fraktion werden die Anpassungen begrüßt. Die SPD-Fraktion sieht das Thema Klimaschutz als eine der zentralen Aufgaben der Zukunft.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen, die Stelle des kommunalen Klimaschutzmanagements zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit für die Dauer der NKI-Förderung befristet für drei Jahre mit einer Eingruppierung nach EG 10 TVöD-VKA zu besetzen. Hierzu soll die Verwaltung beauftragt werden, die als Entwurf beigefügte angepasste Stellenausschreibung vom März 2023 unverzüglich erneut zu veröffentlichen und ein Bewerbungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Entwurf Stellenausschreibung Klimaschutzmanagement 03-2023.pdf

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6. Vertragsschluss mit dem Verein „Tierschutz – Eine Pfote, ein Versprechen e. V.“ als Betreiber des Tierheims Cuxhaven zur Abholung, Aufnahme, Verwahrung, Versorgung, Pflege und Vermittlung von Fundtieren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.03.2023 ö 6
Verwaltungsausschuss 11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.03.2023 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen ist nach den §§ 965 ff. BGB die in ihrem Gebiet zuständige Fundbehörde. Die Bestimmungen über Fundsachen gelten mangels spezieller gesetzlicher Regelungen auch für Fundtiere. 
Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden - wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und zu behandeln.
Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich bei der Gemeinde anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben. Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall oder ständig Dritter bedienen.

Bislang war diese Aufgabe dem Verein „Neumanns Hof - Der Tierschutzhof e.V.“, Dornbuschermoor 5, 21706 Drochtersen, übertragen. Die Gemeinde trägt in diesem Fall insbesondere die Kosten für die Unterbringung und die tierärztliche Versorgung bis der Tierhalter ausfindig gemacht werden kann oder eine Vermittlung erfolgt.
Der Tierschutzhof Neumann nahm diese Aufgaben für die Gemeinde Drochtersen sowie die Samtgemeinden Harsefeld, Oldendorf-Himmelpforten sowie Nordkehdingen wahr.
Auf Wunsch des beauftragten Vereins wurde das Vertragsverhältnis zum 31.12.2022 beendet, weil dieser sich anderen inhaltlichen Schwerpunkten widmen möchte.

Von der Gemeinde Drochtersen waren in den vergangenen Jahren fast ausschließlich Katzen unterzubringen:
2018        47 Katzen
2019        63 Katzen
2020        43 Katzen
2021        11 Katzen
2022        15 Katzen
Ø        36 Katzen

Die Unterbringungskosten pro Katze und Tag waren beim Tierschutzhof Neumann mit 5,00 € sehr preiswert. Dieser Tagessatz wurde für höchstens 30 Tage gezahlt, sodass pro Katze Unterbringungskosten von maximal 150 € entstanden sind, selbst wenn das Tier nicht vermittelt werden konnte.
Im gleichen Zeitraum sind im Durchschnitt Kosten in Höhe von 188,00 € pro Katze für tierärztliche Leistungen (z. B. Kastration, Impfung, Behandlung von Krankheiten) entstanden.
Insgesamt wurden somit pro Katze ca. 338,00 € durch die Gemeinde Drochtersen aufgewendet.
Da die Gemeinde Drochtersen Fundtiere aus räumlichen, personellen, fachlichen und organisatorischen Gründen nicht selbst unterbringen kann, ist die Beauftragung eines Dritten für diese gesetzliche Pflichtaufgabe auch weiterhin erforderlich.

Die beiden nächstgelegenen Tierheime bzw. Aufnahmeeinrichtungen befinden sich in Stade bzw. Cuxhaven. Das Tierheim Stade wird durch die Hansestadt Stade betrieben, Betreiberin des Tierheims in Cuxhaven ist der Verein „Tierschutz – Eine Pfote, ein Versprechen e. V.“.
Grundsätzlich stehen auch ehrenamtliche Pflegestellen zur Verfügung, die zwar einen wertvollen Beitrag im Rahmen des Tierschutzes leisten, aber nicht über die entsprechenden räumlichen und personellen Kapazitäten verfügen, um diese gesetzliche Aufgabe dauerhaft wahrnehmen zu können.

Im Austausch mit der Betreiberin des Tierheims Stade wurde deutlich, dass Kosten in Höhe von 455,00 Euro pro unterzubringender Katze anfallen würden. Hierbei handelt es sich um einen Pauschalpreis, unabhängig von der Dauer der Unterbringung und Art der erforderlichen tierärztlichen Behandlungen.
Tiere werden von dort weder eingefangen, noch abgeholt. Fundtiere sind dementsprechend zum Tierheim zu transportieren.
Deutlich angesprochen wurde von der Betreiberin auch, dass Unterbringungsmöglichkeiten nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bestehen. Das bedeutet, dass die Gemeinde Drochtersen eine andere Form der Unterbringung finden muss, wenn das Tierheim Stade keine freien Kapazitäten zur Verfügung hat. Der Auslastungsgrad des Tierheims ist nach Auskunft der Betreiberin hoch.

