Datum: 20.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 11.10.2023
4 Windenergie in der Gemeinde Drochtersen A.) 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen “Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch“ -Vorstellung und Annahme des Planentwurfes nebst Begründung und Umweltbericht -Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB B.) Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark Drochtersen I Ritschermoor“ -Vorstellung und Annahme des Planungsentwurfes nebst Begründung und Umweltbericht -Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
5 Anpassung der Modernisierungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Ortskern -Drochtersen“
6 Kommunale Wärmeplanung (KWP)
7 Veräußerung eines Grundstückes im Krummenwege
8 Mietvertrag mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Assel
9 Anfragen und Mitteilungen
9.1 Anfragen
9.2 Mitteilungen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 11.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 11.10.2023.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 11.10.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

4. Windenergie in der Gemeinde Drochtersen A.) 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen “Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch“ -Vorstellung und Annahme des Planentwurfes nebst Begründung und Umweltbericht -Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB B.) Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark Drochtersen I Ritschermoor“ -Vorstellung und Annahme des Planungsentwurfes nebst Begründung und Umweltbericht -Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 4
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 9

Sachverhalt

Der Windpark Drochtersen I Ritschermoor liegt größtenteils nicht mehr innerhalb des Vorranggebietes für Windenergie der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2013 des Landkreises Stade, dessen Genehmigung am 23.08.2023 erfolgte. 
Auch das in diesem Gebiet dargestellte Sondergebiet “Windenergieanlagen und Landwirtschaft“ des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen ist den aktuellen Vorgaben des RROP anzupassen. Des Weiteren sind die Planungen des Bundes zum Bau des Autobahnkreuzes Kehdingen mit Anschlussstraßen zu berücksichtigen. 

Für den Bereich Ritsch (Rund um das Autobahnkreuz) plant der Vorhabenträger UMaAG den Abbau von drei der vier bestehenden Windkraftanlagen (jeweils 1,5 MW / Gesamthöhe: 100 m) und den Neubau von 8 WEA (jeweils 7,2 MW / Gesamthöhe: ca. 250 m).

Für den Bereich Drochtersen plant der Vorhabenträger e3/WPD den Neubau von 2 WEA (jeweils 7,2 MW / Gesamthöhe ca. 250 m).

In der Zeit vom 03.07. bis 04.08.2023 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen “Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch“ und zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark Drochtersen  I Ritschermoor“ statt. Zeitglich erfolgte jeweils die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Vorhaben werden in der Sitzung durch das Planungsbüro Elbberg vorgestellt. 


Folgende Unterlagen sind beigefügt:

  • Satzung der Gemeinde Drochtersen über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark Drochtersen I Ritschermoor“

  • Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark  Drochtersen I Ritschermoor“ nebst Umweltbericht

  • Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark Drochtersen I Ritschermoor“ (gleichzeitig: nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Planentwurf: 25. Änderung des Flächennutzungsplans “Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch“

  • Begründung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans “Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch“

  • Umweltbericht zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans “Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch“

  • Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung zur 25 . Änderung des Flächennutzungsplans “Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch“ (gleichzeitig: nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Beschlussempfehlung

  1. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Annahme der Planentwürfe nebst Begründungen und Umweltberichte und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen “Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch“ und für die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark Drochtersen I Ritschermoor“ zu beschließen.

  1. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Nach einer kurzen Einleitung vom Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn übergibt er das Wort an Herrn Kruse. Anhand einer Präsentation erörtert Herr Kruse den Sachverhalt. Herr Kruse erklärt, dass die Gemeinde Drochtersen sich an das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) anpasst.

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn übergibt das Wort an die SPD-Fraktion, Jan Büther, bezüglich ihres Antrages. Vom Ausschussmitglied Jan Büther wird kurz der Antrag erörtert. 
Nach einer kurzen Diskussion teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass dieser Antrag keine Auswirkung auf das Verfahren hat.

