Datum: 06.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 04.09.2018
4 Sachstandsbericht zum Breitbandausbau
5 Sachstandsbericht zum Organisationsgutachten für den Bauhof
6 9. Änderung Schmutzwasserabgabensatzung – Gebührenneukalkulation
7 Wertgrenzenbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO
8 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019
8.1 Antrag der FWG-Fraktion auf Herabsetzung der Hebesätze der Realsteuern
8.2 Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung - Entscheidung zur Teilnahme der Beamten am System -
8.3 Externe Beratung bei der Neuausschreibung der Konzessionsverträge
8.4 Ergebnis-/Finanzhaushalt 2019
9 Anfragen und Mitteilungen
9.1 Anfragen
9.2 Mitteilungen
9.2.1 Personelle Veränderung im Rathaus
9.2.2 Ausschreibung für Kindergartenleitung in Hüll

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung.pdf
Download Kontaktdatenblatt-Breitbandausbau.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des  Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 04.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 04.09.2018.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 04.09.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 3

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4. Sachstandsbericht zum Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 25. Juli 2018 (siehe Anlage) werden seitens der FWG-Fraktion zur Thematik des Breitbandausbaus in der Gemeinde Drochtersen einerseits verschiedene Fragen aufgeworfen. Andererseits mündet die E-Mail in dem Antrag, unverzüglich den zuständigen Ausschuss einzuberufen, um entsprechende Fragen zu klären. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Thematik für die Beratung des Ausschusses in seiner Sitzung im November vorzusehen. Die entsprechende Begründung ist der – ebenfalls - beigefügten E-Mail zu entnehmen.

In der Zwischenzeit hat ein Austausch mit dem Landkreis Stade und der EWE stattgefunden, so dass auf die offenen Fragestellungen im Rahmen der Sitzung eingegangen werden kann. Ein Vertreter der EWE Netz GmbH wird zur Sitzung anwesend sein. Der Austausch mit dem Landkreis Stade ist im Rahmen von Gesprächen erfolgt, sodass eine Sitzungsteilnahme durch eine Vertreterin/ einen Vertreter des Landkreises nicht notwendig sein wird.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Herr Krüger erläutert einleitend die Beschlussvorlage. Er ergänzt, dass im Ausschuss für Schule und Bildung fälschlicherweise der Eindruck erweckt wurde, dass die gemeindlichen Schulen schlechtere Anbindungen an das Breitbandnetz haben, als andere Schulen aus dem Landkreis. Hierzu erklärt Herr Krüger, dass dies nicht der Fall ist.  Auch die weiteren Schulen im Landkreis Stade befinden sich unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit im laufenden 5. Förderverfahren, um bessere Breitbandanbindungen zu bekommen.
Im Anschluss erklärt Herr Muth von der EWE Netz GmbH anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand des Breitbandausbaus in den unterversorgten Gebieten (Anmerkung dazu: Von diesem Sachstand sind nicht die zuvor benannten Bildungseinrichtungen betroffen).
Zunächst entschuldigt er sich im Namen der EWE für den unglücklichen späten Beginn der Vermarktung, der allerdings noch nicht zu spät ist.

Von dem laufenden Projekt sind landkreisweit rund 5.500 Haushalte betroffen. Ziel dieses Projektes ist die Verbesserung der Breitbandversorgung der unterversorgten Projektgebiete mit folgenden Quoten:
100 % der Haushalte in den Projektgebieten mit einer Mindestbandbreite von 30 Mbit/s.
98 % der Haushalte in den Projektgebieten mit einer Mindestbandbreite von 50 Mbit/s.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden rund 4.200 Haushalte mit Glasfaserkabeln (insbesondere in ländlichen Regionen) angebunden, für ca. 1.300 Haushalte erfolgt die Anbindung über VDSL. Welche Art des Anschlusses sinnvoller ist, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Für den Bereich der Gemeinde Drochtersen werden z.B. einige Haushalte in Ritsch über VDSL / Vectoring angebunden, die durch Umbau der dort vorhandenen aktiven Technik auch Bandbreiten von 70 bis 90 Mbit/s erreichen können. Der Großteil der in der Gemeinde Drochtersen betroffenen Haushalte - insbesondere in den Moorgebieten - wird jedoch über Glasfasernetze angeschlossen. Dies erfolgt seitens der EWE entsprechend der Vorgaben dieser Fördermaßnahme durch Herstellung des öffentlichen Glasfaserkabelnetzes „bis in die Straße“.
Hausanschlüsse für das Glasfasernetz sind von dem geförderten Projekt (durch Bund, Land, Kommunen etc.) nicht betroffen. Wer an das öffentliche Netz angeschlossen werden möchte, müsste dies privat beauftragen. Dadurch, dass in diesem Förderprogramm die Hausanschlüsse nicht mit ausgeschrieben wurden, können landkreisweit wesentlich mehr Haushalte mit einer besseren Breitbandanbindung versorgt werden, so Herr Muth.
Die EWE hat in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Stade im Mai 2018 allen betroffenen Haushalten aus den Projektgebieten ein Infoschreiben übersandt. Darin wurde den Haushalten, die an einem öffentlichen Glasfasernetz liegen, angeboten, während der Projektphase für 399 € einen Glasfaser-Hausanschluss durch die EWE mit erstellen zu lassen. Dies gilt allerdings nur für Hausanschlüsse, die eine Anschlusslänge von 30 m nicht überschreiten. Bei größeren Anschlusslängen gilt ein individueller Preis von 35 € je weiteren laufenden Meter - unabhängig von der Grundstücksbeschaffenheit vor Ort. Laut Herrn Muth deckt dieser Sonderpreis die tatsächlichen Kosten der EWE nicht ab.
Eine Beauftragung eines Hausanschlusses in den Projektgebieten nach der Projektphase wird dann für 999 € seitens der EWE angeboten. Allerdings gilt auch nach der Projektphase dann der Sonderpreis, wenn gleichzeitig ein Anschlussvertrag für die Internetnutzung bei der EWE abgeschlossen wird.
Zwischen einzelnen Fördergebieten werden dort, wo es aus Sicht der EWE Sinn macht, auf deren Kosten Glasfaserleerrohre in den Straßen verlegt. Diese werden aber erst nach Abschluss der geförderten Projektgebiete vermarktet.
Inzwischen wurden in Aschhorn und Dornbuschermoor  zwei neue Glasfaser-Standorte errichtet. Die Arbeiten an der Technik sollen bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein.
Zur Beantwortung der Fragen durch Herrn van Lessen gemäß seiner E-Mail vom 25.07.2018:

