Datum: 20.02.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 08.11.2017
4 Jahresabschluss 2016
5 Informationen zu Forderungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen
6 Ergänzung der bestehenden Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis Stade
7 Anfragen und Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift 20180220.pdf

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20.02.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen der Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20.02.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 08.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20.02.2018 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 08.11.2017.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 08.11.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

zum Seitenanfang

4. Jahresabschluss 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20.02.2018 ö 4
Verwaltungsausschuss 12/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 28.02.2018 8
Gemeinderat 07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 07.03.2018 ö 14

Sachverhalt

Gemäß § 129 NKomVG hat der Gemeinderat über die Jahresrechnung und zugleich über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Die Jahresrechnung 2016 wurde am 09.01.2018 aufgestellt und durch einen umfangreichen Rechenschaftsbericht ergänzt.
 
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade hat die Rechnungsprüfung in der Zeit vom 11.12.2017 bis 26.01.2018 (mit Unterbrechungen) durchgeführt.
 
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.895.378,98 € ab (ordentliches Ergebnis 1.744.175,21 € und außerordentliches Ergebnis 151.203,77 €). Geplant war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 395.400,00 €.

Das wesentlich bessere Ergebnis ist hauptsächlich wie folgt begründet:
-        höhere Steuererträge (insbesondere bei der Gewerbesteuer),
-        Minderaufwendungen u.a. bei den Transferaufwendungen z.B. bei der Kreisumlage im Rahmen des Finanzausgleichs (durch Inanspruchnahme einer Rückstellung aus dem Haushaltsjahr 2015),
-        Minderaufwendungen bei den Personalkosten sowie durch 
-        außerordentliche Erträge aus Grundstücksverkäufen (über Buchwert)

Zur im Jahresabschluss 2016 und im Prüfbericht enthaltenen Schuldenübersicht ist anzumerken, dass sich der Bestand vom 31.12.2015 von 3.891.382,76 € zum 31.12.2016 um 52.037,50 € auf 3.839.345,26 € verringert hat.
Wesentlicher Bestandteil der Schuldenübersicht sind Kredite für Investitionen, die im Haushaltsjahr 2016 nicht in Anspruch genommen wurden. Dadurch hat sich der Bestand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung in Höhe von 405.824,45 € von 3.361.775,51 € auf 2.955.951,06 € vermindert.
Dem stehen im Vergleich zum Bestand am 31.12.2015 (173.170,11 €) erhöhte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 550.067,28 € zum 31.12.2016 gegenüber. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Rechnungen zusammen, die in das Jahr 2016 gebucht wurden (da Leistungserbringung in 2016), aber erst im Jahr 2017 ausgezahlt wurden. Hier ist insbesondere die erst im Dezember 2016 fertiggestellte Maßnahme der Ortskernsanierung „Ortsdurchfahrt Drochtersen incl. Kreiselverkehrsplatz“ zu nennen, die wesentlich zu den erhöhten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen geführt hat.

Die Jahresrechnung 2016 incl. Rechenschaftsbericht sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stade sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.  

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2016 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG anzunehmen, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.895.378,98 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i. V. m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Diskussionsverlauf

