Datum: 08.11.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 04.09.2017
4 Mitteilungspflicht für Nebentätigkeiten des Bürgermeisters
5 Einführung der leistungsorientierten Bezahlung gemäß § 18 TVöD
6 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des gemeindlichen Friedhofes in der Ortschaft Hüll der Gemeinde Drochtersen
7 5. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen in Drochtersen, Assel und Hüll
8 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2018
8.1 Antrag der FWG-Fraktion auf Herabsetzung der Hebesätze der Realsteuern
8.2 Mehrbedarf für EDV-Betreuung an den Schulen, in der Verwaltung und in den Außenstellen
8.3 Ergebnis- und Finanzhaushalt
9 Anfragen und Mitteilungen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 1

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffn et die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 04.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 04.09.2017.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 04.09.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

zum Seitenanfang

4. Mitteilungspflicht für Nebentätigkeiten des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 11
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 6

Sachverhalt

Durch die NKomVG-Novelle 2016 ist die Regelung des § 81 Abs. 5 NKomVG zu den Nebentätigkeiten der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten in das Gesetz neu eingefügt worden. Die Vorschrift lautet:

Die Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamte teilt der Vertretung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Jahres ihrer oder seiner Amtszeit schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument mit, welche anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und welche auf Verlangen nach § 71 NBG übernommenen Nebentätigkeiten sie oder er zu diesem Zeitpunkt ausübt. In der Mitteilung müssen die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden. Eine Beratung über diese Mitteilung darf nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Die Kommune macht ortsüblich bekannt, welche Nebentätigkeiten die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte nach Satz 1 mitgeteilt hat; die Bekanntmachung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung. Nebentätigkeitsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Die Mitteilung hat nach der Übergangsvorschrift des § 180 Abs. 5 NKomVG bis zum 31.01.2018 zu erfolgen.

Aus der Anlage kann die Mitteilung des Bürgermeisters entnommen werden. Über die anzeigepflichtigen Tätigkeiten hinaus sind ergänzend die weiteren Tätigkeiten, die als mit dem Hauptamt verbunden gelten zur Information aufgeführt.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal nimmt die vom Bürgermeister in der Anlage angezeigten anzeigepflichtigen Tätigkeiten und die ergänzend darüber hinaus als mit dem Hauptamt verbundenen mitgeteilten Tätigkeiten zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

5. Einführung der leistungsorientierten Bezahlung gemäß § 18 TVöD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 5
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 12

Sachverhalt

Mit Einführung der Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung nach dem TVöD wurden auch in der Gemeinde Drochtersen Beratungen und Arbeiten zur Einführung des Leistungsentgeltes aufgenommen. Politische Beratungen fanden im Jahr 2007 statt, in denen seinerzeit einerseits für eine externe Beratung Mittel in Höhe von 15.000 € zur Verfügung gestellt, von denen letztlich etwa 2.500 € benötigt wurden, und andererseits über Sachstandsberichte der jeweils aktuelle Stand mitgeteilt.

2008 wurde das System zur leistungsorientierten Bezahlung in der Gemeinde Drochtersen eingeführt. Nach einer Testphase wurde dieses System optimiert und zum 1. Januar 2009 endgültig eingeführt. Bedauerlicherweise musste die Betriebliche Kommission etwa acht Monate nach der Einführung feststellen, dass eine leistungsorientierte Ausschüttung nicht durchgeführt werden kann.

Die für die Leistungsentgelte zu Verfügung stehenden Mittel wurden in der Folge nach dem „Gießkannenprinzip“ ausgeschüttet. Dies bedeutet in der Praxis, dass seitdem mit dem Dezembergehalt 6 % des Septembergehaltes (brutto) ausgezahlt werden. Die darüber hinausgehenden Mittel werden der entsprechenden Rückstellung zugeführt, die sich mit Stand von Ende 2016 auf etwa 300.000 € beläuft.

Zwischen Verwaltungsleitung und Personalrat wurde nunmehr besprochen, die Thematik möglichst im Jahr 2018 aufzugreifen und eine Lösung mit dem Ziel der Einführung gemäß der tarifvertraglichen Vorgaben herbeizuführen.

Hierfür gibt es verschiedene Ansätze. Einerseits kann das seinerzeitig eingeführte System den heutigen Erfordernissen angepasst und erneut zur Einführung gebracht werden, andererseits gibt es eine Reihe von Erkenntnissen aus den vergangenen Jahren bezüglich der Thematik, die auch dazu führen könnten, ein anderes System einführen zu wollen. Diese Fragestellungen wären inhaltlich zwischen den Beteiligten in der Betrieblichen Kommission zu klären. Als notwendig wird in jedem Falle eine externe Begleitung bei der Erarbeitung und Einführung eingestuft.

