Datum: 23.10.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 18.09.2017
4 Planfeststellungsverfahren über den Neubau des Autobahnkreuzes Kehdingen / Anschluss der A20 an die A26 - Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen
5 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ im Parallelverfahren a) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ (Gesamtabwägungsbeschluss) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB b) Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ c) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden - Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht
6 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren a) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“(Gesamtabwägungsbeschluss) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB b) Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ c) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht
7 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2018
7.1 Ankauf einer potentiellen Ausgleichsfläche
7.2 Ergebnis-/ Finanzhaushalt 2018
8 Anfragen und Mitteilungen
8.1 Anfragen
8.2 Mitteilungen
8.2.1 Fahrradfähre
8.2.2 Mobilfunkanlage

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 2

Diskussionsverlauf

Herr Andreas Friedrich von der Jägerschaft Stade – Abteilung Drochtersen – bringt zum TOP 7.1 (Ankauf einer potentiellen Ausgleichsfläche) vor, bei der zukünftigen Gestaltung/Nutzung der Fläche mitwirken zu wollen. Als ortskundige Personen/Jäger könne man wertvolle Hinweise für diese Gestaltung/Nutzung geben. Der Bürgermeister Mike Eckhoff bedankt sich und teilt mit, dass man entsprechend auf die Jägerschaft zukommen wird.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 18.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 18.09.2017.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 18.09. 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Planfeststellungsverfahren über den Neubau des Autobahnkreuzes Kehdingen / Anschluss der A20 an die A26 - Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 3

Sachverhalt

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 18.09.2017 mitgeteilt wurde, liegen derzeit die o. g. Planfeststellungsunterlagen in der Zeit vom 18.09. bis 17.10.2017 öffentlich aus. Jede Person, deren Belange durch die Planung berührt werden, kann sich hierzu bis zum 28.11.2017 äußern und eine Stellungnahme/Einwendung an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgeben.

Die Gemeinde kann zu den Planfeststellungsunterlagen ebenfalls eine Stellungnahme/Einwendung bis zum 28.11.2017 an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgeben.

Das o. g. Projekt wurde bereits am 24.04.2017 im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung in der Mensa der Elbmarschenschule Drochtersen vorgestellt. Eine weitere Erläuterung mit den Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat am 24.08.2017 stattgefunden.

Die vorliegende Planung umfasst die Verknüpfung der A 20 mit der A 26 durch das Autobahnkreuz Kehdingen. Das Autobahnkreuz wird als vierarmiger Knotenpunkt in Form eines vollständigen Kleeblatts ausgebildet. Der Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz wird in Richtung B 495 über die K 27 und die K 12 sowie zur L 111 jeweils über einen Zubringer hergestellt.
Es ist vorgesehen, den Zubringer zur K 27 als Bundesstraße und den Zubringer zur L 111 als Landesstraße zu widmen. Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland.

Der geplante Zubringer zur L 111 kann zukünftig auch eventuell für eine Teilerschließung des neu geplanten Gewerbegebietes Gauensiek dienen. Abzweigend vom Zubringer sind Erschließungsstraßen in das neue Gewerbegebiet denkbar. Die hierfür entstehenden Kosten wären durch die Gemeinde Drochtersen bzw. einen Erschließungsträger zu tragen (siehe Entwurf 10. Änderung F-Plan „Gewerbegebiet Gauensiek“).

Eine kurze Darstellung der Baumaßnahme ergibt sich auch aus dem anliegenden Ausschnitt des Erläuterungsberichts der Planunterlagen (Seiten 3 und 4) und den beigefügten Übersichtskarten.

Seitens der Verwaltung wurde folgende Stellungnahme (Entwurf) erarbeitet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Drochtersen begrüßt grundsätzlich, dass nunmehr die Planfeststellungsunterlagen ausliegen und das somit ein weiterer Verfahrensschritt zur Realisierung des für die Gemeinde Drochtersen wichtigen Infrastrukturprojektes A20/A26 vorgenommen wird.

Hinsichtlich der für den Bau und die Erschließung des Projektes notwendigen Grundstücke ist darauf hinzuweisen, dass die verkehrliche Erschließung jederzeit gewährleistet sein muss. Des Weiteren ist sicher zu stellen, dass die Entwässerung der betroffenen und anliegenden Flächen ebenfalls jederzeit gesichert sein muss.

Durch die derzeit angedachte nördliche Zubringerstraße vom Autobahnkreuz A20/A26 über die K 27 (Aschhorn) und die K 12 (Buschhörne/Dornbuschermoor) bis zur B 495 (Wolfsbruchermoor), werden die Anlieger zukünftig durch den damit entstehenden Verkehr stark in Anspruch genommen. Es ist daher zu prüfen, inwieweit ein Anspruch auf Verkehrslärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Anwohner besteht.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob aus Verkehrssicherheitsgründen noch ein Anspruch auf den Ausbau/Weiterbau (ein- oder beidseitig) der vorhandenen bzw. noch fehlenden Radwegestrecken entlang der o. g. Zubringerstraßen besteht. Da in diesem Bereich auch Kleinkinder und Schüler wohnen, steht die Verkehrssicherheit dieser Verkehrsteilnehmer insbesondere im Fokus. 

Weitere Hinweise/Bedenken des Ausschusses können eingearbeitet werden …

Eine Vertreterin der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird in der Sitzung für Fragen/Hinweise zur Verfügung stehen.

Zur Thematik wurde von der Wählergemeinschaft Drochtersen die anliegend beigefügte Email vom 26.09.2017 zugesandt und wird als weitere Diskussionsgrundlage der Vorlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die beigefügte Stellungnahme zu beschließen und an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abzusenden.

Diskussionsverlauf

Nach einer kurzen Einleitung durch den Bürgermeister Mike Eckhoff wird das Wort an die zuständige Projektleiterin Frau Uhlig weitergegeben.

Frau Uhlig weist darauf hin, dass Stellungnahmen noch bis zum 28. November 2017 abgegeben werden können. Die Abwägung aller Stellungnahmen wird ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen und anschließend öffentlich vorgestellt werden. Da nach Abschluss des Verfahrens noch Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zu erwarten sind, wird derzeit mit einem Baubeginn ca. im Jahr 2022 gerechnet. Die eigentliche Bauzeit wird auf ca. 6 Jahre geschätzt. Die Verkehrsfreigabe könne dann voraussichtlich ca. 2028 stattfinden.

Das Ausschussmitglied Markus Wrage teilt mit, dass in der Stellungnahme eine Anbindungsmöglichkeit an eine Umgehungsstraße für Drochtersen festzuhalten ist. Das Ausschussmitglied Dr. Hannes Hatecke teilt mit, dass man das Planfeststellungsverfahren für die Autobahn nicht aufhalten solle. Weitere Planungen bzw. Entscheidungen über eine Ortsumgehung können parallel stattfinden. Das Ausschussmitglied Angelika Prott schließt sich an, es darf zu keinen weiteren Verzögerungen kommen.
Von Frau Uhlig wird mitgeteilt, dass seitens der Nds. Straßenbaubehörde derzeit keine weiteren Anschlussmöglichkeiten für weitere mögliche Anschlussstellen vorgesehen sind. Anschlüsse an die Zubringer werden später verkehrsrechtlich geprüft. Die Gemeinde ist dann Kostenträger.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass die Stellungnahme noch entsprechend der Vorschläge ergänzt und zur Abstimmung an die Fraktionen weitergeleitet wird. Daraufhin kann sie in der anstehenden Verwaltungsausschusssitzung beschlossen werden. Die Planung einer Ortsumgehung ist ein langfristiges Vorhaben und kann heute in der Autobahnplanung nicht in Gänze berücksichtigt werden. Des Weiteren berichtet der Bürgermeister Herr Eckhoff, dass bereits Gespräche mit der Wirtschaftsförderung Stade, der Süderelbe AG und der NLG bezüglich des geplanten Gewerbegebietes stattgefunden haben. Sobald es konkrete Ergebnisse zu z.B. Erschließungsplanung, Ankauf von Flächen, etc. gibt, wird darüber in einem Ausschuss berichtet.

Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen fragt nach, ob Frau Uhlig etwas über den geplanten „Ferlemannbogen“ berichten kann. Hierzu teilt Frau Uhlig mit, dass sie zurzeit keine genaue Daten nennen kann, da hierzu noch kein Planungsauftrag vorliege.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die beigefügte Stellungnahme mit den entsprechenden Änderungen zu beschließen und an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu senden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ im Parallelverfahren a) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ (Gesamtabwägungsbeschluss) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB b) Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ c) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden - Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 5
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 4
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 7

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung
Die Gemeinde Drochtersen beabsichtigt in dem Ortsteil Hüll neue Wohnbauflächen auszuweisen. Ziel ist die Deckung des örtlichen Eigenbedarfs an Bauland. Die Teilflurstücke 92/3, 93/4, 280/90 und 279/91 in der Flur 11 der Gemarkung Hüll sind derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Durch die Bauleitplanung sollen nun der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drochtersen geändert und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erstellt werden. Durch die Bauleitplanung wird der Bau von Ein- bis Zweifamilienhäusern ermöglicht. Die Örtlichen Bauvorschriften lehnen sich an die des bereits bestehenden Wohngebietes „An der kleinen Rönne“ an, so dass der dörfliche Charakter fortgeführt wird. Derzeit haben sich bereits 15 Kaufinteressenten für die Wohnbaugrundstücke gemeldet.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 (nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 13. Juni 2017) beschlossen, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 –
„Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ im Parallelverfahren öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.