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes nimmt der Bürgermeister wegen der Befangenheit einen Platz im Zuschauerraum ein.
Der Allgemeine Vertreter Michael Krüger erläutert die wesentlichen Punkte aus der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016. So wurde ein sehr positives Ergebnis erzielt. Dem geplanten Fehlbetrag von 395.400,00 € steht ein tatsächliches Ergebnis von 1.895.378,98 € gegenüber (ordentliches Ergebnis: 1.744.175,21 €, außerordentliches Ergebnis: 151.203,77 €). Das entspricht einer Verbesserung im Vergleich zum Plan von 2.290.778,98 €.
Wesentliche Aspekte für das deutlich bessere Ergebnis sind Steuermehrerträge (rund +933 T€, davon Gewerbesteuer rund +860 T€), Minderaufwendungen für das Personal (rund -172 T€) oder auch beispielsweise Minderaufwendungen bei den Transferaufwendungen (rund -238 T€). Letztere sind im Wesentlichen auf Minderaufwendungen bei der Kreisumlage (rund -388 T€) durch Inanspruchnahme einer Rückstellung aus dem Jahr 2015 zurückzuführen, da die in Anspruch genommene Rückstellung einen wesentlich höheren Wert darstellte als die im Jahr 2016 neu gebildete Rückstellung für die Kreisumlage.
Herr Krüger empfiehlt, das Jahresergebnis 2016 in Höhe von insgesamt 1.895.378,98 € der Überschussrücklage zuzuführen, die vor der geplanten Zuführung des Ergebnisses 4.074.026,29 € beträgt. Nach der Zuführung würde sie einen Bestand von 5.969.405,27 € ausweisen. Sie dient grundsätzlich dazu, mögliche Fehlbeträge in kommenden Jahren ausgleichen zu können.
Als wesentliche Maßnahmen bzw. Projekte, die im Jahr 2016 realisiert wurden, wurden von Herrn Krüger folgende Beispiele (nicht abschließend) genannt:
-        Ortskernsanierung / Ortsdurchfahrt Drochtersen mit Kreiselbau
-        Grunderwerb für neues Feuerwehrgerätehaus Drochtersen
-        Grunderwerb von Ausgleichsflächen
-        Erwerb eines Gewerbegrundstücks im Nindorfer Deichfeld
-        Erwerb der Grundstücks der ehemaligen Gaststätte Offe in Dornbusch (mittlerweile wieder veräußert)
-        Veräußerung der drei verbliebenen Baugrundstücke im Baugebiet in Verlängerung des Fasanenwegs
-        Anschaffung TSFW Feuerwehr Drochtersermoor
-        Neue Schaltschränke für die Straßenbeleuchtung
-        Diverse Zuschüsse an Vereine (u.a. Kunstrasenplatz VTV Assel)
-        Herstellung eines neuen Buswartehauses an der Drochterser Straße (Höhe Kreissparkasse)
Eine Kreditaufnahme war für das Jahr 2016 in Höhe von 406.000 € vorgesehen, wurde jedoch nicht in Anspruch genommen. Durch die ordentliche Tilgung in Höhe von 405.824,45 € konnte der Stand der aufgenommenen Kredite für Investitionen dadurch von 3.361.775,51 € auf 2.955.951,06 € reduziert werden.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade hat nach der Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Drochtersen ein durchweg positives Zeugnis ausgestellt. Der entsprechende Schlussbericht vom 26.01.2018 liegt allen Ausschussmitgliedern vor.
Herr Krüger teilt abschließend nachrichtlich mit, dass die Erträge durch die Gewerbesteuer in 2016 ca. 4,79 Mio. € betrugen. Bei einem verringerten Hebesatz von 375 v.H. wären die Erträge um rund 300.000 € geringer ausgefallen. Allerdings wird angemerkt, dass in den Gesamterträgen für 2016 auch Erträge enthalten sind, die sich auf Jahre vor der Hebesatzerhöhung beziehen, so dass es sich bei dem ermittelten Wert nur um eine geschätzte Zahl handelt. Zudem bleiben bei dieser Schätzung die Auswirkungen auf die Berechnung der Schlüsselzuweisung und der Kreisumlage unberücksichtigt.
Seitens der Ausschussmitglieder Margarethe Petersen und Dieter Middeke wird das gute Jahresergebnis 2016 positiv zur Kenntnis genommen. Von Herrn Middeke wird ergänzt, dass die Überschussrücklage, die nach Zuführung des Jahresergebnisses 2016 fast 6 Mio. €  beträgt, eine gute Grundlage für große Projekte wie z.B. der geplanten Hallenbadsanierung darstellt.
Nach der Beschlussfassung nimmt der Bürgermeister wieder am Beratungstisch Platz.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2016 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG anzunehmen, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.895.378,98 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i. V. m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5. Informationen zu Forderungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Im Nachgang zu den Beratungen des Jahresabschlusses 2015 gab es zu den Forderungspositionen Nachfragebedarf. Dieser war in der Folge auch gepaart mit einem Austausch zwischen den Fraktionsvorsitzenden bzw. finanzpolitischen Sprechern der Fraktionen und der Verwaltung zum Umgang der Gemeinde mit offenen Forderungen. Zuletzt gab es im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 einen Austausch zu den Abschreibungspositionen auf Forderungen, die unter der Nr. 16 auf Seite 16 des Haushaltsplanes tabellarisch abgebildet sind. Im Dezember 2017 gab es seitens der FWG-Fraktion weitere Nachfragen.
Bereits im vergangenen Jahr wurde seitens der Verwaltung mehrfach mitgeteilt, dass die Beratungen zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 zum Anlass genommen werden sollen, über die Forderungen, Wertberichtigungen und auch Abschreibungen gesondert zu informieren.
Im Rahmen der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden seitens der Verwaltung Informationen gegeben und Erläuterungen erfolgen. Zudem werden die allgemeinen und speziellen Fragestellungen, insbesondere auch mit Blick auf die Nachfragen der FWG-Fraktion, beantwortet.
Für die inhaltliche Vorbereitung werden als Anlagen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:

