Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung eingegangene Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“


Daten angezeigt aus Sitzung:  26/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus- ABGESAGT, 17.03.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 neben der Aufstellung auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden für den Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 02.12.2019 bis 15.01.2020.
Die Firma Harald und Jan Suhr GbR, Barnkruger Straße 35, 21706 Drochtersen beabsichtigt, in einem überwiegend unbeplantem Innenbereich eine Nachverdichtung durch die Errichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Auf einem Teil der Fläche sind noch alte bestehende Gebäude abzubrechen, so dass dann die Gesamtfläche für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern genutzt werden kann (Allgemeines Wohngebiet). Die Grundflächenzahl soll 0,4, bei einer Geschossflächenzahl von 0,5, betragen. Es sollen max. zwei Vollgeschosse zulässig sein. Die Traufhöhe soll mit 6 m und die Firsthöhe mit 9 m festgesetzt werden. Die Mindestgröße für Baugrundstücke soll 600 qm für Einzelhausgrundstücke und 400 qm für Doppelhausgrundstücke betragen. Die Erschließung soll ab der öffentlichen Stichstraße vom Wegefährels über private Verkehrsflächen erfolgen. Eine fußläufige Anbindung an die Straße „Am Asseler Fleet“ ist geplant.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes stellte eine Maßnahme der Innenentwicklung dar, so dass hier die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgte. Dementsprechend wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 bzw. §4 Abs. 2 BauGB. Eine frühzeitige Beteiligung wurde nicht vorgeschaltet.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und deren Einarbeitung ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen (siehe Anlage 1). Der daraus angepasste Satzungsentwurf nebst Begründung liegt als Anlagen 2 und 3 bei. Eine Erläuterung wird in der Sitzung durch Herrn Cappel erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägungen, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

b.)        Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 91 „Wegefährels“ mit der Begründung wird angenommen und bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 (nebst Begründung) mit örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung und textlichen Festsetzungen als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Datenstand vom 22.04.2020 12:22 Uhr