Neubau der Straßenbrücke über das Ritscher Schleusenfleth im Zuge der Johann-Grodtmann- Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  15/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 28.10.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Nachdem bei der kleinen Brückenprüfung nach DIN 1076 2018 die Straßenbrücke im Zuge der Johann-Grodtmann-Straße über das Ritscher Schleusenfleth nur die Note 4 erhielt, hat die Verwaltung im Januar 2019 mehrere Ingenieurbüros zur Abgabe eines Honorarangebotes für die Bestandsaufnahme der vorhandenen Brücke, sowie der Vorplanung zur Grundinstandsetzung und zur Vorplanung eines Ersatzneubaues aufgefordert.
Nach Wertung der Angebote wurde das Ingenieurbüro Sweco GmbH aus Hamburg im März 2019 mit den Vorplanungen beauftragt. Zusätzlich wurde ein Baugrundgutachten nach erfolgter Ausschreibung an das Büro Porada Geo Consult beauftragt, die Kampfmittelfreiheit abgefragt und ein Vermessungsbüro mit der Vermessung beauftragt.
Nachdem das Ingenieurbüro Sweco im August 2019 der Verwaltung mitgeteilt hat, dass auf Grund der bereits bei der Brückenprüfung 2018 festgestellten Schäden an der Brücke, die sowohl die Standfestigkeit der Brücke, wie auch die Dauerhaftigkeit der Brücke beeinträchtigen und weder das Baujahr der Brücke noch die damals gewählte Brückenklasse, noch die Baustoffparameter bekannt sind, eine Sanierung der Brücke nicht für sinnvoll gehalten wird. Zumal die Kosten für die weiterführenden notwendigen Untersuchungen wie Baustoffparameter etc. erhebliche Kosten verursachen.
Das Büro Sweco wurde daraufhin gebeten nur noch die Neubauvariante weiter zu verfolgen, und drei verschiedene Ausbauvarianten zu betrachten.
Variante A:
Querschnitt RQ 9 dient der kleinräumigen Verbindung bis V zul. 70 km/h und ermöglicht den Begegnungsverkehr LKW / LKW. Der Radverkehr kann auf der Fahrbahn geführt werden. Ein fahrbahnbegleitender Rad- und Gehweg wird bei Schülerverkehr empfohlen. Kronenbreite 9,0m mit 6,0 m Fahrbahnbreite und je 1,50 m Bankett.
Variante B:
Ein zweistreifiger Verbindungsweg für V zul. 50 km/h nach der Richtlinie für ländlichen Wegebau DWA A 904 1. Kronenbreite 6,25 m mit 4,75 m Fahrbahn und je 0,75 m Bankett. Ermöglicht den Begegnungsverkehr LKW / Lkw. Der Radverkehr kann nicht auf der Fahrbahn geführt werden. Ein fahrbahnbegleitender Rad – und Gehweg wird neben dem Bankett geführt.
Variante C:
Ein zweistreifiger Verbindungsweg für V zul. 50 km/h nach der Richtlinie für ländlichen Wegebau DWA A 904 1. Kronenbreite 6,25 m mit 5,50 m Fahrbahn und 0,75 m Bankett. Ermöglicht den Begegnungsverkehr LKW / Lkw. Der Radverkehr kann mit auf der Fahrbahn geführt werden.
Für die Varianten A + B sind Grundstücksankäufe erforderlich. Aus diesem Grunde wurden diese
Varianten im Vorfeld nicht intensiver betrachtet.
Das Ingenieurbüro Sweco wird in der Sitzung die Varianten vorstellen und erläutern.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten für die geplante auszuführende Variante zur ermitteln und die Kosten in einem 1. Nachtragshaushalt 2021 einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Herr Beckert vom Ingenieurbüro Sweco stellt die möglichen Ausbauvarianten für den Brückenneubau anhand der beigefügten Präsentation vor. Er geht insbesondere auf die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen des Abwasserzweckverbandes Bützfleth/Assel, der EWE sowie des Trinkwasserverbandes Stader Land im Bereich der vorhandenen Brücke ein. Der Schutz bzw. die Umlegung dieser Leitungen stellt einen unklaren Kostenpunkt dar.
Bei der bislang favorisierten, dritten Ausbauvariante würde eine 4,50 m breite Fahrbahn realisiert werden (5,50m zwischen den Geländern gemessen), die nach den Richtlinien grundsätzlich keinen PKW-Begegnungsfall ermöglicht.