-        Übersicht über die öffentlich-rechtlichen Forderungen aus dem Jahresabschluss 2016,
-        Übersicht über die Rechnungsergebnisse der Abschreibungen auf Forderungen im Jahr 2016 aus dem Haushaltsplan für das Jahr 2018 und
-        E-Mail der FWG-Fraktion vom 14. Dezember 2017.

Diskussionsverlauf

Herr Krüger erklärt einleitend, dass die Thematik bereits mehrfach zu nachvollziehbaren Nachfragen, zuletzt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018, geführt hat. Auslöser waren zuletzt die als Rechnungsergebnis 2016 dargestellten Abschreibungen auf Forderungen auf Seite 16 des Haushaltsplanes 2018.
Diese Buchungen und deren Auswirkungen werden anschließend ausführlich durch Herrn Krüger erläutert:
Auf Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurden für die Jahre 2015 und 2016 diverse befristete Niederschlagungen (werden in der Finanzwesensoftware wie Einzelwertberichtigungen gebucht)  nach Prüfung auf „unbefristet“ umgesetzt, was eine Umbuchung innerhalb der Abschreibungen auslöste. Dadurch sind im Wesentlichen die erheblichen Minderaufwendungen bei der Einzelwertberichtigung (Abgang befristete Niederschlagungen) und die erheblichen Mehraufwendungen bei der Abschreibung auf Forderungen (Zugang unbefristete Niederschlagungen) entstanden.
Diese Umbuchungen führen zu keiner Veränderung der Bilanz oder der Ergebnisrechnung, da sie nur interne Umsetzungen innerhalb der Forderungen bzw. innerhalb der Abschreibungen bedeuten.
Auch nach der Abschreibung der Forderung in der Bilanz erlischt der Forderungsanspruch nicht. Dies ist erst mit Verjährung der Forderung der Fall. Einer Verjährung wird allerdings u.a. durch schriftliche Geltendmachung des Anspruchs, Mahnung, Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckung oder z.B. Anmeldung zum Insolvenzverfahren entgegengewirkt.
Betroffen von den im Haushaltsjahr 2016 erfolgten Umbuchungen sind ausnahmslos „Altfälle“, deren Forderungen (Wert) zu rund 95 % bzw. deren befristete Niederschlagungen bereits länger als 10 Jahre bestehen. Es handelt sich dabei nicht um Forderungen aus dem Jahr 2016 selbst.
Anhand eines Beispiels erläutert Herr Krüger den Werdegang einer offenen Forderung (z.B. Erstellung Gewerbesteuerbescheid) bis zu einer unbefristeten Niederschlagung. Wird die Gewerbesteuerforderung aus dem Jahr A nicht gezahlt, findet im Jahr B eine interne Prüfung der Werthaltigkeit der Forderung statt. Wird festgestellt, dass die Forderung nicht werthaltig ist (z.B. Mahnung/Vollstreckung fruchtlos, Insolvenzverfahren etc.), wird eine so genannte Einzelwertberichtigung der Forderung in Form einer negativen Forderung (gesondertes Forderungskonto) in Höhe der nicht einbringbaren Forderung seitens der Gemeindekasse vorgenommen. In diesem Moment (Jahr B) entsteht auch ein Abschreibungsaufwand.
Bleibt der Sachverhalt unverändert, so ist nach einer gewissen Zeit über eine unbefristete Niederschlagung der uneinbringlichen Forderung durch das jeweils zuständige Organ (je nach Wertgrenze Bürgermeister, Verwaltungsausschuss oder Gemeinderat) zu entscheiden. Ein Beschluss wird für das Beispiel vorausgesetzt (beispielhaft im Jahr C). Dazu wird zunächst das gesonderte negative Forderungskonto mit einem negativen Abschreibungsaufwand (entspricht einem Ertrag) in Höhe der beschlossen Niederschlagung wieder auf 0 gesetzt. Anschließend erfolgt dann die unbefristete Niederschlagung. Dazu wird das ursprüngliche Forderungskonto (nicht das gesonderte negative Forderungskonto) in Höhe der beschlossenen unbefristeten Niederschlagungssumme gemindert, was gleichzeitig zu einem neuen Abschreibungsaufwand führt.

