Datum: 29.11.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bauernstübchen Assel
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 27.09.2017
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Sachstandsbericht Fahrradfähre
6 Mitteilungspflicht für Nebentätigkeiten des Bürgermeisters
7 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ im Parallelverfahren a) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ (Gesamtabwägungsbeschluss) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB b) Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ c) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden - Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht
8 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren
9 Vereinbarung mit dem Landkreis Stade (§ 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII)
10 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2018
11 Annahme von Spenden
12 Bericht des Bürgermeisters
13 Anträge und Anfragen
14 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 1

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Jens Schütt begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt.
Der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Cornelius van Lessen, erwähnt das Fehlen des Tagesordnungspunktes „Leistungsorientierte Bezahlung“. Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert, dass diese Thematik neben anderen Haushaltspunkten im Tagesordnungspunkt 10 „Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2018“ einfließt.
Der Ratsvorsitzende Jens Schütt schlägt vor, den nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung ohne Aussprache gem. Vorlage zu beschließen. Die Ratsmitglieder sprechen sich einvernehmlich für diese Vorgehensweise aus.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 2

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Jens Schütt eröffnet die Einwohnerfragestunde. Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 27.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 27.09 .2017.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 27.09 .2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 4

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses in der einzigen Sitzung zwischen dieser Ratssitzung und der letzten am 27.09.2017, welche sich im Wesentlichen auf der heutigen Tagesordnung wiederfinden. Neben der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren über den Neubau des Autobahnkreuzes Kehdingen/Anschluss der A20 an die A26, wurden eine Verkehrsberuhigung in der Kirchen- und Schulstraße sowie die Übernahme des LF durch eine IG der Ortsfeuerwehr Assel beschlossen. Es  wurde weiterhin bezüglich des 2. Kindergartens in Drochtersen beschlossen, dass die Gemeinde das Gebäude baut und im Anschluss einen Träger sucht. Einige Punkte der vergangenen Verwaltungsausschusssitzung fließen in den Tagesordnungspunkt 10 ein.

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5. Sachstandsbericht Fahrradfähre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 5

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Jens Schütt begrüßt Herrn Jonas Kötz, 1. Vorsitzender des Fährvereins Krautsand. Herr Kötz berichtet anhand eines Planes und einer Tischvorlage über den derzeitigen Sachstand hinsichtlich der Fahrradfähre Krautsand-Wischhafen.

Nachdem es verschiedene Gründe für die zeitliche Verzögerung des Projektes gab (lange Planungsphase), rechnet Herr Kötz nun damit, den Auftrag zum Bau des Fährprahms im Frühling 2018 erteilen zu können, die Bauzeit beträgt ca. 2-3 Monate. Nach Fertigstellung der Zuwegungen und Rampen würde man dann in den Testbetrieb starten.
An den Örtlichkeiten, wo die jetzigen Anlegestellen errichtet werden sollen, gibt es 2 alte Schotterrampen einer alten Fähre, welche jedoch unter einer tiefen Schlickschicht liegen. Die Rampe auf der Krautsander Seite könnte man mit relativ wenig Aufwand wieder herrichten, während auf der Wischhafener Seite im Bereich der alten Rampe ein neuer Holzsteg mit anschließenden Metallstegen gebaut werden soll, an dem an- und abgelegt wird.
Während der Planungsphase der Fährverbindung am Sperrwerk hatten die Projektbegleiter mit mehreren Behörden zu tun. Die bereits durchgeführte Ausschreibung musste aufgehoben werden, weil die Angebotssummen die Kostenschätzung um ein Vielfaches überschritten. Für die daraufhin geänderte Planung mit dem Standort der Fähre in Höhe der Werft Kroos kam vor ca. 2 Monaten die Zusage des Wasser- und Schifffahrtsamtes Hamburg.

Der Fährverein Krautsand hat sich vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg hinsichtlich der Antragsstellung beraten lassen. Der Antrag wird derzeit zusammengestellt. Herr Kötz ist optimistisch, dass der Antrag in diesem Jahr noch gestellt werden kann.

Wenn dann der Bau der Fähre in Auftrag gegeben werden kann, bedeutet dies für Herrn Kötz den eigentlichen Start des Projektes. Dann könne auch mit der Öffentlichkeitsarbeit begonnen werden, wobei in dem Rahmen die Rekrutierung der Fährleute erfolgen würde.

Zum Ende seiner Ausführungen bedankt sich Herr Kötz bei der Verwaltung und dem Bürgermeister für die produktive Zusammenarbeit.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Wilfried Barwig erläutert Jonas Kötz, dass die auf Wischhafener Seite liegende Kroos-Werft mit dem Projekt nicht in Berührung kommen würde. Man komme über das Gemeindeland Wischhafen bis ans Wasser und muss keine anderen Grundstücke passieren.

Der Ratsherr Günter Andreas erfragt, auf welcher Länge die Zuwegung auf der Krautsander Seite noch befestigt werden muss. Heino von Busch erläutert, dass es sich um eine Länge von ca. 650 m handelt, wobei Teile den Kirchengemeinden Hamelwörden, Assel und Krautsand  gehören. Entsprechende Gespräche mit den Pächtern dieser Flächen, sowie mit den betroffenen Landwirten, die die im Zufahrtsbereich Wischhafenersand und Kahlesand gelegenen Flächen bewirtschaften, werden geführt.

Der Ratsherr Cornelius van Lessen nimmt Bezug auf das derzeit auf Krautsand liegende Fährschiff Atlantis. Cornelius van Lessen erfragt, ob dieses Schiff, wenn es abtransportiert wird, der Anlegestelle der Fahrradfähre auf Wischhafener Seite im Weg liegen würde. Dies wird von Heino von Busch und Jonas Kötz verneint, zwischen dem Grundstück des Werftgeländes und der Anlegestelle der Fahrradfähre liegen einige Meter Abstand.

Der Ratsherr Kai Seefried erfragt die finanzielle Situation bei der jetzigen Planung. Jonas Kötz erläutert, dass die 50.000 € vom Fährverein gemeinsam mit den 25.000 € von den Gemeinden Wischhafen und Drochtersen sowie den 75.000 € vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg seiner Einschätzung nach ausreichen werden.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen erfragt, ob eine möglicherweise in einigen Jahren erfolgende Deicherhöhung und eventuell auch eine damit verbundene Ertüchtigung des Sperrwerks Wischhafen in die Überlegungen einbezogen wurden. Jonas Kötz erwähnt die Attraktivität einer Fahrradfähre für die Region, insbesondere für den Tourismus, im Vergleich zu einer herkömmlichen Brücke. Weiter wurden diesbezüglich keine Überlegungen angestellt.

Der Ratsvorsitzende Jens Schütt bedankt sich bei Jonas Kötz für seine Ausführungen.

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6. Mitteilungspflicht für Nebentätigkeiten des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08.11.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 11
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 6

Sachverhalt

Durch die NKomVG-Novelle 2016 ist die Regelung des § 81 Abs. 5 NKomVG zu den Nebentätigkeiten der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten in das Gesetz neu eingefügt worden. Die Vorschrift lautet:

Die Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamte teilt der Vertretung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Jahres ihrer oder seiner Amtszeit schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument mit, welche anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und welche auf Verlangen nach § 71 NBG übernommenen Nebentätigkeiten sie oder er zu diesem Zeitpunkt ausübt. In der Mitteilung müssen die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden. Eine Beratung über diese Mitteilung darf nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Die Kommune macht ortsüblich bekannt, welche Nebentätigkeiten die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte nach Satz 1 mitgeteilt hat; die Bekanntmachung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung. Nebentätigkeitsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Die Mitteilung hat nach der Übergangsvorschrift des § 180 Abs. 5 NKomVG bis zum 31.01.2018 zu erfolgen.

