Raumbedarf der Grundschule Drochtersen zum Schuljahr 2024/2025; Auslagerung des Drachenhortes in das Feuerwehrgerätehaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  11/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 01.11.2023 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 55.000 € zur Deckung des Raumbedarfs der Grundschule Drochtersen zum Schuljahr 2024/2025 zur Verfügung gestellt.

In weiteren Gesprächen mit den Beteiligten wurde verschiedene Möglichkeiten besprochen, wie die notwendigen räumlichen Kapazitäten geschaffen werden können.

Dabei wurde auch deutlich, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass aufgrund der sich entwickelnden Schülerzahlen ein weiterer Raumbedarf in Form eines weiteren Klassenraumes zum Schuljahr 2025/2026 entsteht.

Deshalb wurden Überlegungen zur Anmietung von Raummodulen („Container“), wie noch in der Vorlage zur Sitzung des Ausschusses Bau und Verkehr am 01.11.2023, verworfen, denn dadurch wäre lediglich einer voraussichtlich zwei benötigen Klassenräume geschaffen worden.

Überlegungen zur Auslagerung der in dem Grundschulgebäude vorhandenen Kindergartengruppen wurden ebenfalls verworfen. Diese Kindergartengruppe ist als Außenstelle der Kindertagesstätte „Regenbogen“ nur sinnvoll in deren räumlicher Nähe unterzubringen. Entsprechende Räumlichkeiten fehlen jedoch.

Die im Grundschulgebäude ebenfalls untergebrachte Hort-Einrichtung hingegen könnte grundsätzlich in einem anderen Gebäude untergebracht werden. Zwar bestehen enge pädagogische Verbindungen zwischen der Grundschule und dem Hort. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Bildungseinrichtungen ist jedoch so gut, dass sie nicht zwangsläufig im gleichen Gebäude angesiedelt sein müssen.

Eine räumliche Nähe zur Grundschule ist jedoch nicht nur deshalb, sondern auch mit Blick auf die durch die Schülerinnen und Schüler zurückzulegende Wegstrecke zur Nachmittagsbetreuung vorteilhaft. Hier gilt nicht nur für die Gemeinde Drochtersen der Grundsatz: „Kurze Beine, kurze Wege“.

Durch den Bezug des Feuerwehrgerätehauses an der Sietwender Straße noch im ersten Halbjahr diesen Jahres, würden sich in unmittelbarer Nähe (ca. 400 m Entfernung, ca. 5 min Fußweg) zur Grundschule Möglichkeiten zur eigenständig Unterbringung des Hortes ergeben, die nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten attraktiv, sondern durch die Nachnutzung vorhandener Bausubstanz auch unter Nachhaltigkeitsaspekten sinnvoll erscheint. 

Durch die Wahl dieses Standorts für die Horteinrichtung würde sich am Standort der Grundschule Drochtersen zudem die Möglichkeit ergeben, einen weiteren, möglicherweise entstehenden Raumbedarf zum Schuljahr 2025/2026 ebenfalls decken zu können.

Eine erste Anfrage beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung – Landesjugendamt – als Genehmigungsbehörde für die Betriebserlaubnis der Hort-Einrichtung ergab, dass eine Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt werden kann, wenn insbesondere im Obergeschoss die notwendigen Flucht- und Rettungswege geschaffen werden. Aus brandschutztechnischer Sicht sind Brandabschnitte durch den Einbau von Brandschutztüren zu schaffen, Rauchmelder sind zu installieren und eine Außentreppe aus dem Obergeschoss ist zu installieren. Durch die Nutzung des Gebäudes zur Kinderbetreuung ergibt sich der Einbau von Fingerklemmschützen an den Türen sowie der Austausch einiger Türen, die nicht mit entsprechendem Sicherheitsglas versehen sind.

Der derzeitige Grundriss des Feuerwehrgerätehauses am Alten Hof, bestehend aus einem Schulungsraum mit 48,0 m² Größe und zwei Aufenthaltsräumen mit 27,0 m² bzw. 23,0 m² Größe im Obergeschoss böte die Möglichkeit, die jetzt im Schulgebäude vorhandenen Gruppen in ihrer jetzigen Art und Größe unterzubringen.

Hinsichtlich der erforderlichen Spielfläche im Außenbereich kann – abhängig von der Ausgestaltung des pädagogischen Konzepts – der in räumlicher Nähe befindliche Schulhof der Grundschule Drochtersen mitgenutzt werden. Dies würde die Kosten für die Herrichtung des Außenbereichs erheblich minimieren. Die Gestaltung der Außenspielfläche würde sich auf den Bau eines Zaunes, einiger Spielgeräte ohne besondere Fallschutzanforderungen sowie den Rückbau des Lagerschuppens beschränken.

Die Unterbringung des Hortes im Feuerwehrgerätehaus ist ausdrücklich „auf Zeit“ angedacht. Durch den voraussichtlichen Ausbau des Schulgebäudes zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Jahr 2026 wird die Nachmittagsbetreuung im Schulgebäude „mitgedacht“ werden müssen.

Das städtebauliche Ziel der Gemeinde Drochtersen, das Areal „Alter Hof“ unter Einbeziehung des Feuerwehrgerätehauses zu überplanen, bleibt bestehen. Eine Entscheidung hierzu wird durch diese „Lösung auf Zeit“ deshalb gerade nicht vorweggenommen. 

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den Raumbedarf der Grundschule Drochtersen durch Auslagerung der Hort-Einrichtung in das Feuerwehrgerätehaus „Alter Hof 14“ zu decken. Gleichzeitig wird die Verwaltung damit beauftragt die notwendigen Arbeiten zur Umnutzung des Feuerwehrgerätehauses durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Raumbedarf der Grundschule Drochtersen zum Schuljahr 2024/2025; Auslagerung des Drachenhorts in das Feuerwehrgerätehaus. 
Die im Vorfeld angedacht Containerlösung wurde mit Kosten von 55.000,00€ pro Container verworfen.
Es muss nun eine zeitnahe Lösung gefunden werden, damit die Betreuung gewährleistet werden kann.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den Raumbedarf der Grundschule Drochtersen durch Auslagerung der Hort-Einrichtung in das Feuerwehrgerätehaus „Alter Hof 14“ zu decken. Gleichzeitig wird die Verwaltung damit beauftragt die notwendigen Arbeiten zur Umnutzung des Feuerwehrgerätehauses durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 30.04.2024 08:15 Uhr