Das Tierheim Cuxhaven wird derzeit von der Stadt Cuxhaven, der Samtgemeinde Land Hadeln, der Samtgemeinde Hemmoor sowie der Gemeinde Wurster Nordseeküste genutzt.
Bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin konnte sich davon überzeugt werden, dass ausreichend Kapazitäten für den Anschluss der Gemeinde Drochtersen, der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten sowie der Samtgemeinde Nordkehdingen vorhanden sind. Die Samtgemeinde Harsefeld denkt aufgrund der räumlichen Entfernung derzeit über einen Beitritt zum Tierheim Stade nach.

Das Tierheim Cuxhaven beschäftigt aktuell fünf Vollzeitkräfte und bildet Menschen zum / zur Tierpfleger/in aus.
Zusätzlich zur Unterbringung übernimmt das Tierheim die Impfung und Kastration der Tiere. Der Verein kooperiert darüber hinaus mit einem großen Netz an Pflegestellen, sodass auch bei Kapazitätsengpässen im eigentlichen Tierheim, Fundtiere rund um die Uhr aufgenommen werden können.
Nach bisherigen Aussagen könnte beim Tierschutzhof Neumann möglicherweise eine „Anlieferstelle“ eingerichtet werden, um Fahrtwege für Finder bzw. kommunale Bedienstete zum Tierheim Cuxhaven auf ein Minimum zu beschränken.

Für diesen Leistungsumfang sind die bisher veranschlagten Kosten in Höhe von 338,00 € pro Katze nicht mehr auskömmlich.
Pro Katze werden 210 € als „Fallpauschale“ berechnet. Hinzukommt eine Vergütung pro Tour für die Abholung eines Tieres in Höhe von ca. 70 €. Mit dieser Vergütung werden die Sachkosten, die mit der Abholung der Tiere verbunden sind, abgegolten. 
Abschließend ist ein monatlicher Defizitausgleich zu leisten, der sich aus der Differenz der fixen Einnahmen und Ausgaben des Tierheims errechnet. Bemessungsgrundlage ist die Einwohnerzahl der teilnehmenden Kommunen. Der jährliche Fehlbetrag des Tierheims Cuxhaven beläuft sich derzeit auf ca. 125.000 €, woraus sich ein monatlicher Defizitausgleich für die Gemeinde Drochtersen von ca. 1.300,00 € ergibt. Abhängig davon, ob sich auch die weiteren oben genannten Kommunen zu einem Beitritt entschließen, kann sich dieser Betrag noch verringern. Demgegenüber sind jedoch gestiegene Energie- und Futtermittelkosten zu berücksichtigen. 

Unter Berücksichtigung der in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich aufgenommenen Anzahl von 36 Katzen ergeben sich im Falle der Beauftragung des Tierheims Cuxhaven Kosten in Höhe von ca. 713,00 € je unterzubringender Katze.

Zusammenfassung der geschätzten Kosten pro Katze
Tierschutzhof Neumann (bisheriger Vertragspartner)        338,00 €
Tierheim Stade                                                 455,00 €
Tierheim Cuxhaven                                                713,00 €

Rücksprachen mit den beteiligten Kommunen ergaben, dass der Grad der Zufriedenheit mit der Arbeit des Tierheims Cuxhaven sehr hoch ist, wenngleich die Kosten als hoch betrachtet werden. Eine kostengünstigere Alternative, die den gesetzlichen Anforderungen an die Unterbringung von Fundtieren entspricht und für den täglichen Geschäftsablauf in der Fundbehörde praktikabel ist, wurde dort bisher allerdings auch nicht gefunden. Die Erweiterung des Kreises der Vertragspartner wird daher von den bisherigen Vertragspartnern begrüßt.
Ein Vertragsentwurf liegt derzeit noch nicht vor. Der Vertrag zwischen dem Tierheim Cuxhaven und den Cuxhavener Kommunen konnte aber eingesehen werden und begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Verhandlungsspielräume bei der vertraglichen Gestaltung bestehen für die Gemeinde Drochtersen ohnehin nicht, da die Gemeinde formal lediglich dem bestehenden Vertrag beitreten würde.
Das Tierheim Cuxhaven übernimmt bereits seit dem 01.01.2023 im Rahmen einer Einzelfall-Abrechnung die Unterbringung von Fundtieren für die Gemeinde Drochtersen, um als Fundbehörde übergangsweise handlungsfähig sein zu können.