Einem der Verwaltung vorliegenden Angebot ist zu entnehmen, dass bei einer als sachgerecht bewerteten externen Begleitung Kosten in Höhe von etwa 9.000 € auf die Gemeinde zukommen würden. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, einen entsprechenden Ansatz im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung zu stellen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, 9.000 € für die externe Begleitung bei der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung im Haushalt 2018 zur Verfügung zu stellen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt Herr Cornelius van Lessen seinen Standpunkt bzw. den der Fraktion der FWG. Er erläutert, dass durch die Einführung des TVöD im Jahre 2005 durch den Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Einführung der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) geschaffen wurden. Die Gemeinde hätte unter der damaligen Leitung von Gemeindedirektor Frerichs im Jahre 2007 Zeit gehabt, eine Dienstvereinbarung zu erstellen und die Einführung der LOB zu gestalten. Hierfür wurden für das Jahr 2007 Mittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt, wovon lediglich 2.500 € verbraucht wurden. Seiner Meinung nach ist nicht mal erkennbar, wofür diese Mittel aufgewendet wurden. Es gab seinerzeit bis heute jedoch keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Personalrat. Nun wurde für einen Zeitraum von über 10 Jahren eine Rückstellung gebildet, die sich auf über 300.000 € bis zum Jahresende 2016 aufgebaut hat.
Herr van Lessen kritisiert, dass es in dieser Zeit nicht geschafft wurde, eine entsprechende Dienstvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Personalrat zu schließen und nun hierfür Steuergelder aufgewendet werden sollen. Es sei seiner Meinung nach nicht schwer, eine entsprechende Dienstvereinbarung von einer anderen Kommune abzuschreiben und die LOB kostengünstiger einzuführen, in dem außerdem z.B. der Bürgermeister und Personalrat für je ca. 350 € geschult werden. Zudem sei seiner Meinung nach der Anspruch auf Auszahlung der zurückgestellten 300.000 € rechtlich nicht möglich, da er bereits verjährt / verwirkt ist. Herr van Lessen nimmt diesbezüglich Bezug auf einen Aufsatz eines Dr. Rocke, aus dem seiner Auffassung nach hervorgeht, dass Ansprüche aus dem TVöD wie die Ausschüttung der LOB nur noch in dem Jahr rückwirkend möglich ist, in dem durch Ausgestaltung einer Dienstvereinbarung und Einführung von Zielsetzungen die LOB eingeführt wurde – nicht aber für Vorjahre, wie dies jetzt vorgesehen ist..
Aus den vorgenannten Gründen wird die FWG nicht bereit sein, Mittel in Höhe von 9.000 € für die Einführung der LOB bereitzustellen. Insbesondere nicht, da es seiner Meinung nach nicht rechtens ist, eine Rückstellung über 10 Jahre aufzubauen und von der zurückgestellte Summe eine rückwirkende Ausschüttung der Gelder vorzunehmen. Die Rückstellung sei aufzulösen.
Der Bürgermeister Mike Eckhoff macht deutlich, dass ihm die Vorgehensweise von Herrn van Lessen missfällt, in dem dieser auf Facebook zu diesem Thema inhaltlich völlig falsche Darstellungen macht und damit die Gemeindeverwaltung in einem falschen Licht dastehen lässt. Zum Einen handelt es sich bei der LOB nicht um „versteckte Gehaltszahlungen“, sondern um Ansprüche der Arbeitnehmer nach dem Tarifrecht (§18 TVöD). Weiterhin geht es auch nicht um 900.000 €, sondern um rund 300.000 €, auf die die Beschäftigten noch einen Anspruch haben. Zudem profitiert auch, anders als behauptet, der Bürgermeister selbst nicht von der erneuten Einführung der LOB, da Beamte bei diesem System nicht berücksichtigt werden.
Herr Eckhoff erläutert weiterhin, dass seitens des Arbeitgebers gem. TVöD grundsätzlich 6 % des jeweiligen Septembergehaltes in den Topf für die LOB einzuzahlen und an die Beschäftigten auszuschütten sind. Solange eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Personalrat zur Einführung der LOB nicht existiert, wird diese Summe seit Einführung des TVöD zur Hälfte an die Beschäftigten nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet, für die andere Hälfte wurde in jedem Jahr eine Rückstellung gebildet, die sich inzwischen bis zum Jahresende 2016 auf rund 300.000 € aufgestaut hat.
Diese Rückstellung hat den Sinn, Druck auf Arbeitgeber und Personalrat aufzubauen, um ein System zur LOB einzuführen, was nun mit Hilfe von externer Begleitung erfolgen soll. Hierfür sind die 9.000 € in den Haushalt aufzunehmen.
Zur Rechtmäßigkeit der Rückstellung fand bei der Einführung der Doppik zum Jahr 2010 die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade statt. Für die erste Eröffnungsbilanz wurde bereits die bis dahin angesammelte Summe entsprechend den vorigen Erläuterungen als Rückstellung eingestellt. Auch zu den Prüfungen der folgenden Jahresabschlüsse 2010 bis 2015 wurde jährlich die Rückstellung um die nicht ausgeschüttete Summe erhöht. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes gab es keinerlei Beanstandungen an dieser Vorgehensweise.
Die Beschäftigten haben laut Herrn Eckhoff einen Anspruch auf Teilnahme an einem System und auf die Ausschüttung der zurückgestellten Summe. Sie dienst als Berechnungsgrundlage / Bemessungsgrundlage für das einzuführende System. Er erläutert weiterhin, dass die 2.500 € im Jahre 2007 dafür aufgewendet wurden, die so genannte Betriebliche Kommission (bestehend aus 4 Personen – je 2 vom Arbeitgeber und Personalrat, Führungskräfte und Belegschaft insgesamt) durch Externe zu schulen und bei d er damaligen Einführung einer Testphase unterstützend tätig zu sein. Diese Testphase wurde im Jahre 2009 allerdings beendet, da sie in der damaligen Ausführungsform zu keiner fairen Verteilung der bereitgestellten und gem. TVöD bereitzustellenden Gelder im Sinne aller Beschäftigten geführt hätte. Seinerzeit waren andere handelnde Personen tätig, auch im Personalrat. Auch ist bekannt, dass Herr Eckhoff zum 01.07.2015 seinen Posten als hauptamtlicher Bürgermeister aufgenommen hat und es u.a. dadurch z.B. zu einer personellen Neubesetzung seines bisherigen Postens als Fachbereichsleiter Finanzen und Personal und neuer allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters durch Herrn Krüger kam. Auch einem Bürgermeister sei laut Herrn Eckhoff eine gewisse Einarbeitungsphase einzugestehen und es mussten gerade in der Anfangszeit Prioritäten gesetzt werden, weshalb die LOB aber nun auch wieder auf die Tagesordnung genommen wurde.
