Zuschussantrag des Wasser-Sport-Vereins Assel e.V. für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Schlengelanlage am Sportboothafen Ruthenstrom


Daten angezeigt aus Sitzung:  14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 26.05.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Wasser-Sport-Verein Assel e.V. beantragte mit beigefügtem Antrag am 20.11.2020 einen Zuschuss in Höhe von 1.390 € für die Umrüstung und Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Schlengelanlage am Sportboothafen Ruthenstrom. Diese Erneuerung geht einher mit der Umrüstung auf der Beleuchtungsanlage auf LED-Technik.
Es wurden von Seiten des Vereins Fördergelder bei den örtlichen Banken beantragt, die bereits eine Zuwendung von 800 € in Aussicht gestellt haben.
Bei den veranschlagten Kosten handelt es sich lediglich um Materialkosten. Die Arbeiten werden von fachkundigen Vereinsmitgliedern (u. a. Elektromeister) in Eigenleistung erbracht.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 4.633,20 €. Auf Basis der bisherigen Verwaltungspraxis, entsprechende Anträge seitens der Gemeinde Drochtersen mit bis zu 30 % zu bezuschussen, ergibt sich ein Förderbetrag in Höhe von 1.389,96 €.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass dem Wasser-Sport-Verein Assel e.V. für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Schlengelanlage am Sportboothafen Ruthenstrom eine Zuwendung in Höhe von 30% der Materialkosten (max. 1.389,96 €) nach Rechnungsvorlage gewährt wird.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Dem beantragten vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde mit Schreiben vom 23.11.2020 zugestimmt.
Die Maßnahme ist nicht investiv.
Die Finanzierung kann aus dem laufenden Budget erfolgen.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass dem Wasser-Sport-Verein Assel e.V. für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Schlengelanlage am Sportboothafen Ruthenstrom eine Zuwendung in Höhe von 30% der Materialkosten (max. 1.389,96 €) nach Rechnungsvorlage gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 12:42 Uhr