Aus der Anlage kann die Mitteilung des Bürgermeisters entnommen werden. Über die anzeigepflichtigen Tätigkeiten hinaus sind ergänzend die weiteren Tätigkeiten, die als mit dem Hauptamt verbunden gelten zur Information aufgeführt.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert seine Nebentätigkeiten, die er gem. § 81 Abs. 5 NKomVG mitteilen muss, anhand einer Anlage zur Beschlussvorlage.

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7. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ im Parallelverfahren a) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ (Gesamtabwägungsbeschluss) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB b) Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ c) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden - Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 5
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 4
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 7

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung
Die Gemeinde Drochtersen beabsichtigt in dem Ortsteil Hüll neue Wohnbauflächen auszuweisen. Ziel ist die Deckung des örtlichen Eigenbedarfs an Bauland. Die Teilflurstücke 92/3, 93/4, 280/90 und 279/91 in der Flur 11 der Gemarkung Hüll sind derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Durch die Bauleitplanung sollen nun der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drochtersen geändert und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erstellt werden. Durch die Bauleitplanung wird der Bau von Ein- bis Zweifamilienhäusern ermöglicht. Die Örtlichen Bauvorschriften lehnen sich an die des bereits bestehenden Wohngebietes „An der kleinen Rönne“ an, so dass der dörfliche Charakter fortgeführt wird. Derzeit haben sich bereits 15 Kaufinteressenten für die Wohnbaugrundstücke gemeldet.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 (nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 13. Juni 2017) beschlossen, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 –
„Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ im Parallelverfahren öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.

In der Zeit vom 26.06.2017 bis einschließlich 04.08.2017 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 15.06.2017 bis einschließlich 17.07.2017 statt.

Aufgrund zu berücksichtigender Stellungnahmen, die während des o.g. Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, wurde der Entwurf des Bebauungsplanes geändert und erneut den betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen vorgelegt. Die Änderung betrifft eine Verschiebung der Baugrenze im Bebauungsplan, durch welche die Grundzüge der Planung allerdings nicht berührt werden. Planerische Grundzüge, wie die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes, der notwendigen Erschließung sowie der Entsorgungsanlagen für die Regenwasserbewirtschaftung, können nach wie vor umgesetzt werden.

Die im Auslegungs-/Beteiligungsverfahren und erneuten eingeschränkten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit erstellter Abwägung und entsprechenden Abwägungsbeschlüssen sind der Vorlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen:

a) Gesamtabwägungsbeschluss
     Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) sowie erneuter eingeschränkter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ und des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ einzuarbeiten.

b) Feststellungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

c) Satzungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Jens Schütt informiert die Anwesenden über die Möglichkeit zur Abstimmung bezüglich eines Straßennamens für die neue Siedlung in Hüll. Zur Abstimmung gelangt man über die Homepage der Gemeinde Drochtersen.

Andree Kahl erläutert die Beschlussvorlage. Es handelt sich um ein neues Baugebiet in Hüll, wobei man sich mit den örtlichen Bauvorschriften an der gegenüberliegenden Siedlung „An der Kleinen Rönne“ orientiert hat. Es handelt sich um ca. 16 Baugrundstücke, 16 Bauwillige haben sich bereits gemeldet.

Der Ratsherr Günter Andreas erklärt sich erfreut über die Ausweisung des Baugebietes. Es handle sich um eine hervorragende Fläche. Weiterhin bedankt er sich bei Rat und Verwaltung.

Der Ratsherr Marc Hagenah schließt sich für die CDU-Fraktion den Ausführungen seines Vorredners an. Die Anzahl der Bauwilligen zeigt den vorhandenen Bedarf.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Cornelius van Lessen erklärt Andree Kahl seitens der Verwaltung, dass es sich bei 14 der Bauwilligen um Hüller handelt, die anderen beiden kommen aus Drochtersen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
a) Gesamtabwägungsbeschluss
     Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) sowie erneuter eingeschränkter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ und des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b) Feststellungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c) Satzungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.10.2017 ö 6
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 5
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 8

