Datum: 20.02.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 23.11.2016
4 Bebauungsplan Nr. 71 B "Windpark Drochtersen - westlicher Teil"
5 Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Kehdinger Marsch" hier: Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen
6 Anfragen und Mitteilungen
6.1 Anfragen
6.2 Mitteilungen

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.02.2017 ö 1

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.02.2017 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Fragen gestellt.


Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung verpflichtet der Bürgermeister das ratsfremde Ausschussmitglied Arnd Witt  gem. den Vorschriften des NKomVG.

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3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 23.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.02.2017 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 23.11.2016.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 23.11.2016 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Bebauungsplan Nr. 71 B "Windpark Drochtersen - westlicher Teil"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.02.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 03/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.02.2017 3
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 5

Sachverhalt

Nachdem zu diesem Bauleitverfahren das öffentliche Auslegungs-/Beteiligungsverfahren durchgeführt wurde, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.07.2015 folgenden Abwägungsbeschluss gefasst:
Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 B “Windpark Drochtersen – westlicher Teil“ einzuarbeiten.
       
Bei dem Bebauungsplan Nr. 71 B handelt es sich um einen bestandssichernden Bebauungsplan. Nachdem nunmehr die 4 in diesem Sondergebiet geplanten Windkraftanlagen tatsächlich vor Ort durch die Vorhabenträger erstellt wurden, ist abschließend noch der Satzungsbeschluss zu beschließen.

Die entsprechenden Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro Elbberg vorgestellt/erläutert werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:


a) Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 B “Windpark Drochtersen – westlicher Teil“ mit Begründung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 71 B “Windpark Drochtersen – westlicher Teil“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 nebst Begründung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Nachdem der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn kurz die Thematik erläutert hat, übergibt er das Wort an Herrn Kruse vom Planungsbüro Elbberg.
Anhand einer Präsentation erklärt Herr Kruse den Sachstand und die Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 71 B „Windpark Drochtersen – westlicher Teil“. Bei diesem Bauleitverfahren handelt es sich um einen bestandssichernden Bebauungsplan. Nachdem nunmehr vor Ort die 4 Windkraftanlagen erstellt wurden, ist der Satzungsbeschluss zu treffen und anschließend sind die innerhalb der 9. Flächennutzungsplanänderung “Windpark Drochtersen“ gelegenen Bebauungspläne 71 A “Windpark Drochtersen – östlicher Teil“ (Anlagen Eggers) und 71 B “Windpark Drochtersen – westlicher Teil“ (Anlagen WPD und Jantz) bekannt zu machen.

Ohne Diskussion erfolgt folgender Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:


a) Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 B “Windpark Drochtersen – westlicher Teil“ mit Begründung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 71 B “Windpark Drochtersen – westlicher Teil“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 nebst Begründung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Kehdinger Marsch" hier: Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.02.2017 ö 5
Verwaltungsausschuss 03/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.02.2017 4
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 10

Sachverhalt

Durch den Landkreis Stade wurde der Verordnungsentwurf zum Erlass der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Kehdinger Marsch“ übersandt. Neben Flächen in Nordkehdingen sind auch große Bereiche auf Krautsand hiervon betroffen (siehe Übersichtskarten 4 und 5). Die Gemeinde Drochtersen hat Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.03.2017.


Anlass der Schutzgebietsausweisung:

Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten sowie der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) ist der Landkreis Stade verpflichtet, die von der EU anerkannten EG-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete zu schützen und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand zu erhalten.
Zu diesem Zweck soll der in der Übersichtskarte zum Verordnungsentwurf dargestellte, in dem Gebiet der Gemeinden Balje, Krummendeich, Wischhafen und des Flecken Freiburg, der Samtgemeinde Nordkehdingen und der Gemeinde Drochtersen im Landkreis Stade gelegene Bereich „Kehdinger Marsch“, durch Verordnung zu einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) gemäß § 26 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erklärt werden.
Das LSG ist als Teilbereich des EG- Vogelschutzgebietes V 18 „Unterelbe“ (DE 2121-401) sowie des durch die niedersächsische Landesregierung über die Bundesrepublik Deutsch-land an die EU-Kommission gemeldeten FFH-Gebietes 3 „Unterelbe“ (DE 2018-331) Bestandteil des derzeit in Aufbau befindlichen kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete „NATURA 2000“ nach Art. 3 Abs. 1 der FFH-Richtlinie.
Ein Schutz der im Gebiet vorkommenden, z.T. gefährdeten Arten und Lebensgemeinschaften wild wachsender Pflanzen und Tiere, ist neben den EU-rechtlichen Anforderungen auch aus landesweiter und regionaler Sicht zu gewährleisten. Die Landschaft im Bereich des LSG zeichnet sich nicht zuletzt durch eine schützenswerte besondere Eigenart und hervorragende Schönheit aus.