Vor diesen Hintergründen empfiehlt sich ein Vertragsschluss mit dem Verein „Tierschutz – Eine Pfote, ein Versprechen e. V.“ und damit einem Beitritt zum Tierheim Cuxhaven. Praktikable und weniger kostenaufwendige Alternativen, die gleichwohl gesetzkonform sind, stehen nicht zur Verfügung. Die Aufgabenerfüllung und Leistungsfähigkeit als Fundbehörde muss auch weiterhin gesichert sein. Finanzielle Erwägungen dürfen bei der Aufgabenerfüllung zwar nicht außer Acht gelassen werden, müssen aber zumindest im ordnungsrechtlichen Bereich hinter einer dauerhaften Sicherstellung der Aufgabenerfüllung zurücktreten.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Die der Gemeinde Drochtersen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Unterbringung und Versorgung von Fundtieren wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem Verein „Tierschutz – Eine Pfote, ein Versprechen e.V.“, der das Tierheim Cuxhaven betreibt, übertragen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Drochtersen wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag zur Abholung, Aufnahme, Verwahrung, Versorgung, Pflege und Vermittlung von Fundtieren zu unterzeichnen und die zum Abschluss dieses Vertrags notwendigen Verhandlungen zu führen.

Die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales, Herr Witt, erläutert kurz den Sachverhalt.
Die CDU-Fraktion sieht aufgrund fehlender Alternativen keine andere Möglichkeit. Aufgrund der hohen Preise sollte aber nach 1-2 Jahren geschaut werden, ob sich Alternativen aufgetan haben.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Die der Gemeinde Drochtersen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Unterbringung und Versorgung von Fundtieren wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem Verein „Tierschutz – Eine Pfote, ein Versprechen e.V.“, der das Tierheim Cuxhaven betreibt, übertragen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Drochtersen wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag zur Abholung, Aufnahme, Verwahrung, Versorgung, Pflege und Vermittlung von Fundtieren zu unterzeichnen und die zum Abschluss dieses Vertrags notwendigen Verhandlungen zu führen.

Die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Beauftragung einer Personalbedarfsanalyse für die Gemeindeverwaltung Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.03.2023 ö 7
Verwaltungsausschuss 11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.03.2023 11

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Drochtersen stößt seit geraumer Zeit bei ihrer Aufgabenerfüllung an ihre Kapazitätsgrenze.
Die Gründe hierfür sind nach eigener Einschätzung im Wesentlichen auf eine seit Jahren gleichbleibend dünne Personaldecke bei gleichzeitig stetig wachsender Aufgaben und steigender Anforderungen zu finden.
Es ist festzustellen, dass es in allen Bereichen der Verwaltung durch zusätzliche Aufgaben neben dem „normalen Tagesgeschäft“ Entwicklungen gibt, die dazu führen, dass die Aufgabenwahrnehmung leidet und teilweise auch Überlastungen festzustellen sind.

Hierzu einige Beispiele:
  • Die Flüchtlingssituation / Integration und Betreuung von geflüchteten Menschen bindet seit Frühjahr 2022 erhebliche Ressourcen; hierbei handelt es sich nicht um ein „Projekt“ über einen vordefinierten Zeitraum.
  • Die hierfür von der Gemeinde zu betreuenden (angemieteten) Immobilien sind innerhalb eines Jahres von ca. 30 Wohnungen auf über 80 Wohnungen gestiegen.
  • Parallel trifft uns alle die Energiekrise: Daraus abgeleitet sind überregionale Black-Out-Szenarien zu betrachten und Katastrophenschutzpläne zu erstellen – ein Themengebiet, das wir uns völlig neu erschließen müssen.
  • Erhebliche Mehrbedarfe im Bereich der Kinderbetreuung (mehr Kita-Plätze -> mehr Kitas -> mehr Kita-Personal), führen zu deutlichen Mehrbelastungen im Bereich Kita-Verwaltung, Bauverwaltung, Personalverwaltung, Finanzverwaltung, etc.
  • Digitalisierung der Schulen
  • Digitalisierung in der Verwaltung
  • Grundsteuerreform
  • Planungen für Wohngebiete
  • Bereich Gebäudemanagement (Hoch-/Tiefbau)
  • Bei Wahlen ist eine wesentliche Zunahme der Briefwahl zu verzeichnen, was gegenüber früherer Wahlen zu deutlich höherer Personalbindung in der Wahlvorbereitung und -durchführung führt.
  • Das Thema Windkraft bzw. Freiflächenphotovoltaik (Flächen-PV) wird zunehmend von außen an uns herangetragen, dem wir uns jetzt stellen müssen. In der aktuell rechtlich sehr dynamischen Phase bindet dieses komplexe Themenfeld sehr erhebliche Kapazitäten.
  • Anstehende Beschaffungen bzw. Baumaßnahmen im Feuerwehrwesen