Beschluss 1

  1. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Annahme der Planentwürfe nebst Begründungen und Umweltberichte und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen “Windenergiegebiete Drochtersen und Ritsch“ und für die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 57 E “Windpark Drochtersen I Ritschermoor“ zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

  1. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download 231103 BP 57E Aufhebung Abwägung_Frühzeitge.pdf
Download 231103 BP 57E Aufhebung Begründung.pdf
Download 231103 BP57E Aufhebung Satzung .pdf
Download 231103 FNP 25 Ä Abwägung_Frühzeitige.pdf
Download 231103 FNP 25 Ä Begründung Teil 1 Städtebau.pdf
Download 231103 FNP 25 Ä Begründung Teil 2 Umweltbericht.pdf
Download 231103 FNP 25 Ä Planzeichnung.pdf
Download Antrag Windkraft 2023 GUT_Ausschuss.pdf

zum Seitenanfang

5. Anpassung der Modernisierungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Ortskern -Drochtersen“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 5
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 10
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 12

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen hat im Jahre 2013 einen Zuwendungsbescheid der NBank für das Sanierungsgebiet „Ortskern Drochtersen“ erhalten. Im Rahmen der Städtebauförderung war bzw. ist es dadurch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, im Sanierungsgebiet sowohl für gemeindliche Vorhaben (z. B. Straßenbaumaßnahmen) als auch für private Vorhaben (z. B. Dachneueindeckungen, wärmeisolierende Maßnahmen im Fassaden- und Dachbereich usw.) Fördermittel zu erhalten. In diesem Zusammenhang wurde seinerzeit eine Förderungsrichtlinie für Modernisierungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Ortskern – Drochtersen (Modernisierungsrichtlinie) mit Wirkung zum 02. April 2014 erlassen, die seitdem Bestand hat.

Mit Wirkung zum 01. Januar 2022 hat sich die R-StBauF Niedersachsen (Städtebau-förderungsrichtlinie) geändert. Aufgrund dieser Änderung entspricht die Modernisierungs-richtlinie der Gemeinde Drochtersen vom 02.04.2014 nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand und muss mit Wirkung zum 01. Januar 2024 ersetzt werden. Geändert haben sich insbesondere die Fördersätze. Die Förderung ist nunmehr auf 30 % der förderfähigen Gesamtkosten bei einer maximalen Förderung von 30.000,00 € begrenzt, im Falle eines Baudenkmals auf 40 % und 50.000,00 €. Für unterlassene Instandhaltung sind nach der Neuerung 10 % mit eingepreist. Zu beachten ist, dass die vorgenannten Höchstgrenzen der Pauschalen dynamisch gestaltet sind (Baupreisindexsteigerung). Der Höchstbetrag wird jährlich durch die NBank als Fördermittelgeber neu berechnet und veröffentlicht. 

Die vom Sanierungsträger, der Firma BauBeCon Sanierungsträger GmbH, vorbereitete, angepasste Modernisierungsrichtlinie liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Die dort zuständige Mitarbeiterin, Frau Mackowiak, wird per Video an der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus teilnehmen und Fragen, auch im Hinblick auf eine vorzeitige Aufhebung der Sanierungssatzung, beantworten können. Die bisher geltende Fassung der Modernisierungsrichtlinie finden Sie ebenfalls als Anlage zu dieser Vorlage

Ergänzend möchte ich Ihnen folgende Informationen zum Sachstand des Sanierungs-verfahrens geben:

Die letzte öffentliche Maßnahme (Parkplatz Neuer Weg) ist abgeschlossen und kann demnächst abgerechnet werden. Bisher wurden seit Erhalt des Zuwendungsbescheides im Zeitraum von 2014 bis 2019 insgesamt 5 private Projekte gefördert. Aktuell liegen keine weiteren Anfragen oder Anträge von privaten Antragstellern vor. 

Die Gesamtmaßnahme wurde seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit dem Fortschreibungserlass 2020 „ausgefördert“. Das bedeutet, dass bisher noch nicht abgerufene Mittel zwar theoretisch noch abgerufen werden könnten, aber keine neuen Mittel mehr beantragt werden können. Noch nicht abgerufen worden sind aktuell Mittel in Höhe von ca. 360.000,00 €, wobei davon 174.100,00 € aus dem Jahre 2020 nicht über das Jahr 2023 hinaus übertragen werden können. Von den Mitteln aus dem Jahre 2020 können voraussichtlich ca. 35.000,00 € mit vorhandenen Belegen abgefordert werden. Dass die vorgenannten Mittel noch nicht abgerufen worden sind, hängt u. a. damit zusammen, dass nach Prüfung durch die NBank nicht alle Kosten für durchgeführte Baumaßnahmen / Projekte tatsächlich förderfähig waren. Außerdem ist ein Teil der Mittel noch für die Erstellung der Abschlussdokumentation und der Endwertkarte, die Öffentlichkeitsarbeit usw. vorgesehen. Dennoch wird voraussichtlich ein Teil der bewilligten Fördermittel aus dem Jahr 2020 verfallen, da keine weiteren gemeindlichen Vorhaben ausführungsreif geplant sind und auch keine Anträge von privaten Antragstellerinnen und Antragstellern vorliegen. Der Zuwendungszeitraum endet zum 31.12.2026. Eine Verlängerung des Zuwendungszeitraumes ist nicht möglich. 