Im Ergebnis gleichen sich die Umbuchungen auf den Forderungskonten wie auch die Umbuchungen bei den Abschreibungsaufwendungen aus, so dass es im Jahr C im Saldo zu keinen Veränderungen in der Bilanz bei den Forderungen bzw. in der Ergebnisrechnung bei den Abschreibungen kommt.
Diese Umbuchungen haben im Wesentlichen im Jahr 2016 auf Anraten des Rechnungsprüfungsamtes (wie oben beschrieben) zu dem im Haushaltsplan 2018 auf S. 16  erwähnten Rechnungsergebnis bei den Abschreibungen auf Forderungen geführt. Ebenso wurden diese Veränderungen u.a. tabellarisch im Jahresabschluss 2016 ab S. 16 dargestellt.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Kai Schildt, ob der „Zwischenschritt“ mit der gesonderten Buchung der Einzelwertberichtigung auf ein negatives Forderungskonto notwendig ist, teilt Herr Possel mit, dass dies u.a. aus Gründen der Bilanzklarheit so vorgeschrieben ist und auch jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vom Rechnungsprüfungsamt kontrolliert wird.
Nachträgliche Ergänzung im Protokoll: Der verbindlich von der Gemeinde Drochtersen anzuwendende Niedersächsische Kontenrahmenplan weist zudem explizit gesonderte zu bebuchende Konten (sowohl bei den Forderungen als auch bei den Abschreibungen) für die Wertberichtigung aus.
Da es sich bei den Umbuchungen ausschließlich um Altfälle handelt erkundigt sich das Ausschussmitglied Rolf Suhr danach, warum nicht schon vorher diese Umbuchungen erfolgt sind. Herr Krüger erklärt dazu, dass die bisherige Vorgehensweise nicht grundlegend verkehrt war, zumal im Saldo sowohl die Bilanz als auch die Ergebnisrechnung gleiche Werte ausgegeben haben. Das Rechnungsprüfungsamt hat aber, wie bereits beschrieben, auf die Abschreibung der betroffenen Forderungen in Form von unbefristeten Niederschlagungen hingewiesen, was in den Jahren 2015 und 2016 durch die Gemeindeverwaltung umgesetzt wurde. Die bislang zulässige Vorgehensweise wurde überdacht und abgeändert.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Dieter Middeke erklärt Herr Possel, dass der Gemeindekasse auch abgeschriebene bzw. unbefristet niedergeschlagene Forderungen in der Finanzwesensoftware als Rückstände angezeigt werden und daher auch weiter verfolgt werden können.
Frau Petersen stellt als Kernaussage fest, dass diese Umbuchungen nach dem Grundsatz der Bilanzklarheit erforderlich waren und die Ansprüche auf Zahlung der Forderungen gegenüber den Schuldnern dadurch nicht verfallen.
Abschließend werden die Fragen aus der E-Mail vom 14.12.2017 des Fraktionsvorsitzenden der FWG, Herrn van Lessen, in Bezug auf die Seite 16 des Haushaltsplanes 2018 durch Herrn Krüger beantwortet:
Frage 1:
Welcher Art sind die „sonstigen Abschreibungen auf Forderungen“ in Höhe von ca. 10.000 €?
Antwort:
Kindergartengebühren (incl. Vorschule, Hort und Mittagessen)        3.714,10 €
Abwassergebühren        4.573,64 €
Fäkalschlamm        1.750,16 €        
       10.037,90 €

Frage2:
Warum konnten Grundsteuern in Höhe von ca. 25.000 € nicht beigetrieben werden?
Antwort:
Hier handelt es sich um Altfälle, die auch aufgrund älterer politischer Beschlüsse niedergeschlagen wurden (z.B. fruchtlose Pfändungen). Vollstreckung/Beitreibung war also bereits in älterer Vergangenheit erfolglos.

Frage 3:
Sind die Gewerbebetriebe, die Gewerbesteuern schulden, insolvent geworden? Wurde Durchgriffshaftung auf die Geschäftsführung geprüft bzw. durchgesetzt?
Antwort:
Beim Großteil der Fälle lagen fruchtlose Pfändungen vor (zum Teil war Insolvenz mangels Masse nicht möglich). Einen weiteren wesentlichen Anteil der abgeschriebenen Forderungen decken Insolvenzen ab. Zu einem kleineren Anteil gehören Fälle, die aufgrund eines Wegzugs („unbekannt verzogen“ oder ins Ausland) oder durch Tod nicht weiter verfolgt werden konnten.
Die Durchgriffshaftung ist gesetzlich nicht geregelt (wurde in Rechtsprechung und Literatur entwickelt). Auf welcher Grundlage sie steht ist umstritten. Bisher wurde sie nicht geprüft bzw. angewandt. Die Gemeindeverwaltung steht der Möglichkeit der Durchgriffshaftung aber offen gegenüber.

Frage 4:
Welche Möglichkeiten bestehen, Hundehalter zur Zahlung der Hundesteuer zu veranlassen
Antwort:
Bescheid -> Mahnung -> Vollstreckung

Frage 5:
Was verbirgt sich hinter „Abschreibungen auf Mieten und Pachten“ in Höhe von ca. 40.700 €?
Antwort:
Benutzungsgebühren Obdachlosenunterkünfte        21.946,71 €
Pacht Campingplatz        6.460,23 €
Verpflegungskosten Altenheim (aus 1988 – damalige Trägerschaft Gemeinde)        8.535,61 €
       40.653,12 €

Frage 6:
Welcher Zeitraum liegt den abgeschriebenen Forderungen zugrunde?
Antwort:
1986 bis 2013. Die Masse (>95%) ist älter als 10 Jahre.

Frage 7:
Wurde bezogen auf alle Forderungen auch Erbenhaftung geprüft?
Antwort:
Das kann für alle Altfälle nicht vollständig bestätigt werden, wohl aber für Fälle der letzten 10 Jahre. Z.B. werden Erben zur Zahlung herangezogen, die die Rückstände grundsätzlich auch zahlen.

Frage 8:
Bedeutet Abschreibung, dass die Forderungen nur vorübergehend nicht beigetrieben werden können oder sind sie endgültig verloren? Was hat die Verwaltung veranlasst, einer Verjährung entgegenzuwirken?
Antwort:
Wiederholung aus dem Diskussionsverlauf:
Auch nach der Abschreibung der Forderung in der Bilanz erlischt der Forderungsanspruch nicht. Dies ist erst mit Verjährung der Forderung der Fall. Einer Verjährung wird allerdings u.a. durch schriftliche Geltendmachung des Anspruchs, Mahnung, Stundung, Aussetzung der Vollziehung,  Vollstreckung oder z.B. Anmeldung zum Insolvenzverfahren entgegengewirkt.

