Datum: 13.03.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 19:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 30.11.2016
4 Jahresabschluss 2015
5 Satzung zur 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung
6 Einstellung einer/ eines Auszubildenden zum 01.08.2018
7 Anfragen und Mitteilungen
7.1 Anfragen
7.1.1 Grunderwerb in Assel
7.2 Mitteilungen
7.2.1 Gleichstellungsbeauftragte

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 1

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen der Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 30.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 30.11.2016.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 30.11.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 3

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4. Jahresabschluss 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 04/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.03.2017 3
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 6

Sachverhalt

Gemäß § 129 NKomVG hat der Gemeinderat über die Jahresrechnung und zugleich über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Die Jahresrechnung 2015 wurde am 27.01.2017 aufgestellt und durch einen umfangreichen Rechenschaftsbericht ergänzt.
 
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade hat die Rechnungsprüfung in der Zeit vom 29.11.2016 bis 21.02.2017 (mit Unterbrechungen) durchgeführt.
 
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 413.686,34 € ab (ordentliches Ergebnis 31,15 € und außerordentliches Ergebnis 413.655,19 €). Geplant war ein positives Jahresergebnis von insgesamt 115.300,00 €.

Das bessere Ergebnis lässt hauptsächlich auf außerordentliche Erträge aus Grundstücksverkäufen zurückführen.

Die Jahresrechnung 2015 incl. Rechenschaftsbericht sowie der Schlussbericht des Landkreises Stade sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.  

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG anzunehmen, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 413.686,34 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i. V. m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Diskussionsverlauf

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes nimmt der Bürgermeister wegen der Befangenheit einen Platz im Zuschauerraum ein.

Der Allgemeine Vertreter Michael Krüger erläutert die wesentlichen Punkte aus der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015. 

Das geplante ordentliche Ergebnis von 1.800 € wurde mit 31,15 € fast exakt erreicht, wobei es innerhalb des ordentlichen Ergebnisses teilweise zu erheblichen Verschiebungen gegenüber den Ansätzen kam. So wurden im Wesentlichen Mehraufwendungen durch Pensions- und Beihilferückstellungen (+561.000 €) und bei den Rückstellungen für den Finanzausgleich (+526.000 €) aber auch z.B. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (+902.000 €) erzielt.

Die Ergebnisrechnung 2015 schließt insgesamt (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 413.686,34 € ab.  Geplant war ein positives Jahresergebnis von insgesamt 115.300,00 €.

Die Überschussrücklage aus den Vorjahren beträgt vor der geplanten Zuführung des Ergebnisses 2015 rund 3,66 Mio € und dient dazu, mögliche Fehlbeträge in kommenden Jahren ausgleichen zu können.
Der Stand der liquiden Mittel betrug zum 31.12.2015 3.535.901,62 €, was bei einem geplanten Stand der liquiden Mittel in Höhe von 1.121.327,00 € eine Verbesserung des Standes um 2.414.574,21 € bedeutet. Allerdings ist der Großteil des tatsächlichen Zahlungsmittelbestandes gebunden (u.a. für Ortskernsanierung, Beschaffung eines HLF für die Ortswehr Assel etc.).

Eine Kreditaufnahme war für das Jahr 2015 gemäß der 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht mehr vorgesehen (im Ursprungshaushalt 180.500 €). Durch die ordentliche Tilgung in Höhe von rund 455.712,03 € konnte der Stand der aufgenommenen Kredite für Investitionen von 3.817.487,54 € auf 3.361.775,51 € reduziert werden.

Von Herrn Krüger  wurden einige getätigte Maßnahmen aus dem Jahre 2015 aufgezählt. Hierzu gehörten u.a. der Bau von Notgehwegen in Hüll und Nindorf, die Fortsetzung der Innenhofneugestaltung bei der Elbmarschenschule, die Erneuerung eines Teilbereiches der Johann-Grodtmann-Straße, neue Regenwasser-Entlastungsleitungen in Assel (Blumenstraße und südlich Im Ring) und z.B. diverse Zuwendungen (an SV D/A für Maßnahmen Regionalligaaufstieg, an Wassersportvereine für neue Dalben am Ruthenstrom, an die Fa. Hatecke für eine Breitbandanbindung des Gewerbegebietes auf Krautsand).

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade hat nach der Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Drochtersen ein durchweg positives Zeugnis ausgestellt. Der entsprechende Schlussbericht vom 21.02.2017 liegt allen Ausschussmitgliedern vor.

Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen bittet zukünftig eine ausführlichere Beschlussvorlage zu erstellen, aus der schon die wesentlichen, in der Sitzung mündlich vorgetragenen Punkte, ersichtlich sind (z.B. Mehrerträge Gewerbesteuer von rund 902.000 €).

Die weitere Nachfrage, ob die Mehrerträge bei der Hundesteuer in Höhe von 6.000 € auf mehr gemeldete Hunde zurückzuführen ist, wird durch Herrn Krüger bejaht. Der Ansatz für die Hundesteuer wurde bereits schon ab dem Haushaltsjahr 2016 entsprechend erhöht.

