Umgang mit den Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Drochtersen aufgrund der Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 43/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 23.03.2021 15
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 15

Sachverhalt

Aufgrund der Corona –Pandemie waren die Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung in der Zeit vom 11.01.2021 bis 05.03.2021 geschlossen. Von der Schließung waren sowohl die Betreuung in der Krippe, im Elementarbereich als auch in den Hortgruppen betroffen. Lediglich eine Notbetreuung war sichergestellt.
Bereits ab dem 14.12.2020 bestand die Bitte von Seiten des Kultusministeriums, auf die Inanspruchnahme der Kita-Betreuung zu verzichten. Die Kita’s waren im Grundsatz aber geöffnet.
Die Frühbetreuung in den Grundschulen fand in dieser Zeit statt, da sich die Schulen im Wechselunterricht in halben Klassenstärken befanden/ befinden.

Mit Verordnung vom 12.02.2021 hat das Land verfügt, dass die Einrichtungen weiterhin bis mindestens 07.03.2021 geschlossen bleiben (Nds. Corona-Verordnung).
Aufgrund der andauernden Schließungen ist es den Erziehungsberechtigten nicht vermittelbar, dass Beiträge für eine nicht erbrachte Betreuungsleistung gezahlt werden sollen. Es muss davon ausgegangen werden, dass viele Familien bereits von den Folgen der Pandemie betroffen sind und Kurzarbeitergeld o. Ä. erhalten.
Aus den Erfahrungen der letzten Zwangsschließung und dem Aussetzen des Bankeinzuges und der damit verbundenen Nachforderungen wurde nunmehr beschlossen, die Beträge bis zu einer politischen Entscheidung weiter einzuziehen und dann ggf. zurück zu erstatten.
Da die Kita’s ab dem 08.03.2021 wieder geöffnet sind, sollte darüber entschieden werden, wie mit den erhobenen Gebühren für die Monate Januar und Februar umgegangen werden soll.

Die Notbetreuung wurde bis zur Auslastungsgrenze in Anspruch genommen. Ein wiederholter vollständiger Verzicht auf die Gebühren für die Notfallgruppen wäre den Erziehungsberechtigten, die diese Betreuung nicht in Anspruch genommen haben, nicht vermittelbar.

Daher wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:
  • Die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar werden erlassen.
  • Für den Fall, dass Kinder mehr als 50 % der gebuchten Tage in Notfallgruppen betreut werden, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
  • Für den Fall dass Kinder bis zu 50 % der gebuchten Tage in Notfallgruppen betreut werden, wird der tägliche Satz von 5,00 € für den Ausnahmetag lt. §7 Kindertagesstättensatzung (höchstens 50 €) in Rechnung gestellt.
  • Nicht in Anspruch genommene Sonderleistungen (Sonderöffnungszeiten) werden erlassen.
Nach § 7 der Kindertagesstättensatzung können entsprechend vorhandener Kapazitäten Ausnahmetage in besonderen Notfällen als Sonderleistung in Anspruch genommen werden. Hierfür wird eine Gebühr von 5,00 € je ½ Ausnahmetag berechnet.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar zu erlassen.
  2. Die Betreuungskosten für die Betreuung von über 50 % in Notfallgruppen in voller Höhe zu erheben.
  3. Die Betreuungskosten für die Betreuung von bis zu 50 % in Notfallgruppen mit 5,00 € pro Tag als Ausnahmetag zu berechnen.
  4. Nicht in Anspruch genommene Sonderleistungen (Sonderöffnungszeiten) werden erlassen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die Monate Januar und Februar würden damit Gebühren in Höhe von insgesamt ~8.715 € erhoben und ~14.690 € erlassen.

Diskussionsverlauf

Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Kindergartengebühren für die Monate Januar und Februar 2021 erlassen werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings, die Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, müssen anteilige Gebühren zahlen (z.B. bei weniger als 50 % in der Notbetreuung wird ein Tagessatz von 5,00 EUR verlangt, bei mehr als 50 % muss der volle Betrag gezahlt werden). Seit dem 08.03.2021 findet wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb statt.
Das Ratsmitglied von der CDU, Bernd Mattern, teilt dazu mit, dass diese Regelung bzgl. der Gebühren ein guter Weg sei.
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, teilt mit, dass es zu diesem Thema keines weiteren Vortrags bedarf.
Dieser Meinung schließt sich der Fraktionsvorsitzende der SPD, Kai Schildt, an.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

  1. Die Betreuungskosten für die Betreuung von über 50 % in Notfallgruppen in voller Höhe zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

  1. Die Betreuungskosten für die Betreuung von bis zu 50 % in Notfallgruppen mit 5,00 € pro Tag als Ausnahmetag zu berechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 4

  1. Nicht in Anspruch genommene Sonderleistungen (Sonderöffnungszeiten) werden erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 14.04.2021 10:08 Uhr