Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Krippen- und Elementarbereich in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen
Wie unter TOP 5 dargestellt, ist in den Ortschaften Assel und Drochtersen die Erweiterung des Betreuungsangebots im Krippen- und Elementarbereich erforderlich. Dabei besteht sowohl kurz- als auch langfristig Bedarf. Die Verwaltung hat daher in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedene Übergangs- und langfristige Lösungen in beiden Ortschaften geprüft.
- Übergangslösung für die Ortschaft Assel
In einem ersten Schritt sollen entsprechend dem prognostizierten Fehlbedarf bis zum 01.09.2021 kurzfristig etwa 20 bis 25 Betreuungsplätze im Rahmen einer Übergangslösung geschaffen werden.
Nach Ausschluss mehrerer grundsätzlich in Frage kommender Objekte (u. a. Kirchenhaus, ehem. Blumenladen von Dollen, ehem. Bekleidungsgeschäft Eschermann) ist nach Rücksprache mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (Landesjugendamt) als zuständiger Behörde für die Erteilung der erforderlichen Betriebserlaubnis und der Fachberatung „Kindertagesstätten“ des Landkreises Stade die Unterbringung einer wegen begrenzter Raumkapazitäten auf höchstens 22 Kinder reduzierten Elementar-Vormittagsgruppe im Aufenthaltsraum der Louis-Wattel-Halle möglich.
Folgende Umbaumaßnahmen sind nach den Stellungnahmen der oben genannten Behörden erforderlich:
- Umrüstung der Eingangstür mit einem Türöffner (sog. „Summer“)
- Absicherung der Treppe ins OG
- Brandschutzmaßnahmen
- Kindgerechter Umbau der Sanitäranlagen
- Sicherung der vorhandenen Küche
- Einrichtung einer Personal-Teeküche
- Errichtung / Einrichtung der Außenspielfläche
Ziel dieser Baumaßnahmen ist neben einer kindgerechten Umgestaltung der Räumlichkeiten vor allem eine Abschirmung der Kindergartenkinder gegenüber anderen Nutzerinnen und Nutzern, insbesondere den Schülerinnen und Schüler der benachbarten Grundschule.
Die Kosten dieser Um- und Ausbaumaßnahmen werden auf ca. 50.000 € geschätzt. Eine Kostenschätzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Spielgeräte für die Außenspielfläche sowie die erforderliche Möblierung können nach Fertigstellung einer weiteren Kindertagesstätte als langfristiger Lösung in Assel dort weiterverwendet werden.
Für die Herrichtung der Übergangslösung wurde fristwahrend (Ausschlussfrist 30.04.2021) bereits ein Förderantrag über 41.400 € nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (Richtlinie IKiGa) beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover (Landesjugendamt) gestellt. Eine Entscheidung des Landesjugendamtes über diesen Förderantrag steht allerdings noch aus.
Möglichen entstehenden Nutzungskonflikten mit der Frühbetreuung der Grundschule Assel, die derzeit in dem betreffenden Raum untergebracht ist, und den Sportvereinen wird dadurch begegnet, dass die Frühbetreuung für die Zeit der Nutzung durch den Kindergarten nach Rücksprache mit der Schulleitung in der Grundschule Assel untergebracht werden kann. Für den Vereinssport bleibt die Tribüne nutzbar, sodass bei eventuellen Hallenturnieren dieser Bereich für den Verkauf von Speisen und Getränken genutzt werden kann. Damit einhergehende Einschränkungen für den Vereinssport sind mit Blick auf den Charakter der Einrichtung als Übergangslösung und die Notwendigkeit der Schaffung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen aus Sicht der Verwaltung vertretbar.
- Übergangslösung für die Ortschaft Drochtersen
In einem ersten Schritt sollen entsprechend dem prognostizierten Fehlbedarf bis zum 01.09.2021 kurzfristig etwa 20 bis 25 Betreuungsplätze im Rahmen einer Übergangslösung geschaffen werden.
Nach Ausschluss mehrerer grundsätzlich in Frage kommender Objekte (u. a. KGS-Pavillon, Räumlichkeiten in der Grundschule Drochtersen, Erweiterung des Kindergartens „An der Eiche“ um weitere Container)) ist nach Rücksprache mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (Landesjugendamt) als zuständiger Behörde für die Erteilung der erforderlichen Betriebserlaubnis und der Fachberatung „Kindertagesstätten“ des Landkreises Stade die Unterbringung einer Elementar-Vormittagsgruppe für bis zu 25 Kinder im ehem. Hallenbad-Restaurant möglich.
