1. Nachtragshaushalt 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 23.06.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit der Einladung zur Sitzung am 18.05.2021 des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal erfolgte die Einbringung des 1. Entwurfes des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2021. Eine ausführliche Beschreibung der darin enthaltenen Änderungen im Vergleich zum Ursprungshaushalt erfolgte über die damalige Beschlussvorlage. Am Tag der Sitzung wurden noch einzelne Änderungen in einem 2. Entwurf des Änderungspapiers zum 1. Nachtragshaushalt 2021 dargestellt und während der Sitzung erläutert.
Nunmehr wurden in einem 3. Entwurf des Änderungspapiers (siehe Anlage) zum 1. Nachtragshaushalt 2021 haushaltsrelevante Beschlüsse aus den anschließend stattgefundenen Fachausschüssen sowie weitere neue Erkenntnisse eingearbeitet. Die Änderungen aus dem 2. Entwurf sind dabei in einem Grünton markiert. Die aktuellen Änderungen, die nach der Ausschusssitzung am 18.05.2021 eingearbeitet wurden, sind in einem Roséton markiert. Die letztgenannten Änderungen werden nachfolgend erläutert.
Als weitere Anlage zur Beschlussvorlage ist der 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 (mit Vorbericht und Anlagen) beigefügt. Der noch fehlende Stellenplan wird derzeit überarbeitet und wird den Ausschussmitgliedern rechtzeitig zur Sitzung zur Verfügung gestellt.

A) Ausführung zu den einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Erträgen bzw. Einzahlungen)
a)        Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land
Hier wurde die Finanzhilfe nach dem KitaG für die Kindergärten Assel und den Modulkindergarten Drochtersen für die zusätzliche Einrichtung jeweils einer Übergangsgruppe um jeweils 15.300 € erhöht.

B – Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Aufwänden bzw. Auszahlungen)
b)        Personalaufwendungen
Es wurden Personalkosten-Einsparungen in Höhe von insgesamt 97.000 € eingearbeitet (u.a. sechs Monate unbesetzte Stelle der Leitung für den Fachbereich I).
An anderer Stelle wurden Personalaufwendungen für die Übergangsgruppen in Assel und Drochtersen ab 01.09.2021 in Höhe von 68.000 € eingeplant
c)        Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Für die Gebäudeunterhaltung erfolgte eine Ansatzerhöhung um 100.000 € auf 364.000 €.
Für die Straßenunterhaltung wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 115.000 € für die Teilsanierung der Fleetstraße vorgesehen.
Weiterhin wurden für eine Ufersicherungsmaßnahme an der Großen Rönne 16.500 € eingeplant.
Daneben wurden 10.000 € für die Aufstockung des EDV-Budgets in der Elbmarschenschule berücksichtigt.
Für die Ersteinrichtung der Kindergarten-Übergangsgruppen in Assel und Drochtersen und die entsprechende Budgetaufstockung wurden insgesamt 33.700 € eingeplant.
d)        Transferaufwendungen / Kreisumlage
Für die Kreisumlage wurden im Vergleich zum Ursprungshaushaltsplan für 2021 Mehraufwendungen in Höhe von 145.900 € (von 5.397.300 € auf nun 5.543.200 €) eingeplant. Auf der Auszahlungsseite erhöht sich die Kreisumlage sogar von 5.777.300 € auf 5.979.500 € um 202.200 €. Die Differenz zwischen dem Ergebnishaushalt (Aufwand) und dem Finanzhaushalt (Auszahlung) wird durch die Auflösung einer in 2020 gebildeten und zum Nachtragshaushalt neu berechneten Rückstellung im Aufwandsbereich begründet. Die Erhöhung ergibt sich im Wesentlichen aufgrund des Festsetzungsbescheides der Kreisumlage vom 09.04.2021.  Außerdem wurde bereits eine in Aussicht gestellte Herabsenkung des Hebesatzes für die Kreisumlage von 1 Prozentpunkt berücksichtigt, deren Kreistagsbeschluss allerdings noch aussteht.
e)        Zinsaufwendungen
Im Jahre 2021 wurden die Zinsaufwendungen höher geplant, als sie durch die im Dezember 2020 erfolgte Kreditaufnahme tatsächlich ausfallen. Dadurch ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 74.100 €
Die voraussichtliche Kreditsumme für das Jahr 2022 erhöht sich durch die eingeplanten Mehrkosten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hüll (+123.000 €) sowie durch die Herstellung einer Brücke über das Ritscher Schleusenfleth in der Johann-Grodtmann-Straße (+550.000 €). Damit einhergehend wurden die Zinsen ab 2022 angepasst.