Zu Frage 1: Darf der Versorger für die Hausanschlüsse überhaupt ein Entgelt verlangen?
Hierzu erklärt Herr Krüger ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Muth, dass es keine Regelung gibt und somit keine Verpflichtung besteht, seitens der Kommune einen Hausanschluss kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Breitbandanbindung ist ähnlich zu sehen, wie u.a. beispielsweise die Strom-, Gas- oder Wasserversorgung beim Hausbau. Die Hausanschlusskosten an das vorhandene öffentliche Netz trägt der Bauherr.
Zu Frage 2: Ist das Verlangen für ein Einfamilienhaus oder für einen Gewerbebetrieb unverhältnismäßig hoch?
Herr Muth hat dazu bereits erklärt, dass das Sonderangebot unter dem Marktpreis liegt und noch nicht mal die tatsächlichen Kosten der EWE decken.
Zu Frage 3: Ist der Versorger verpflichtet, den Verbraucher anzuschließen, wenn dieser seine Leitung selber verlegt?
Hierzu erklärt Herr Muth, dass seitens des Versorgers im Projektgebiet die Verpflichtung besteht das öffentliche Netz bereitzustellen. Bei Beauftragung ist auf Kosten des Auftraggebers auch der Anschluss verpflichtend. Wenn ein Haushalt selber Leitungen verlegt, ist der Versorger jedoch nicht verpflichtet, den Verbraucher anzuschließen.
Zur Ergänzung der Antwort zur Frage 3 und auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Klaus Tiedemann erläutert Herr Muth, dass durch Anwohner selbst hergestellte Kabelschächte auch im Hause der EWE ein aktuelles Thema sind, welches sich in Klärung befindet. Hier ist mit einer Regelung nicht vor Mitte 2019 zu rechnen, da es u.a. noch keine Lösungen zum Haftungsausschluss gibt. Es besteht bei durch Anwohner selbst hergestellten Kabelschächten die Möglichkeit, dass hier Hindernisse vorhanden sein können, die beim Einblasen der Glasfaserschleifen zu Problemen führen und möglicherweise erhebliche Leistungseinbußen oder Ausbesserungsarbeiten am Kabelschacht nach sich ziehen. Herr Muth macht deutlich, dass gerade bei der Verlegung von Glasfasertechnik die fachmännische Verlegung und richtige Verlegetechnik immens wichtig sind, um den größtmöglichen Leistungsumfang zu erreichen.
Das Ausschussmitglied Jens Schütt erklärt, dass sowohl die Gemeinde Drochtersen als auch die EWE das gemeinsame Ziel verfolgen, möglichst viele Haushalte mit einer guten Breitbandanbindung zu versorgen. Aus seiner Sicht war allerdings die Informationspolitik ein Desaster, zumal u.a. der EWE-Ansprechpartner vor Ort (EWE Partnershop in Drochtersen) in Bezug auf das gemeinsame Infoschreiben  von der EWE bzw. dem Landkreis Stade vom Mai diesen Jahres nicht informiert war. Insbesondere die dadurch verärgerten Bürger sollten informiert und für sie eine für alle Seiten akzeptable Lösung erarbeitet werden. Auch für die Bürger, auf die für einen zu beauftragenden Hausanschluss Kosten in 4-stelliger Höhe zukommen sollten Lösungen gefunden werden. Er hält daher eine Infoveranstaltung für alle aus den Projektgebieten betroffenen Einwohner für sinnvoll. Auch war bisher nicht bekannt, für welche genaue Frist das Sonderangebot für die Hausanschlusserstellung gelten sollte.
Nach den erfolgten Ausführungen von Herrn Muth hält Herr Schütt es für einen guten Kompromiss, dass das Sonderangebot auf bisher unbestimmte Zeit auch nach Beendigung der Projektphase weiter gilt, wenn gleichzeitig ein Anschlussvertrag mit der EWE geschlossen würde.
Herr Muth erklärt, dass spezielle Ansprechpartner in dem damaligen Infoschreiben benannt wurden. Mittlerweile kann auch der EWE Partnershop in Drochtersen (Drochterser Straße 32)  bei Fragen kontaktiert werden. Er rät dringend dazu, Fragen in Bezug auf diese Fördermaßnahme speziell nur an die in dem besagten Schreiben genannten Personen oder an den EWE-Partnershop vor Ort zu richten, da diese Kontaktpersonen über die speziellen Informationen zu dieser Fördermaßnahme verfügen.
Die Kontaktdaten werden dieser Niederschrift als Anlage zum Protokoll beigefügt.
Eine pauschale Infoveranstaltung für alle betroffenen Einwohner hält Herr Muth für eher schwierig, da erfahrungsgemäß individuelle Fragestellungen für Verunsicherungen bei vielen anderen Besuchern einer solchen Veranstaltung sorgen könnten.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Dieter Middeke teilt Herr Muth mit, dass für die Nutzung eines Glasfaseranschlusses zwei Verträge mit der EWE zu schließen wären. Zum einen der Auftrag für die Herstellung eines Hausanschlusses und zudem der eigentliche Vertrag für den Internetanschluss.
Der Bürgermeister Herr Eckhoff erklärt, dass die Gemeindeverwaltung mit Herrn Muth von der EWE in einem hervorragenden engen Austausch steht. Neben den typischen Anfragen aus der Bevölkerung…
-        Wie bemisst sich der zu zahlende Betrag für den Hausanschluss?
-        Wann steht die Leitung zur Verfügung?
-        Welche Bandbreite kann ich bekommen?
…stehen insbesondere individuelle Problemstellungen im Vordergrund. Alle Anfragen der Gemeinde werden sehr zügig von Herrn Muth beantwortet.
Ansonsten empfiehlt auch Herr Eckhoff, sich bei diesbezüglichen Fragen an den EWE-Partnershop zu wenden.
Der Ausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zum Breitbandausbau zur Kenntnis. Anschließend bedankt sich der Ausschussvorsitzende bei Herrn Muth für dessen Ausführungen. Zum Ende des Tagesordnungspunktes verlässt Herr Muth den Sitzungssaal.

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5. Sachstandsbericht zum Organisationsgutachten für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 5
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 14.18

Sachverhalt

Bezüglich der Erstellung eines Organisationsgutachtens über den Bauhof der Gemeinde soll in der Sitzung ein Sachstandsbericht erfolgen. Festzustellen ist, dass ein Abschlussbericht noch nicht vorliegt, was darin begründet ist, dass es sich, in der Natur der Sache liegend, um einen durchaus langwierigen Prozess handelt, für den sämtliche Aufgaben und Ressourcen zusammenzutragen und auszuwerten waren. Daneben ist die Erfassung und zeitliche Bewertung von Arbeiten und entsprechenden Vorgängen eine umfangreiche Aufgabe, die mit der entsprechenden Sorgfalt bearbeitet wurde. Dies gerade aus dem Grund, im Ergebnis ein belastbares und den Gegebenheiten entsprechendes Gutachten in den Händen zu halten.