zum Seitenanfang

6. Ergänzung der bestehenden Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis Stade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20.02.2018 ö 6
Verwaltungsausschuss 12/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 28.02.2018 9
Gemeinderat 07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 07.03.2018 ö 15

Sachverhalt

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit haben die am 1. Förderverfahren teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen die ihnen obliegende Aufgabe Breitbandausbau für die Teilnahme an Förderverfahren nach der Richtlinie Breitbandförderung - ländlicher Raum, beschränkt auf so genannte ELER-Verfahren, auf den Landkreis Stade übertragen. Entsprechende Beratungen der Gremien der Gemeinde Drochtersen erfolgten im Jahr 2016 und mündeten in einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates am 22. Juni 2016.

In der Zwischenzeit sind weitere Förderaufrufe erfolgt, die einerseits unterschiedliche Themenkreise beinhalten, andererseits jedoch auch Fördermittel nach anderen Verfahren und Richtlinien beinhalten. Da die bestehende Kooperationsvereinbarung eine Beschränkung auf die ELER-Verfahren vorsieht, an aktuellen und künftigen Förderkulissen jedoch ebenso im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit partizipiert werden soll, wird eine Ergänzung der Kooperationsvereinbarung angestrebt.

Die Ergänzung soll eine generelle Aufgabenübertragung des Bereichs der Teilnahme an Förderverfahren zum Breitbandausbau auf den Landkreis Stade beinhalten. So wird es möglich sein, auch Förderungen zum Beispiel aus Bundes- und/oder Landesmitteln zu beantragen. Der Kreistag hat der Ergänzungsvereinbarung ebenso zugestimmt wie die weiteren kreisangehörigen Kommunen.

Anlass der Ergänzung der Vereinbarung war die Koordinierung der Teilnahme an weiteren Förderaufrufen durch die Verwaltung des Landkreises Stade im vergangenen Jahr. Im Rahmen des 5. Förderaufrufes des Bundes ist ein Antrag eingereicht worden, für den durch die Gemeinde Gebiete und Schulen (zusätzlicher spezieller Inhalt waren Bildungseinrichtungen) wie folgt benannt wurden:

       Krautsand – Wischhafenersand, Kahlesand (24 Adressen, 31 Haushalte)
       Hüll – Neustadt (34 Adressen, 59 Haushalte)
       Hüll – Oberhüll, Hörne (11 Adressen und Haushalte)
       Drochtersen – Fasanenweg (19 Adressen, 25 Haushalte)
       Assel – Peerkoppel (81 Adressen, 104 Haushalte)
       Assel/ Barnkrug – Möhlenstieg (12 Adressen, 16 Haushalte)
       Assel/ Barnkrug – Am Elbdeich (6 Adressen, 8 Haushalte)
       Grundschule Assel
       Elbmarschenschule
(Die weiteren Grundschulen wurden nicht benannt, da die Kriterien für eine Förderung nicht erfüllt werden und eine solche somit ausgeschlossen ist.)

Der Vorlage ist als Anlage die Ergänzung zu Kooperationsvereinbarung beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat, der Ergänzung der Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis Stade zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Herr Krüger weist einleitend auf die allen Ausschussmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage hin. Auch der Presse war kürzlich zu entnehmen, dass der Landkreis Stade neben dem bereits bewilligten 1. Bundesförderprogramm, deren Ausbau bis zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein soll, auch einen vorläufigen Förderbescheid im Rahmen einer weiteren Förderstufe zur Anbindung von Bildungseinrichtungen (insbesondere Schulen) und weiteren Randlagen erhalten hat.

Um zu erfahren, welche Adressen in der Gemeinde Drochtersen im Rahmen des 1. Förderprogramms angebunden werden oder welche Adressen für den 5. Förderaufruf vorgesehen sind, empfiehlt Herr Krüger interessierten Bürgern, dies für die konkreten Adressen telefonisch bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat, der Ergänzung der Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis Stade zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

7. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20.02.2018 ö 7

Diskussionsverlauf

Anfragen werden nicht gestellt. Es liegen zudem keine Mitteilungen seitens der Gemeindeverwaltung vor.

Datenstand vom 26.02.2018 08:13 Uhr