Da sich der Neubau des Hallenbades aufgrund der noch ausstehenden Fördermittelzusage und anschließender Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren kurzfristig nicht umsetzen lässt, wird von Seiten der Verwaltung die Nutzung der leerstehenden Räumlichkeiten favorisiert, weil die Räumlichkeiten kurzfristig zur Verfügung stünden und diese sich im Eigentum der Gemeinde Drochtersen befinden. Unabhängig von diesen Erwägungen betreibt die Gemeinde Drochtersen hinsichtlich eines Hallenbadneubaus weiterhin Fördermittelakquise.
Folgende Umbaumaßnahmen sind nach den Stellungnahmen der oben genannten Behörden erforderlich:
- Anbringen einer Splitterschutzfolie für die Glasfront
- Umrüstung der Eingangstür mit einem Türöffner (sog. „Summer“)
- Brandschutzmaßnahmen
- Kindgerechter Umbau der Sanitäranlagen
- Abtrennung der Zuwegung zu den Sanitäranlagen im Foyer des Hallenbades
- Anbringen von Sichtschutz vom/zum Hallenbad
- Trennwand zwischen Garderobe und Gruppenraum
- Umbau der Küche in eine Personal-Teeküche
- Einrichten eines Mitarbeiterraumes
- Errichtung / Einrichtung der Außenspielfläche
Ziel dieser Baumaßnahmen ist neben einer kindgerechten Umgestaltung der Räumlichkeiten vor allem eine Abschirmung der Kindergartenkinder gegenüber anderen Nutzerinnen und Nutzern, insbesondere den Besucherinnen und Besuchern des Hallenbades.
Die Kosten dieser Um- und Ausbaumaßnahmen werden auf ca. 64.000 € geschätzt. Eine Kostenschätzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Spielgeräte für die Außenspielfläche sowie die erforderliche Möblierung können nach Fertigstellung einer weiteren Kindertagesstätte als langfristiger Lösung in Drochtersen dort weiterverwendet werden.
Für die Herrichtung der Übergangslösung wurde fristwahrend (Ausschlussfrist 30.04.2021) bereits ein Förderantrag über 41.400 € nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (Richtlinie IKiGa) beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover (Landesjugendamt) gestellt. Eine Entscheidung des Landesjugendamtes über diesen Förderantrag steht allerdings noch aus.
- Dauerhafte Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte in der Ortschaft Assel
Ausgehend von den prognostizierten Fehlbedarfen und der städtebaulichen Entwicklung (vgl. Neubaugebiet „Am Friedhof“) hält die Verwaltung langfristig eine weitere Kindertagesstätte für zwei Gruppen in der Ortschaft Assel für erforderlich.
Nach interner Prüfung kommen dafür folgende Möglichkeiten in Betracht:
- Kauf und Umbau einer bislang noch gewerblichen genutzten Immobilie
- Umbau und Anmietung einer in direkter Nachbarschaft des Kindergartens befindlichen Obstscheune in der Johann-Grodtmann-Straße
- Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück in der Verlängerung des Kindergarten (Kugelstoßbahn)
zu (1)
Zur Zeit finden Gespräche über eine mögliche Nachnutzung einer bislang noch gewerblichen genutzten Immobilie als Kindertagesstätte statt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage konnten diese Gespräche noch nicht zum Abschluss gebracht werden, sodass weitere Details noch nicht mitgeteilt werden dürfen. Die Mitteilung konkreterer Sachstandsinformationen ist im Rahmen der Ausschusssitzung beabsichtigt. Der Außenbereich der betreffenden Immobilie ist für die Unterbringung von zwei Elementargruppen ausreichend. Die Größe des Gebäudes macht auch die Unterbringung eines Mehrzweckraumes und einer Küche für die Ganztagsbetreuung möglich. Erweiterungsmöglichkeiten über zwei Gruppen hinaus bestehen voraussichtlich jedoch nicht.
zu (2)
Erste Kostenschätzungen der Verwaltung lassen ein Investitionsvolumen von ca. 800.000 € erwarten. Bisher ist geplant, dass der Eigentümer der Immobilie die Umbaukosten trägt. Der monatliche Mietpreis würde voraussichtlich unter 3000 € betragen. Das Grundstück ließe perspektivisch eine Erweiterung um eine dritte Gruppe zu.
Zu (3)
Bei einem Neubau einer Kindertagesstätte auf der Kugelstoßbahn wird in Anlehnung an die Planung für Kindergarten „Fasanenweg“ in Drochtersen aus dem Jahr 2018 ein Betrag von 1.200.000 € zzgl. der allgemeinen Baukostensteigerung veranschlagt. Das Platzangebot lässt eine spätere Erweiterung um eine dritte Gruppe bei alleiniger Berücksichtigung der Kugelstoßbahn voraussichtlich nicht zu.
Aufgrund der ohnehin angespannten Verkehrssituation in der Johann-Grodtmann-Straße wird seitens der Verwaltung eine nähere Prüfung der Möglichkeit des Kaufs und des Umbaus bislang noch gewerblichen genutzten Immobilie favorisiert.
