Datum: 16.10.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Bau und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 29.05.2018
4 Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße
5 Entwässerung Strand Krautsand
6 Sanierungsvorschlag mit Fördermitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II
7 Verkehrsberuhigung Zentrumstraße/Zur Wettern/Am Sportplatz/Schulsteig
8 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019
8.1 Überprüfung Leistungsfähigkeit Regenwasserpumpwerk Fuchsgang
8.2 Neubau einer Fußgängerbrücke über das Asseler Schleusenfleth in Höhe Kreisverkehrsanbindung
8.3 Neubau Feuerwehrgerätehaus Drochtersen
8.4 Ergebnis-/ Finanzhaushalt 2019
9 Anfragen und Mitteilungen
9.1 Anfragen
9.1.1 Toiletten der Friedhofskapelle in Hüll
9.1.2 Pflasterungen auf dem Friedhof in Hüll
9.1.3 Vorfahrtsschild Bauernreihe
9.2 Mitteilungen
9.2.1 Änderung der Abfallverordnung
9.2.2 Krähenproblematik

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden  die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 29.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 29.05.2018.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 29.05.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 4
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 14.1

Sachverhalt

Nach Beratungen zum Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße,  die bereits einmal im Jahr 2007 begonnen aber damals mangels fehlender Haushaltsmittel eingestellt wurden, fortzuführen. Die Möglichkeit der Förderung der Sanierungsmaßnahme sowie die Kostenbeteiligung des ansässigen  Gewerbebetriebes  beim erforderlichen Ausbau eines Parkstreifens sollten von der Verwaltung geprüft werden.
Die Dornbuscher Hafenstraße, ehemalige Kreisstraße, wurde mit Wirkung vom 30.6.1986 durch Vertrag mit dem Landkreis Stade zur Gemeindestraße herabgestuft und ist seither in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde Drochtersen. Sie dient als Gemeindeverbindungsstraße nach Krautsand und erschließt weiterhin die Straßen Werftstraße und Alter Weg. Im Bereich zwischen der Landesstraße L 111(Dornbuscher Straße) und der Deichlücke befinden sich 3 Gewerbebetriebe.
Eine Anfrage beim Straßenverkehrsamt des Landkreises, ob dieser Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden kann (VZ 325.1 + 2), wurde ablehnend beschieden mit der Begründung, dass die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich (überwiegende Aufenthaltsfunktion und sehr geringer Verkehr) nicht gegeben sind.
Die Überlegungen, die Radfahrer und Fußgänger auf zwei auf der Fahrbahn am Fahrbahnrand durch Schmalstrichmarkierungen abgegrenzte Radfahrstreifen zu führen, sind zwar innerorts zulässig, aber eben nur von Radfahrern nutzbar, nicht von Fußgängern.
In Gesprächen mit dem Gewerbebetrieb hinsichtlich der Notwendigkeit eines Parkstreifens für LKW zum Entladen der LKW, teilte dieser mit, dass kein Parkstreifen benötigt wird. Die Be – und Entladung der LKW kann auf dem Betriebsgelände der Firma erfolgen bzw. kurzfristig im Bereich der beiden Zufahrten zum Gewerbebetrieb, in denen der Bordstein ohnehin abgesenkt wird. Eine Kostenbeteiligung durch das ansässige Unternehmen am Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße wird deshalb vom Gewerbebetrieb abgelehnt.
Der vorhandene Regenwasserkanal im Seitenraum wurde gespült und gefilmt. Dabei wurden im Bereich der 1. Haltung von der L 111 Richtung Deich erhebliche Schäden am Regenwasserkanal festgestellt wie Rohrbrüche, Verschiebungen usw. sowie eine Unterdimensionierung. Vom planenden Ingenieurbüro wurde deshalb der Einbau eines neuen Regenwasserkanals geplant und in der Kostenermittlung berücksichtigt.
Der Schmutzwasserkanal wurde von der EWE Wasser ebenfalls gefilmt, hier sind keine Schäden festgestellt worden.
Die ausgeschriebene und durchgeführte Baugrunduntersuchung des vorhandenen Straßenaufbaues hat im Ergebnis sehr unterschiedliche Asphaltstärken ergeben, die zwischen 4 und 15 cm schwanken. Unter dem Asphalt befindet sich ein Unterbau aus Kopfsteinpflaster auf Pflastersand. Die chemische Untersuchung der Asphaltproben hat keine Überschreitung der Grenzwerte ergeben. Der Unterbau aus Sand ist nicht belastet und kann in die Einbauklasse Z0 eingestuft werden, während der sich darunter befindliche Klei auf Grund der TOC Parameter in die Einbauklasse Z 1 einordnen lässt. Der Wiedereinbau des Unterbaues ist in Verkehrsflächen nicht möglich. Vom Ingenieurbüro für Bodenmechanik wird ein Neuaufbau des Straßenunter- und Oberbaues auf Grund mangelnder Tragfähigkeit der vorhandenen Schichten in einer Stärke von 65 cm empfohlen und eine zusätzliche Bodenstabilisierung des Kleibodens in einer Stärke von 30 cm.
Das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro für Verkehrsplanung und Ingenieurbauwerke schlägt einen Neubau der Fahrbahn und des Unterbaues mit einem einseitigen kombinierten Geh- und Radweg auf der Seite Richtung Wischhafen sowie eine Fahrbahnverbreiterung Richtung Drochtersen vor. Zusätzlich ist ein neuer Regenwasserkanal DN 300 herzustellen. Im Einmündungsbereich der Landesstraße ist der Geländeversprung mittels einer Stützwand abzufangen. Die Höhenlage der Straße  ist zu verändern, wodurch sich niedrigere Böschungen am Vorfluter Richtung Drochtersen ergeben und flachere Zufahrten auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Die Baukosten werden vom Ingenieurbüro ca. 200.000,00 € zuzüglich Honorarkosten in Höhe ca. 26.000,00 € geschätzt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Haushalt 2019 226.000,00 € für den Neubau der Dornbuscher Hafenstraße einschließlich kombiniertem Geh- und Radweg und den Neubau eines Regenwasserkanals einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Frau Galla erläutert den derzeitigen Planungsstand anhand von Planunterlagen, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt sind.

Neben der neuen Fahrbahn inkl. Unterbau ist ein kombinierter Geh- und Radweg als Lückenschluss zur Fortführung nach Krautsand geplant. Auf der Planzeichnung sieht man, welcher Teil des öffentlichen Raumes von Anliegern überbaut wurde, wo die Grenzen liegen und wo die Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt sind. Während bei Kanalfilmungen festgestellt wurde, dass der Schmutzwasserkanal noch intakt ist, wurden deutliche Schäden am Regenwasserkanal erkannt, weshalb dieser zu erneuern wäre.

