Datum: 07.03.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrgenerationenhaus Dornbusch
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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Beschlussempfehlung
Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Diskussionsverlauf
Der stellvertretende Ratsvorsitzende, Günter Andreas, begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest.
Er weist darauf hin, dass seitens der FWG-Fraktion der Antrag gestellt wurde, einen weiteren TOP „Entscheidung und Aussprache zum Kita-Standort“ auf die Tagesordnung zu setzen, ohne Einhaltung der Ladungsfrist wegen Eilbedürftigkeit.
Bevor der Bürgermeister Mike Eckhoff zu diesem Sachverhalt Stellung bezieht, richtet er seinen ausdrücklichen Dank an den Ratsherrn Kai Schildt, der die Organisation zur heutigen Sitzung im Mehrgenerationenhaus Dornbusch übernommen hat. Somit besteht nach der Schließung des Gasthauses Offe in Dornbusch weiterhin die Möglichkeit, Sitzungen des Rates in diesem Ortsteil durchzuführen.
Anschließend erläutert der Bürgermeister, dass im Hinblick auf den Antrag der FWG-Fraktion eine Erweiterung der Tagesordnung rechtlich nicht möglich sowie die Zuständigkeit des Rates nicht gegeben ist und ein Beschluss des Verwaltungsausschusses nicht durch den Rat geändert werden kann. Ebenso kann aus seiner Sicht keine Dringlichkeit festgestellt werden. Ein Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wäre mit 2/3 Mehrheit zu beschließen.
Der Bürgermeister schlägt vor, das Instrument der Einwohnerfragestunde dafür zu nutzen, dass die anwesenden Zuhörer/innen ihre Fragen auch an die Mitglieder des Rates richten und die Fraktionen entsprechende Stellungnahmen abgeben können.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen stellt die Änderung seines Antrages dahingehend in Aussicht, keine Entscheidung, sondern lediglich eine Aussprache zum geplanten Kindergartenneubau im Fasanenweg auf die Tagesordnung zu nehmen. Er behält sich vor, den Antrag nach der Einwohnerfragestunde erneut zu stellen.
Auf seinen Einwurf, wie seitens der Verwaltung mit Anträgen der FWG umgegangen wird, entgegnet der Bürgermeister auf das Schärfste, dass Anträge entsprechend der rechtlichen Vorgaben behandelt werden.
Sodann lässt der stellvertretende Ratsvorsitzende Günter Andreas über den Antrag der FWG-Fraktion, die Tagesordnung um den weiteren Tagesordnungspunkt „Entscheidung und Aussprache zum Kita-Standort“ erweitert abstimmen:
Beschluss
Die Tagesordnung wird um den Tagesordnungspunkt „Entscheidung und Aussprache zum Kita-Standort“ erweitert.
Anschließend werden vom stellvertretenden Ratsvorsitzenden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des stellvertretenden Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
2 Ratsmitglieder haben keine Stimme abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2
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2. Wahl des Ratsvorsitzenden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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Sachverhalt
In der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen am 2. November 2016 wurde Herr Jens Schütt zum Ratsvorsitzenden gewählt. Zum stellvertretenden Ratsvorsitzenden wurde in der gleichen Sitzung Herr Günter Andreas gewählt.
Mit Schreiben vom 15. Februar 2018 erklärt Herr Schütt den Rücktritt von der Funktion des Ratsvorsitzenden. Der Rücktritt steht im Zusammenhang mit der im gleichen Schreiben entsprechend § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung angezeigten Änderung der Wahrnehmung von Funktionen innerhalb der CDU-Fraktion.
Da die Niederlegung des Vorsitzes jederzeit mündlich oder schriftlich erfolgen kann, ist der Rücktritt mit der Erklärung wirksam geworden. Die Funktionsfähigkeit der Vertretung ist weiterhin gewährleistet, da der Vertreter die Aufgaben des Vorsitzenden wahrnimmt. Mit Blick auf die Sitzung des Gemeinderates hat dies insoweit bereits Berücksichtigung gefunden, als dass die Tagesordnung durch den Bürgermeister im Benehmen mit dem gewählten stellvertretenden Vorsitzenden der Vertretung, Herrn Günter Andreas, aufgestellt worden ist. Herr Andreas wird die Sitzung bis zur erfolgten Wahl des oder der Vorsitzenden der Vertretung leiten.
In der Sitzung soll eine neue Ratsvorsitzende/ein neuer Ratsvorsitzender gewählt werden. Wählbar ist grundsätzlich jede Abgeordnete/jeder Abgeordneter. Seitens der CDU-Fraktion wurde das Ratsmitglied Reiner Heinsohn als Wahlvorschlag benannt.
Informatorisch wird zu den Änderungen innerhalb der CDU-Fraktion mitgeteilt, dass Herr Schütt den Fraktionsvorsitz übernommen hat. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sind nunmehr weiterhin Frau Margarethe Petersen und Herr Marc Hagenah sowie neu Herr Dr. Hannes Hatecke.
Diskussionsverlauf
Der stellv. Ratsvorsitzende Günter Andreas teilt den Anwesenden mit, dass Ratsherr Jens Schütt sein Amt als Ratsvorsitzender zur Verfügung gestellt und das Amt des Fraktionsvorsitzenden innerhalt der CDU übernommen hat. Ratsherr Reiner Heinsohn wurde als neuer Ratsvorsitzender seitens der CDU vorgeschlagen. Günter Andreas fragt nach, ob seitens der anwesenden Ratsmitglieder weitere Vorschläge zur Besetzung des Ratsvorsitzes vorliegen. Dieses ist nicht der Fall.
Für die CDU-Fraktion spricht Ratsherr Kai Seefried dem scheidenden Ratsvorsitzenden Jens Schütt seinen Dank für die geleistete Tätigkeit aus und begrüßt es, ihn als seinen Nachfolger als CDU-Fraktionsvorsitzender benennen zu können.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten richtet in diesem Zusammenhang seinen Dank an den ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Kai Seefried und betont die gute Art und Weise der kollegialen Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde. Er unterstützt die Wahl von Reiner Heinsohn zum Ratsvorsitzenden.
Für die FWG-Fraktion dankt der Vorsitzende Cornelius van Lessen Jens Schütt für die faire Leitung der Ratssitzungen und dem ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Kai Seefried für seine verantwortungsvolle Tätigkeit. Er freut sich auf weiterhin gute Zusammenarbeit.
Abschließend hebt der scheidende Ratsvorsitzende Jens Schütt hervor, dass er die Tätigkeit mit großer Freude gerne ausgeübt hat. Sein ausdrücklicher Dank gilt dem Bürgermeister für die wertvolle Zusammenarbeit. Er bittet die Mitglieder des Rates, den neuen Ratsvorsitzenden Reiner Heinsohn bei der Wahl zu unterstützen.
Eine geheime Wahl wird nicht verlangt, sodass per Handzeichen abgestimmt wird.
