Vorstellung AGFK – Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V


Daten angezeigt aus Sitzung:  15/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 28.10.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der AGFK ist eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Bestreben, die Belange der Radfahrer in den
Kommunen besser bekannt zu machen und zu fördern. Hierzu können Städte und Gemeinden Mitglied im AGFK werden.
Die Möglichkeiten und Vorteile einer solchen Mitgliedschaft, werden am 28.10.2020 durch den
Geschäftsführer des AGFK, Herrn Edwin Süselbeck, vorgetragen.
Informationen können über die Internetpräsenz eingesehen werden.
https://www.agfk-niedersachsen.de/
Auf der Startseite sind mittels einer Übersichtskarte die Mitgliedsgemeinden/-städte aufgezeigt.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Herr Süselbeck stellt sich und die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. anhand der dem Protokoll als Anlage beigefügten Präsentation vor. Er geht neben verschiedenen Broschüren, die bestellbar oder online verfügbar sind, auf das Förderprogramm „Stadt und Land“ ein. Ebenso stehen Kommunen 5 Radzählgeräte während der warmen Monate zum Ausleihen zur Verfügung. Um Mitglied zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
  • Fassung eines Grundlagenbeschlusses zur kommunalen Radverkehrsförderung
  • Nennung einer festen Ansprechperson in der Kommunalverwaltung für den Radverkehr
  • Das Hinwirken auf die Zertifizierung „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“
  • Zahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge (im Falle der Gemeinde Drochtersen 800,-- €

Das Ausschussmitglied Heino Baumgarten bezieht sich auf den immer mehr an Bedeutung gewinnenden Fahrradverkehr als alternatives Verkehrsmittel, insbesondere in Bezug zum Tourismus.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt erfragt, wo Herr Süselbeck besonderes Potential in der Gemeinde Drochtersen sieht und welche Maßnahmen er empfehlen kann. Herr Süselbeck hat sich nicht tiefergehend mit der Gemeinde Drochtersen befasst, erwähnt jedoch die Optimierung von Fahrradabstellanlagen, was in kleineren Kommunen oft ein Thema ist. Die Prüfung und Verbesserung der Radwegbeschilderungen könne ebenso vorgenommen werden. Positiv aufgefallen sind Herrn Süselbeck die Keilsteine an Einmündungen an der Landesstraße. Auf Nachfrage des Bürgermeisters erklärt Herr Süselbeck, dass mit einer Mitgliedschaft in der AGFK eine einfache Beratung einhergehen kann; die Möglichkeit eines „Erstchecks“ durch ein Planungsbüro wird derzeit entwickelt, kann jedoch erst ab dem Jahr 2022 realisiert werden. Ein Grund dafür, dass die AGFK grundsätzlich Präsenzveranstaltungen anbietet, ist der ausgeprägte Netzwerkgedanke. Weiterhin verschickt die AGFK Mails zu neuen Entwicklungen, auch mit Blick auf das Förderprogramm.
Das Ausschussmitglied Günter Andreas erkundigt sich danach, ob sich die AGFK beim Landkreis, bzw. bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Sanierung von Radwegen an den Kreis-, bzw. Landesstraßen einsetzen kann. Herr Süselbeck schätzt es als schwer ein, sich für spezielle Wege einzusetzen, die AGFK steht jedoch in Kontakt mit den Straßenbaubehörden.
Die Nachfrage des Ausschussmitgliedes Peter Dieter-Völckers, ob die AGFK auch Möglichkeiten für Schulen anbietet, beispielsweise anhand von Trainingseinheiten, wird von Herrn Süselbeck verneint; es wird aber eine Infomappe zum Schülerverkehr derzeit gefertigt. Als Ansprechpartner für Schulen fungieren in erster Linie die Landesverkehrswachten, die in  den Bereichen viel Erfahrung haben.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt spricht sich für eine Mitgliedschaft aus. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten führt aus, dass für den Jahresbeitrag in Höhe von 800,-- € keine gutachterliche Lösung aller Fragen erwartet werden könne. Er spricht sich dafür aus, den für eine Mitgliedschaft in der AGFK notwendigen Grundsatzbeschluss zu fassen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Förderung des Radverkehrs zu beschließen. Die Verwaltung wird mit der Beantragung der AGFK-Mitgliedschaft beauftragt, die jährlichen Haushaltsmittel in Höhe von 800,-- € sind bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 10.11.2020 11:49 Uhr