Um das Sanierungsverfahren fristgemäß abschließen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Ermittlung der Endwerte beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte gestellt werden. Sobald der Gutachterausschuss die Endwerte ermittelt hat, kann die erforderliche Abschluss-dokumentation erstellt werden. In dem Zuge müssen dann von den Eigentümern der Grundstücke im Sanierungsgebiet noch Ausgleichsbeträge erhoben werden. Das gesamte beschriebene Verfahren ist sehr zeitaufwendig. Es wird mit einem Zeitbedarf von ca. 2 Jahren gerechnet. Ziel wäre, die Sanierung des Ortskerns Drochtersen zum 31. Dezember 2025 abzuschließen, sodass im Anschluss noch rechtzeitig der entsprechende Schlussver-wendungsnachweis erstellt werden kann. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass beispielsweise bei der Veräußerung eines Grundstückes, aber auch, wenn eine Belastung (z. B. Nießbrauchrecht) ins Grundbuch eingetragen werden soll, im Sanierungsgebiet eine Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich ist. Diese Genehmigung wird von der Gemeindeverwaltung in Absprache mit der BauBeCon erteilt. Dadurch entsteht laufend ein nicht unerheblicher Verwaltungs- und Kostenaufwand.

Vor dem Hintergrund, das Sanierungsverfahren rechtzeitig zum Abschluss bringen zu müssen, schlage ich vor, in die Neufassung der Modernisierungsrichtlinie eine Frist für die Antragstellung bis zum 31. März 2024 einzuarbeiten, sodass danach keine Anträge mehr gestellt werden können und das weitere Verfahren eingeleitet werden kann. Den privaten Antragstellern sollte zudem auferlegt werden, ihr Vorhaben bis Ende 2024 zum Abschluss zu bringen, damit eine entsprechende Abrechnung erfolgen kann. Zur Information der betroffenen Grundstückseigentümer sollte eine Presseinformation erfolgen. Zusätzlich könnte auch über die Homepage und Aushänge der Gemeinde darauf hingewiesen werden, dass die Förderung demnächst auslaufen wird. Zurzeit stehen noch Haushaltsmittel i. H. v. ca. 150.000,00 € zur Verfügung. Diese können in das Jahr 2024 übertragen werden. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass für weitere Maßnahmen ggf. zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssten (Anteil der Gemeinde), da der vorgenannte Betrag teilweise bereits für noch ausstehende Rechnungen (der BauBeCon, des Gutachterausschusses für Grundstückswerte, usw.) gebunden ist.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Förderrichtlinie der Gemeinde Drochtersen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Drochtersen - Ortskern“ (Modernisierungsrichtlinie) entsprechend des Vorschlages des Sanierungsträgers mit Wirkung zum 01. Januar 2024 anzupassen und die Richtlinie vom 02. April 2014 außer Kraft zu setzen. 

Weiter wird empfohlen, zu beschließen, das Sanierungsverfahren voraussichtlich zum 31.12.2025 abzuschließen. Eine konkrete Beschlussfassung erfolgt zu gegebener Zeit.

Diskussionsverlauf

Vom Bürgermeister Mike Eckhoff wird kurz die Sachlage erörtert und das Wort an Frau Mackowiak, die per Online-Schaltung zugeschaltet ist, übergeben. Frau Mackowiak erklärt, wenn man im 1. Quartal 2024 noch Anträge stellt, diese bis zum Jahresende auch erledigt sein müssen, damit Anfang 2025 der Gutachterausschuss tagen kann.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Förderrichtlinie der Gemeinde Drochtersen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Drochtersen - Ortskern“ (Modernisierungsrichtlinie) entsprechend des Vorschlages des Sanierungsträgers mit Wirkung zum 01. Januar 2024 anzupassen und die Richtlinie vom 02. April 2014 außer Kraft zu setzen. 

