Wasserbaumaßnahmen Hüll Ufersicherung an der Große Rönne


Daten angezeigt aus Sitzung:  18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

1 Ufersicherung an der Große Rönne in Hüll

Bild 1: Übersicht - Anmerkungen
Ausgangslage: Ufersicherung an der Große Rönne in Hüll
Die Straße Rönndeich verläuft parallel zur Große Rönne im Ortsteil Hüll. Durch das mäandrierende Gewässer kommt es kontinuierlich zu Verlusten der Uferböschungen. Im konkreten Fall ist die Böschung im gezeigten Teilabschnitt bereits bedrohlich an den Straßenkörper heran abgetragen worden. Die Standsicherheit der Verkehrsfläche ist somit nicht mehr gegeben. Durch die vorbeifahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge besteht die Gefahr, dass Bereiche einbrechen und möglicherweise Fahrzeuge und Personen in die Rönne stürzen.
Es haben zu der erforderlichen Maßnahme bereits Gespräche mit dem zuständigen Unterhaltungsverband des Gewässers, dem Unterhaltungsverband Untere Oste, stattgefunden.
Der folgende Maßnahmenumfang ist somit zulässig und kann ausgeführt werden.
Weitere Betrachtungen in der Wahl der Materialien, führten zum Ausschluss von Stahl- und Kunststoffspundwänden. Dies auf Grund der aktuellen Preise am Markt, sowie auch deren Verfügbarkeiten. Zudem entfallen höhere Kosten für die Baustelleneinrichtung mit Großgerät.
Maßnahme: Ufersicherung an der Große Rönne in Hüll


Bild 2: Rönndeich/Große Rönne am 25.05.2021 - Darstellung Böschungsverlauf momentan und geplant
Im Bereich des schwankenden Wasserspiegels, ca. 50cm, sollen Faschinen (Weidenkörbe) eingebracht werden. Diese bieten dann einen Schutz vor Verlust der Böschung durch Wellenschlag. Die Faschinen werden zusätzlich mit einem Geotextil hinterlegt und anschließend mit Kleiboden hinterfüllt. So kann die profilierte Böschung nach der Ansaat wieder durchgrünen. Der Abschnitt, in dem die Maßnahme erforderlich wird, ist ca. 75m lang.
Der Baustelleneinrichtungsaufwand ist hier gering, da mit üblichen Baumaschinen auf der vorhandenen Straße gefahren werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt, die erforderlichen Mittel in den 1. Nachtragshaushalt 2021 aufzunehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Laut aktuell vorliegendem Angebot, sind Kosten in Höhe von 16.500,-€ inkl. MwSt. (Aufwand, nicht investiv) für dieses Arbeiten zu berücksichtigen.
Die Beauftragung soll umgehend erfolgen. Die Bindefristen auf angebotene Leistungen sind momentan am Markt nur kurz gehalten. Preissteigerungen sind bei Aufschub der Beauftragungen zu erwarten.

Diskussionsverlauf

Herr Michael Eckardt bezieht sich auf das Ausschussmitglied Günter Andreas, welches beim TOP 7 schon das Thema angesprochen hatte. Auch an einem Teilabschnitt der Großen Rönne ist die Böschung im gezeigten Teilabschnitt bereits bedrohlich an den Straßenkörper heran abgetragen worden, sodass die Standsicherheit der Verkehrsfläche nicht mehr gegeben sei. Auch hier bestünde eine Gefahr für Fahrzeuge und Personen. Das Ausschussmitglied Günter Andreas fügt hinzu, dass man über das Thema schon seit drei bis vier Jahren spreche.

Das Ausschussmitglied Bernd Mattern spricht sich stellvertretend für die CDU-Fraktion für die Maßnahme aus.

Das ratsfremde Ausschussmitglied Torsten Schliecker merkt an, dass es zusätzlich zu dem Teilabschnitt an der Großen Rönne drei weitere Stellen geben würde, an denen diese Gefahr ebenfalls bestünde.

Der Ausschussvorsitzende Matthias König schließt sich seinen Vorrednern an, dass die Maßnahme nötig wäre, da er vor Ort war und es neben der Straße 30 Zentimeter runtergehe, sodass eine Gefahr bestünde.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt, die erforderlichen Mittel in den 1. Nachtragshaushalt 2021 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 22.06.2021 08:48 Uhr