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung

Um die Nachfrage nach gewerblichen Flächen in Drochtersen zu decken, beabsichtigt die Gemeinde Drochtersen, ein neues Gewerbegebiet in der Aschhorner Straße zu entwickeln. Es soll zudem das bestehende Gewerbegebiet in der Aschhorner Straße ergänzen. Die Flurstücke 36/2, 46/2, 49/7, 49/8, 25/15, 36/4 und 36/5 sowie die Teilflurstücke 59/4, 60/3, 35/1, 47/1 und 48/2 in der Flur 20 der Gemarkung Drochtersen sind derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen. Durch die Bauleitplanung sollen nun der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drochtersen geändert und der Bebauungsplan Nr. 77 „Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 (nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 13. Juni 2017) beschlossen, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.

In der Zeit vom 26.06.2017 bis einschließlich 04.08.2017 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel fand auch die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Die im Auslegungs-/Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit erstellter Abwägung und entsprechenden Abwägungsbeschlüssen sind der Vorlage beigefügt.

Im Nachgang zur Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung wurde festgestellt, dass eine Anpassung der geplanten Verkehrsflächen erforderlich ist. Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und davon lediglich die Gemeinde als Grundstückseigentümer und Veräußerer betroffen ist, wird von einer erneuten Beteiligung abgesehen.

Beschlussempfehlung

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss

Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ einzuarbeiten.

b)        Feststellungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

c)        Satzungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Jens Schütt leitet die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt ein. Andree Kahl erläutert seitens der Verwaltung, dass nach langjähriger Suche nach einem neuen Gewerbegebiet die geeignete Fläche in Aschhorn käuflich erworben werden konnte. Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren sind durchgelaufen.

Der Ratsherr Cornelius van Lessen spricht sich positiv über die Ausweisung von Gewerbeflächen nach jahrelanger Suche aus. Er regt an, dass die Grundstücke relativ kostengünstig unter bestimmten Voraussetzungen verkauft werden sollten, hierfür gäbe es interessante Modelle, welche zu gegebener Zeit erörtert werden könnten.

Die Freud e über die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes teilen der Ratsherr Marc Hagenah für die CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten für seine Fraktion.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b)        Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c)        Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Vereinbarung mit dem Landkreis Stade (§ 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 02.11.2017 ö 6
Verwaltungsausschuss 09/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.11.2017 8
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 9

Sachverhalt

Seitens der Kommunen wurden mit dem Landkreis Stade umfangreiche Verhandlungen über die Höhe der Kostenbeteiligung des Landkreises an den Kinderbetreuungskosten geführt. Bisher gab es seitens des Landkreises lediglich eine monatliche Beteiligung i.H.v. 145 € pro belegtem Krippenplatz (Kinder unter 3). Hieraus ergab sich für das Kindergartenjahr 2016/17 ein Betrag i.H.v. 105.415 €.
Aufgrund der Verhandlungen ist jetzt für das Kindergartenjahr 2017/18 eine monatliche Beteiligung pro bereitgestelltem Platz (Krippe, Elementar und Hort) vorgesehen. Hierfür steht ein Gesamtvolumen von 6.300.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird prozentual auf alle vorgehaltenen Plätze im Landkreis aufgeteilt, wobei Krippenplätzen mit einer Wertigkeit von 1,5 und Elementar- und Hortplätze mit 0,6 gewertet werden.
Nach derzeitiger Platzvorhaltung in der Gemeinde Drochtersen ergibt sich hieraus für das Kindergartenjahr 2017/18 ein Betrag i.H.v. 328.000 €, also rd. 225.000 € mehr als für das Kindergartenjahr 2016/17.

Ab dem Kindergartenjahr 2018/19 soll eine neue Vereinbarung geschlossen werden in die dann noch weitere bisher offene Punkte (siehe § 4 der 2. Änderung) einfließen sollen.