Ziel soll es nun sein, ein für alle Beschäftigen einfaches und faires System der LOB für die Zukunft einzuführen womit auch die zurückgestellten Mittel möglicherweise über einen längeren Zeitraum (z.B. 5 Jahre) dann kleinteilig an die Beschäftigten ausgekehrt werden können. Bei der Einführung der LOB handelt es sich um ein komplexes System, bei dem die rund 150 Beschäftigten der Gemeindeverwaltung mitgenommen werden müssen und für deren Einführung 9.000 € seiner Meinung nach durchaus angemessen sind. Die Preise von Beraterunternehmen sollten jedem hinlänglich bekannt sein. Hier ist die Rede von ca. 5 Dienstleistungstagen, die beispielsweise für Schulung, Unterstützung bei der Einführung auch (bei rechtlichen Fragen) und z.B. einer Mitarbeiterversammlung vorzusehen wären. Die Einführung wird sicher nicht auf Grund der Komplexität nebenbei bis zum 31.12.2017 abgeschlossen sein.
Tatsächlich ist es laut Herrn Eckhoff zudem so, dass neben der Gemeinde Drochtersen auch weitere Gemeinden aus dem Landkreis Stade bisher noch keine Dienstvereinbarungen zur Einführung der LOB mit dem Personalrat geschlossen haben.
Herr van Lessen räumt nach den Ausführungen des Bürgermeisters ein, dass seine bei Facebook dargestellte Berechnung falsch war, kritisiert daraufhin aber die seiner Meinung nach unzulängliche Beschlussvorlage der Verwaltung, die eben nur falsche Schlüsse zulässt, zumal sich zwei Volljuristen ebenfalls die Vorlage durchgelesen hätten und sie genau so verstanden hätten, wie er auch. Herr van Lessen trägt weiter vor, dass Herr Eckhoff auch schon vor seiner Zeit als Bürgermeister der Allgemeine Vertreter des damaligen Bürgermeisters Hans-Wilhelm Bösch war und somit mitverantwortlich daran sei, dass über 10 Jahre keine Dienstvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Personalrat abgeschlossen wurde.
Herr Eckhoff hinterfragt anschließend, was Herr van Lessen mit den falschen Darstellungen über Facebook bezwecken möchte. Auch Ratsherren haben eine gewisse Treuepflicht sowohl der Gemeinde als auch den Beschäftigten gegenüber. Warum wird bei einer angeblich unzulänglichen Beschlussvorlage nicht Kontakt zur Verwaltung aufgenommen, um Fragestellungen zu klären? Stattdessen wird Facebook genutzt, um den Sachverhalt dann falsch darzustellen und negative Stimmung gegen die Gemeindeverwaltung zu verbreiten.
Zum Thema Verjährung / Verwirkung der Ansprüche der Beschäftigten teilt Herr Eckhoff mit, dass es gemäß § 37 TVöD aber auch Ausschlussgründe gibt, wann eine Verjährung nicht eintritt. Das Thema Verjährung kann jedoch sicherlich gerne in diesem Zusammenhang überprüft werden.
Auch das Ausschussmitglied Dr. Hannes Hatecke regt eine rechtliche Prüfung in Bezug auf die Verjährung der Rückstellung an. Zudem erkundigt er sich danach, ob die Mittel für die externe Begleitung in Höhe von 9.000 € nicht einfach aus der Rückstellung gezahlt werden können. Dem entgegnet Herr Eckhoff, dass die Beschäftigten Anspruch auf die zurückgestellten Gelder haben und die Bezahlung aus diesem Grunde nicht aus der Rückstellung getätigt werden kann.
Nach einer Verständnisfrage durch das Ausschussmitglied Rolf Suhr wird festgestellt, dass wenn das System LOB läuft, die bereitgestellten Mittel gem § 18 TVöD vollumfänglich an die Beschäftigten ausgeschüttet werden (auch wenn nur ein Teil der Beschäftigten diese Zulage erhält) und eine weitere Aufstockung der Rückstellung somit nicht mehr erfolgt. Die Rückstellung soll voraussichtlich, wie bereits zuvor dargestellt, über mehrere Jahre in Anspruch genommen, also durch Ausschüttung abgebaut werden.
Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Michael Krüger, teilt mit, dass die Beschlussvorlage von ihm erstellt wurde. Ihm war es wichtig, darin darzustellen, dass Mittel für die Einführung der LOB benötigt werden, da die Einführung für die Beschäftigten wichtig ist und eine große Signalwirkung haben kann. Er stellt klar, dass es in der Vorlage vorrangig um die Bereitstellung von Mitteln für die externe Begleitung bei der Einführung der LOB geht. Es geht hierbei nicht um die Verteilung der gebildeten Rückstellung deren Verwendung bei der Einführung aber mit behandelt werden soll.
Das Ausschussmitglied Dieter Middeke verdeutlicht, dass es sich bei dem Leistungsentgelt um eine über die „normalen Aufgaben“ hinausgehende Leistungsanerkennung handelt und spricht aus eigener Erfahrung von einem sehr komplizierten System, welches durchaus rechtliche Unsicherheiten birgt. Selbst wenn jetzt in den vergangenen 10 Jahren keine Dienstvereinbarung geschlossen wurde, ist das Thema nun erneut aufgegriffen worden und soll für die Zukunft geregelt werden. Hierfür sind 9.000 € durchaus angemessen und daher bereitzustellen. Er kritisiert zudem die Art und Weise der Darstellungen durch Herrn van Lessen auf Facebook.
Frau Margarethe Petersen kritisiert ebenfalls scharf die unzutreffenden Facebook-Veröffentlichungen durch Herrn van Lessen und vermisst dabei jegliche Sensibilität gegenüber dem Bürgermeister und den Beschäftigten der Gemeindeverwaltung. Zudem verweist sie auf die geprüften Jahresabschlüsse/Bilanzen, bei denen zu keiner Zeit die Bildung der Rückstellung für die LOB seitens der Prüfer bemängelt wurde. Die CDU-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag folgen. Sie weist zudem darauf hin, dass es mit der Schulung der betrieblichen Kommission, wie von Herrn van Lessen als ausreichend empfunden, keineswegs getan ist. Bei einer solchen, für alle Beschäftigten wichtigen Einführung eines komplexen Systems, müssen auch alle Beschäftigten mitgenommen werden.
Herr Eckhoff ergänzt, dass selbst wenn die Rückstellung tatsächlich verjährt wäre, das System dennoch eingeführt werden sollte und dafür Mittel für die externe Beratung benötigt werden. Es müssten dann 20-25 Führungskräfte geschult werden. Diskussionen müssen während der Einführungsphase geführt werden, wobei dann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden kann.
Das Ausschussmitglied van Lessen macht im Namen der FWG deutlich, dass die FWG dem Beschlussvorschlag nicht zustimmt, solange aus seiner Sicht nicht geklärt ist, ob die gebildete Rückstellung zulässig ist und der Auszahlungsanspruch der Beschäftigten nicht auch schon verfallen ist.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, 9.000 € für die externe Begleitung bei der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung im Haushalt 2018 zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

