Anfragen der FWG-Fraktion


Daten angezeigt aus Sitzung:  09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 16.01.2019 ö 8.2.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister nimmt Bezug auf einige Anfragen der FWG-Fraktion (liegt dem Protokoll als Anlage bei), die im Vorwege der Fachausschusssitzung per Mail übersandt wurden und beantwortet diese wie folgt:

  1. Die erste Anfrage wurde in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport beantwortet.

  1. „Welcher Art sind die Probleme mit dem Bau/der Gestaltung des Wasserrückhaltebeckens im Gewerbegebiet Aschhorner Straße? Ist eine Anpassung der Bauleitplanung notwendig? Welche Kosten insgesamt werden möglicherweise entstehen?“

Die Standfestigkeit der Böschung wird überprüft. Die Bauleitplanung muss nicht verändert werden. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die aktuelle Kostenschätzung Bestand hat.
  1. „Steht die Spundwand im Barnkruger Hafen unter Denkmalschutz?“

Die Verwaltung steht in Kontakt mit Frau Detje vom Landkreis Stade. Laut Frau Detje steht das Hafenbecken unter Denkmalschutz und somit auch die Spundwand, welche zum Hafen gehört.
  1. „Steht das Kopfsteinpflaster Dornbuscher Hafenstraße bis hinter der Klappbrücke unter Denkmalschutz? Gedenkt die Verwaltung insoweit einen entsprechenden Antrag zu stellen?“
Das Kopfsteinpflaster der Dornbuscher Hafenstraße steht nicht unter Denkmalschutz und die Verwaltung erwägt auch keine Antragstellung.
  1. „Sind die Fragen im Zusammenhang mit der Entwässerung des Gewerbegebiets Werkstraße gelöst? Sollen die Grundstückseigentümer eine Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) bestellen? Reicht nicht eine Baulast aus? Ist vorgesehen, den Grundstückseigentümern eine Entschädigung zu zahlen? Haben nicht die Grundstückseigentümer in dem Gewerbegebiet Werkstraße mit der Zahlung der Kaufpreise  für die Gewerbegrundstücke die jetzt vorgesehene Entwässerung zum Gauensieker Schleusenfleth bereits vor Jahrzehnten bezahlt?“

Die Maßnahme wurde von den Fachingenieuren bereits im Ausschuss für Bau und Verkehr vorgestellt, sie soll so durchgeführt werden. Die Verwaltung möchte sich gegenüber den Grundstückseigentümern hinsichtlich Grunddienstbarkeiten oder Baulasten flexibel zeigen. Eine Entschädigungszahlung wurde bislang noch nicht von den Eigentümern angesprochen oder verlangt. Die Maßnahme verbessert ohnehin die Entwässerung der Grundstücke. Die Entwässerungsleitung vom Gewerbegebiet Werkstraße bis zur Polderleitung war seinerzeit über die Erschließungskosten abgedeckt. D ie jetzt geplante Entlastungsleitung jedoch nicht, demnach wurden die Haushaltsmittel 2018 zur Verfügung gestellt.

Datenstand vom 22.01.2019 08:40 Uhr