Datum: 25.10.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Bau und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 27.03.2017
4 Verkehrsberuhigung in der Kirchen- und Schulstraße
5 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2018
5.1 Mehrkosten Radweg an der K65 Dornbuschermoor-Hüll (Lückenschluss)
5.2 Modellversuch Schnellbusverbindung nach Stade und zurück
5.3 Erneuerung der Parkscheinautomaten Krautsand
5.4 Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße
5.5 Sanierung der Klappbrücke Dornbusch
5.6 Ertüchtigung der Zugangsstege der Schiffsliegestellen im Hafen Am Ruthenstrom
5.7 Neubau einer Regenwasserentlastungsleitung vom Polder C der Werkstraße zum Gauensieker Fleet
5.8 Ergebnis-/ Finanzhaushalt 2018
6 Anfragen und Mitteilungen
6.1 Anfragen
6.1.1 Breitbandausbau in den Moorgebieten
6.1.2 Einzäunung Löschplatz Am Ruthenstrom
6.1.3 Sachstand Umgestaltung Kirchenstraße
6.2 Mitteilungen
6.2.1 Sanierung des Bodenbelages im Jugendcafé Drochtersen
6.2.2 Sachstand zur Hallenbadsanierung

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Ausschuss für Bau und Verkehr.pdf

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 1

Sachverhalt

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 27.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 27.03.2017 .

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 27.03.2017 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

zum Seitenanfang

4. Verkehrsberuhigung in der Kirchen- und Schulstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 6

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag von Frau Anke Friesen-Schulz auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1/325.2) und einer Beschränkung des LKW-Verkehrs (VZ 253) von der Einmündung der Kirchenstraße an die L111 bis zur Gabelung Am Sportplatz/Alter Hof sowie von der Kirchenstraße bis zur Einmündung Neuer Weg vor.

Hierzu folgende Ausführungen zu den besagten Regelungen:
Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches:
Zeichen 325.1
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Zeichen 325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Der verkehrsberuhigte Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.
Innerhalb dieses Bereiches gilt:
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
  • Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen.
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind.



VZ 253   (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 to, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)

Der Antrag liegt der Vorlage als Anlage bei.

Die Kirchenstraße wird im Zuge der Städtebausanierung baulich so hergerichtet, dass die Einrichtung als verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1/ 325.2) möglich ist.
Für die weiterführenden Bereiche ab Kreuzung Kirchenstraße/Schulstraße bis zur Einmündung Alter Hof/bis zur Schule könnten zusätzliche Rückbau- und Umbaumaßnahmen der Straßen erforderlich sein.
In den Richtlinien zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches heißt es, dass die Kennzeichnung voraussetzt, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktionen haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveuausgleichenden Ausbau, Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau- Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.
Sofern die Maßnahme umgesetzt werden soll, ist von der Gemeinde eine verkehrsbehördliche Anordnung beim Landkreis Stade zu beantragen.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert die Beschlussvorlage. Der Vorlage wurde, ergänzend zu dem Antrag von Frau Friesen-Schulz, kürzlich eine Unterschriftenliste beigefügt.
Bei den ersten Besprechungen hinsichtlich der Umgestaltung der Kirchenstraße und des Kirchenvorplatzes wurde ebenso über die Entschärfung der Verkehrssituation gesprochen, ist jedoch als separates Thema zu sehen. Wenn dem Antrag, wie von Frau Friesen-Schulz gestellt, gefolgt werden soll, wird die Verwaltung eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung beim Landkreis beantragen.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen ergänzt, dass bereits vor 2 Jahren bei den Besprechungen zur Ortskernsanierung über diese Situation gesprochen wurde, die FWG stimmt dem Antrag zu.
Dr. Hannes Hatecke erläutert die hohe Bedeutung der Schulwegsicherheit und befürwortet die Aufpflasterung an der Einmündung der Kirchenstraße/L111. Die CDU-Fraktion sieht jedoch das blaue Verkehrszeichen „verkehrsberuhigter Bereich“ nicht als optimale Lösung und plädiert für ein dreieckiges Warnschild mit der Aufschrift „Achtung Kinder“. Der geplanten Gewichtsbeschränkung folgt die CDU.
Heino von Busch weist darauf hin, dass bei dieser Variante keine Geschwindigkeitsbegrenzung erzielt wird und somit 50 km/h gefahren werden darf.
Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig führt daraufhin die Möglichkeit zur Einrichtung einer 30er Zone an. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten schließt sich diesen Ausführungen an und ergänzt dahingehend, dass viele Kommunen generell auf Höhe von Schulen 30er Zonen einrichten. Heino von Busch fügt hinzu, dass seines Wissens nach in Tempo-30-Zonen keine weiteren Verkehrszeichen angebracht werden dürfen, außer Gewichtsbeschränkungen. Das Ausschussmitglied Uwe Heinsohn weist darauf hin, dass die Gewichtsbeschränkung bereits an der Ecke Schulstraße/Drosselstieg angekündigt werden muss, bevor die Fahrer erst in die Straße abbiegen und dann auf die Beschränkung stoßen.
Der Bürgermeister Mike Eckhoff erwähnt die Gespräche bei der Planung der Kirchenstraße, man solle an dem verkehrsberuhigten Bereich festhalten.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Jens Schütt fasst zusammen, dass Einigkeit hinsichtlich einer Geschwindigkeitsbegrenzung besteht.
Zunächst wird nun über den Antrag von Frau Friesen-Schulz abgestimmt, bevor der Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer 30er Zone behandelt wird.

Nach der Beschlussfassung zieht die CDU-Fraktion ihren Antrag zurück.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass ein verkehrsberuhigter Bereich mit den Verkehrszeichen 325.1 bzw. 325.2 von der Kirchenstraße/L111 bis zum Alten Hof sowie in der Schulstraße ab der Einmündung Neuer Weg in Richtung Kirchenstraße eingerichtet wird. Weiterhin ist für den vorgenannten Teil eine Gewichtsbeschränkung mit dem Verkehrszeichen 253 einzurichten. Die Verwaltung wird hierfür die verkehrsbehördliche Anordnung beim Landkreis Stade beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0, Enthaltungen: 4

zum Seitenanfang

5. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Mehrkosten Radweg an der K65 Dornbuschermoor-Hüll (Lückenschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 5.1
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16.2

Sachverhalt

Laut Vereinbarung zwischen der Gemeinde Drochtersen und dem Landkreis Stade schließt sich die Gemeinde dem Zuwendungsantrag des Landkreises nach den Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (vormals GVFG) an.

Die Gemeinde hat nach Abzug der Fördermittel die verbleibenden Kosten für die Baumaßnahme mit Ausnahme der Planung- und Grunderwerbskosten zu tragen.