Die Wahl hat zum Ergebnis:
Beschluss
Ratsherr Reiner Heinsohn bedankt sich für das Vertrauen und
nimmt die Wahl an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1
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3. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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Diskussionsverlauf
Herr Petersen ist mit dem neuen Standort des Kindergartens nicht einverstanden, da der vorhandene Spielplatz durch das Bauvorhaben nicht in der ursprünglichen Form genutzt werden kann und aus seiner Sicht keine Möglichkeit besteht, Parkplätze zu schaffen. Die von der Verwaltung favorisierte Variante 8 wurde erst später bekanntgegeben. Wann wurde so kurzfristig seitens der Gremien entschieden? Aus seiner Sicht gibt es andere Standorte (neben dem Friedhof, hinter der Grundschule), die besser geeignet sind. Im Fasanenweg ist keine weitere Erweiterung möglich, da das Grundstück zu klein ist. Somit könnte ein Kindergarten mit max. 40 Plätzen entstehen. Dafür wird sich kein freier Träger finden. Außerdem muss das Grundstück aus Steuergeldern von der Gemeinde erworben werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert, dass der zuständige Fachausschuss nach einer vorherigen Bereisung der infrage kommenden Standorte am 27.02.2018 über den Standort für einen neuen Kindergarten beraten und beschlossen hat, am Tag darauf tagte bereits der Verwaltungsausschuss. Es standen 8 Standorte zur Wahl und es handelte sich hierbei überwiegend um Grundstücke, die sich im Eigentum der Gemeinde Drochtersen befinden.
Nach der Einladung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses hatte die Eigentümerin des infrage kommenden Grundstückes am Fasanenweg kurzfristig ihre Zustimmung Verkaufsbereitschaft signalisiert. Nun will die Gemeinde das Grundstück erwerben und die Planung durch ein Architektenbüro öffentlich ausschreiben.
In Bezug auf den Spielplatz erklärt der Bürgermeister, dass der Spielplatz während der Öffnungszeiten bis ca. 13.00 Uhr dem Kindergarten und am Nachmittag den Kindern der Anwohner Fasanenweg zur Verfügung steht, ähnlich wie es im Kindergarten auf dem Hüll praktiziert wird. Die anderen Betreuungszeiten sollen in der Haupteinrichtung am Schulsteig abgedeckt werden.
Außerdem stehen in der näheren Umgebung 2 weitere Spielplätze zur Verfügung, die, ebenso wie der Spielplatz am neuen Kindergarten, durch neue Spielgeräte aufgewertet werden können.
Zur Problematik des fehlenden Parkraums und der verkehrlichen Situation weist Herr Eckhoff darauf hin, dass Hecken durch Eigentümer entfernt/beschnitten werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der rechte Grünstreifen steht im Eigentum der Gemeinde, dort wäre es denkbar, Parkplätze für die Beschäftigten des Kindergartens einzurichten.
Das gemeindliche Grundstück hat eine Größe von 1.100 m², die zu erwerbende Fläche ist 1.000 m² groß, so dass mit ca. 2.100 m² Grundstücksfläche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, das Gebäude entsprechend für 2 Gruppen mit 500 m² auszuführen. Die dezentrale Lage wäre aus Sicht der Verwaltung besser für einen freien Träger geeignet. Nach den Richtlinien für den Kindergartenbau sind für je 25 Kinder 2 Stellplätze a 25 m² vorzusehen, so dass bei 10 Stellplätzen 250 m² in Anspruch genommen werden müssen. Ein entsprechendes Parkkonzept muss durch einen zu beauftragenden Architekten erstellt werden.
Eine weitere Fußgängerbrücke könnte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger/Radfahrer im hinteren Bereich des Fasanenweges angedacht werden.
Alle Varianten für einen neuen Kindergartenstandort bieten Vor- und Nachteile. Ziel war es, eine zeitnahe Lösung zu finden, ohne die Aufstellung von Containern.
Die Gemeinde Hammah hat nach seiner Kenntnis seit Jahren eine entsprechende Container-Übergangslösung für einen Kindergarten und ist damit sehr zufrieden. So konnte die dortige Verwaltung in Ruhe nach einem geeigneten Standort für einen neuen Kindergarten suchen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Beschlusslage für die Verwaltung bindend ist. Die entsprechenden Gremien können die Beratung und erneute Beschlussfassung wieder aufnehmen.
Frau Petersen spricht sich ebenfalls dafür aus, den Spielplatz als solchen zu erhalten und bezweifelt, dass die Nutzung analog zum Spielplatz am Kindergarten Hüll in der Gemeinde Drochtersen funktionieren wird. In der Nacht wird der Spielplatz im Fasanenweg von Jugendlichen aufgesucht und verschmutzt, Hundehalter lassen dort Tiere ihre Notdurft verrichten. Mit viel Engagement der Anwohner wird der Spielplatz in Ordnung gehalten und gerne genutzt. Frau Petersen befürchtet, dass der Spielplatz für die Öffentlichkeit über kurz oder lang bei verlängerten Öffnungszeiten nicht mehr zugänglich wäre.
Bürgermeister Mike Eckhoff erklärt dazu, dass sich der Bereich der Ganztagsbetreuung in der Hauptstelle des Kindergartens am Schulsteig abspielt. Im Vertrag mit einem freien Träger werden für den neuen Kindergarten die Details geregelt.
Frau Schmidt hat grundsätzlich nichts gegen einen Kindergartenneubau im Fasanenweg. Sie bittet die Verwaltung und Politik, die Pläne grundlegend aus Gründen der Verkehrssicherheit zu überdenken. Durch hohe Hecken kam es in der Vergangenheit häufig zu Beinahunfällen im Einfahrtsbereich Fasanenweg. Außerdem besteht in der engen Straße keine Wendemöglichkeit. Bislang konnten die Anwohner zur Sperrmüllabfuhr ihre Gegenstände am Spielplatz lagern. Wie sollte dieses in der Zukunft praktiziert werden?.
Frau Sieg sieht das Problem im Kreuzungsbereich Fasanenweg – L 111. Es ist für Fußgänger und Radfahrer schon jetzt äußerst schwierig, die Straße gefahrlos zu überqueren. Es wird zum Verkehrschaos kommen, wenn der neue Kindergarten im Fasanenweg erstellt werden sollte.
Herr Behrmann weist auf rasante Autofahrer im Fasanenweg hin und appelliert an Rat und Verwaltung, wer die Verantwortung dafür übernehmen will, wenn Kinder über die Straße laufen und angefahren werden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte das Brückengeländer Richtung Sietwender Brücke versetzt werden.
Frau Behrmann thematisiert weiterhin, dass die Ehefrau von Peter von Allwörden der Gemeinde ein angrenzendes Grundstück zum Kauf angeboten. Plant die Verwaltung dieses zu erwerben?