Um den Aufbau des Straßenkörpers zu untersuchen, wurde ein Bodengutachten erstellt. Unter der Asphaltschicht befindet sich eine alte Kopfsteinpflasterstraße. Darunter kommt eine Auffüllung, anschließend ein Kleiboden. Kleiböden sind nicht tragfähig, woraus resultiert, dass 90 cm des Aufbaus abgetragen werden müssen. Dies gestaltet sich aufgrund der Abfuhrklasse Z 1 nicht als Sondermüll, sodass die Kosten im Rahmen bleiben werden.

Bei den Planungen zu dieser Maßnahme müssen Vorgaben beachtet werden. Hier insbesondere der Bestandsschutz der vorhandenen baulichen Anlagen der Gewerbebetriebe und Anlieger sowie der Entwässerungsgraben.

Der neue Regenwasserkanal wird in der Fahrbahn verlegt. Dies resultiert aus den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen, die sich jetzt im Bereich des geplanten kombinierten Geh- und Radweges befinden. Durch die Veränderung der Höhenlage der Straße müssen wahrscheinlich andere Versorgungsleitungen tiefer gelegt werden. Die Kosten sind bei Leitungen, die länger als 10 Jahre im Boden verlegt sind, von den Versorgern zu tragen. Die genaue Lage ist noch vor Ort durch Suchschachtungen zu prüfen und dann in Gesprächen mit den Versorgern die Umlegung oder evtl. Neuverlegung zu erörtern.

Die Fahrbahn wird eine Breite von 5,55 m haben, sodass sich PKW und LKW begegnen können. Der kombinierte Geh- und Radweg bekommt eine Breite von 2,50 m. Die Fahrbahn und der kombinierte Geh- und Radweg werden (nach jetzigem Planungsstand) mit einem 4 cm hohen Rundbord getrennt, um einem Überfahren des Weges durch Kraftfahrzeugen entgegenzuwirken. Weiterhin befinden sich rechts und links der Fahrbahn Wasserläufe.

Höhenmäßig wird die Fahrbahn 47 cm tiefer liegen, als es jetzt der Fall ist. Dadurch wird die Böschungsoberkante des Entwässerungsgrabens etwas abgesenkt, was wiederrum das Ausbaggern des Grabens etwas erleichtern wird. Die Straßenlampen vorne im Einmündungsbereich der L111 und im hinteren Bereich werden versetzt. Weiterhin ist eine zusätzliche Straßenlampe auf Höhe des Betriebes Funck, auf der Seite des Grabens, eingeplant.

Frau Galla führt nach ihrer Vorstellung reine Baukosten in Höhe von rd. 197.800,-- € brutto an.

Heino von Busch erläutert seitens der Verwaltung auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Matthias König, dass der bisherige Regenwasserkanal neben der Straße verläuft. Der Durchlass im Einmündungsbereich der L111 ist in Ordnung. Auf weitere Nachfrage erklärt Heino von Busch, dass die Anlieger, die auf dem Eigentum der Gemeinde Drochtersen gebaut haben, bzw. sich mit ihren baulichen Anlagen auf öffentlichem Grund befinden, Kaufabsichten für die jeweils betroffenen Flächen signalisiert haben.

Das Ratsmitglied Martin Bremert hinterfragt die Tiefe des Grundwassers von 1,90 m. Weiterhin erläutert er eine Alternative hinsichtlich der geplanten Regenwasserkanalverlegung. Man könnte eine Entwässerung im vorhandenen Graben verlegen, die abgedeckt wird, sodass der Graben erhalten bleibt. So würde man beispielsweise spätere Reparaturarbeiten vereinfachen. Laut Heino von Busch wäre diese Alternative umsetzbar. Da die Eigentumsgrenze mittig des Grabens verläuft, müsste das Entwässerungsrohr etwas in die Böschung hineinragen, wäre aber grundsätzlich möglich, muss aber von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Stade genehmigt werden.

Frau Galla erläutert, dass die neue Straße der Belastungsklasse 3.2 entsprechen würde. Man rechnet heutzutage mit äquivalenten Achsübergängen, wird bei einer solchen Straße von einer Lebenszeit von 25-30 Jahren ausgegangen.

Das Ratsmitglied Martin Bremert nimmt Bezug auf die kürzlich erneuerte Straße von Groß Sterneberg nach Himmelpforten. Dort wurde eine Art Wabenbewährung  eingebaut, um Setzhüllen zu minimieren. Laut Wissensstand von Frau Galla ist der Baugrund dort jedoch wesentlich schlechter (Moorboden). Aus diesem Grund wurde dort 1 m des Straßenaufbaus abgetragen, was hier nicht erforderlich ist.

Heino von Busch führt auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Günter Andreas aus, dass die betroffenen Anlieger über die Planungen informiert wurden und sich damit einverstanden erklärt haben.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt bedankt sich bei Frau Galla für die Präsentation. Es wird kein Zweifel an der Notwendigkeit dieser Maßnahme gehegt, da es sich, insbesondere mit Blick auf den Fahrradtourismus, um einen Verkehrsknotenpunkt handelt.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten schließt sich seinem Vorredner an und zeigt sich verwundert, wie viel öffentlicher Raum tatsächlich überbaut wurde bzw. von Anliegern oder Gewerbebetrieben genutzt wird. Dementsprechend sollten die Anlieger die jeweiligen Flächen kaufen.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen schließt sich den Ausführungen von Heino Baumgarten an. Bei den im Jahr 2007 stattfindenden Beratungen zu der gleichen Thematik wurden die Eigentumsverhältnisse seiner Erinnerung nach nicht so deutlich. Nach einer sich anschließenden Diskussion macht Frau Galla deutlich, dass Auffahrten von Anliegern in Straßen, die von der öffentlichen Hand saniert werden, ohnehin mit angeglichen werden.