Die Ausschreibung, Bauüberwachung und Bauabrechnung erfolgt durch den Landkreis.

Laut Zuwendungsantrag beliefen sich die zuwendungsfähigen Baukosten (ohne Planungs- und Bauaufsichtskosten) auf 259.060,00 €, was bei einer 60 %-Förderung einen verbleibenden Anteil für die Gemeinde Drochtersen von rd. 103.000,00 € bedeutet.
Bereits die Ausschreibung erbrachte eine Kostensteigerung auf 280.584,25 €, wodurch sich der Anteil der Gemeinde auf rd. 112.000,00 € erhöht.
Während der Bauzeit wurde von der Bauleitung festgelegt, dass die Seitenräume nicht mit dem Aushub angefüllt werden sollen, sondern hier Schotterrasen eingebaut werden soll.
Weiterhin wurde der im Radweg geplante Durchlass von DN 300 auf DN 700 vergrößert.  Der im Bereich der Scheidung vorgefundene Baugrund ist in großen Teilen schlechter, als in dem vor der Ausschreibung durchgeführten Bodengutachten dargestellt. Hieraus folgen größere Setzungen schon während des Einbaues der Frostschutzschicht und der Tragschichten. Von der Bauleitung wurde in Absprache mit dem Bodengutachter beschlossen, den Unterbau zunächst für einige Monate ruhen zu lassen und die Setzungen zu protokollieren. Hieraus folgt, dass die Baufirma zunächst abrücken und später die Baustelle wieder einrichten muss. Da die Baustellenabsicherung über einen längeren Zeitraum vorgehalten werden muss, entstehen weitere zusätzliche Kosten. Zudem hat die Bauleitung die Abdichtung der seitlichen Asphaltränder beschlossen, um ein seitliches Eindringen von Oberflächen- bzw. Grundwasser in den Asphalt zu erschweren.

Diese Leistung war nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die ausführende Firma ist aufgefordert worden, die Nachtragsangebote schnellstmöglich vorzulegen, damit diese geprüft und beauftragt werden können.

Seitens der Gemeinde wurde der Landkreis gebeten, die entstehenden Mehrkosten zur Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vorzulegen und zu prüfen, wem diese zu verrechnen sind, sowie ob eine Erhöhung der Fördersumme möglich ist.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff fasst einführend den Sachverhalt zusammen. Er macht deutlich, dass die Gemeinde Drochtersen bei dieser Maßnahme weder Bauherr, noch Eigentümer und nicht unterhaltungspflichtig ist sowie keine Bauaufsicht führt. Die Gemeinde Drochtersen übernimmt lediglich den finanziellen Anteil, der nicht durch den Fördergeber gefördert wird (mit Ausnahme der Planungs- und Grunderwerbskosten). Durch die bislang bekannten Mehrkosten liegt der gemeindliche Eigenanteil derzeit rd. 28.000,-- € über dem, was eingeplant war. Ob sich die Fördersumme durch die Mehrkosten ebenfalls erhöht, ist bislang noch offen. Er zitiert eine Mail des Landkreises Stade vom 25.10.2017 bezüglich der Mehrkosten, die laut Landkreis dem Radweg zuzuordnen sind. Die Mail liegt dem Protokoll als Anlage bei.

Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig erklärt, dass man hierüber noch nicht abstimmen könne, solange die Fördersumme offen ist. Er stellt den Antrag, diesen Beschluss bis dahin zu vertagen. Das Ausschussmitglied Heino Baumgarten führt seine Verärgerung über die Vorgehensweise des Landkreises Stade aus. Der Landkreis nimmt die Gemeinden für Eigenanteile in Anspruch, obwohl es sich um Kreisstraßen handelt. Der Übernahme eines Eigenanteils wurde von der SPD-Fraktion lediglich zugestimmt, damit der lang ersehnte Radweg gebaut wird. Ob nun ein neuer Förderbescheid aufgrund der Mehrkosten kommt, ist nicht sicher. Seiner Ansicht nach resultieren die Mehrkosten aus Planungsfehlern, die der Landkreis zu vertreten hat, demnach solle der Landkreis auch die Mehrkosten tragen. Das Ratsmitglied Cornelius van Lessen schließt sich diesen Ausführungen an. Er stellt infrage, ob die Übernahme der Mehrkosten haushaltsrechtlich vertretbar ist. Die FWG-Fraktion lehnt die gesamte Maßnahme ab. Das Ausschussmitglied Günter Andreas setzt Vertrauen in den Bau des Radweges, auch aufgrund von schlechtem Untergrund. Dem schließt sich das Ausschussmitglied Peter Dieter-Völckers an, die CDU-Fraktion möchte den Bau des Radweges nicht verhindern, möchte sich aber weitere Informationen einholen und schließen sich daher dem Antrag der SPD-Fraktion an, die Thematik zunächst zu vertagen.

Das Ratsmitglied Cornelius van Lesen erwähnt die Ablehnung der Gewährleistung aufgrund des schlechten Untergrundes durch die ausführende Firma Hahn. Dies sei bereits ein Sachverhalt für die Kommunalaufsicht. Er behält sich vor, dies dort vorzutragen. Weiterhin erwähnt er die Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Gemeinde Drochtersen, wonach nach § 4 der gemeindliche Eigenanteil  nach Fertigstellung der Baumaßnahme an den Landkreis zu überweisen ist, allein dies sei die Geschäftsgrundlage.

Heino von Busch erläutert im Anschluss die in unserer Region verbreitet vorhandenen schlechten Baugründe, Setzungen seien wegen der Untergründe nicht auszuschließen.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Jens Schütt fasst den Sachverhalt abschließend zusammen und lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr beschließt gem. des Antrages der SDP-Fraktion die Vertagung des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5.2. Modellversuch Schnellbusverbindung nach Stade und zurück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 5.2
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16.3

Sachverhalt

Die Freie Wählergemeinschaft hat mit Schreiben vom 7. Juni 2017 den Antrag zur Einrichtung eines Modellversuches Schnellbusverbindung Drochtersen – Stade und zurück gestellt (siehe Anlage 1).
Der Antrag wurde von der Verwaltung an die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen GmbH  (VNO) weitergeleitet.

Die FWG hat mit Schreiben vom 31.07.2017 (siehe Anlage 2) und mit weiteren Schreiben vom 01.08.2017 (siehe Anlage 3) ihren Antrag nochmals erläutert und bekräftigt.
 
Die VNO hat mit Schreiben vom 09.08.2017 (siehe Anlage 4) die Einrichtung einer Schnellbusverbindung Drochtersen–Stade und zurück abgelehnt.