Herr Moje hält die Örtlichkeit für einen neuen Kindergarten ebenfalls für ungeeignet. Der Faktor Zeit kann aus seiner Sicht nicht entscheidend sein. Er appelliert an die Politiker, das Thema erneut zu überdenken.
Sie erkundigt sich nach dem 5 m breiten Räumstreifen, der für Baggerarbeiten vorgehalten werden muss. Wie ist diese Regelung für den neuen Kindergarten angedacht?
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Räumstreifen überall freizuhalten ist. Der Schleusenverband hat das Recht zum Befahren der Grundstücke, um die Grabenräumung vorzunehmen
Gibt es im Bereich Fasanenweg generell Erhebungen über den fließenden Verkehr?
Dieses wird vom Bürgermeister verneint. Ein Verkehrsgutachten wurde bislang nicht erstellt.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt erläutert, dass innerhalb der Fraktion ein sorgfältiger Abwägungsprozess stattgefunden hat. Die heute geäußerten Bedenken der Anwohner/innen des Fasanenweges wurden aufgenommen.
Für die FWG-Fraktion erklärt der Vorsitzende Cornelius van Lessen, dass der Bedarf an Kindergartenplätzen offensichtlich ist, der angedachte Standort am Fasanenweg aus seiner Sicht allerdings denkbar ungeeignet. Warum sich die Gemeinde Drochtersen laut Aussage der Verwaltung nur in Richtung Aschhorner Straße erweitern kann, erschließt sich ihm nicht.
Eine intensive Vorbereitung war seiner Fraktion aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich. Unter diesem Zeitdruck mit der kurzfristig vorgelegten Variante 8 konnte nicht hinreichend beraten werden. Ein neuer Kindergarten an dieser Stelle macht für seine Fraktion keinen Sinn.
Er weist darauf hin, dass dem Pressevertreter Peter von Allwörden keine sachbezogene, objektive Berichterstattung aufgrund privater Interessenvertretung möglich ist. Aus seiner Sicht handelt es sich um Hofberichterstattung. Ohne den Ankauf des Grundstückes von Allwörden lässt sich nach seiner Meinung die Parkplatzsituation nicht realisieren.
Bereits in der Vergangenheit gab es eine völlig unzureichende Planung zur Bereithaltung von Kindergartenplätzen. Er kritisiert, dass der Spielplatz im Fasanenweg durch die Öffentlichkeit bei verlängerten Öffnungszeiten nicht mehr zu nutzen sein wird.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten sieht den Neubau des Kindergartens im Fasanenweg positiv. Der zentrale Standort im Schulsteig ist nicht mehr erweiterungsfähig, da bereits durch das Sportzentrum, Jugendcafé usw. bereits stark frequentiert.
Seine Fraktion favorisiert die Schaffung einer quartiersnahen Einrichtung an einem ruhigen Standort. Der FWG-Fraktion gilt sein Vorwurf, an der Bereisung der infrage kommenden Standorte für einen neuen Kindergarten nicht teilgenommen zu haben. In der anschließenden Fachausschusssitzung wurde seitens der FWG positiv mitgestimmt.
Heino Baumgarten erläutert, dass die weiteren Planungen abgewogen und im Dialog mit den Anwohnern einvernehmliche Lösungen gefunden werden sollten. Für den Spielplatz sollte an einem ortsnahen Standort Ausgleich geschaffen werden. Er hofft auf das Wohlwollen der Anlieger und hält eine konstruktive Zusammenarbeit für erforderlich.
Im Anschluss geht der Bürgermeister auf die Vorträge ein. Er stellt fest, dass sich die Gemeinde Drochtersen nicht in Verkaufsverhandlungen mit Frau von Allwörden befindet. Das Grundstück spielt bei den Planungen der Gemeinde Drochtersen keine Rolle. Den Vorwurf der Hofberichterstattung hält er für unhaltbar, da Herr von Allwörden die Möglichkeit des RIS nutzen und dort Protokolle, Anlagen usw. einsehen kann.
Nach Beratungen im Fach- und Verwaltungsausschuss ist die Detail- und Ausführplanung noch nicht abgeschlossen und kann weiter diskutiert und beraten werden.
Er weist darauf hin, dass bei der Planung des neuen Kindergartens die Verkehrslage mit Parkplatz- und Wendesituation Berücksichtigung finden werden.
Aus Sicht des Ratsherrn Marcus Wrage ist die Variante 8 verkehrstechnisch ungeeignet. Als optimaler Standort favorisiert er einen neuen Kindergarten im Mittelweg. Im Sinne einer vernünftigen Planung für die Zukunft wären sowohl der südliche als auch der nördliche Bereich der Gemeinde Drochtersen abgedeckt.
Ratsherr Dirk Ludewig macht deutlich, dass jeder andere Standort ebenfalls Vor- und Nachteile hat. Aus Reihen der Anwohner am Mittelweg wurde ihm bereits signalisiert, dass dort ein neuer Kindergarten abgelehnt wird. Diskussionen wird es zu jedem Standort geben.
Auch er hält den Fasanenweg verkehrstechnisch gesehen als total ungeeigneten Standort für einen neuen Kindergarten. Andere Varianten bieten aus seiner Sicht ebenfalls Erweiterungspotential und günstigere Möglichkeiten im Hinblick auf die Verkehrssicherheit.
Sie weist darauf hin, dass der Pressevertreter Herr von Allwörden die Anwohner als „bescheuert“ bezeichnet hat, aufgrund der Vermutung, dass das Grundstück seiner Frau von der Gemeinde erworben wird.
Entschuldigt sich bei den Anwesenden. Die Entschuldigung wird allerdings nicht angenommen. Herr von Allwörden teilt mit, dass der Vorschlag seiner Frau von der Verwaltung nie ernsthaft in Erwägung gezogen wurde.
Frau Petersen sieht im Bereich Fasanenweg kein Erweiterungspotential für einen neuen Kindergarten. Aufgrund fehlender Geh- und Radwege laufen bereits jetzt die Kinder/Fußgänger auf der Straße.
Ratsherr Dirk Ludewig hält fest, dass die Argumente der AnwohnerInnen am heutigen Abend beeindruckt haben. Bei Widerstand gegen einen Kindergartenneubau im Fasanenweg können Beschlüsse korrigiert werden. Aus Gründen der Demokratie macht er den Vorschlag, das Thema erneut aufzugreifen und den Beschluss ggfs. zu überdenken.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten honoriert die ausführliche Diskussion am heutigen Abend. Rat und Verwaltung sollte die Chance gegeben werden, Planungen und Vorstellungen weiterzuentwickeln. Außerdem sollte ein Erörterungstermin mit den Anliegern stattfinden.
Zum Ende der Diskussion gilt der Dank des Ratsvorsitzenden Reiner Heinsohn dem anwesenden Publikum. Der Rat und die Verwaltung haben die Anregungen zur Kenntnis genommen. Man wird sich intensiv mit der Problematik auseinandersetzen und im Sinne der EinwohnerInnen beraten und handeln.
