Datum: 29.03.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Art Café Krautsand
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:39 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 08.12.2016
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Bebauungsplan Nr. 71 B "Windpark Drochtersen - westlicher Teil"
6 Jahresabschluss 2015
7 Satzung zur 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung
8 Verkauf des Grundstückes Flurstück 20/14, Flur 13, Gemarkung Drochtersen (ehemalige Gaststätte Offe)
9 Bebauungsplan Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbeschluss
10 Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Kehdinger Marsch" hier: Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen
11 Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten
12 Bestimmung der Vertreter für den Kreisverband des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes
13 Annahme von Spenden
14 Bericht des Bürgermeisters
14.1 Tennet - Verlauf der Südlink-Trasse
14.2 Bürgerstiftung der Kreissparkasse Stade
14.3 Ausschreibung des Radweges Lückenschluss Dornbuschermoor-Hüll
14.4 Hafen Am Ruthenstrom
15 Anträge und Anfragen
15.1 Einsturzgefährdetes Haus in der Schmiedestraße
15.2 Weg zum Anleger Krautsand
15.3 Radweg Brücke Dornbusch
16 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 1

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 08.12.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 08.12.2016.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 08.12.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 4

Diskussionsverlauf

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes berichtet der Bürgermeister über Themen, die in letzter Zeit Gegenstand von Beratungen im Verwaltungsausschuss waren:

  • Die Gemeinde Drochtersen hat ein Grundstück in der Asseler Hafenstraße in Größe von 164 m² verkauft.
  • Ein Planungsbüro wurde mit der Ausführungsplanung der öffentlichen Maßnahme „Kirchenvorplatz / Kirchenstraße“ beauftragt, welches die Maßnahme ausschreiben wird.

  • Die Drochterser Tennishalle wurde von der Volksbank Kehdingen als Eigentümerin verkauft. Die Gemeinde Drochtersen hat dem Verkauf des Erbbaurechts, welches zu Gunsten der Gemeinde Drochtersen auf dem Grundstück lastet, zugestimmt. Ein neuer Betreiber wird den Erbbaurechtsvertrag übernehmen und die Tennishalle im Herbst neu eröffnen.

  • In der Gemeinde Drochtersen wurde fraktionsübergreifend mit der Entwicklung eines Leitbildes für die zukünftige Entwicklung der Kommune begonnen.

  • Die Gemeinde Drochtersen wird zum 01.08.2018 eine/n neue/n Auszubildende/n einstellen.

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5. Bebauungsplan Nr. 71 B "Windpark Drochtersen - westlicher Teil"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.02.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 03/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.02.2017 3
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 5

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:
a) Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 B “Windpark Drochtersen – westlicher Teil“ mit Begründung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 71 B “Windpark Drochtersen – westlicher Teil“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 nebst Begründung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Nachdem der Ratsvorsitzende Jens Schütt kurz die Thematik erläutert hat, übergibt er das Wort an Herrn Andree Kahl von der Verwaltung.
Dieser erklärt zum Sachverhalt, dass es sich bei diesem Bauleitverfahren um einen bestandssicheren Bebauungsplan handelt und vor Ort mittlerweile 4 Windkraftanlagen erstellt wurden. Nunmehr ist der Satzungsbeschluss zu fassen, um anschließend die Bebauungspläne zu veröffentlichen und bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:
a) Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 B “Windpark Drochtersen – westlicher Teil“ mit Begründung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 71 B “Windpark Drochtersen – westlicher Teil“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 nebst Begründung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Jahresabschluss 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 04/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.03.2017 3
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 6

Sachverhalt

Gemäß § 129 NKomVG hat der Gemeinderat über die Jahresrechnung und zugleich über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Die Jahresrechnung 2015 wurde am 27.01.2017 aufgestellt und durch einen umfangreichen Rechenschaftsbericht ergänzt.
 
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade hat die Rechnungsprüfung in der Zeit vom 29.11.2016 bis 21.02.2017 (mit Unterbrechungen) durchgeführt.
 
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 413.686,34 € ab (ordentliches Ergebnis 31,15 € und außerordentliches Ergebnis 413.655,19 €). Geplant war ein positives Jahresergebnis von insgesamt 115.300,00 €.

