Außenbereichssatzung für den Bereich „Drochtersermoor“ a) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfs b) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  26/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus- ABGESAGT, 17.03.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Um gerade Einheimischen eine Wohnperspektive im Bereich Drochtersermoor bieten zu können, laufen bereits seit Längerem Gespräche mit dem Landkreis Stade, wie und wo eine Realisierung möglich wäre. Hierzu wurde durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff ein städtebauliches Entwicklungskonzept (siehe Anlage 1) für den Bereich Drochtersermoor (rund um die sogenannte „Milchstraße“) erstellt. Hieraus entwickelte sich eine konkrete Möglichkeit über die Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich Ecke Kreisstraße/“Milchstraße“ mit den Flurstücken 183/8 und 183/9. Auf dieser Fläche sollen 4 Baugrundstücke (Größe je Grundstück ca. 1000 qm) mit einer Erschließung über die Nebenstraße, deren Einmündungsbereich zur Kreisstraße aufgewertet werden muss, entstehen.  
Die Oberflächenentwässerung würde über eine neu zu schaffende Regenwasserleitung (neben der vorhandenen Straße) erfolgen, die über das Flurstück 160/5 (Einverständnis des Eigentümers liegt vor) in den vorhandenen Entwässerungsgraben mündet. Aus dem Entwurf Außenbereichssatzung (siehe Anlage 2) ist der Geltungsbereich, der auch die umliegende Bebauung umfasst, dargestellt. Die Begründung wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt bzw. wird während der Sitzung durch Herrn Cappel erläutert.
Bei der Aufstellung von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB sind die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2+3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) entsprechend anzuwenden. Dies bedeutet, dass auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden kann. Es besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a)        Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ wird mit Begründung angenommen.

b)        Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ ist mit Begründung anhand einer Planauflage gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig gem. § 4 Abs. 3 BauGB ist die Beteiligung der Behörden durchzuführen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Haushaltsmittel für die Erschließung und den Erwerb der Flächen sind im Haushaltsplan 2020 eingeplant.

Datenstand vom 22.04.2020 12:22 Uhr