6. 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des gemeindlichen Friedhofes in der Ortschaft Hüll der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 6
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 13

Sachverhalt

Die Gebührenkalkulation für die Gebührensatzung ist in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren bzw. neu vorzunehmen.
Die Neukalkulation befindet sich derzeit in der Erstellung und wird in der 44. Kalenderwoche über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Ergibt die Kalkulation, dass die Gebührentarife und damit die Satzung anzupassen sind/ ist, wird ein Satzungsentwurf ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Kalkulation und Satzung werden in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal entsprechend erläutert und vorgestellt.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vertagt.

zum Seitenanfang

7. 5. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen in Drochtersen, Assel und Hüll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 7
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 14

Sachverhalt

Auch die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation ist in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren bzw. neu vorzunehmen.
Die Neukalkulation befindet sich derzeit in der Erstellung und wird in der 44. Kalenderwoche über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Ergibt die Kalkulation, dass die Gebührentarife und damit die Satzung anzupassen sind/ ist, wird ein Satzungsentwurf ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Kalkulation und Satzung werden in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal entsprechend erläutert und vorgestellt.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vertagt.

zum Seitenanfang

8. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 8
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16

Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 04.09.2017 eingebracht.
Neben den Beratungen in den Fraktionen fanden und finden aktuell Ausschusssitzungen statt, woraufhin sich Änderungen zum ersten Entwurf ergeben haben und ergeben werden.
Daneben werden seitens der Verwaltung neue Erkenntnisse, wie z.B. die Auswirkung der geplanten Senkung der Kreisumlage in den Entwurf eingearbeitet. Ein entsprechendes Änderungspapier wird zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 08.11.2017 über das Ratsinformationssystem und ggfls. als Tischvorlage zur Verfügung gestellt, so dass dem Ausschuss eine eingehende Beratung möglich sein wird. Dieser Vorlage werden die bislang nicht zur Verfügung gestellten Anlagen Stellenplan und (vorläufige) Bilanz beigefügt.
Daneben wird diese Vorlage bei entsprechender Notwendigkeit inhaltlich mit weiteren Erkenntnissen aktualisiert werden und somit Informationen für die Beratung beinhalten.
Bereits seit Einbringung des ersten Entwurfes zu verzeichnende wesentliche Erkenntnisse sind Änderungen bei den Schlüsselzuweisungen, der Kreisumlage und bei der Beteiligung des Landkreises an den Kinderbetreuungskosten (siehe hierzu TOP 6 der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 02.11.2017).
Aufgrund der weiterhin – für den Berechnungszeitraum maßgeblichen – positiven Entwicklung der Gewerbesteuer und des Anteils an der Einkommensteuer, wird es zu geringeren Erträgen bei den Schlüsselzuweisungen kommen. Diese werden sich nach aktueller Hochrechnung 323.000 € geringer darstellen, als noch im ersten Entwurf enthalten. Die Kreisumlage, in deren Berechnung die genannte positive Entwicklung ebenfalls Eingang findet, wird steigen, was mit einem höheren Aufwand von etwa 68.000 € einhergehen wird.
Mehrerträge wird die Gemeinde dagegen durch die Beteiligung des Landkreises an den Kinderbetreuungskosten verzeichnen. Hier ist von einer Verbesserung in Höhe von etwa 225.000 € auszugehen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2018 mit den vorliegenden Änderungen zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Kämmerer Herr Krüger im Vorwege das aktuelle Änderungspapier als Tischvorlage an die Ausschussmitglieder verteilt. Er erläutert, dass viele Daten bereits aus der Beschlussvorlage und der Einbringung des 1. Haushaltsplanentwurfs aus der Sitzung vom 04.09.2017 entnommen werden können. In dem heute zur Verfügung gestellten Änderungspapier sind alle in den Fachausschüssen beschlossenen sowie zusätzlich bekannt gewordenen Änderungen eingearbeitet worden.
Die wesentlichen Anpassungen werden von Herrn Krüger erläutert. Der Rückgang der Schlüsselzuweisung ist auf das sehr gute Ergebnis der Gewerbesteuereinzahlungen für den Zeitraum 4. Quartal 2016 bis einschl. 3. Quartal 2017 zurückzuführen.
Im Bereich der Gewerbesteuer wird gegenüber dem 1. Entwurf ein Anstieg um 350.000 € eingeplant. Während die Erträge in diesem Bereich somit einerseits auf 5.350.000 € steigen, kann die Planung mit Blick auf die aktuell vorliegenden Zahlen und Berechnungen weiterhin als vorsichtig bezeichnet werden – durch Orientierungsdaten mögliche Spielräume werden mit der Planung nicht ausgereizt. Gleiches gilt für die Erhöhung der Ansätze bei den Erträgen aus den Anteilen an der Einkommen- und der Umsatzsteuer.