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4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 29.11.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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ö
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4 |
Beschlussempfehlung
Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 29.11.2017.
Beschluss
Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 29.11.2017
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1
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5. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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ö
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5 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses in seinen Sitzungen am 20.12.2017, 31.01.2018 und 28.02.2018:
- Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ wurde beantragt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ wurde beantragt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
- Durch Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg wurde der sachliche Teilabschnitt Windenergie des RROP für unwirksam erklärt. Die Gemeinde Drochtersen hat erneut einen Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme dem Landkreis Stade übersandt.
- - Am Asseler Schleusenfleet ist der Bau einer Brücke geplant.
- Lösungen für verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit/Schulwegsicherheit in den Straßen Grefenstraße/Schulsteig/Am Sportplatz/Zur Wettern werden erarbeitet.
- Das Budget für Straßenunterhaltungsarbeiten soll Verwendung finden.
- Es wurde im Hinblick auf den Neubau eines Kindergartens der Standort Fasanenweg beschlossen.
Anträge der DLRG-Jugend, des Schützenvereins Dornbusch, des Wassersportsportvereins Barnkrug/Elbe sowie des Klinkerwerks Rusch auf Bezuschussung wurden positiv beschieden.
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6. Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Nindorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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ö
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6 |
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, das Flurstück 3/17 zu einem Preis von 45.372,37 € an Herrn Heiko Nimse zu verkaufen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Die Gemeinde Drochtersen ist Eigentümerin des Flurstücks 3/17 (Gemarkung Drochtersen, Flur 9). Das Flurstück liegt im Gewerbegebiet Nindorf, hat eine Größe von 2.428 qm und wurde mit Kaufvertrag vom 18.02.2016 von Frau Michelle Neumann, Wiesenstraße 41, 21706 Drochtersen, erworben.
Die Kosten für den Erwerb des Grundstückes betrugen insgesamt: 45.372,37 €:
- Kaufpreis 42.490,00 € (2.428 qm x 17,50 €/qm)
- Notarkosten 500,87 €
- Grunderwerbssteuer 2.124,00 €
- Amtsgericht/Grundbuchkosten 257,50 €
Nunmehr liegt ein Kaufangebot des Herrn Heiko Nimse, Mühlenweide 1, 21706 Drochtersen, vor. Herr Nimse ist bereits Eigentümer des benachbarten Flurstücks 3/16 und möchte das Flurstück zur Betriebserweiterung (Handel und Wartung von Elektroniksystemen) für den Preis von 45.372,37 € erwerben.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn gibt den Anwesenden Erläuterungen zu den Beratungen im Fachau
sschuss.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Flurstück 3/17 zu einem Preis von 45.372,37 € an Herrn Heiko Nimse zu verkaufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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7. Baugebiet „Gehrden-Süd“ in Hüll
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
22.01.2018
|
ö
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|
4 |
Verwaltungsausschuss
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11/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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31.01.2018
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nö
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3 |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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ö
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7 |
Sachverhalt
a) Straßennamensgebung
Die Gemeinde Drochtersen hat einen Bebauungsplan für ein neues Wohnbaugebiet in Hüll (Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“) aufgestellt. Die einzelnen Baugrundstücke werden über eine öffentliche Straße erschlossen. Auf Wunsch eines Ratsmitglieds wurde eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger im Internet zur Benennung dieser Straße durchgeführt. Die Namen mit den meisten Stimmen sind im Folgenden aufgeführt:
1. „Rönnewiesen“ (Stimmen: 38)
2. „Am Acker“ (Stimmen: 32)
2. „Bei den Eichen“ (Stimmen: 32)
b) Festlegung des Grundstückskaufpreises
Die Erschließungsmaßnahmen für das neue Baugebiet „Gehrden-Süd“ in Hüll sollen im Frühjahr 2018 ausgeschrieben werden, mit dem Ziel, diese Maßnahmen im Jahr 2018 abzuschließen.
Die Veräußerung der Grundstücke kann ab sofort beginnen. Der Grundstückskaufpreis setzt sich zum heutigen Zeitpunkt folgendermaßen zusammen:
Kostenübersicht
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Werte
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Planungskosten inkl. 10% Sonstiges
- Bauleitplanung
- Lärmschutzgutachten
- Vermessung Plangebiet
- Vermessung einzelner Baugrundstücke
- Bekanntmachungen
- Ausgleichsmaßnahme/-fläche
|
ca. 56.415,45 €
|
Kosten der Maßnahme inkl. 10 % Sonstiges
- Erschließungskosten (inkl. RRB)
- Grunderwerb
- Ingenieurplanung Erschließung
- Vermessung Erschließung
- Bodengutachten
Abzgl. 10 % Gemeindeanteil
|
ca. 668.716,43 €
ca. 601.844,79 €
|
zu veräußernde Grundstücksflächen
|
ca. 13.656 m²
|
Gesamtkosten
|
ca. 658.260,24 €
|
Kosten /m² zu veräußernde Grundstücksfläche
|
ca. 48,20 €/m²
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Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt:
- Der öffentlichen Straße im neuen Baugebiet „Gehrden-Süd“ den Namen „Rönnewiesen“ zu geben.
b) Die Grundstücke nach erfolgter Ausschreibung und Auftragsvergabe der Erschließungsarbeiten zu einem Kaufpreis in Höhe von voraussichtlich 48,20 €/m² (Grundlage sind die tatsächlichen Kosten) zu veräußern.
Diskussionsverlauf
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt begrüßt es, dass günstiges Bauland angeboten werden sollte. Das Ausschreibungsergebnis ist abzuwarten. Es besteht möglicherweise die Chance, Baugrundstücke noch
günstiger zu veräußern.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt:
- Der öffentlichen Straße im neuen Baugebiet „Gehrden-Süd“ den Namen „Rönnewiesen“ zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt:
b) Die Grundstücke nach erfolgter Ausschreibung und Auftragsvergabe der Erschließungsarbeiten zu einem Kaufpreis in Höhe von voraussichtlich 48,20 €/m² (Grundlage sind die tatsächlichen Kosten) zu veräußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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8. Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ in Drochtersen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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22.01.2018
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ö
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|
5 |
Verwaltungsausschuss
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11/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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31.01.2018
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nö
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4 |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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ö
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8 |
Sachverhalt
a) Straßennamensgebung
Die Gemeinde Drochtersen hat einen Bebauungsplan für ein neues Gewerbegebiet in Drochtersen (Bebauungsplan Nr. 77 „Gewerbegebiet Aschhorner Straße“) aufgestellt. Die einzelnen Gewerbegrundstücke werden über eine öffentliche Straße erschlossen. Die Verwaltung hat sich bei der Namensgebung für die Straße an der topographischen Bezeichnung der Flächen orientiert. Demnach schlägt die Verwaltung den folgenden Straßennamen vor:
„An der Sietwende“
b) Festlegung des Grundstücksverkaufspreises
Die Erschließungsmaßnahmen für das neue Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ in Drochtersen sollen im Frühjahr 2018 ausgeschrieben werden, mit dem Ziel, diese Maßnahmen im Jahr 2018 abzuschließen.