Weiter wird empfohlen, zu beschließen, das Sanierungsverfahren voraussichtlich zum 31.12.2025 abzuschließen. Eine konkrete Beschlussfassung erfolgt zu gegebener Zeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Anlage 1.pdf
Download Anlage 2.pdf
Download Entwurf Modernisierungsrichtlinie.pdf

zum Seitenanfang

6. Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 6
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 3.23

Sachverhalt

Die kommunale Wärmeplanung ist vom Gesetzgeber beschlossen worden. Die Gemeinde Drochtersen muss nun entscheiden, ob die Wärmeplanung schnell, mit hoher Förderung, oder möglichst spät (30.06.2028), mit wenig Unterstützung durchgeführt werden soll. Schnell heißt: die Förderung jetzt beantragen - Beginn des Projektes voraussichtlich im Herbst 2024. - Dauer bis zur Fertigstellung ca. 1 Jahr, also Herbst 2025.
Für die Planungssicherheit für Bauvorhaben der Gemeinde, wie auch von Privatpersonen, sollte die Wärmeplanung möglichst kurzfristig durchgeführt werden - auch im Hinblick auf den Klimaschutz und die angestrebte CO2 – Neutralität.
Die Kosten sind schwer abzuschätzen. Sie werden voraussichtlich zwischen ca. 60.000 € und ca. 180.000 € liegen, je nach Angebot. Bei 90 % Förderung verbleiben maximal 18.000 € Eigenanteil für die Gemeinde.
Folgende Vorschriften sind maßgeblich:

Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG)
  • Beschlossen am 28.06.2022
  • Verpflichtet alle Mittel- und Oberzentren in Niedersachsen
  • Inkrafttreten: 01.01.2024
  • Frist für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP): 31.12.2026
  • Fortschreibung: spätestens alle 5 Jahre
Finanzierung: 
  • Erstaufstellung in den Jahren 2024 – 2026 je: 16.000 € + 0,25 € pro Einwohner
  • Fortschreibung ab 2027 jährlich: 3.000 € + 0,06 € pro Einwohner
Bundesgesetz:
Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.
  • Kommunen ab einer Einwohnerzahl von 10.000 sind zu einer Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet
  • Kommunen über 100.000 Einwohner haben eine Frist bis zum 30.06.2026
  • Kommunen unter 100.000 Einwohner haben eine Frist bis zum 30.06.2028

Kommunalrichtlinie:
Impulsförderung zur Kommunalen Wärmeplanung
  • Fördert die Erstellung von Kommunalen Wärmeplänen für alle Kommunen, die nicht gesetzlich zur Erstellung verpflichtet sind.
  • Erstaufstellung: Fördersatz von 90 %
  • Befristung: 31.12.2023
  • Ab dem 01.01.2024 verringert sich der Fördersatz auf 60 %
Nach der Fertigstellung des Kommunalen Wärmeplans ist dieser für die Einwohner der Gemeinde verpflichtend, also auch die Einhaltung des gesetzlich geforderten Anteils der erneuerbaren Energien in Höhe von 65 % bei neu eingebauten Heizungen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, Mittel in Höhe von 18.000 € für den Finanzhaushalt 2024 zur Verfügung zu stellen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert kurz die Sachlage. Die CDU-Fraktion teilt mit, dass man den Bürgern mehr Zeit lassen sollte, um sich zu entscheiden was benötigt wird. Ferner wird mitgeteilt, dass man den Antrag nicht befürwortet. Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass es keine Anträge gibt. Man sollte sich nur damit beschäftigten, damit die Bürger eine Planungssicherheit haben. Nach einer kurzen Diskussion wird vom Ausschussmitglied Hannes Hatecke der Antrag gestellt, diesen Punkt zu vertragen.

