Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Triftweg/Grefenstraße - Süd“ a) Beschluss über die Vereinbarung über Zusammenarbeit und zur kommunalen Zielwahrung betreffend die Entwicklung des Quartiers Triftweg/Grefenstraße-Süd b) Beschluss über den 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 „Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017“ c) Beschluss über den Erschließungsvertrag zum Baugebiet „Triftweg/Grefenstraße-Süd“ d) Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen zur Sicherung des Ausgleichs zum Bebauungsplan Nr. 75 “Triftweg/Grefenstraße-Süd“ e) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) f) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 75 mit textlichen Festsetzungen und Begründung nebst Umweltbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  11/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 24.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.10.2018 ö 6

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 75 „Triftweg / Grefenstraße-Süd“ mit einer Fläche von ca. 6,56 ha soll zukünftig ein neues Wohngebiet entstehen. Hier können Wohnbauflächen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen realisiert werden. Geplant werden ca. 55 Grundstücke für sowohl Einfamilien- und Doppelhäuser als auch vereinzelt Geschosswohnungsbau bis max. 15 Wohneinheiten pro Gebäude. Im nördlichen Teilbereich sollen kleine, insbesondere seniorengerechte sowie öffentlich geförderte Wohnungen entstehen. Zum Süden hin werden die Geschosse stufenartig von drei auf zwei Vollgeschosse reduziert. Die Gebäudehöhen der Randgrundstücke werden durch die Festsetzung einer Traufhöhe von 6 m und einer Firsthöhe von 9 m begrenzt.
Der Verwaltungsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 20.09.2017 folgende Beschlüsse gefasst:
  1. Die Annahme des vorgestellten Planentwurfes mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (nebst Begründung und Umweltbericht) und der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 75 „Triftweg/Grefenstraße - Süd“.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 „Triftweg/Grefenstraße - Süd“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, nebst Begründung und Umweltbericht, ist gemäß § 4a (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB.