Leider kam es zu einer missverständlichen Formulierung in der Beschlussvorlage. Die unter Variante C beschriebene Formulierung ist nicht der aktuelle Stand der Varianten und stammt aus einer früheren Vorauswahl möglicher Querschnitte. Begegnungsverkehr LKW/LKW auf der Brücke ist nur mit dem Erwerb zusätzlicher Flächen möglich, um eine ausreichende Bauwerksbreite zu errichten. In Anbetracht der zu erwartenden Mehrkosten, wurde diese Variante nicht weiter betrachtet.
Die korrekte Formulierung der Variante C lautet:
In der avisierten Ausführungsvariante ist der Neubau in der Dimensionierung dem Bestand nachempfunden. So werden planungsrechtlich die geringsten Beschränkungen erwartet.
Hierbei ist, so wie der jetzige Ausbauzustand, eine einspurige Verkehrsführung berücksichtigt. Die Breite der Fahrbahn soll 4,50 m betragen und zwischen den Geländern eine Breite von 5,50 m aufweisen.
Ein Begegnungsverkehr auf der Brücke ist nicht möglich, entsprechende Beschilderung ist vorzusehen.
Die Lastannahmen sind ausgelegt um landwirtschaftlichem Verkehr eine ungehinderte Nutzung zu ermöglichen.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge können die Brücke in Bezug auf Größe und Gewicht passieren. Auf beiden Seiten sind Notgehwege geplant. Um die zulässige Geschwindigkeit festzulegen, wird u. a. die Haltesichtweite herangezogen. Hier könnte die Haltesichtweite für eine Geschwindigkeit von 40 km/h eingehalten werden, dies sei jedoch mit der Verkehrsbehörde abzustimmen.
Der tragfähige Baugrund der Brücke befindet sich in ca. 15 m Tiefe. Nach Abstimmung mit dem Unterhaltungsverband sollte am Bestand möglichst wenig verändert werden; eine Verengung der Wasserführung wird vom Unterhaltungsverband nicht gewünscht.
Die grobe Kostenschätzung beruht auf Erfahrungswerten des Büros Sweco, Baukostensteigerungen bis 2022 wurden beachtet. Der unklare Kostenfaktor in Bezug auf die Leitungssituation kann nur schwer kalkuliert werden. Fördermöglichkeiten sind laut Herrn Beckert nicht eruierbar.
Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig führt auf Nachfrage des Ausschussmittgliedes Jens Schütt, wie stark die Brücke für den landwirtschaftlichen Verkehr nötig ist, aus, dass umfangreiche Umleitungsmöglichkeiten vorhanden sind. Laut Herrn Beckert wären für die Baumaßnahme schätzungsweise 4 Monate ausreichend.
Das Ausschussmitglied Bernd Mattern erfragt, wie lange die jetzige Tonnenbegrenzung gehalten werden kann. Herr Beckert kann dies nur annehmen; für eine genauere Antwort wären detailliertere Berechnungen mit Materialproben notwendig. Aufgrund des schlechten Zustandes der Brücke wurde darauf verzichtet. Die Brücke sei laut Herrn Beckert in naher Zukunft nicht einsturzgefährdet.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Heino Baumgarten erklärt Herr Beckert, dass die neue Brücke nach dem aktuellen Regelwerk ausgelegt sein wird und somit keine Einschränkungen für den Verkehr vorliegen werden.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten erwähnt die Baukostensteigerungen und spricht sich dafür aus, mit der Maßnahme nicht allzu lang zu warten. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass die Mittel, die jetzt beschlossen werden, zunächst als Verpflichtungsermächtigung (planerische Vorbereitung, um den Auftrag erteilen zu können, Auszahlung erst 2022) in den Entwurf eines 1. Nachtragshaushaltsplanes 2021 einfließen. Im Anschluss wird der Entwurf an sich beraten, wo neue Diskussionen möglich sind. Wenn keine Haushaltsmittel eingeplant werden, darf die Leistung nicht ausgeschrieben werden.
Nach einer kurzen Diskussion darüber, dass die Haushaltsmittel noch nicht mit verbindlicher Wirkung eingeplant werden sollen, wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten für die geplante auszuführende Variante zu ermitteln und die Kosten in den Entwurf des 1. Nachtragshaushalt 2021 als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 10.11.2020 11:49 Uhr