Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) -Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP-VO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  30/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit Schreiben des Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 22.12.2020 wurde die Gemeinde Drochtersen auf die beabsichtigte Änderung des LROP hingewiesen. Die Unterlagen können seit 20.01.2021 im Internet unter www.LROP-online.de eingesehen werden. Die Frist zur Stellungnahme endet am 19.03.2021.

Für die Gemeinde Drochtersen ergeben sich grundsätzlich folgende Anpassungen/Änderungen:

Abschnitt 4.2.2 Energieinfrastruktur und Sektorkopplung
Der in der Bundesfachplanung bestimmte 1 km breite Trassenkorridor für die Höchstspannungsleitungen (SuedLink) wird beschrieben und in der zeichnerischen Darstellung festgelegt.

Hierzu hat die Gemeinde Drochtersen bereits in der Fachplanung Stellung genommen und beteiligt sich auch nach wie vor an den weiteren Verfahrens-/Planungsabschnitten.


Abschnitt 3.1.5 Kulturelles Sachgut, Kulturlandschaften
In der Anlage 3 der Verordnung zur Änderung der LROP-VO und der Anlage 4 (zeichnerische Darstellung) wird ein Teilgebiet von Krautsand (HK 22: Warften in Grünland und Obstanbaubereichen, waldfrei, mit Spuren der Ziegelherstellung) als Historische Kulturlandschaft gekennzeichnet. Diese Historischen Kulturlandschaften sollen in den nachfolgenden Regionalen Raumordnungsprogrammen der Landkreise als Vorrang oder Vorbehaltsgebiete gesichert werden. Eine genauere räumliche Festlegung erfolgt dann im Rahmen der RROP. Diese Gebiete wären dann bei Raumbedeutsamen Planungen (z. B. Bauleitpläne) zu beachten/abzuwägen. Insoweit erfolgt dann bei Vorlage der Anpassung/Änderung des RROP eine intensivere Beteiligung zum Thema.


Stellungnahme (Entwurf)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seitens der Gemeinde Drochtersen wird wie folgt zum Änderungsverfahren Stellung genommen:

Durch die Ausweisung/Festlegung einer Historischen Kulturlandschaft Krautsand im LROP und/oder RROP darf die Entwicklung der Gemeinde Drochtersen (Ortsteil Krautsand) insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Gewerbe/Industrie, Tourismus, Wohnbau nicht beeinträchtigt werden. Die seit Jahrzehnten bestehende Strukturschwäche darf durch unnötige Einschränkungen in den wesentlichen Planungsprozessen/Entwicklungsschritten nicht weiter beeinträchtigt/behindert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhoff


Anlagen:
-LROP 2017 (Zeichnerische Darstellung) mit Planzeichenerklärung
-LROP 2020 (Zeichnerische Darstellung) mit Planzeichenerklärung
-Anlage 3 der Verordnung zur Änderung der LROP-VO (Anhang 4a / Kulturelles Sachgut)
-Anlage 4 der Verordnung zur Änderung der LROP-VO (Anhang 4b / Zeichnerische Darstellung)

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die erstellte Stellungnahme an das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abzugeben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert kurz die Sachlage. Vom Bürgermeister Mike Eckhoff wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme vom Landvolk – Herrn Hauschildt – noch nicht vorliegt. Ferner liegen Stellungnahmen von Herrn Schliecker und der FWG Drochtersen vor. Diese werden aufgenommen und eingearbeitet. Die Einladungen für den Verwaltungsausschuss werden am Freitag, 12. März 2021, abgesandt.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die erstellte Stellungnahme mit den besprochenen Ergänzungen an das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 18.03.2021 11:06 Uhr