Beschluss

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

7. Veräußerung eines Grundstückes im Krummenwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 7
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 11

Sachverhalt

Die Eheleute Almut und Wilhelm Rusch, Drochtersen, sind Eigentümer des Grundstückes mit der Adresse „Krummenwege 14“. Neben den vorgenannten, bebauten Grundstücken befindet sich eine freie Fläche zur Größe von 177 m² (Gemarkung Drochtersen, Flur 19, Flurstück 151/1). Die Lage der o. a. Flächen entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Lageplan. Die Eheleute Rusch wollten sich das Grundstück zuschreiben lassen, allerdings handelte es sich um ein Grundstück, für das im Grundbuch „nicht ermitteltes Eigentum“ vermerkt war. Aus diesem Grund war es nicht ohne weiteres möglich, das Grundstück an die Eheleute Rusch zu übertragen. Das Katasteramt Stade teilte seinerzeit mit, dass es sich bei dem Grundstück um einen ehemaligen Weg handele und dieser im Rahmen eines Grundbuchanlegungsverfahrens zunächst ins Eigentum der Gemeinde Drochtersen übergehen müsse. 

Das Grundbuchanlegungsverfahren ist zwischenzeitlich erfolgt und die Gemeinde Drochtersen als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen worden. Nun möchten die Eheleute Rusch das Grundstück erwerben. Sie sind bereit, einen Kaufpreis i. H. v. 3,50 € pro m², mithin 619,50 €, zu zahlen. Die Notar- und vertraglichen Nebenkosten werden ebenfalls von den Erwerbern übernommen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Veräußerung des Flurstückes 151/1, Flur 19, Gemarkung Drochtersen, zur Größe von 177 m², an die Eheleute Almut und Wilhelm Rusch, wird zugestimmt. Der Verkaufspreis soll 3,50 € pro m², mithin 619,50 €, betragen. Die Notar- und vertraglichen Nebenkosten sind von den Erwerbern zu tragen.

Diskussionsverlauf

Vom Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn wird kurz die Sachlage erörtert.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Veräußerung des Flurstückes 151/1, Flur 19, Gemarkung Drochtersen, zur Größe von 177 m², an die Eheleute Almut und Wilhelm Rusch, wird zugestimmt. Der Verkaufspreis soll 3,50 € pro m², mithin 619,50 €, betragen. Die Notar- und vertraglichen Nebenkosten sind von den Erwerbern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Lageplan Rusch Krummenwege.pdf

zum Seitenanfang

8. Mietvertrag mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Assel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 8
Verwaltungsausschuss 16/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.11.2023 14
Gemeinderat 11/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2023 ö 14

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen ist seit einiger Zeit mit der Kirchengemeinde Assel im Kontakt und spricht über Möglichkeiten, weitere Flächen im Bereich des Feuerwehrgerätehauses Assel zu erhalten.
Ein Verkauf einer anliegenden Fläche und auch der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages waren nicht gewollt. Der Gemeinde Drochtersen wurde aber nun ein Mietvertrag ab 1.1.2024 vorgelegt. Dieser Mietvertrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Ein Mietzins für eine Fläche von rd. 1.448 m² ist mit 576 €/Jahr vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 50 Jahre.
Die Fläche kann für Zwecke der Feuerwehr (Feuerwehrübungsplatz) genutzt werden. Sollte im Laufe der Zeit eine Bebauung notwendig werden, ist hierfür eine gesonderte Zustimmung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Assel notwendig (siehe § 3).
Aktuell findet zwischen den Vertragsparteien noch eine Abstimmung über die genaue Fläche statt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und Gemeinderat zu beschließen, den vorliegenden Mietvertrag über die dargestellte Fläche abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erklärt hierzu, dass durch eine Neuvermessung sich die Quadratmeter geändert haben. Nunmehr sind es 1.682 m², daher ergibt sich auch eine andere Jahresmiete, diese beträgt nunmehr 669,00 €. Das Ausschussmitglied Hannes Hatecke fragt an, ob ein Vorkaufsrecht oder Erbpacht möglich wäre. Hierzu teilt der Bürgermeister 
Mike Eckhoff mit, dass ein Erbbaurecht abgelehnt wurde. Bezüglich des Vorkaufsrechts wird er dieses noch einmal ansprechen.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und Gemeinderat zu beschließen, den vorliegenden Mietvertrag über die dargestellte Fläche abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Mietvertrag Kirche Assel.pdf

zum Seitenanfang

9. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

9.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.11.2023 ö 9.2

Diskussionsverlauf

Es gibt keine Mitteilungen.

Datenstand vom 24.11.2023 07:26 Uhr