Zudem wird eine neue Auflösung einer Rückstellung für den Finanzausgleich im Jahre 2018 den Ergebnishaushalt um 950.000 € entlasten bzw. verbessern. Die Rückstellung selbst basiert ebenfalls auf den guten Ergebnissen bei den Gewerbesteuererträgen aus dem Jahre 2017, die u.a. auch Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage 2018 sind. Da die Ursache im Jahr 2017 liegt, wird im Jahr 2017 eine Rückstellung für den Finanzausgleich aufwandswirksam in der berechneten Höhe von 950.000 € gebildet. Diese Rückstellung (also der bereits entstandene Aufwand) wird im Jahr 2018 in Anspruch genommen.
Letztendlich verbleibt nach Berücksichtigung der bisher eingearbeiteten Änderungen statt einem ursprünglich geplanten Fehlbetrag von 327.700 € ein positives Ergebnis in Höhe von 87.100 €. Weitere Anpassungen an dem Änderungspapier werden u.a. im Rahmen dieser Sitzung bzw. auch bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.11.2017 noch anfallen und entsprechend eingearbeitet.
Zum Finanzhaushalt teilt Herr Krüger mit, dass das Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in der aktuellen Fassung nunmehr nur noch 124.400 € beträgt und somit nicht mehr, wie grundsätzlich erforderlich, zur Deckung der ordentlichen Tilgung in Höhe von 313.900 € ausreicht. Die Salden der Folgejahre zeigen auf, dass ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen sein wird. Aus diesem wird die künftige Deckung der Tilgung erwirtschaftet; die Unterdeckung 2018 würde zudem mit aufgefangen werden.
Diesbezüglich wird von Herrn Krüger ergänzt, dass die geplanten Kreditaufnahmen für die Haushaltsjahre 2016 (406.000 €) und 2017 (1.031.000 €) bisher nicht in Anspruch genommen werden mussten.
Herr Krüger erklärt, dass es Ziel sein sollte, einen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erreichen, der mindestens der Tilgung der Kredite entspricht. Hierzu regt er an, die im Ausschuss für Bau und Verkehr empfohlenen Vorhaben

- Neubau einer Regenwasserentlastungsleitung Werkstraße/ Gauensieker Fleet (50.000 €),  
- Sanierung Klappbrücke Dornbusch (20.000 €),
- Ausbau Dornbuscher Hafenstraße (30.000 €) sowie
- die zweite Stufe der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED (150.000 €)

dahingehend zu überdenken, dass Mittel hierfür nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, sondern die Finanzierung aus dem „Topf“ der Verwendung der Steuermehreinnahmen – hier aus der Straßenunterhaltung - erfolgt. Herr Eckhoff spricht sich ebenfalls für die Verwendung der Steuermehreinnahmen für diese Maßnahmen aus. Grundsätzlich sollten diese Mittel für Gebäude- und Straßenunterhaltung vorgesehen werden.

Herr Krüger erläutert weiterhin die wesentlichen Planänderungen im Finanzhaushalt 2018, wonach auf der Einzahlungsseite für Investitionen eine Zuwendung vom Land für das Kommunalinvestitionspaket II (KIP II) für energetische Maßnahmen an Schulen eingeplant wird. Für die gleiche Maßnahme sind Auszahlungen in Höhe von 287.000 € vorgesehen.
Weiterhin wurde vorsorglich eine Netzbeteiligung an der EWE Netz GmbH im Haushalt in Höhe von 10.100 € aufgenommen. Die inhaltlichen Beratungen, ob eine Beteiligung eingegangen werden soll, finden ca. im 2. Quartal 2018 statt, da dann eine neue Beteiligungsphase startet. Der Ansatz sorgt im Jahr 2018 für Handlungsfähigkeit, ohne auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes angewiesen zu sein. Herr Eckhoff ergänzt zu den Erläuterungen, dass der Ansatz entsprechend mit einem Sperrvermerk versehen werden soll.
Neu aufgenommen wurden außerdem aufgrund aktueller Erkenntnisse 130.000 € für den Breitbandausbau in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2019, die Umsetzung der LED-Beleuchtung (150.000 € vom investiven Bereich in Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit), 20.000 € für die Anschaffung von 2 Parkscheinautomaten in 2018 (incl. Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 10.000 € für die Anschaffung eines weiteren Parkscheinautomaten im Jahr 2019), 101.000 € für die Sanierung vorhandener Dalben bei den Anlegestellen am Ruthenstrom.
Für die Tilgung von Krediten sind weiterhin Auszahlungen in Höhe von 313.900 € eingeplant. Als Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit ist nun eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 1.450.000 € vorgesehen. Wobei auch hier durch Herrn Krüger erläutert wird, dass es sich um eine Ermächtigung handelt, um handlungsfähig zu sein. Ob und in welcher Höhe tatsächlich eine Kreditaufnahme erfolgen wird, bleibt abzuwarten.
In der Finanzplanung verbleibt unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen ein Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von rund 1.725.000 €, die wiederum im Wesentlichen gebunden sind durch Haushaltsreste.
Weiterhin wurden die Anlagen zu diesem TOP „Stellenplan“ und „Vorläufige Bilanz 2016“ geringfügig angepasst.
Seitens des Bürgermeisters wird ergänzt, dass der Stand der Schulden zum Jahresende 2017 voraussichtlich auf ca. 2,6 Mio. € abgebaut werden kann und auf das Ziel verwiesen, mit dem Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit die Tilgung zu erwirtschaften.