Die Veräußerung der Grundstücke kann ab sofort beginnen. Der Grundstückskaufpreis setzt sich zum heutigen Zeitpunkt folgendermaßen zusammen:
Kostenübersicht
|
Werte
|
Planungskosten inkl. 10% Sonstiges
- Bauleitplanung
- Lärmschutzgutachten
- Vermessung Plangebiet
- Vermessung einzelner Baugrundstücke
- Bekanntmachungen
- Ausgleichsmaßnahme/-fläche
|
ca. 83.324,95 €
|
Kosten der Maßnahme inkl. 10 % Sonstiges
- Erschließungskosten (inkl. RRB)
- Grunderwerb
- Ingenieurplanung Erschließung
- Vermessung Erschließung
- Bodengutachten
Abzgl. 10 % Gemeindeanteil
|
ca. 2.536.568,84 €
ca. 2.282.911,95 €
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zu veräußernde Grundstücksflächen
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ca. 53.774 m²
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Gesamtkosten
|
ca. 2.366.236,90 €
|
Kosten /m² zu veräußernde Grundstücksfläche
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ca. 44,00 €/m²
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Auf Antrag der Freien Wählergemeinschaft vom 13.12.2017 wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob eine Subventionierung der Flächen durch die Gemeinde entsprechend des aufgeführten Beispiels im Landkreis Emsland möglich wäre. Laut Aussagen der „Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH“ handelt es sich dabei um Flächen, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert worden sind und deshalb günstiger angeboten werden können. Für das Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ kann eine solche Subventionierung nicht angewendet werden, u.a. auch aufgrund eines anderen Wettbewerbsumfeldes (s. Anlage).
Eine Reduzierung des Grundstückspreises im neuen Gewerbegebiet um den Grunderwerb (rund 589.300 €) wäre denkbar, um günstigere Gewerbegrundstücke im Landkreis Stade anbieten zu können. Damit würde sich ein Grundstücksverkaufspreis in Höhe vom 31,00 €/m² ergeben.
Zum Vergleich sind im Folgenden Verkaufspreise für Gewerbeflächen aus dem Landkreis Stade dargestellt (Quelle: www.immonet.de):
Gemeinde /
Samtgemeinde
|
Verkaufspreis / m²
Gewerbefläche
|
Harsefeld
|
35 €
|
Horneburg
|
24 bis 28 €
|
Oldendorf
|
30 €
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Bliedersdorf
|
22 €
|
Stade
|
54 €
|
Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Verkaufspreis in Höhe von 34 €/m². Bezieht man die Hansestadt Stade nicht mit ein, so liegt der durchschnittliche Verkaufspreis bei 29 €/m² Gewerbe-fläche.
Beschlussempfehlung
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen:
- Der öffentlichen Straße im neuen Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ den Namen …….. zu geben.
b) Die Grundstücke nach erfolgter Ausschreibung und Auftragsvergabe der Erschließungsarbeiten zu einem Kaufpreis in Höhe von voraussichtlich 44,00 €/m² (Grundlage sind die tatsächlichen Kosten) zu veräußern.
Diskussionsverlauf
CDU-Fraktionsvorsitzender Jens Schütt favorisiert die seitens des Verwaltungsausschusses empfohlene Straßennamenbezeichnung „Aschhorner Straße“, da aus seiner Sicht die topograpische Bezeichnung „An der Sietwende“ zu Irritationen geführt hätte.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen erinnert an seinen Vorschlag, Gewerbegebiete, ähnlich wie im Emsland, weitaus günstiger anzubieten.
Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, dass diese den Landkreis Stade hinsichtlich der Gewichtsbeschränkung von 7 t für die Aschhornerstraße bis zur L 111 noch einmal auffordert, diese Beschränkung aufzuheben.
Bürgermeister Mike Eckhoff weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits mit Schreiben vom 15.01.2018 beim Landkreis Stade diesbezüglich die Aufhebung der Tonnenbegrenzung beantragt hat
(s. Anlage TOP 7.2.1, Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 22.01.2018).
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt:
- Der öffentlichen Straße im neuen Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ den Namen Aschhorner Straße zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt:
b) Die Grundstücke nach erfolgter Ausschreibung und Auftragsvergabe der Erschließungsarbeiten zu einem Kaufpreis in Höhe von voraussichtlich 44,00 €/m² (Grundlage sind die tatsächlichen Kosten) zu veräußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0
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9. Ernennung des Herrn Stefan Andreas zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hüll
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Feuerschutzausschuss
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04/2016-2021. Sitzung des Feuerschutzausschusses
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19.02.2018
|
ö
|
|
5 |
Verwaltungsausschuss
|
12/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
28.02.2018
|
nö
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|
3 |
Gemeinderat
|
07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
07.03.2018
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Hüll am 05.01.2018 wurde von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Hüll mit Stimmenmehrheit beschlossen, Herrn Stefan Andreas ab 01.06.2018 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hüll zu berufen.