Die Stellungnahme wurde am 11.08.2017 an die FWG und die übrigen Fraktionen weitergeleitet.

Die FWG hat daraufhin mit Schreiben vom 11.08.2017 (siehe Anlage 5) weitere Fragen und Hinweise zur Stellungnahme der VNO und dem Antrag übersandt.

Dem Antragssteller wird während der Sitzung Gelegenheit gegeben, seinen Antrag zu erläutern.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Vertretend für die antragsstellende FWG-Fraktion erläutert Cornelius van Lessen den Sachverhalt. Hierbei handelt es sich um eine Anregung an den Landkreis Stade, da es sich nicht um eine gemeindliche Aufgabe handelt. Zum Hintergrund der Antragsstellung führt er aus, dass der Landrat wohl erläutert hätte, den sozialen Wohnungsbau nur dort zuzulassen, wo Bahnanbindungen vorhanden sind. Daher wäre die Einrichtung einer Schnellbusverbindung zum Bahnhof in Stade in vielerlei Hinsicht von Vorteil für die Gemeinde Drochtersen. Dieser Schnellbus würde punktuell anhalten und deutlich schneller beim Bahnhof Stade ankommen, wobei eine Fahrt mit der jetzigen Busverbindung bis zu 45 Minuten in Anspruch nimmt. Die Samtgemeinde Nordkehdingen würde sich nach Rücksprache mit Herrn Goedecke   dem Projekt anschließen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr beschließt, die Überlegungen hinsichtlich der Einrichtung einer Schnellbusverbindung weiterhin gedanklich zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5.3. Erneuerung der Parkscheinautomaten Krautsand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 5.3
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16.4

Sachverhalt

Im Parkplatzbereich Krautsand Strand sind drei Parkscheinautomaten installiert (2x Außendeich, 1x Innendeich). Diese Automaten wurden 2006 im Zuge einer Ausschreibung von der Fa. Hectronic beschafft. Die Automaten sind nur mit Münzen zu bedienen. Ein Automat (innendeichs) wurde 2009 nach einem Einbruch erneuert.
Für die Parkscheinautomaten besteht ein Service- und Wartungsvertrag. Ab Mitte des Jahres 2017 häuften sich die Fehlermeldungen. Die Automaten konnten nochmals provisorisch repariert werden. Wie uns die Wartungsfirma mitteilt, gibt es für die 10 Jahre alten Parkscheinautomaten keine elektronischen Ersatzteilkomponenten mehr.
Die Verwaltung hat daraufhin Angebote für den Ersatz der Parkscheinautomaten von der Wartungsfirma eingeholt.
Es wurden drei verschiedene Varianten der Automaten angefragt:
  1. Münzautomat
  2. Münzautomat + Geldscheinannahme
  3. Münzautomat + EC Katenleser
  4. Zusatz City Line  und Bezahl App (Cloud basiert über Internet)
Nach Rücksprache mit unserer Service- und Wartungsfirma ist bei den zurzeit geltenden Tarifen in der Gemeinde Drochtersen die Geldscheinannahme nicht sinnvoll, weil für die angebotenen Automaten keine Wechselgeldrückgabeeinheit lieferbar ist.
Es wird vorgeschlagen, Parkscheinautomaten mit Münzautomat und EC Kartenleser (2) zu beschaffen und diese nur mit PIN PAD Aktivierung zu akzeptieren, weil nur so die Sicherheit der Bezahlung gewährleistet ist. Bei einem Kartensystem ohne PIN PAD würde die Bezahlung über Lastschrift, die keine Sicherheit der Bezahlung bietet, erfolgen. Die Kostenschätzung für 3 neue Automaten beläuft sich auf rd. 30.000,00 € Brutto
Mit heutigem Stand wurden Parkgebühren im Jahr 2017 in Höhe von rd. 33.600,00 € eingenommen, im Jahr 2016 beliefen sich die Einnahmen auf rd. 37.500,00 €. Die Wartung der Parkscheinautomaten kostet 464,10 €/Jahr für alle 3 Geräte. An Material wurden im Jahr 2013 letztlich die Papierrollen erneuert, Kosten in Höhe von 497,42 €. Die Auszahlungen für die Reparatur bzw. den Ersatz von Verschleißteilen sind stark schwankend, seit 2015 sind Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.000,00 € aufgetreten.
Die Personalkosten für die Parkwächter  auf Krautsand betrugen im Jahr 2016 rd. 7.300,00 €, im Jahr 2017 rd. 7.800,00 €.
Weitere Ausgabepositionen sind u. a. die Pflege des Parkplatzes durch den Bauhof sowie Stromkosten.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000,00 € im Haushalt 2018 bereit zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Genehmigung des Haushaltes 2018 die Parkscheinautomaten auszuschreiben.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister leitet die Beratungen ein und führt aus, dass die Verwaltung die Ausführung der Parkscheinautomaten mit Münz- und EC-Kartenzahlung favorisiert. Heino von Busch informiert darüber, dass die Entfernung von Parkplätzen bis zum nächsten Parkscheinautomaten nicht gesetzlich verankert ist, man orientiere sich jedoch an einem Abstand von 100 m bis 200 m. Die Entfernung zu den jetzigen Automaten befindet sich innerhalb der vorgenannten Spanne. Man könne im Jahr 2018 die Anschaffung von 3 neuen Automaten ausschreiben und dabei einen Automaten erst im März 2019 liefern lassen, dies wäre nach der Vergabeordnung zulässig.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten erwähnt die Einnahmen von rd. 30.000,-- €, dasselbe würde die Investition in 3 neue Automaten kosten. Wenn man im Außendeich nur noch einen Automaten beispielsweise am Wendehammer hinstellt, könnte dies Stau verursachen, da die Leute direkt mit dem Fahrzeug am Automaten halten und anschließend parken. Das Ratsmitglied Dr. Hannes Hatecke  spricht sich für das Anbieten von bargeldlosem Bezahlen aus. Man könne zunächst 2 Automaten realisieren, sich jedoch die Möglichkeit offen halten, einen weiteren Automaten aufzustellen. Das  Ausschussmitglied Peter Dieter-Völckers schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an und weist auf die mögliche Aufteilung der Anschaffungskosten auf zwei Haushaltsjahre hin.