Nach der Beschlussfassung verlässt Frau Galla den Sitzungssaal.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Haushalt 2019 226.000,00 € für den Neubau der Dornbuscher Hafenstraße einschließlich kombiniertem Geh- und Radweg und den Neubau eines Regenwasserkanals einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Entwässerung Strand Krautsand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 5
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 14.2

Sachverhalt

Die Flächen des Parkplatzes im Außendeichsgelände in Krautsand am Anleger sind nach längeren Regenperioden oder Hochwasserlagen zeitweise nicht nutzbar.
Die Parkplätze zwischen dem Zugang zum Anleger Krautsand und dem Zugang zum Strand in Höhe des Wohnmobilstellplatzes liegen im Überschwemmungsgebiet der Elbe. Die Nutzung der Parkplätze ist zurzeit nur bei trockener Wetterlage möglich. Die Parkplätze sind nicht befestigt (gepflastert). Die Oberflächen bestehen aus einer natürlichen Mutterbodenschicht mit Gras über dem sich darunter befindlichen Sand des Elbufers. Mit den Jahren hat sich durch Sandflug vor allem bei östlichen Winden zwischen Strand und Parkplatz eine Düne gebildet, die größtenteils auch schon mit Weiden bewachsen ist. Die Dünenoberkante liegt im Mittel 1 m über dem Parkplatzniveau. Im Süden wird der Parkplatz durch den Treibselräumweg und den Deich begrenzt. Im Westen bildet der Zugang zum Anleger, der schon seit Jahrzehnten als Damm angelegt ist und mit seiner Oberkante ebenso ca. 1 m über dem Niveau des Parkplatzes liegt, die Begrenzung. Im Osten neben dem Wendeplatz und dem Wohnmobilstellplatz hat sich die Düne bereits fast bis an den Deichfuss ausgebildet.
Somit liegt der gesamte Parkplatz in einer Art natürlichen Wanne. Bei trockener Witterung oder kleinen Regenschauern versickert der Regen relativ schnell im sandigen Untergrund.
Bei länger andauernden Regenperioden oder Starkregenfällen bei Gewitterlagen gibt es jedoch immer wieder Rückstau auf den Rasenparkflächen, die die Mutterbodenschicht durchweichen und ein Befahren unmöglich machen bzw. zu Schäden an den Oberflächen durch Fahrspuren führen.
Auch bei Hochwasserlagen (kleinen Sturmfluten), die in den letzten Jahren durchaus im Mai/Juni oder September/Oktober aufgetreten sind, läuft die Flut auf gesamter Länge über die Düne und überflutet die Parkplatzflächen. Da diese aber ca. 1,0 m unter der Dünenoberkante liegen, läuft das Wasser nicht über den gleichen Weg wieder ab, sondern muss erst versickern oder sucht sich teilweise einen Weg entlang des Trampelfades vom Wohnmobilstellplatz zum Strand als Ablauf. Dabei kommt es dann zu Ausspülungen im Bereich des Trampelfades und zum Sandabtrag am Strand (im großen Umfang zum Beispiel 2017). Zurzeit ist ein Dränagestrang entlang des Treibelsräumweges und des Wendeplatzes im Außendeich verlegt. Der Dränagestrang endet in einem kleinen Sickerbecken östlich des Wohnmobilparkplatzes.
Die  Flächen des Parkplatzes im Außendeich sind von der Gemeinde Drochtersen vom Deichverband Kehdingen Oste und einem privaten Anlieger gepachtet. In den Pachtverträgen ist die Verkehrssicherungspflicht auf den Pächter, hier die Gemeinde Drochtersen, übertragen.
Am 19.12.2017 fand ein Erörterungstermin auf Einladung der Unteren Deichbehörde zur Problematik der Entwässerung des Außendeichsbereiches  (Parkplätze) in Krautsand statt. Vor Ort wurde die Situation gemeinsam mit dem Landkreis und Vertretern des Wasser- und Schifffahrtsamtes begutachtet und verschiedene Lösungsvorschläge diskutiert. Die Gemeinde wurde gebeten, Honorarangebote und Kostenschätzungen für die Entwässerung der Außendeichparkplätze einzuholen. Daraufhin wurden drei Ingenieurbüros angeschrieben und gebeten, ein Honorarangebot mit einer groben Kostenschätzung abzugeben.
Der Deichverband Kehdingen-Oste signalisierte eine Kostenbeteiligung, da selbst bei einer Nutzungsänderung der Außendeichsflächen die Entwässerung sicher gestellt werden müsste, um eine Durchweichung des Deichfusses im Außendeich zu verhindern. Eine ständige Durchfeuchtung des außendeichseitigen Deichfusses gefährdet die Deichsicherheit.
Die drei eingegangenen Honorarangebote differieren sehr stark. Während zwei Angebote auf kalkulierten, anrechenbaren Baukosten in Höhe von 120.000,-- € bzw. 150.000,-- € Netto basieren, errechnet das dritte Ingenieurbüro ihr Honorar auf kalkulierten Nettobaukosten von 550.000,-- €.
Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) betragen rd. 10.000,-- €.
Bis zur Fachausschusssitzung wird ein weiteres Gespräch mit dem Deichverband über die Beteiligung an den Kosten geführt.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Fachausschuss vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert die Anwesenden über eine kürzlich stattgefundene Deichschau vom Asselersand bis zum Wischhafenersand, die gemeinsam mit der Unteren Deichbehörde und dem Deichverband stattgefunden hat, wobei man sich die Entwässerungssituation des Parkplatzes angeguckt hat. Herr Söhle hat in dem Zuge berichtet, dass ähnliche Situationen in anderen Bereichen mit geringen Haushaltsmitteln entschärft werden konnten. Demnach wird nun auch auf Krautsand im Genehmigungsverfahren mit der Unteren Deich- sowie der Naturschutzbehörde rechts neben dem Wohnmobilstellplatz ein kleiner Graben in Richtung Elbe gebaggert, um die Entwässerungssituation zu verbessern. Sollte sich dieses Vorgehen in Zukunft als nicht zielführend erweisen, so können alternative Maßnahmen immer noch umgesetzt werden.