Nachdem seitens des Landkreises Stade zunächst versucht wurde, das Gebiet durch Einzelverträge mit den Landnutzern zu sichern, hat jedoch das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz den Landkreis Stade mit Erlass vom 26.02.2016 angewiesen, das EU-Vogelschutzgebiet hoheitlich zu sichern. Insoweit wurde der der Entwurf der entsprechend vorliegenden Verordnung erarbeitet.

Ziel der Regelungen des Landschaftsschutzgebietes ist es, neben dem Schutz vorhandener Werte und Funktionen, auch nachhaltige Verbesserungen zu bewirken (siehe hierzu auch insbesondere Nr. 5 der Begründung zur Verordnung über das LSG).

Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes umfassen nicht die mittels Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) bereits überplanten Bereiche. Betroffen ist jedoch ein Großteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Verbotene Handlungen ergeben sich gemäß § 4 der Verordnung über das LSG. Hiervon freigestellt (siehe § 5 der Verordnung) werden können u. a. die landwirtschaftliche Nutzung nach Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Sinne des § 5 Bundesnaturschutzgesetz, die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd oder die Erweiterung landwirtschaftlich privilegierter Hofstellen im Einvernehmen mit dem Landkreis Stade.


Der Verordnungsentwurf wird durch einen Vertreter des Landkreises Stade in der Sitzung vorgestellt werden.

Die Gemeindeverwaltung bleibt im Kontakt mit dem Landvolk, einzelnen Landwirten, dem Touristikverein und weiteren Interessenvertretern, um weitere Punkte für die Stellungnahme zu sammeln und dort einzubringen. Bis zur Sitzung können sich noch Weiterungen ergeben, so dass ein aktualisierter Entwurf in der Sitzung vorgelegt werden könnte.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die anliegend beigefügte Stellungnahme an den Landkreis Stade zu senden.


Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seitens der Gemeinde Drochtersen wird wie folgt zum vorliegenden Verordnungsentwurf Stellung genommen:

Die Elbinsel Krautsand ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die teilweise seit Jahrzehnten/Jahrhunderten ansässigen Familien/Betriebe pflegen/bewirtschaften die (nunmehr durch die vorgelegte Verordnung) betroffenen Flächen (auch als Kulturlandschaft) und bilden einen starken wirtschaftlichen Faktor für die Region. Diese Nutzungen und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe müssen auch zukünftig gewährleistet sein und dürfen durch die angedachte Verordnung nicht eingeschränkt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass Kehdingen gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm einen landwirtschaftlichen Schwerpunkt im Landkreis Stade darstellt und weite Teile Krautsands als Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft (aufgrund hohen Ertragspotentials) bewertet werden.
Hier ist festzustellen, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Grünland entgegen der geplanten vertraglichen Regelung in die Verbote (§ 4 Nr. 6) aufgenommen wurde. Dieser Einsatz ist aus Sicht der Landwirtschaft erforderlich. Auch sollte überdacht werden, ob die Möglichkeit der Änderung der Entwässerung (auch zusätzlich) entgegen § 4 Nr. 7 ermöglicht werden kann.
Des Weiteren stellt die auf Krautsand ansässige Werft Hatecke u. a. einen der größten Arbeitgeber für die strukturschwache Region dar. Der Betriebsstandort grenzt direkt an das zukünftige Landschaftsschutzgebiet. Auch hier ist darauf zu achten, dass eine zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Betriebes gewährleistet ist.
Gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm wurde Krautsand mit den Entwicklungsaufgaben Erholung und Tourismus versehen. Die vorgenannten Aufgaben werden zukünftig eine immer gewichtigere Rolle für die Entwicklung der Gemeinde Drochtersen spielen. Insbesondere die Förderung des Tourismus wird in den kommenden Jahren eine weitere Stärkung erfahren und somit für die ganze Gemeinde bzw. auch dem Landkreis Stade von erheblicher Bedeutung sein. Diese Potentiale sind gemäß RROP fortlaufend weiterzuentwickeln.
Hierbei spielt auch die weitere Nutzung der Wasserflächen (Nebenelben, Fleete, Vereinsgewässer) eine gewichtige Rolle. Den Wassersportvereinen und sonstigen Nutzern muss die Befahrbarkeit der Nebenelben, Fleete usw. ermöglicht bleiben. Des Weiteren werden die Nebenelben, Fleete und Vereinsgewässer (auch angepachtete Gewässer) seit Generationen durch Privatpersonen und Vereine für den Angelsport genutzt. Auch diese, u. a. zur Erholung dienenden Freizeitaktivitäten, müssen nach wie vor zulässig sein.
In Zusammenarbeit mit dem Förderfonds Hamburg/Niedersachsen der Metropolregion Hamburg wird seit geraumer Zeit die Einrichtung einer Fahrradfähre von Krautsand nach Wischhafen (über die Wischhafener Süderelbe) geplant. Dieses Vorhaben ist dem Landkreis Stade bereits bekannt. Nach Maßgabe des Naturschutzamtes wurde für dieses Vorhaben bereits eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Die Umsetzung dieser aus der Historie (ehemalige Prahmfähre) gewachsenen Verbindung darf durch die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet nicht gefährdet werden. Um die Anlegestellen der Fahrradfähre erreichen zu können, muss der Bau einer entsprechenden Zuwegung (evtl. naturnaher Weg) umsetzbar sein. Das Projekt darf nicht durch Maßgaben der Verordnung gefährdet werden.
Auch muss es im Straßenbau möglich sein, die vorhandene Infrastruktur den zukünftigen Bedürfnissen anpassen zu können (§ 4 Nr. 12).
Im Bereich der Schanzenstraße 1 und 2, 21706 Drochtersen, ist ein Gebiet von der Landschaftschutzverordnung umfasst, welches nach der offiziellen Karte des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz kein EU-Vogelschutzgebiet (V18) darstellt. Ebenso ist das Flurstück 104/2 der Flur 18, Gemarkung Krautsand, betroffen. Hier wurden somit zusätzliche Bereiche in der Verordnung ausgewiesen. Dies ist zu korrigieren.
Abschließend bleibt festzustellen, dass es dem Aktionskreis des Landvolkes Stade wichtig gewesen wäre, vor dem Auslegungsverfahren inhaltlich beteiligt zu werden, um die Interessen der Landwirtschaft einbringen zu können. Dies ist nicht erfolgt und sollte zeitnah nachgeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Mike Eckhoff