Beschluss 1

Dr. Hannes Hatecke stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, 2 Automaten im Jahr 2018 zu erneuern, während die Anschaffung eines 3. Automaten im Jahr 2019 als Option vorzusehen und zuvor erneut zu beraten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Die SPD-Fraktion beantragt die Anschaffung von 2 Parkscheinautomaten im Jahr 2018 und die Anschaffung eines weiteren Automaten im Jahr 2019 ohne erneute Beratung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1, Enthaltungen: 3

zum Seitenanfang

5.4. Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 5.4
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16.5

Sachverhalt

Bereits 2007 wurde im Ausschuss für Bau und Verkehr der Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße beraten.
Hierzu wurden 2007 vom Ingenieurbüro Galla zwei Varianten untersucht und Kostenschätzungen angefertigt.

Variante 1:
Teilausbau/Verbreiterung der Fahrbahn in Fahrtrichtung L 111 einschließlich Hochbordanlage, Gosse und Bau eines neuen Regenwasserkanals sowie Angleichen der Fahrbahn (48.000,00 € brutto inkl. Ingenieur-Honorar).

Variante 2:
Vollausbau mit Geh– und Radweg, beidseitige Verbreiterung der Fahrbahn auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m (Begegnung PKW/LKW) mit beidseitiger Gosse und Hochbordanlage sowie Neubau eines 2,00 m breiten Gehweges in Fahrtrichtung L 111 und Bau eines Regenwasserkanals und Erneuerung der Fahrbahndecke (109.000,00 € brutto inkl. Ingenieur-Honorar).

Eine Untersuchung des Straßenaufbaues lag diesen Kostenschätzungen nicht zu Grunde.

Die Maßnahme konnte 2007/2008 mangels fehlender Haushaltsmittel nicht verwirklicht werden.

In Gesprächen mit dem dort ansässigen Gewerbebetrieb, der dort an der Straße ein Warenlager betreibt, äußerte dieser den Wunsch, beim Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße einen Parkstreifen für LKW (Fahrtrichtung L 111) mit einzuplanen. Zurzeit parken die LKW bei  Be- und Entladevorgängen auf der Fahrbahn und die Transporte erfolgen quer über die Straße.

Bei der Einrichtung eines Parkstreifens im Bereich des Materiallagers zwischen Gehweg und Fahrbahn müsste der Transport  weiterhin den Geh-/Radweg queren. Deshalb wäre zu prüfen, ob der neu zu erstellende Radweg nicht auf die gegenüberliegende Seite in Fahrtrichtung Krautsand erstellt wird, um diese Gefahr zu umgehen.
Allerdings würden dann Fußgänger und Radfahrer aus Richtung Krautsand im Kreuzungsbereich Werftstraße/Alter Weg/Dornbuscher Hafenstraße, in welchem zusätzlich der Zufahrtsbereich des Gewerbebetriebes liegt, die Straße kreuzen müssen.

Eine in diesem Jahr vorgenommene Untersuchung des Straßenaufbaues zeigt folgenden Aufbau von oben nach unten: 4-10 cm Asphalt, Kopfsteinpflaster, Auffüllung Sand, Klei.
Dieser Aufbau ist nach heutigen Erkenntnissen für den dort vorherrschenden Verkehr nicht ausreichend.

Auch zeigen sich in Fahrtrichtung Krautsand immer wieder Risse und Versackungen, deren Ursache höchstwahrscheinlich darin begründet ist, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen neben der Straße, die zudem noch durch einen Graben von der Straße getrennt sind, wesentlich tiefer liegen als die Straßenoberkante.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, ein Ingenieurbüro mit der Überplanung der Dornbuscher Hafenstraße zu beauftragen und unter Berücksichtigung der bereits angesprochenen Verkehre (Gewerbe/Radfahrer/Fußgänger/landw. Verkehr/Tourismus) Ausbauvarianten und damit verbunden überarbeitete Kostenschätzungen, auch unter Berücksichtigung des vorgefundenen Straßenaufbaues, zu erarbeiten.

Parallel werden seitens der Verwaltung Fördermöglichkeiten geprüft.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, entsprechend der vorgestellten Vorgehensweise zu verfahren und im Haushalt für das Jahr 2018 30.000,-- € zur Verfügung zu stellen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert die Beschlussvorlage. Letztmalig wurde im Jahr 2007 über die Situation in Dornbusch im Ausschuss beraten. Nun fanden bereits Gespräche mit der Metropolregion Hamburg vor Ort statt, es wird ebenso noch Gespräche mit dem Amt für Landentwicklung für die Generierung von Fördermitteln geben. Im Anschluss erläutert Heino von Busch die Lage vor Ort und die in der Vorlage genannten zwei Varianten anhand von Bildern. Er fügt hinzu, dass der Straßenaufbau nach 2017 durchgeführten Probebohrungen nicht mehr den heutigen Standards entspricht.

Das Ausschussmitglied Matthias König spricht sich grundsätzlich für das geplante Vorhaben aus, stellt jedoch den Bau eines Parkstreifens infrage, da dieser scheinbar lediglich für den dort ansässigen Gewerbebetrieb geplant ist.

Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig unterbreitet den Vorschlag, die Straße möglichst breit auszubauen und dann mit Straßenmarkierungen zu arbeiten. Heino von Busch erläutert die Möglichkeit, einen Radweg mittels einer unterbrochenen Linie zu markieren mit Radfahrersymbolen. Dies ist seines Wissens nach innerorts möglich, wäre aber beim Landkreis Stade zu beantragen.
Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Cornelius van Lessen macht Heino von Busch deutlich, dass die Varianten 1 und 2 aus Überlegungen und Entwürfen im Jahr 2007 stammen. Da es sich laut den Probebohrungen um einen nicht mehr den heutigen Belastungsannahmen entsprechenden Straßenaufbau handelt, wäre ein Fachingenieurbüro mit einer überarbeiteten Planung zu beauftragen. Das Ausschussmitglied Günter Andreas fügt hinzu, dass man bezüglich einer Kostenbeteiligung für einen Parkstreifen mit dem dortigen Gewerbebetrieb sprechen könnte.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Jens Schütt fasst zusammen, dass Planungsmittel vorzusehen sind mit der Prüfung, wie die Fußgänger und Radfahrer am besten einbezogen werden können. Weiterhin sollte ein Gespräch mit den ortsansässigen Betrieb hinsichtlich einer Kostenbeteiligung geführt werden. Parallel prüft die Verwaltung vorhandene Fördermöglichkeiten.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, im Haushalt für das Jahr 2018 30.000,-- € für Planungskosten zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gespräch bezüglich einer Kostenbeteiligung mit dem Gewerbebetrieb zu führen, ebenso sind parallel dazu Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5.5. Sanierung der Klappbrücke Dornbusch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 5.5
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16.6

Sachverhalt

Die Klappbrücke Dornbusch wurde als Ersatz für die Prahmfähre, die bis 1962 über die Wischhafener Süderelbe verkehrte, in den Jahren 1987/88 gebaut und im Mai 1988 eingeweiht und in Betrieb genommen.
Die Brücke wurde als 5–feldrige Brücke erstellt, wobei der mittlere Teil beweglich ist. Die Fahrbahnbereite beträgt 4,50 m (Begegnung PKW/PKW). Die Brücke wurde statisch nach Brückenklasse 12 gem. DIN 1072 bzw. Brückenklasse 16 für Einzelfahrzeuge (landwirtschaftliche Fahrzeuge) bemessen. Die DIN 1072 wurde 2012 durch die Einführung von Eurocodes EN Na 1990 -1998 ersetzt.