Beschlussempfehlung

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen, dass die Gemeinde Drochtersen die 2. Änderung der Vereinbarung mit dem Landkreis abschließt.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert, dass es hier um eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Stade und allen kreisangehörigen Gemeinden geht, die die Finanzbeziehungen im Bereich der Kitas regelt. Insgesamt stehen rd. 7,5 Mio. Euro zur Verfügung, diese teilen sich auf in rd. 1,2 Mio. Euro für die Förderung der Ausbildung der Mitarbeiter in den Kitas und rd. 6,3 Mio. Euro als Zuschüsse für die Betriebskosten. Diese Vereinbarung ermöglicht der Gemeinde Drochtersen die Einplanung von rd. 200.000 € Mehreinnahmen im Haushaltsjahr 2018, wobei Krippen-, Elementar- und Hortplätze unterschiedlich geschichtet werden. In 2019 wird eine neue Vereinbarung geschlossen.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen macht deutlich, dass die FWG-Fraktion nicht die Zuschüsse vom Landkreis Stade an sich ablehnt, sie wären jedoch deutlich zu gering insbesondere mit Blick auf die hohe Kreisumlage.  

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen, dass die Gemeinde Drochtersen die 2. Änderung der Vereinbarung mit dem Landkreis abschließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 5, Enthaltungen: 0

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10. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 10

Sachverhalt

Anmerkung der Verwaltung:

Diese für die Sitzung des Gemeinderates neu erstellte Vorlage beinhaltet die aktualisierten Stände und Anlagen. Dem zeitlichen Ablauf entsprechende Stände zu den jeweils stattgefundenen Sitzungen sowie die zu den Zeitpunkten geltenden Anlagen sind den entsprechenden Sitzungen zu entnehmen. Dies waren zuletzt die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am  08.11.2017 sowie die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.11.2017.


Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 04.09.2017 eingebracht.
Neben den Beratungen in den Fraktionen fanden die Sitzungen der Fachausschüsse sowie des Verwaltungsausschusses mittlerweile statt. In diesen haben sich Änderungen zum 1. Entwurf ergeben. Daneben wurden seitens der Verwaltung neue Erkenntnisse eingearbeitet. Über das beigefügt zur Verfügung gestellte Änderungspapier können die durch Beschlüsse des Verwaltungsausschusses festgestellten Änderungen nachvollzogen werden.
Im Kern sind insbesondere folgende Änderungen (mit Bezug auf den 1. Entwurf) im Ergebnishaushalt zu nennen:

-        Änderung Schlüsselzuweisungen (- 324.000 €),
-        Änderung bei der Kreisumlage (- 68.500 € und Inanspruchnahme der in 2017 zu bildenden Rückstellung in Höhe von 950.000 €),
-        Beteiligung des Landkreises an den Kinderbetreuungskosten (+ 198.000 €),
-        Änderung der Anteile an der Umsatz- und Einkommensteuer (+ 50.000 € bzw. + 198.000 €),
-        Änderung des Ansatzes bei der Gewerbesteuer (+ 350.000 €),
-        Inanspruchnahme der Rückstellung für den Finanzausgleich (Minderaufwand im Bereich Kreisumlage in Höhe von 950.000 €),
-        Mehraufwand im Bereich der Gewerbesteuerumlage (60.000 €),
-        Mehraufwände im Bereich Personal (IT-Bereich und Schulsekretariat KGS 35.000 €),
-        Planungskosten Raumbedarf KGS (18.000 €) und Feuerwehrgerätehaus Drochtersen (36.000 €),
-        Planungskosten für Regenwasserentlastungsleitung (50.000 €),
-        Planungskosten Machbarkeit und/ oder Ausbau Dornbuscher Hafenstraße, Klappbrücke Dornbusch (50.000 €),
-        Verwendung der Steuermehreinnahmen (Gebäudeunterhaltung + 76.000 €, Straßenunterhaltung + 190.000 €),
-        Austausch Schutzhelme Feuerwehren (45.000 €) und
-        Ausweitung Schulsozialarbeit an den Grundschulen (5.000 €).