C – Jahresergebnis und Haushaltsausgleich

Gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.
Nach § 110 Abs. 5 NKomVG ist die Verpflichtung nach § 110 Abs. 4 NKomVG auch erfüllt,
- wenn voraussichtliche Fehlbeträge im ordentlichen und im außerordentlichen
Ergebnis mit Überschussrücklagen (gem. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG) verrechnet
werden können oder
- wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit Überschüssen
im außerordentlichen Ergebnis oder
- wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis mit
Überschüssen im ordentlichen Ergebnis gedeckt werden kann oder
- wenn nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen
Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr
ausgeglichen werden können.
Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Drochtersen weist für das Haushaltsjahr 2021 ein
negatives Jahresergebnis von 446.000 € aus.
Die Verpflichtung zum Ausgleich ist erfüllt, da die voraussichtlichen Fehlbeträge mit den Überschussrücklagen verrechnet werden können.

D - Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier Investitionen – Einzahlungen sowie Auszahlungen)

f)        Energetische Sanierung der Dreifachturnhalle Drochtersen (KIP II)
Im Rahmen des Projektes zur energetischen Sanierung der Dreifachturnhalle Drochtersen werden für die notwendige Ertüchtigung der Blitzschutzanlage Mehrkosten in Höhe von 20.000 € und für die Dach- und Fassadensanierung Mehrkosten in Höhe von 128.600 € eingeplant..
g)        Schaffung einer Kindergartengruppe zum 01.09.2021 in der Louis-Wattel-Halle in Assel (Übergangslösung)
Für die Schaffung einer Kindergartengruppe als Übergangslösung in Assel in der Louis-Wattel-Halle werden für Umbaukosten (incl. Küche) und für Außenspielgeräte Kosten in Höhe von insgesamt 49.600 € berücksichtigt.
h)        Schaffung einer Kindergartengruppe zum 01.09.2021 im ehemaligen Hallenbad-Restaurant in Drochtersen (Übergangslösung)
Für die Schaffung einer Kindergartengruppe als Übergangslösung in Drochtersen im ehemaligen Hallenbad-Restaurant werden für Umbaukosten (incl. Küche) und für Außenspielgeräte Kosten in Höhe von insgesamt 63.900 € eingeplant.
i)        Kauf des bisher geleasten Opel Vivaro (Baujahr 2016)
Der Leasingvertrag für den Opel Vivaro (Baujahr 2016) der Gemeindeverwaltung, der überwiegend im Rahmen der Flüchtlingshilfe genutzt wurde, läuft zum 01.11.2021 aus. Eine Fortführung des Leasingvertrages wird derzeit geprüft, wird jedoch voraussichtlich nicht möglich sein. Für den Erwerb des fünf Jahre alten 9-Sitzers würden Kosten in Höhe von ca. 13.000 € entstehen. Das Fahrzeug wird u.a. für weitere soziale Zwecke genutzt, so z.B. von der Jugendpflege oder aktuell als Shuttle zum Impfzentrum nach Stade.
j)        Errichtung einer Dammstelle im Auslaufgraben beim Pumpwerk Schifferstraße
Hierfür sind Kosten in Höhe von 10.000 € eingearbeitet worden.

E – Kreditaufnahme
Sowohl im Ursprungshaushalt für das Jahr 2021 sowie im Entwurf zum 1. Nachtragshaushaltsplan ist derzeit keine neue Kreditaufnahmeermächtigung vorgesehen.
Der Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2020 betrug 5.213.203 €. Dieser hohe Finanzmittelbestand resultiert aus einer Kreditaufnahme im Dezember 2020 in Höhe von 4.655.000 € aus der Ermächtigung aus dem Jahr 2019. Die Ermächtigung diente zur Finanzierung der in 2019 geplanten und auch durchgeführten bzw. mindestens begonnenen Maßnahmen wie u.a. den Grunderwerb und die Erschließung des Wohngebietes in Assel Am Friedhof, die Schulerweiterung der EMS (ehem. Penny-Markt), Errichtung des Modulkindergartens („An der Eiche“) usw.
Die derzeit vorhandenen liquiden Mittel reichen aus, um das Saldo der Haushaltsreste 2020 in Höhe von rund 2.830.000 € sowie Rückstellungen in Höhe von 73.000 € ohne weitere Kreditaufnahme finanzieren zu können. Der Saldo aus Investitionstätigkeit des 1. Entwurfes zum 1. Nachtragshaushalt 2021 wird mit 6.100 € positiv ausgewiesen (mehr Einzahlungen als Auszahlungen), so dass hier keine Finanzierung notwendig ist.

F – Fazit
Der vorgelegte 3. Entwurf für den Nachtragshaushalt führt nach aktuellem Stand im Ergebnishaushalt zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses von einem bisher geplanten Fehlbetrag von 1.000.900 € auf einen Fehlbetrag von 446.000 € (Verbesserung um 554.900 €). Dennoch bleibt festzuhalten, dass ein Fehlbetrag bestehen bleibt.
Die Verbesserung ergibt sich im Wesentlichen aus erheblichen Mehrerträgen bei der Schlüsselzuweisung durch Festsetzung des Grundbetrages, der deutlich über der bisherigen Planung lag (+773.000 €) sowie Einsparungen bei den Personalaufwendungen (-97.000 €). Dem stehen allerdings im Wesentlichen Mehraufwendungen bei der Kreisumlage in Höhe von 145.900 €, bei der Gebäudeunterhaltung (+100.000 €) und bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (u.a. Sanierung Fleetstraße +115.000 €, Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung +50.000 €) entgegen.
Ein Haushaltsausgleich kann über den Rückgriff auf die Überschussrücklagen erreicht werden.
Aus dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist die ordentliche Tilgung zu erwirtschaften. Diese beträgt laut Planung 423.900 €. Der Saldo liegt mit 43.400 € unter diesem Betrag. Die Differenz von 380.500 € ist seitens der Gemeinde anderweitig auf- bzw. einzubringen. Der Gemeinde gelingt dies durch einen gegenüber der Planung höheren Stand liquider Mittel aus dem Jahr 2020. Die Entwicklung für die Folgejahre zeigt auf, dass die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit höher sind als die Tilgungsraten der Kredite, so dass die ordentliche Tilgung erwirtschaftet werden wird.

Durch die erhöhten Kosten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hüll in Höhe von 123.000 € sowie für die im Jahr 2022 entstehenden Kosten für die Herstellung der Brücke über das Ritscher Schleusenfleth in der Johann-Grodtmann-Straße in Höhe von 550.000 € sollte die Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2022 in gleicher Höhe angepasst werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den vorliegenden 3. Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2021 und den Stellenplan zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Matthias Mehlis fasst wesentliche Informationen aus der Beschlussvorlage zusammen. U.a. wurden zu dem bisherigen 1. und 2. Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2021 Beschlüsse der Fachausschüsse mit eingearbeitet, die überwiegend auch Auswirkungen auf den Finanzhaushalt hatten. Der aktuell geplante Fehlbetrag im Ergebnishaushalt beläuft sich auf 446.000 €, welcher durch einen Rückgriff auf die Überschussrücklage gedeckt werden kann.
Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo aus Finanzierungstätigkeit -423.900 €.
Seitens des Bürgermeisters wird ergänzt, dass mit der Einbringung des 1. Entwurfes des 1. Nachtragshaushaltsplanes bereits der Fehlbetrag von ursprünglich 1.000.900 € auf 434.000 € gesenkt werden konnte. Ein damaliges Ziel war es, nach den Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen und der Einarbeitung der entsprechenden Änderungen in den jetzigen 3. Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes mit einem ähnlichen Ergebnis abzuschließen, was mit einem Fehlbetrag von 446.000 € gelungen ist.
Dabei wurden diverse Maßnahmen wie z.B. die Einrichtung von Übergangslösungen für die Kindergärten in Assel (Louis-Wattel-Halle) und Drochtersen (ehemaliges Hallenbad-Restaurant), die Ansatzerhöhung bei der Gebäudeunterhaltung um 100.000 € oder auch für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens um 115.000 € eingearbeitet.
Herr Eckhoff betont, dass darauf verzichtet wurde, den Ansatz für die Gewerbesteuer zu erhöhen. Die Anfrage des Ausschussmitgliedes Dr. Hatecke, ob in den bisherigen tatsächlichen Gewerbesteuererträgen auch fragliche einzubringende Forderungen enthalten sind, wird von Herrn Eckhoff bejaht. Das bisherige Anordnungssoll übersteigt bereits den Ansatz, jedoch wird bewusst aus Gründen der Vorsicht auf eine Ansatzerhöhung wegen der fraglich einzubringenden Forderungen verzichtet.
Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von ursprünglich -426.200 € auf nunmehr +43.400 € verbessert werden konnte. Zwar deckt dieser Saldo nicht die ordentliche Tilgung (423.900 €), dennoch sind ausreichend liquide Mittel vorhanden, um diese Lücke zu decken.
Das Ausschussmitglied Bernd Mattern spricht im Namen der CDU-Fraktion auch in Anbetracht der eingearbeiteten - zum Teil vorgenannten - Maßnahmen von einem vertretbaren Fehlbetrag.
Für die SPD-Fraktion erklärt das Ausschussmitglied Kai Schildt, dass die vor nunmehr 7 Jahren beschlossene Steuererhöhung hilft, z.B. die Unterhaltungsaufwendungen bei den Gebäuden und im Infrastrukturvermögen leisten zu können. Positiv wird auch angemerkt, dass die Gewerbesteuer bisher auch trotz der anhaltenden Pandemie zum jetzigen Zeitpunkt keine spürbare Senkung im Jahr 2021 nach sich zieht.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den vorliegenden 3. Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2021 und den Stellenplan zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 29.06.2021 12:28 Uhr