Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet „Kehdinger Moore II“


Daten angezeigt aus Sitzung:  29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Durch den Landkreis Stade wurde der Verordnungsentwurf zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kehdinger Moore II“ einschließlich Karten und Begründung mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 03.02.2021 übersandt.

Der Flächenanteil des NSG beträgt in der Gemeinde Drochtersen ca. 243 ha. Die Flächen liegen ausschließlich im Eigentum der Euflor Humuswerke GmbH.

Nach Rücksprache mit der Euflor Humuswerke GmbH wird von dort eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf erstellt. Sobald diese Stellungnahme vorliegt, wird sie zur Kenntnisnahme übersandt.

Ebenso gab es durch die Verwaltung eine Kontaktaufnahme zur Samtgemeinde Nordkehdingen. Die Gemeinde Wischhafen wird voraussichtlich keine Stellungnahme abgeben.

Entwurf Stellungnahme an den Landkreis Stade

Geplanter Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet „Kehdinger Moore II“

Sehr geehrte Damen und Herren,

seitens der Gemeinde Drochtersen wird wie folgt zum bestehenden Verordnungsentwurf Stellung genommen:
Vorrangig sind die Belange der Grundstückseigentümerin zu berücksichtigen und die dazugehörigen betrieblichen Notwendigkeiten.
Bei allen Maßnahmen muss auch ermittelt und berücksichtigt werden, wie die Auswirkungen auf angrenzende Grundstücke sich entwickeln. Kommt es zu einer Steigerung von Populationen, die dann auch andere Flächen außerhalb des Gebietes der Verordnung in Anspruch nehmen. Wie wird mit Grundstückseigentümern dann umgegangen.
Die Belange der Jägerschaft sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Wahrnehmung der jagdrechtlichen Aufgaben sollte weiterhin möglich und auch auf sich ändernde Gegebenheiten ausgerichtet sein.

Mit freundlichen Grüßen
Mike Eckhoff

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die anliegend beigefügte Stellungnahme an den Landkreis Stade zu senden.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt und den Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme zum Verordnungsentwurf über das Naturschutzgebiet „Kehdinger Moore II“.
Das Ausschussmitglied Dr. H. Hatecke führt an, dass seitens seiner Fraktion die unter TOP 2 vorgebrachten Belange seitens des Beratungsrings für die betroffenen Landwirte als auch seitens der Jägerschaft durchaus ernst genommen werden. Grundsätzlich wird natürlich der Naturschutz begrüßt, jedoch dürfe sich dieser nicht negativ auf die angrenzenden Flächen auswirken. Hier wären zum einen Ausgleichszahlungen für Wildschäden vorzusehen und zum anderen zu überlegen, wie die Jägerschaft durch den Einsatz von modernen Technologien (z. B. den Einsatz von Drohnen) unterstützt werden kann.
Auch die Ausschussmitglieder M. Wrage und C. v. Lessen geben zu bedenken, dass im Naturschutzgebiet die Jagd freigestellt ist. Hier wäre zu klären, wie man hier verpflichtende Regelungen treffen kann. Für Herrn van Lessen ist aus den Begründungen auch nicht erkennbar, warum in dem geplanten Gebiet überhaupt ein Naturschutzgebiet entstehen soll. Auch kann er nicht nachvollziehen,  welche Fläche des geplanten Naturschutzgebietes für den Torfabbau genutzt wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die anliegend beigefügte Stellungnahme an den Landkreis Stade zu senden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 26.01.2021 10:12 Uhr