In der Zeit vom 26.06.2017 bis einschließlich 04.08.2017 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 15.06.2017 bis einschließlich 17.07.2017 statt.

Aufgrund zu berücksichtigender Stellungnahmen, die während des o.g. Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, wurde der Entwurf des Bebauungsplanes geändert und erneut den betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen vorgelegt. Die Änderung betrifft eine Verschiebung der Baugrenze im Bebauungsplan, durch welche die Grundzüge der Planung allerdings nicht berührt werden. Planerische Grundzüge, wie die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes, der notwendigen Erschließung sowie der Entsorgungsanlagen für die Regenwasserbewirtschaftung, können nach wie vor umgesetzt werden.

Die im Auslegungs-/Beteiligungsverfahren und erneuten eingeschränkten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit erstellter Abwägung und entsprechenden Abwägungsbeschlüssen sind der Vorlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a) Gesamtabwägungsbeschluss
     Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) sowie erneuter eingeschränkter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ und des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ einzuarbeiten.

b) Feststellungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

c) Satzungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Nach einer kurzen Einleitung durch den Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn wird das Wort an Frau Kallischko vom Planungsbüro Cappel & Kranzhoff gegeben.
Frau Kallischko erörtert kurz den Planungsstand. Während der Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind insgesamt 8 Stellungnahmen eingegangen. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gab es keine.
Die Nds. Landesforsten haben in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass durch die Planung der östlich angrenzende Wald durch die im Plangebiet vorhandenen Bäume betroffen ist (Brandrisiko). Um dem entgegenzuwirken, wurde die geplante Baugrenze um 10 m weiter weg versetzt, so dass nun insgesamt 35 m Abstand zum Wald eingehalten werden (Vorgabe des RROP).  Aufgrund dieser Planänderungen wurden der Landkreis Stade und die Nds. Landesforsten nochmals eingeschränkt im Verfahren beteiligt. Der Landkreis Stade hat noch weitere Hinweise gegeben, aus denen allerdings keine Planänderung hervorgehen. Diese Hinweise wurden redaktionell in die Unterlagen aufgenommen. Die Nds. Landesforsten haben keine weiteren Bedenken geäußert. Lediglich auf den Brandschutz im späteren Genehmigungsverfahren wurde hingewiesen.
Vom Ausschussmitglied Cornelius van Lessen wird nachgefragt, ob sich die Anzahl der Baugrundstücke durch die Versetzung der Baugrenze reduziert. Dieses wurde von Frau Kallischko verneint.
Vom Ausschussmitglied Marc Hagenah wird nachgefragt, wer über die Namensgebung der neuen Straße entscheidet. Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass durch einige Ratsmitglieder eine Abfrage bei den Hüllern durchgeführt werden soll. Diese Vorschläge sollen dann bei der weiteren Beratung/Beschlussfassung berücksichtigt werden. Das Ausschussmitglied Günter Andreas schlägt die Bezeichnung „Waldsiedlung“ vor.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a) Gesamtabwägungsbeschluss
     Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) sowie erneuter eingeschränkter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ und des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
b) Feststellungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

c) Satzungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren a) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“(Gesamtabwägungsbeschluss) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB b) Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ c) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 6
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 5
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 8

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung

Um die Nachfrage nach gewerblichen Flächen in Drochtersen zu decken, beabsichtigt die Gemeinde Drochtersen, ein neues Gewerbegebiet in der Aschhorner Straße zu entwickeln. Es soll zudem das bestehende Gewerbegebiet in der Aschhorner Straße ergänzen. Die Flurstücke 36/2, 46/2, 49/7, 49/8, 25/15, 36/4 und 36/5 sowie die Teilflurstücke 59/4, 60/3, 35/1, 47/1 und 48/2 in der Flur 20 der Gemarkung Drochtersen sind derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen. Durch die Bauleitplanung sollen nun der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drochtersen geändert und der Bebauungsplan Nr. 77 „Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 (nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 13. Juni 2017) beschlossen, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.

In der Zeit vom 26.06.2017 bis einschließlich 04.08.2017 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel fand auch die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Die im Auslegungs-/Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit erstellter Abwägung und entsprechenden Abwägungsbeschlüssen sind der Vorlage beigefügt.