- Dauerhafte Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte in Drochtersen
Ausgehend von den prognostizierten Fehlbedarfen und der städtebaulichen Entwicklung (vgl. bspw. Neubaugebiete „Triftweg / Grefenstraße“ sowie „An der Elbmarsch“) hält die Verwaltung langfristig eine weitere Kindertagesstätte für bis zu fünf Gruppen in Drochtersen für erforderlich.
Dieser Standort soll neben der Schaffung zusätzlicher Betreuungskapazitäten auch dem Ersatz der bereits geschaffenen bzw. geplanten Übergangslösungen in Drochtersen dienen. Die Baugenehmigung für den Kindergarten „An der Eiche“ mit derzeit zwei Krippen- und einer Elementargruppe ist bis zum 24.07.2024 befristet. Eine erneute Verlängerung dieser Baugenehmigung ist nicht beabsichtigt, sodass dieser Kindergarten zu ersetzen ist. Dadurch wird auch für eine mögliche Übergangslösung im Hallenbadrestaurant, die aus rechtlichen Gründen organisatorisch dem Kindergarten „An der Eiche“ zugeordnet werden muss, eine Ersatzlösung erforderlich. Darüber hinaus besteht im Regenbogenkindergarten eine Kleingruppe von 10 Kindern, die ebenfalls seit 2018 als Übergangslösung betrieben wird und aufgrund der fehlenden Kapazitäten bis heute nicht wieder aufgelöst wurde. Die Betriebserlaubnis wurde zunächst für ein Jahr befristet. Inzwischen wurde die Befristung zwar aufgehoben, diese Kleingruppe sollte jedoch möglichst schnell aufgelöst werden, da durch diese Gruppe ein Mehrzweckraum (u.a. für die Mittagsverpflegung) verwendet wird, der für den ursprünglichen Zweck benötigt wird.
Bei der Errichtung von Kindertagesstätten wird pro Kindergartengruppe (25 Kinder) mit einem erforderlichen Platzbedarf von ca. 450 m², der sich in 300 m² für die Außenspielfläche sowie 150 m² für die Gebäudefläche aufteilt, kalkuliert. Nicht enthalten sind darin die benötigten Flächen für Stellplätze bzw. Zuwegungen.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 27.02.2018 wurden insoweit bereits mehrere grundsätzlich in Frage kommende Flächen besichtigt.
Abhängig davon, ob seitens der politischen Gremien eine zentrale (5 Gruppen) oder dezentrale (bis zu 3 Gruppen) Lösung für die Errichtung einer oder mehrerer Kindertagesstätten in der Ortschaft Drochtersen favorisiert wird, eignen sich die damals in Betracht gezogenen Standorte entweder nicht oder auch weiterhin.
Darauf aufbauend würden folgende Grundstücke grundsätzlich für eine zentrale Einrichtung in Frage kommen:
- Neubau auf der Friedhofserweiterungsfläche „Mittelweg“ (4 – 5 Gruppen); dieser Standort wäre auch als dezentrale Lösung denkbar
Für die Errichtung dezentraler Einrichtungen würden folgende Grundstücke grundsätzlich in Frage kommen:
- Umnutzung des Feuerwehrgerätehauses „Alter Hof“ (bis zu 2 Gruppen)
- Neubau im Wohngebiet „Fasanenweg“ (bis zu 3 Gruppen)
- Neubau im Wohngebiet „Grefenstraße“ (bis zu 2 Gruppen)
- Neubau hinter der Grundschule (bis zu 3 Gruppen)
- Neubau „Am Sportplatz“ (bis zu 2 Gruppen)
Des Weiteren sind in der Zwischenzeit folgende weitere Standorte grundsätzlich in Betracht gezogen worden:
- Neubau im Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ (5 Gruppen)
- Neubau Grünfläche „Alter Hof“ (5 Gruppen); dieser Standort wäre auch als dezentrale Lösung denkbar
Die Standorte „Zur Wettern“ (neben Tennisplatz), „Fasanenweg“ Ecke „Sietwender Straße“ und „Neuer Weg“ wurden wegen mangelnder planungsrechtlicher Eignung bzw. wegen der zu geringen Grundstücksgröße nicht aufgeführt.
Bei den Standorten „Schulsteig“ sowie „Am Sportplatz“ wird auf die benötigte Fläche für eine potentielle Schulerweiterung sowie für den beabsichtigten Neubau des Hallenbades hingewiesen.
Für die weitere Prüfung wird seitens der Verwaltung ein Grundsatzbeschluss benötigt, ob zentrale oder dezentrale Lösungen für die Errichtung von Kindertagesstätten in der Ortschaft Drochtersen in Betracht gezogen werden sollen.