Zum aktuellen Stand kann bereits mitgeteilt werden, dass ein Entwurf des Berichts vorliegt, der in den kommenden Wochen auszuwerten ist hinsichtlich der Fragestellung, ob alle Daten erfasst sind. Zudem ist mit dem beauftragten Unternehmen hinsichtlich der daraus resultierenden Schlussfolgerungen vor einer Einbringung in die Politik in den Austausch einzutreten. Dies nicht mit dem Ziel der Einflussnahme, sondern um die Schlussfolgerungen auch verwaltungsintern nachvollziehen und beurteilen zu können. Es wird angestrebt, dass der endgültige Bericht im ersten Quartal 2019 vorliegen und in die Beratung eingebracht werden soll.

Als grundsätzlich bereits feststehendes Teilergebnis lässt sich den bisherigen Besprechungen und Berichtsständen entnehmen, dass ein Mindestbedarf an zusätzlichem Personal in einer Größe von einer Vollzeitstelle im Bereich der Beschäftigten gesehen wird. Daneben wird ein weiteres - und so auch zu erwartendes - Ergebnis sein, dass hinsichtlich der Maschinen und technischen Anlagen Bedarf an Austausch bzw. Neuanschaffungen besteht.

Während einerseits dem endgültigen Bericht nicht vorgegriffen werden soll, wird es seitens der Verwaltung als geboten erachtet, im Jahr 2019 entsprechend vorbereitet und in der Lage zu sein, diesen zu erwartenden Ergebnissen zeitnah begegnen zu können. Es wird daher empfohlen, im Haushalt für das Jahr 2019 Mittel für eine zusätzliche Vollzeitstelle, vergütet in EG 5, bereitzustellen und den Stellenplan entsprechend anzupassen. Daneben wird angeregt, Mittel für die Ersatzbeschaffung eines Kompakt-Traktors „Iseki“ in Höhe von 60.000 € in der Auszahlung und 8.000 € in der Einzahlung (durch Inzahlungnahme des abgängigen Gerätes, Anschaffungsjahr 1997) sowie weitere 7.500 € für die Anschaffung einer Fräse, einer Greifschaufel und eines Arbeitskorbes im Haushalt für das Jahr 2019 zur Verfügung zu stellen. Sowohl die Mittel für das Personal als auch die Mittel für die technische Ausstattung würden mit einem Sperrvermerk versehen werden und der Freigabe durch einen entsprechenden Gremienbeschluss unterliegen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Mittel wie dargestellt im Haushalt 2019 zur Verfügung zu stellen und den Stellenplan entsprechend anzupassen.

Diskussionsverlauf

Herr Krüger erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass im Haushaltsplanentwurf 2019 bereits Mittel in Höhe von 44.000 € für eine zusätzliche Stelle auf dem Bauhof, 60.000 € für einen neuen Kompaktschlepper sowie rund 7.500 € für weitere Gerätschaften eingearbeitet wurden. Mit der Mittelbereitstellung soll dann eine Handlungsfähigkeit erreicht werden, wenn der vorliegende Entwurf des Organisationsgutachtens abschließend geklärt und konkrete Maßnahmen durch die Politik beschlossen werden. Die genannten Ansätze werden bis dahin mit einem Sperrvermerk versehen.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Rolf Suhr teilt Herr Eckhoff mit, dass der anzuschaffende Kompaktschlepper nicht zwingend ein Schlepper der Marke „Iseki“ sein muss. Für die Anschaffung erfolgt das übliche wettbewerbsneutrale Ausschreibungsverfahren, so dass auch die Beschaffung des Kompaktschleppers einer anderen Marke möglich ist. Auch die Anschaffung eines Vorführgerätes ist denkbar, um die Kosten niedriger zu halten.
Das Ausschussmitglied Dieter Middeke erkundigt sich, ob gemäß dem vorliegenden Entwurf des Organisationsgutachtens auch bauliche Veränderungen am Gebäude des Bauhofes notwendig sind. Dies wird vom Kämmerer Michael Krüger bejaht. Allerdings liegen hierfür noch keine belastbaren Daten vor, so dass das Gutachten zunächst abzuwarten bleibt.
Seitens des Ausschussmitgliedes Jens Schütt wird die wertvolle Arbeit des Bauhofes hervorgehoben. Die CDU-Fraktion unterstützt daher mit voller Überzeugung die Mittelbereitstellungen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Mittel wie dargestellt im Haushalt 2019 zur Verfügung zu stellen und den Stellenplan entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. 9. Änderung Schmutzwasserabgabensatzung – Gebührenneukalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 6
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 11
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 12

Sachverhalt

Ende 2015 wurde für die Jahre 2016 bis 2018 eine Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserabgabe vorgelegt, in deren Folge ein entsprechender Satzungsbeschluss (8. Änderungssatzung) erging.

Nunmehr wird – entsprechend § 5 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) - eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2019 bis 2021 vorgelegt, die in Form der neuen Mengengebühr in Höhe von 2,78 € / m³ (bisher 2,70 € / m³) in der zu beschließenden 9. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung aufgeht und zur Beschlussfassung empfohlen wird – siehe Anlagen.

Hinweise zur Kalkulation
Rücklage
Im Laufe des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2016 bis 2018) wird zum Jahresende 2018 nach derzeitigem Stand eine Gebührenrücklage in Höhe von rund 18.100 € erwartet, die im neu zu kalkulierenden Zeitraum (2019 bis 2021) wieder abzubauen ist.

Grundpreis
Im Jahr 2018 stieg entsprechend der vertraglichen Regelung der an den Vertragspartner zu entrichtende Grundpreis um jährlich 30.000 €/ netto an. Die nächste Erhöhung des Grundpreises (alle 5 Jahre) steht erst im Jahr 2023 an, so dass in den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 keine vertragliche Erhöhung des Grundpreises fällt.

Mengengebühr
Seitens der Verwaltung wird die Festlegung der Mengengebühr in Höhe von
2,78 / m3 empfohlen. Die beigefügte Kalkulation zeigt auf, dass mit steigenden Kosten zu kalkulieren ist. Bei der empfohlenen Gebührenhöhe würde es sich um eine Steigerung von ca. 2,96 % handeln.