zum Seitenanfang

8.1. Antrag der FWG-Fraktion auf Herabsetzung der Hebesätze der Realsteuern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 8.1
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16.14

Sachverhalt

Mit der als Anlage beigefügten E-Mail vom 28. Februar 2017 beantragt die FWG-Fraktion, die Realsteuern wenigstens auf einen Steuersatz, der dem der Erhöhung vorausging, herabzusetzen. Die Hebesätze der Realsteuern (gemäß § 22 Abgabenordnung Grundsteuer und Gewerbesteuer) wurden zuletzt zum Haushaltsjahr 2014 angehoben. Dies bedeutet, dass eine Veränderung bei den Hebesätzen für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer mindestens wie folgt beantragt wird:
Steuer
Aktueller Hebesatz
Maximaler Hebesatz gemäß Antrag
Grundsteuer A
450 %
400 %
Grundsteuer B
450 %
400 %
Gewerbesteuer
400 %
375 %


Mit dem ersten Entwurf des Haushaltsplanes wurden (auf Seite 191) Landesdurchschnittswerte zu den Hebesätzen mitgeteilt. Mittlerweile wurden vom Statistischen Bundesamt (bundesweite) Zahlen zum Realsteuervergleich 2016 veröffentlicht. Diese sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Steuer
Realsteuervergleich Bund
Landesdurchschnitt Gemeindegrößenklasse
Ø im
Landkreis Stade
Grundsteuer A
332 % (Anstieg zum Vorjahr um 5 %)
380 %
412 %
Grundsteuer B
464 % (Anstieg zum Vorjahr um 9 %)
379 %
413 %
Gewerbesteuer
400 % (Anstieg zum Vorjahr um ein %)
371 %
412 %

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal vorbehalten.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Wie bereits der Vorlage zur Einbringung des Haushaltes in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 4. September 2017 entnommen werden kann, finden etwa 500.000 € der Erträge bei den Realsteuern ihre Begründung in der Erhöhung der Hebesätze ab dem Jahr 2014. Bei einer Herabsetzung der Hebesätze auf den vorherigen Stand hätte die Gemeinde somit Mindererträge in Höhe von etwa 500.000 € zu verzeichnen.
Dadurch würde - auch hier wird auf die Ausführungen in der Vorlage verwiesen - eine entsprechende Verschlechterung des Gesamtergebnisses zu erwarten sein. Mit Blick auf den Finanzhaushalt würde der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit auf etwa 160.000 € absinken, sodass die ordentliche Tilgung (313.900 €) nicht mehr erwirtschaftet werden könnte. Hier müssten demnach die folgenden Haushaltsjahre Überschüsse abwerfen, die zusätzlich die Tilgungslücke in 2018 erwirtschaften müssten. Dies wäre in den folgenden Haushaltsjahren und den Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen.

Da die beantragte Änderung sich auf die Hebesätze bezieht und die zugrunde liegenden Messbeträge nicht tangiert werden, würden keine Änderungen bei den Schlüsselzuweisungen, der Kreisumlage und/oder der Gewerbesteuerumlage zu verzeichnen sein.

Diskussionsverlauf

Cornelius van Lessen erläutert den Antrag auf Herabsetzung der Hebesätze für die Realsteuern. Er bezieht sich dabei auf die aktuellen Hebesätze aus den umliegenden Landkreisen. Hier liegen die Hebesätze bis auf einige Ausnahmegemeinden unter den festgesetzten Hebesätzen im Landkreis Stade. Des Weiteren liegt der Satz der Kreisumlage in den umliegenden Landkreisen bei 48 bis 48,5 % und somit deutlich unter dem Hebesatz des Landkreises Stade (51,5 %).
Zudem würde Herr van Lessen interessieren, ab welcher Höhe die Hebesätze keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen haben.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss entsprechend des Antrages der FWG Drochtersen vom 28.02.2017 eine Herabsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern mindestens auf die Hebesätze, die der letzten Hebesatzerhöhung im Jahr 2014 vorausgingen, zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

8.2. Mehrbedarf für EDV-Betreuung an den Schulen, in der Verwaltung und in den Außenstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 8.2
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16.15