Dieses Vorgehen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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6. Sanierungsvorschlag mit Fördermitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 6
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 7

Sachverhalt

Die Dreifachturnhalle in Drochtersen weist im Energiebericht der EWE erhebliche Defizite bezüglich des Energieverbrauches für die Heizungsanlage bzw. der Wärmedämmung auf.
2016 wurde die Dreifachturnhalle durch einen Energieberater aus diversen Gebäuden ausgewählt, um die KIP-Mittel dort einzusetzen und eine energetische Sanierung des Daches und der Fassade durchzuführen.
Es wurde die Dach- bzw. Fassadenfläche über dem Umkleidetrakt saniert.
Der Techniktrakt weist ebenfalls erhebliche Mängel in der Wärmedämmung sowie der Dichtigkeit des Daches auf.
Wie auch im Bereich der damaligen Dachabdichtung der Umkleiden, ist die Dachentwässerung für Starkregen nicht ausreichend dimensioniert. Somit kommt es in Extremfällen zu starken Wassereindringungen im Technik- bzw. Hallenbereich.
Eine Dach- und Fassadensanierung der verbleibenden Bereiche der Dreifachturnhalle wird auf eine Bausumme von 240.000 € geschätzt. Der Lagerraum, der an die Turnhalle direkt angrenzt, ist abgängig und müsste neu aufgebaut werden, um auch diesen gleich mit zu überdachen. Die Kosten für den Aufbau des Lagerraumes mit Tiefengründung werden auf 30.000 € geschätzt. Dieser Teil ist nicht förderfähig und müsste aus dem aktuellen Haushalt finanziert werden.
Im Haushaltsjahr 2018 sind Ausgaben von 287.000 € sowie Einnahmen von 260.000 € (Fördermittel) veranschlagt. Somit besteht ein Eigenanteil von 27.000 €.
Nicht verwendete Mittel im Bereich der Dach- und Fassadensanierung der Dreifachturnhalle sollten nach der Priorität im Energiebericht der EWE in der Elbmarschen Schule eingesetzt werden. Die Sanierung der Fenster ist sinnvoll, da diese abgängig sind und einen wesentlichen Faktor im Energieverlust darstellen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz II für die energetische Sanierung der Dachfläche als Pultdach und der Fassade über dem Technikbereich sowie der verbleibenden Fassade der DTH zu beantragen. Nicht benötigte Mittel im Bereich der Dreifachturnhalle werden für den Austausch der Fenster in der Elbmarschen Schule eingesetzt.

Diskussionsverlauf

Christian von Thun erläutert die Beschlussvorlage.
Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Wilfried Barwig führt Christian von Thun aus, dass die Erneuerung der Fassade bis auf Traufhöhe rundherum geplant ist. Die Haushaltsmittel hierfür sind bereits im Haushaltsplan 2018 verfügbar, die als Haushaltsrest in das Jahr 2019 übertragen werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz II für die energetische Sanierung der Dachfläche als Pultdach und der Fassade über dem Technikbereich sowie der verbleibenden Fassade der DTH zu beantragen. Nicht benötigte Mittel im Bereich der Dreifachturnhalle werden für den Austausch der Fenster in der Elbmarschen Schule eingesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Verkehrsberuhigung Zentrumstraße/Zur Wettern/Am Sportplatz/Schulsteig

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 7
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 14.3

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 23.01.2018 wurde das Thema Verkehrsberuhigung in dem genannten Bereich diskutiert und beraten.

Der Straßenzug „Zentrumstraße, Zur Wettern , Am Sportplatz, Schulsteig/ Grefenstraße“ ( Trasse A) wird innerorts als Verbindung zwischen den Wohngebieten „Denekenstraße, Drosselstieg, Von Brummerstraße, Grefenstrasse  etc.“, zu den Sport- und Vereinsstätten, zur Grundschule und zum Kindergarten „Am Sportplatz“ und im „Schulsteig“ sowie zu dem Einkaufszentrum an der „Zentrumstraße“ genutzt. Aus der anderen Richtung erfolgt eine starke Nutzung zu den öffentlichen Einrichtungen wie Schule, Kindergarten und Sportstätten.

Zusätzlich werden die Straßenzüge “Am Sportplatz“ von der Dreifachturnhalle bis zur Kreuzung Alter Hof ( Trasse B ) an den Wochentagen von Schülern der Elbmarschenschule von und zu den Sportstätten genutzt. Hinzu kommt der Verkehr zu und von den Sportstätten wie Hallenbad,   Dreifachturnhalle, Mehrzweckhalle, Herbert-Giese-Haus, Jugendzentrum, Tennishalle, Skate- Anlage, Kleinspielfeld an der Grundschule und den Restaurationsbetrieben Hallenbadrestaurant und Tennishalle. Die Straße „Zur Wettern“ dient den landwirtschaftlichen Betrieben und der Biogasanlage außerdem als Zuwegung.

In Teilbereichen der Straßenzüge sind einseitig Gehwege vorhanden. Insgesamt ist der gesamte Bereich entweder als Zone-30 oder in Teilbereichen vor dem Kindergarten sogar als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Trotz der angeordneten Beschilderung wird festgestellt, dass die Straßen teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit befahren werden und vor allem an den Einmündungen / Kreuzungen verkehrswidrig die Straßen gekreuzt werden.

In der Vergangenheit wurden immer wieder kleine Veränderungen an der Beschilderung oder der Führung der Fußgänger insgesamt durchgeführt. Hier sei der Gehweg vor der Grundschule, der Gehweg im Bereich des Kindergartens, die Führung der Kinder zur Grundschule und Kindergarten entlang des Parkplatzes der Mehrzweckhalle, die Berliner Kissen vor dem Kindergarten und zuletzt der Neubau eines Gehweges an der Straße „Am Sportplatz“ in Höhe des Schützenplatzes genannt.

Während der Verkehrsschau mit dem Straßenverkehrsamt am 26.09.2018 wurden die Örtlichkeiten angesprochen und die Frage, ob in den Kreuzungsbereichen zusätzlich Zebrastreifen angeordnet werden können, nicht grundsätzlich abgelehnt. Die Einrichtung / Herstellung der Zebrastreifen müsste für jeden einzelnen Kreuzungsbereich beantragt und begründet werden

Von der Bevölkerung, der Arbeitsgruppe „Sicherer Schulweg“ und von der Verwaltung sind zurzeit folgende Bereiche dieser Straßenzüge in den Fokus zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gerückt.

  1. Die Kreuzung „Zentrumstraße/ Zur Wettern / Am Sportplatz“ auf der Trasse A
Hier ist in der Straße „Zur Wettern“ (Zone 30) ein Gehweg bis zur Einmündung in die „Zentrumstraße“ vorhanden (Seite Richtung Gauensiek). Auf der gegenüberliegenden Seite (Herbert-Giese-Haus) ist kein Gehweg vorhanden. Der Kreuzungsbereich ist unübersichtlich, weil auf der östlichen Seite der Straße „Zur Wettern“ eine lebende Hecke die Sicht in Richtung „Zentrumstraße“ behindert. Die Hecke wurde bereits vom Grundstückseigentümer auf Bitte der Verwaltung 2018 in der Höhe stark zurückgeschnitten. Der Eigentümer teilte der Verwaltung mit, dass bei Bedarf weiterer Rückschnitt erfolgen kann.

