Neufassung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbads in Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die derzeit geltende „Satzung der Gemeinde Drochtersen für das Hallenbad in Drochtersen nach der Gemeinnützigkeitsverordnung“ stammt aus dem Jahr 1973. Sie soll deshalb an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.

Grundlage des beigefügten Satzungsentwurfs sind aktuelle Satzungen anderer Kommunen aus Niedersachsen, die Frei- bzw. Hallenbäder betreiben. Die jeweiligen Satzungsinhalte wurden an die örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Die Haus- und Badeordnung wurde auf Grundlage der Muster-Haus- und Badeordnung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (Stand: 2017) erstellt.

Die Höhe der Gebühren wurde im Zuge der Neufassung der Satzung ebenfalls angepasst. Sie erfolgt vor dem Hintergrund der steigenden Personal- und Betriebskosten.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im Entwurf vorliegende Fassung der „Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbads in Drochtersen“ zu beschließen.

Dokumente
ENWTURF Neufassung Satzung Hallenbad (.pdf)

Datenstand vom 03.05.2024 10:44 Uhr