Die steigenden Kosten lassen sich insbesondere ab dem Jahr 2020 mit wesentlichen Investitionen seitens der EWE begründen, die zu erhöhten Abschreibungen führen. Hier sind z.B. umfangreiche Investitionen an der Maschinen- und Bautechnik der Abwasserbeseitigungsanlage in Drochtersen geplant.

Beispiel zur Auswirkung der Gebührenerhöhung
Zur Veranschaulichung kann folgendes Beispiel dienen. Verbraucht ein Haushalt jährlich 100 Kubikmeter Wasser/ Abwasser, so fallen Mehrkosten in Höhe von 8 € an, das entspricht 0,67 €/ Monat.

Allgemeiner Hinweis zur Entwicklung der Gebühr
Zurückblickend auf den Zeitraum ab Einführung des Euro hat sich die Abwassergebühr wie folgt entwickelt:

Ab 2001                Grundgebühr 43,20 €                        Mengengebühr 2,30 €/ m3
Ab 2005                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,20 €/ m3
Ab 2010                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,05 €/ m3
Ab 2013                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,55 €/ m3
Ab 2016                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,70 €/ m3

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den Jahren von 2010 bis einschließlich 2015 eine Gebührenrücklage von ca. 512.000 € durch eine niedrig gehaltene Mengengebühr abgebaut wurde.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 9. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Jens Schütt erkundigt sich danach, ob in dem kalkulierten Zeitraum 2019 bis 2021 auch wesentliche Investitionen berücksichtigt wurden, die die aktuellen Kapazitätserweiterungen des Klärwerks berücksichtigen.
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass in naher Zukunft mit Lösungsansätzen zur diskutierten Kapazitätserweiterung zu rechnen ist. Die Investitionen werden dann in Form von Abschreibungen nach Fertigstellung den Gebührenhaushalt beeinflussen. Bis die entsprechenden Investitionen tatsächlich getätigt sind, sind schnell zwei Jahre vergangen. Sollte sich zwischenzeitlich zeigen, dass die jetzige Kalkulation nicht mehr ausreichend ist, kann auch nachkalkuliert werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 9. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Wertgrenzenbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 7
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 12
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 11

Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) soll, bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung oberhalb einer von der Kommune festgelegte Wertgrenze beschlossen werden, durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.
Bisher wurde eine solche Wertgrenze in der Gemeinde Drochtersen noch nicht festgelegt.
Mit Schreiben vom 24.04.2018 weist der Landkreis Stade alle kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden darauf hin, dass für die nächstjährige Haushaltsplanung (2019) eine Verpflichtung besteht, eine Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung festzulegen. Diese Festlegung hat durch Ratsbeschluss zu erfolgen – ein Satzungserfordernis besteht nicht.
Die Entscheidung über die Höhe von Investitionen mit erheblicher finanzieller Bedeutung obliegt den Kommunen. Zur Bemessung wird kein einheitliches Verfahren vorgegeben.
Der Landkreis Stade selbst hat folgende Wertgrenzen festgesetzt:
Für unbewegliches Vermögen:        500.000 €
Für bewegliches Vermögen und Investitionszuweisungen:        150.000 €
Es ist zu beachten, dass diese Wertgrenzen auch mit den Personalressourcen vereinbar sein sollten. Es erscheint daher sinnvoll, solche Berechnungen aufgrund des Umfanges der jeweiligen Maßnahme ggf. etwa von den die Ausschreibung begleitenden Architekten-/Ingenieurbüros erstellen zu lassen, was allerdings zu weiteren Kosten führen würde.
Die Wertgrenze sollte daher nicht zu niedrig angesetzt werden. Allerdings ist die Wertgrenze auch so auszugestalten, dass nicht alle von der Kommune vorgesehenen Investitionen unterhalb dieser Grenze liegen und damit grundsätzlich Wirtschaftlichkeitsvergleiche ausgeschlossen werden.
In Anlehnung an die Festsetzungen beim Landkreis Stade sollte die Wertgrenze auch für die Gemeinde Drochtersen entsprechend festgesetzt werden:
Für unbewegliches Vermögen:        500.000 €
Für bewegliches Vermögen und Investitionszuweisungen:        150.000 €
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 wären so beispielsweise die geplanten wesentlichen Investitionen „Erschließung Wohngebiet Assel“ sowie der „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Drochtersen“ betroffen.
 

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen: Die Wertgrenze, ab der gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO eine Investition zur Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches als erheblich anzusehen ist, für Investitionen im Bereich des unbeweglichen Vermögens auf 500.000 € und für Investitionen im Bereich des beweglichen Vermögens und für Investitionszuweisungen auf 150.000 € festzusetzen.

Diskussionsverlauf

Einleitend erläutert Michael Krüger die Beschlussvorlage. Die Kommunalaufsicht hat die kreisangehörigen Städte und (Samt-)Gemeinden aufgefordert, spätestens zum Haushaltsplan 2019 eine Wertgrenze festzulegen, ab der eine Investition als erheblich anzusehen ist. Wird diese Grenze für eine Maßnahme überschritten, soll gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt werden.

Im Rahmen einer kürzlich stattgefundenen Kämmererrunde im Landkreis Stade wurde festgestellt, dass es wahrscheinlich ist, diese Vergleiche kostenpflichtig durch externe Dritte, z.B. durch das maßnahmenbegleitende Architektur-/Ingenieurbüro ausführen zu lassen. Die örtlichen Kämmereien könnten mit der Alternativenfindung und der wirtschaftlichen Analysen für solche Berechnungen an ihre Grenzen stoßen. Die externe Dienstleistung würde allerdings zu weiteren Kosten führen. Weiterhin wurde sich in gleicher Runde dafür ausgesprochen, die Wertgrenzen möglichst hoch (ähnlich wie beim Landkreis) anzusetzen, um diese zusätzlichen Aufwände möglichst gering zu halten. Dennoch dürfen Sie nicht zu hoch angesetzt werden, so dass Wirtschaftlichkeitsvergleiche grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Die vorgeschlagenen Wertgrenzen entsprechen den Wertgrenzen, wie sie auch der Landkreis Stade festgesetzt hat.

Das Ausschussmitglied Marcus Marx erkundigt sich, ob die Gemeinde Drochtersen im Vergleich zum Landkreis nicht auch niedrigere Grenzen ansetzen sollte, zumal in der Gemeinde Drochtersen grundsätzlich vom Wert her kleinere Investitionen getätigt werden, als es beim Landkreis Stade der Fall ist. Zudem erfragt er, ob nicht auch eine an die Höhe der Investitionen angelehnte prozentuale Wertgrenze denkbar wäre.