Die Anlage eines zusätzlichen Gehweges auf der westlichen Seite der „Zentrumstraße“ (Herbert-Giese-Haus) vom Beginn der Kurve entlang des Schützenplatzes bis zur Kreuzung “Am Sportplatz“,  mit je einem Zebrastreifen in der Straße „Zur Wettern“ und in der Straße „Am Sportplatz“,  abgesetzt von der Kreuzung könnte, zumindest für die Fußgänger aus dem Bereich „Zur Wettern / Rudolf-Kinau-Straße“ und „Hauke-Haien-Ring“,   die Verkehrssicherheit erhöhen. Die Kostenschätzung für die Maßnahme wird bis zur Sitzung ermittelt und vorgestellt.

  1. Die Kreuzung  „Am Sportplatz“
Hier wurden bereits die 2 Varianten Umbau Kreuzung in der Sitzung am 23.01.2018 vorgestellt. Beide Varianten sind mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Durch die Sanierung der Straße „Am Sportplatz“ 2018 ergab sich die Möglichkeit, an der östlichen Grundstücksgrenze die dort vorhandene Hofzufahrt in den Straßenzug Richtung „Zentrumstraße“ zu verlegen und dadurch eine Fläche für die Verlängerung des Gehweges zu erhalten. Der Gehweg kann jetzt in Richtung „Alter Hof“ um ca. 5 m verlängert werden, so dass eine Querung schräg über die Kreuzung entfällt. Durch die Anordnung eines Zebrastreifens am Ende dieses Gehweges ist eine rechtwinklige Querung der Straße „Am Sportplatz“ möglich. Auf der Seite Schützenplatz wurde bereits im Zuge der Sanierung ein Stück Gehweg bis zur Zufahrt des Herbert-Giese-Hauses erstellt. Auch hier ist durch die Anordnung eines Zebrastreifens außerhalb der Kreuzung ein rechtwinkliges Überqueren der Straße „Am Sportplatz“ möglich, wodurch die Verkehrssicherheit der Fußgänger in Richtung Sportanlage erhöht werden kann. Bei weiterer Anordnung von zwei Zebrastreifen in diesem Kreuzungsbereich Fahrtrichtung „Grefenstraße – Zentrumstraße“ würde die Variante 1 Umbau Kreuzung fast erreicht sein, allerdings ohne Aufhöhung des Kreuzungsbereiches. Die Kostenschätzungen für die Maßnahme werden bis zur Sitzung ermittelt und vorgestellt.

  1. Teilstück Straße „Am Sportplatz“ von der Kreuzung bis zum Kindergarten
Hier ist auf der nördlichen Seite ein Gehweg vorhanden. Die Herstellung eines weiteren Gehwegs auf der anderen Straßenseite kann die Verkehrssicherheit weiter erhöhen. Alternativ sind die Sperrung der 4. Zufahrt zum Parkplatz der MZH (am Kindergarten) und die dortige Verlängerung des Gehweges vor dem Kindergarten bis zum Beginn der Geraden und die dortige Herstellung eines Zebrastreifens denkbar. Die Kostenschätzungen für die Maßnahme werden bis zur Sitzung ermittelt und vorgestellt.

  1. Teilstück Trasse A im Bereich des Parkplatzes der Grundschule Drochtersen
Aus Richtung „Zentrumstraße“ kommend, endet der Gehweg auf der nördlichen Straßenseite vor dem Parkplatz. Auf der südlichen Straßenseite ist ein Gehweg im gesamten Schulbereich vorhanden, der durch eine Hochbordanlage abgesetzt ist und in Richtung „Zentrumstraße“ geschützt abgesetzt von der Straße über das Kindergartengelände fortgeführt wird. Für diesen Bereich sind mehrere Varianten denkbar. 2 dieser Varianten wurden bereits 2010 von dem Ingenieurbüro Lüneberg erarbeitet.
Variante 1: In der Variante 1 wird der dorfmittige Gehweg geradlinig verlängert bis zur Einmündung „Schulsteig“. Die dortigen Kübel werden beseitigt und der Einmündungsbereich durch Aufpflasterungen / oder Pflasterneugestaltung Granit umgestaltet. Ebenfalls an der Grenze Kindergarten / Grundschule ist ein Granitstreifen zur Verkehrsberuhigung geplant. Die Parkplätze auf der dorfmittigen Seite werden von Queraufstellung in Längsaufstellung geändert, um eine 2-spurige Fahrbahn in diesem Bereich zu erhalten. Die hier entfallenden Parkplätze könnten auf dem Schulgrundstück neu erstellt werden.
Im weiteren Bereich von der Grenze der Grundschule bis zur Einmündung des „Schulsteiges“ wird die Asphaltfahrbahn zurückgebaut und neu gepflastert, auf der dorfmittigen Seite  vor Haus Nr. 6 B wird ein 2,0 m breiter Streifen für Fußgänger durch einen überfahrbaren Rundbord von der verbleibenden ca. 3,0 m breiten einspurigen Fahrbahn getrennt. Durch eine Beschilderung mit Vorfahrtsregelung, wird die jetzt 2-spurige Straße zu einer einspurigen Straße mit „Schrittgeschwindigkeit“.
Die geschätzten Kosten für diese Variante belaufen sich auf 80.000,00 € brutto incl. Honorarkosten.
Variante 2: In der Variante 2 verschwenkt der Gehweg an der Grenze Kindergarten/ Grundschule Richtung Dorfmitte und wird neben der Fahrbahn bis zur Einmündung „Schulsteig“ weitergeführt. Diese Variante ist nur durchführbar, wenn die Anlieger zum Grundstücksverkauf bereit sind. Die Kosten belaufen sich auf geschätzte 55.000,00 € brutto incl. Honorar „ ohne Grunderwerbskosten“.
Variante 3: Eine weitere Variante, die von Herrn Harz der Verwaltung erst kurz vor der Sitzung vorgelegt wurde (Anlage zum Protokoll der Sitzung), sieht die komplette Umgestaltung des Parkplatzes vor der Grundschule vor. Bei dieser Variante gehen jedoch ca. 10 Parkplätze verloren.