Mit Blick auf den Finanzhaushalt und die Investitionstätigkeit lassen sich dem insbesondere noch folgende Änderungen hinzufügen:

-        Einarbeitung der Auswirkungen für das KIP II,
-        Umsetzung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung von investiv in den Ergebnisbereich (150.000 €),
-        Austausch von Parkscheinautomaten (20.000 € in 2018, 10.000 € als Verpflichtungsermächtigung für 2019) sowie
-        teilweise Erneuerung, teilweiser Rückbau der Dalben am Ruthenstrom (101.000 €).


Weitergehende Erläuterungen hierzu sind den Vorlagen für und Protokollen über die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 08.11.2017 sowie des Verwaltungsausschusses am 15.11.2017 zu entnehmen.

Mit Blick auf die Verwendung der durch die Anhebung der Hebesätze bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer im Jahr 2014 generierten Steuermehreinnahmen wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, mit Blick auf die aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaftende Kredittilgung nicht pauschal weitere ca. 500.000 € zur Verfügung zu stellen. Vielmehr wird bei der Gebäude- und der Straßenunterhaltung auf die Ansätze für das Haushaltsjahr 2017 zurückgekehrt (und somit eine Verringerung von 228.000 € bezogen zum Änderungspapier zum Verwaltungsausschuss herbeigeführt). Inhaltlich wird es bedingt durch die in den Ausschüssen empfohlenen Maßnahmen, die nicht in diesem pauschalen Ansatz, sondern als Einzelmaßnahmen geführt werden, zu einer den Steuermehreinnahmen entsprechenden Mittelverwendung kommen.