Hierzu erklärt Herr Eckhoff, dass die Konsequenzen aus der Festsetzung der Wertgrenzen betrachtet werden sollten. Sicherlich ist zukünftig beispielsweise zu prüfen, ob statt des Kaufes eines Feuerwehrfahrzeuges auch Leasing in Betracht kommt. Zudem wäre ggf. aber auch zu prüfen, ob bei bestimmten Maßnahmen eine ÖPP-Zusammenarbeit oder andere Alternativen möglich sind. Je niedriger die Wertgrenze, desto häufiger müssten ggf. externe Unternehmen kostenpflichtig mit diesen komplexen Wirtschaftlichkeitsvergleichen beauftragt werden.

Eine prozentuale Beurteilung könnte dann negative Folgen haben, wenn in einem Jahr mal keine hohen Summen für Investitionen geplant sind. Im Haushaltsplanentwurf 2019 sind erhebliche Investitionen vorgesehen. Denkt man aber auch an Folgejahre, so sollte in einem Jahr, in dem man mit Auszahlungen für Investitionen in Höhe von z.B. 500.000 € bei einer festgelegten Wertgrenze von 5% plant, für jede Anschaffung über 25.000 € als Wertgrenze ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemacht werden. Das wäre dann unverhältnismäßig. Zudem verlangsamt ein erforderlicher Vergleich die Anschaffungsprozesse.

Außerdem wird auch, wie bisher,  ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsvergleiche durch die vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahren gewährleistet, dass nur wirtschaftliche Angebote Zuschläge erhalten.

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Dieter Middeke, ob diese Wertgrenze auch bei begonnenen Projekten, beispielsweise der Erschließung des Wohngebietes in Assel, anzuwenden ist, teilt Herr Krüger mit, dass die  Regelung ab dem 01.01.2019 gelten soll. Alle Maßnahmen, die ab dann gestartet werden, fallen unter diese Regelung.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen: Die Wertgrenze, ab der gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO eine Investition zur Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches als erheblich anzusehen ist, für Investitionen im Bereich des unbeweglichen Vermögens auf 500.000 € und für Investitionen im Bereich des beweglichen Vermögens und für Investitionszuweisungen auf 150.000 € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 04.09.2018 eingebracht.
Neben den Beratungen in den Fraktionen fanden und finden aktuell Ausschusssitzungen statt, woraufhin sich Änderungen zum ersten Entwurf ergeben haben und auch weiterhin ergeben werden.
Daneben werden seitens der Verwaltung neue Erkenntnisse, wie z.B. die Auswirkung der geplanten Senkung der Kreisumlage in den Entwurf eingearbeitet. Auch durch die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 05.11.2018 zu erwartende Erweiterungen sollen derart eingearbeitet werden, dass zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 06.11.2018 ein umfassendes Änderungspapier als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wird. Ebenfalls zur und in der Sitzung werden bislang nicht zur Verfügung gestellte Anlagen vorliegen und somit in die Beratung einfließen können.
Die aktuellen Erkenntnisse entwickeln den Haushalt 2019 in die Richtung, dass im Ergebnishaushalt ein positives Ergebnis zu erwarten ist und der Haushaltsausgleich hergestellt werden kann. Berücksichtigt sind dabei eine höhere Schlüsselzuweisung, die Absenkung der Kreisumlage, die Einarbeitung der aktuellen Hebesätze für die Realsteuer und auch die Verwendung der Steuermehreinnahmen wie die Vielzahl der Empfehlungen der Fachausschüsse. Da im Rahmen der Haushaltsplanberatungen eine Reihe von zusätzlichen Investitionen empfohlen wurden, die mit beträchtlichen Beträgen einhergehen, wird sich nach aktuellem Stand eine Kreditaufnahme von mehr als 3,3 Mio. Euro ergeben. Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit und der Blick auf das Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigen auf, dass der Gemeinde die Kreditaufnahme - und vielmehr noch die Bedienung entsprechender Kredite - möglich sein wird, bzw. werden.
Aufgrund der noch stattfindenden Beratungen sollen die genauen Zahlen über das Änderungspapier in der Ausschusssitzung mitgeteilt werden.

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8.1. Antrag der FWG-Fraktion auf Herabsetzung der Hebesätze der Realsteuern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 8.1
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 14.22

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 1. Oktober 2018 (siehe Anlage) beantragt die FWG-Fraktion die Hebesätze für Realsteuern höchstens für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festzusetzen:

1. Gewerbesteuern höchstens 375 %,
2. Grundsteuern A und B höchstens 400 %.

Mit Einbringung des Haushaltes für das Jahr 2019 wurden seitens der Verwaltung verschiedene Berechnungen dargestellt, in deren Ergebnis die finanziellen Folgen unterschiedlicher Szenarien bezüglich einer Senkung der Hebesätze aufgezeigt wurden.
Im Änderungspapier, das zur Sitzung des Ausschusses als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wird, wird mit den aktuellen Hebesätzen geplant.
Nachstehend wird der Einfluss etwaiger Hebesatzsenkungen nach aktuellem Stand aufgezeigt:


Hebesätze 400 v.H. und 375 v. H.
Hebesätze 450 v.H. und 400 v. H.
Hebesätze 425 v.H. und 390 v. H.
Grundsteuer A
169.200 €
190.000 €
179.700 €
Grundsteuer B
1.333.300 €
1.500.000 €
1.416.600 €
Gewerbesteuer
5.016.000 €
5.350.000 €
5.216.200 €
Mehr
0 €
521.500 €
294.000 €

Zum Antrag der FWG Fraktion ist anzumerken, dass spätestens bei einer entsprechenden Empfehlung und der folgenden Beschlussfassung ein konkreter Prozentsatz, also ohne die Einschränkung „höchstens“, zu benennen ist.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie dem Verwaltungsausschuss vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Vom Ausschussmitglied Jens Schütt wird betont, dass derzeit viele gute und große Projekte auf den Weg gebracht werden, die auch in den Folgejahren Aufwendungen nach sich ziehen, die erwirtschaftet werden sollen. Daher kommt eine Absenkung der Hebesätze zum jetzigen Zeitpunkt für die CDU-Fraktion nicht in Betracht.
Für die SPD-Fraktion schließt sich Dieter Middeke der Meinung des Vorredners an und fügt hinzu, dass neben den vielen beschlossenen Maßnahmen auch künftig große Projekte anstehen, für die noch keine konkreten Mittel bereitgestellt wurden, wie z.B. die Erneuerung des Hallenbades. Zudem hält sich die Belastung für die Grundsteuerzahler in einem erträglichen Rahmen. Insbesondere auch deshalb, da die Steuermehreinnahmen in das Infrastrukturvermögen investiert werden und damit die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verhindert werden kann. Zudem ist Herrn Middeke kein Betrieb bekannt, der wegen der zu hohen Hebesätze für die Gewerbesteuer das Gemeindegebiet verlassen hat. Auch seitens der SPD-Fraktion wird daher die von der FWG beantragte Absenkung der Hebesätze für die Realsteuern abgelehnt.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A und B:        400 %
Gewerbesteuer:        375 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7, Enthaltungen: 0