  1.  Kreuzung „Grefenstraße Schulsteig“ und Teilstück „Grefenstraße“
Die Straße „Schulsteig“ ist als Sackgasse aus Richtung „Schulstraße“ eingerichtet. Am Ende der Straße im Kreuzungsbereich, ist die Straße durch eine Wegesperre von der Kreuzung getrennt. Das Teilstück „Grefenstraße“ von der Kreuzung bis zur Aufpflasterung vor der Grundschule (Übergang in den „Schulsteig“) ist beidseitig mit Gossen und einem Tiefbord eingefasst. Die südlich angrenzende Pflasterung bis zu den Zäunen wurde von den Anliegern als Befestigung des Seitenstreifens hergestellt. Auf der anderen nördlichen Seite wird die Straße durch eine hohe lebende Hecke begrenzt, die aber größtenteils auf gemeindlichem Eigentum steht. Für eine erforderliche Verbreiterung der Straße wurden bereits Gespräche mit dem Anlieger geführt. Die „Grefenstraße“ Richtung Süden ist als Zone-30 eingerichtet, während die „Grefenstraße“ Richtung Kindergarten als verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet ist. Zurzeit fahren die Fahrzeuge aus der „Grefenstraße“ Richtung Süden ungebremst weiter in Richtung Kindergarten, ebenso wie die Fahrzeuge aus Richtung „Von Brummer Straße“. Durch den Einbau von Verkehrsinseln in der „Grefenstraße“ aus Richtung „Von –Brummer-Straße“ vor der Kreuzung und einer weiteren Einengung hinter der Kreuzung in Richtung Kindergarten, könnten diese Fahrzeuge abgebremst werden. Die von Herrn Harz in seinem Vorschlag vorgesehenen Fußwege hinter den Grünflächen widersprechen den Grundsätzen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches. Die Kostenschätzungen für die einzelnen Maßnahmen werden bis zur Sitzung ermittelt und vorgestellt.


Die bisherigen Beratungen zu dieser Thematik und die hier dargestellten Wege zeigen auf, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten für eine Beruhigung und Verbesserung gibt. Während einerseits aufgrund der vorgenannten Alternativen eine Entscheidung möglich wäre, für die die Ausführungsplanung mit entsprechenden Kosten durch ein Planungsbüro einhergeht, wäre es seitens der Verwaltung auch denkbar, Studenten der Hochschule 21 damit zu beauftragen, aktuelle Entwürfe incl. Kostenschätzungen für die Maßnahme zu erstellen.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Heino von Busch erläutert die verschiedenen Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung an den Knotenpunkten der Straßen „Schulsteig“, „Am Sportplatz“ und „Zur Wettern“ anhand von Fotos und Planunterlagen.

  1. An der Kreuzung „Zentrumstraße/Zur Wettern/Am Sportplatz“ auf der Trasse A sind 2 Zebrastreifen geplant, damit insbesondere die Schulkinder diesen Kreuzungsbereich sicher überqueren können. Alternativ wäre es denkbar, einen Weg von der Straße „Zur Wettern“ aus über die Grünfläche des Herbert-Giese-Hauses zu bauen. Diese Maßnahme würde rd. 8.500,-- € (inkl. Markierungsarbeiten) kosten.
  2. Von der Kreuzung „Am Sportplatz“ aus wäre ein Gehweg parallel zum Weg in Richtung „Zur Wettern“ denkbar. Diese Maßnahme würde mit Kosten in Höhe von rd. 12.000,-- € verbunden sein. Heino von Busch bejaht die Nachfrage des FWG-Fraktionsvorsitzenden Cornelius van Lessen, ob dieser Weg sich dem Weg an der Schwimmhalle anschließen würde. Er erläutert auf Nachfrage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Heino Baumgarten, dass es sich hier  um Gehwege handelt, die von Kindern bis 12 Jahren mit dem Fahrrad befahren werden dürfen.
  3. Gegenüber des Gehweges „Zur Wettern“ vom ehemaligen Fitnessstudio in Richtung Zentrumstraße wäre es möglich, auf der gegenüberliegenden Seite bis zur ersten Stichstraße einen weiteren Gehweg (2 m breit) zu installieren. Derzeit steht dort eine Hecke. Der Anlieger hat bereits signalisiert, dass er die Hecke entfernen würde. Diese Maßnahme würde rd. 12.000,-- € kosten.
  4. Um die Kreuzung „Am Sportplatz“ zu entschärfen, könnte der Gehweg aus Richtung „Zur Wettern“ kommend um die Kurve in Richtung „Alter Hof“ erweitert werden (hierzu müsste eine Birke gefällt werden). Weiterhin sind an allen 4 Querungen Zebrastreifen geplant. Kosten würden in Höhe von rd. 9.000,-- € entstehen.
Bei Gesamtkosten von ca. rd. 41.500,-- € wird viel Verkehrssicherheit für überschaubare Haushaltsmittel geschaffen.

Den weiteren Bereich vom Kindergarten in Richtung „Grefenstraße“ würde man in einem 2. Bauabschnitt in Gänze betrachten. Studenten der Hochschule 21 könnten Entwürfe zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erstellen. Der Bürgermeister Mike Eckhoff führt aus, dass bereits Gespräche mit einem Eigentümer bezüglich einer Hecke geführt wurden, die entfernt werden müsste, um den Gehweg, der derzeit am Kindergarten endet, in Richtung „Grefenstraße“ fortführen zu können.

Aufgrund wiederkehrender Beschädigungen an den Leitpfählen entlang der „Zentrumstraße“ regt der Ausschussvorsitzende Matthias König an, zukünftig Leitpfähle mit Stahlkern einzubauen. Weiterhin spricht er sich positiv über die Idee der Entwurfsplanung durch Studenten aus.

Das Ratsmitglied Heino Baumgarten spricht sich für die SPD-Fraktion erfreulich darüber aus, dass mit relativ günstigen Maßnahmen viel erreicht werden kann. Er hält eine Planung durch Studenten ebenfalls für einen guten Vorschlag.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an. Jedoch sollte die Verlängerung des Gehweges vom Kindergarten in Richtung „Grefenstraße“ zeitnah vorgenommen werden. Die Verwaltung solle Kosten ermitteln. Der Bürgermeister Mike Eckhoff führt aus, dass gewisse Haushaltsmittel für die Verwaltung „frei verfügbar sind“. Es kann geprüft werden, inwiefern diese Mittel für den Gehweg verwendet werden können. Eine abschließende Beratung ist in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 06.11.2018 denkbar.  

Heino von Busch erwähnt, dass der Schulsteig als verkehrsberuhigter Bereich deklariert, also Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist, woran sich leider wenige Verkehrsteilnehmer halten.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt hegt an der Sinnhaftigkeit der vorgestellten Maßnahmen keine Zweifel. Da jedoch bis heute noch keine Kosten bekannt waren, konnte dies nicht abschließend in der Fraktion beraten werden. Der Ausschussvorsitzende Matthias König beantragt eine Sitzungsunterbrechung, welche von den Anwesenden Ausschussmitgliedern genehmigt wird.
Im Anschluss teilt das Ratsmitglied Jens Schütt mit, dass die CDU-Fraktion für die Umsetzung der Maßnahmen stimmen wird.