Der Brückenaufbau besteht aus geriffelten Bongossitraghölzern 14/36 cm (quer zur Fahrbahn), die auf Bongossitraghölzern 10/20 cm (längs zur Fahrbahn) mit Holzschrauben befestigt sind. Diese Traghölzer wiederum sind mit Schlüsselschrauben auf dem Trägerrost aus Stahl befestigt.

Die letzte große Brückenprüfung nach DIN 1076 erfolgte 2015, die nächste große Brückenprüfung ist 2021 erforderlich. Die Brücke erhielt die Zustandsnote 3,3. Bei der Prüfung wurden nachfolgend aufgelistete Schäden festgestellt:

  1. Teilweise gelöste Schrauben durch die dynamische Belastung (die Mängel werden fortlaufend beseitigt)
  2. Abgeplatzte Beschichtungen des Trägerostes unterhalb des Brückenbelages
  3. Netzrisse an den Lagersockeln
  4. Rostbildung und Abnutzung der beweglichen Brückenlager
  5. Ausbrüche, Pilzbefall und Abnutzung des Brückenbelages (Bongossibohlen + Geländerkonstruktion)
  6. Gelöste Schraubverbindungen zwischen Trägerrost und Traghölzern

Nach vorangegangenen Brückenprüfungen wurden bereits diverse Sanierungsarbeiten durchgeführt:

  1. 2004 Sanierung der Betonlager  ca. 7.500,00 €
  2. 2005 Sanierung des Waagebalkens und der Pylone 110.000,00 €
Zur Sanierung des Trägerrostes muss der komplette Holzaufbau einschließlich Geländerkonstruktion und seitlicher Bedienungspodeste entfernt werden. Weiterhin muss das gesamte Trägerrost eingerüstet und eingeplant werden (Umweltschutz). Zudem muss unter den Vorlandbrücken auf beiden Seiten der Brücke Arbeitsraum geschaffen werden, das heißt, dass der sich dort mit den Jahren abgelagerte Schlick in einer Stärke von ca. 1,0 m abgetragen und entsorgt werden muss. Ob der demontierte Oberbau aus Bongossi wiederverwendet werden kann oder erneuert werden muss, ist noch genauer zu untersuchen.

In Anbetracht dessen, dass die Brücke bei Gegenverkehr nur für 12 to und bei Einzelverkehr für 16 to zugelassen ist und der heutige landwirtschaftliche Verkehr bereits mit wesentlich höheren Lasten die Straßen und Brücken befährt, sollten Überlegungen angestellt werden, wie die Überfahrt zukünftig gewährleistet werden kann (z. B. durch einen Durchlass). Der Dornbuscher Hafen hat in seiner Bedeutung für größere Schiffe, welche die Klappbrücke benötigen, verloren. Durch die Verschlickung der Wischhafener Süderelbe und des Dornbuscher Hafens kann selbst das dort noch als einziges ansässige Traditionsschiff „Käptn Klünder“ nur bei sehr hohen Wasserständen und nur unter Schwierigkeiten den Dornbuscher Hafen anlaufen. Sportboote liegen schon seit Jahren nicht mehr im Dornbuscher Hafen. Auch Folgekosten sind in die Überlegungen einzubeziehen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt, die Möglichkeit des Ersatzes der Klappbrücke Dornbusch durch einen Damm mit einem Durchlass mit den zuständigen Behörden zu klären und von einem Ingenieurbüro für Brücken- und Wasserbau die Machbarkeit prüfen zu lassen. Parallel hierzu ist ein Ingenieurbüro mit der Erstellung einer aktuellen Kostenschätzung für die Sanierung der Klappbrücke Dornbusch zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen Planungskosten in Höhe von 20.000,00 € sind im Haushalt 2018 einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister macht eingangs deutlich, dass man hinsichtlich der Klappbrücke Dornbusch ergebnisoffen an die Sache herangeht. In der Vorlage stand fälschlicherweise ein Beschluss hinsichtlich des Einbaus eines Durchlasses, dies ist so nicht vorgesehen. Man geht ergebnisoffen in Absprache mit den Akteuren (Deichverband, Landkreis, etc.) mit dem Thema um. Es soll eine langfristige Lösung gefunden werden. Die Inanspruchnahme der Klappbrücke ist jedem bekannt. Heino von Busch erläutert das Vorhandensein von Sanierungsbedarf bei der Brücke. Eine bewegliche Brücke verursacht in der Unterhaltung mehr Kosten als beispielsweise ein Damm mit Durchlässen. Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge werden immer schwerer. Die Brückenbohlen sind 30 Jahre alt und entsprechend gealtert/abgenutzt. Heino von Busch erläutert den Aufbau der Brücke anhand des Querprofiles. Durch die dynamischen Brückenbeanspruchung und das zu schnelle Überfahren der Brücke trotz Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h lösen sich die Schrauben der quer zur Fahrbahn auf den Lagerhölzern verschraubten Bohlen. Bereits neu befestigte Bohlen lösen sich wieder. 
Auf eine Nachfrage des Ratsmitgliedes Cornelius van Lessen führt Heino von Busch aus, dass die Brückenzwischenprüfung im Jahr 2018 ansteht. Die Note 3,3 der letzten Brückenprüfung 2015 sagt aus, dass die festgestellten Schäden nur geringen Einfluss auf die Stand- und Verkehrssicherheit haben, aber die Dauerhaftigkeit beeinträchtigt ist und mittelfristig zu größerem Sanierungsbedarf führt. Die Schadensbeseitigung sollte deshalb kurzfristig erfolgen. Im Zuge der Wartungen und Besichtigungen festgestellte akute Mängel, wie lose Bolzen etc., werden im Rahmen der Unterhaltung beseitigt.
Das Ratsmitglied Dr. Hannes Hatecke erläutert die Wichtigkeit des Dornbuscher Hafens. Das Ratsmitglied Cornelius van Lessen hinterfragt, ob kurzfristiger Sanierungsbedarf da ist und fügt hinzu, dass, bei Einbau eines Durchlasses, möglicherweise ein Planfeststellungsverfahren nötig werden könnte.
Heino von Busch erklärt, dass zunächst der politische Wille bezüglich dem Erhalt der Klappbrücke geklärt werden muss.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten informiert über eine Lärmbelästigung der lockeren Bohlen. Aus der Frage nach dem Erhalt der Brücke oder alternativen Lösungen resultiert die weitere Frage, wie lange der Dornbuscher Hafen aufgrund der Verschlickung zu halten ist oder ob Maßnahmen zur Beseitigung der Verschlickung möglich sind. Zunächst sollte das Gutachten eines Fachingenieurbüros abgewartet werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Möglichkeit des Ersatzes der Klappbrücke Dornbusch zu klären und von einem Ingenieurbüro für Brücken- und Wasserbau die Machbarkeit prüfen zu lassen. Parallel hierzu ist ein Ingenieurbüro mit der Erstellung einer aktuellen Kostenschätzung für die Sanierung der Klappbrücke Dornbusch zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen Planungskosten in Höhe von 20.000,00 € sind im Haushalt 2018 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5.6. Ertüchtigung der Zugangsstege der Schiffsliegestellen im Hafen Am Ruthenstrom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 5.6
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16.7

