Fuß-/Radwegsituation an der L 111 zwischen Brückenweg und Gauensieker Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Gemeindeverwaltung wurde mit Datum vom 18.12.2018 ein Schreiben eines Elternteiles mit der  Bitte der Verbesserung der Schulwegsicherheit auf dem Gehweg an der L 111 (Fahrtrichtung Freiburg) zwischen der Lilienstraße (dortige LSA) und dem Brückenweg/der Mühlenhafener Straße gestellt.

Mit Datum vom 18.10.2018 erhielt die Verwaltung eine E-Mail von der FWG-Fraktion Drochtersen mit dem Hinweis auf mangelnde Mindestbreiten dieses und weiterer Fuß- und Radwege.
Bereits auf Antrag der Gemeinde Drochtersen und gemeinsamer Verkehrsschau wurde am 08.09.1994 der Gehweg entlang der L 111  von der Einmündung der Krautsander Straße (K45) bis zur Einmündung Brückenweg mit einer verkehrsbehördlichen Anordnung als gemeinsamer Geh- und Radweg angeordnet (siehe Anlage 1).

Auf Grund der Änderung der Rechtslage wurde die VBA vom 08.09.1994 durch die VBA vom 28.07.1998 geändert. Das Zeichen gemeinsamer Geh- und Radweg wurde durch die Verkehrszeichen VZ 240 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei (VZ 1022-19) ersetzt (siehe Anlage 2).

Mit einer weiteren Änderung der VBA vom 02.02.2000 wurde die VBA um den Streckenabschnitt ab Gauensieker Straße erweitert (also für den gesamten Bereich der Ortsdurchfahrt Drochtersen). Auflage hierzu war die Aufstellung von Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen) über den Vorfahrt-achten-Schildern (VZ 205) und die Markierung der Radfahrerfurten aller einmündenden Gemeindestraßen in diesem Abschnitt (siehe Anlage 3). Die VBA gibt damit diesen Abschnitt des Gehweges in beide Richtungen, also für den gegenläufigen Radverkehr frei.

Durch diese Beschilderung besteht jedoch auf diesem Abschnitt keine Radwegbenutzungspflicht, wie auf dem kombinierten Geh– und Radweg mit dem VZ 240 oder 241. Den Radfahrern steht es frei in Fahrtrichtung die Fahrbahn zu benutzen.

Für alle schulpflichtigen Kinder aus den Wohngebieten nördlich der L 111 von der Mühlenhafener Straße bis zur Lilienstraße besteht die Möglichkeit, den sichereren Schulweg entlang der Deichreihe/Lilienstraße Richtung LSA Lilienstraße oder die Deichreihe/Kirchhofstraße zur LSA Schulstraße zu benutzen.

In der RAST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen o6), Abschnitt 5.1.2., sind Hinweise zur Beurteilung der Mitbenutzung von Gehwegen durch Radfahrer angegeben.

Die Freigabe erfolgt unter der Bedingung, dass dies unter Bevorrechtigung der Fußgänger vertretbar ist. Der Fachverband Fußverkehr Deutschland hat dazu mit Bezug auf die StVO (Straßenverkehrsordnung) Kriterien für die Freigabe von Gehwegen für Radfahrer dargestellt. Diese machen die Mitbenutzung vom stündlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße, der zulässigen Geschwindigkeit auf der Straße, dem Vorhandensein von Schutzstreifen und dem Verkehrsaufkommen der Fußgänger und Radfahrer auf dem Gehweg abhängig.
Eine Überprüfung der Verbreiterungsmöglichkeit des Gehweges von der Einmündung der Lilienstraße bis zum Brückenweg wird in der Sitzung an Hand von Lageplänen dargestellt. Engstellen verbleiben auf den Brücken kleines und großes Sietwender Schleusenfleet.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Heino von Busch erläutert die Fuß-/Radwegsituation anhand von Luftbildern. Der Bürgermeister führt aus, dass dieses Thema durch die FWG-Fraktion aufgegriffen wurde. Weiterhin liegt der Verwaltung ein Schreiben einer Anwohnerin hierzu vor, in dem die Situation aufgezeigt wird. Zu betrachten ist der Zustand in der Gesamtlänge, vom Brückenweg bis zum Schäferstieg.
Der Geh- und Radweg in Fahrtrichtung Stade ist in der Unterhaltungspflicht des Landes. Auf dem Gehweg in Fahrtrichtung Freiburg stehen Beschilderungen „Radfahrer frei“, was Radfahrern die Benutzung des Gehweges erlaubt, jedoch nicht vorschreibt, sie dürfen also dennoch die Fahrbahn der Straße benutzen. Für diesen Weg ist die Gemeinde unterhaltungspflichtig.
Das Ratsmitglied Wilfried Barwig schlägt vor, am Brückenweg zu beginnen und diesen Teilbereich im Zuge des Baus des Feuerwehrgerätehauses mit zu berücksichtigen.
Der Bürgermeister Mike Eckhoff nimmt Bezug auf das Schreiben der Anwohnerin. Hieraus geht zum einen die Schwierigkeit der Querung der L111 für die Kinder aus der Mühlenhafener Straße und Umgebung hervor, zum anderen sind die Wege auf der Seite in Fahrtrichtung Freiburg teilweise zu schmal. Wenn der Überwuchs am Altbestand beseitigt wird, wird wieder etwas Fläche dazugewonnen.
Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Martin Bremert wird ausgeführt, dass wohl im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das Feuerwehrgerätehaus geprüft wird, inwiefern der Verkehr auf der L111 im Einsatzfall gestoppt wird, damit die Einsatzfahrzeuge ungehindert abfahren können.

Nachdem der Ausschussvorsitzende Matthias König auf die regelmäßig verstopften Regenwasserschächte entlang der L111 in diesem Bereich hinweist, erläutert Heino von Busch, dass der Bauhof die Ausläufe in die dortigen Gräben wiederkehrend säubert. Leider sammelt sich immer wieder Unrat, welcher den reibungslosen Ablauf des Regenwassers beeinträchtigt.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, den Rad- und Fußweg von der Einmündung Brückenweg im Bereich des Feuerwehrgerätehauses im Rahmen der Neubaumaßnahme zu sanieren bzw. verbreitern. Für den weiteren Verlauf vom Feuerwehrgerätehaus bis zur Lichtsignalanlage Lilienstraße ist durch die Verwaltung eine Kostenschätzung zu erstellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 22.01.2019 08:40 Uhr