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert, dass die Unterlagen zum LSG seit dem 01.02.2017  öffentlich ausliegen. Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit, dazu Stellung bis zum 15.03.2017 zu nehmen. Entwicklungen in Bereichen der Landwirtschaft, des Tourismus, des Wasser- und Angelsports, der Straßen und Wege und auch sonstiger Projekte, wie der Fahrradfähre, dürfen nicht eingeschränkt werden. Diese Themenbereiche wurden von der Verwaltung in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen und den Fraktionen zur Ergänzung zur Verfügung gestellt.

Der Leiter des Naturschutzamtes des Landkreises Stade, Herr Dr. Andreas, gibt einen kurzen Abriss über die Historie der Landschaftsschutzverordnung. Im Ergebnis liegt ein Erlass des Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz vor, wonach eine hoheitliche Sicherung des EU-Vogelschutzgebietes V18 erfolgen muss.
Der Entwurf des Landschaftsschutzgebietes orientiert sich an den bereits ausgewiesenen Grenzen des FFH- und des Vogelschutzgebietes in Kehdingen. Da auch Binnendeichsbereiche und Nebenelben zum FFH-Gebiet gehören, befinden sie sich auch im Landschaftsschutzgebiet des Landkreises.
Mit der Auslegung des Entwurfs sollen Wünsche, Anregungen und Forderungen gesammelt und einer Abwägung unterzogen werden. Die endgültige Landschaftsschutzverordnung wird dann abschließend vom Kreistag beschlossen.
Landwirtschaftliche Nutzungen bleiben möglich bzw. sind freigestellt. Die Werftnutzung ist nicht betroffen. Öffentliche Straßen und Wege sind freigestellt. Naturverträgliche Projekte für den Tourismus sind akzeptabel. Die Jagd im Landschaftsschutzgebiet ist erlaubt, da sie nicht ausgeschlossen wird.
Da keine Aussagen zum Wassersport getroffen werden, besteht auch kein Verbot des Wasser- und Segelsportes. Zudem betrifft dies auch Bundeswasserstraßen, deren Nutzung über Bundesgesetze geregelt wird. Modellboote sind allerdings nicht erlaubt.

Auf Anfrage des Ausschussmitglieds Marc Hagenah erklärt Herr Dr. Andreas, dass die Gemeinden einmal beteiligt werden und die Möglichkeit haben, eine Stellungnahme abzugeben. Die Gemeinde erhält im Anschluss die Abwägungsentscheidung des Landkreises.

Auf Anfrage des Ausschussmitglieds Cornelius van Lessen macht Herr Dr. Andreas deutlich, dass die Prioritäten der Landschaftsschutzverordnung u. a. auf den Schutz bestimmter Vögel gelegt werden. Deren Erhaltungszustand soll von „sehr schlecht“ auf „gut“ verbessert werden.

