Wasserbaumaßnahmen Krautsand Ufersicherung Wischhafener Sand


Daten angezeigt aus Sitzung:  18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

2 Ufersicherung Wischhafener Sand

Bild 1: Übersicht - Anmerkungen

Ausgangslage: Wischhafener Sand
Die Straße Wischhafener Sand auf Krautsand verläuft parallel zum Gewässer III. Ordnung, dass im Verlauf in das Sandloch mündet. Hier die Böschung des Gewässers im gezeigten Teilabschnitt bereits bedrohlich an den Straßenkörper heran abgetragen worden. Die Standsicherheit der Verkehrsfläche ist auch hier somit nicht mehr gegeben. Wie in der vorigen Maßnahme beschrieben, besteht durch die vorbeifahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge die Gefahr, dass Bereiche einbrechen und möglicherweise Fahrzeuge und Personen in das Gewässer stürzen.
Gespräche mit dem zuständigen Unterhaltungsverband des Gewässers haben bereits stattgefunden.
Der folgende Maßnahmenumfang ist somit zulässig und kann auch kurzfristig ausgeführt werden.
Hier haben Betrachtungen in der Wahl der Materialien, ebenfalls zum Ausschluss von Stahl- und Kunststoffspundwänden geführt. Dies auf Grund der aktuellen Preise am Markt, sowie auch deren Verfügbarkeiten. Zudem entfallen höhere Kosten für die Baustelleneinrichtung mit Großgerät.



Maßnahme: Wischhafener Sand

Im Bereich des schwankenden Wasserspiegels sollen Faschinen (Weidenkörbe) eingebracht werden. Diese bieten dann einen Schutz vor Verlust der Böschung durch Wellenschlag. Die Faschinen werden zusätzlich mit einem Geotextil hinterlegt und anschließend mit Kleiboden hinterfüllt. So kann die profilierte Böschung nach der Ansaat wieder durchgrünen. Der Abschnitt, in dem die Maßnahme erforderlich wird, ist ca. 50m lang. Im Gegensatz zu der Maßnahme an der Große Rönne, kann hier mit einem geringeren Aufbau des Stackwerks gearbeitet werden, da die Schwankungen des Wasserspiegels hier wesentlich geringer ausfallen.
Der Baustelleneinrichtungsaufwand ist hier gering, da mit üblichen Baumaschinen auf der vorhandenen Straße gefahren werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt die erforderlichen Mittel in den 1. Nachtragshaushalt 2021 aufzunehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Laut aktuell vorliegendem Angebot, sind Kosten in Höhe von 11.500,-€ inkl. MwSt. (Aufwand, nicht investiv) für dieses Arbeiten zu berücksichtigen.
Die Beauftragung soll umgehend erfolgen. Die Bindefristen auf angebotene Leistungen sind momentan am Markt nur kurz gehalten. Preissteigerungen sind bei Aufschub der Beauftragungen zu erwarten.

Diskussionsverlauf

Erneut erläutert Herr Michael Eckardt die Sachlage. Nachdem man einen Hinweis von einem Bürger erhalten hatte, dass eine Böschung in Hüll einzustürzen droht, habe man mehrere Böschungen in der Gemeinde Drochtersen auf die Gefahr eines Böschungsbruches kontrolliert. Man habe festgestellt, dass an der Straße Wischhafener Sand die Böschung des Gewässers in einem Teilabschnitt bereits bedrohlich an den Straßenkörper heran abgetragen worden sei, sodass eine Gefahr für die Straße sowie möglicherweise für Fahrzeuge und Personen drohe.

Das Ausschussmitglied Siddik Barunduk erkundigt sich, wie dies festgestellt worden ist, da er dort gewesen wäre, aber so einen Schaden nicht hätte feststellen können. Herr Michael Eckardt erklärt, man wäre vor Ort gewesen und konnte bei der Kontrolle feststellen, dass der Grünstreifen 15 bis 20 Zentimeter neben der Straße abgängig wäre. Außerdem würde es sich bei der Wasserbaumaßnahme eher um eine präventive Maßnahme handeln, da die Straße noch halten würde.

Auch das Ausschussmitglied Bernd Mattern merkt an, dass mehrere Vertreter der CDU an dem angegebenen Teilabschnitt der Straße vor Ort gewesen wären, jedoch ebenfalls keine Schäden hätten feststellen können, da die Straße noch intakt sei. Außerdem betonte er, dass der Verkehr dort an der Stelle auch nur einspurig möglich wäre.

Das Ausschussmitglied Günter Andreas erklärt, dass die von Herr Michael Eckardt beschriebene Gefahr des Böschungsbruches an der Rönne in Hüll bestehen würde und er dies auch schon bei vorherigen Sitzungen angebracht hätte. Zu der Situation am Wischhafener Sand könne er nichts sagen, da er nicht vor Ort gewesen wäre.

Das ratsfremde Ausschussmitglied Torsten Schliecker merkt an, dass er und auch sein Schwiegervater oft die Strecke langfahren und beide bisher keine Risse oder Probleme feststellen konnten und dass durch den geraden Graben eine geringere Gefahr für einen Böschungsbruch bestünde. Man hätte auch mit den Anliegern gesprochen, welche ebenfalls keinen Grund und damit auch keinen Bedarf für die Maßnahme sehen.

Herr Michael Eckardt betont noch einmal, dass es sich dabei eher um eine präventive Maßnahme handle.
Der Bürgermeister Mike Eckhoff entgegnet, man habe sich die Stelle zwar auch mit Fachleuten angeguckt, aber es sei kein Problem, die Maßnahme zu verschieben und dies zu protokollieren.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt die erforderlichen Mittel in den 1. Nachtragshaushalt 2021 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 5 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 22.06.2021 08:48 Uhr