 

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass Haushaltsmittel in Höhe von 41.500,-- € für die vorgestellten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Haushaltsplan 2019 eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 8
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8.1. Überprüfung Leistungsfähigkeit Regenwasserpumpwerk Fuchsgang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 8.1
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 14.4

Sachverhalt

Das Regenwasserpumpwerk Fuchsgang ist aus dem Jahr 1981 und mit einer Köster-Pumpe Typ VP 350 ausgestattet. Das Einzugsgebiet des Regenwasserpumpwerks umfasst die Siedlungen nördlich der  Landestrasse  L 111 zwischen der Krautsander Hafenstraße im Westen und dem Gauensieker Fleth im Osten, der L 111 im Süden und der 2. Deichlinie im Norden. Zusätzlich sind die Flächen südlich der L 111 vom REWE-Markt im Osten bis Kirchenstraße im Westen und der Zentrumstraße im Süden sowie der L 111 im Norden über dieses Pumpwerk zu entwässern. Zur Entlastung des Regenwasserpumpwerks Fuchsgang wurde 1999 ein zusätzliches Regenwasserpumpwerk in der Schifferstraße errichtet, welches aber hauptsächlich das Gebiet Schifferstraße/Krautsander Straße und Drochterser Straße Ortsmitte entwässert. Zwar ist es mit dem übrigen Regenwasserkanalnetz verbunden, jedoch sind die Leitungen mit Gefälle zum Regenwasserpumpwerk Fuchsgang verlegt.

Durch die Verdichtung der Bebauung in dem gennannten Bereich in den letzten Jahren (z.B. Landwandel, 2. Reihe Drochterser Straße usw.), wird auch die Versiegelung der Flächen immer größer, woraus folgt, dass bei Starkregenfällen und längeren Regenperioden schnell mehr Oberflächenwasser durch das Kanalnetz und das Regenwasserpumpwerk abgeführt werden muss.
Für das bestehende Regenwasserkanalnetz, welches in den letzten Jahrzehnten nach und nach erweitert wurde, gibt es keine hydraulische Berechnung.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, das vorbeschriebene Regenwasserkanalnetz  überprüfen zu lassen und eine hydrodynamische Berechnung des RW-Kanalnetzes und des Regenwasserpumpwerkes Fuchsgang durchführen zu lassen, um für die Zukunft aussagekräftige Unterlagen zur Verfügung zu haben.
Laut Kostenschätzung werden hierfür 16.000,00 € benötigt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Haushalt 2019 16.000,00 € für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Regenwasserpumpwerkes Fuchsgang zur Verfügung zu stellen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Haushalt 2019 16.000,00 € für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Regenwasserpumpwerkes Fuchsgang zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8.2. Neubau einer Fußgängerbrücke über das Asseler Schleusenfleth in Höhe Kreisverkehrsanbindung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 8.2
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 14.5

Sachverhalt

In den Beratungen im Ausschuss für Bau und Verkehr am 23.01.2018 wurde über den Neubau einer Fußgängerbrücke über das Asseler Schleusenfleth in Höhe des Kreisverkehrsplatzes an der Peerkoppel zur Besserung/Erschließung der Wohnsiedlungen beidseitig des Asseler Schleusenflethes beraten. Der Ausschuss sprach sich einstimmig für die Umsetzung der Maßnahme aus und forderte die Verwaltung auf, eine für die Fahrradfähre zur Verfügung stehende gebrauchte Aluminiumbrücke zu erwerben und die Kosten für den Bau der Brücke im Nachtrag 2018 oder im Haushalt 2019 einzuplanen. Diese Empfehlung wurde am 31.01.2018 durch den Verwaltungsausschuss bestätigt.
Die Aluminiumbrücke ist zwischenzeitlich durch die Gemeinde Drochtersen erworben und zum Bauhof der Gemeinde Drochtersen transportiert worden.

In Gesprächen mit dem Unterhaltungsverband Kehdingen wurden der Standort und die Art der Herstellung der Widerlager der Brücke erörtert. Der Unterhaltungsverband hat seine Zustimmung zum Bau der Brücke signalisiert.

Von der Verwaltung wurden 3 Honorarangebote für eine Tragwerksplanung und die Erstellung einer Entwurfs-/Genehmigungs- und Ausführungsplanung eingeholt. Die von den Ingenieurbüros geschätzten anrechenbaren Baukosten variieren zwischen 50.000,00 € und 85.000,00 €. Die Honorarkosten für die angefragten Ingenieurleistungen betragen ca. 11.000,00 €. Beide Ingenieurbüros benötigen für die statische Berechnung der Widerlager ein Bodengutachten im Bereich der Widerlager.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Haushalt 2019 Haushaltsmittel für die Erstellung des Bodengutachtens, die Planungskosten für die Tragwerksplanung und die Planungskosten für die Genehmigungsplanung (wasserrechtliche Genehmigung  nach § 91 NWG), sowie für die Kosten für die Erneuerung des Belages der gekauften Aluminiumbrücke und die Kosten für den Bau der Widerlager und die Montage der Aluminium Brücke in Höhe von 100.000,00 € einzuplanen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Haushalt 2019 Haushaltsmittel für die Erstellung des Bodengutachtens, die Planungskosten für die Tragwerksplanung und die Planungskosten für die Genehmigungsplanung (wasserrechtliche Genehmigung  nach § 91 NWG), sowie für die Kosten für die Erneuerung des Belages der gekauften Aluminiumbrücke und die Kosten für den Bau der Widerlager und die Montage der Aluminium Brücke in Höhe von 100.000,00 € einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8.3. Neubau Feuerwehrgerätehaus Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 8.3

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird ein Sachstandsbericht zu aktuellen Erkenntnissen gegeben. Daneben wird bis zur Sitzung das Ergebnis einer Kostenschätzung vorliegen, das dann thematisiert werden kann.
Daraus resultierende Auswirkungen für die Haushalte der kommenden Jahre werden Gegenstand der Beratung sein.

Beschlussempfehlung

Eine Beschlussempfehlung ergibt sich aus dem Beratungsverlauf.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister begrüßt vorab die Kameraden der Ortsfeuerwehr Drochtersen, die zu dieser Sitzung erschienen sind.

