Datum: 29.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 13.03.2017
4 Bestellung des hauptamtlichen Bürgermeisters zum Standesbeamten
5 Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten a) Satzung über die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten einer Gemeinde Drochtersen b) Bestellung von Frau Annette Brinkmann zur nebenberuflich tätigen Gleichstellungsbeauftragten
6 Anfragen und Mitteilungen

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 29.05.2017 ö 1

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen der Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 29.05.2017 ö 2

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anfragen vor.

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3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 13.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 29.05.2017 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 13.03.2017.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 13.03.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Bestellung des hauptamtlichen Bürgermeisters zum Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 29.05.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 06/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.06.2017 10

Sachverhalt

§ 2 Abs. 3 Personenstandsgesetz regelt, dass zu Standesbeamten ausschließlich nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Personen bestellt werden dürfen.

Gemäß § 4 Abs. 4 Niedersächsische Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Nds. AVO PStG) setzt die Bestellung, bezogen auf die fachliche Eignung, den erfolgreichen Abschluss einer fachbezogenen Grundschulung voraus. Bei einer - wie vorgesehen - beschränkten Bestellung des Hauptverwaltungsbeamten genügt für die Bestellung der erfolgreiche Abschluss einer den beschränkten Aufgabenbereich umfassenden Kurzschulung.

Herr Bürgermeister Mike Eckhoff hat eine entsprechende Kurzschulung des Fachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e. V. am 15. März 2017 erfolgreich besucht.

Die Aufgaben der Standesämter obliegen nach § 1 S. 1 Nds. AVO PStG den Gemeinden.

Beschlussempfehlung

Herr Bürgermeister Mike Eckhoff wird mit Wirkung vom 21.06.2017 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Drochtersen bestellt.
Die Bestellung wird beschränkt auf die Beurkundung von Eheschließungen, die Begründung von Lebenspartnerschaften und die wegen einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft abgegebenen Namenserklärungen. Die Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff nimmt während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt im Zuhörerraum Platz.

Der A llgemeine Vertreter Michael Krüger erläutert kurz die Beschlussvorlage.

Beschluss

Herr Bürgermeister Mike Eckhoff wird mit Wirkung vom 21.06.2017 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Drochtersen bestellt.
Die Bestellung wird beschränkt auf die Beurkundung von Eheschließungen, die Begründung von Lebenspartnerschaften und die wegen einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft abgegebenen Namenserklärungen. Die Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten a) Satzung über die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten einer Gemeinde Drochtersen b) Bestellung von Frau Annette Brinkmann zur nebenberuflich tätigen Gleichstellungsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 29.05.2017 ö 5
Verwaltungsausschuss 06/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.06.2017 11
Gemeinderat 04/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 20.06.2017 ö 9

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 29.03.2017 wurde Frau Isabell Strömer auf eigenen Wunsch hin zum 31.03.2017 als Gleichstellungsbeauftragte abberufen.

Mit Blick auf das der relativ kurzen Amtszeit vorausgehende, vor etwa einem Jahr stattgefundene Auswahlverfahren wurde Kontakt zu Frau Annette Brinkmann bezüglich der Fragestellung, ob eine Aufgabenwahrnehmung weiterhin vorstellbar ist, aufgenommen. Frau Brinkmann wurde im Rahmen des letztjährigen Auswahlverfahrens von allen drei im Rat vertretenen Fraktionen als geeignet für die Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten erachtet.

Frau Brinkmann hat mitgeteilt, dass sie auch weiterhin gerne das Amt der Gleichstellungsbeauftragten bekleiden würde. Aus persönlichen Gründen ist ihr die Aufgabenwahrnehmung jedoch nicht im Rahmen eines Ehrenamtes, sondern vielmehr im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit, in Form einer geringfügigen Beschäftigung, möglich.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine nebenberufliche Aufgabenwahrnehmung vorstellbar – zulässig ist die nebenberufliche Wahrnehmung, da das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz den Gemeinden, die wie die Gemeinde Drochtersen nicht verpflichtet sind, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen, eine entsprechende Wahlmöglichkeit einräumt.

Im Falle einer Berufung Frau Brinkmanns zur nebenberuflichen Gleichstellungsbeauftragten würde ein Beschäftigungsverhältnis zwischen der Gemeinde und Frau Brinkmann zu begründen sein, d.h. Frau Brinkmann würde einen Arbeitsvertrag bei der Gemeinde erhalten.

Neben dem Stellenplan ist bei der entsprechenden Vorgehensweise auch die geltende Satzung zu überarbeiten, die bislang ausschließlich eine ehrenamtliche Aufgabenwahrnehmung erlaubt.

Der Vorlage ist als Anlage der 1. Entwurf einer neuen Satzung beigefügt. Dieser Satzungsentwurf eröffnet der Gemeinde für die Zukunft grundsätzlich die Möglichkeit, entweder eine ehrenamtlich oder nebenberuflich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Daneben beinhaltet der Satzungsentwurf neue Regelungen

  • zu der Thematik der Verwirklichung der Gleichstellung (hier enthält der Entwurf neben dem auch bislang formulierten Ziel den Verweis auf die gesetzlichen Regelungen),
  • weitergehende, klarstellende Regelungen zur Frage, was mit der Aufwandsentschädigung abgegolten ist und
  • bezogen auf die nebenberufliche Aufgabenwahrnehmung den wöchentlichen Stundenumfang von 5 Stunden.