Sachverhalt

Aktuelle Situation

Personelle Ausstattung
Der Bereich IT oder EDV ist aktuell mit einem Mitarbeiter bzw. einer Vollzeitstelle ausgestattet. Betreut werden die Anwenderinnen und Anwender sowie die Infrastrukturen im Rathaus, in den Schulen (Beratung und Umsetzung), in den Kindergärten und weiteren Außenstellen. Daneben wird der Mitarbeiter auch regelmäßig hinzugezogen zu weiteren Themen wie z.B. Breitbandausbau oder WLAN-Infrastruktur. Eine Vertretung wird durch einen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wahrgenommen. Um diese – nicht vollumfängliche Vertretung - zu gewährleisten, gehört es dazu, sich mit den jeweils aktuell anfallenden Themen zu befassen, um zumindest „auf dem Laufenden“ zu bleiben. Für diese Aufgabe stehen grundsätzlich keine Zeitanteile im Stellenprofil zur Verfügung – lediglich für den Bereich der im Fachdienst eingesetzten EDV wurden 5% über die Bedarfsermittlung im Jahr 2012/ 2013 festgeschrieben.

Schulen
Zum Aufgabenspektrum des IT-Mitarbeiters der Verwaltung gehörte und gehört laut Arbeitsplatzbeschreibung seit jeher auch eine Betreuung der Infrastruktur in den Schulen. Diese Betreuung kann belastbar in Zeitanteilen nicht festgeschrieben werden, da es naturgemäß zu wechselnden Anforderungen kam und kommt, was z.B. bedingt wird durch die jeweilige Ausstattung und auch durch unterschiedliche eigenverantwortliche Vorgehensweisen an den Schulen.
Die Unterstützung im Bereich der Schulen ist in der näheren Vergangenheit zurückgegangen, da auch die Aufgaben im Netz der Verwaltung zugenommen haben. Während einerseits Absprachen mit Schulen getroffen wurden, dass bestimmte Aufgaben dort selbst vorgenommen werden, erweist sich dies andererseits entweder als nicht praktikabel oder aber – gerade mit Blick auf die technische Weiterentwicklung in den Schulen – als nicht mehr ausreichend. Es werden Bedarfe festgestellt, die mit den vorhandenen Kapazitäten nicht mehr abgebildet werden können. Hier hat es seit der Personalbedarfsermittlung aus den Jahren 2012/ 2013 deutliche Veränderungen gegeben.
Veränderungen – insbesondere in den der Gemeinde zuzuordnenden Netzwerken an den Schulen und im Netzwerk des Rathauses – sind auch künftig zu erwarten. Themen wie die Datensicherheit, die Digitalisierung, die Ausweitung von elektronischen Bürgerdiensten oder die weiterhin gebotene technische Ausweitung der Technik in den Schulen sind mittlerweile allgegenwärtig und stellen Herausforderungen für die Gemeinde – sowohl im Kernbereich als auch als Schulträger – dar. Diesen Herausforderungen kann nach aktueller Einschätzung mit der vorhandenen Personalkapazität nicht in zufriedenstellendem Maße begegnet werden. Zudem hat die Arbeitsbelastung des mit der Tätigkeit betrauten Kollegen ihre Grenzen erreicht.

Interkommunaler Vergleich
Im interkommunalen Vergleich (Mitarbeit der Gemeinde in einem KGSt-Vergleichsring) zeigt sich, dass die IT-Verhältnisse selbst in vergleichbar großen Gemeinden derart heterogen sind, dass ein direkter Vergleich nahezu unmöglich ist. Die dort verglichenen Zahlen und Aufgabenbereiche zeigen jedoch auf, dass in Drochtersen hinsichtlich der Anzahl der zu betreuenden PC-Plätze sowie der Aufgabenvielfalt ein hoher Einsatzgrad vorgehalten wird.
Auch der vergleichende Austausch mit einigen Kommunen im Landkreis macht deutlich, dass eine direkte Vergleichbarkeit nicht möglich ist. Gleichwohl kann die personelle Ausstattung und/oder die Betreuung über eingekaufte Leistungen in diesen Kommunen als vergleichsweise höher eingestuft werden. Hierzu können in der Sitzung weitere Ausführungen erfolgen.

