3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 “Drochtersen Sietwende / zwischen der Häuserzeile Deichreihe und der Landesstraße 111“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a.) Abwägung eingegangene Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b.) Satzungsbeschluss 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28


Daten angezeigt aus Sitzung:  22/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2019 neben der Aufstellung auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Drochtersen Sietwende / zwischen der Häuserzeile Deichreihe und der Landesstraße 111“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 24.06. bis 29.07.2019.
Mit der 3. Änderung wird das Ziel verfolgt, durch Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Flurstück 66/12 (Flur 7 der Gemarkung Drochtersen), ein weiteres Baugrundstück zu schaffen (siehe Anlagen). Dieses stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar, so dass hier die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgte. Hierfür gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Dementsprechend wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wurde gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Eine frühzeitige Beteiligung wurde nicht vorgeschaltet.

Die Abwägung und der eingegangenen Stellungnahmen und deren Einarbeitung ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a.) Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

b.) Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Drochtersen Sietwende / zwischen der Häuserzeile Deichreihe und der Landesstraße 111“ mit der Begründung wird angenommen und bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 (nebst Begründung) mit örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung und textlichen Festsetzungen als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert kurz den Sachstand und übergibt das Wort an Herrn Cappel.

Auch Herr Cappel erörtert anhand einer Präsentation nochmals die Sachlage. Ferner geht er kurz auf die eingegangenen Stellungnahmen ein.

Vom Ausschussmitglied Cornelius van Lessen wird hierzu mitgeteilt, dass er es für wichtig hält, dass der Denkmalschutz hier eine hohe Bedeutung hat.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a.) Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 1

Beschluss 2

b.) Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Drochtersen Sietwende / zwischen der Häuserzeile Deichreihe und der Landesstraße 111“ mit der Begründung wird angenommen und bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 (nebst Begründung) mit örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung und textlichen Festsetzungen als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 08.10.2019 15:17 Uhr