In der Folge lässt sich feststellen, dass der Gemeinderat für das Jahr 2018 einen Haushalt verabschieden kann, der einen Überschuss (281.100 €) ausweist. Während die Kreditaufnahme bei 1.240.000 € liegt, erwirtschaftet die Gemeinde aus dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (318.400 €) die Tilgung der bestehenden Kredite (314.000 €), was einen Hinweis auf die vorliegende Leistungsfähigkeit gibt.
Die Zahlen und Prognosen der mittelfristigen Finanzplanung zeigen daneben auf, dass auch weiterhin mit positiven Haushalten gerechnet werden kann. Dies ist angesichts der anstehenden Projekte und Infrastrukturvorhaben (insbesondere Neubau Feuerwehrgerätehaus, Neubau Kindergarten, Raumkonzept der Elbmarschenschule, Sanierung des Hallenbades) ein wichtiger und finanzieller Sicht notwendiger Indikator.
Ein überarbeiteter Haushaltsentwurf soll zur Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung gestellt werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2018 mit den vorliegenden Änderungen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Jens Schütt leitet die Beratungen ein und erwähnt die frühzeitige Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs positiv (Herr van Lessen verlässt den Beratungstisch).
Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert die erstmalige Einbringung dieses Haushaltes im September. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen, im Finanzhaushalt werden Mittel erwirtschaftet, die einen Ausgleich ermöglichen.
Neben dem Baugebiet in Hüll und dem Gewerbegebiet Aschhorn im investiven Bereich sind einige andere Maßnahmen (wie die Verwendung der Steuermehreinnahmen in der Gebäude- und Straßenunterhaltung) im Haushaltsplan abgebildet. Kreditaufnahmen von rd. 1,2 Mio. Euro sind eingeplant. Der Schuldenstand der Gemeinde Drochtersen beträgt per 31.12.2017 rd. 2,6 Mio. Euro. Der Bürgermeister Mike Eckhoff weist darauf hin, dass im Jahr 2018 einige Planungsmittel eingeplant sind für große Maßnahmen, die in den kommenden Jahren deutlichen Einfluss auf den Haushalt der Gemeinde Drochtersen nehmen werden (Herr van Lessen nimmt wieder am Beratungstisch Platz).
Der Kämmerer der Gemeinde Drochtersen, Michael Krüger, führt aus, dass die neue Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung der Verwaltung in der Praxis Mehraufwände gebracht hat. Am heutigen Tag wurde der aktuelle Haushaltsentwurf im RIS zur Verfügung gestellt. Aufgrund der neuen Entgeltordnung gab es geringfügige Änderungen im Stellenplan.
Mit Blick auf die steigende Kreisumlage wird eine neue Vorgehensweise angewendet. Hier wird im Jahr 2017 (da in dem Jahr die guten Ergebnisse bei den Gewerbesteuererträgen liegen) eine Rückstellung für den Finanzausgleich in Höhe von rd. 1 Mio. Euro gebildet, die im Jahr 2018 in Anspruch genommen wird.
Michael Krüger führt weiterhin einige Maßnahmen aus, mit denen die Gemeinde Drochtersen in Schulen (beispielsweise die Stundenausweitung des Schulsekretariats der Elbmarschenschule) investiert, ebenso werden Gelder in die Infrastruktur investiert. Die Aufnahme von Planungskosten für die Erweiterung der Elbmarschenschule, den Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße, etc. sind markante, zukunftsweisende Projekte.
Die Kreditaufnahme von rd. 1,2 Mio. Euro ist als Ermächtigung notwendig, damit die Gemeinde Drochtersen handlungsfähig ist. Bis heute musste die Kreditaufnahme für das Jahr 2017 nicht angefasst werden. Das Jahr 2017 schließt mit einem positiven Ergebnis ab, die Tilgung kann selbst erwirtschaftet werden. Finanziell ginge es der Gemeinde Drochtersen grundsätzlich gut. Die vorhandene Überschussrücklage in Höhe von rd. 6 Mio. Euro wird ggf. einmal notwendig, wenn der Haushalt in einem Jahr mal weniger gut aussieht. Hier liegt nun ein solider Haushalt mit Augenmaß vor. Dennoch schließt er sich mit mahnenden Worten dem Bürgermeister Mike Eckhoff hinsichtlich der in den nächsten Jahren kommenden großen Maßnahmen, wie dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Drochtersen, dem Raumbedarf der Elbmarschenschule, dem Hallenbad und dem Kita-Neubau Drochtersen, an.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, der Ratsherr Kai Schildt, spricht im Anschluss ebenfalls von einem soliden Haushalt mit Augenmaß. Die SPD-Fraktion hätte sich den Haushaltsplan etwas mutiger gewünscht. Dies insofern, als dass die Straßen und Gebäude nicht nur unterhalten werden, sondern dass reell in notwendige Sanierungen investiert wird.
Der zuvor genannte Schuldenstand in Höhe von rd. 2,6 Mio. Euro ergibt umgerechnet eine Pro-Kopf-Verschuldung von 236 Euro pro Einwohner, damit sei man gut aufgestellt. Dank der steigenden Überschussrücklage sei die Gemeinde Drochtersen in der Lage, eventuelle Defizite ausgleichen zu können. Weiterhin weist er darauf hin, dass man froh darüber sein könne, dass es in der Gemeinde Drochtersen keine Straßenausbaubeitragssatzung gäbe.

Die Ratsfrau Margarethe Petersen schließt sich seitens der CDU-Fraktion im Wesentlichen den Ausführungen ihres Vorredners an. Ein wichtiges und großes Thema sind die Investitionen in die Infrastruktur, beispielsweise das Hallenbad, die Kitas, die Dornbuscher Hafenstraße, die Machbarkeitsstudie für die Klappbrücke in Dornbusch, die Schutzhelme für die Feuerwehr und die Ausweitung der Schulsozialarbeit an den Schulen.
Sie bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorbereitung des Haushaltsplanentwurfs sowie die konstruktive Zusammenarbeit.