Sachverhalt

Der Hafen Krautsand „Am Ruthestrom“ verfügt über 9 Schiffsliegestellen an Dalben mit Zugangsbrücken und 2 Schiffsliegestellen an Spundwänden. Die 9 Schiffliegestellen an Dalben  haben unterschiedliche Konstruktionen der Zugangsstege. Bei 4 der Liegestellen lagern die Zugangsstege auf Quertraversen aus Stahlträgern, welche auf Holzdalben gegründet sind. Diese Holzdalben sind teilweise ca. 50 Jahre alt, im Wasserwechselbereich Tide stark abgewittert und nicht mehr tragsicher. Die Gemeinde wurde mit Schreiben des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) vom 22. August 2017 aufgefordert, die Zugangsbrücken in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen und diese bis dahin für die Nutzung zu sperren.

Die Sperrung der Anlegestellen wurde vom Bauhof der Gemeinde Drochtersen vorgenommen.

Gleichzeitig wurde in einem Gespräch mit dem WSA erörtert, wie die Reparatur oder der Umbau der Zugangsbrücken erfolgen kann.

Die Zugangsbrücken der weiteren 5 Schiffliegestellen sind am Kopfende mittels Traversen an den Bündeldalben der Schiffliegestellen befestigt. Dieses ist auch bei den abgängigen Zugangsstegen mit einer vergleichbaren Konstruktion möglich. Das WSA verlangte jedoch - wie auch in den strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen der Schiffsliegestellen festgelegt - den Rückbau/das komplette Beseitigen/Ziehen der nicht mehr benötigten Dalben. Die gilt im Übrigen auch bei einer dauerhaften Stilllegung der Schiffsliegestellen. In diesem Fall sind zusätzlich auch die Bündeldalben zu entfernen. Da die Zugangsbrücken jedoch auf der gesamten Länge noch einmal  mittig durch ein Dalbenpaar unterstützt werden, da sie über die Gesamtlänge nicht frei tragen, sind diese Holzdalben durch Stahldalben zu ersetzen (wie bei den übrigen Zugangsstegen). Dies wird in der Sitzung nochmals anhand von Fotos und Plänen erläutert.
Eine von der Verwaltung durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass für die Reparatur/den Umbau der Zugangsbrücken ca. 145.000,00 € brutto (ohne Ingenieur-Honorar) erforderlich sind. Die hohen Kosten ergeben sich aus dem Tatbestand, dass die Arbeiten nicht von Land, sondern vom Wasser aus getätigt werden und zunächst die kompletten Zugangsstegbrücken demontiert sowie später wieder montiert werden müssen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt, im Haushalt 2018 die erforderlichen Mittel für die Ertüchtigung der Schiffsliegestellen zur Verfügung zu stellen und die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahme nach Genehmigung des Haushaltes 2018 umzusetzen.

Diskussionsverlauf

Heino von Busch veranschaulicht die Situation anhand eines Planes. Die Liegestelle 1 wurde bei der Verlängerung der Spundwand 2001 für das Traditionsschiff Käpt‘n Klünder umgebaut, wird heute aber nicht mehr von dem Verein genutzt. An der Liegestelle 2 liegt während der Saison der Tidenkieker, außerhalb der Saison liegt sie im Winterlager. Die Holzdalben des Zugangssteges sind abgängig. Die Liegestelle 3 hat ebenfalls Holzdalben, welche ebenso abgängig sind. Die Liegestelle 4 ist in Ordnung. An der Liegestelle 5 liegt die Jan-Dirk. Die Liegestellen 6 und 7 sind in Ordnung, während die Liegestellen 8 und 9 derzeit gesperrt sind, weil die Holzdalben der Zugangsstege reparaturbedürftig sind. Die Liegestelle 9 wird laut dem Hafenmeister seit Jahren nicht mehr genutzt.
Die Verwaltung hat ein Schreiben  des Wasser- und Schifffahrtsamtes erhalten, wonach laut der schifffahrtspolizeilichen Genehmigung Liegestellen entweder repariert werden müssen, ansonsten sind sie voll zurückzubauen. Ein langfristiges Stilllegen ist nicht möglich. Weiterhin empfiehlt das Wasser- und Schifffahrtsamt, die Reparatur der Liegestellen in einem Stück durchzuführen. Gerade bei einer solchen Wasserbaustelle (die auch genehmigungspflichtig ist) ist mit hohen Baustelleneinrichtungskosten zu rechnen. Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Heino Baumgarten erläutert Herr von Busch, dass die Liegestellen 2, 3, 8 und 9 sanierungsbedürftig sind.
Das Ausschussmitglied Uwe Heinsohn bittet, die Kostenschätzung der Firma aufgrund einer falschen Anzahl in der Pos. 01.02.0010 zu überprüfen.

Im Nachgang einer Diskussion fasst der stellvertretende Ausschussvorsitzende zusammen, dass auf die Liegestelle 9 und möglicherweise auch auf die Nummer 3 verzichtet werden könnte. Bei der Liegestelle 3 müsste vorab Rücksprache mit der Hafengemeinschaft gehalten werden. Dies geschieht bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am  15.11.2017.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Haushalt 2018 die erforderlichen Mittel für die Ertüchtigung der Schiffsliegestellen zur Verfügung zu stellen und die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahme nach Genehmigung des Haushaltes 2018 umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5.7. Neubau einer Regenwasserentlastungsleitung vom Polder C der Werkstraße zum Gauensieker Fleet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 5.7
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16.8

Sachverhalt

Die landwirtschaftlichen Flächen zwischen dem Gewerbegebiet Werkstraße und dem Wohngebiet Fleetstraße sowie die südlich des Wohn- und Gewerbegebietes gelegenen landwirtschaftlichen Flächen werden bei gewissen Witterungslagen immer wieder überflutet.

