Der Gemeindeverwaltung wurde mit Datum vom 18.12.2018 ein Schreiben eines Elternteiles mit der Bitte der Verbesserung der Schulwegsicherheit auf dem Gehweg an der L 111 (Fahrtrichtung Freiburg) zwischen der Lilienstraße (dortige LSA) und dem Brückenweg/der Mühlenhafener Straße gestellt.
Mit Datum vom 18.10.2018 erhielt die Verwaltung eine E-Mail von der FWG-Fraktion Drochtersen mit dem Hinweis auf mangelnde Mindestbreiten dieses und weiterer Fuß- und Radwege.
Bereits auf Antrag der Gemeinde Drochtersen und gemeinsamer Verkehrsschau wurde am 08.09.1994 der Gehweg entlang der L 111 von der Einmündung der Krautsander Straße (K45) bis zur Einmündung Brückenweg mit einer verkehrsbehördlichen Anordnung als gemeinsamer Geh- und Radweg angeordnet (siehe Anlage 1).
Auf Grund der Änderung der Rechtslage wurde die VBA vom 08.09.1994 durch die VBA vom 28.07.1998 geändert. Das Zeichen gemeinsamer Geh- und Radweg wurde durch die Verkehrszeichen VZ 240 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei (VZ 1022-19) ersetzt (siehe Anlage 2).
Mit einer weiteren Änderung der VBA vom 02.02.2000 wurde die VBA um den Streckenabschnitt ab Gauensieker Straße erweitert (also für den gesamten Bereich der Ortsdurchfahrt Drochtersen). Auflage hierzu war die Aufstellung von Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen) über den Vorfahrt-achten-Schildern (VZ 205) und die Markierung der Radfahrerfurten aller einmündenden Gemeindestraßen in diesem Abschnitt (siehe Anlage 3). Die VBA gibt damit diesen Abschnitt des Gehweges in beide Richtungen, also für den gegenläufigen Radverkehr frei.
Durch diese Beschilderung besteht jedoch auf diesem Abschnitt keine Radwegbenutzungspflicht, wie auf dem kombinierten Geh– und Radweg mit dem VZ 240 oder 241. Den Radfahrern steht es frei in Fahrtrichtung die Fahrbahn zu benutzen.
Für alle schulpflichtigen Kinder aus den Wohngebieten nördlich der L 111 von der Mühlenhafener Straße bis zur Lilienstraße besteht die Möglichkeit, den sichereren Schulweg entlang der Deichreihe/Lilienstraße Richtung LSA Lilienstraße oder die Deichreihe/Kirchhofstraße zur LSA Schulstraße zu benutzen.
In der RAST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen o6), Abschnitt 5.1.2., sind Hinweise zur Beurteilung der Mitbenutzung von Gehwegen durch Radfahrer angegeben.
Die Freigabe erfolgt unter der Bedingung, dass dies unter Bevorrechtigung der Fußgänger vertretbar ist. Der Fachverband Fußverkehr Deutschland hat dazu mit Bezug auf die StVO (Straßenverkehrsordnung) Kriterien für die Freigabe von Gehwegen für Radfahrer dargestellt. Diese machen die Mitbenutzung vom stündlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße, der zulässigen Geschwindigkeit auf der Straße, dem Vorhandensein von Schutzstreifen und dem Verkehrsaufkommen der Fußgänger und Radfahrer auf dem Gehweg abhängig.
Eine Überprüfung der Verbreiterungsmöglichkeit des Gehweges von der Einmündung der Lilienstraße bis zum Brückenweg wird in der Sitzung an Hand von Lageplänen dargestellt. Engstellen verbleiben auf den Brücken kleines und großes Sietwender Schleusenfleet.