22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen und Bebauungsplan Nr. 90 "An der Elbmarsch" im Parallelverfahren a) Abwägungsbeschluss der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen b) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  30/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

a.) Abwägungsbeschluss der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen
b.) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren
In der Zeit vom 08.04.2019 bis 08.05.2019 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Zeitgleich fand auch die Beteiligung der Behörden statt. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen sowohl Stellungnahmen verschiedener Behörden als auch von Anliegern aus dem Fasanenweg ein (siehe Anlage 1). Das Planungsbüro cappel + kranzhoff wird in der Sitzung die Stellungnahmen, deren Abwägung und die daraus resultierenden Veränderungen vorstellen (siehe hierzu auch die Anlagen 2 und 2a „Satzungsentwürfe“ sowie die Anlage 3 „Begründungsentwurf“).
Nach Beratung durch den Ausschuss und Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss ist dann als nächster Schritt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 3 und 4 Abs. 2 BauGB geplant. Auch dieses soll wieder im Parallelverfahren sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für den Bebauungsplan durchgeführt werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
a.) Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
b.) Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Frau Steimle erörtert anhand der Präsentation kurz die Sachlage. Die Stellungnahmen wurden entsprechend eingearbeitet. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die „Sietwender Straße“, die neue Straße endet mit einem Wendehammer. Der Wasserabfluss ist durch ein Regenrückhaltebecken geplant. Ferner wurde berücksichtigt, dass zu den Windkraftanlagen ein Abstand von 800 m eingehalten werden muss.
In diesem Baugebiet sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Die Grundstücksgröße beträgt 600 m² für ein Einzelhaus und 350 m² für jede Doppelhaushälfte. Eine Kompensationsfläche in der Größe von 1,89 Hektar steht in Mühlenhafen zur Verfügung. 0,2 Hektar extensive Streuobstwiese wird in Theisbrüggermoor vorgehalten.
Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen fragt nach, wieviele Baugrundstücke es nun genau werden. Aus seiner Sicht ist das energetische Konzept nicht aktuell. Laut Völkervorausberechnung sinken die Zahlen. Ein Blockheizkraftwerk wäre auch hier denkbar. Bezüglich der Grundstücksanzahl teilt Frau Steimle mit, dass diese noch nicht feststehen.
Vom Ausschussmitglied Angelika Prott wird mitgeteilt, dass es in diesem Baugebiet keinen Bauträger geben sollte. Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass mit dem Vorhabenträger ein entsprechender Erschließungsvertrag abgeschlossen wird.
Das Ausschussmitglied Uwe Heinsohn stellt die Frage, wie es angehen kann, dass laut Stellungnahme der EWE die Kläranlage überlastet aber jetzt ausreichend ist. Frau Steimle teilt mit, dass dieses nochmal überprüft worden ist und es doch ausreichend ist.
Vom Ausschussmitglied Cornelius van Lessen wird eine Sitzungsunterbrechung gefordert. Die Ausschussmitglieder van Lessen und Barunduk verlassen den Raum. Die Sitzungsunterbrechung ist von 20.00 Uhr – 20.05 Uhr. Nach deren Rückkehr teilt der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn mit, dass über eine Sitzungsunterbrechung eigentlich beantragt und abgestimmt werden müsste.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
a.) Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 1

Beschluss 2

b.) Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 18.03.2021 11:06 Uhr