Das bessere Ergebnis lässt hauptsächlich auf außerordentliche Erträge aus Grundstücksverkäufen zurückführen.

Die Jahresrechnung 2015 incl. Rechenschaftsbericht sowie der Schlussbericht des Landkreises Stade sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.  

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung 2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG anzunehmen, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 413.686,34 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i. V. m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff verlässt aufgrund von Befangenheit den Versammlungstisch zu diesem Tagesordnungspunkt und nimmt nicht an der Beschlussfassung teil.

Vom Ratsvorsitzenden Jens Schütt wird besonders hervorgehoben, dass das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade nach Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Drochtersen ein durchweg positives Zeugnis ausgestellt hat.
Anschließend werden vom Allgemeinen Vertreter Michael Krüger die wesentlichen Punkte aus der Jahresrechnung erläutert. Die Ergebnisrechnung ergab einen Jahresüberschuss von 414.000,-- €, der sich insbesondere im außerordentlichen Ergebnis durch den Verkauf von Grundstücken über Buchwert ergibt. Im ordentlichen Ergebnis kam es u. a. durch Mehraufwendungen im Bereich von Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer zu erheblichen Verschiebungen. Dieses Plus soll der Überschussrücklage zugeführt werden, die dadurch auf rd. 4 Mio. € steigen würde.
Herr Krüger verweist im Laufe seiner Ausführungen auf die getätigten Maßnahmen im Jahre 2015 und erklärt im Hinblick auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes, dass der Bericht ohne Beanstandungen war und der Verwaltung eine ordnungsgemäße Arbeit attestiert wurde. Des Weiteren gab es keine Beanstandungen im Kassen- und Vergabewesen.
Im Folgenden schließt sich der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal den Ausführungen seines Vorredners an und ergänzt für die SPD-Fraktion, dass der Überschuss dringend für die weitere Entwicklung der Infrastruktur benötigt wird. 
Für die CDU-Fraktion begrüßt Ratsherr Dr.-Ing. Hannes Hatecke das außerordentlich gute Ergebnis und die durch das Rechnungsprüfungsamt bestätigte gute Arbeit durch die Verwaltung und den Bürgermeister. Aus seiner Sicht ist es positiv zu beurteilen, dass das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung auf die Ertragsoptimierung im Hinblick auf die Vergnügungssteuersatzung hingewiesen hat.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung 2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG anzunehmen, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 413.686,34 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i. V. m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Satzung zur 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 5
Verwaltungsausschuss 04/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.03.2017 4
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2015 im Dezember 2016, hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade auch die Ertragslage der Gemeinde Drochtersen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Erträge aus der Vergnügungssteuer gemessen an der Größe und der Einwohnerzahl der Gemeinde Drochtersen sehr gering sind. Zum einen ist hier die Anzahl der gemeldeten Spielgeräte zu überprüfen, da in den Jahren 2015 und 2016 lediglich für ein Spielgerät Vergnügungssteuer veranlagt wurde. Hierzu findet derzeit eine eingehende Überprüfung der Existenz von zu besteuernden Spielgeräten im Gemeindegebiet - auch im Rahmen von Außenprüfungen gemäß § 15 Abs. 2 der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Drochtersen - statt. Bereits zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist bekannt, dass mindestens sechs Geräte vorhanden und entsprechend zu veranlagen sind.
Zum anderen empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt, eine deutliche Erhöhung des Steuersatzes zu prüfen. Bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit werden gemäß § 7 der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Drochtersen zurzeit 6 % des Einspielergebnisses als Steuer erhoben.
Der Ertrag aus der Vergnügungssteuer für ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit lag in 2016 bei rund 1.300 € bei einem Steuersatz von 6 % (2015: rund 700 €).