Zu den Fragestellungen der zeitlichen Ausgestaltung und zur tariflichen Eingruppierung wurde u.a. auf die Erfahrungen und Vorgehensweisen anderer kreisangehöriger Kommunen zurückgegriffen. Daneben wurde insbesondere zur zeitlichen Beanspruchung eine überschlägige Schätzung durchgeführt – der Umfang von wöchentlich 5 Stunden wird als auskömmlich erachtet.

Hinsichtlich der tariflichen Eingruppierung kann bezogen auf das weite Aufgabenspektrum grundsätzlich ein Studium als grundsätzliche Voraussetzung angesehen werden. Dies hat zur Folge, dass mindestens eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b zu erfolgen hat. Diese Voraussetzung berücksichtigend, regelt das Tarifrecht, dass für den Fall, dass eine solche Stelle bekleidet wird, ohne dass diese persönliche Voraussetzung erfüllt ist, die Eingruppierung in die nächstniedrigere EG erfolgt. Dies träfe im vorliegenden Fall zu und würde eine Eingruppierung in EG 9a nach sich ziehen.

Mit Blick auf die Anpassung des Stellenplanes wurde die Beteiligung des Personalrates vorsorglich eingeleitet. Daneben hat der Personalrat dem Verzicht auf eine interne Stellenausschreibung zugestimmt.

Beschlussempfehlung

  1. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die Satzung über die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in Form des vorliegenden 1. Entwurfes zu beschließen.
  2. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, Frau  Annette Brinkmann, Fasanenweg 62, 21706 Drochtersen, zum  01.07.2017 zur nebenberuflich tätigen Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Drochtersen zu berufen. Die Eingruppierung erfolgt in EG 9a TVöD. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Nach der bisherigen Satzungsregelung erhält die Gleichstellungsbeauftragte eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 306,78 €/ Monat. Diese Mittel wurden mit dem Haushalt für das Jahr 2017 bereitgestellt. Bei einer wie oben geschilderten Eingruppierung kämen auf die Gemeinde monatlich Kosten in Höhe von ca. 550 € zu (für Entgelt und Arbeitgeberanteile). Für das (restliche) Jahr 2017 würden sich die Kosten somit auf etwa 3.300 € belaufen. Aufgrund des Ansatzes und des in der Zeit der Vakanz eingesparten Aufwandes stehen ca. 2.760 € zur Verfügung. Die verbleibende Differenz kann über die Personalkostenreserve bzw. das Gesamtdeckungsprinzip abgedeckt werden.

Diskussionsverlauf

Vom Bürgermeister wird auf das Einstellungsverfahren aus dem Vorjahr eingegangen, auf Grund dessen Frau Strömer zur Gleichstellungsbeauftragten berufen wurde. Bei dem damaligen Verfahren standen fünf Bewerberinnen zur Auswahl. Durch Herrn Eckhoff wurden nach der Abberufung von Frau Strömer auf Grund der Rangfolge des Einstellungsverfahrens 2016 Gespräche mit Frau Annette Brinkmann aufgenommen, zumal sie auch schon im damaligen Verfahren von allen drei im Rat vertretenen Fraktionen als geeignete Bewerberin erachtet wurde. Frau Brinkmann kann sich die Tätigkeit allerdings nicht als ehrenamtliche Tätigkeit, sondern im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit in Form einer geringfügigen Beschäftigung vorstellen. Das macht allerdings eine Anpassung des Stellenplanes und der derzeit geltenden Satzung erforderlich, die bisher nur eine ehrenamtliche Tätigkeit vorsieht.

Auf Grund der Gespräche mit Frau Brinkmann und auf Grund von Erfahrungswerten aus anderen kreisangehörigen Gemeinden, wird eine Arbeitszeit von 5 Stunden wöchentlich für auskömmlich erachtet.

Seitens des Ausschussmitgliedes Cornelius van Lessen wird gefragt, was aus dem Arbeitsverhältnis wird, wenn es mal zu einer Abberufung kommen sollte. Herr Krüger teilt mit, dass ein Passus im Arbeitsvertrag aufgenommen wird, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitsvertrag im Falle der Abberufung endet. Rechtlich möglich ist in dem Fall zudem eine betriebsdingte Kündigung.

In der Folge wird ausgiebig über die Auskömmlichkeit der festgeschriebenen Arbeitszeit (5 Stunden / Woche) diskutiert. Es könnte insbesondere dann schnell zu Überstunden kommen, wenn Frau Brinkmann beispielsweise wie ihre Vorgängerin regelmäßig die Ausschuss- und Ratssitzungen besucht. Herr Eckhoff verweist auf die geführten Gespräche mit Frau Brinkmann, in denen auch die Arbeitszeit thematisiert wurde. Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Bernd Mattern teilt Herr Eckhoff mit, dass die geltende Dienstanweisung Abweichungen beim Arbeitszeitkonto von -10 Stunden bis +30 Stunden zulässt.

Beschluss

a)        Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die Satzung über die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in Form des vorliegenden 1. Entwurfes zu beschließen.

b)        Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, Frau  Annette Brinkmann, Fasanenweg 62, 21706 Drochtersen, zum  01.07.2017 zur nebenberuflich tätigen Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Drochtersen zu berufen. Die Eingruppierung erfolgt in EG 9a TVöD. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 29.05.2017 ö 6

Diskussionsverlauf

Im öffentlichen Teil liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor. Der Bürgermeister teilt mit, dass er eine Mitteilung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat.

Datenstand vom 07.09.2017 08:07 Uhr