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8.2. Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung - Entscheidung zur Teilnahme der Beamten am System -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 8.2
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 14.16

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 wurden u.a. Mittel zur Verfügung gestellt für eine externe Beratung zur Einführung des Systems einer Leistungsorientierten Bezahlung (LOB). Eine interne Arbeitsgruppe hat mit entsprechender externer Beratung ein System erarbeitet, das, ausformuliert in einer Dienstvereinbarung, ab dem Jahr 2019 Anwendung finden soll. Zu diesem System können im Rahmen der Sitzung bei Bedarf weitere Ausführungen gemacht werden. Den Beschäftigten der Gemeinde werden diese Regelungen im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung am 26. November vorgestellt.

Hinsichtlich der zu findenden Regelung für die Auflösung und Auskehrung der entsprechenden Rückstellungen kann mitgeteilt werden, dass eine Regelung getroffen wurde, dass die Rückstellung verteilt über mehrere (voraussichtlich 5) Jahre, beginnend mit dem Jahr 2020, aufgelöst werden soll. Für das erste Jahr der Umsetzung der neuen Regelungen soll zunächst im Vordergrund stehen, das System einzuführen und entsprechende Erfahrungen zu sammeln.

Die Fragestellung der Einbindung der Laufbahnbeamten in die LOB wurde seitens der Arbeitsgruppe dahingehend diskutiert und empfohlen, dass eine Teilnahme ermöglicht werden soll. Während die Regelungen zur LOB gemäß Tarifvertrag zunächst ausschließlich für die Beschäftigten eingeführt wurden, hat der Landesgesetzgeber im Jahr 2016 in § 53 Abs. 7 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBesG) die Möglichkeit geschaffen, auch Laufbahnbeamte in das System einzubeziehen, wenn Mittel dafür im Haushalt bereitgestellt werden.

Voraussetzungen für eine Einbeziehung der Beamten sind, dass

  • das System einheitlich für Beamte und Beschäftigte gilt,
  • ein einheitlicher Maßstab für die Leistungsbewertung insbesondere in Form von Zielvereinbarungen oder einer systematischen Leistungsbewertung festgelegt ist und
  • Leistungsprämien und Leistungszulagen aufgrund einer Verordnung nach § 53 Abs. 1 S. 1 NBesG nicht gewährt werden.

Diese Voraussetzungen werden bei der Gemeinde Drochtersen erfüllt, so dass eine Einbeziehung formal möglich ist.

Bei einer Einbindung der Beamten in die LOB werden diese selbstverständlich und ausdrücklich nicht an der Auflösung der Rückstellungen partizipieren.

Argumente für eine Einbeziehung der Beamten in das System sind z.B.:

  1. Die Beamten, bei denen es sich ausschließlich um Fachbereichsleiter handelt, sind wesentliche Beurteiler im System, für die es besonders wichtig ist, dass sie die Rolle des Beurteilten auch aus eigenem Erleben kennen. Diese Rolle kann authentisch letztlich nur erlebt werden, wenn sie mit monetären Konsequenzen (wie für alle anderen auch) verbunden ist.

  1. Vom System wird nicht nur eine motivierende Wirkung erwartet, sondern mit diesem daneben auch eine Weiterentwicklung der Führungskultur und Führungsqualität erfolgen. Es wäre wenig konsequent, wenn die Beamten von diesen Effekten ausgeschlossen würden.

  1. Grundsätzlich ist eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von der rechtlichen Gestaltung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu begrüßen.

  1. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber die ausdrückliche Möglichkeit im NBesG geschaffen hat spricht dafür, dass eine Einbeziehung auch dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Zugleich ist eine Sonderbehandlung der Beamten (z.B. in Form weniger strenger Kriterien) ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. § 53 Abs. 7 NBesG schließt bei Teilnahme am System ebenfalls aus, dass die Beamten Leistungsprämien in anderer Form erhalten. Insofern stellt diese Regelung gerade sicher, dass sich die Beamten wie alle anderen auch der Leistungsorientierung unterwerfen und keine sonstigen Vergünstigungen aufgrund ihres Standes erhalten.

Der auszukehrende Betrag würde sich im Jahr 2019 auf ca. 3.439 € (entspricht 2 % des Gesamteinkommens der Beamten im Jahr 2018) belaufen. Seitens der Verwaltung und des Personalrates wird eine Einbeziehung der Beamten empfohlen.

Durch die externe Beratung wurde deutlich, dass auch eine weitere Begleitung der LOB Sinn machen würde. Über das Änderungspapier wurden daher Mittel für die Jahre 2019 (5.100 €) und 2020 (8.400 €) eingearbeitet. Diese Mittel würden genutzt werden für

  • die Moderation einer Bewerterkonferenz,
  • ein Coaching des Bürgermeisters und der Fachbereichsleitungen vor den ersten Mitarbeitergesprächen,
  • ein weiteres Coaching des genannten Personenkreises vor der ersten Ergebnisbewertung,
  • einen Erfahrungsaustausch der Bewerterinnen und Bewerter sowie
  • einen Workshop zur Evaluation des Systems.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Einbeziehung der Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung und die entsprechende Mittelbereitstellung zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Von Herrn Eckhoff wird einleitend erklärt, dass mit externer Unterstützung durch eine gebildete Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Personalvertretung, Arbeitgebervertretern und der Gleichstellungsbeauftragten, ein seiner Meinung nach einfaches System gefunden wurde, die leistungsorientierte Bezahlung (LOB) für die tariflich Beschäftigten der Gemeinde Drochtersen einzuführen. Hierzu finden Ende November 2018 eine Mitarbeiterversammlung zur Information aller Beschäftigten sowie Führungskräfteschulungen und statt.
Im Jahre 2019 wird mit der LOB begonnen. Ab dem Jahr 2020 soll zudem die aufgebaute Rückstellung über Jahre wieder an die Beschäftigten ausgeschüttet werden.
Im Rahmen von Gesprächen innerhalb dieser Arbeitsgruppe wurde auch die Einführung der LOB für die Laufbahnbeamten (nicht für Wahlbeamte wie z.B. dem Bürgermeister) empfohlen. Die Gründe sind ausführlich in der Beschlussvorlage beschrieben. Herr Eckhoff weist darauf hin, dass die Ausschüttung der gebildeten Rückstellung lediglich an die Beschäftigten erfolgt und nicht an die Laufbahnbeamten.
Auch die Ausschussmitglieder Jens Schütt und Dieter Middeke sprechen sich positiv für die Eingliederung der Laufbahnbeamten in das System der LOB u.a. aus Gleichbehandlungsgründen aus.
 

