Bebauungsplan Nr. 74 “Drochtersen – Ecke Landesstraße 111/Fasanenweg“ / 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen “An der Elbmarsch“ und Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ im Parallelverfahren a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 74 “Drochtersen – Ecke Landesstraße 111/Fasanenweg“ des Verwaltungsausschusses vom 24.06.2015 b) 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen “An der Elbmarsch“ im Parallelverfahren c) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ im Parallelverfahren d) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren e) Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 24.06.2015 (nach Vorbereitung durch den GUT-Ausschuss am 17.06.2015) wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 “Drochtersen – Ecke Landesstraße 111/Fasanenweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Die Antragstellung erfolgte durch Frau Esmer Ülker-von Allwörden. Seinerzeit war die kleinflächige Schaffung von Bauland vorgesehen. Die damalige Vorlage (siehe Anlage 1) liegt dieser Vorlage anbei.

Nachdem zwischenzeitlich u. a. in der Größe und der Zuwegung des Plangebietes  erhebliche Änderungen erfolgten, ist nunmehr ein Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) nicht mehr möglich und somit ist zunächst der ehemals gefasste Aufstellungsbeschluss (nebst Beschluss über die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung) des Verwaltungsausschusses vom 24.06.1015 aufzuheben.

Für das nun vorgesehene Vorhaben/Plangebiet sind der Flächennutzungsplan (teilweise) und der Bebauungsplan im Parallelverfahren zu ändern bzw. aufzustellen (siehe Anlage 2).

Aufgrund des neuen Verfahrens wurde dem Bebauungsplan Nr. 90 die neue Bezeichnung “90 An der Elbmarsch“ zugeteilt. In dem Plangebiet sind Einzel- und Doppelhäuser zwischen 1 und maximal 4 Wohneinheiten) vorgesehen. Die Mindestgröße soll je Einzelhaus mindestens 600 qm und je Doppelhaushälfte 350 qm betragen.

Die Hauptzuwegung soll direkt zur L-111 erfolgen. Weitere Zuwegungen sind über den Fasanenweg möglich.

Die entsprechenden Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro Cappel + Kranzhoff bzw. die Vorhabenträgerin (HanseArt, Grundstücksentwicklung GmbH & Co.KG, vertreten durch Frau Esmer Ülker-von Allwörden) vorgestellt/erläutert werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a.) Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 74 “Drochtersen – Ecke Landesstraße 111/Fasanenweg“ (nebst Beschluss zur Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung) des Verwaltungsausschusses vom 24.06.2015.

b.) Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen “An der Elbmarsch“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren.

c.) Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.

d.) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.

e.) Die Planungs- und Erschließungskosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erläutert kurz die Sachlage und übergibt das Wort an Herrn Cappel. Herr Cappel erörtert anhand einer Präsentation nochmals die Sachlage. Die Präsentation ist dieser Niederschrift beigefügt.

Vom Ausschussmitglied Cornelius van Lessen wird nachgefragt, wie realistisch die Zufahrt zur L 111 ist. Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass die Verfügbarkeit gesichert ist.


Nach einer kurzen Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a.) Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 74 “Drochtersen – Ecke Landesstraße 111/Fasanenweg“ (nebst Beschluss zur Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung) des Verwaltungsausschusses vom 24.06.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b.) Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen “An der Elbmarsch“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c.) Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 4

d.) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 5

e.) Die Planungs- und Erschließungskosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 21.03.2019 09:44 Uhr