Herr Andreas besitzt die zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister erforderliche Befähigung. Die erforderliche Stellungnahme des Kreisbrandmeisters wird zurzeit eingeholt.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Stefan Andreas, geb. 21.03.1972, wohnhaft Draackenstieg 18, 21706 Drochtersen ab 01.06.2018 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hüll zu ernennen und für eine Amtszeit von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Diskussionsverlauf
Ratsherr Günter Andreas verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt den Versammlungstisch und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Bürgermeister Mike Eckhoff überreicht dem Feuerwehrkameraden Stefan Andreas die Ernennungsurkunde und bedankt sich für sein ehrenamtliches Engagement bei der Ortsfeuerwehr Hüll zum Wohle der Allgemeinheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Stefan Andreas, geb. 21.03.1972, wohnhaft Draackenstieg 18, 21706 Drochtersen ab 01.06.2018 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hüll zu ernennen und für eine Amtszeit von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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10. Erneute Ernennung des Herrn Sven Wilke als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Feuerschutzausschuss
|
04/2016-2021. Sitzung des Feuerschutzausschusses
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19.02.2018
|
ö
|
|
6 |
Verwaltungsausschuss
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12/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
28.02.2018
|
nö
|
|
4 |
Gemeinderat
|
07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
07.03.2018
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
Die Amtszeit des Herrn Sven Wilke als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel endet am 31.05.2018. Auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Assel am 26.01.2018 wurde von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern mehrheitlich beschlossen, Herrn Sven Wilke im Anschluss an seine bisherige Amtszeit ab 01.06.2018 für weitere 6 Jahre erneut zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel zu berufen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Sven Wilke, geb. 27.04.1979, wohnhaft Alter Sportplatz 24, 21706 Drochtersen ab 01.06.2018 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel zu ernennen und für eine Amtszeit von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister gratuliert dem stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel zur Wiederwahl, überreicht die Urkunde und dankt in diesem Zusammenhang allen Feuerwehrkameradinnen/-kameraden,
die mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Verantwortung übernommen haben zum Wohle der Gemeinschaft.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Sven Wilke, geb. 27.04.1979, wohnhaft Alter Sportplatz 24, 21706 Drochtersen ab 01.06.2018 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel zu ernennen und für eine Amtszeit von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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11. Erneute Ernennung des Herrn Frank Schütt als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hüll
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Feuerschutzausschuss
|
04/2016-2021. Sitzung des Feuerschutzausschusses
|
19.02.2018
|
ö
|
|
7 |
Verwaltungsausschuss
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12/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
28.02.2018
|
nö
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|
5 |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
07.03.2018
|
ö
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|
11 |
Sachverhalt
Die Amtszeit des Herrn Frank Schütt als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hüll endet am 31.05.2018. Auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Hüll am 05.01.2018 wurde von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern mehrheitlich beschlossen, Herrn Frank Schütt im Anschluss an seine bisherige Amtszeit ab 01.06.2018 für weitere 6 Jahre erneut zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hüll zu berufen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Frank Schütt, geb. 03.01.1965, wohnhaft Grüne Str. 15 a, 21706 Drochtersen ab 01.06.2018 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hüll zu ernennen und für eine Amtszeit von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Diskussionsverlauf
Zur Wiederwahl als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hüll gratuliert der Bürgermeister Herrn Frank Schütt besonders herzlich und überreicht die Ernennungsurkunde.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Frank Schütt, geb. 03.01.1965, wohnhaft Grüne Str. 15 a, 21706 Drochtersen ab 01.06.2018 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hüll zu ernennen und für eine Amtszeit von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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12. Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Feuerschutzausschuss
|
04/2016-2021. Sitzung des Feuerschutzausschusses
|
19.02.2018
|
ö
|
|
8 |
Verwaltungsausschuss
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12/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
28.02.2018
|
nö
|
|
6 |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
07.03.2018
|
ö
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|
12 |
Sachverhalt
Auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor am 14.02.2018 wurde von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern mehrheitlich beschlossen, Herrn Gerd Tripmaker im Anschluss an seine derzeitige Amtszeit ab 01.06.2018 für weitere sechs Jahre erneut als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor zu berufen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Gerd Tripmaker, geb. 30.09.1967, wohnhaft Drochtersermoor 23, 21706 Drochtersen ab 01.06.2018 erneut zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor zu ernennen und für eine Amtszeit von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Gerd Tripmaker, geb. 30.09.1967, wohnhaft Drochtersermoor 23, 21706 Drochtersen ab 01.06.2018 erneut zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor zu ernennen und für eine Amtszeit von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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13. Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Feuerschutzausschuss
|
04/2016-2021. Sitzung des Feuerschutzausschusses
|
19.02.2018
|
ö
|
|
9 |
Verwaltungsausschuss
|
12/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
28.02.2018
|
nö
|
|
7 |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
07.03.2018
|
ö
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|
13 |
Sachverhalt
Auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor am 14.02.2018 wurde von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern mit Stimmenmehrheit beschlossen, Herrn Manuel Haack ab 01.06.2018 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor zu berufen.
Da Herr Haack derzeit noch nicht den für die Ausübung des Amtes des stellvertretenden Ortsbrandmeisters erforderlichen Gruppenführerlehrgang absolviert hat, ist die Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister zunächst für die Dauer von zwei Jahren kommissarisch vorzunehmen. Sobald Herr Haack die erforderliche Befähigung erworben hat, ist die Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor für eine Amtszeit von sechs Jahren vorzunehmen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Manuel Haack, geb. 11.09.1988, wohnhaft Gauensiekermoor 10, 21706 Drochtersen ab 01.06.2018 kommissarisch für zwei Jahre zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor zu ernennen und ihn für diese Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Nach Vorlage des Nachweises über den Erwerb der für die Ausübung des Amtes des stellvertretenden Ortsbrandmeisters erforderlichen Befähigung, ist die Ernennung des Herrn Haack zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor für eine Amtszeit von sechs Jahren vorzunehmen.
Diskussionsverlauf
Vom Bürgermeister wird bei der Ehrung von Herrn Manuel Haack die Besonderheit hervorgehoben, dass ein junger Mann zum stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Ortsfeuerwehr Drochtersermoor nachrückt. Er händigt die Ernennungsurkunde aus und gratuliert im Namen der Verwaltung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Manuel Haack, geb. 11.09.1988, wohnhaft Gauensiekermoor 10, 21706 Drochtersen ab 01.06.2018 kommissarisch für zwei Jahre zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor zu ernennen und ihn für diese Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Nach Vorlage des Nachweises über den Erwerb der für die Ausübung des Amtes des stellvertretenden Ortsbrandmeisters erforderlichen Befähigung, ist die Ernennung des Herrn Haack zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drochtersermoor für eine Amtszeit von sechs Jahren vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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14. Jahresabschluss 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
|
06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal
|
20.02.2018
|
ö
|
|
4 |
Verwaltungsausschuss
|
12/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
28.02.2018
|
nö
|
|
8 |
Gemeinderat
|
07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
07.03.2018
|
ö
|
|
14 |
Sachverhalt
Gemäß § 129 NKomVG hat der Gemeinderat über die Jahresrechnung und zugleich über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Die Jahresrechnung 2016 wurde am 09.01.2018 aufgestellt und durch einen umfangreichen Rechenschaftsbericht ergänzt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade hat die Rechnungsprüfung in der Zeit vom 11.12.2017 bis 26.01.2018 (mit Unterbrechungen) durchgeführt.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.895.378,98 € ab (ordentliches Ergebnis 1.744.175,21 € und außerordentliches Ergebnis 151.203,77 €). Geplant war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 395.400,00 €.
Das wesentlich bessere Ergebnis ist hauptsächlich wie folgt begründet:
- höhere Steuererträge (insbesondere bei der Gewerbesteuer),
- Minderaufwendungen u.a. bei den Transferaufwendungen z.B. bei der Kreisumlage im Rahmen des Finanzausgleichs (durch Inanspruchnahme einer Rückstellung aus dem Haushaltsjahr 2015),
- Minderaufwendungen bei den Personalkosten sowie durch
- außerordentliche Erträge aus Grundstücksverkäufen (über Buchwert)
Zur im Jahresabschluss 2016 und im Prüfbericht enthaltenen Schuldenübersicht ist anzumerken, dass sich der Bestand vom 31.12.2015 von 3.891.382,76 € zum 31.12.2016 um 52.037,50 € auf 3.839.345,26 € verringert hat.
Wesentlicher Bestandteil der Schuldenübersicht sind Kredite für Investitionen, die im Haushaltsjahr 2016 nicht in Anspruch genommen wurden. Dadurch hat sich der Bestand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung in Höhe von 405.824,45 € von 3.361.775,51 € auf 2.955.951,06 € vermindert.