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Einbeziehung der Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung und die entsprechende Mittelbereitstellung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8.3. Externe Beratung bei der Neuausschreibung der Konzessionsverträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 8.3
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 14.17

Sachverhalt

Im April 2021 laufen die Konzessionsverträge über die Strom- und Gasversorgung im Gemeindegebiet aus. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden sich Regelungen zur Neuvergabe der Konzession. Diese beinhalten u.a., dass die Gemeinde spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu machen hat mit der gleichzeitigen Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Fall, dass entsprechendes Interesse an einem Versorgungsvertrag vorliegt. Insbesondere zur Thematik der Vergabe von Konzessionsverträgen hat es in den vergangenen Jahren neue Vorgaben gegeben, die in der Folge dazu führen, dass die Vergabe deutlich komplizierter und in der Praxis streitbehafteter geworden ist.

Beispielsweise sind im sich der Interessenbekundung anschließenden Verfahren eine Reihe von Kriterien zu erarbeiten und zu benennen, die möglichst exakt und rechtssicher auszuformulieren sind, um Rügen von Mitbewerbern vorzubeugen und mögliche Verfahrensabbrüche und –wiederaufnahmen auszuschließen. Im Rahmen stattgefundener Gespräche haben bereits zwei Unternehmen grundsätzliches Interesse an entsprechenden Verträgen in und mit der Gemeinde Drochtersen bekundet, so dass davon auszugehen ist, dass durchaus aufwändige Verfahren, aufgeteilt auf die Jahre 2019 und 2020 bevorstehen.

Seitens der Verwaltung wird aufgrund der Komplexität und der rechtlich anspruchsvollen Qualität der Thematik eine Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei empfohlen. Eine grobe Kostenschätzung hat ergeben, dass insgesamt Kosten von bis zu 30.000 € entstehen, sofern sich mehr als ein Interessent meldet. Würde sich lediglich ein Interessent melden, wäre das Verfahren deutlich weniger aufwendig und die Kosten würden sich auf ca. 10.000 € belaufen. Vorsorglich sollte in den Haushalten der Jahre 2019 und 2020 jeweils ein Betrag von 15.000 € aufgenommen werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Mittelbereitstellung für die externe Begleitung bei der Neuausschreibung der Konzessionsverträge zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Kämmerer Michael Krüger stellt die Beschlussvorlage vor und erklärt, dass die Ansätze für die Inanspruchnahme von externer Beratung in Bezug auf die Ausschreibung der Konzessionsverträge in den Haushaltsplanentwurf mit eingearbeitet werden sollten, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein.
Das Ausschussmitglied Jens Schütt erkundigt sich, ob Unterstützung bei der Ausschreibung durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) zu erwarten ist, da vermutlich ja mehrere Kommunen diese Thematik behandeln müssen. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass zumindest im Landkreis Stade keine weiteren Kommunen bekannt sind, deren Konzessionsverträge neu ausgeschrieben werden müssen. Eine Unterstützung durch den NSGB könne aber abgeklärt werden.
Vom Ausschussmitglied Dieter Middeke wird angemerkt, dass aus seiner Sicht aufgrund der komplexen rechtlichen Lage eine Unterstützung ausdrücklich befürwortet wird. Er regt zudem an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass vor der Beauftragung einer externen Begleitung zunächst  zu prüfen ist, ob eine Hilfestellung durch den NSGB möglich ist.
Die Ausschussmitglieder sind mit der Erweiterung des Beschlussvorschlages einverstanden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Mittelbereitstellung für die externe Begleitung bei der Neuausschreibung der Konzessionsverträge zu beschließen. Vor Beauftragung der externen Begleitung ist zu prüfen, ob stattdessen eine Hilfestellung durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) ermöglicht werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8.4. Ergebnis-/Finanzhaushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 8.4
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 14.23