Zudem erkundigt sich Herr van Lessen nach der Entwicklung der Personalaufwendungen, zumal im Jahre 2015 die geplanten Aufwendungen von rund 4.770.000 € um rund 170.000 € überschritten wurden. Hier liegen die geplanten Aufwendungen bereits ab dem Jahr 2016 über 5.000.000 €. Dies istim Wesentlichen den geltenden Tariferhöhungen geschuldet.

Weiterhin möchte Herr van Lessen wissen, wie hoch die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in 2015 waren, die durch die Hebesatzänderung im Jahre 2014 von 375 v.H. auf 400 v.H. zurückzuführen sind. Dies soll im Nachgang im Protokoll mitgeteilt werden.

Nachträgliche Ergänzung zum Protokoll:

Die Erträge durch die Gewerbesteuer betrugen in 2015 ca. 4,23 Mio €. Bei einem verringerten Hebesatz von 375 v.H. wären die Erträge um rund 260.000 € geringer ausgefallen (rund 3,97 Mio. €). Allerdings sind in den Gesamterträgen für 2015 auch Erträge enthalten, die sich auf Jahre vor der Hebesatzerhöhung beziehen, so dass es sich bei dem ermittelten Wert von 3,97 Mio. € nur um eine geschätzte Zahl handelt. Zudem bleiben bei dieser Berechnung die Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisung, die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage unberücksichtigt.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG anzunehmen, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 413.686,34 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i. V. m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Satzung zur 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 5
Verwaltungsausschuss 04/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.03.2017 4
Gemeinderat 03/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.03.2017 ö 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2015 im Dezember 2016, hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade auch die Ertragslage der Gemeinde Drochtersen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Erträge aus der Vergnügungssteuer gemessen an der Größe und der Einwohnerzahl der Gemeinde Drochtersen sehr gering sind. Zum einen ist hier die Anzahl der gemeldeten Spielgeräte zu überprüfen, da in den Jahren 2015 und 2016 lediglich für ein Spielgerät Vergnügungssteuer veranlagt wurde. Hierzu findet derzeit eine eingehende Überprüfung der Existenz von zu besteuernden Spielgeräten im Gemeindegebiet - auch im Rahmen von Außenprüfungen gemäß § 15 Abs. 2 der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Drochtersen - statt. Bereits zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist bekannt, dass mindestens sechs Geräte vorhanden und entsprechend zu veranlagen sind.
Zum anderen empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt, eine deutliche Erhöhung des Steuersatzes zu prüfen. Bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit werden gemäß § 7 der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Drochtersen zurzeit 6 % des Einspielergebnisses als Steuer erhoben.
Der Ertrag aus der Vergnügungssteuer für ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit lag in 2016 bei rund 1.300 € bei einem Steuersatz von 6 % (2015: rund 700 €).

Umliegende Gemeinden aus dem Landkreis Stade haben folgende Steuersätze für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit festgelegt:
-        Stadt Stade: 15 % (ab 01.01.2015)
-        SG Jork: 7 %
-        Mitgliedsgemeinden Nordkehdingen (Balje, Krummendeich , Oederquart, Wischhafen) je 10 %
     (alle ab 01.01.2009)

Eine Prüfung bei weiteren umliegenden (Samt-/Mitglieds-)Gemeinden hat allerdings ergeben, dass diese Pauschalsteuern festgelegt haben, deren Erträge jedoch unter dem Ertrag des hier festgesetzten Steuersatzes von derzeit 6 % liegen (von 10 € je Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit im Flecken Freiburg/Elbe bis 51 € je Spielgerät in der Gemeinde Agathenburg).
Auf Grund dieser Informationen wird eine Erhöhung des Steuersatzes von bisher 6 % auf nunmehr 10 % für angemessen gehalten. Die Änderung könnte ab dem 01.04.2017 festgelegt werden.Ein Entwurf der 1. Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Informationshalber werden hier Beispiele für die gegebenenfalls zu erwartende Vergnügungssteuer je zu besteuerndem Gerät mit Gewinnmöglichkeit bei einer Erhöhung des Steuersatzes aufgeführt:

Einspielergebnis / Jahr
Bisheriger
Steuersatz 6 %
Steuersatz 10 %
Steuersatz 15 %
11.000 €
(wie 2015)
660,00 €

1.100,00 €
(+440,00 €)
1.650,00 €
(+990,00 €)
21.500 €
(wie 2016)
1.290,00 €

2.150,00 €
(+860,00 €)
3.225,00 €
(+1.935,00 €)

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Drochtersen zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Herr Krüger erläutert die Beschlussvorlage. Es zeigt sich, dass nach der Außenprüfung die dabei vorgefundenen Spielgeräte zum Teil wieder abgebaut werden.

Die Nachfrage des Herrn van Lessen, wer für die Spielgeräte meldepflichtig ist, teilt Herr Krüger mit, dass grundsätzlich gemäß der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Drochtersen Aufsteller und der Betriebsinhaber als gesamtschuldnerische Steuerschuldner meldepflichtig sind, wenn der Betriebsinhaber für die Gestattung der Aufstellung ein Entgelt oder einen sonstigen Vorteil erhält. Ansonsten nur derjenige, dem die Einnahmen zufließen.