Dem stehen im Vergleich zum Bestand am 31.12.2015 (173.170,11 €) erhöhte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 550.067,28 € zum 31.12.2016 gegenüber. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Rechnungen zusammen, die in das Jahr 2016 gebucht wurden (da Leistungserbringung in 2016), aber erst im Jahr 2017 ausgezahlt wurden. Hier ist insbesondere die erst im Dezember 2016 fertiggestellte Maßnahme der Ortskernsanierung „Ortsdurchfahrt Drochtersen incl. Kreiselverkehrsplatz“ zu nennen, die wesentlich zu den erhöhten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen geführt hat.
Die Jahresrechnung 2016 incl. Rechenschaftsbericht sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stade sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung 2016 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG anzunehmen, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.895.378,98 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i. V. m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.
Diskussionsverlauf
Vor Eintritt in die Beratung nimmt der Bürgermeister wegen Befangenheit im Zuschauerraum Platz.
Der Allgemeine Vertreter, Herr Michael Krüger, erläutert den Anwesenden die Vorgehensweise und gibt eine Rückschau auf umfangreiche Vorlagen und Diskussionen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016, der letztendlich mit einem Überschuss von 1,9 Mio. € abschloss. Die eingeplante Kreditaufnahme von 400.000,-- € war nicht nötig. Kredite wurden in gleicher Höhe getilgt, so dass sich zum 31.12.2016 der Schuldenstand auf 2,95 Mio. verringert hat.
Aufgrund der guten konjunkturellen Lage konnte bei den Gewerbesteuern ein Plus von 930.000,-- € erzielt werden. Im Bereich der Aufwendungen wurde gut geplant. Bei der Kreisumlage waren durch die erhöhten Gewerbesteuereinnahmen Minderaufwendungen zu verzeichnen. Aus seiner Sicht ist die Gemeinde Drochtersen durch die Rücklage, die auf ca. 6 Mio. € angewachsen ist, gut aufgestellt. Wichtige Projekte stehen bevor, wie z. B. der Neubau einer Kindertagesstätte, Sanierung des Hallenbades usw.
Von Herrn Krüger werden wesentliche Maßnahmen, die im Jahre 2016 realisiert wurden, genannt, wie z. B. Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Erwerb des Grundstücks Offe, Kreiselbau in der Ortsmitte usw.
Seitens der Rechnungsprüfungsamtes kommt es im Prüfungsbericht zu grundsätzlich positiven Aussagen und der Verwaltung wurde eine ordnungsgemäße Buchführung attestiert.
Unter Bezugnahme auf die befristete Niederschlagung von Grundsteuerforderungen weist Herr Krüger darauf hin, dass seitens der Verwaltung geprüft wird, ob die Fälle noch nicht verjährt und somit vollstreckbar sind.
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn spricht der Verwaltung seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.
Für die CDU-Fraktion stellt der Vorsitzende Jens Schütt fest, dass es sich beim Jahre 2016 um eine positive Momentaufnahme handelt, die sicherlich der guten konjunkturellen Lage geschuldet ist. In den folgenden Jahren ist durch die Sanierung des Hallenbades, Eigenanteil für Erschließungsmaßnahmen, 3. Bauabschnitt Ortsdurchfahrt usw. mit einem größeren Mittelabfluss zu rechnen. Die CDU-Fraktion spricht dem Bürgermeister und der Verwaltung das Vertrauen aus und dankt für die gute Zusammenarbeit.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, Ratsherr Kai Schildt, macht deutlich, dass der Haushalt durch die vorsichtige Vorgehensweise gut aufgegangen ist. Im Hinblick auf die Rücklage von 6 Mio. € macht er deutlich, dass man aus Sicht der SPD-Fraktion mehr Maßnahmen hätte in Angriff nehmen können. Er appelliert an die Mitglieder des Rates, bei einem Überschuss von 2,3 Mio. € mutiger zu werden, um wegweisend viele Maßnahmen gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Für die FWG-Fraktion teil
t der Vorsitzende mit, dass bei wichtigen Entscheidungen alle Fraktionen einer Meinung waren. Seine Fraktion hat keine Bedenken, dem Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung zu erteilen. Das gute Haushaltsergebnis sei seiner Meinung nach dem Steuerzahler zu verdanken, bei dem er sich in diesem Zusammenhang bedankt.
Herr van Lessen appelliert an die Mehrheit im Rat, die Grundsteuern auf den alten Satz zurückzuführen. Unter Bezugnahme auf eine Erörterung zum Thema Leitbild der Gemeinde Drochtersen, weist er darauf hin, dass niedrige Grundsteuern nach wie vor ein Standortfaktor sind, attraktive Gewerbesteuern und moderate Grundstückspreise geboten werden müssen, da Gewerbebetriebe und Arbeitsplätze dringend benötigt werden.
Bürgermeister Mike Eckhoff bedankt sich im Anschluss bei allen Beteiligten für die Erteilung der Entlastung. Außerdem gilt sein Dank für die gute Zusammenarbeit seinem Allgemeinen Vertreter, Herrn Krüger, dem Team der Verwaltung und den Mitgliedern des Rates.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung 2016 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG anzunehmen, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.895.378,98 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i. V. m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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15. Ergänzung der bestehenden Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis Stade
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
|
06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal
|
20.02.2018
|
ö
|
|
6 |
Verwaltungsausschuss
|
12/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
28.02.2018
|
nö
|
|
9 |
Gemeinderat
|
07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
07.03.2018
|
ö
|
|
15 |
Sachverhalt
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit haben die am 1. Förderverfahren teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen die ihnen obliegende Aufgabe Breitbandausbau für die Teilnahme an Förderverfahren nach der Richtlinie Breitbandförderung - ländlicher Raum, beschränkt auf so genannte ELER-Verfahren, auf den Landkreis Stade übertragen. Entsprechende Beratungen der Gremien der Gemeinde Drochtersen erfolgten im Jahr 2016 und mündeten in einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates am 22. Juni 2016.
In der Zwischenzeit sind weitere Förderaufrufe erfolgt, die einerseits unterschiedliche Themenkreise beinhalten, andererseits jedoch auch Fördermittel nach anderen Verfahren und Richtlinien beinhalten. Da die bestehende Kooperationsvereinbarung eine Beschränkung auf die ELER-Verfahren vorsieht, an aktuellen und künftigen Förderkulissen jedoch ebenso im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit partizipiert werden soll, wird eine Ergänzung der Kooperationsvereinbarung angestrebt.
Die Ergänzung soll eine generelle Aufgabenübertragung des Bereichs der Teilnahme an Förderverfahren zum Breitbandausbau auf den Landkreis Stade beinhalten. So wird es möglich sein, auch Förderungen zum Beispiel aus Bundes- und/oder Landesmitteln zu beantragen. Der Kreistag hat der Ergänzungsvereinbarung ebenso zugestimmt wie die weiteren kreisangehörigen Kommunen.
