Brücke Johann-Grodtmann-Str.


Daten angezeigt aus Sitzung:  16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Erste Informationen zum Neubau der Brücke in der Johann-Grodtmann-Straße wurden in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 28.10.2020 durch das Ingenieurbüro SWECO, Herrn Beckert, präsentiert. Im Folgenden werden Ihnen die Daten zum Planungsstand, der Variantenbetrachtung und der Kostenschätzung mitgeteilt. Am 3.12.2021 fand ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Fraktionen statt.

Variantenbetrachtung: Durchlass gegen Rahmenbrücke

Neben der Variante einer Rahmenbrücke, wurde auch geprüft ob ein Ersatz mittels eines Durchlasses eine wirtschaftliche Lösung darstellen würde. Im Vergleich wird nicht betrachtet wie der Aufwand für das Sichern/Verlegen vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen ist, da dieses bei jeder möglichen Bauweise erfolgen werden müssen.

Variante: Durchlass
Der Aufwand für einen Durchlass lässt sich auf die folgenden wesentlichen Maßnahmen zusammenfassen:
  • Einrichten einer Baugrube, hierfür müsste das Ritscher Schleusenfleth mit Spundbohlen oder ähnlichem abgesperrt und der Baubereich trocken gelegt werden
  • Wasserhaltung: für die Arbeiten wird es erforderlich das Grundwasser im Bereich der Baugrube abzusenken um Arbeiten auszuführen
  • Enteisenungsanlage: aus der Erfahrung mit der Errichtung der Regenrückhaltebecken sind hier zusätzliche Kosten für die Reinigung des geförderten Grundwasser zu berücksichtigen
  • Abbruch der alten Brücke, inkl. Widerlager, Flügelwände und der Gründung. Der Aufwand lässt sich nicht genau vorab schätzen, da anhand der Unterlagen die Art und die Menge der Gründung unbekannt ist. Mehrkosten während der Baumaßnahme, durch Nachträge, lassen sich hier nicht vermeiden.
  • Ausheben einer Grube um der Forderung des Unterhaltungsverband Kehdingen gerecht zu werden, der fordert, dass eine feste Sohle (Bauwerk z.B. Betonkasten, Stahlprofil, etc.) erst dann eingebracht werden darf, wenn die Konstruktion min. 50cm unter der vorhandenen Gewässersohle liegt. Zudem darf die Breite des Gewässers nicht vermindert werden. Ein Profil ist entsprechend dieser Vorgaben zu wählen.
  • Herstellen provisorischer Verkehrsflächen nach Abbruch der alten Brücke, um Baumaschinen für die Gründungsarbeiten verfahren zu können.
  • Aufbau des Durchlassbauwerkes; Tiefgründung, herstellen einer Sauberkeitsschicht als Auflager der Durchlassbauteile, Einbringen der Durchlassbauteile, auf-/verfüllen des Erddammes mit geeignetem Material
Variante: Rahmenbrücke
Der für diese Maßnahme ermittelte Aufwand für eine Rahmenbrücke lässt sich auf die folgenden wesentlichen Maßnahmen zusammenfassen:
  • Eine Baugrube wird nicht benötigt
  • Eine Wasserhaltung in Form einer Grundwasserabsenkung wird nicht benötigt
  • Enteisenungsanlage entfällt
  • Abbruch: hier wird der Plattenüberbau entfernt und die Widerlager lediglich eingekürzt. Der Altbestand verbleibt größtenteils unangerührt an Ort und Stelle.
  • Baugruben (als Kopflöcher) werden punktuell an den neu zu erstellenden Tiefgründungen erforderlich
  • Die Bedingungen des Unterhaltungsverbandes werden hier voll erfüllt, die Gewässersohle bleibt in der Tiefe anpassbar, der Querschnitt unterhalb der Brücke wird nicht vermindert.
  • Die erforderliche Gründung des neuen Bauwerkes erfolgt vor/hinter dem vorhandenen Bauwerk. Hierbei kann die Straße als Aufstellfläche für Baumaschinen genutzt werden.
Der Brückenkörper wird dann auf den Widerlagern aufgelegt und überspannt das Fleet und das alte Bauwerk. Weitere Info in den folgenden Punkten.

Planungsstand:

Die Vorplanung ist erfolgt (Leistungsphasen 1+2). Das Ergebnis in Form eines   Erläuterungsberichtes ist dieser Vorlage als Anhang 1 beigefügt.
Bild: Querschnitte des gewählten Neubaus
       
Die Vorzugsvariante ist unter Punkt 4, Seite 20, des Erläuterungsberichtes zu finden.

Kosten:

Kostenschätzung Baumaßnahme, reines Ingenieurbauwerk:

Die in der jetzt erfolgten Vorplanung ermittelten Kosten für den Neubau einer Rahmenbrücke belaufen sich auf 345.100,-€ inkl. MwSt (19%).
Diese Summe ist eine vorläufige Schätzung und ist durch die weitere Detailplanung zu konkretisieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Ausführung in 2022 sind in der Haushaltsplanung 2022 zu berücksichtigen.
Kostenschätzung weitere Planungsleistung (Leistungsphase 3+4):

Ingenieurbüro:        
Der Verwaltung liegt ein Angebot des Ingenieurbüros sweco für die weiteren Planungsleistungen vor. Dies beinhaltet die Entwurfsplanung und die Tragwerksplanung. Diese sind Grundlage für das Genehmigungsverfahren.
Die Angebotssumme beläuft sich auf 36.539,82€ inkl. MwSt.

