Datum: 04.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 06.06.2018
4 Erbbaurechtsvertrag Schießstand und Turn- und Festhalle Dornbusch
5 Sanierung des Hallenbades - Teilnahme am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
6 Teilkündigung des Mietvertrages mit dem Deichverband Kehdingen-Oste
7 Netzbeteiligungsmodell der EWE
8 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019
9 Anfragen und Mitteilungen
9.1 Anfragen
9.2 Mitteilungen
9.2.1 Personalwechsel im Fachbereich Bauen&Wirtschaft

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung.pdf
Download Niederschrift.pdf

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Von dem Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt .

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 06.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 06.06.2018.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 06.06.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

zum Seitenanfang

4. Erbbaurechtsvertrag Schießstand und Turn- und Festhalle Dornbusch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 4
Verwaltungsausschuss 17/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 17.09.2018 3
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Schützenverein Dornbusch ist Eigentümerin von Erbbaurechten, die in den Erbbaugrundbüchern von Drochtersen wie folgt verzeichnet sind:
  1. Erbbaugrundbuch Blatt 1740        9/3 (Schießstand)        1.430 qm
  2. Erbbaugrundbuch Blatt 1739        9/6        283 qm
  3. Erbbaugrundbuch Blatt 1456        9/5        1.270 qm
  4. Erbbaugrundbuch Blatt 2197        19/45, 19/53        53 und 147 qm
Auf diesen Flurstücken befinden sich der Schießstand und die Festhalle, die der Schützenverein Dornbusch errichtet hat und betreibt.

Maßgeblich für die Erbbaurechte sind folgende Verträge:

° vom 13.3.1967, UR Nr. 168/67 Notar Bansemer, betr. Flurstück 9/5
° vom 12.6.1967, UR Nr. 384/67 Notar Bansemer, Ergänzung zu Vertrag v. 13.3.1967
° vom 15.8.1967, UR Nr. 597/67 Notar Bansemer, Ergänzung zu Vertrag v.13.3.1967
° vom 24.4.1972, UR Nr. 344/72 Notar Bansemer, betr. Flurstück 9/6
° vom 24.4.1972, UR Nr. 345/72 Notar Bansemer, betr. Flurstück 9/3
° vom 19.3.1979, UR Nr. 412/79 Notar Bansemer, betr. Flurstück 19/45 u.19/53
° vom 25.3.1975, betr. Flurstück 9/5 und 9/6

Die Erbbaurechte enden wie folgt:

° bezüglich der Flurstücke 9/3, 9/5 und 9/6 am 28.2.2019
° bezüglich der Flurstücke 19/45 und 19/53 am 31.12.2078

Die Festhalle steht zudem auch auf folgenden, im Eigentum der Gemeinde Drochtersen stehenden Grundstücken, an denen Erbbaurechte bisher nicht begründet worden sind:

5.        Grundbuch Blatt 3206        8/54        6.922 qm
6.        Grundbuch Blatt 1468        19/64        11 qm

Es bestehen daher bezüglich der Gebäude verschiedene Rechtszustände. Diese sollen mit dem beigefügten Vertragsentwurf vom 13.06.2018 zur Änderung und Ergänzung eines Erbbaurechts zusammengefasst, vereinheitlicht (u.a. Laufzeit) und ergänzt werden. Auch das anstehende Ende von Teilen der Erbbaurechte zum 28.02.2019 erfordert kurzfristig eine neue Vereinbarung. Der grundsätzliche Entwurf stammt vom Notar Wilfried Eggers und wurde von hier nach mehreren Gesprächsterminen mit dem Schützenverein seit dem Jahr 2015 konkretisiert.

Nach der Erzielung einer grundsätzlichen Einigkeit mit dem Schützenverein fand dort am 10.08.2018 die außerordentliche Generalversammlung statt. Der vorliegende Vertragsentwurf wurde durch die Versammlung einstimmig zur Unterzeichnung freigegeben, so dass nun eine Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien der Gemeinde Drochtersen erfolgen kann.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, den vorliegenden Vertragsentwurf zum Erbbaurecht für den Schießstand und die Turn- und Festhalle in Dornbusch zur Unterzeichnung freizugeben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert kurz den Sachverhalt. Im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurde das undurchsichtige Vertragswerk insbesondere in Zusammenhang mit der damaligen Sanierungsmaßnahme für die Turn- und Festhalle Dornbusch thematisiert. Hier bestehen sieben Verträge mit unterschiedlichen Regelungen und Laufzeiten. Insbesondere der zeitliche Ablauf von Teilen der Erbbaurechte zum 28.02.2019 erfordert eine neue Regelung, so dass eine Zusammenführung aller bisherigen Verträge mit einheitlichen Regelungen die sinnvollste Maßnahme darstellt.

