Schmutzwasserabgabensatzung Gebührenneukalkulation - Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 23.06.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ende des Jahres 2018 wurde für die Jahre 2019 bis 2021 eine Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserabgabe vorgelegt, in deren Folge ein entsprechender Satzungsbeschluss (9. Änderungssatzung) erging. Daraus ergab sich die seit dem Jahr 2001 unverändert geltende Grundgebühr von 43,20 € / Jahr und Wohneinheit sowie eine Mengengebühr von 2,78 € / m³.
Nun ist es im Bereich der Schmutzwasserabgabe im Laufe des Kalkulationszeitraumes 2019 bis 2021 zu Mehrkosten insbesondere gegenüber der EWE Wasser GmbH gekommen. Diese führen im Wesentlichen zu einer vorläufigen Unterdeckung bei der Schmutzwasserabgabe in Höhe von bisher ca. 307.000 € führen. Die Summe ist noch nicht endgültig, zumal für die Jahre ab 2019 noch keine Endabrechnung seitens der EWE Wasser GmbH erfolgt ist.
Die entsprechenden Endabrechnungen erfolgen seitens der EWE Wasser, sobald seitens deren Wirtschaftsprüfer und Rechtsabteilung eine so genannte Klarstellungsvereinbarung erstellt und von der Gemeinde Drochtersen angenommen wurde. Dadurch sollen noch einzelne nicht klar geregelte Vertragsinhalte klargestellt bzw. geregelt werden. Die Prüfung und Erstellung einer Klarstellungsvereinbarung wird seitens EWE Wasser bereits seit dem Jahr 2019 verfolgt. Hierbei kann es laut bisherigen Aussagen von EWE Wasser zu positiven oder negativen Ergebnissen kommen. Der detaillierte Umfang liegt der  Gemeinde Drochtersen noch nicht vor.

Wesentliche Gründe für die bisher entstandene Unterdeckung sind folgende Positionen:
1.        Die Abrechnung der EWE Wasser GmbH für das Jahr 2018 vom 24.05.2019 ergab eine an die EWE zu zahlende Nachzahlung im Jahr 2019 in Höhe von 141.048,30 €.
Darin enthalten sind im Wesentlichen Klärschlammmehrkosten im Vergleich zur kalkulierten Summe in Höhe von 44.705,63 € (=62.567,76 € ./. 25.000 € eingeplanter Kosten = 37.567,76 € netto zzgl. 19%).
Weiterhin wurde der Jahres-Arbeitspreis aufgrund einer um rund 25.000 m³ (270.000 m³ geplant, tatsächlich aber 295.316 m³) zu gering geplanten Wassermenge um ca. 16.072,90 € (13.506,64 € netto zzgl. 19%) niedriger kalkuliert, als er tatsächlich war.
Zudem reichte die Vorauszahlung für das Jahr 2018 an die EWE nicht aus, um die tatsächlich höheren Kosten zu decken. Dies wurde ungewollt bei der letzten Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt.
2.        Auch in den Jahren 2020 und 2021 sorgen im Wesentlichen die Klärschlammmehrkosten durch nicht vorhersehbare Gebührenerhöhungen für eine weitere Kostenunterdeckung in Höhe von voraussichtlich ca. 50.000 € (2020) sowie 119.000 € (2021), die sich im Wesentlichen aus dem Schriftverkehr mit der EWE Wasser aus dem Februar 2021 ergeben haben.
3.        Unvorhergesehene Kosten für den Einsatz von Ionisatoren zur Abwasseraufbereitung in der Zeit von zunächst August 2019 bis einschl. April 2020 in Höhe von 18.696,43 € (2019: 10.386,91 €, 2020: 8.309,52 €).
4.        Mindererträge bei den Benutzungsgebühren in 2019 (-17.068,71 €).
Die o.g. Positionen waren zum Zeitpunkt der Erstellung der Gebührenkalkulation Ende des Jahres 2018 nicht zu erwarten bzw. ungewollt nicht berücksichtigt worden.
Bei den Benutzungsgebühren konnten im Jahre 2020 im Vergleich zur Kalkulation Mehrerträge bei den Einzahlungen der Schmutzwassergebühren vom Trinkwasserverband Stader Land in Höhe von rund 38.800 € erzielt werden, die die vorliegende Unterdeckung zumindest um einen Teil verringern.
Dennoch verbleibt, wie bereits eingangs beschrieben, voraussichtlich eine Unterdeckung im Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 von derzeit ca. 307.000 €. Für den Gebührenzahler würde lediglich der Ausgleich der Unterdeckung aus dem laufenden Kalkulationszeitraum (2019 bis 2021) für den kommenden Kalkulationszeitraum (2022 bis 2024) bei einer jährlich angenommen abzurechnenden Wassermenge von 290.000 m³ (für drei Jahre somit 870.000 m³) beispielsweise eine Gebührenerhöhung beim Mengenpreis von 0,35 € / m³ bedeuten.
Entsprechend § 5 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) ist ohnehin eine Neukalkulation der Schmutzwasserabgabe für den Zeitraum 2022 bis 2024  erforderlich. Die sich aus dem bisherigen Kalkulationszeitraum ergebende Unterdeckung soll gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 NKAG innerhalb der auf ihre Feststellung folgenden 3 Jahre ausgeglichen werden.
Es ist somit allein schon durch den Ausgleich der (ungewollten) Gebührenunterdeckung aus dem bisherigen Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 mit spürbaren Gebührensteigerungen bei der Schmutzwasserabgabe zu rechnen (s.o.). Hinzu kommt, dass durch die allgemeinen Kostensteigerungen insbesondere bei der Klärschlammentsorgung weitere Gebührensteigerungen unumgänglich sind, um eine Kostendeckung zu erreichen.
Seitens der Gemeinde Drochtersen ist geplant, die Gebührenkalkulation zeitnah nach Vorliegen der noch fehlenden Daten von der EWE Wasser (Klarstellungsvereinbarung und Endabrechnungen für die Jahre 2019 und 2020) vorzunehmen. Eine politische Beratung und Beschlussfassung kann voraussichtlich nach den Sommerferien 2021 erfolgen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage, die seitens der Verwaltung zunächst als Sachstand zur Kenntnisnahme an die Politik gegeben wurde. Darin wird erläutert, dass es im Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 bei der Schmutzwasserabgabe zu einer weniger erfreulichen Unterdeckung im Gebührenhaushalt kommt. Die Gründe dafür sind in der Beschlussvorlage dargestellt. Im Wesentlichen führen Mehrkosten bei der Klärschlammbehandlung und –entsorgung durch gestiegene Preise sowie der erforderliche Einsatz eines Ionisators zu der Unterdeckung, so Bürgermeister Mike Eckhoff.

Herr Eckhoff teilt weiterhin mit, dass seitens der Kommunalaufsicht des Landkreises Stade im Zuge der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 darauf hingewiesen wurde, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt über eine Neukalkulation zu entscheiden ist. Um eine Kostendeckung zu erreichen ist zeitnah eine Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2022 bis 2024 zu erstellen. Allerdings fehlen hierzu noch die endgültigen Abrechnungen seitens der EWE Wasser GmbH für die Jahre 2019 und 2020, die kurzfristig erwartet werden. Hier steht die Gemeinde im engen Austausch mit EWE Wasser. Die Kalkulation der Gebühren soll nach der Sommerpause erfolgen, so dass ein Beschluss zur Festsetzung der Gebühren zum 01.01.2022 noch in diesem Jahr erfolgen und veröffentlicht werden kann.

Vom Ausschussmitglied Bernd Mattern wird ergänzt, dass für die Gemeinde Drochtersen keine Verluste entstehen, wenn die bestehende Unterdeckung durch die anstehende Neukalkulation rechtmäßig im kommenden Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024 wieder ausgeglichen wird.

Herr Mattern wünscht im Zusammenhang mit der Neukalkulation nach der Sommerpause ebenfalls einen Sachstand bezüglich der Auslastung der Kapazitäten und des Sanierungsbedarfs des Klärwerks in Drochtersen. Dazu erklärt der Bürgermeister, dass es sich bei der Gebührenkalkulation und beim Sachstand um die zukünftige Ausrichtung um zwei voneinander getrennt zu sehende Themen handelt. Derzeit wird geprüft, ob eine Sanierung/Erweiterung des Klärwerkes in Drochtersen oder alternativ ein Anschluss an das Klärwerk in Stade (AES – Abwasserentsorgung Stade) die langfristig wirtschaftlichere Lösung darstellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.

Datenstand vom 29.06.2021 12:28 Uhr