Umliegende Gemeinden aus dem Landkreis Stade haben folgende Steuersätze für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit festgelegt:
-        Stadt Stade: 15 % (ab 01.01.2015)
-        SG Jork: 7 %
-        Mitgliedsgemeinden Nordkehdingen (Balje, Krummendeich , Oederquart, Wischhafen) je 10 %
     (alle ab 01.01.2009)

Eine Prüfung bei weiteren umliegenden (Samt-/Mitglieds-)Gemeinden hat allerdings ergeben, dass diese Pauschalsteuern festgelegt haben, deren Erträge jedoch unter dem Ertrag des hier festgesetzten Steuersatzes von derzeit 6 % liegen (von 10 € je Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit im Flecken Freiburg/Elbe bis 51 € je Spielgerät in der Gemeinde Agathenburg).
Auf Grund dieser Informationen wird eine Erhöhung des Steuersatzes von bisher 6 % auf nunmehr 10 % für angemessen gehalten. Die Änderung könnte ab dem 01.04.2017 festgelegt werden.Ein Entwurf der 1. Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Informationshalber werden hier Beispiele für die gegebenenfalls zu erwartende Vergnügungssteuer je zu besteuerndem Gerät mit Gewinnmöglichkeit bei einer Erhöhung des Steuersatzes aufgeführt:

Einspielergebnis / Jahr
Bisheriger
Steuersatz 6 %
Steuersatz 10 %
Steuersatz 15 %
11.000 €
(wie 2015)
660,00 €

1.100,00 €
(+440,00 €)
1.650,00 €
(+990,00 €)
21.500 €
(wie 2016)
1.290,00 €

2.150,00 €
(+860,00 €)
3.225,00 €
(+1.935,00 €)

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die im 1. Entwurf vorliegende 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Drochtersen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2015 das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade festgestellt hat, dass die Einnahmemöglichkeit der Erträge aus der Vergnügungssteuer verbessert werden kann. Die Anzahl der gemeldeten Spielgeräte ist zu überprüfen und es wurde die Erhöhung des Steuersatzes angeraten.
Nach Prüfung des Sachverhaltes durch die Verwaltung bei anderen Gemeinden im Landkreis Stade, haben sich der Fachausschuss und der Verwaltungsausschuss dafür ausgesprochen, eine Erhöhung des Steuersatzes von 6 % auf 10 % vorzunehmen und die Satzung entsprechend anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im 1. Entwurf vorliegende 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Drochtersen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Verkauf des Grundstückes Flurstück 20/14, Flur 13, Gemarkung Drochtersen (ehemalige Gaststätte Offe)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14.03.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 04/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.03.2017 8
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 8

Sachverhalt

Im Jahr 2016 hat die Gemeinde Drochtersen das Flurstück 20/14, Flur 13, Gemarkung Drochtersen, für 97.000 € zzgl. Nebenkosten erworben.

Die Nebenkosten in Höhe von 11.554,66 € setzen sich wie folgt zusammen:
  1. Maklergebühr                        5.771,50 €
  2. Grunderwerbssteuer                4.750,00 €
  3. Beurkundung                        1.033,16 €
Insgesamt                          11.554,66 €

Am 18. Januar 2017 fand in der Dornbuscher Festhalle eine Informationsveranstaltung der Fa. B+S Soziale Dienste Nds. Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH statt. Die genannte Firma hat Interesse, dass Grundstück zu erwerben und ein Kinder & Jugendhaus zu errichten. Auf die Nennung von Details wird an dieser Stelle verzichtet, da der Öffentlichkeit ausführliche Informationen gegeben wurden und Ratsmitgliedern umfangreiche Unterlagen vorliegen.

In den vergangenen Wochen hat sich ein weiterer Interessent gemeldet, der Interesse hat, das Grundstück zu erwerben. Hierbei handelt es sich um die Firma Hatecke Shared Service GmbH & Co KG, Am Ruthenstrom 1, 21706 Drochtersen, HRA 202291. Die genannte Firma hat Interesse, auf dem Grundstück ein Zentrum für präventive Gesundheitsvorsorge und Parkplätze zu errichten.

Das geplante Projekt wird im Rahmen der Fachausschusssitzung von einem Mitarbeiter der Firma Hatecke vorgestellt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, das Flurstück 20/14, Flur 13, Gemarkung Drochtersen, für 108.554,66 € abzüglich Erlöse aus der Veräußerung von Inventar an die Firma Hatecke Shared Service GmbH & Co KG, Am Ruthenstrom 1, 21706 Drochtersen, zu veräußern.