Mittig zwischen dem Gewerbegebiet Werkstaße und der Wohnbebauung liegt eine Polderleitung (Polder C) des Gauensieker Schleusenverbandes. Die landwirtschaftlichen Flächen zwischen der Fleetstraße und dem Gewerbegebiet entwässern über Sammler in diese Polderleitung.

Zusätzlich müssen das Oberflächenwasser der Wohngebiete Fleet- und Feldstraße sowie des Gewerbegebietes Werkstraße und das gesamte Oberflächenwasser nördlich der L111 bis zur 2. Deichlinie (alter Deich) zwischen Gauensieker Hafenstraße und Postkutschenweg über diese Polderleitung abgeführt werden.

Zwar sind in dem vorgenannten Gebiet diverse offene Vorfluter III. Ordnung vorhanden, dennoch kommt es bei Extremwetterlegen immer wieder zum Rückstau am Übergang der abführenden Regenwasserleitung des Gewerbegebietes Werkstraße in die Polderleitung  C und dadurch auch zum weiteren Rückstau in der Polderleitung selbst und den zuführenden Sammlern.

Langfristig muss bei Planungen zur Erweiterung des Gewerbegebietes Gauensiek über die Neuordnung der Abführung des Oberflächenwassers nachgedacht werden.

Es ist geplant, zur Ableitung des Spitzenoberflächenwassers eine Regenwasserentlastungsleitung DN 300 von der Polderleitung C zum Gauensieker Schleusenfleet zu bauen. Diese Leitung sollte südlich der Bebauung und der ehemaligen Gasübergabestation an der Fleetstraße über private landwirtschaftliche Flächen verlegt werden.
Die Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen haben hierfür bereits mündlich Ihr Einverständnis signalisiert.
Die Kosten für eine derartige Entlastungsleitung  werden auf ca. 50.000,00 € geschätzt, ohne bisher ermittelte Kosten für etwaige Entschädigungen der Eigentümer (Obstbäume etc.).

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung wird beauftragt, die mögliche Höhenlage der Entlastungsleitung zu ermitteln, anschließend die genaue Massen- und Kostenermittlung der erforderlichen Erdbewegungen und Rohrverlegungsarbeiten ermitteln zu lassen sowie die schriftlichen Einverständniserklärungen der Grundstückseigentümer einzuholen.

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt, Mittel in Höhe von 50.000,00 € für diese Maßnahme im Haushalt 2018 einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff begrüßt Herrn Ahrens und Herrn Eylmann vom Schleusenverband Gauensiek.

Heino von Busch erläutert, dass sich das Oberflächenwasser aus dem Einzugsgebiet nördlich der L111 und dem Gewerbegebiet bei extremen Witterungsverhältnissen bis in die Sammler zurückstaut. Im Hinblick auf die Erweiterung des Gewerbegebietes ist es zunächst in Absprache mit dem Entwässerungsverband Gauensiek ausreichend, die Spitzenlast  abzufangen. Dazu wurde bereits mit den Landwirten im hinteren Bereich gesprochen, diese würden ihr Einverständnis zur Verlegung einer Leitung erklären. Herr Ahrens und Herr Eylmann vom Gauensieker Schleusenverband erklären, dass das die vorerst günstigste Variante zur Entschärfung der Situation und Entlastung des Polders C ist.
Dem Ausschussmitglied Matthias König erscheint die geplante Leitung DN 300 zu gering. Heino von Busch erläutert, dass der Durchmesser des einzubauenden Rohres noch nicht bemessen ist. Es ist jedoch nach grober Prüfung nicht möglich, die Entlastungsleitung auf Sohlhöhe des Polders zu verlegen und im Freigefälle ins Gauensieker Fleet zu leiten.

Auf weitere Nachfrage des Ratsmitgliedes Cornelius van Lessen erläutert Heino von Busch, dass in der gesamten Werkstraße ein Regenwasserkanal in der Straße liegt und jedes Grundstück angeschlossen ist. Die in der Straße verlegten Regenwasserleitungen leiten das Oberflächenwasser über eine Zuleitung auf Höhe des Gewerbebetriebes Staats in den Polder C. Die Grundstückseigentümer leiten teilweise ihr Oberflächenwasser in die rückwärtigen Gräben.

Das Ausschussmitglied Uwe Heinsohn fasst zusammen, dass die Regenwasserleitung aus der Werkstraße in die verrohrte Polderleitung entwässert, welche oben in den Wettern endet, wo das Schöpfwerk steht, welches das Wasser ins Gauensieker Fleet pumpt. Die jetzige Planung ist, dass eine Entlastungsleitung die Spitzenlast  im Freigefälle direkt ins Fleet leitet. Daraufhin erläutert Heino von Busch die Entwässerungslage detailliert anhand eines Bestandsplanes der Werkstraße.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Jens Schütt fügt hinzu, dass es sich im Gewerbegebiet größtenteils um versiegelte Flächen handelt. Die Polder und Sammler in den landwirtschaftlichen Flächen sind auch nur für die Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächen bemessen .

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen regt an, Überlegungen hinsichtlich einer Pumpe anzustellen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die mögliche Höhenlage der Entlastungsleitung zu ermitteln, anschließend die genaue Massen- und Kostenermittlung der erforderlichen Erdbewegungen und Rohrverlegungsarbeiten ermitteln zu lassen sowie die schriftlichen Einverständniserklärungen der Grundstückseigentümer einzuholen.