Anlass der Ergänzung der Vereinbarung war die Koordinierung der Teilnahme an weiteren Förderaufrufen durch die Verwaltung des Landkreises Stade im vergangenen Jahr. Im Rahmen des 5. Förderaufrufes des Bundes ist ein Antrag eingereicht worden, für den durch die Gemeinde Gebiete und Schulen (zusätzlicher spezieller Inhalt waren Bildungseinrichtungen) wie folgt benannt wurden:
• Krautsand – Wischhafenersand, Kahlesand (24 Adressen, 31 Haushalte)
• Hüll – Neustadt (34 Adressen, 59 Haushalte)
• Hüll – Oberhüll, Hörne (11 Adressen und Haushalte)
• Drochtersen – Fasanenweg (19 Adressen, 25 Haushalte)
• Assel – Peerkoppel (81 Adressen, 104 Haushalte)
• Assel/ Barnkrug – Möhlenstieg (12 Adressen, 16 Haushalte)
• Assel/ Barnkrug – Am Elbdeich (6 Adressen, 8 Haushalte)
• Grundschule Assel
• Elbmarschenschule
(Die weiteren Grundschulen wurden nicht benannt, da die Kriterien für eine Förderung nicht erfüllt werden und eine solche somit ausgeschlossen ist.)
Der Vorlage ist als Anlage die Ergänzung zu Kooperationsvereinbarung beigefügt.
Beschlussempfehlung
Der Rat beschließt, der Ergänzung der Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis Stade zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
Zum Breitbandausbau im Landkreis Stade drückt der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen seinen Unmut darüber aus, dass die EWE, trotz hoher Gewinne, Steuermittel verwendet, um Außengebiete im ländlichen Bereich zu erschließen. Unter Bezugnahme auf einen Bericht im FOCUS, bezogen auf Ausbaustandards und in der Folge möglicherweise nur geringer Bandbreiten, bittet er mit Blick auf seine entsprechende E-Mail an die Verwaltung um Aufklärung.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Verwaltung dieses technisch nicht beantworten kann und den Landkreis um Antwort gebeten hat.
Herr Krüger führt dazu aus, dass seitens des Landkreises Informationen zur Verfügung gestellt wurden und berichtet, dass es in Abhängigkeit von der erst nach der Ausschreibung feststehenden Ausbauvariante durchaus der Fall sein kann, dass nicht überall gleiche Bandbreiten vorliegen werden, z. B. wird beim s. g. FTTC der jeweilige Kabelverzweiger ertüchtigt – also Glasfaser bis zum Kabelverzweiger gelegt – von dort geht es mit dem Kupferkabel (der Telefonleitung) bis in die jeweilige Wohnung. Je weiter die Wohneinheit vom Kabelzweiger entfernt ist und je mehr näherliegende Nutzer die Bandbreite in Anspruch nehmen, desto weniger kommt am Ende bei den Entfernterliegenden an. Es gibt verschiedene Ausbaustandards, so dass zunächst abzuwarten bleibt, in welcher Art der Ausbau erfolgt. Grundsätzlich geht es bei den Förderverfahren darum, die s. g. weißen Flecken“ mit Internet zu versorgen.
Herr Krüger nimmt Bezug auf eine Präsentation des Breitbandkompetenzzentrums Niedersachsen. Auf Nachfrage aus Reihen des Rates wird zugesagt, diese Präsentation dem Protokoll als Anlage beizufügen. (Anmerku
ng der Verwaltung: nach Rücksprache mit dem Breitbandkompetenzzentrum wird der Verwaltung eine in Teilen aktualisierte Präsentation zur Verfügung gestellt. Diese wird anschließend übersandt).
Die Hüller Ratsherren Jens Schütt und Günter Andreas sind froh, dass in den Außenbereichen auch im Bereich Breitbandausbau investiert und die ländliche Struktur entwickelt wird.
Beschluss
Der Rat beschließt, der Ergänzung der Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis Stade zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1
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16. Annahme von Spenden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
07.03.2018
|
ö
|
|
16 |
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Mike Eckhoff weist darauf hin, dass gem. der Richtlinie der Gemeinde Drochtersen zur Annahme freiwilliger Spenden ein Verzeichnis der Zuwendungen aus dem Jahre 2017 während der Sitzung des Rates von den Ratsmitgliedern eingesehen werden kann und somit zur Kenntnis gegeben wurde.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden für das 1. Quartal 2018.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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17. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
07.03.2018
|
ö
|
|
17 |
zum Seitenanfang
17.1. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
07.03.2018
|
ö
|
|
17.1 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass am 14.03.2018 eine Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vorgesehen ist. Das Wohnraumversorgungskonzept, Bauplätze am Schulsteig sowie die Strandverordnung stehen auf der Tagesordnung.
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17.2. Jubiläum der DLRG Ortsgruppe Drochtersen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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ö
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17.2 |
Diskussionsverlauf
Die DLRG-Ortsgruppe Drochtersen
feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Eine Einladung zur Jubiläumsveranstaltung wird mit separater Post per E-Mail dem Rat übersandt.
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17.3. Schöffen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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ö
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17.3 |
Diskussionsverlauf
Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, dass die Gemeinde Drochtersen Bürgerinnen und Bürger sucht, die sich für die Amtszeit von 2019 bis 2023 als Schöffen und Jugendschöffen bewerben möchten. Interessierte können sich bis zum 15. März 2018 bei der Verwaltung melden.
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17.4. 3. Bauabschnitt Ortsdurchfahrt Drochtersen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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ö
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17.4 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert den Anwesenden den Sachstand zur Durchführung des 3. Bauabschnittes der Ortsdurchfahrt Drochtersen im Rahmen der Städtebausanierung.
Das ausführende Bauunternehmen, die Arbeitsgemeinschaft Matthäi (Bremervörde) / Wilhelm Henn (Helmste) hat in dieser Woche mit der Baumaßnahme begonnen, die voraussichtliche Fertigstellung ist für den 31.10.2018 geplant.
Zuerst erfolgt eine halbseitige Straßensperrung links in Fahrrichtung Stade. Im Rahmen der Sommerferien erfolgt als weitere Bauphase der Einmündungsbereich der Schulstraße. In den Herbstferien ist eine 1-2 tägige Vollsperrung vorgesehen.
Nach Abstimmung mit den jeweiligen Grundstückseigentümern werden im Herbst 12 – 15 Ersatzbäume gepflanzt.
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18. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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ö
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18 |
Sachverhalt
Es werden keine Anfragen gestellt.
Diskussionsverlauf
Es liegen keine Anträge vor und es
werden keine Anfragen gestellt.
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19. Schließung der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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07.03.2018
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ö
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19 |
Sachverhalt
Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.
Beschlussempfehlung
Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um Uhr.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn schließt die öffentliche Sitzung um 21.35 Uhr.
Datenstand vom 13.04.2018 11:33 Uhr