Diskussionsverlauf

Ratsherr Dr.-Ing. Hannes Hatecke verlässt aufgrund von Befangenheit zu diesem Tagesordnungspunkt den Versammlungstisch und nimmt nicht an der Beschlussfassung teil.
Bürgermeister Mike Eckhoff gibt einen kurzen Überblick über den Sachstand im Hinblick auf den Erwerb des Grundstückes Offe durch die Gemeindeverwaltung im Jahre 2016. Damit wollte die Gemeinde Einfluss auf die weitere Entwicklung im Ortsteil Dornbusch nehmen.
Die Firma B + S  hat im Auftrag des Landkreises Stade während einer Bürgerinformationsveranstaltung im Januar 2017 die Pläne für den durch das Unternehmen geplanten Bau einer Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorgestellt, die allerdings auf wenig Gegenliebe bei der Bevölkerung stießen. Daraufhin wurde seitens der Politik entschieden, weitere konkrete Kaufangebote für das Grundstück Offe abzuwarten.
Mittlerweile hat die Firma Hatecke Shared Service GmbH & Co. KG ein Kaufangebot unterbreitet und im Fachausschuss ihr Konzept vorgestellt. Die Planungen umfassen den Bau eines Parkplatzes sowie die Errichtung eines Gesundheitszentrums für Mitarbeiter.
Für die FWG-Fraktion kritisiert der Vorsitzende Cornelius van Lessen die im Vorwege gelaufene Berichterstattung in der Presse zu dieser Thematik und macht noch einmal deutlich, dass seine Fraktion generell gegen das Konzept der Firma B + S war, das für den Ortsteil Dornbusch negative Auswirkungen zur Folge gehabt hätte. In diesem Zusammenhang verweist er auf Zahlen des Bundeskriminalamtes im Hinblick auf die gestiegene Kriminalität durch Migranten. Der Verkauf des Offe-Grundstückes an die Fa. Hatecke wird von ihm ausdrücklich begrüßt.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten kritisiert die Äußerungen seines Vorredners sowie die unfassbare Diskussion der FWG zu diesem Thema in den sozialen Medien auf das Schärfste. Er teilt die Auffassung der Verwaltung, durch den Kauf die Entwicklung im Ortsteil Dornbusch zu regulieren. Die Pläne des Sozialdienstleisters B + S haben sich aufgrund des Widerstandes in der Bevölkerung erübrigt. Im Anschluss hat sich die Politik dafür ausgesprochen, das Grundstück an  andere Interessierte zu veräußern. Dieses Ziel wird nunmehr durch die heutige Beschlussfassung erreicht.
Ratsherr Marc Hagenah stellt für die CDU-Fraktion fest, dass diese unvoreingenommen an die Maßnahme herangegangen ist. Aufgrund der Emotionen in der Bevölkerung wollte man keine Entscheidung gegen die Bevölkerung fällen. Das zukunftsweisende Konzept der Fa. Hatecke ist aus seiner Sicht sehr positiv für die Gemeinde und speziell den Ortsteil Dornbusch.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Flurstück 20/14, Flur 13, Gemarkung Drochtersen, für 108.554,66 € abzüglich Erlöse aus der Veräußerung von Inventar an die Firma Hatecke Shared Service GmbH & Co KG, Am Ruthenstrom 1, 21706 Drochtersen, zu veräußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Bebauungsplan Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14.03.2017 ö 5
Verwaltungsausschuss 04/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.03.2017 9
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 9