Das Ausschussmitglied Hannes Hatecke möchte wissen, ob und wie Deichschutzzonen (auch angrenzende Straßen und Gräben) betroffen sind. Herr Dr. Andreas erklärt, dass Deiche, Deichverteidigungswege und Gräben freigestellt sind. Neue öffentliche Straßen und Wege sollten grundsätzlich nicht gebaut werden. Für die vorhandenen Straßen und Wege besteht grundsätzlich Bestandsschutz. Die Gemeinde kann in ihrer Stellungnahme eine Klarstellung zu wesentlichen Änderungen verlangen ( § 4 Nr. 12).

Auf Anfrage des Ausschussmitglieds Marc Hagenah erklärt Herr Dr. Andreas, dass Uferbereiche geschützt werden müssen. Für bestimmte Vorhaben können Befreiungen genehmigt werden. Der Landkreis möchte damit kontrollieren, wo, wann und was gemacht wird.

Auf Anfrage des Ausschussmitglieds Markus Wrage erklärt Herr Dr. Andreas, dass Befreiungen für neue Nachsaat auf betroffenen Flächen sowie das Freihalten von Gräben möglich sind.

Der Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten verweist auf die Entscheidung des Kreistags, dass eine Landschaftsschutzverordnung die beste Lösung zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie sei. Er schlägt vor, die Stellungnahme der Gemeinde um weitere Punkte, u.a. auch die Stellungnahme des Landvolks, zu ergänzen.

Herr Dr. Andreas erklärt auf Anfrage des Ausschussmitglieds Hannes Hatecke, dass Pufferzonen an Deichen und Bundeswasserstraßen nicht als solche im Landschaftsschutzgebiet benannt werden, da sie dann als faktische Gebiete angesehen werden und damit einen sehr hohen Schutzwert erhalten (Veränderungssperre). Es wird alles ins Landschaftsschutzgebiet aufgenommen, damit die Flächen nicht den faktischen Schutz erhalten. Ausgenommen sind u. a. der Strand, die Werft, der Kotterbachsee und alle Hofstellen. Diese sind auch nicht Teil des EU-Vogelschutzgebietes.

Auf Anfrage des Ausschussmitglieds Cornelius van Lessen erläutert Herr Dr. Andreas, dass die durch das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz herausgegebenen Erlasse anzuwenden sind. Die Rechtmäßigkeit dieser Erlasse ist nicht durch Herrn Dr. Andreas anzuzweifeln. Der Landkreis Stade ist angehalten, die hoheitliche Unterschutzstellung der entsprechenden Gebiete durchzuführen.

Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen erklärt zudem, dass es ist nicht hinnehmbar ist, dass das Angeln verboten und die Landwirtschaft eingeschränkt wird. Entsprechende Einwände gegen das Landschaftsschutzgebiet werden von der FWG-Fraktion demnächst beim Landkreis eingereicht. Zudem sollten wirtschaftliche Folgen, die auf die Landwirte zukommen, vom Landkreis benannt bzw. ermittelt werden.

Das Ausschussmitglied Heino Baumgarten weist darauf hin, dass der Erlass nun fest steht und umgesetzt werden muss. Eine Landschaftsschutzverordnung sei besser als eine Naturschutzverordnung.
Auf Anfrage des Ausschussmitglieds Hannes Hatecke weist Herr Dr. Andreas darauf hin, dass es zwar noch keine zeitliche Vorgabe zur Umsetzung des EU-Vogelschutzgebietes gibt, allerdings bedeutet es gleichzeitig auch, dass die nicht geschützten Bereiche zum faktischen Schutzgebiet werden. Damit dürfte in diesen Bereichen überhaupt nichts genehmigt werden. Um dem zu entgehen, wurde die Landschaftsschutzverordnung erarbeitet. Herr Dr. Andreas ist bereit, sich mit den Landwirten zu treffen, um einen Konsens zwischen den Belangen der Landwirtschaft und des Naturschutzes zu finden.

Die Fraktionen einigen sich darauf, eine Fristverlängerung (bis Ende März / Anfang April) für die Ergänzung der gemeindlichen Stellungnahme beim Landkreis Stade zu beantragen. Der Beschluss wird entsprechend umformuliert.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme  der Gemeinde zum Landschaftsschutzgebiet „Kehdinger Marsch“ bis Anfang April zu beantragen, die Stellungnahme zu ergänzen, diese daraufhin in einer öffentlichen Sitzung (Gemeinderat am 29.03.2017) erneut zu beraten und beschließen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.02.2017 ö 6

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt und keine Mitteilungen gemacht.

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6.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.02.2017 ö 6.1
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6.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.02.2017 ö 6.2
Datenstand vom 17.03.2017 11:54 Uhr