Überörtliche Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof - Prüfungsmitteilung zum Thema "Bilanzierung des Straßenvermögens im kommunalen Jahresabschluss"


Daten angezeigt aus Sitzung:  15/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 27.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 27.11.2019 ö 7

Sachverhalt

Im Zeitraum von April 2018 (Prüfungsgespräche vor Ort) bis August 2019 (Eingang der Prüfungsmitteilung) erfolgte durch den Landesrechnungshof eine Überörtliche Kommunalprüfung der Gemeinde Drochtersen zum Thema „Bilanzierung des Straßenvermögens im kommunalen Jahresabschluss“. Die Thematik wurde in insgesamt 16 Kommunen zum Prüfungsgegenstand des Landesrechnungshofes. Die Prüfungsmitteilung (Prüfungsbericht) bezieht die Prüfungsergebnisse aller 16 geprüften Kommunen mit ein.

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) ist die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts der Vertretung bekannt zu geben. Diese Bekanntgabe erfolgt mittels der als Anlage beigefügten Zusammenfassung der wesentlichen Prüfungsergebnisse. Nach § 5 Abs. 1 S. 2 NKPG  ist jedem Ratsmitglied auf Verlangen Einsicht in den Schlussbericht zu gewähren. Der komplette Bericht ist ebenfalls als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Bezüglich der Prüfungsmitteilung ist festzuhalten, dass die Gemeinde im Verfahren Gelegenheit hatte, zum Entwurf der Mitteilung Stellung zu nehmen. Darauf wurde seitens der Gemeinde verzichtet.

Nach der erfolgten Bekanntgabe ist die Prüfungsmitteilung gemäß § 5 Abs. 2 S.1 NKPG an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Diese Auslegung ist nach § 5 Abs. 2 S. 2 NKPG ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Der Kämmerer Michael Krüger teilt mit, dass die Verwaltung vom Rechnungsprüfungsamt für die Vorgehensweise ausdrücklich gelobt wurde. Die Gemeinde Drochtersen wird im Prüfbericht nicht negativ erwähnt.

Datenstand vom 09.12.2019 09:06 Uhr