Um die eingangs erwähnte „eigene Einschätzung“ zu objektivieren und fachlich-inhaltliche Substanz zu hinterlegen, empfiehlt sich eine externe Expertenbetrachtung. Zuletzt wurde im Jahre 2012 eine sogenannte Stellenbedarfsermittlung durchgeführt, auf welcher nach wie vor die derzeitige Personalbemessung fußt. Im Übrigen stünden innerhalb der Verwaltung („Analyse mit Bordmitteln“) nicht die hierfür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung.

Für eine aktuelle Organisationsuntersuchung wird NSI-Consult, ein Unternehmen des Niedersächsischen Studieninstituts (NSI), vorgeschlagen, das in Drochtersen bspw. den Leitbildprozess begleitet oder ein Assessment-Center-Verfahren für eine Stellenbesetzung durchgeführt hat.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen, die Verwaltung mit der Beauftragung und Durchführung einer Stellenbedarfsanalyse durch die NSI-Consult zu beauftragen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegt noch kein aktualisiertes Angebot von NSI-Consult vor. Das Auftragsvolumen von ca. 18.000 € steht im Haushaltsplan 2023 zur Verfügung. Vergaberechtlich kann eine Beauftragung an NSI-Consult erfolgen, weil die Gemeinde Drochtersen Mitglied des NSI ist.

Diskussionsverlauf

Auch hier erläutert der Bürgermeister zur Einführung kurz den Sachverhalt.
Die SPD-Fraktion hält die Stellenbedarfsanalyse für einen wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung. Die CDU-Fraktion sieht einige der Punkte nicht von Dauer und hätte mit dem geplanten Geld lieber gleich eine Stelle geschaffen. Aber wenn eine Stellenbedarfsermittlung gewünscht ist, würden sie hier mitgehen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen, die Verwaltung mit der Beauftragung und Durchführung einer Stellenbedarfsanalyse durch die NSI-Consult zu beauftragen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Hafenmeister Am Ruthenstrom und dessen Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.03.2023 ö 8
Verwaltungsausschuss 11/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.03.2023 12
Gemeinderat 08/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 20.03.2023 ö 13

Sachverhalt

Der Hafen Am Ruthenstrom steht im Eigentum der Gemeinde Drochtersen und wird von ihr betrieben. Für an- und auslaufende Schiffe ist der Hafenmeister Ansprechpartner.
Diese Tätigkeit wird - basierend auf einer Vereinbarung zwischen der Hafengemeinschaft Am Ruthenstrom e.V. und der Gemeinde Drochtersen aus dem Jahre 2002 – seit dem 1.12.2022 von Herrn Stefan Hinsch wahrgenommen; zu seinem Stellvertreter wurde Herr Klaus Horwege berufen. Die Besetzung dieser Funktionen konnte nach längerer Vakanz erfolgreich gestaltet werden. Die Zusammenarbeit mit Herrn Hinsch und Herrn Horwege ist als vertrauensvoll, verlässlich, sinnvoll und notwendig zu bezeichnen. Die maritime Erfahrung ist unbestritten.

Für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird dem Hafenmeister gemäß § 3 Absatz 2 der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Drochtersen eine Aufwandsentschädigung von monatlich 100 € gezahlt.
Auf Grundlage der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Anforderungen und Verantwortlichkeiten ist eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Hafenmeister auf monatlich 200 € und seinen Stellvertreter auf monatlich 100 € geboten und angemessen.
Hierfür bedarf es einer Änderung der betreffenden Rechtsgrundlage, die als Satzungsentwurf dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen, der dargestellten Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Hafenmeister Am Ruthenstrom (monatlich 200 €) und dessen Stellvertreter (monatlich 100 €) zuzustimmen und die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich für die Gemeinde Drochtersen tätige Personen (Aufwandsentschädigungssatzung) in Form des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen, der dargestellten Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Hafenmeister Am Ruthenstrom (monatlich 200 €) und dessen Stellvertreter (monatlich 100 €) zuzustimmen und die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich für die Gemeinde Drochtersen tätige Personen (Aufwandsentschädigungssatzung) in Form des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Entwurf 3. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung.pdf

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9. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.03.2023 ö 9
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9.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.03.2023 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anfragen vor.

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9.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 14.03.2023 ö 9.2

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Datenstand vom 20.03.2023 07:48 Uhr