Sachverhalt

Der städtebauliche Rahmenplan „Ortskern“ der Gemeinde Drochtersen aus dem Jahr 2015 hat mögliche Auswirkungen durch die Ansiedlungen von Vergnügungsstätten auf das zentrale Versorgungsgebiet untersucht und beurteilt. Es wurde festgestellt, dass die Ansiedlung eines entsprechenden Gewerbes (Vergnügungsstätten) im zentralen Bereich negative Auswirkungen auf die vorhandenen sowie zukünftigen Nutzungsstrukturen für den gesamten Ortskern Drochtersen mit sich bringt.
Mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ im Januar 2016 wurde bereits in einem Bereich des Ortskerns die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und vergleichbaren Nutzungen ausgeschlossen. Zu Vergnügungsstätten gehören insbesondere Spiel- und Automatenhallen, Wettbüros, „Sex-Shops“ und Nachtlokale, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist.
Nun sollen auch weitere Teilbereiche des Ortskerns entlang der Landesstraße L 111 entsprechend angepasst werden. Ziel ist es zum einen, die aktuelle Nutzungsstruktur zu sichern und zum anderen, Nutzungen, die der Entwicklung einer zentralen Versorgungsfunktion entgegenwirken, auszuschließen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ soll der derzeit unbeplante Innenbereich gem. § 34 BauGB als Mischgebiet gem. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Gleichzeitig wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, vergleichbare Nutzungen und Tankstellen ausgeschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ erfolgt im Rahmen des Sanierungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Es ist die Umsetzung der Maßnahme „Ausschluss von Vergnügungsstätten“ aus dem Rahmenplan „Ortskern“ der Gemeinde Drochtersen. Des Weiteren wird der östliche Teilbereich des Zentrums, der ebenfalls zum Ortskern von Drochtersen gehört, aber außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes liegt, aus denselben Gesichtspunkten und städtebaulichen Gründen in den Geltungsbereich aufgenommen.
Der Bebauungsplan Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 (1) BauGB aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen und es werden keine umweltrelevanten Informationen eingeholt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Diskussionsverlauf

Herr Kahl erläutert, dass im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“, drei Teilbereiche des Ortskerns Drochtersen überplant werden, in denen der Betrieb von Vergnügungsstätten  ausgeschlossen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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10. Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Kehdinger Marsch" hier: Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 20.02.2017 ö 5
Verwaltungsausschuss 03/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.02.2017 4
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 10

Sachverhalt

Durch den Landkreis Stade wurde der Verordnungsentwurf zum Erlass der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Kehdinger Marsch“ übersandt. Neben Flächen in Nordkehdingen sind auch große Bereiche auf Krautsand hiervon betroffen (siehe Übersichtskarten 4 und 5). Die Gemeinde Drochtersen hat Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.03.2017.


Anlass der Schutzgebietsausweisung:

Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten sowie der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) ist der Landkreis Stade verpflichtet, die von der EU anerkannten EG-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete zu schützen und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand zu erhalten.
Zu diesem Zweck soll der in der Übersichtskarte zum Verordnungsentwurf dargestellte, in dem Gebiet der Gemeinden Balje, Krummendeich, Wischhafen und des Flecken Freiburg, der Samtgemeinde Nordkehdingen und der Gemeinde Drochtersen im Landkreis Stade gelegene Bereich „Kehdinger Marsch“, durch Verordnung zu einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) gemäß § 26 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erklärt werden.
Das LSG ist als Teilbereich des EG- Vogelschutzgebietes V 18 „Unterelbe“ (DE 2121-401) sowie des durch die niedersächsische Landesregierung über die Bundesrepublik Deutsch-land an die EU-Kommission gemeldeten FFH-Gebietes 3 „Unterelbe“ (DE 2018-331) Bestandteil des derzeit in Aufbau befindlichen kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete „NATURA 2000“ nach Art. 3 Abs. 1 der FFH-Richtlinie.
Ein Schutz der im Gebiet vorkommenden, z.T. gefährdeten Arten und Lebensgemeinschaften wild wachsender Pflanzen und Tiere, ist neben den EU-rechtlichen Anforderungen auch aus landesweiter und regionaler Sicht zu gewährleisten. Die Landschaft im Bereich des LSG zeichnet sich nicht zuletzt durch eine schützenswerte besondere Eigenart und hervorragende Schönheit aus.

Nachdem seitens des Landkreises Stade zunächst versucht wurde, das Gebiet durch Einzelverträge mit den Landnutzern zu sichern, hat jedoch das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz den Landkreis Stade mit Erlass vom 26.02.2016 angewiesen, das EU-Vogelschutzgebiet hoheitlich zu sichern. Insoweit wurde der der Entwurf der entsprechend vorliegenden Verordnung erarbeitet.

Ziel der Regelungen des Landschaftsschutzgebietes ist es, neben dem Schutz vorhandener Werte und Funktionen, auch nachhaltige Verbesserungen zu bewirken (siehe hierzu auch insbesondere Nr. 5 der Begründung zur Verordnung über das LSG).

Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes umfassen nicht die mittels Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) bereits überplanten Bereiche. Betroffen ist jedoch ein Großteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Verbotene Handlungen ergeben sich gemäß § 4 der Verordnung über das LSG. Hiervon freigestellt (siehe § 5 der Verordnung) werden können u. a. die landwirtschaftliche Nutzung nach Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Sinne des § 5 Bundesnaturschutzgesetz, die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd oder die Erweiterung landwirtschaftlich privilegierter Hofstellen im Einvernehmen mit dem Landkreis Stade.


Der Verordnungsentwurf wird durch einen Vertreter des Landkreises Stade in der Sitzung vorgestellt werden.

Die Gemeindeverwaltung bleibt im Kontakt mit dem Landvolk, einzelnen Landwirten, dem Touristikverein und weiteren Interessenvertretern, um weitere Punkte für die Stellungnahme zu sammeln und dort einzubringen. Bis zur Sitzung können sich noch Weiterungen ergeben, so dass ein aktualisierter Entwurf in der Sitzung vorgelegt werden könnte.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Abgabe der Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen zum Landschaftsschutzgebiet „Kehdinger Marsch“ mit denen durch den Rat nachträglich eingearbeiteten Änderungen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Jens Schütt macht deutlich, dass sich alle Fraktionen intensiv mit der Problematik beschäftigt haben. Nach Fristverlängerung wurde seitens der Verwaltung die allen Ratsmitgliedern vorliegende Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen erarbeitet.
Im Anschluss gibt der Bürgermeister einen Überblick über den augenblicklichen Sachstand zum Verordnungsentwurf des Landschaftsschutzgebietes „Kehdinger Marsch“. Diese wurde durch den Landkreis Stade auf Weisung des Nds. Umweltministeriums zur Auslegung gebracht. Nunmehr muss die Gemeinde Drochtersen Stellung beziehen. Es wurden seitens der Verwaltung Gespräche mit vielen Interessenvertretern von Vereinen und Verbänden geführt und Punkte gesammelt, die in die Stellungnahme aufgenommen wurden. Er weist darauf hin, dass trotzdem alle Betroffenen ihre Bedenken auch gegenüber dem Landkreis Stade äußern müssten. Die gemeindliche Stellungnahme wurde im RIS veröffentlicht.
Die Fraktionen von CDU und SPD vertreten einvernehmlich die Auffassung, diese Verordnung abzulehnen, da vor allem im Bereich der Landwirtschaft zu viele Auflagen gemacht werden und die Entwicklung Krautsands massiv eingeschränkt wird.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Kai Seefried macht deutlich, dass es ursprünglich Wunsch der Beteiligten war, mit den Bewirtschaftern und Eigentümern der landwirtschaftlichen Flächen entsprechende Verträge abzuschließen. Dies wäre der richtige Weg gewesen, die Interessen aller Beteiligten fach- und sachgerecht zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer vertraglichen Lösung wurde jedoch per Erlass durch das Nds.  Umweltministerium abschlägig beschieden und somit wählte der zuständige LK-Stade nunmehr die Form einer Landschaftsschutzgebietsverordnung.
Kai Seefried stellte jedoch aus seiner Sicht weiterhin fest, dass die Beratungen auf Ebene des Kreistages nicht zu Ende sein dürfen und der Verordnungsentwurf (nach entsprechender Überarbeitung/Abstimmung mit den Betroffenen) erneut öffentlich zu beraten und auszulegen ist.
Diesen Ausführungen schließt sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten an. Herr Baumgarten weist darauf hin, dass dem Landkreis Stade bei der Ausgestaltung der Verordnung gewisser Spielraum zur Verfügung steht.
Aus Sicht des FWG-Fraktionsvorsitzenden Cornelius van Lessen handelt es sich nicht um eine Landschaftsschutz-, sondern um eine Naturschutzverordnung. Diese Form der Unterschutzstellung wird seitens der FWG strikt abgelehnt.
Herr van Lessen befürchtet erhebliche Einschränkungen für die Entwicklung Krautsands, negative Auswirkungen in Bezug auf die Interessen der Landwirtschaft, die Nutzung des Anlegers bzw. Strandes. Das Ratsmitglied Herr van Lessen richtet seinen Appell an die Kreistagsabgeordneten, sich im Kreistag für eine vertragliche Lösung der Problematik einzusetzen.
Das Ratsherr Markus Wrage weist darauf hin, dass es sich auf Krautsand größtenteils um landwirtschaftliche Flächen handelt. Die Landwirte haben bereits erhebliche Investitionen zur Bewirtschaftung der Flächen getätigt. Ziel der Politik muss es sein, dass die Betroffenen weiterhin von der Landwirtschaft leben können müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abgabe der Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen zum Landschaftsschutzgebiet „Kehdinger Marsch“ mit denen durch den Rat nachträglich eingearbeiteten Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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11. Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 04/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.03.2017 10
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 11

