Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung durch die Gemeinde Drochtersen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen – GGA)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats, 06.03.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Abwassergebühr je m3 entnommenen Fäkalschlammes beträgt seit 2023 81,53 €. Die Gebührenrücklage weist zum 31.12.2023 einen Bestand in Höhe von 932,36 € aus.
Bereits bei der letzten Gebührenanpassung zum 01.04.2023 wurde angeführt, dass aufgrund der erforderlichen Ausschreibung der Abfuhr des Fäkalschlammes ab 2024 eine erneute Kalkulation zu erfolgen hat.
Diese Ausschreibung für die Jahre 2024 und 2025 hat deutliche Kostensteigerungen ergeben. Auch die Kosten für die Annahme der Abfuhren beim Klärwerk in Stade steigen.
Um einen Kostenausgleich für die Jahre 2024 und 2025 zu erzielen, wird daher empfohlen, die Gebühr ab dem 15.03.2024 auf 97,32 € zu erhöhen.
Um die Kosten für alle Gebührenzahler gering zu halten, soll für in der Verantwortung eines Eigentümers liegende Fehlanfahrten ein Gebührentatbestand aufgenommen werden. Außerdem soll für Sonderleistungen (Spülleistungen zur Grubenreinigung, Noteinsätze sowie unvorhersehbarer Mehraufwand) ebenfalls ein Gebührentatbestand in Höhe der tatsächlichen Kosten aufgenommen werden. So wird sichergestellt, dass die Kosten verursachergerecht festgesetzt werden können.
Auswirkungen für den Gebührenzahler:
Der Fäkalschlamm muss i.d.R. alle zwei bis vier Jahre abgefahren werden. I.d.R. werden zwei bis drei m3 abgefahren. Bei der aktuellen Gebühr entstehen Kosten von 163,06 € bis 244,59 €, bei der vorgeschlagenen Gebührenhöhe von 194,64 € bis 291,96 €.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die im 1. Entwurf vorliegende 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Grundstückswasseranlagen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende, Reiner Heinsohn, gibt das Wort an den Bürgermeister weiter. Mike Eckhoff erläutert den Sachverhalt kurz für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im 1. Entwurf vorliegende 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Grundstückswasseranlagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
1. Entwurf 7. Änderung Satzung Grundstücksabwasseranlagen (.pdf)

Datenstand vom 14.03.2024 15:24 Uhr