Im Anschluss wurde in zahlreichen guten Gesprächen mit Vertretern des Schützenvereins Dornbusch der nun vorliegende Vertragsentwurf entwickelt. Durch den Schützenverein Dornbusch wurde der Vertragsentwurf in einer außerordentlichen Generalversammlung am 10.08.2018 bereits zur Unterzeichnung freigegeben.

Seitens des Ausschussmitgliedes Gerd Hagenah wird der vorliegende Entwurf begrüßt, zumal die Regelungen auch im Sinne des Schützenvereins getroffen wurden. Auch das Ausschussmitglied Matthias Mehlis sieht in dem Vertragsentwurf eine vernünftige rechtliche Basis und befürwortet seitens der SPD-Fraktion einen Vertragsabschluss auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfs.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, den vorliegenden Vertragsentwurf zum Erbbaurecht für den Schießstand und die Turn- und Festhalle in Dornbusch zur Unterzeichnung freizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5. Sanierung des Hallenbades - Teilnahme am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 5
Verwaltungsausschuss 17/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 17.09.2018 4
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 9

Sachverhalt

Am 31. Juli 2018 wurde seitens des Bundes die mittlerweile dritte Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Mit 100 Millionen Euro sollen bis 2022 Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadtteilentwicklungspolitik zur Verfügung gestellt werden. Aktiv angesprochen sind mit dem Projektaufruf unter anderem Einrichtungen wie Schwimmbäder oder Sportstätten. Projektvorschläge für Förderprojekte, die bis zum Jahr 2022 umzusetzen sind, sind bis zum 31. August 2018 einzureichen.
Die Gemeinde hatte sich mit dem Projekt „Sanierung des Hallenbades“ im Rahmen des ersten Förderaufrufes im Jahr 2015 erfolglos um eine Förderung beworben. Der zweite Förderaufruf richtete sich an Antragsteller, die beim ersten Förderverfahren ebenfalls erfolglos waren, im Ranking jedoch über anderen Antragstellern, wie der Gemeinde, standen.
Nunmehr soll eine erneute Teilnahme erfolgen. Die Sanierung des Hallenbades stellt für die Gemeinde insbesondere in finanzieller Hinsicht eine große Herausforderung dar, so dass mit der erneuten Teilnahme der Versuch unternommen werden soll, eine Bundesförderung in beträchtlicher Höhe (45 %) zu erhalten. Der Antrag wird einhergehen mit einer aktualisierten Anpassung der in 2015 angedachten Planungen, wobei die in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse hilfreich sein sollten und einfließen werden.
Die Teilnahme am Projektaufruf ist durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates zu billigen bzw. festzustellen. Der seitens des Bundesinstituts als notwendig erachtete Ratsbeschluss ist mittels entsprechender Unterlage bis zum 20. September 2018 dem Bundesinstitut vorzulegen/nachzureichen.
Daneben ist im Rahmen des Förderverfahrens ein Ratsbeschluss notwendig, aus dem hervorgeht, dass die Gemeinde den kommunalen Finanzierungsanteil tragen wird. Während die bislang vorliegenden Unterlagen hinsichtlich der zeitlichen Notwendigkeit dieses Ratsbeschlusses unterschiedliche Informationen beinhalten, wird es seitens der Verwaltung als keineswegs schädlich, sondern vielmehr hilfreich angesehen, einen solchen Ratsbeschluss (auch) bereits zum jetzigen Zeitpunkt herbeizuführen. Mit Blick auf den einzureichenden Antrag wird sich die Kostenschätzung auf 5 Millionen Euro belaufen, so dass der gemeindliche Anteil 2,75 Millionen Euro betragen würde.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a) Die Gemeinde Drochtersen nimmt mit dem Projektvorschlag „Sanierung des Hallenbades“ am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teil.

b) Die Gemeinde Drochtersen stellt den kommunalen Finanzierungsanteil, der bei einer Förderung durch das Programm bei 55 % liegt und somit 2,75 Millionen Euro betragen würde, bereit.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert einführend, dass mit der mittlerweile dritten Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ grundsätzlich ein attraktives Förderprogramm für die Sanierung des Hallenbades vorliegt, zumal eine Zuwendung in Höhe von 45 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt wird. Dazu stehen bundesweit 100 Mio. € für Projekte, die bis 2022 abgeschlossen sein sollen, zur Verfügung. Die Projektvorschläge waren bis zum 31.08.2018 einzureichen, was seitens der Gemeindeverwaltung fristgerecht erfolgt ist.
Für die Teilnahme am Projektaufruf ist zudem ein Ratsbeschluss erforderlich, dass die Gemeinde die Finanzierung der Maßnahme tragen wird. Die Projektteilnahme und die Finanzierung sollen in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderates am 17.09.2018 beschlossen werden. Diese Beschlüsse sind dem zuständigen Bundesinstitut bis zum 20.09.2018 nachzureichen.
Der Beschluss des Verwaltungsausschusses aus dem April 2017, dass u.a. die Baukosten maximal 5 Mio. € betragen dürfen, soll durchgeführt werden. Zurzeit erfolgen daher Gespräche und eine Ausschreibung in Vorbereitung einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Entscheidung des Bundes zu den zu fördernden Projekten bleibt zunächst abzuwarten.
Alle Fraktionen unterstützen mit Nachdruck den Förderantrag, um ein funktionierendes Hallenbad in der Gemeinde Drochtersen zu erhalten.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Middeke, wie hoch die Beteiligung an dem Förderaufruf eingeschätzt wird, teilt Herr Eckhoff mit, dass daran ein sehr großes Interesse – auch innerhalb des Landkreises – besteht. Herr Middeke gibt sich daher nur vorsichtig optimistisch, dass, bei einem bundesweiten Förderetat von „nur“ 100 Mio. € und einer regen Beteiligung anderer Kommunen an dem Verfahren, die Gemeinde Drochtersen in dem Förderverfahren Berücksichtigung findet.
Eine Entscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung der Gemeinde Drochtersen in dem Förderverfahren wird, laut Herrn Krüger, im Oktober 2018 erwartet. Er erläutert weiterhin, dass es im Rahmen der Antragsbearbeitung weitergehende Informationen gab, so dass der von der Gemeinde Drochtersen zu tragende Finanzierungsanteil in brutto auf 3.547.500 € zu ändern ist.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a) Die Gemeinde Drochtersen nimmt mit dem Projektvorschlag „Sanierung des Hallenbades“ am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
       
b) Die Gemeinde Drochtersen stellt den kommunalen Finanzierungsanteil, der bei einer Förderung durch das Programm bei 55 % liegt und somit 3.547.500 Euro (brutto) betragen würde, bereit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

6. Teilkündigung des Mietvertrages mit dem Deichverband Kehdingen-Oste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 6
Verwaltungsausschuss 17/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 17.09.2018 5

Sachverhalt

Die Gemeinde vermietet seit vielen Jahren Räumlichkeiten an den Deichverband Kehdingen-Oste. Zuletzt hat es im Jahr 2013 - nach entsprechender Mitteilung des Bürgermeisters im Verwaltungsausschuss - eine Anpassung des Mietvertrages bezüglich der durch den Deichverband genutzten Räume gegeben. Seitdem mietet der Deichverband drei im Erdgeschoss befindliche Büroräume an. Weitere Räumlichkeiten wie Teeküche, Besprechungszimmer, Sitzungszimmer, Toiletten können daneben mitgenutzt werden. Im Verhältnis zwischen Vermieterin und Mieter sind keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen, sodass von einem geschäftsmäßigen Umgang miteinander gesprochen werden kann.
In den vergangenen Jahren haben sich aus Sicht der Verwaltung mehrfach Anlässe und Situationen ergeben, durch die deutlich wurde, dass die der Verwaltung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht mehr als ausreichend bezeichnet werden können und somit ein größerer Raumbedarf vorliegt.
Während einerseits ein (weiteres) Zusammenlegen von Büros oder Aufgaben nicht möglich ist, sind entsprechende Bedarfe insbesondere entstanden mit Blick auf
-        die Einrichtung und Aufgabenwahrnehmung der Bundesfreiwilligendienststelle für die   Flüchtlingsthematik,
-        dem Schaffen einer adäquaten Ausbildungssituation für die Auszubildenden und
-        insbesondere aktuell auch dem Stellenzuwachs bei der Gemeindeverwaltung.
Hier ist zum einen seit Juli des Jahres der ehemalige Auszubildende Herr Fischer übernommen worden, um frühzeitig und umfassend eine Einarbeitung für die Bereiche Ordnung und Vollstreckung vornehmen zu können. Zum anderen konnte für den IT-Bereich mit Herrn Klauser ein Mitarbeiter eingestellt werden, der seinen Dienst am 1. August aufgenommen hat. Insbesondere durch die Einarbeitung Herrn Fischers verschärft sich die Raumsituation für die Verwaltung dahingehend, da der dort befindliche zumindest halbwegs freie Platz nun nicht mehr für Auszubildende oder Praktikanten zur Verfügung steht.
In die Betrachtung der Gesamtthematik fließt zudem mit ein, dass auch die Ausweitung weiterer Angebote (bereits oben erwähnte Stelle im Bundesfreiwilligendienst, Gleichstellungsbeauftragte, Beratung durch die AWO, Schiedsmann, Soziale Dienste) dazu geführt haben, dass der bis dahin als Besprechungszimmer genutzte Raum in ein - durch verschiedene Nutzerinnen und Nutzer in Anspruch genommenes - Büro umgewandelt wurde. Zugleich wurde ein im Dachgeschoss befindlicher und bis dahin für externe Prüfungen vorgehaltener Raum als Besprechungsraum umfunktioniert.

Mit dem Deichverband wurden wiederholt entweder anlassbezogen oder im Rahmen grundsätzlichen Austauschs auch Gespräche zur Raumsituation geführt. Aufgrund der sich durch eigene Bedarfe ergebenden Notwendigkeiten für den Deichverband konnte jedoch keine Unterstützung im Sinne einer Entspannung der Raumsituation für die Gemeindeverwaltung erfolgen.
Nunmehr wird seitens der Verwaltung eine Teilkündigung des Mietvertrages empfohlen. Mit der Teilkündigung soll einer der drei Büroräume in die Nutzung der Gemeindeverwaltung zurückgeführt werden. Diese Überlegungen basieren neben den Feststellungen zur Raumsituation auf den Erkenntnissen der Vergangenheit, wonach in den Zeiten der Nutzung durch die Verwaltung in den auch dann noch verbleibenden Räumlichkeiten weitaus mehr Arbeitsplätze vorgehalten wurden, als dies aktuell oder aber auch bei einem Stellenzuwachs beim Deichverband der Fall ist/wäre.
Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde und dem Deichverband sieht eine Kündigungsfrist von drei Monate bis zum Jahresende vor.
Aus Sicht der Verwaltung soll der sich direkt neben dem jetzigen Standesamtsbüro befindliche Raum, an die Verwaltung zurückfallen, wodurch sich die Büroräume und deren Gesamtgröße für den Deichverband von 67 auf 53 m² verringern. Für die Gemeinde ergäben sich monatlich um 112 € geringere Mieteinnahmen. Die Nebenkostenpauschale von derzeit 100 €/ Monat verringert sich dann auf 79 €/ Monat.
Grundsätzlich ließe sich die Gesamtthematik mit Blick auf das Mietvertrag Verhältnis als Geschäft der laufenden Verwaltung verstehen. Das Mietvertragsverhältnis mit dem Deichverband wird als sachlich von erheblicher Bedeutung angesehen, zumal die Teilkündigung den Deichverband, der eine Institution über die Gemeindegrenzen hinaus ist, durchaus vor Herausforderungen stellen könnte. Aus diesen Gründen wird eine Befassung der gemeindlichen Gremien als sinnvoll und geboten angesehen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, eine Teilkündigung des Mietvertrages zum 01.01.2019 vorzunehmen.

Diskussionsverlauf

Auf Grund der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden ausführlichen Beschlussvorlage und der klaren Sachlage wird seitens des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal kein Diskussionsbedarf gesehen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, eine Teilkündigung des Mietvertrages zum 01.01.2019 vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

7. Netzbeteiligungsmodell der EWE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 7
Verwaltungsausschuss 17/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 17.09.2018 6
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 10

Sachverhalt

Seitens der EWE wurde der Gemeinde ein verbindliches Angebot zur kommunalen Beteiligungsmöglichkeit an der EWE Netz GmbH übermittelt. Demnach wird der Gemeinde (, da ein Netzbetriebsverhältnis – Konzessionsvertrag – besteht) angeboten, sich bis zum Ende der Zeichnungsfrist (26.10.2018) mit einem Mindestanteil in Höhe von ca. 10.100 € an der EWE Netz GmbH zu beteiligen. Die Zeichnung des Anteils würde über die kommunale Netzbeteiligung Nordwest (KNN) erfolgen. Über die Beteiligung der Kommunen an der KNN sind diese dann mittelbar mit maximal 25,1 % an der EWE Netz GmbH beteiligt. Über die Beteiligung kann eine entsprechende Einflussnahme auf das operative Geschäft erfolgen.

Während die Gemeinde sich im Rahmen der ersten Phase der Beteiligungsmöglichkeit (2013) nicht für eine solche entschieden hat, bestünde nunmehr die Möglichkeit, in der zweiten Phase einen Anteil (bzw. grundsätzlich auch mehrere Anteile) zu zeichnen. Seitens der KNN werden die wesentlichen Fakten und Vorteile für die Gemeinde wie folgt zusammengefasst:

-        82 Städte und Gemeinden der Region machen bereits mit.
-        Die Anteile sind reserviert. Die Höhe des Anteils, den eine einzelne Kommune erwerben kann, richtet sich nach der Zahl der Einwohner und der Fläche.
-        Bereits mit einer Einstiegsbeteiligung ab ca. 10.000 € kann sich die Kommune an der KNN und damit an der EWE Netz GmbH beteiligen.
-        Auf die Beteiligung erhält die Kommune eine von der EWE AG bis 2028 garantierte Dividende von 3,57 % pro Jahr.
-        Über Vertreter der KNN ist die Gemeinde im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der EWE Netz GmbH vertreten.
-        Durch eine intensive Kommunikation wäre die Gemeinde über bedeutende Veränderungen bei der EWE Netz GmbH und der EWE AG immer zeitnah informiert.

Zusammenfassend wird die Beteiligungsmöglichkeit als Chance bezeichnet, um Miteigentümer am Netz von EWE zu werden, ohne operative Risiken schultern zu müssen.

Über den NSGB erfolgte eine gutachterliche Stellungnahme zum Netzbeteiligungsangebot. Im Fazit wird u.a. festgestellt, dass das Modell und die entsprechende Vereinbarungen aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sind. Eine Nachschusspflicht in der EWE Netz GmbH oder in der KNN ist nicht vorgesehen, die Haftung ist somit auf den Ausgabebetrag begrenzt. Aus kommunalrechtlicher Sicht ist es erforderlich dass die Beteiligung einen öffentlichen Zweck begründet. Diesbezüglich steht den Kommunen ein weiter Beurteilungsspielraum zu, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser öffentliche Zweck bejaht werden kann. Letztlich wird festgestellt, dass durch jede Kommune individuell zu entscheiden ist, ob die zu erzielende Rendite angemessen und die Einflussnahmemöglichkeiten ausreichend sind.

Aus Sicht der Verwaltung, wäre eine Beteiligung in Höhe des Mindestanteils aufgrund der sich dadurch eher marginal ergebenen Einflussmöglichkeiten eher als Kapitalanlage zu verstehen. Dass auch diese sich aufgrund der geringen Beteiligung in Grenzen halten würde, ist offensichtlich. Der aktuelle Konzessionsvertrag läuft im April 2021 aus. Sollte es hier nach dem noch stattzufindenden Ausschreibungsverfahren zu einem Wechsel des Konzessionsnehmers kommen, wäre auch die in Rede stehende Netzbeteiligung rückabzuwickeln.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 wurden vorsorglich Mittel in Höhe von 10.100 € für eine mögliche Netzbeteiligung in den Haushalt eingestellt. Gleichzeitig wurde dargestellt, dass die inhaltliche Diskussion dadurch nicht vorweggenommen würde und im Jahr 2018 erfolgt.

Beschlussempfehlung

Eine Beschlussempfehlung bleibt dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Sowohl Herr Tiedemann für die CDU-Fraktion als auch Herr Barunduk für die Freie Wählergemeinschaft sehen der Netzbeteiligung als reine Finanzanlage sehr kritisch entgegen und werden daher eine Beteiligung ablehnen.

Auf Nachfrage des ratsfremden Ausschussmitgliedes Bernd Mattern erläutert Herr Eckhoff, dass auch er aus Sicht der Verwaltung keine wesentlichen Vorteile an einer Beteiligung sieht. Informationen können auch ohne Beteiligung bezogen werden. Zudem könnte es im Rahmen der Ausschreibung der Konzessionsabgabe bereits im April 2021 zu einem Wechsel des Konzessionsnehmers kommen, was eine Rückabwicklung der Netzbeteiligung zur Folge hätte. Aus diesem Grund sieht auch Herr Eckhoff eine Netzbeteiligung, insbesondere zu diesem Zeitpunkt, als sehr kritisch an.

Entgegen der ursprünglichen Auffassung spricht sich nach diesen Ausführungen auch das Ausschussmitglied  Matthias Mehlis für die SPD-Fraktion gegen eine Netzbeteiligung  als reine Finanzanlage in dieser Größenordnung aus.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, dass eine Netzbeteiligung bei der EWE Netz GmbH nicht erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

8. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 8
Verwaltungsausschuss 17/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 17.09.2018 7

Sachverhalt

Durch die Verwaltung wurde der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 erstellt. Dieser Entwurf wird in der Sitzung des Ausschusses in die Beratung eingebracht.

Nachstehend werden zu einzelnen Bereichen des Haushaltes Erläuterungen wie folgt gegeben:


1. Bemerkungen zum Haushaltsentwurf 2019

Allgemeines
Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Überschuss von 500 € ab, so dass der Haushalt ausgeglichen ist. Nach der mittelfristigen Ergebnisplanung ist auch zukünftig mit Überschüssen zu rechnen.
Im Finanzhaushalt wird ein Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.016.000 € erzielt. Dieser Überschuss ist für die ordentliche Tilgung in Höhe von 319.800 € und teilweise für die Finanzierung der Investitionen zu verwenden. Da mit dem 1. Entwurf lediglich Investitionen in Höhe von 358.600 € vorgesehen sind, verbleibt nach der Berücksichtigung weiterer Faktoren aktuell ein positives Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von 801.600 €. Folglich ist keine Kreditaufnahme eingeplant.
Hebesätze und Verwendung der Steuermehreinnahmen
Im 1. Entwurf ist mit folgenden Hebesätzen geplant worden:
  • Grundsteuer A und B 425 %
  • Gewerbesteuer 390 %.
Die Einrechnung in Relation auf die aktuellen und die vor 2014 geltenden etwa mittiger Hebesätze soll entsprechende Folgen für den Haushalt aufzeigen und zugleich als Diskussionsgrundlage dienen. Mit Blick auf die der Gemeinde bevorstehenden Investitionen, die über Zinsen und Abschreibungen dauerhaft zu Belastungen der Haushalte führen werden, ist diese Thematik sorgfältig und mit Augenmaß zu diskutieren.
Nachfolgend werden die Auswirkungen auf die Steuermehreinnahmen durch die Anhebung der Hebesätze dargestellt. Diesbezüglich sind Entscheidungen hinsichtlich der Verwendung – wie auch im Vorjahr – herbeizuführen. Bislang sind bei der Unterhaltung von Straßen und Gebäuden ausschließlich die Grundbeträge eingeplant.


Hebesätze 400 v.H. und 375 v. H.
Hebesätze 450 v.H. und 400 v. H.
Hebesätze 425 v.H. und 390 v. H.
Grundsteuer A
169.000 €
190.000 €
179.700 €
Grundsteuer B
1.369.000 €
1.540.000 €
1.454.300 €
Gewerbesteuer
5.016.000 €
5.350.000 €
5.216.200 €
Mehr
0 €
526.000 €
296.200 €

Gewerbesteuer
Der Messbetrag wurde aufgrund der Mitte dieses Jahres vorliegenden Erkenntnisse nicht verändert. Der im Vergleich zum Vorjahr geänderte Ertrag ergibt sich durch die Anwendung eines verringerten Hebesatzes.
Gewerbesteuerumlage
Bedingt durch den geplanten gleichbleibenden Gewerbesteuermessbetrag verändert sich der Aufwand für die Gewerbesteuerumlage im Vergleich zum Vorjahr nicht.
Kreisumlage
Der Hebesatz für die Kreisumlage wurde ab/ für das Jahr 2017 auf 51,0 % abgesenkt und festgesetzt. Aufgrund der grundsätzlich guten finanziellen Lage der Gemeinde, steigen die zu leistenden Zahlungen tatsächlich an. Der Ansatz basiert auf der Berechnung der Steuerkraftmesszahl für Umlagen (der wiederum die Messbeträge der Grundsteuern, der Gewerbesteuer, Erträge der Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer, jeweils multipliziert mit entsprechenden vom Land vorgegebenen Einheitshebesätzen zugrunde liegen) in Verbindung mit dem einzurechnenden Anteil der Schlüsselzuweisungen und dem Hebesatz. Der Anstieg des Aufwandes im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere dadurch bedingt, dass in 2018 eine in 2017 für 2018 gebildete Rückstellung in Höhe von ca. 1 Mio. € in Anspruch genommen werden konnte. Zudem beinhaltet die Aufwandsposition nunmehr eine Rückstellung in Höhe von 60.000 € für das Jahr 2020.
Mit Blick auf die Höhe der Kreisumlage kann es im Rahmen der Haushaltsplanberatungen weitere Änderungen geben, da u.a. eine mögliche Absenkung des Kreisumlagehebesatzes auf Landkreisebene diskutiert wird.
Weiteres
Durch die Verwaltung wurden die bislang vorliegenden Erkenntnisse in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet. Berücksichtigung haben dabei u.a. folgende Positionen gefunden:
  • Ausweitung des Internetauftrittes (responsive Design und Onlineanmeldung für den Kita-Platz) 5.700 €,
  • Einrichtung eines Etats für sich aus datenschutzrechtlicher Sicht ergebende Maßnahmen 3.000 €,
  • Einführung eRechnung (gesetzliche Verpflichtung ab 2020) mit entsprechendem elektronischen Workflow und Beschaffung von Hardware 10.200 €,
  • Reinigungsmaschine für die Elbmarschenschule 3.300 €,
  • Beschaffung von Vorhängen für die Aula der GS Assel 3.500 €,
  • Ausweitung der Stunden des Jugendpflegers (über Vertrag mit der AWO) 4.800 €,
  • Ausschreibung Fremdreinigung 5.000 €.

Die noch zu beratenden Maßnahmen sind der entsprechend benannten Anlage zu entnehmen. Weitere Informationen können dem Vorbericht und den Anlagen entnommen werden.

2. Anlagen
Der Vorlage sind folgende Unterlagen/ Anlagen beigefügt:
  • Haushaltsplanentwurf incl. Haushaltssatzung, Vorbericht, Investitionsübersicht,
  • Übersicht über die wesentlichen Erträge und Aufwendungen aufgeteilt nach Teilergebnishaushalten,
  • Übersicht über Mehrerträge aufgrund der in 2014 erfolgten Steuererhöhung und
  • Übersicht über noch zu beratende Maßnahmen.

Bezüglich der Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes wird mitgeteilt, dass sich die weiteren Anlagen noch in der Erstellung befinden und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nachgereicht werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal/ der Verwaltungsausschuss nimmt den eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 zur Kenntnis. Dieser wird zur Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erklärt einleitend, dass der Haushaltsplan 2019, wie in den Vorjahren auch, bewusst schon so früh eingebracht wird, damit er planmäßig Ende November beschlossen werden kann.
Die frühe Einbringung birgt dabei natürlich Unsicherheiten bei Planwerten, u.a. in Bezug auf die Höhe der Kreisumlage  (Senkung wird diskutiert), auf die Höhe des Grundbetrages zur Ermittlung der Schlüsselzuweisung oder auch bei den Gewerbesteuererträgen. Alle diese Posten wurden im ersten Entwurf mit vorsichtigen Werten berücksichtigt.
In der Haushaltssatzung wurde bei den Hebesätzen zur Grundsteuer A, B und bei der Gewerbesteuer bewusst „xxx“ eingetragen, um unvoreingenommen in die Beratungen gehen zu können.
Für den vorliegenden ersten Entwurf wurde mit einer Reduzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und Grundsteuer B von 450 % auf 425 % und bei der Gewerbesteuer von 400 % auf 390 % gerechnet.
Das vorliegende Zahlenwerk schließt mit einem knappen Überschuss von 500 € ab. Wesentliche Investitionen sind dabei noch nicht eingeplant.
Der Allgemeine Vertreter, Herr Krüger, ergänzt die Ausführungen und teilt mit, dass jetzt erst mit den Haushaltsplanberatungen begonnen wird und somit das knappe Plus von 500 € schnell ins Negative rutschen kann. Ebenso können neue Informationen z.B. bei den vor genannten vorsichtig geplanten Posten (Kreisumlage, Schlüsselzuweisung etc.) zu einem besseren Ergebnis führen, was sich im Laufe der Beratungen bis Ende November noch konkretisieren wird.
Hierzu gehört z.B. auch noch die noch abzuschließende Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden in Bezug auf die Finanzhilfe für die Kinderbetreuung.
Als Anlage zu der Beschlussvorlage befinden sich mit den „Zu beratenden Maßnahmen“ auch noch viele Posten, die wesentliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2019 haben können. Herr Krüger bittet bei den Planberatungen insbesondere bei den „zu beratenden Maßnahmen“ zu berücksichtigen, dass zum heutigen Zeitpunkt schon viele Maßnahmen beschlossen oder geplant sind, die gerade erst begonnen wurden oder noch beginnen werden und noch abgearbeitet werden müssen. Hierzu seien als wesentliche Maßnahmen beispielhaft der Kindergarten-Neubau im Fasanenweg, der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Drochtersen, die Fortführung der Ortskernsanierung, das Flurbereinigungsverfahren (Landernweg) sowie die Erschließung von Gewerbeflächen (Aschhorner Straße) und Wohnbauflächen (Hüll/Gehrden) genannt. Hinzu kommt möglicherweise die Maßnahme Sanierung des Hallenbades (siehe TOP 5). Weiterhin seien noch diverse Haushaltsreste abzuarbeiten. Alle vorgenannten Maßnahmen binden Personal, insbesondere aus dem Bereich der Bauverwaltung, und zudem liquide Mittel. In der Bauverwaltung kommt es zudem zu einem Personalwechsel (siehe auch Mitteilungen).
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalressourcen und des jetzt schon vorhandenen knappen Jahresergebnisses von 500 € bittet Herr Krüger bei den Haushaltsplanberatungen, diese, wie es in den Vorjahren bereits erfolgreich geschehen ist, mit Augenmaß durchzuführen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal/ der Verwaltungsausschuss nimmt den eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 zur Kenntnis. Dieser wird zur Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

9. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anfragen vor .

zum Seitenanfang

9.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 9.2
zum Seitenanfang

9.2.1. Personalwechsel im Fachbereich Bauen&Wirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 9.2.1

Diskussionsverlauf

Herr Eckhoff teilt mit, dass Frau Tatjana Nolde leider die Gemeindeverwaltung Drochtersen zum 01.10.2018 auf eigenen Wunsch hin verlässt. Frau Nolde hat unter anderem insbesondere die Ortskernsanierungsmaßnahmen (Ortsdurchfahrten incl. Kreiselbau, Kirchenstraße und Kirchenumfeld etc.) hervorragend begleitet.
Derzeit läuft ein Ausschreibungsverfahren, um die frei werdende Stelle schnellstmöglich wieder zu besetzen.

Datenstand vom 07.09.2018 11:40 Uhr