Sachverhalt

Frau Isabel Strömer hat mit Schreiben vom 06.03.2017 (s. Anlage) darum gebeten, sie aus persönlichen Gründen aus dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten zu entlassen.

In der Sitzung erfolgt weiterer Sachvortrag. Die weitere Vorgehensweise ist zu besprechen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, Frau Isabel Strömer mit Ablauf des 31.03.2017 aus ihrem Amt als Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Drochtersen zu entlassen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff berichtet, dass die am 01.07.2016 in das Amt der Gleichstellungsbeauftragten berufene Frau Isabell Strömer aus persönlichen Gründen ihr Amt zum 31.03.2017 niederlegen möchte. Dies wird seitens der Fraktionen mit Bedauern zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Frau Isabel Strömer mit Ablauf des 31.03.2017 aus ihrem Amt als Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Drochtersen zu entlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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12. Bestimmung der Vertreter für den Kreisverband des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 12

Sachverhalt

In seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2016 stellte der Gemeinderat die Verteilung der Sitze und die Benennung der Mitglieder sowie Vertreter im Kreisverband wie folgt fest:

Partei
CDU
SPD
FWG
Anzahl der Sitze
2
1
1
Mitglied
Seefried, Kai
Baumgarten, Heino
van Lessen, Cornelius
Mitglied
Schütt, Jens


Vertreter
Petersen, Margarethe
Mehlis, Matthias
Marx, Marcus
Vertreter
Hagenah, Marc



Daneben wurden Kai Seefried als Mitglied und Jens Schütt als Vertreter für den Hauptarbeitskreis benannt.

Der Verwaltung wurde nun seitens des NSGB-Kreisverbandes mitgeteilt, dass, bezogen auf den Kreisverband, für Herrn Seefried eine andere Person nachgemeldet werden kann, da Herr Seefried aufgrund der Benennung für den Hauptarbeitskreis automatisch für die Mitgliederversammlung berücksichtigt wird. Dies war hier im Vorwege nicht bekannt.

Aufgrund der Sitzverteilung besteht für die CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht für die Um- bzw. Nachbesetzung. Seitens der CDU-Fraktion wurde folgende Besetzung vorgeschlagen:

Anzahl der Sitze
2
Mitglied
Petersen, Margarethe
Mitglied
Schütt, Jens
Vertreter
Heinsohn, Reiner
Vertreter
Hagenah, Marc
Vertreter
Dieter-Völckers, Peter

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stellt die Umbesetzung der auf die CDU-Fraktion entfallenden Sitze entsprechend fest.

Diskussionsverlauf

Vom Bürgermeister wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat i n seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2016 die Verteilung der Sitze und die Benennung der Mitglieder sowie Vertreter im Kreisverband des NSGB festgestellt hat.

Da der CDU-Fraktionsvorsitzende Kai Seefried bereits automatisch durch seine Benennung für den Hauptarbeitskreis in der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes des NSGB Berücksichtigung findet, hat die CDU-Fraktion die Möglichkeit, eine weitere Person zu entsenden.
Als Mitglied für den Kreisverband Stade des NSGB wird die Ratsdame Margarethe Petersen benannt, weitere Stellvertreter werden die Ratsherren Reiner Heinsohn und Peter Dieter-Völckers.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Umbesetzung der auf die CDU-Fraktion entfallenden Sitze entsprechend fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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13. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 13

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.