Die vorbenannte Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 02.11.2017 bis zum 15.12.2017 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 30.10.2017 bis 15.12.2017 beteiligt. Die entsprechende Abwägung (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) ist der Vorlage beigefügt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie durchgeführte Gutachten (u.a. Schalltechnische Gutachten) führen zu keiner wesentlichen Änderung der Planung.
Für das geplante Baugebiet wurde ein Nahwärmekonzept aufgestellt, welches eine sparsame und effiziente Nutzung von erneuerbaren Energien (Blockheizkraftwerk) in einem klimafreundlichen Wohnbaugebiet ermöglicht. Die zukünftigen Bewohner des Baugebietes werden über Verträge verpflichtet, ihre Grundstücke an dieses öffentliche Nahwärmenetz anzuschließen. Für den Betrieb dieser Anlage wird ein beauftragter Dritter zuständig sein. Zur Sicherung der geplanten Umsetzung wird eine „Vereinbarung über Zusammenarbeit und zur kommunalen Zielwahrung betreffend die Entwicklung des Quartiers Triftweg/Grefenstraße-Süd“ mit der Vorhabenträgerin geschlossen, die sich in der Anlage 1 der Verträge beinfindet.  
Der Stromlieferant kann von den Bewohnern frei gewählt werden. Ein Abnahmezwang besteht nicht.
Im 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 „Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017“ (Anlage 2 der Verträge) werden die Bauabschnitte bzw. Realisierungsabschnitte, der „Besondere Wohnraum“ und die Verkaufspreise zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Drochtersen geregelt.
Des Weiteren wird ein Erschließungsvertrag mit der Vorhabenträgerin geschlossen. Die Inhalte sind der Anlage 3 der Verträge zu entnehmen. Hier werden insbesondere technische Ausbaustandards der geplanten Erschließung sowie die Übergabe nach Fertigstellung an die Gemeinde geregelt.
Für die Umsetzung des Ausgleichskonzeptes wurde ein „Städtebaulicher Vertrag über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen zur Sicherung des Ausgleichs zum Bebauungsplan Nr. 75 “Triftweg/Grefenstraße-Süd““ (Anlage 4 der Verträge) erarbeitet und soll vor Satzungsbeschluss mit der Vorhabenträgerin abgeschlossen werden.
Zusatz Vorlage TOP 6d:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 75 “Triftweg/Grefenstraße – Süd“ ist u. a. ein städtebaulicher Vertrag über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen zur Sicherung des Ausgleichs abzuschließen bzw. durchzuführen. Der Vertragsentwurf liegt bereits allen Ratsmitgliedern vor. Die Kompensationsflächen liegen innerhalb des Bebauungsplangebietes und werden mit den textlichen Festsetzungen unter Nr. 6 beschrieben/festgesetzt.
Es werden die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke 47/4 (ehemals 47/3), 47/5 (ehemals 47/3), 5/12 und 5/5 (alle Gemarkung Drochtersen, Flur 26) in Anspruch genommen. Der entsprechende Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung (Teilfläche des Flurstücks 47/4 - ca. 14.000qm) und die Eintragungsbekanntmachung (Flurstück 47/3) liegen nunmehr vor und sind beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist ein Flurstücks- und Eigentümernachweis für das Flurstück 5/12.
Des Weiteren wurde über eine Teilfläche (ca. 1995qm) des Flurstücks 5/5 ein Kaufvertrag geschlossen. Der Antrag auf Auflassungsvormerkung wurde gestellt.
Nunmehr stehen der Vorhabenträgerin die benötigten Flächen zur Verfügung.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:
a)        Die Vereinbarung über Zusammenarbeit und zur kommunalen Zielwahrung betreffend die Entwicklung des Quartiers „Triftweg/Grefenstraße-Süd“ zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Drochtersen abzuschließen.
b)        Den 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 „Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017“ zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Drochtersen abzuschließen.
c)        Den Erschließungsvertrag gemäß Anlage 3 der Verträge zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Drochtersen abzuschließen.
d)        Den Städtebaulichen Vertrag über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen zur Sicherung des Ausgleichs zum Bebauungsplan Nr. 75 “Triftweg/Grefenstraße-Süd“ zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Drochtersen abzuschließen.
e)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.75 “Triftweg/Grefenstraße-Süd“ einzuarbeiten.
f)        Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 “Triftweg/Grefenstraße-Süd“ mit Begründung und Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 75 “Triftweg / Grefenstraße-Süd“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen erkundigt sich, ob mittlerweile im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 75 “Triftweg/Grefenstraße – Süd“ der städtebauliche Vertrag über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen zur Sicherung des Ausgleichs mit der Vorhabenträgerin abgeschlossen wurde.
Der Bürgermeister erklärt, dass dieser einseitig von Frau Friesen-Schulz unterzeichnet wurde. Die Verwaltung wird die Unterschrift nach Beschlussfassung leisten.
Herr van Lessen stellt fest, dass gem. § 15, Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz, eine Dienstbarkeit zur Sicherung im Grundbuch oder eine entsprechende Auflassungsvormerkung einzutragen sind, wenn für die Flächen kein Eigentumsnachweis vorliegt. Ein Eigentumsnachweis ist vor Satzungsbeschluss zu erbringen.
Fachanwalt Dr. Bringewat macht deutlich, dass im Rahmen eines Bauleitverfahrens der zitierte § 15 Bundesnaturschutzgesetz keine Anwendung findet.
Da aus Sicht des FWG-Fraktionsvorsitzenden die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, stellt er den Antrag, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und erneut zu beraten, wenn diese erfüllt wurden.
Vom Bürgermeister wird darauf hingewiesen, dass jedes Ratsmitglied für sich eigenständig entscheiden und bewerten muss.
Danach wird über den Antrag des FWG-Fraktionsvorsitzenden abgestimmt:

Im Anschluss macht der Bürgermeister noch einmal deutlich, dass zur heutigen Sitzung des Rates erneut Fachleute anwesend sind, die für Fragen und Antworten der Mitglieder des Rates zur Verfügung stehen. Im Rahmen von 2 Fachausschüssen mit Fachleuten und verlängerter Einwohnerfragestunde wurde die Sachlage bereits ausführlich beraten. Der Bürgermeister bittet die Anwesenden um ein geordnetes Miteinander.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt erklärt, dass die Mitglieder des Rates ein hohes Vertrauen in das Planverfahren haben und die überragende Mehrheit der Anwesenden aus diesem Grunde den Antrag, das Störfeuer der FWG, abgelehnt haben.
Das von Frau Friesen-Schulz geplante Bauvorhaben bezeichnet er als Leuchtturmprojekt für die Gemeinde Drochtersen, welches nachhaltig eine positive Entwicklung der Gemeinde Drochtersen gewährleisten und auch außerhalb der gemeindlichen Grenzen Wirkung erzielen wird.
Hinsichtlich des zu erwartenden Baustellenverkehrs bei der Ausführung des Bauvorhabens macht er deutlich, dass die Belastung für die Einwohner reduziert werden muss. Das Baustellenmanagement ist ein fester Bestandteil, um geeignete Maßnahmen
Für die SPD-Fraktion begrüßt der Vorsitzende Heino Baumgarten, dass das neue Baugebiet die Möglichkeit für junge Familien, Alleinstehende und Senioren sichert, bezahlbaren Wohnraum in Drochtersen zu finden. Das Wohnraumentwicklungskonzept spiegelt nach seiner Meinung außerdem den Bedarf wieder. In der Vergangenheit wurden  in anderen Ortschaften im Gemeindegebiet Baugebiete erschlossen, im Bereich Krautsand besteht nach wie vor Bedarf. Er richtet seinen Dank an Frau Friesen-Schulz, die das unternehmerische Risiko trägt.
Unter Bezugnahme auf den anfallenden Bauverkehr gibt es aus seiner Sicht Lösungen. Mit Blick auf die Verkehrssituation stellt er fest, dass bereits im Rahmen des Ausschusses für Bau und Verkehr zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Rad- und Fußgänger geeignete Maßnahmen im Bereich Zentrumstr./Zur Wettern , Am Sportplatz, Grefenstr., Schulsteig beraten wurden. Heino Baumgarten begrüßt im Namen seiner Fraktion die Maßnahme und spricht den Fachberatern seinen Dank aus.
Anschließend nimmt der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen Bezug auf die Wohnraumbedarfsanalyse für Drochtersen, wonach bereits 200 Wohnungen leerstehen. Er befürchtet weiteren Leerstand.Im Hinblick auf den zukünftigen Baustellenverkehr stellt er fest, dass kein nachvollziehbares Konzept vorliegt. Weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes von ihm abgelehnt.
Ratsherr Dr. Albert Boehlke kritisiert, dass seitens der FWG in der Vergangenheit immer beantragt wurde, Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Nunmehr stellt man sich seitens der FWG dagegen.

Für die SPD-Fraktion macht auch Ratsherr Dirk Ludewig deutlich, dass junge Leute, Alleinstehende und Senioren dringend bezahlbaren Wohnraum benötigen. Sich seitens der FWG-Fraktion nunmehr gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes zu stellen, ist aus seiner Sicht bösartig und schlecht.

Für die FWG-Fraktion erklärt Ratsherr Markus Wrage, dass grundsätzlich nichts gegen das neue Baugebiet spricht. Damit das Bauvorhaben vernünftig umgesetzt werden kann, sollte „hintenrum“ eine provisorische Entlastungsstraße angelegt werden.

Ratsherr Uwe Heinsohn teilt mit, dass seitens der Bevölkerung große Sorge besteht, dass der Verkehr nicht vernünftig abläuft. Unter Bezugnahme auf das in § 5, Abs. 6 des Erschließungsvertrages  vorgesehene Baustellenmanagement kritisiert er, dass kein Konzept vorliegt, was während der Bauphase mit dem Verkehr passiert.
Der Bürgermeister entgegnet, dass im Erschließungsvertrag vereinbart ist, z. B. an Gefahrenpunkten Schülerlotsen einzusetzen. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Vorhabenträgerin entsprechende Lösungen finden. Seitens des Büros Neumann wurden erste Berechnungen zum Bebauungsplan erstellt.
In diesem Zusammenhang erklärt Herr Woiticak, dass der Baustellenverkehr verhandelbar ist. Er sieht keine Probleme bei 4 – 5 Fahrten/Stunde.
Zum Hinweis des Ratsherrn Markus Wrage, macht der Bürgermeister deutlich, dass bei einer Straßenzuwegung Zur Wettern – Am Tennisplatz private Flächen in Anspruch genommen werden müssten. Diese Möglichkeit scheidet aus.
Ratsherr Uwe Heinsohn hält es für angebracht, den Anliegern im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung weit vor Baubeginn das Baustellenmanagement vorzustellen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 20 , Enthaltungen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:
a)        Die Vereinbarung über Zusammenarbeit und zur kommunalen Zielwahrung betreffend die Entwicklung des Quartiers „Triftweg/Grefenstraße-Süd“ zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Drochtersen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 1

Beschluss 3

b)        Den 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 „Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017“ zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Drochtersen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 1

Beschluss 4

c)        Den Erschließungsvertrag gemäß Anlage 3 der Verträge zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Drochtersen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 2

Beschluss 5

d)        Den Städtebaulichen Vertrag über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen zur Sicherung des Ausgleichs zum Bebauungsplan Nr. 75 “Triftweg/Grefenstraße-Süd“ zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Drochtersen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 5 , Enthaltungen: 0

Beschluss 6

e)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.75 “Triftweg/Grefenstraße-Süd“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 3

Beschluss 7

f)        Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 “Triftweg/Grefenstraße-Süd“ mit Begründung und Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 75 “Triftweg / Grefenstraße-Süd“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 01.11.2018 10:48 Uhr