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2018 mit den vorliegenden Änderungen zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Nach der Einbringung des ersten Entwurfs für den Haushalt 2019 im September 2018 sind, so Herr Krüger,  durch diverse Beschlüsse in den Fachausschüssen und auch durch neue Erkenntnisse im Rathaus verschiedene Anpassungen in das als Tischvorlage ausgehändigte Änderungspapier eingearbeitet  worden.
Im Rahmen des Finanzausgleichs wurde z.B. die Herabsetzung des Hebesatzes für die Kreisumlage durch den Landkreis Stade oder auch die Erhöhung der Schlüsselzuweisung berücksichtigt. Weiterhin werden Mehrerträge durch den Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem Landkreis Stade im Rahmen von Betriebskostenzuschüssen für die Kinderbetreuung erwartet.
Auch personelle Veränderungen wurden berücksichtigt – u.a. eine zusätzliche Stelle für den Bauhof – siehe hierzu auch TOP 5.
Im investiven Bereich gab es die gravierendsten Veränderungen. So wurden die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von rund 360.000 € auf nun rund 5,75 Mio. € aufgestockt. Als wesentliche Investitionen sind hier zu nennen:
-        Grunderwerb und Erschließung Baugebiet Assel – Am Friedhof (2.024.000 €)
-        Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (insgesamt rund 1.821.500 € in 2019 und 1.958.500 € in 2020)
-        Erweiterung und Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Hüll (300.000 €)
-        Diverse neue Spielgeräte (u.a. bei den Kindergärten)
-        Fußgängerbrücke am Asseler Schleusenfleth (100.000 €)
-        Erneuerung der Dornbuscher Hafenstraße incl. RW-Kanal (226.000 €)
-        Erneuerung der Straße Draackenstieg (ZILE-Maßnahme – 395.000 €)
-        Teil-Erneuerung des Landernweges (ZILE-Maßnahme – 360.500 €)
-        Ersatzbeschaffung eines Kompakttraktors für den Bauhof (60.000 €)
Daneben wurden noch verschiedene Aufwendungen eingearbeitet wie die Anschaffung von neuen Stiefeln für die Feuerwehren (25.000 €) oder auch die Erhöhung bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens durch Steuermehreinnahmen durch beibehaltene Hebesätze (Gebäude: +174.100 € auf 434.100 €, Straßen: +123.400 € auf 273.400 €).
Die umfangreichen Investitionen haben zur Folge, dass eine Kreditaufnahme unumgänglich ist, um die Liquidität zu sichern. Für das Jahr 2019 wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.464.000 € eingeplant. Zudem wird die Kreditermächtigung aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 1.080.000 € in Anspruch genommen, so dass zum 31.12.2019 mit einem Kreditstand in Höhe von insgesamt rund 6,58 Mio. € (Kreditinstitute: 6,41 Mio. €, Kreisschulbaukasse: 0,17 Mio. €) zu rechnen ist. Das entspricht einer pro-Kopf Verschuldung von knapp 588 €. Im Jahre 2023 werden sämtliche Darlehen aus der Kreisschulbaukasse getilgt sein.
Das geplante Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (+ 1.128.500 €) zeigt auf, dass die Bedienung der Kredittilgung in 2019 (325.400 €) gewährleistet ist.
Die beschlossenen Maßnahmen für 2019 sowie die Abarbeitung der Haushaltsreste aus Vorjahren (u.a. Ortskernsanierung, Baugebiet Hüll, Gewerbegebiet Aschhorner Straße etc.) zeigen auf, dass insbesondere der Baubereich personell unverhältnismäßig hoch belastet wird. Zudem steht laut Herrn Krüger gegen Ende des Jahres 2020 ein altersbedingter Personalwechsel bevor. Um die umfangreichen Maßnahmen abarbeiten zu können, sollte darüber nachgedacht werden, ob vermehrt kostenpflichtige externe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden sollen oder ob eventuell vorzeitig eine zusätzliche Kraft eingestellt werden sollte, die später die ausscheidende Kraft ersetzen und gleichzeitig frühzeitig eingearbeitet werden kann.
In Bezug auf die beantragte Förderung für die Sanierung des Hallenbades teilt Herr Krüger mit, dass die für Oktober 2018 angesetzte Entscheidung, welche Maßnahmen gefördert werden, zunächst vertagt wurde. Von Städten und Gemeinden wurden rund 1.000 Projektskizzen mit einem Volumen von rund 2 Mrd. € eingereicht. Für das Programm stehen jedoch allerdings nur Bundesmittel in Höhe von 100 Mio. € zur Verfügung – das Förderprogramm ist somit um das rund 20-fache überzeichnet. Umweltminister Lies hat sich beim Bund für eine Aufstockung der Bundesmittel eingesetzt. Der Bundesinnenminister hat mitgeteilt, dass man sich im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt 2019 dafür einsetzten werde, dass weitere Mittel für dieses Programm bereitgestellt werden. Mit einer Entscheidung ist daher vermutlich erst im 1. Quartal 2019 zu rechnen (Anmerkung zum Protokoll: Mit Schreiben vom 14.11.2018 teilt der NSGB mit, dass das Niedersächsische Umweltministerium  mitgeteilt hat, dass der Bundesinnenminister nun die derzeit für dieses Programm eingeplanten Bundesmittel in Höhe von 100 Mio. EURO für das Jahr 2019 verdoppeln wird).

Neben den beschlossenen Maßnahmen und der Hallenbadthematik stehen zukünftig noch weitere wesentliche Projekte an, wie z.B. die Schulerweiterung für die Elbmarschenschule oder auch die Anschaffung einer neuen Drehleiter für die Feuerwehr in Drochtersen. Herr Krüger appelliert daher, weiterhin solide und wirtschaftlich zu handeln.

Das Ausschussmitglied Jens Schütt spricht der Verwaltung und dem Kämmerer ein Lob für die gute Betreuung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen aus. Es ist aus seiner Sicht bemerkenswert, wie viele unterschiedliche umfangreiche Maßnahmen zum Wohle der Gemeinde beschlossen wurden. Ihm ist durchaus bewusst, welche besondere Verpflichtung die Gemeinde damit in den kommenden Jahren in Bezug auf den Schuldendienst eingeht. Dennoch wurde ein guter Mix mit vielen Themen in vielen Ortschaften erarbeitet.

Auch das Ausschussmitglied Dieter Middeke erklärt, dass selbst die pro-Kopf-Verschuldung von knapp 600 € bei der Vielzahl der beschlossenen Maßnahmen durchaus akzeptabel ist. Mit Blick auf die Kennzahlen, muss sich die Gemeinde in Bezug auf die Fremdkapitalquote im Vergleich zur Bilanzsumme trotz der neuen Kreditaufnahmen keine großen Sorgen machen. Auch die Reinvestitionsquote wird sich insbesondere in 2019 in einem Bereich befinden, der durchaus positiv zu werten ist. Es werden höchstwahrscheinlich die Summe der Bruttoinvestitionen über der Summe der Aufwendungen für Abschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen liegen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2018 mit den vorliegenden Änderungen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

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9. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 9
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9.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt .

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9.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 9.2
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9.2.1. Personelle Veränderung im Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 9.2.1

Diskussionsverlauf

Herr Eckhoff erklärt, dass personelle Veränderungen innerhalb des Rathauses bis zur Entgeltgruppe 9 durch den Bürgermeister entschieden werden können.
Bekanntermaßen hat Frau Nolde (Bauleitplanung) zum 30.09.2018 auf eigenen Wunsch hin die Gemeindeverwaltung leider verlassen. Eine Ausschreibung war daraufhin nicht erfolgreich. Aus diesem Grunde wurden interne Gespräche geführt und mit Herrn Lühwink wurde nach gewährter Bedenkzeit ein passender Kandidat gefunden. Herr Lühwink ist die Aufgabe zum 01.10.2018 hochmotiviert angegangen.
Der Bereich der bisher durch Herrn Lühwink abgedeckt wurde (u.a. Kindergartenbetreuung, -gebühren, zentrales Anmeldeverfahren, Vereinszuschüsse) wird seit dem 05.11.2018 nach einer internen Ausschreibung durch Frau Annette Brinkmann  mit einer Arbeitszeit von 26 Std./Woche bearbeitet. Frau Brinkmann steht darüber hinaus weiterhin als Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung.

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9.2.2. Ausschreibung für Kindergartenleitung in Hüll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 9.2.2

Diskussionsverlauf

Herr Eckhoff erläutert, dass Anfang des Jahres 2019 die Leiterin des Kindergartens in Hüll altersbedingt ausscheiden wird. Für die Neubesetzung der Stelle läuft derzeit das Ausschreibungsverfahren.

Datenstand vom 15.11.2018 08:35 Uhr