Diskussionsverlauf

Vor Beginn der Sitzung wurde allen Ratsmitgliedern eine Spendenliste für das 1. Quartal 2017 ausgehändigt.
Der Bürgermeister Mike Eckhoff weist darauf hin, dass gemäß der Richtlinie der Gemeinde Drochtersen zur Annahme freiwilliger Spenden ein Verzeichnis der Zuwendungen aus dem Jahre 2016 während der Sitzung ausgelegt und dem Rat so zur Kenntnis gegeben wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden für das 1. Quartal 2017 gemäß der Tischvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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14. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 14
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14.1. Tennet - Verlauf der Südlink-Trasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 14.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff berichtet von einem Erörterungstermin der Fa. Tennet zu den geplanten Verfahrensschritten und Südlink-Trassenvarianten,  die evtl. den Bereich der Ortschaft Hüll betreffen. Zur Vorbereitung auf die Antragskonferenzen findet für den Landkreis Stade am 15.05.2017 eine Informationsveranstaltung statt.

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14.2. Bürgerstiftung der Kreissparkasse Stade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 14.2

Diskussionsverlauf

Der Beirat der Bürgerstiftung der Kreissparkasse Stade hat sich am 16.03.2017 mit der Verwendung der für die Stiftungszwecke zur Verfügungen stehen Mittel befasst. Am Dienstag, dem 04.04.2017, findet um 18.00 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Drochtersen die Übergabe der Stiftungsgelder an Vereine und Verbände statt. Der Bürgermeister bittet die Beiratsmitglieder um zahlreiche Teilnahme.

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14.3. Ausschreibung des Radweges Lückenschluss Dornbuschermoor-Hüll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 14.3

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Landkreis Stade den Ausbau des Lückenschlusses Radweg Dornbuschermoor – Hüll bis zum 01.07.2017 ausschreiben und vergeben muss . Mit der Realisierung der Maßnahme ist kurzfristig zu rechnen.

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14.4. Hafen Am Ruthenstrom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 14.4

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister berichtet von einem Erörterungstermin beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Oldenburg im Rahmen einer Risiko- und Anfälligkeitsanalyse des Hafens Am Ruthenstrom lt. NHafenSG. Die Verwaltung erwartet nunmehr einen Bescheid, wie der Hafen im Rahmen eines Gefahrenabwehrplanes zu sichern ist. Nach Zertifizierung des Hafens besteht die Hoffnung, diesen entsprechend vermarkten zu können bzw. zukünftig mehr zu frequentieren. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen sind seitens der Gemeinde umzusetzen.

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15. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 15

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

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15.1. Einsturzgefährdetes Haus in der Schmiedestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 15.1

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage des Ratsherrn Martin Bremert zum Sachstand hinsichtlich des einsturzgefährdeten Hauses in der Schmiedestraße in Assel teilt der Bürgermeister mit, dass vor Abriss der Denkmalschutz aufgegeben werden muss. Seitens der Verwaltung besteht weiterhin Kontakt zur Denkmalschutzbehörde und dem Bauamt des Landkreises Stade, wie entsprechend verfahren werden kann. Private Interessenten an dem Grundstück sind vorhanden.

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15.2. Weg zum Anleger Krautsand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 15.2

Diskussionsverlauf

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen fragt an, ob der Verwaltung Reparatur- und Sandschiebearbeiten auf dem Weg Richtung Strandzeit auf Krautsand bekannt sind. Seine Fraktion lehnt es ab, einen Gewerbebetrieb aus Haushaltsmitteln zu sponsern.
Bürgermeister Mike Eckhoff weist darauf hin, dass der Weg als Zugang zum Anleger genutzt wird und die Gemeinde als Betreiber des Anlegers verkehrssicherungspflichtig ist.

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15.3. Radweg Brücke Dornbusch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 15.3

Diskussionsverlauf

Ratsherr Gerd Hagenah weist darauf hin, dass an der Brücke am Hafen Dornbusch in Verlängerung des Radweges Dornbusch-Krautsand durch den schlechten Seitenraumzustand erhebliche Gefahr für Radfahrer besteht. Der Bürgermeister wird prüfen, ob es Möglichkeiten zur Nutzung von Fördermitteln zur Schließung der Radweglücke gibt.

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16. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 16

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.38 Uhr.

Datenstand vom 06.04.2017 08:48 Uhr