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt, Mittel in Höhe von 50.000,00 € für diese Maßnahme im Haushalt 2018 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5.8. Ergebnis-/ Finanzhaushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 5.8

Sachverhalt

Grundlage für die Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Bau und Verkehr für das Haushaltsjahr 2018 sind die Produkte

11111        Gebäudemanagement,
36601        Spielplätze,
57302        Bauhof,
54101        Gemeindestraßen,
54501        Straßenreinigung und Winterdienst/Straßenbeleuchtung,
54601        Parkplatzeinrichtungen,
54801        Schiffsanlegestelle,
55501        Wirtschaftswege,
55101        Öffentliches Grün/Wanderwege und
55201        Öffentliche Gewässer/Hafenanlagen.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Eingangs bedankt sich der stellvertretende Ausschussvorsitzende Jens Schütt stellvertretend für alle Fraktionen bei der Verwaltung für die frühzeitige Erstellung des Haushaltsplanentwurfes.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erwähnt die im Ausschuss für Bau und Verkehr zu beratenden Produkte. Parallel zu den Beratungen in den Fachausschüssen wird von der Kämmerei ein Änderungspapier mit den wesentlichen Zahlen geführt, welches stetig aktualisiert wird. Die Verwaltung hat die Ansätze aus der Gebäude- und Straßenunterhaltung auf das Maß vor der Steuererhöhung angesetzt, so hat der Gemeinderat Gestaltungsspielraum. Es liegen Steuermehreinnahmen in Höhe von rd. 495.000,-- € vor. Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Cornelius van Lessen erklärt der Bürgermeister Mike Eckhoff, dass die Erschließungskosten für das Gewerbegebiet Aschhorn und das Baugebiet Hüll geschätzt bei rd. 2,5 Mio. Euro liegen. Die Verwaltung hat Annahmen zu Einzahlungen getroffen. Beim Baugebiet Hüll wird mit einem schnelleren Abverkauf der Grundstücke gerechnet als im Gewerbegebiet Aschhorn. Für Hüll wurde ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum angenommen, bei dem Gewerbegebiet 10 Jahre. Die Haushaltsmittel für den Endausbau des Baugebietes Hüll müssen eingeplant werden, damit einer relativ schnellen Bebauung gerechnet wird. Bei dem Gewerbegebiet Aschhorn wird die Straße von vornherein hergestellt. Hierzu erklärt Heino von Busch, dass die Baustraßen in der Werkstraße damals die Lasten der Fahrzeuge nicht ausgehalten haben. Wegen der besonders hohen Belastungen ist es in Gewerbegebieten ratsam, die Straßen mit Verstärkungen vor dem Endausbau herzustellen.

Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig erläutert, dass die Steuererhöhung mit der Maßgabe beschlossen wurde, dies in Gebäude und Straßen zu reinvestieren. Er stellt den Antrag, die Steuermehreinnahmen hälftig zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen auf die Gebäude- und Straßenunterhaltung aufzuteilen.

Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Cornelius van Lessen erklärt der Bürgermeister Mike Eckhoff, dass die Verwaltung kürzlich einen Anhörungsbogen des Landkreises Stade zur Festlegung der Kreisumlage mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme erhalten hat. In der Vergangenheit wurde der Gemeinderat bei der Stellungnahme nicht beteiligt, außerdem positionieren sich die Hauptverwaltungsbeamten ohne Beteiligung des Landrates entsprechend. Wenn der Wunsch auf Beteiligung des Gemeinderates besteht, dann kann dieses Anliegen an die Verwaltung herangetragen werden.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten erwähnt, dass die Haushaltsplanberatungen beim Landkreis Stade kürzlich begonnen haben. Weiterhin führt er aus, dass der Landkreis bezüglich der Neufinanzierung der Kitas den Gemeinden rd. 5,5 Mio. Euro zur Verfügung stellt, welches faktisch als Kreisumlagensenkung gesehen werden könnte.
Dies wird vom Bürgermeister Mike Eckhoff dahingehend ergänzt, als das diese Thematik in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 02.11.2017 unter TOP 6 behandelt wird. Durch diese Vereinbarung mit dem Landkreis ergibt sich ein Mehrertrag von rd. 225.000 €.


Weiterhin informiert der Bürgermeister Mike Eckhoff über ein 2. Kommunalinvestitionsförderungspaket. Christian von Thun ergänzt, dass für Maßnahmen im Schulbereich max. rd. 260.000,-- € bei einem Eigenanteil von 30.000,-- € für finanzschwache Kommunen abrufbar sind. Im Haushaltsplan werden Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm eingeplant, mit Vorschlägen für Maßnahmen wird eine separate Beratung im Ausschuss für Bau und Verkehr stattfinden.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Steuermehreinnahmen in Höhe von rd. 495.000,-- € hälftig aufgeteilt zusätzlich jeweils für die Gebäude- und Straßenunterhaltung einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

6. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 6.1
zum Seitenanfang

6.1.1. Breitbandausbau in den Moorgebieten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 6.1.1

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Siddik Barunduk erfragt den Sachstand zum Ausbau der Breitbandanschlüsse im Moorgebiet. Der Bürgermeister empfiehlt, hierfür einen Termin im Rathaus zu vereinbaren um dies detailliert unter Beteiligung von Herrn Weiß zu besprechen.

zum Seitenanfang

6.1.2. Einzäunung Löschplatz Am Ruthenstrom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 6.1.2

Diskussionsverlauf

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten erfragt den Hintergrund zur Einzäunung des Löschplatzes Ruthenstrom. Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert hierzu, dass eine Einzäunung aufgrund der Anzahl der Schiffsbewegungen notwendig ist. Hierbei handelt es sich um die minimalsten Maßnahmen, die zu treffen sind . Es wird nur der Bereich der Spundwand eingezäunt. Heino von Busch fügt hinzu, dass der Zaun am kommenden Montag montiert wird. Er ist 2,23 m hoch, zuzüglich einem Übersteigschutz durch eine S-Drahtrolle (45 cm hoch) sowie einem Bodenabstand von 10 cm. Er verfügt über einen Personalzugang und ein 10 m breites, doppelflügeliges Tor, beide Zugangsmöglichkeiten sind mit Schlüsseln zu bedienen.
Der Bürgermeister Mike Eckhoff ergänzt, dass die Tore laut Nds. Hafenordnung nicht geöffnet sein dürfen, auch wenn kein Schiffsverkehr vorhanden ist.

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Matthias König erklärt Heino von Busch, dass die Zaunanlage durch die Firma Brandt aus Anderlingen montiert wird.

zum Seitenanfang

6.1.3. Sachstand Umgestaltung Kirchenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 6.1.3

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Uwe Heinsohn erklärt der Bürgermeister Mike Eckhoff, dass die Baustelle in der Kirchenstraße gut läuft. Zurzeit wird der Zeitplan eingehalten.

zum Seitenanfang

6.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 6.2
zum Seitenanfang

6.2.1. Sanierung des Bodenbelages im Jugendcafé Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 6.2.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff informiert über einen Antrag der CDU-Fraktion zur Sanierung des Bodenbelages im Jugendcafé Drochtersen. Hierbei handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Boden wird mit Mitteln des Gebäudeunterhaltungsetats saniert.

zum Seitenanfang

6.2.2. Sachstand zur Hallenbadsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 25.10.2017 ö 6.2.2

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff informiert über die Beauftragung der Rechtsberatung zur Sanierung des Hallenbades. Voraussichtlich wird der Arbeitskreis in diesem Jahr noch einmal einberufen.

Datenstand vom 16.11.2017 10:42 Uhr