Berufung des Gemeindewahlleiters und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen und die Direktwahlen am 12.September 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 41/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 27.01.2021 8
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 11

Sachverhalt

Am 12.09.2021 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen (Gemeinde- und Kreiswahlen) statt. Ebenfalls für den 12.09.2021 wurden die allgemeinen Direktwahlen terminiert, so dass gleichzeitig auch die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Drochtersen und die Wahl des Landrates des Landkreises Stade durchzuführen ist.
Grundsätzlich sind gemäß § 9 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der Bürgermeister und sein allgemeiner Vertreter kraft Gesetzes Gemeindewahlleiter bzw. stellvertretender Gemeindewahlleiter. Da der derzeitige Amtsinhaber erneut für das Amt des Bürgermeisters kandidieren wird, darf dieser gemäß § 9 Abs. 4 NKWG nicht gleichzeitig das Amt des Gemeindewahlleiters ausüben. Für diesen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, andere Beschäftigte der Gemeinde als Gemeindewahlleiter und stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.
Aufgrund der dargestellten Konstellation wird vorgeschlagen, Herrn Gerrit Witt (Fachbereichsleiter II) zum Gemeindewahlleiter zu berufen. Der/Die allgemeine Vertreter/in des Bürgermeisters, Herrn/Frau ……. wird zur/zum stellvertretenen Gemeindewahlleiter/in berufen. Es wird angestrebt, diese Personalie bis zur geplanten Ratssitzung im März 2021 zu klären.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Gerrit Witt (Fachbereichsleiter II) zum Gemeindewahlleiter zu berufen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert, dass Herr Marcus Pritsch zum 01.07.2021 die Fachbereichsleitung Finanzen und Personal und die allgemeine Vertretung des Bürgermeistes übernehmen wird.
Daraus ergibt sich folgende Konstellation für die Gemeindewahlleitung:
  1. Herr Geritt Witt wird zum Gemeindewahlleiter berufen
und
  1. Herr Marcus Pritsch wird zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt
  1.  Herrn Gerrit Witt (Fachbereichsleiter II) zum Gemeindewahlleiter zu berufen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt,
  1. Herrn Marcus Pritsch (Fachbereichsleiter I) zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 14.04.2021 10:08 Uhr