Herr Beckert vom Ingenieurbüro Sweco stellt die möglichen Ausbauvarianten für den Brückenneubau anhand der beigefügten Präsentation vor. Er geht insbesondere auf die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen des Abwasserzweckverbandes Bützfleth/Assel, der EWE sowie des Trinkwasserverbandes Stader Land im Bereich der vorhandenen Brücke ein. Der Schutz bzw. die Umlegung dieser Leitungen stellt einen unklaren Kostenpunkt dar.
Bei der bislang favorisierten, dritten Ausbauvariante würde eine 4,50 m breite Fahrbahn realisiert werden (5,50m zwischen den Geländern gemessen), die nach den Richtlinien grundsätzlich keinen PKW-Begegnungsfall ermöglicht.
Leider kam es zu einer missverständlichen Formulierung in der Beschlussvorlage. Die unter Variante C beschriebene Formulierung ist nicht der aktuelle Stand der Varianten und stammt aus einer früheren Vorauswahl möglicher Querschnitte. Begegnungsverkehr LKW/LKW auf der Brücke ist nur mit dem Erwerb zusätzlicher Flächen möglich, um eine ausreichende Bauwerksbreite zu errichten. In Anbetracht der zu erwartenden Mehrkosten, wurde diese Variante nicht weiter betrachtet.
Die korrekte Formulierung der Variante C lautet:
In der avisierten Ausführungsvariante ist der Neubau in der Dimensionierung dem Bestand nachempfunden. So werden planungsrechtlich die geringsten Beschränkungen erwartet.
Hierbei ist, so wie der jetzige Ausbauzustand, eine einspurige Verkehrsführung berücksichtigt. Die Breite der Fahrbahn soll 4,50 m betragen und zwischen den Geländern eine Breite von 5,50 m aufweisen.
Ein Begegnungsverkehr auf der Brücke ist nicht möglich, entsprechende Beschilderung ist vorzusehen.
Die Lastannahmen sind ausgelegt um landwirtschaftlichem Verkehr eine ungehinderte Nutzung zu ermöglichen.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge können die Brücke in Bezug auf Größe und Gewicht passieren. Auf beiden Seiten sind Notgehwege geplant. Um die zulässige Geschwindigkeit festzulegen, wird u. a. die Haltesichtweite herangezogen. Hier könnte die Haltesichtweite für eine Geschwindigkeit von 40 km/h eingehalten werden, dies sei jedoch mit der Verkehrsbehörde abzustimmen.
Der tragfähige Baugrund der Brücke befindet sich in ca. 15 m Tiefe. Nach Abstimmung mit dem Unterhaltungsverband sollte am Bestand möglichst wenig verändert werden; eine Verengung der Wasserführung wird vom Unterhaltungsverband nicht gewünscht.
Die grobe Kostenschätzung beruht auf Erfahrungswerten des Büros Sweco, Baukostensteigerungen bis 2022 wurden beachtet. Der unklare Kostenfaktor in Bezug auf die Leitungssituation kann nur schwer kalkuliert werden. Fördermöglichkeiten sind laut Herrn Beckert nicht eruierbar.
Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig führt auf Nachfrage des Ausschussmittgliedes Jens Schütt, wie stark die Brücke für den landwirtschaftlichen Verkehr nötig ist, aus, dass umfangreiche Umleitungsmöglichkeiten vorhanden sind. Laut Herrn Beckert wären für die Baumaßnahme schätzungsweise 4 Monate ausreichend.
Das Ausschussmitglied Bernd Mattern erfragt, wie lange die jetzige Tonnenbegrenzung gehalten werden kann. Herr Beckert kann dies nur annehmen; für eine genauere Antwort wären detailliertere Berechnungen mit Materialproben notwendig. Aufgrund des schlechten Zustandes der Brücke wurde darauf verzichtet. Die Brücke sei laut Herrn Beckert in naher Zukunft nicht einsturzgefährdet.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Heino Baumgarten erklärt Herr Beckert, dass die neue Brücke nach dem aktuellen Regelwerk ausgelegt sein wird und somit keine Einschränkungen für den Verkehr vorliegen werden.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten erwähnt die Baukostensteigerungen und spricht sich dafür aus, mit der Maßnahme nicht allzu lang zu warten. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass die Mittel, die jetzt beschlossen werden, zunächst als Verpflichtungsermächtigung (planerische Vorbereitung, um den Auftrag erteilen zu können, Auszahlung erst 2022) in den Entwurf eines 1. Nachtragshaushaltsplanes 2021 einfließen. Im Anschluss wird der Entwurf an sich beraten, wo neue Diskussionen möglich sind. Wenn keine Haushaltsmittel eingeplant werden, darf die Leistung nicht ausgeschrieben werden.
Nach einer kurzen Diskussion darüber, dass die Haushaltsmittel noch nicht mit verbindlicher Wirkung eingeplant werden sollen, wird folgender Beschluss gefasst: