Übernahme von fiskalischen Straßen auf dem Asselersand durch die Gemeinde Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 23.05.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Im Mai 2016 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr das erste Mal eine Mitteilung an die Gemeinde Drochtersen gesandt, in der sie mitteilte, dass beabsichtigt ist, für die Kompensationsmaßnahmen für den 5. Abschnitt der A 26 Eigentumsflächen des Landes Niedersachsen  (Domänenverwaltung) auf Asselersand anzukaufen. Durch dieses Gebiet verläuft u. a. die Straße Asselersand, die der Erschließung der auf Asselersand angesiedelten Wohnhäuser und landwirtschaftlichen Betriebe dient. Außerdem ist die Straße ein vom Landkreis Stade ausgewiesener Radweg. Die Gemeinde wurde gebeten zu bestätigen, dass die Straßenbaulast dieser Straße bei der Gemeinde Drochtersen liegt. Die Gemeinde hat dieses nicht bestätigt, da die Straße im Eigentum und der Baulast des Landes Niedersachsen steht. Daraufhin erfolgte im Juni 2016 die erste Anfrage an die Gemeinde Drochtersen, ob die Straße Asselersand einschließlich der Brücke über die Barnkruger Binnenelbe (siehe Anlage 1) nicht in das Eigentum der Gemeinde Drochtersen übergehen muss und die Eigentumsverhältnisse nicht durch einen Antrag beim Grundbuchamt berichtigt werden muss.
Die Gemeinde hat daraufhin einen umfangreichen Fragenkatalog zu den Abmessungen, dem Aufbau einschließlich Untergrund und evtl. Altlasten, den angrenzenden Bepflanzungen, Gräben, Durchlässen und zur Höhe des Ablösebetrages an die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gesandt, um hierüber Aussagen zu erhalten, bevor Beratungen zur Übernahme in den Fachausschüssen der Gemeinde durchgeführt werden können.
Trotz mehrmaliger Nachfragen erhielten wir erst im November 2016 eine Antwort verbunden mit der Frage, ob die Straße Asselersand gewidmet ist, was die Gemeinde noch am gleichen Tage verneinte.
Nach einem Personalwechsel bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr fand am 21.08.2018 ein Gespräch zwischen der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Gemeinde Drochtersen in dieser Sache statt, in welchem die Gemeinde die Notwendigkeit der Beantwortung des 2016 zugesandten Fragenkataloges verdeutlichte.
Am 29.01.2019 erhielt die Gemeinde Drochtersen eine Ablöseberechnung für Straßen und Wege auf dem Asselersand, welche ein erweitertes Straßennetz beinhaltete (siehe Anlage 2), mit dem kompletten Deichverteidigungsweg vom Hof von Essen bis zum Siel am Ruthenstrom, jedoch ohne weitere Beantwortung unseres Fragenkataloges.
Auf nochmalige Nachfrage der Gemeinde erhielt die Verwaltung am 26.03.2109 eine E-Mail der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit einer korrigierten Berechnung der kapitalisierten Erhaltungskosten, die als Ablösesumme für die Straßen an die Gemeinde Drochtersen gezahlt werden soll (siehe Anlage 3). Im Anschreiben wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, dass die Gemeinde Drochtersen die in der Anlage 2  blau, gelb, rot, rosa und grün gekennzeichneten Straßen einschließlich der Straßenseitengräben und des Straßenbegleitgrüns sowie der Brücke über der Barnkruger Binnenelbe sowie aller Regenwasserdurchlässe (Siele) übernehmen soll. Eine Grundinstandsetzung der Straßen vor der Übernahme durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr findet nicht statt, diese ist in der Berechnung berücksichtigt. Die letzte Brückenprüfung durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr fand im Jahr 2015 statt. Die Verkehrssicherungspflicht einschließlich des Baumbestandes rechts und links der Straßen geht auf die Gemeinde Drochtersen über. Hier wurde von der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angeboten, im Zuge der Rodungsarbeiten der Obstplantagen den vorhandenen Baumbestand begutachten und, falls erforderlich, abgängige Bäume beseitigen zu lassen.
Die durchgeführte chemische Untersuchung des Straßenaufbaues hat keine Grenzwertüberschreitungen und somit keine Belastungen des Oberbaues ergeben. Die betroffenen Straßen und Weg werden vor der Sitzung durch den Ausschuss für Bau und Verkehr besichtigt.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Matthias König nimmt Bezug auf die Wegebereisung, die im Vorwege der Sitzung stattgefunden hat und erteilt Frau Wilke und Herrn Schröder von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr das Wort. Herr Schröder erläutert die Thematik anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage). Er nimmt Bezug auf die öffentliche Auslegung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur A26, Abschnitt 5, wobei Einwendungen bis zum 22.05.2019 mitgeteilt werden konnten. Die Planfeststellungsbehörde in Hannover arbeitet nun die eingegangenen Einwendungen ab, eine Erörterung ist bis Mitte 2020 geplant, ein Planfeststellungsbeschluss soll bis Ende 2021 erwirkt werden .