Im Nachgang zur Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung wurde festgestellt, dass eine Anpassung der geplanten Verkehrsflächen erforderlich ist. Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und davon lediglich die Gemeinde als Grundstückseigentümer und Veräußerer betroffen ist, wird von einer erneuten Beteiligung abgesehen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss

Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ einzuarbeiten.

b)        Feststellungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

c)        Satzungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Nach einer kurzen Einleitung übergibt der Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn das Wort an Herrn Kruse vom Planungsbüro Elbberg.
Herr Kruse erörtert den Planungsstand. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Der Landkreis Stade verweist in seiner Stellungnahme auf eine Gewichtsbeschränkung in der Aschhorner Straße von 17 Tonnen. Bei Fahrzeugen > 17t ist eine entsprechende Sondergenehmigung beim Landkreis Stade zu beantragen. Diese Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen.
Der Unterhaltungsverband hat noch einmal auf die erforderliche Rückhaltung des Regenwassers hingewiesen. Mit dem geplanten Regenrückhaltebecken werden die geforderten max. Abflusswerte unterschritten.
Die Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die Ausgleichsflächen im Gewerbegebiet vor Verkauf einheitlich von der Gemeinde Drochtersen herzustellen sind.
Nach erneuter Prüfung der Planunterlagen ist dem Ingenieurbüro aufgefallen, dass der Wendehammer mit 22 m zu klein bemessen wurde. Lastwagen mit Lastzügen benötigen eine Wendeanlage mit 25 m Durchmesser. Diese Änderung wurde in der Planzeichnung entsprechend vorgenommen.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
b)        Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
c)        Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 7
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7.1. Ankauf einer potentiellen Ausgleichsfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 7.1
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16.1

Sachverhalt

Frau Britta Morgenstern, Aschhorn 9, 21706 Drochtersen, bietet der Gemeinde Drochtersen den Kauf einer potentiellen Ausgleichsfläche (Gemarkung Drochtersen, Flur 31, Flurstück 78/1) mit einer Größe von 72.600 qm an. Der Kaufpreis soll 1,50 €/qm betragen. Somit wäre ein Grundstückspreis in Höhe von 108.900,00 € zu zahlen.

Des Weiteren wären 5% Grunderwerbssteuer (5.445,00 €) sowie Notar- und Gerichtskosten zu tragen.
Im eingebrachten Haushaltsentwurf wurden dem entsprechende 120.000 € als Auszahlung für Investitionen beim Produkt 11108 – Grundstücksverwaltung unbebaut bereits berücksichtigt.“

Die Flächen wurden bereits durch den Dipl.-Biologen -Herrn Bülow- bewertet und sind als Ausgleichsflächen nutzbar.

Derzeit hält die Gemeinde Drochtersen knapp 30 ha an Ausgleichsflächen in ihrem Bestand. Davon sind zurzeit ca. 29 ha für Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahem der vorhandenen Bauleitpläne vergeben und somit steht noch ca. 1 ha zur Verfügung. Die o. g. Fläche würde somit im Flächenpool der Gemeinde Drochtersen für zukünftige Projekte (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) zur Verfügung stehen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung zu stellen und den Kauf der o. g. Ausgleichsfläche zu einem Preis von 1,50 €/qm.

Diskussionsverlauf

Durch Herrn Kahl wird erläutert, dass diese Flächen als Flächenpool für zukünftige Bauleitplanverfahren zur Verfügung stehen soll. Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung zu stellen und den Kauf der o. g. Ausgleichsfläche zu einem Preis von 1,50 €/qm.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7.2. Ergebnis-/ Finanzhaushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 7.2

Sachverhalt

Grundlage für die Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus für das Haushaltsjahr 2018 sind die Produkte

11108        Grundstücksverwaltung (unbebaut),
51101        Räumliche Planung und Entwicklung,
57501        Tourismus,
53810        Abwasserbeseitigung und
54701        ÖPNV.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vorbehalten.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den im Entwurf vorliegenden Ergebnis- und Finanzhaushalt für die Produkte

11108        Grundstücksverwaltung (unbebaut),
51101        Räumliche Planung und Entwicklung,
57501        Tourismus,
53810        Abwasserbeseitigung und
54701        ÖPNV.

zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 8
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8.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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8.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 8.2
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8.2.1. Fahrradfähre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 8.2.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass Herr Jonas Kötz in der Ratssitzung am 29. November 2017 einen detaillierten Sachstandsbericht bezüglich der Fahrradfähre halten wird.

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8.2.2. Mobilfunkanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 8.2.2

Diskussionsverlauf

Vom Bürgermeister Mike Eckhoff wird mitgeteilt, dass derzeit bezüglich der wünschenswerten Verbesserung des vorhandenen Mobilfunknetzes Gespräche mit Mobilfunkbetreibern über neue/verbesserte technische Standorte in Assel und Dornbusch geführt werden.

Datenstand vom 03.11.2017 11:42 Uhr