Der Ratsherr Cornelius van Lessen äußert sich für die FWG-Fraktion ebenfalls erfreut über die Vorlage des Haushaltsplanentwurfs. Er erläutert die Kernpunkte, weshalb seine Fraktion den Haushalt ablehnen wird. Zum einen würde sie den Radweg Dornbusch/Hüll so nicht mittragen, da er nicht mangelfrei erstellt werden kann und es sich nicht um eine gemeindliche Aufgabe handle. Die zusätzliche halbe Stelle für den EDV-Bereich wird von der FWG-Fraktion ebenfalls abgelehnt, dies könne extern vergeben werden. Sämtliche Mehreinnahmen sollten ausnahmslos und ausschließlich in die Sanierung der Infrastruktur eingestellt werden, dies sei im Jahr 2017 bereits nicht der Fall gewesen.
In Bezug auf das Hallenbad und die Elbmarschenschule appelliert Cornelius van Lessen an die beiden Kreistagsmitglieder des Gemeinderates Drochtersen. Der Landkreis Stade solle diese Dinge höher bezuschussen, ggf. bezahlen. Jedoch nicht über die Kreisschulbaukasse, sondern so, wie die Städte Buxtehude und Stade bei den Orientierungsstufen bezuschusst wurden.
Insbesondere in Zusammenhang mit den Realsteuern wird die FWG-Fraktion den Haushalt ablehnen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten bezieht sich auf die höhere Bezuschussung des Landkreises Stade bei den Kitas, diese Zahlen würden einer Senkung der Kreisumlage von ca. 2 % entsprechen.
Letztlich bedankt auch er sich bei der Verwaltung und den Fraktionen für die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs, der die Handlungsfähigkeit der Gemeinde Drochtersen darstellt.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Kai Seefried macht deutlich, dass die Gemeinde Drochtersen sich immens für ihre Schulen und den schulischen Standort einsetzt. Die Grundlage für den Erhalt des Schulstrandorts Drochtersen mit der Elbmarschenschule stellen die im Haushalt abgebildeten Planungskosten für die Schulerweiterung dar. In Drochtersen hat die Elbmarschenschule einen Bildungsstandort mit Entwicklungspotential. Die CDU-Fraktion stimmt mit Freude dem Haushaltsplan 2018 zu.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2018 mit den vorliegenden Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 5, Enthaltungen: 0

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11. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 11

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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12. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 12

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff führt einige Termine an:

Sitzungen im Dezember:
- 11.12.2017 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
- 12.12.2017 Ausschuss für Bau und Verkehr entfällt
- 20.12.2017 Verwaltungsausschuss

Weihnachtsmärkte:
- 09.12.2017 um 15:00 Uhr in Assel
- 15.12.2017 um 16:00 Uhr in Drochtersen

Die Teilnahme am lebendigen Adventskalender erfolgt am 19.12.2017 um 18:00 Uhr im Rathaus oder ggf. in der Kulturscheune.

Der Glücksschweinverkauf findet am 30.12.2017 statt. Anmeldungen werden von Frau Liepack im Rathaus entgegengenommen.

Der Neujahrsempfang findet am 07.01.2018 ab 10:00 Uhr in der Festhalle Drochtersen statt.

Für das Jahr 2018 wurde wieder ein Rahmenplan für Sitzungstermine aufgestellt, insgesamt 36 Sitzungen. Dieser Plan wird allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Fachausschussvorsitzenden werden gebeten, sich bei der Verwaltung zu melden, sofern ein Sitzungstermin nicht passt.

Der Ratsherr Marcus Marx erfragt, ob es Möglichkeit geben könnte, Sitzungstermine nicht auf einen Mittwoch zu legen. Der Bürgermeister erklärt, dass Fachausschusssitzungen im Wesentlichen montags oder dienstags stattfinden. Verwaltungsausschusssitzungen sind eingetaktet auf den jeweiligen letzten Mittwoch des Monats. Auch Ratssitzungen finden meist mittwochs statt.

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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 13

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage des Ratsherrn Cornelius van Lessen erklärt der Bürgermeister Mike Eckhoff, dass mittlerweile eine Klage gegen die Eheleute Eggers auf Zahlung der Wegenutzungsgebühr für die Landern erhoben wurde.

Es werden keine weiteren Anfragen gestellt.

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14. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.11.2017 ö 14

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Datenstand vom 06.12.2017 08:36 Uhr