In Bezug auf die Fortführung der Grunderwerbsverhandlungen wurde ein Interessenbekundungsverfahren mit interessierten Landwirten geführt, wer Interesse hat, unter den Rahmenbedingungen die Flächen weiter zu bewirtschaften.

Frau Wilke führt aus, dass auf die Gesamtlänge von 1.900 m eine Ablösesumme berechnet wurde. Es sind überwiegend Tragdeckschichten im Mittel  von 11-12 cm vorhanden. Die Brücke, die mit übernommen werden würde, hat bei der Brückenhauptprüfung im Jahr 2015 die Note 2,9 erhalten. Anhand eines Lageplanes erklärt Frau Wilke, dass 3 Hofstände auf dem Asselersand im Privateigentum liegen, lediglich ein Hof befindet sich in Domänenverwaltung.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erfragt die Gewährleistung der Erreichbarkeit der Höfe, sofern die Gemeinde Drochtersen die Straße nicht übernehmen würde, es handelt sich hierbei nicht um eine öffentlich gewidmete Straße. Frau Wilke appelliert an das gemeindliche Interesse an der Widmung dieser Straßen auch in Bezug auf die touristische Nutzung. Sollte die Gemeinde Drochtersen sich gegen eine Übernahme entscheiden, so würde die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht wohlmöglich auf die Eigentümer bzw. Pächter übertragen werden. Möglicherweise wäre das Anbringen einer Schranke denkbar.

Das Ratsmitglied Heino Baumgarten spricht sich dafür aus, wenigstens die auf dem Lageplan blau markierte Straße zu übernehmen, um die Erreichbarkeit des Deichverteidigungsweges zu sichern. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai Schildt nimmt Bezug auf mögliche hydraulische Arbeiten und Abholzungen, die seitens der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr möglicherweise bis Ende 2021 entlang der Strecke geplant sind. In diesem Zuge wird die Straße mit schwerem Gerät befahren. Hierzu erklärt Herr Schröder, dass der Zustand im Rahmen einer Beweissicherung vorher festgestellt wird, damit im Nachgang mögliche Schäden vor der Übernahme durch die Gemeinde Drochtersen auf Kosten der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beseitigt werden können.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt spricht prioritär die Erreichbarkeit des Deichverteidigungsweges und der dort ansässigen Höfe an, insbesondere auch aus Gründen des Brandschutzes. Mit Blick auf die Übernahme der Straßen gibt er zu bedenken, dass es für Drochtersen als ländlich strukturierte Gemeinde ohnehin eine gewisse Herausforderung sei, das eigene Straßennetz instand zu halten. Das Anbringen einer Schranke ist seiner Ansicht nach fraglich. Dem schließt sich das Ratsmitglied Peter Dieter-Völckers an. Herr Schröder führt aus, dass das Anbringen einer Schranke schwer vorstellbar sei, jedoch wird das Risiko der Verkehrssicherungspflicht, sofern die Straße nicht von der Gemeinde Drochtersen übernommen wird, minimiert.

Die Nachfrage des Ratsmitgliedes Martin Bremert, ob der Deichverband in dieser Thematik involviert ist, wird von Herrn Schröder bejaht. Der Deichverband hat im Verfahren deichrechtliche Einwendungen hervorgebracht, die in der Planfeststellung entsprechend festgehalten werden.

Auf Nachfrage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Kai Schildt erläutert Heino von Busch, dass im Jahr 2016 lediglich die Übernahme der blau markierten Straße angedacht war bzw. von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angefragt wurde. Mit der Übersendung der aktuellen Planunterlagen kamen die weiteren Abschnitte dazu. Heino von Busch führt weiter in Bezug auf die Wegebereisung aus, dass die knapp 2 km lange Strecke beinah überall beidseitig von Gräben umgehen ist, die einer Reinigung und Pflege bedürfen, ebenso wie der vorhandene Baumbestand. Fraglich ist, ob ein Winterdienst organisiert werden muss.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff fasst zusammen, möglicherweise nur die blau und gelb markierten Straßen zu übernehmen und den rosa, grün und rot markierten Bereich an die Eigentümer zu übertragen. Das Ratsmitglied Rolf Suhr weist darauf hin, dass laut Planunterlagen das hintere Ende des gelben Bereiches im privaten Eigentum liegt.  

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt eine Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss, nachdem zusätzliche Informationen hinsichtlich der möglichen Übernahme von Teilen der betroffenen Straßen beschafft wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 05.06.2019 08:34 Uhr