Weitere Kosten:
  • Schadstoffanalysen zur Klassifizierung zu entsorgender Baustoffe,
  •  Gebühren für Genehmigungsverfahren, sowie weitere.
  • Die Schätzung der Verwaltung beläuft sich hier auf 13.000,-€ inkl. MwSt.

Hinweis: nicht berücksichtigt sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Hierfür können die Kosten erst zu einem späteren Zeitpunkt konkret benannt werden.        Überschlägig sind Kosten in Höhe von 20.000,-€ inkl. MwSt. geschätzt.

Zusammenfassung:
               Favorisierte Neubauvariante ist eine Rahmenkonstruktion.
               Vorplanung ist abgeschlossen, siehe Anlage 1 - Erläuterungsbericht
Die Kostenschätzung für den Neubau belaufen sich auf 345.100,-€ inkl. MwSt.,
Stand 26.01.2021.
Die Kosten für die Umlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen sind noch nicht ermittelt. Kostenschätzung ansatzweise 45.000,-€ inkl. MwSt.
Haushaltsmittel in 2021 für Leistungsphase 3+4 in Höhe von 65.000,-€ inkl. MwSt. sind erforderlich.
Haushaltsmittel für Leistungsphase 5-8 sollten für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt werden
Kosten für die Leistungsphasen 5-8 sind überschlägig mit 20.000,-€ inkl. MwSt. ermittelt.

               Gesamtkosten für die Erstellung des Bauwerks werden sich voraussichtlich auf:
  • Planungskosten Leistungsphasen 1-8:                          88.000,-€
  • Ingenieurbauwerk errichten:                                345.000,-€
-        Nebenkosten für Genehmigungen, Gutachten, etc.:          30.000,-€
                                                               463.000,-€

Leitungsumlegung von Ver- und Entsorgern geschätzt:                  45.000,-€

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Michael Eckardt erläutert die Beschlussvorlage. Die Vorplanung wurde mit den Leistungsphasen 1 und 2 ausgeführt, man beginne nun mit den Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung), um die Ausschreibungsreife zu erreichen.
Da die Kostenberechnung Teil der Leistungsphase 3 ist, lässt sich das Ausschussmitglied Jens Schütt von Michael Eckardt bestätigen, dass bislang lediglich die Leistungsphasen 1 und 2 ausgeführt wurden. Am Zahlenwerk der Vorlage muss laut Michael Eckardt noch nachgesteuert werden.
Das Ausschussmitglied Bernd Mattern formuliert einige Nachfragen seitens der CDU-Fraktion. Der Bau eines Durchlasses wurde in der Stellungnahme des Ingenieurbüros Sweco verworfen, jedoch seien die Kosten im Vergleich zum Neubau der Brücke von Interesse. Weiterhin bittet er um Angabe der genauen Kosten, die in einen Nachtragshaushalt 2021, bzw. Haushalt 2022 eingeplant werden sollten.
Es wird angeregt, im Vorwege ein Gespräch mit den ansässigen Landwirten zu führen, um den tatsächlich benötigten Belastungsgrad der Brücke zu erfragen – daran sollte sich bei der Ausgestaltung der Brücke orientiert werden.
Michael Eckardt würde bei dem Ingenieurbüro Sweco hinterfragen, was eine Reduzierung der Nutzungsintensität der Brücke an Kosteneinsparung bedeuten könnte.
Das Ausschussmitglied Günter Andreas gibt zu bedenken, dass nicht nur die Fahrzeuge der landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigt werden sollten, sondern auch die Fahrzeuge der Zulieferer.
Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig hinterfragt, ob eine neue Brücke nötig wäre, wenn kein landwirtschaftlicher Verkehr diese passiert; möglicherweise wäre dann eine Sanierung der vorhandenen Schäden an der Brücke ausreichend.
Das Ausschussmitglied Bernd Mattern macht deutlich, dass seitens der CDU-Fraktion der Landwirtschaft keine Steine in den Weg gelegt werden sollen – vielmehr sollte die dauerhaft benötigte Belastbarkeit der Brücke im Vorwege in Erfahrung gebracht werden, um sich für die sinnvollste Variante entscheiden zu können.
Der Bürgermeister fasst zusammen, dass die Grundstückseigentümer, bzw. Pächter zu einer Gesprächsrunde eingeladen werden unter Beteiligung von Vertretern der Fraktionen.
Das ratsfremde Ausschussmitglied Torsten Schliecker erwähnt eine mögliche Teilnahme des Wasser- und Bodenverbandes an der Gesprächsrunde. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass der Wasser- und Bodenverband in der Vergangenheit signalisiert habe, an weiteren Terminen nicht teilzunehmen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung mit der Anberaumung eines Gesprächstermins mit den Grundstückseigentümern, bzw. Pächtern der betroffenen Flächen sowie Vertretern der Fraktionen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 17.02.2021 11:54 Uhr