Leider kann aufgrund der bis heute noch nicht vorliegenden Kostenschätzung des Fachbüros kein Sachstandsbericht gegeben werden. Am 05.11.2018 wird eine weitere Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr stattfinden, um zunächst die Bereitstellung der Haushaltsmittel zu beschließen. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal findet dann am 06.11.2018 statt. Im Anschluss wäre eine gemeinsame Sitzung dieses Ausschusses mit dem Feuerschutzausschuss denkbar, um fachlich und baulich beraten zu können.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten hebt die Wichtigkeit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Haushaltsplan 2019 hervor, damit zunächst die Finanzierung gesichert ist. Auf Nachfrage des FWG-Fraktionsvorsitzenden Cornelius van Lessen erklärt der Bürgermeister in Bezug auf die Anschaffung eines Leiterwagens, dass kein organisatorisches Verschulden der Gemeinde laut Herrn Ohrem (Firma Luelf & Rinke Sicherheitsberatung) vorliegen darf, was nach dem jetzigen Zeitplan nicht der Fall wäre. Eine Beschaffung ist demnach im Jahr 2021 vorgesehen. Die Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses Drochtersen muss berücksichtigt werden, ebenso wie die Dauer des Beschaffungsprozesses. Die Nachfrage des Ratsmitgliedes Cornelius van Lessen, ob das neue Grundstück der Feuerwehr Drochtersen ausreichend ist, um einen solchen  Wagen unterzubringen, wird bejaht.

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8.4. Ergebnis-/ Finanzhaushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 8.4

Sachverhalt

Grundlage für die Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Bau und Verkehr für das Haushaltsjahr 2019 sind die Produkte

11111        Gebäudemanagement,
36601        Spielplätze,
57302        Bauhof,
54101        Gemeindestraßen,
54501        Straßenreinigung und Winterdienst/Straßenbeleuchtung,
54601        Parkplatzeinrichtungen,
54801        Schiffsanlegestelle,
55501        Wirtschaftswege,
55101        Öffentliches Grün/Wanderwege und
55201        Öffentliche Gewässer/Hafenanlagen.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Wilfried Barwig erläutert der Kämmerer Michael Krüger, dass tagesaktuell zusätzliche Mittelanmeldungen (teils investiver, teils Aufwandsbereich) für die öffentlichen Spielplätze in Höhe von 12.000,-- € vorliegen und für die Schul- und Kitaspielplätze, die teilweise auch öffentlich genutzt werden können, von 33.000,-- €. Abzuwarten bleibt das Ergebnis bzw. die damit einhergehenden Auswirkungen auf den Haushalt der Organisationsuntersuchung des Bauhofes. Das Resultat wird im Laufe der 43. KW vorliegen.
Die ZILE-Anträge (Draackenstieg und Landernweg) sind gestellt und dementsprechend betreffend der Produkte Gemeindestraßen und Wirtschaftswege im Änderungspapier (investiv) dargestellt. Beim Draackenstieg wird mit einer Auszahlung in Höhe von 395.000,-- € und mit einer Einzahlung in Höhe von 209.000,-- € geplant. Der Landernweg wird mit Ausgaben in Höhe von 360.500,-- €  zu Buche schlagen, dem gegenüber stünden Einnahmen in Höhe von 190.000,-- €.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt zeigt sich erfreut über die Anpassung des Haushaltsansatzes für die Spielplätze. Weiterhin führt er aus, dass mehr Haushaltsmittel für Straßenunterhaltungen/-sanierungen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Auf Nachfrage des FWG-Fraktionsvorsitzenden Cornelius van Lessen erklärt der Bürgermeister, dass die Beschaffung einer Ausgleichsfläche im nordkehdinger Bereich angedacht ist. Die Fläche wird zurzeit begutachtet.

Das Ratsmitglied Wilfried Barwig erkundigt sich danach, ob der Grundsatzbeschluss erhalten bleibt, Steuermehreinnahmen für die Straßen- und Gebäudeunterhaltungen einzusetzen. Dies wird vom Bürgermeister bejaht.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Ergebnis- und Finanzhaushalt 2019 für die in der Vorlage genannten Produkte mit den dargestellten Änderungen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 9
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9.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 9.1
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9.1.1. Toiletten der Friedhofskapelle in Hüll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 9.1.1

Diskussionsverlauf

Das Ratsmitglied Günter Andreas erfragt, ob der Anschluss der Toiletten der Friedhofskapelle in Hüll an die Kanalisation angeschlossen werden können. Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die vorhandenen öffentlichen Toiletten beim Kindergarten, daher wurde von dem Anschluss zunächst abgesehen.

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9.1.2. Pflasterungen auf dem Friedhof in Hüll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 9.1.2

Diskussionsverlauf

Das Ratsmitglied Günter Andreas nimmt Bezug auf eine Anfrage hinsichtlich der Pflasterung eines Weges auf dem Friedhof in Hüll, der derzeit aus Kies besteht und dessen Löcher beim Transport von Särgen bei Bestattungen problematisch werden könnten. Heino von Busch stellt fest, dass zunächst Steine gesichert wurden. Der Bürgermeister Mike Eckhoff regt einen gemeinsamen Ortstermin an, im Anschluss werden die Kosten durch die Verwaltung ermittelt.

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9.1.3. Vorfahrtsschild Bauernreihe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 9.1.3

Diskussionsverlauf

Das Ratsmitglied Günter Andreas bittet um Mitteilung des Sachstandes hinsichtlich des Vorfahrtsschildes an der Bauernreihe. Der Bürgermeister Mike Eckhoff informiert darüber, dass der Ausschuss für Bau und Verkehr nach Vorlage des Protokolls der letzten Wegebereisung die Ergebnisse präsentiert bekommt sowie die Umsetzung der Punkte erfolgt.

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9.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 9.2
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9.2.1. Änderung der Abfallverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 9.2.1

Diskussionsverlauf

Heino von Busch informiert die Anwesenden über eine Änderung der Abfallverordnung. Demnach muss die Gemeinde zukünftig bei jedem Kopfloch einer Straße nachweisen, dass der zu entsorgende Asphalt nicht belastet ist. Daraus resultiert die Notwendigkeit eines Zwischenlagers, möglicherweise in Form eines Containers.

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9.2.2. Krähenproblematik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.10.2018 ö 9.2.2

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Matthias König informiert die Anwesenden über die Probleme in Verbindung mit Krähen. Ein Obstbaubetrieb hat bereits einen Schaden in Höhe von rd. 7.000,-- € zu beklagen. Ein Gutachten von einem Sachverständigen hat dieser Betrieb bereits erstellen lassen. Dieses Gutachten wird Matthias König  der Verwaltung übermitteln, die es im Anschluss an die Ausschussmitglieder bzw. den Gemeinderat weiterleiten wird.

Datenstand vom 25.10.2018 09:15 Uhr