Vom Ausschussmitglied Hannes Hatecke wird in Bezug auf die Prüfung der Vergnügungssteuererträge durch das RPA angemerkt, dass es positiv zu werten ist, wenn die Prüfer sich mit der Ertragsoptimierung der Gemeinde beschäftigen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Drochtersen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Einstellung einer/ eines Auszubildenden zum 01.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 6
Verwaltungsausschuss 04/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 22.03.2017 5

Sachverhalt

Die Ausbildungssituation stellt sich bei der Gemeinde Drochtersen aktuell wie folgt dar:

Mit Frau Pehmüller und Herrn Fischer befinden sich bei der Gemeinde zwei Auszubildende in der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. Ab August wird mit Herrn Horwege ein neuer Auszubildender seine Ausbildung beginnen (auf die entsprechende Beschlussfassung wird verwiesen).

Frau Pehmüller befindet sich im 3. Ausbildungsjahr. Die Ausbildung endet regulär im Juni 2017. Der dadurch frei werdende Ausbildungsplatz wird mit Herrn Horwege neu besetzt. Herr Fischer absolviert derzeit sein 2. Ausbildungsjahr – regulär wird die Ausbildung im Juni 2018 enden.

Bedingt durch das reguläre Ende der Ausbildung Herrn Fischers, wird im Sommer 2018 ein Ausbildungsplatz frei, so dass im Ergebnis ein nahtloser Übergang mit Blick auf die Beschäftigung von zwei Auszubildenden möglich wäre.

Eine Ausschreibung des Ausbildungsplatzes würde zeitnah nach dem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsausschusses erfolgen.

Eine Beteiligung des Personalrates erfolgt parallel.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Einstellung einer/eines Auszubildenden zur/zum Verwaltungsfachangestellten zum 01.08.2018 zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Eckhoff erklärt, dass in der Regel zeitgleich zwei Auszubildende im Rathaus beschäftigt sind. Da voraussichtlich Frau Pehmüller im Juni 2017 und Herr Fischer im Juni 2018 ihre Ausbildung beenden werden, wird im Sommer 2018 mit Herrn Horwege (Beginn im Sommer 2017) lediglich ein Auszubildender im Rathaus beschäftigt sein. Herr Eckhoff empfiehlt daher, an der bisherigen Vorgehensweise festzuhalten und die Einstellung einer/eines Auszubildenden zur/zum Verwaltungsfachangestellten zum 01.08.2018 zu beschließen.

Das Ausschussmitglied Dieter Middeke erkundigt sich nach der Möglichkeit der Übernahme von Auszubildenden mit Blick auf die Altersstruktur im Rathaus. Herr Eckhoff teilt mit, dass eine genaue Prognose schwer erstellt werden kann, da der Rentenbeginn des einzelnen Mitarbeiters variieren kann. Perspektivisch sei es jedoch denkbar, dass Auszubildende, die im Jahr 2018 oder später mit der Ausbildung beginnen, nach ihrer Ausbildung durchaus eine Chance haben könnten, übernommen zu werden. Herr Middeke empfiehlt der Verwaltung auch schon vorher, gute Auszubildende zu binden, wenn die Möglichkeit dafür besteht.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Einstellung einer/eines Auszubildenden zur/zum Verwaltungsfachangestellten zum 01.08.2018 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 7
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7.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 7.1
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7.1.1. Grunderwerb in Assel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 7.1.1

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Dieter Middeke erkundigt sich nach dem aktuellen Stand in Bezug auf den Grunderwerb von Bauland in Assel. Herr Eckhoff erklärt , dass es hierzu Gespräche mit der Kirche und  der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) gibt. Diese Gespräche befinden sich allerdings erst im Anfangsstadium.

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7.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 7.2
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7.2.1. Gleichstellungsbeauftragte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 02/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 13.03.2017 ö 7.2.1

Diskussionsverlauf

Die amtierende Gleichstellungsbeauftragte, Frau Strömer, übernimmt das Wort und teilt mit, dass sie zum 31.03.2017 das Amt der Gleichstellungsbeauftragten leider wieder aufgeben wird, da sie in Kürze ins Ausland wechseln wird. Entsprechende Beschlüsse werden in den anstehenden Sitzungen des Verwaltungsausschusses (22.03.2017) und des Gemeinderates (29.03.2017) gefällt. Sie dankt dem Rat und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten.

Auch die Verwaltung und die Ausschussmitglieder bedanken sich bei Frau Strömer für das gute Miteinander und wünschen ihr alles Gute.

Vom Ausschussmitglied Dieter Middeke wird empfohlen, Kontakt zu den Bewerberinnen aus der vergangenen Ausschreibung im Jahre 2016 aufzunehmen, um eine Bereitschaft zur Ausübung des Amtes auszuloten. Herr Eckhoff teilt mit, dass die Planung der Verwaltung ähnlich aussieht. Zudem ist eine Ausschreibung der Stelle nicht zwingend erforderlich.

Datenstand vom 22.03.2017 08:07 Uhr