Bedarf
Der Bedarfsermittlung wurde sich nicht gutachterlich genähert. Vielmehr wurden interne Erhebungen der beiden Mitarbeiter ausgewertet, Erkenntnisse aus der Vergleichsringarbeit herangezogen und die Bedarfe der Schulen schätzungsweise mit eingearbeitet.
Eine Entlastung der Mitarbeiter, bezogen auf die im Rathaus und den Außenstellen (ohne Schulen) anfallenden Tätigkeiten, würde zusätzlichen Bedarf in Höhe von gerundet 34 %, bzw. 13,3 Wochenstunden ergeben.
Das Land gewährt der Gemeinde Leistungen für die Systembetreuung an den Schulen. In diesem Jahr beträgt diese Leistung 8.585 €. Diese Mittel fließen bislang in die Schulbudgets. Rechnet man diesen Betrag gerundet in Wochenstunden um, ergäbe sich ein Ansatz von gerundet 6,75 Stunden, bzw. 17 %.
Rein rechnerisch ergibt sich durch diese Herangehensweise ein Bedarf von ca. 51 %, bzw. 20 Wochenstunden.
Hierzu wird angemerkt, dass die Personalkosten nicht aus dem Schulbudget geleistet werden. Um einen Teil des zusätzlichen Aufwandes zu decken, wäre es denkbar, die Leistung des Landes im Gesamthaushalt aufgehen zu lassen und nicht mehr über das Schulbudget zur Verfügung zu stellen.
Lösungsansätze
Mögliche Ansätze lassen sich unterscheiden in kurz- und mittelfristige Herangehensweisen. Hier kämen folgende kurzfristige Lösungsansätze in Betracht:
Einstellung von Personal
Erkenntnisse aus dem privatwirtschaftlichen sowie aus dem öffentlichen Bereich zeigen auf, dass die Ausschreibung einer Teilzeitstelle im Bereich der IT tendenziell eher wenig erfolgversprechend sein wird. Verstärkt wird diese Erkenntnis durch die mit der Privatwirtschaft nicht vergleichbare Vergütung, die sich nach EG 8/ 9a richten würde. Allein aus diesem Grunde sollte diese Möglichkeit jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Eine halbe Stelle in diesem Bereich ginge für die Gemeinde mit Personalkosten von ca. 25.000 €/ Jahr einher.
Eine interkommunale Vorgehensweise wurde dahingehend andiskutiert, als dass bei gleichgelagerten Anforderungen und Bedarfen ggfls. eine gemeinsame Ausschreibung (dann bis zu einer Vollzeitkraft) erfolgen könnte. Die Gespräche könnten wieder aufgenommen werden, so über den Stellenplan entsprechende Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden.
Vergabe an externen Dienstleister
Denkbar ist es, einen externen Dienstleister mit Aufgabenwahrnehmungen an den Schulen und auch in der Verwaltung zu betrauen. Hier wären im Vorwege einer entsprechenden Ausschreibung insbesondere datenschutzrechtliche Belange und Maßgaben zu berücksichtigen. Innerhalb des Landkreises bedienen sich mindestens drei Kommunen externer Dienstleister (bezogen auf die Betreuung von Schulen und Außenstellen). Bei einer Entscheidung für diese Variante sollte ebenfalls ein Mittelansatz von 25.000 € erfolgen.
Als mittelfristiger Lösungsansatz wäre z.B. die Prüfung einer interkommunalen Kooperation im Landkreis Stade in Form der umfänglichen Zusammenarbeit mit einer oder mehreren anderen Verwaltung/en zu prüfen. Ebenso wären mittelfristig die Ausgliederung des Großteils der Servertechnik sowie deren Betreuung an ein Unternehmen denkbar. Wenn auch ein durchaus kostenintensives Unterfangen, bezeichnet es z.B. die Verwaltung der Gemeinde Jork, die diesen Weg gegangen ist, im Rückblick als richtigen Schritt. Eine Einschätzung, der gerade mit Blick auf Datensicherheit und die damit verbundenen ständig neuen Anforderungen und Herausforderungen, für die das Know-How regelmäßig und ständig angepasst werden muss, gefolgt werden kann. Hierzu sei bemerkt, dass es bei einem entsprechenden Vorgehen nicht zu einer Abgabe oder Kündigung des vorhandenen Personals kommen würde, da weiterhin Themen wie die Anwenderbetreuung, Breitband, Internet, Ausrichtung des Netzwerkes usw. bei der Gemeinde verbleiben würden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus Sicht der Verwaltung eine Ausweitung der personellen Kapazitäten erfolgen sollte. Ein möglicher Weg wäre, über den Stellenplan zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Ein anderer möglicher Weg wäre, Dienstleistungen extern zu vergeben. In beiden Fällen wäre mit Aufwänden in Höhe von ca. 25.000 €/ Jahr zu rechnen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal  empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, ab dem Jahr 2018 eine zusätzliche 1/2Stelle für den EDV-Bereich einzurichten.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister berichtet, dass es zu diesem TOP drei Möglichkeiten gibt:
1. Schaffung einer Stelle, die im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit im IT-Bereich für die Gemeinde Drochtersen tätig werden kann. Hierzu wurden durch Herrn Eckhoff bereits Gespräche mit Herrn Goedecke von der SG Nordkehdingen und mit der SG Oldendorf-Himmelpforten geführt. Es soll ein weiteres Gespräch mit der Hansestadt Stade zu diesem Thema erfolgen.
2. Einstellung einer entsprechenden Kraft in Teilzeit oder
3. Auftragsvergabe an eine externe Firma.
Jede dieser drei Varianten hat laut Herrn Eckhoff sowohl Vor- als auch Nachteile. Er hofft mit dem anstehenden Beschluss flexibel auf die drei Möglichkeiten reagieren zu können.
Herr Krüger ergänzt, dass die Berücksichtigung im Stellenplan die sicherste Variante ist, da ansonsten keine eigene Einstellung möglich wäre.
Herr van Lessen teilt mit, dass seitens der FWG lediglich eine externe Regelung befürwortet wird und die zwei anderen Möglichkeiten keine Zustimmung finden werden.
Auf Vorschlag des Ausschussmitgliedes Dieter Middeke sollte der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass zunächst eine zusätzliche ½ Stelle im Stellenplan vorzusehen ist. Sollte diese nicht besetzt werden können, sollte eine externe Firma mit den Aufgaben betraut werden.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass eine Einstellung in seinen Zuständigkeitsbereich fallen würde.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal  empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, ab dem Jahr 2018 eine zusätzliche 1/2Stelle für den EDV-Bereich einzurichten. Bei Nichtbesetzung dieser Stelle kann eine externe Firma beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

8.3. Ergebnis- und Finanzhaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 8.3
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 16.16

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2018 mit den vorliegenden Änderungen zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Die Erläuterungen wurden bereits unter Punkt 8 dargestellt.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2018 mit den vorliegenden Änderungen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

9. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 9

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Mitteilungen seitens der Gemeindeverwaltung vor. Anfragen werden ebenfalls nicht gestellt.

Datenstand vom 15.11.2017 08:22 Uhr